Pegelstände in M-V steigen

noch keine Alarmstufe erreicht

Schwerin – Angesichts der Hochwassersituation in Teilen Deutschlands blickt auch der für den Küsten- und Hochwasserschutz zuständige Agrarminister Dr. Till Backhaus mit Sorge auf die steigenden Pegel in Mecklenburg-Vorpommern.

„Die Pegel im Land weisen derzeit mittlere bis hohe Wasserstände auf. An den Alarmpegeln ist jedoch noch keine Alarmstufe erreicht. Sofern dies eintreten sollte, ist über die Meldeketten sichergestellt, dass die Informationen an alle weitergegeben werden, die im Hochwasserfall aktiv sind. Die Wettervorhersage für MV lässt allerdings nicht mit einem deutlichen Anstieg der Wasserstände rechnen“, so Minister Backhaus. Die Situation im Einzugsgebiet der Elbe in Sachsen und Tschechien mache es aber nötig, wachsam zu sein, ergänzt Backhaus.

„Für die Elbe melden die Hochwasserzentralen, dass infolge ergiebiger Niederschläge im Einzugsgebiet der Elbe sowie einsetzenden Tauwetters in höheren Lagen die Wasserstände an der Elbe ansteigen. An den sächsischen Elbpegel wurde bereits zum Teil die Alarmstufe (AS) 2 überschritten. Auch aus der Saale kommt es zu hohen Zuflüssen. An den Elbepegeln direkt unterhalb der Saalemündung werden Richtwertüberschreitungen der AS1 für heute (26.12.2023) erwartet.

Der Alarmpegel für MV in Dömitz zeigt aktuell einen Wasserstand von 362 cm, Tendenz steigend. Das mittlere Hochwasser liegt hier bei 438 cm. Der höchste jemals gemessene Wasserstand liegt bei 754 cm.

Am Alarmpegel Boizenburg liegt ein Wasserstand von 347 cm an, Tendenz leicht steigend. Das mittlere Hochwasser liegt hier bei 437. Der höchste jemals gemessene Wasserstand liegt bei 732 cm.

Nach den aktuellen Wasserstandvorhersagen wird die AS1,  d.h. ein Wasserstand von 500cm, an den Pegeln Dömitz und Boizenburg am 30./31.12.2023 erreicht. Zu diesem Zeitpunkt wird der Hochwassermeldedienst des StALU WM besetzt, um die Hochwasserentwicklung an der Elbe in M-V rund um die Uhr zu beobachten und bei Bedarf weitere Schritte einzuleiten.

Die Deichschauen im Herbst haben aber gezeigt, dass unsere Schutzanlagen in gutem Zustand sind. Auch gibt es derzeit keine Baustellen an den Schutzanlagen, die Schwachstellen bedeuten könnten“, gibt Backhaus vorsichtig Entwarnung für MV.

Minister Pegel dankt allen Einsatzkräften

Schwerin – Das Orkantief „Zoltan“ hatte unser Land in der vergangenen Nacht im Griff und hat auch einige Schäden bei uns verursacht. Eine ausführliche Bilanz wird in den kommenden Tagen folgen, aber schon jetzt sind mehrere Straßen wegen umgestürzter Bäume nicht mehr befahrbar, teilweise gab es Stromausfälle und vielerorts müssen Gebäudeschäden durch herabgefallene Bäume oder andere Gegenstände repariert werden.

„Ich danke allen Polizei-, Feuerwehr- und Rettungskräften, die die ganze Nacht für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger, bei teilweise eigener Gefährdung bei den Witterungsbedingungen, im Einsatz waren.

Für Sie alle ist Ihr Engagement selbstverständlich, bei den vielen Terminen mit den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und unseren Polizistinnen und Polizisten höre ich oft den Satz ,Dafür sind wir da‘ – es ist nicht selbstverständlich! Ihr Engagement, Ihr Einsatzwillen erlaubt es mir und unseren Bürgerinnen und Bürger, uns auch in solchen Situationen bei jeder Uhrzeit – und das so kurz vor den Festtagen – sicher zu fühlen.

