Rahmenvereinbarung mit Verbraucherzentrale

Schwerin – „Die zweite Rahmenvereinbarung zwischen der Verbraucherzentrale und der Landesregierung sichert die Arbeit der Verbraucherzentral finanziell ab. Sie hat nun bis einschließlich 2022 Planungssicherheit. Von 755.000 Euro im Jahr 2019 steigern wir die Zuschüsse ab 2020 auf jährlich 773.000 Euro für die Verbraucherzentrale. Damit können geförderten Projekte zum Beispiel des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes sowie die Aufklärung auf dem Gebiet der Ernährung weiter intensiviert werden“, sagte Justizministerin Hoffmeister zur Unterschrift der zweiten Rahmenvereinbarung.

„Der Verbraucherschutz ist unverzichtbar. Daher bin ich der Verbraucherzentrale auch sehr dankbar für ihren Einsatz. In einer immer komplexer werdenden Gesellschaft hat sie sich als wachsames Auge und Beratungsstelle etabliert. Es ist wichtig, die alltäglichen Belange der Menschen von Ernährungsregelungen bis hin zu Urlaubsentschädigungen im Blick zu haben. Daher ist auch eine weiterhin sehr gute Zusammenarbeit zwischen der Verbraucherzentrale und den für Verbraucherschutz zuständigen Ministerien für Justiz sowie Landwirtschaft und Umwelt bedeutsam“, so Ministerin Hoffmeister. Das Justizministerium ist für den wirtschaftlichen, das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständig.

Ministerin Hoffmeister vertritt Mecklenburg-Vorpommern auch auf der Verbraucherschutzministerkonferenz. Zuletzt hat sie erfolgreich mehrere Anträge zur Verbesserung der Fluggastrechte eingebracht.

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One comment

  1. Wolfgang Puschmann sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren ,
    wir wollten mal Nachfragen wir haben ein Ferienhaus gebucht und wissen nicht wie wir uns verhalten sollen,wegen dem Corona Virus.
    Das Haus ist ab Mai gebucht.

    Mfg
    Fam.Puschmann