Nachfolge des Hochschulpaktes beschlossen

Schwerin – Auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. Juni 2019 in Berlin haben die Regierungschefinnen und -chefs der Länder den Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ verabschiedet und damit die dauerhafte Nachfolge des bis 2023 auslaufenden Hochschulpaktes besiegelt.

Wissenschaftsministerin Bettina Martin begrüßte die Vereinbarung: „Damit ist der Weg frei für ein angemessenes und langfristiges Engagement von Bund und Ländern, über das beide Seiten lange verhandelt haben. Der neue Vertrag bedeutet für unsere Hochschulen nicht nur mehr Geld, sondern vor allem mehr Planungssicherheit. Durch die Verstetigung der Mittel können sie nun Stellen, die bislang durch die Laufzeit des Hochschulpaktes befristet waren, unbefristet ausschreiben und besetzen. Das ist ein riesiger Pluspunkt, wenn es darum geht, als Arbeitgeber attraktiv zu sein.“

Die dauerhafte Förderung durch den Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ greift ab 2021 und wird 2024 erhöht: Von 2021 bis 2023 stellen Bund und Länder jeweils jährlich 1,88 Milliarden Euro und ab 2024 dauerhaft 2,05 Milliarden Euro pro Jahr bereit. „Damit begleitet der Zukunftsvertrag das Auslaufen des Hochschulpaktes und wird seinem Namen gerecht, denn der künftige Erfolg unserer Hochschulen hängt maßgeblich an der Qualität von Studium und Lehre. Und die steht und fällt nicht zuletzt mit dem Personal, das die Studierenden betreut und begleitet. Wir wollen unsere Hochschulen in diesem Wettbewerb stärken“, betonte Martin.

Die Bund-Länder-Vereinbarung nutzt erstmalig die neuen Spielräume des Artikels 91b des Grundgesetzes, die eine Verfassungsänderung im vergangenen Jahr möglich gemacht hatte. Sie bildete die Voraussetzung für das finanzielle Engagement des Bundes. Die Verteilung der Bundesmittel auf die Länder folgt einem komplizierten Berechnungsverfahren, das in jedem Jahr neu auf der Grundlage von veränderlichen Größen wie der Zahl der Studierenden, der Absolventinnen und Absolventen sowie der Studienanfängerinnen und -anfänger erfolgt. Darüber, wie das Geld an die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern verteilt wird, werde sie Ende des Monats ein erstes Gespräch mit den Rektorinnen und Rektoren führen, erklärte die Ministerin.

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