Schulgeldfreiheit

Schwerin – Am Freitag ist im Schweriner Landtag das Thema Schulgeldfreiheit in nichtakademischen Berufen diskutiert worden. „Das Land hat mit den zahlreichen öffentlichen Schulen für die Gesundheitsfachberufe und der damit einhergehenden kostenfreien schulischen Ausbildung gute Ausgangsbedingungen, den Fachkräftebedarf der Gesundheitsbranche künftig besser zu decken. Wir arbeiten daran, die Voraussetzungen für die Fachkräftesicherung bei uns im Land weiter zu verbessern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Im Schuljahr 2018/19 werden von 4.228 Schülern in allen Gesundheitsberufen 2.820 Schüler, somit mehr als zwei Drittel, an öffentlichen Schulen ausgebildet. Darüber hinaus zahlt das Land für Auszubildende in Gesundheitsfachberufen an Schulen in freier Trägerschaft nach § 128 Absatz 5 Schulgesetz zwischen 65 Prozent und 80 Prozent der Personalkosten. Vollumfängliche Schulgeldfreiheit gibt es bereits bei der Ausbildung zum Notfallsanitäter. Die Medizinisch-Technischen Assistenten und die Orthoptisten werden in Mecklenburg-Vorpommern ausschließlich an öffentlichen Schulen ausgebildet, sodass auch hier derzeit kein Schulgeld zu entrichten ist. In Bezug auf die Pflegeberufe werden von 2.497 genau 1.992 Schüler an öffentlichen Schulen unterrichtet, das sind ca. vier Fünftel. „Dabei sind alle Krankenpflegeausbildungen schon jetzt schulgeldfrei“, so Glawe weiter.

Um die an einer Pflegeausbildung interessierten Schulabsolventen im Land zu halten, können Pflegeschüler an Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft bereits ab dem Schuljahr 2019/2020 schulgeldfrei unterrichtet werden. Dies begünstigt auch Pflegeschüler, die sich bereits in der Ausbildung befinden. „Hierzu wurden Fördergrundsätze erarbeitet und in Abstimmung mit den Pflegeschulen in freier Trägerschaft Pauschalen vereinbart. Hierzu werden voraussichtlich ca. 1,2 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) benötigt. Damit wären ab dem Schuljahr 2019/2020 alle Auszubildenden zum Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Kinderkrankenpfleger schulgeldfrei gestellt“, betonte Wirtschaftsminister Glawe.

Zurzeit werden die künftigen Ausbildungsbudgets für die schulgeldfreie, generalistische Pflegeausbildung zwischen den Kranken- und Pflegekassen, den Trägern der praktischen und der schulischen Ausbildung sowie dem Land verhandelt. „Die Erfahrungen bei der Umsetzung im kommenden Jahr können wichtige Informationen liefern für die Gestaltung der Schuldgeldfreiheit von anderen Gesundheitsberufen. Das Bundesgesundheitsministerium und die Länder erarbeiten gemeinsam ein Finanzierungskonzept, das auch alle derzeitigen Kostenträger einbezieht“, machte Glawe weiter deutlich.

Im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz Anfang Juni haben die Gesundheitsminister der Länder den Bund aufgefordert, bis Ende 2019 eine bundeseinheitliche Regelung zur Schulgeldfreiheit für alle nichtakademischen Gesundheitsfachberufe vorzulegen. „Deshalb ist es wichtig, die künftige Finanzierung im Rahmen der schulischen und hochschulischen Ausbildung zu diskutieren und dazu auf Bundesebene ein einheitliches System zu entwickeln“, sagte Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

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