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Tag: 14. November 2025

Nicht körperliche und verbale sexuelle Belästigung ist Sexismus

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt sieht eine Lücke in der Gesetzgebung.

Schwerin – „Kern unserer Aufgabe als Gesetzgeberinnen, Gesetzgeber und als Mitglied der Landesregierung ist es, Verantwortung dafür zu tragen, dass die Würde jedes Menschen in diesem Land geschützt wird. Niemand darf zum bloßen Objekt gemacht werden. Frauen, Männer, Kinder und nicht-binäre Personen sollen frei und sicher leben können. Sexuelle Belästigung, insbesondere in verbaler oder nichtkörperlicher Form, ist keine Randerscheinung, kein Kavaliersdelikt und erst recht kein Missverständnis. Sie ist eine erhebliche sexuelle Belästigung, wenn sie gezielt darauf abzielt, Menschen einzuschüchtern, zu erniedrigen oder herabzusetzen.

Sie verletzt Intimsphäre und Selbstbestimmung und beschränkt die Freiheit, sich ohne Angst im öffentlichen Raum zu bewegen. Wer davon betroffen ist, trägt die Folgen oft lange. Betroffene ändern Wege, Kleidung, Routinen. Sie fühlen sich unsicher dort, wo andere sich frei bewegen. Studien zeigen: Mehr als die Hälfte aller Frauen hat solche Belästigungen erlebt, besonders häufig junge Frauen. Auch queere Personen sind deutlich überproportional betroffen. Das ist ein Zustand, der einer modernen, gleichberechtigten Gesellschaft nicht würdig ist“, erklärt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt in ihrer Rede im Landtag zum TOP 36, Antrag der Fraktionen Die Linke und SPD „Schutz vor nicht körperlicher sexueller Belästigung verbessern“.

„Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz hat für nächstes Jahr einen Gesetzentwurf angekündigt, der gezielte Aufnahmen von bekleideten Körperpartien mit sexueller Motivierung im öffentlichen Raum unter Strafe stellen soll. Es ist gut, dass der Landtag diesem Vorhaben heute Rückendeckung gibt. Denn sexuelle Belästigungen, insbesondere in verbaler oder nichtkörperlicher Form, fallen nicht unter den Tatbestand der sexuellen Belästigung und auch nicht unter § 177 StGB, da keine körperliche Berührung vorliegt.

Wir brauchen deshalb eine rechtliche Erheblichkeitsschwelle, die klar festlegt: Dort, wo Menschen bewusst sexualisiert und eingeschüchtert werden, hat der Staat die Pflicht einzugreifen. Dass dies möglich ist, zeigt das Stalking-Recht, in dem eine solche Schwelle bereits ausgestaltet wurde. Andere europäische Staaten sind hier weiter: Länder wie Frankreich, Belgien oder die Niederlande haben nicht körperliche sexuelle Belästigung daher ausdrücklich unter Strafe gestellt. Es ist also keineswegs ein unüberwindbares rechtstechnisches Problem, sondern eine Frage des politischen Willens“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

„Besonders markant ist doch die Tatsache, dass noch immer zum Beispiel ein Mann einem elfjährigen Mädchen auf offener Straße widerlichste sexuelle Aufforderungen straffrei zurufen kann. Hier ist deutlich, dass es unsere Pflicht ist, das Gesetz zu ändern. Jede Art von Sexismus gehört verboten. Wir setzen uns für eine Gesellschaft ein, in der sich alle Menschen frei, selbstbestimmt und sicher bewegen können, egal ob auf der Straße, in der Schule oder am Arbeitsplatz. Die klare Botschaft an die Betroffenen ist, dass sie nicht allein sind und der Staat ihnen das Recht auf Schutz gewähren will. Für diejenigen, die nicht körperliche sexuelle Belästigung ausüben, soll die Zeit der Straflosigkeit vorbei sein. Wer andere erniedrigt oder einschüchtert, muss mit Konsequenzen rechnen“, fordert die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt im Landtag weiter.

Starke Stimme für den Naturschutz

Bundesvertreterversammlung des NABU 

Rostock – Anlässlich der Bundesvertreterversammlung des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU) hält Umwelt- und Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus morgen ein Grußwort in Vertretung für Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in der Stadthalle Rostock.

„Ich freue mich, dass die diesjährige Bundesvertreterversammlung des NABU in Rostock stattfindet. In einer Stadt, die für Meer, Natur und Wandel steht. Rostock ist das Tor zur Ostsee, ein Zentrum der Meeresforschung, ein Symbol für maritime Innovation und Klimaschutz. Dass die Versammlung hier stattfindet, ist ein starkes Zeichen für die Verbundenheit des NABU mit den Themen, die uns in MV besonders am Herzen liegen: der Schutz unserer Meere, der Erhalt der biologischen Vielfalt und die Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft. Ich danke dem NABU für seine Leidenschaft und sein Engagement. Er trägt dazu bei, dass Natur- und Klimaschutz nicht nur politische Programme bleiben, sondern zu gelebter Verantwortung werden. Auch für die Landesregierung ist er ein verlässlicher Partner“, sagt er.