Dafür danke ich Ihnen von Herzen“, sagte Landesinnenminister Christian Pegel nach der Sturmnacht. Der Deutsche Wetterdienst warnt weiterhin bis heute Abend vor teilweise schweren Sturmböen.

„Während viele die Weihnachtstage schon jetzt ruhig angehen lassen und die Tage mit ihren Familien verbringen sowie auch das Jahr in Ruhe ausklingen lassen wollen, lehnen sich unsere Einsatzkräfte nicht zurück. Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sorgen dafür, dass wir alle friedlich und sicher die Feiertage erleben können.

Aber nicht nur das: Sie alle sind 365 Tage im Jahr für uns im Einsatz. Dafür müssen Familie und Freunde leider manchmal zurückstecken. Mein Dank geht auch an Sie für den Rückhalt, den Sie unseren Einsatzkräften geben – und wünsche Ihnen allen und auch allen Bürgerinnen und Bürgern besinnliche Feiertage.“

Weihnachtsbaumschlagen Schildfeld

Vellahn – Agrar- und Forstminister Dr. Till Backhaus hat am 8. Dezember 2023 die Vorweihnachtszeit ein eingeläutet. In der Plantage Vellahn (Landkreis Ludwigslust-Parchim) des Forstamtes Schildfeld nahm er am Weihnachtsbaumschlagen teil.

„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investieren viel Mühe und Fleiß, um einen gesunden, schön stufig und dicht gewachsenen Weihnachtsbaum zu erzeugen. Hier werden die Bäume noch per Hand gepflegt. Und das ganz ohne Pflanzenschutzmittel und zusätzlichen Dünger.

Darauf bin ich sehr stolz. Besonderer Höhepunkt des Jahres ist der Weihnachtsmarkt am 16.12. von 9 bis 17 Uhr im Forsthof 1 in Schildfeld. Es werden rund 4.000 Besucher erwartet. Natürlich kann man da auch seinen Weihnachtsbaum kaufen“, schwärmt der Minister.

Der Lieblingsbaum der vergangenen Jahre war übrigens die Nordmanntanne. Diese Baumart machte mehr als zwei Drittel der jährlich verkauften Weihnachtsbäume aus. Aber auch die Blaufichte, Gemeine Fichte, Küstentanne, Douglasie, Weißtanne und Kiefer erleben eine Renaissance. Rund 30 Millionen Weihnachtsbäume werden jedes Jahr in Deutschland verkauft. Davon stammen etwa 90 Prozent aus regionaler Produktion.

Das Forstamt Schildfeld baut Weihnachtsbäume auf einer Gesamtfläche von rund 4,5 Hektar an. Jährlich werden hier bis zu 1.200 Stück verkauft. In der gesamten Landesforstanstalt MV waren es in den vergangenen zwei Jahren jeweils rund 13.000 Stück.

„Ich empfehle allen, sich einen Weihnachtsbaum aus der Region zu besorgen. Da weiß man, woher er kommt und wie er aufgewachsen ist. Gleichzeitig unterstützt man die heimische Wirtschaft. Warum nicht gleich einen Baum selbstschlagen? Hierfür ist es das Beste, sich an das nächste Forstamt zu wenden.

Die Mitarbeiter stehen bei Fragen zur Verfügung. Egal ob klein, ob groß, ausladend oder schlank: Für jeden Geschmack ist der passende Baum dabei. Es lohnt sich, die Bäume direkt beim Förster zu kaufen. Sie halten länger und man schont die Umwelt. Nicht zuletzt spürt der Verbraucher die geringe Transportentfernung im Preis“, sagt Backhaus.

