Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes

Schwerin – Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung dem Vertrag zwischen Bund und Land zur Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes in Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt.

„Mit diesem Vertrag gehen wir einen weiteren Schritt auf dem Weg zur der kostenlosen Kita bei uns in Mecklenburg-Vorpommern. Die Elternbeitragsfreiheit soll überwiegend aus Mitteln des Landes finanziert werden. Wir haben aber immer gesagt, dass wir auch die Unterstützung des Bundes brauchen, um dieses Ziel zu erreichen. Deshalb habe ich mich bei den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene dafür eingesetzt, dass der Bund die Länder bei weiteren Verbesserungen in den Kitas unterstützt. Es freut mich sehr, dass das jetzt mit dem Gute-Kita-Gesetz und diesem Vertrag auch so kommt“, erklärte Ministerpräsident Schwesig im Anschluss an die Kabinettssitzung.

„Die kostenlose Kita stößt weiter auf sehr positive Resonanz. Das zeigt sich in Briefen und auch im letzten MV-Monitor“, sagte Schwesig weiter. Nach dieser Umfrage wird die Arbeit bei der Aufgabe „Für gute Kitas sorgen“ von 65% mit „sehr gut“ oder „gut“ bewertet. Das sind 10 Prozentpunkte mehr als bei der Umfrage davor.

„Mit der geplanten Abschaffung der Elternbeiträge ermöglichen wir allen Kindern unseres Landes einen beitragsfreien Zugang zu frühkindlicher Bildung und leisten damit einen wichtigen Beitrag für mehr Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit von Anfang an. Ich bin sehr dankbar, hier das Bundesfamilienministerium an unserer Seite zu wissen. Eine gute Kindertagesförderung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese. Viele Standards, die andere Länder mit den Mitteln aus dem Gute-Kita-Gesetz jetzt einführen wollen, seien in Mecklenburg-Vorpommern bereits erfüllt.

Der Vertrag über die Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung soll nun von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Ministerpräsidentin Manuela Schwesig unterzeichnet werden. Mecklenburg-Vorpommern erhält danach für das Jahr 2019 etwa 9,5 Millionen Euro, für 2020 ca. 19 Millionen Euro und für 2021 und 2022 jeweils rund 38 Millionen Euro.

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