Besonders hebt der Minister den NABU-Klimafonds hervor, der gemeinsam mit REWE entwickelt wurde. Mit diesen Mitteln werden in Deutschland und der EU Moorflächen wiedervernässt und landwirtschaftliche Böden zu wertvollen Kohlenstoffspeichern umgebaut. „Damit trägt der NABU-Klimafonds unmittelbar zum Klimaschutz, zur Artenvielfalt und zur regionalen Wertschöpfung bei. Solche Initiativen zeigen, dass Naturschutz heute moderne Finanzierung, gesellschaftliche Verantwortung und lokale Umsetzung miteinander verbinden kann“, so Backhaus.

Ein Beispiel der erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV und dem NABU ist ihm zufolge die jüngst unterzeichnete Kooperationsvereinbarung zur gegenseitigen Unterstützung beim Moorklimaschutz in der Landwirtschaft. „Wir wissen: Moore sind Klimaschützer ersten Ranges. Obwohl sie nur rund 13 Prozent der Landesfläche einnehmen, verursachen sie mehr als 30 Prozent der Treibhausgasemissionen in MV – rund sechs Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente pro Jahr.

Seit 1990 konnten im Land bereits mehr als 35.000 Hektar Moorflächen wiedervernässt werden. Doch das reicht noch nicht. Mit der neuen Kooperationsvereinbarung bündeln wir die Kräfte von Politik, Verwaltung und Naturschutz, um die Emissionen aus entwässerten Mooren deutlich zu senken. Unser gemeinsames Ziel ist es, landwirtschaftlich genutzte Moorflächen so zu bewirtschaften, dass sie Wasser speichern und Treibhausgase binden, statt sie freizusetzen. Denn rund 52 Prozent aller Moore in MV werden landwirtschaftlich genutzt. Ohne die Landwirtinnen und Landwirte können wir die Klimaziele im Moor nicht erreichen“, appelliert der Minister.

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV hat dazu neue Förderinstrumente geschaffen, etwa Agrarumweltmaßnahmen, die moorschonende Bewirtschaftung honorieren. Der NABU ergänzt diese Programme mit seinem Klima+ Programm, das bereits auf mehr als 1.100 Hektar moorschonende Grünlandbewirtschaftung in MV fördert. Beide Seiten wollen künftig ihre Programme enger verzahnen, Überschneidungen vermeiden und Synergien nutzen.

Beim Thema Meeresschutz verweist Minister Backhaus auf das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK), mit dessen Unterstützung das Projekt „MV seagrass for climate“ umgesetzt wird. Ziel ist es, Seegraswiesen im Küstenmeer von MV vollständig zu erfassen, geeignete Standorte für die Wiederansiedlung zu identifizieren und in Pilotprojekten zu erproben. Darauf aufbauend soll eine Seegrasstrategie zur Mehrung, Erhaltung und Stabilisierung von Seegraswiesen erarbeitet werden. „Seegraswiesen sind wahre Wunderwerke der Natur – sie binden Kohlendioxid und bieten Lebensraum für unzählige Arten. Umgesetzt wird das Projekt mit den Universitäten Kiel, Rostock, Greifswald und Hannover, mit denen ein starkes wissenschaftliches Netzwerk geschaffen wurde. Dieses Projekt zeigt, dass Naturschutz und Klimaschutz untrennbar miteinander verbunden sind und dass natürlicher Klimaschutz im Meer genauso wichtig ist wie an Land“, so der Minister.

Eine weitere Maßnahme des Meeresnaturschutzes ist die Wiederherstellung natürlicher Riffstrukturen im Biosphärenreservat Südost-Rügen, die gemeinsam mit europäischen Partnern im Rahmen des Interreg-Projektes „Supported by Nature“ kürzlich umgesetzt wurde.

Mit dem neuen Klimaverträglichkeitsgesetz, das die Landesregierung Ende Oktober beschlossen hat, wird erstmals ein verbindlicher Rahmen geschaffen, um MV bis 2045 klimaneutral zu machen. „Denn der Klimawandel ist die größte ökologische und gesellschaftliche Herausforderung unserer Zeit. Das Gesetz legt klare Treibhausgasminderungspfade fest, stärkt die Rolle der Moore und Böden als Kohlenstoffsenken, verpflichtet Landkreise und kreisfreie Städte zur Erstellung von Klimaanpassungskonzepten und sieht eine klimaneutrale Landesverwaltung bis 2030 vor. Zudem wird der Moorschutz als überragendes öffentliches Interesse festgeschrieben. Das ist ein wichtiger Schritt, den auch der NABU in seiner Stellungnahme begrüßt hat“, ergänzt Backhaus.