Alle aktuellen Termine zum Weihnachtsbaumverkauf der Landesforst MV:

https://www.wald-mv.de/static/Wald-mv/Dateien/Landesforst/Waldbesucher/Waldweihnachten/Weihnachtsbaumverkauf.pdf

UNESCO Kultur- und Naturerbe

Grünes Band auf Vorschlagsliste zum UNESCO Kultur- und Naturerbe

Schwerin – Die Kulturministerkonferenz der Länder hat heute das „Grüne Band Deutschland“, das sich auch auf einer Länge von 157 km durch Mecklenburg-Vorpommern zieht, auf die Tentativliste für die Aufnahme auf die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes gesetzt. Umweltminister Dr. Till Backhaus begrüßt die Entscheidung:

„Die kulturhistorische Bedeutung des 1.393 km langen Grünen Bandes als Erinnerungslandschaft der Wiedervereinigung und die naturschutzfachliche Wertigkeit als nationale Schatzkammer der Artenvielfalt sind unbestritten.

Rund 95 % des Grünen Bandes in Mecklenburg-Vorpommern sind bereits Schutzgebiete nach nationalem oder europäischem Recht und wir arbeiten daran, das Grüne Band in MV als Nationales Naturmonument auszuweisen. Nationale Naturmonu­mente (NNM) sind laut Bundesnaturschutzgesetz festgelegte Gebiete, die aufgrund von wissen­schaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen sowie wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit“ von herausra­gender Bedeutung sind.

Die Entscheidung der Kultur­minister, möglicherweise einen Verbundantrag zu stellen, der Natur- und Kulturerbe vereint ist sehr weise. Ich kann mir keinen Ort vorstellen, der in ähnlicher Art das Gedenken an die deutsche Teilung erhält und dabei gleichzeitig so eine wichtige ökologische, Biotop-vernetzende Funktion erfüllt, wie der ehemalige Grenzstreifen.“

Waldboden wird Boden des Jahres 2024

Schwerin – Alljährlich wird am 5. Dezember der Weltbodentag begangen. Boden des Jahres 2024 wird der Waldboden sein. Damit wird speziell auf Waldböden und ihre vielfältigen Funktionen und Ökosystemleistungen aufmerksam gemacht.

„Waldböden sind Grundlage produktiver und anpassungsfähiger Wälder sowie Lebensraum für eine Vielzahl von Lebewesen vom Bakterium und Pilz bis hin zum Regenwurm oder Schnecke. Sie helfen bei der Zersetzung von organischem Material wie Blättern, Zweigen oder toten Tieren, so dass die darin gebundenen Nährstoffe anschließend den Pflanzen des Waldes wieder zur Verfügung stehen. Waldböden sind zudem Kohlenstoffsenke, Filter und Speicher für Wasser. Dadurch spielen sie beim Klimaschutz eine große Rolle. Die begrenzte Ressource Waldboden und dessen Schutz ist und wird gerade im Klimawandel immer wichtiger“, sagt Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Seit Beginn der industriellen Produktion wurden alle Böden immer mehr zu einem Produktionsmittel, das schonungslos benutzt und ausgebeutet wurde. „Wir müssen alle umdenken. Dafür haben wir Bodenschützer weltweit bereits viel getan. In unserem Bundesland sind wir vor allem in der Planung und beim Bauen gut vorangekommen. Wir haben eine landesweite Bodenfunktionsbewertung als Grundlage für eine fachlich fundierte Standort-Alternativenprüfung.

Die Bodenkundliche Baubegleitung gilt inzwischen als integrierter Bestandsteil unseres Baugeschehens. Dies ist beim Ausbau erneuerbarer Energien auf landwirtschaftlichen- und Freiflächen von besonderer Bedeutung. Hervorzuheben ist auch das Erosionsereigniskataster Mecklenburg-Vorpommern als Bestandteil unseres digitalen Bodenschutz- und Altlastenkatasters. Als erstes Bundesland erfassen wir gezielt Bodenerosionen auf landwirtschaftlichen Flächen. Die daran anschließende Beratung wird von den Landwirten gut angenommen und reduziert effektiv erneute Erosionsereignisse“, so Minister Dr. Backhaus.

