70 Jahre Grundgesetz

Schwerin – Das Grundgesetz wird morgen 70 Jahre alt. „70 Jahre Grundgesetz – das ist eine große Erfolgsgeschichte. Das Verfassungsjubiläum ist ein echter Grund zum Feiern“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute in Schwerin.

„Das Grundgesetz ist das Regelwerk unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Es definiert die Stellung von Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Bundespräsident, Bundesversammlung, Bundesverfassungsgericht und des Gemeinsamen Ausschusses. Es garantiert den Bürgerinnen und Bürgern ihre Grundrechte. Und es macht deutlich, für welche Werte Deutschland heute steht: für die Unantastbarkeit der Menschenwürde, für Meinungs- und Pressefreiheit, für die Gleichstellung von Männern und Frauen, für allgemeine, freie und gleiche Wahlen, für Gewaltenteilung und die Begrenzung staatlicher Macht“, würdigte Schwesig das Grundgesetz.

„Als das Grundgesetz 1949 beschlossen wurde, war es zunächst als Provisorium gedacht. Deshalb hat man den Text seinerzeit bewusst als Grundgesetz und nicht als Verfassung bezeichnet“, erinnerte Schwesig. „Das, worauf sich die Verfassungsväter und leider noch sehr wenigen Verfassungsmütter verständigt haben, hat sich in der Praxis bald bewährt. Das Grundgesetz hat ganz entscheidend zur inneren Stabilität und zur breiten Akzeptanz zunächst der alten Bundesrepublik und seit 1990 auch des vereinten Deutschland beigetragen. Gerade in Zeiten, in denen wir eine zunehmende Spaltung unserer Gesellschaft erleben, ist es wichtig, sich daran zu erinnern.“

Natürlich könne eine Verfassung immer noch weiter verbessert werden. „Ich würde mir beispielsweise wünschen, dass wir möglichst bald Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen. Bei Bildung der Bundesregierung ist vereinbart worden, dass hierfür von einer Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern ein Vorschlag erarbeitet wird. Wir wirken daran aktiv mit“, so die Ministerpräsidentin.

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