Eine weitere große Aufgabe der kommenden Jahre ist dem Minister zufolge der Ausbau der erneuerbaren Energien. Bis 2035 soll der gesamte Energiebedarf MVs aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. „Doch Windkraft- und Solaranlagen beanspruchen Raum, sie greifen in Landschaften ein und können Konflikte mit dem Arten- und Naturschutz erzeugen“, sagt er und fügt abschließend hinzu: „Mit Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes schaffen wir planungssichere Flächen, die zugleich naturverträglich ausgewiesen werden. Dabei darf der Klimaschutz nicht gegen den Naturschutz ausgespielt werden. Wir brauchen eine sorgsame Abwägung, eine gute Planung und gemeinsame Lösungen. Dazu gehören kluge Flächenkonzepte, neue Ansätze in der Raumordnung und eine offene Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern. Ich bin überzeugt: Nur wenn Energiewende und Naturschutz zusammen gedacht werden, gewinnen wir die Akzeptanz, die wir für diesen Prozess brauchen.“

Einsamkeit im Alter begegnen

Drese stellt im Landtag Abschlussbericht des Runden Tisches gegen Einsamkeit vor

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat im Landtag den Abschlussbericht des Runden Tisches gegen Einsamkeit im Alter vorgestellt. Das Gremium, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wohlfahrtspflege, Wohnungswirtschaft und Kommunen sowie der Seniorenverbände hatte rund zweieinhalb Jahre lang getagt und gemeinsam mehr als 100 Maßnahmen erarbeitet, um einer Vereinsamung im Alter entgegenzuwirken.

Einsamkeit sei dabei längst kein Randphänomen mehr, betonte die Ministerin im Plenum. So zeigen die Ergebnisse einer repräsentativen Forsa-Befragung im Auftrag der Techniker Krankenkasse, dass sich rund 52 Prozent der in Norddeutschland wohnhaften Menschen über 60 Jahre einsam fühlen. „In Mecklenburg-Vorpommern leben mit 23 Prozent zudem besonders viele Menschen alleinstehend. Und auch, wenn das nicht mit Einsamkeit gleichgesetzt werden darf, ist die Wahrscheinlichkeit davon betroffen zu sein für Alleinlebende ungleich höher“, erklärte die Ministerin.

Da Einsamkeit zugleich mehr sei, als nur ein subjektives Gefühl Einzelner und sogar zu ernsthaften Erkrankungen sowie bei zunehmendem Rückzug auch zum Verlust des gesellschaftlichen Zusammenhalts führen kann, habe die Landesregierung die Bekämpfung von Einsamkeit bereits im Jahr 2021 im Koalitionsvertrag festgeschrieben und gehöre damit zu den Vorreitern in Deutschland. „Denn für uns ist klar, dass wir die Betroffenen nicht alleine lassen wollen und ich freue mich deshalb sehr, dass der Runde Tisch nach langer intensiver Arbeit zu einer Vielzahl an zivilgesellschaftlichen und öffentlich gestaltbaren Handlungsempfehlungen gekommen ist“, unterstrich Drese.

Diese verteilen sich auf insgesamt fünf Arbeitsgruppen, die sich mit dem Wohnen im Alter, der Digitalisierung, der Rolle des freiwilligen Engagements, dem Übergang in die Nachberuflichkeit und mit Fragen der seelischen Gesundheit beschäftigt haben. „Im Fokus stand dabei insbesondere die Frage: Wie sorgen wir dafür, dass Teilhabe auch im Alter gelingt?“, hob Drese hervor.

Für die Altersgruppe der 65-jährigen bedeute das, dass insbesondere der Übergang in die nachberufliche Phase, in der der soziale Kreis der Arbeitswelt wegbricht, gelingen muss. „Etwa mit der Übernahme ehrenamtlicher Aufgaben. Einige der Maßnahmen beschäftigen sich deshalb gezielt damit, wie man diese Zielgruppe für das freiwillige Engagement begeistern kann“, so Drese. Bei den älteren Seniorinnen und Senioren hingegen liege der Fokus eher auf der Schaffung von sogenannten „Dritten Orten“ wie Seniorentreffs, Gemeinschaftsgärten oder Plauderbänken in Pantoffelnähe. Diese ermöglichen soziale Kontakte in niedrigschwelliger und ungezwungener Atmosphäre.

Andere Maßnahmen hingegen umfassen etwa die Sozialraumplanung, bauliche Anforderungen zur Beseitigung von Mobilitätsbeschränkungen, aber auch den Zugang zum Internet sowie die Unterstützung dabei, sich im digitalen Raum zurechtzufinden. Viele Maßnahmen, die sich mit der seelischen Gesundheit beschäftigen, konnten zudem mit der Landeskonzeption Psychische Gesundheit verknüpft werden.

Drese rief abschließend dazu auf, die Empfehlungen des Runden Tisches nun in die Fläche zu tragen: „Einsamkeit lässt sich nicht nur durch einzelne Maßnahmen bekämpfen. Es braucht ein Zusammenspiel vieler Akteure –Kommunen, Vereine, Kirchengemeinden, Nachbarschaftstreffs, Ärztinnen und Ärzte und jeden Einzelnen von uns. Es braucht Gemeinschaft.“