Im Rahmen der GAP gibt es neue Förderprogramme mit Ausrichtung auf den Bodenschutz. Dazu gehören die Förderung der Anlage von Erosionsschutzflächen, die erosionsmindernde Bodenbearbeitung sowie der Anbau vielfältiger Kulturen. Zudem gibt es weitere Förderungen, die nicht unmittelbar auf den Bodenschutz ausgerichtet, jedoch mit zusätzlichem Nutzen für den Boden verbunden sind.

„Strategische Ziele sind die Funktionen des Bodens zu sichern, zu erhalten oder wiederherzustellen, Flächeninanspruchnahmen zu reduzieren, schädliche Veränderungen abzuwehren und Verunreinigungen zu sanieren, die Biodiversität zu erhalten und den Boden als Produktionsstandort für unsere Ernährung zu sichern. Das geschieht unter dem Einfluss des Klimawandels. Gerade in MV spielt dabei der hohe Anteil an kohlenstoffreichen Böden eine zentrale Rolle im Kampf um die Treibhausgasreduktion. Vor dem Hintergrund wird mir der Bodenschutz immer eine zentrale Aufgabe sein“, so der Minister.

Entnahme von Wölfen

Schwerin – Vom 29. November bis zum 1. Dezember 2023 tagt die Umweltministerkonferenz in Münster. Umweltminister Dr. Till Backhaus wird die Interessen von Mecklenburg-Vorpommern vertreten und hat drei zentrale Themen im Gepäck: den Umgang mit der Art Wolf, die Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Klima und Transformationsfonds (KTF) sowie die Stärkung des Meeresnaturschutzes in Nord- und Ostsee.

„Die Vorschläge von Bundesumweltministerin Steffi Lemke zu Schnellabschüssen von Wölfen gehen zwar in die richtige Richtung, sind aber bislang so vage, dass sie vor keinem Gericht standhalten würden. Ich fordere daher bundesheitliche Regelungen zum Umgang mit Wölfen, die Schutzzäune überwunden und Nutztiere gerissen haben. Denn in solchen Fällen muss zielgerichtet und schnell gehandelt werden, um die Weidetierhaltung zu sichern, die wichtige ökologische Funktionen erfüllt.

Wir alle wissen, dass es nicht zielführend ist, wenn jedes Bundesland für sich definiert, in welchem Umkreis und auf welcher Entscheidungsgrundlage Schnellabschüsse erfolgen sollen. Aus meiner Sicht bedarf es daher einer Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes oder aber einer Wolfsverordnung des Bundes, um eine möglichst einheitliche und vor allem EU-rechtskonforme Vorgehensweise zu gewährleisten.

Denn wir dürfen nicht vergessen: Der Wolf ist nach wie vor eine nach EU-Recht streng geschützte Art. Schnellabschüsse sind für die handelnden Personen unter Umständen mit erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen verbunden. Deshalb brauchen wir Rechtsicherheit, wenn es um die Entnahme geht. Von der UMK erwarte ich daher, dass wir einen Beschluss fassen, der keinen rechtlichen Flickenteppich bedeutet. Ziel muss sein, bis zum Beginn der kommenden Saison für die Weidetierhalter Klarheit zu schaffen.“

Mit Blick auf die Bewertung des Erhaltungszustandes stellt er fest: „Nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse gehen wir davon aus, dass bereits in absehbarer Zeit grundsätzlich eine Populationsgröße erreicht sein wird, die ein langfristiges Überleben der Art Wolf sichern kann. Dies setzt jedoch auch voraus, dass die Mortalitätsrate niedrig gehalten wird. Vor allem  illegale Abschüsse sind daher völlig kontraproduktiv.
Eine weiterer wichtiger Baustein ist das noch zu definierende günstige Verbreitungsgebiet, also die räumliche Verbreitung der Rudel. Für die Vernetzung der Populationen und den genetischen Austausch ist es entscheidend, dass wesentliche Flächenanteile in den bisher kaum besiedelten Bundesländern liegen. Daran gilt es gemeinsam zu arbeiten, auch um die Lasten gleichmäßiger zu verteilen und die Akzeptanz für die Wiederansiedlung des Wolfes zu erhöhen.“

Auf Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern soll sich die UMK auch mit den Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Klima und Transformationsfonds (KTF) auf befassen.  Das Bundesverfassungsgericht hat den zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärt und damit entschieden, dass Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro, die zur Bewältigung der Corona-Pandemie vorgesehen waren, nicht in den KTF verschoben werden dürfen.

