Bessere Bezahlung in der Altenpflege

Schwerin – Als „wichtigen Grundstein für höhere Löhne in der Altenpflege“ bezeichnet die Vorsitzende der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK), Sozialministerin Stefanie Drese, den heutigen Beschluss der Bundesregierung über den Gesetzentwurf für eine bessere Vergütung in der Altenpflege.

Mit dem Gesetzentwurf zeigt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zwei Wege auf für eine deutliche Lohnerhöhung der Beschäftigten in der Altenpflege: die Aushandlung eines Tarifvertrags, der dann für allgemeinverbindlich erklärt werden kann oder die Festschreibung höherer Lohnuntergrenzen

Drese: „Eine bessere Bezahlung in der Altenpflege muss kommen. Das ist eine Würdigung für die anspruchsvolle und gesellschaftlich so wichtige Arbeit der Beschäftigten. Und wir brauchen höhere Löhne für den dringend benötigten Nachwuchs in der Altenpflege.“

Die Ministerin verdeutlicht, dass von höheren Löhnen vor allem die Beschäftigten im Osten profitieren werden. „Es gibt eine erhebliche Lohnlücke, die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geschlossen werden kann. Ich bin dem Bundesarbeitsminister sehr dankbar, dass er ausdrücklich betont hat, dass Altenpflegerinnen und -pfleger in Ost und West künftig denselben Lohn erhalten sollen“, so Drese.

Bisher verdienen Beschäftigte in der Altenpflege im Osten durchschnittlich etwa 500 Euro weniger als im Westen. Drese: „Hier müssen wir schrittweise zu Angleichungen kommen. Beim Pflegemindestlohn sind unterschiedliche Stundensätze überhaupt nicht mehr vermittelbar. Hier muss der Gesetzgeber sofort tätig werden, wenn es zu keiner tariflichen Festschreibung kommt.“

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