„Dies hat weitreichende Konsequenzen auf die Umsetzung von Maßnahmen des Klima- und Naturschutzes in den Ländern. Der Bund muss schnellstmöglich die Verfassungskonformität des Bundeshaushalts herstellen, um dringliche Maßnahmen des Klima- und Naturschutzes nicht zu gefährden. Wichtig ist unter anderem, dass weiterhin 120,0 Mio. Euro aus dem ANK für forstwirtschaftliche Maßnahmen innerhalb der GAK bereitgestellt werden. Diese Mittel sind dringend notwendig, um die Bedarfe der Länder insbesondere zum Waldumbau zu decken“, betont der Minister.

Ein weiterer Antrag, den Mecklenburg-Vorpommern in die Konferenz eingebracht hat, enthält klare Forderungen zur Stärkung des Meeresnaturschutzes. Hintergrund ist, dass Bieter von Flächen für die Nutzung durch Windenergieanlagen auf See nach dem novellierten Windenergie-auf-See-Gesetze (WindSeeG) dazu verpflichtet sind, innerhalb von 12 Monaten nach Erteilung des Zuschlags eine Zahlung in Höhe von fünf Prozent des Gebots an den Bund zahlen müssen.

Das Geld soll zweckgebundenen für Maßnahmen des Meeresnaturschutzes verwendet werden. „Ich begrüße dieses Vorgehen sehr und verbinde damit gleichwohl die Forderung, dass die Küstenländer maßgeblich an den Zahlungen partizipieren müssen. Ein wirksamer Meeresnaturschutz kann nur gelingen, wenn die Küstenländer im notwendigen Umfang personell und finanziell unterstützt werden“, betonte Minister Backhaus.

Nach seinen Vorstellungen solle das Geld u.a. für das Monitoring maritimer Lebensräume und Arten (insbesondere Meeressäuger, Fische, See- und Küstenvögel), die Entwicklung von Fachkonzepten, den vorsorgenden Schutz vor Ölverunreinigungen oder aber  für Untersuchungen zu den Auswirkungen von Offshore-Windparks auf marine Schutzobjekte eingesetzt werden.

Auf der Tagesordnung der Umweltministerkonferenz stehen darüber hinaus viele weitere Themen, u.a. das Aktionsporgramm natürlicher Kimaschutz des Bundes, die Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm oder der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Bauen für das Klima

Holzmarktkolloquium: Nachhaltiges Bauen für das Klima – trotz Krise

Wittenburg – Unter dem Motto „Ressource Holz – zukünftiges Rohholzaufkommen“ treffen sich heute in Wittenburg Expertinnen und Experten aus der Holzbranche und der Wissenschaft, um über die weitere Entwicklung der Holznutzung zu beraten.

Für Forstminister Dr. Till Backhaus haben die Entwicklung der Wälder und die Holznutzung in Mecklenburg-Vorpommern einen besonderen klimapolitischen Stellenwert: „Wald und Forstwirtschaft sind wie kaum ein anderer Sektor mit dem Klima verbunden. Der jährliche Beitrag der deutschen Forstwirtschaft und Holzverwendung zur Minderung der Treibhausgase aus Speicherungs- und Substitutionseffekten beträgt rund 92 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent, das entspricht 11 % der deutschen Treibhausgasemission.

Für Mecklenburg-Vorpommern liegt der Beitrag bei jährlich 4,3 Millionen Tonnen CO2-Äq. bzw. 8,4 t CO2 pro Hektar (davon 0,1 Nettoerhöhung Holzproduktespeicher, 4,3 stoffliche und energetische Substitution; 4,0 Nettoerhöhung Waldspeicher). Allein der jährliche Klimaschutzbeitrag der Wälder entspricht hier im Land rund 24% der Treibhausgasmission. Ohne die Substitutionseffekte der nachgelagerten Holzverwendung wäre dieser Beitrag nur halb so groß.“

Besondere Bedeutung in der nachhaltigen Nutzung von Holz hat in den letzten Jahren die Baubranche gewonnen. Hier sei Mecklenburg-Vorpommern durch einen starken Aufholprozess inzwischen Vorreiter, betont der Minister: „Die Holzbauquote im Wohnungsneubau ist deutschlandweit von 2020 auf 2022 um 4,4% gestiegen und liegt derzeit bei 21,3%. In M-V ist die Holzbauquote im selben Zeitraum um 42% gestiegen und liegt derzeit bei 25,4%“, so Backhaus.

Beunruhigend für den Trend seien jedoch die schlechten Signale aus der Gesamtwirtschaft, warnt Backhaus: „Der allgemeine Konjunkturrückgang war in diesem Jahr auch für die Forst- und Holzwirtschaft spürbar: Auftragseinbrüche im Bauhauptgewerbe führten in der deutschen Sägeindustrie zu einem Rückgang der Umsätze um fast 30%. Auch andere Bereiche der Holzwirtschaft haben Umsatzeinbußen zu verkraften.

Vor dem Hintergrund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage ist es deshalb umso wichtiger, dass die Politik einen verlässlichen Rahmen bietet. Die jüngsten bundespolitischen Ereignisse sind dabei allerdings nicht hilfreich und führen zu neuen Verunsicherungen. Der gut anlaufende, nachhaltige Umbau der Wirtschaft darf jetzt bloß nicht abgewürgt werden“, so Backhaus.

Insgesamt sei laut Minister Backhaus die Bedeutung der Holznutzung für die deutsche Wirtschaft nicht zu unterschätzen: „Deutschlandweit arbeiten über 115.500 Unternehmen mit etwa 1,03 Millionen Beschäftigten und einem jährlichen Umsatz von rund 181 Milliarden Euro im Cluster Forst und Holz. Davon allein in MV rund 2.800 Unternehmen mit mehr als 13.000 Beschäftigten und einem jährlichen Umsatz von rund 1,4 Milliarden Euro. Das sind wichtige Arbeitsplätze in einer Branche mit Zukunft!“

Sorgen bereiten dem Minister auch die klimabedingten Herausforderungen für die Waldbewirtschaftung: „In Bezug auf die Waldsituation und den Holzmarkt haben uns die letzten Jahre sehr deutlich gezeigt, wie angreifbar wir sind, wenn Sturmereignisse, Trockenheit und Käferbefall geballt auftreten. Diese Schadereignisse haben seit Anfang 2018 zu bundesweit über 200 Millionen Kubikmeter Schadholz geführt, darunter mit gut 80% am stärksten vertreten die Fichte.

Der wirtschaftliche Schaden beläuft sich insgesamt auf circa 15 Milliarden Euro. Allein in diesem Jahr werden für Deutschland wieder 22 Millionen Festmeter Schadholz erwartet. Für unser Bundesland rechnen wir mit ca. 500.000 Festmeter Schadholz“.

In Mecklenburg-Vorpommern werde deshalb schon seit Jahren auf eine konsequente Waldmehrung und nachhaltige Waldbewirtschaftung gesetzt: „Wichtige Bedingung für die Branche ist die Waldstabilität. Diese wollen wir mit gezielten, beschleunigten Waldumbaumaßnahmen sichern. Unser Bundesland hat 2021 die Initiative „Unser Wald in Mecklenburg-Vorpommern“ mit 20 Millionen Euro begonnen, um Maßnahme zur Waldstabilisierung und Waldmehrung umzusetzen. Aus diesen Mitteln konnten wir bisher 1.500 Hektar neu aufforsten“, so der Forstminister.

Seit 25 Jahren bewirtschaftet das Land MV seinen Wald durch eine naturnahe Forstwirtschaft und setzt verstärkt auf natürliche Verjüngung der Waldbestände. Auf circa 10% der Waldfläche (52.000 Hektar) findet keine Holznutzung statt, davon 35.000 Hektar (6,6%) Prozessschutzwälder (Nationalparke, Naturschutzgebiete, Naturwaldreservate). Auf weiteren 38.900 Hektar (7,4%) ist die Nutzung eingeschränkt. Insgesamt sind auf 17,3 % der Waldfläche Nutzungen nicht erlaubt oder eingeschränkt (Bundesdurchschnitt: 8,6%).

Der Gesamtholzeinschlag in Mecklenburg-Vorpommern lag im Jahr 2020 bei 1,876 Millionen m3 (Holzeinschlagsstatistik, Statistisches Bundesamt, 2021). Dies entspricht einem Anteil von 2,3% am Gesamtholzeinschlag Deutschlands; vergleichbar mit dem Bundesländern Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Der Holzeinschlag hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesteigert; von 1,4 Millionen m³ (2003) auf 1,876 Millionen m³ (2020). Dabei erfolgte der größte Anteil des Holzeinschlags mit 904.552 m³ in der Landesforstanstalt MV, was einem Anteil von circa 50% entspricht.

Geflügelpest in Putenhaltung

Schwerin – Am 21.11.2023 wurde in Mecklenburg-Vorpommern Geflügelpest bei Geflügel amtlich festgestellt. In einer Putenmasthaltung in der Gemeinde Lewitzrand (Landkreis Ludwigslust-Parchim) sind in den letzten Tagen vereinzelt Tiere verendet und daraufhin zur Untersuchung in das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) nach Rostock verbracht worden.

In den Proben wurde das aviäre Influenza Virus des Subtyps H5 nachgewiesen. Die weiteren Untersuchungen von Proben im Nationalen Referenzlabor für Geflügelpest am Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems ergaben, dass es sich um das hochpathogene aviäre Influenzavirus des Subtyps H5N1 handelt.

Durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt sind die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet worden. Für Details zu diesen Maßnahmen wird auf die öffentliche Bekanntmachung auf der Seite des Landkreises verwiesen.

Dies ist der erste Fall in diesem Herbst bei Hausgeflügel im Land. Bisher sind nur wenige Geflügelpest-Fälle bei Wildvögeln bekannt, dennoch ist das Virus in der Umwelt vorhanden“, erklärte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. „Es ist zu befürchten, dass das Geschehen mit Blick auf die bevorstehende kalte Jahreszeit weiter an Fahrt aufnimmt. Wir können davon ausgehen, dass uns das Thema die kommenden Monate wieder beschäftigen wird“, sagte er weiter.

Um das Seuchengeschehen und die damit verbundenen Auswirkungen möglichst gering zu halten, appelliert Minister Backhaus an die Geflügelhalter, weiterhin besonders achtsam zu sein und die Biosicherheitsmaßnahmen auf einem möglichst hohen Niveau zu halten.

Hierzu gehört insbesondere, das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt über unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel zu informieren und die Tiere schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen.

Des Weiteren darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben. Es muss unbedingt verhindert werden, dass das Virus in die Nutztierbestände eingetragen wird.

Mit Blick auf das Weihnachtsgeschäft rät Minister Backhaus den Geflügelhaltern zur möglichst frühzeitigen Schlachtung anstehender Bestände. „Die Partner der Betriebe und ihre Kunden könnten sich frühzeitig mit Geflügel für die Feiertage eindecken. So lassen sich drohende finanzielle Einbußen abwenden.“

Verstärkung der Landesküstenschutzdüne

Neuhaus: Sandaufspülungen beginnen Ende November

Schwerin – An der Ostseeküste in Neuhaus wird ab Ende November die Landesküstenschutzdüne (LKSD) durch Aufspülung mariner Sande verstärkt. Am morgigen Donnerstag, 23. November, findet dazu mit dem Auftragnehmer die Bauanlaufberatung statt. Bauherr für den ca. 1.700 Meter langen Bauabschnitt ist das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM).

„Nicht zuletzt durch den Klimawandel ist und bleibt Küstenschutz eine permanente Gemeinschaftsaufgabe. Seit Mitte der 1990er Jahre wurden bisher insgesamt ca. 600 Millionen Euro in den Küsten- und Hochwasserschutz MV investiert. Wir als Landesregierung werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, durch einen professionellen und breit aufgestellten Hochwasser- und Küstenschutz die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten“, sagte Minister Dr. Till Backhaus.

Mit der Umsetzung der Maßnahme wurde die Firma Rohde Nielsen A/S aus Kopenhagen beauftragt. Nach Einrichtung der Baustelle und Positionierung der Spülleitung Ende November wird anschließend Sand an den Strand vor Neuhaus gespült. Bis Ende Februar 2024 werden die Nassbaggerarbeiten abgeschlossen sein. Anschließend werden Strand und Düne neu profiliert sowie die Düne mit Strandhafer bepflanzt.

Der Sand für die Maßnahme wird aus der landeseigenen Lagerstätte Graal-Müritz gewonnen. Für die Dünenverstärkung werden insgesamt ca. 330.000 Kubikmeter Sand aufgespült. Die Kosten liegen bei ca. 3,1 Millionen Euro. An der Finanzierung beteiligt sich der Bund mit 70 Prozent im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, 30 Prozent der Kosten werden durch das Land MV aufgebracht.

Das StALU MM hat die Planung erarbeitet und wird auch die Bauoberleitung übernehmen. An Bord des Baggerschiffes wird die Firma GLU Freiberg als geologische Bauüberwachung die Sandqualität kontrollieren.

Technische Daten Aufspülung 2023/24

Strand- und Dünenverstärkung durch Aufspülung mariner Sande

  • Küstenkilometrierung:           KKM F166.600 – KKM F168.300
  • Länge der Aufspülung:          ca. 1.700 Meter
  • Soll-Kronenbreite:                 40,1 Meter
  • Soll-Kronenhöhe:                  4,5 Meter ü. NHN
  • Dünenfußhöhe:                      2,3 Meter ü. NHN
  •  Böschung seeseitig:              1:3
  •  Böschung landseitig:             bleibt bestehen
  •  Strandneigung:                      1:30
  •  Uferlinienverlagerung:          10 – 30 Meter seewärts
  •  Mittlere Spülmenge:              ca. 150 Kubikmeter/ lfd. m
  • Gesamtmenge:                        330.600 Kubikmeter (inkl. 20 Prozent Spülverluste)
  •  Bewilligungsfeld:                   Graal-Müritz

32. Verbandsschau der Rassekaninchenzüchter

Gnoien – Am Wochenende (Samstag, 18.11.2023, 16 Uhr) eröffnet Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus die 32. Verbandschau der Rassekaninchenzüchter in der Warbelsporthalle in Gnoien.

„Die Landesschau ist für die Züchterinnen und Züchter der Höhepunkt des Jahres, bevor es im Dezember für etwa 500 Tiere zur Bundeskaninchenschau nach Leipzig geht. Rund 800 Tiere werden in Gnoien zu sehen sein, denn auch die Landesjugendschau und die Herdbuchvergleichsschau werden an diesem Tag durchgeführt. Ich bin begeistert von so viel ehrenamtlichem Engagement für eine verantwortungsvolle Tierzucht.

Denn entgegen der Meinung vieler Tierschutzorganisationen bin ich der Auffassung, dass wir nur schützen, was wir schätzen. Deshalb können wir gar nicht früh genug damit beginnen, unsere Kinder an den besonderen Wert der Natur und den respektvollen Umgang mit Lebewesen heranzuführen. Und auch das Gemeinschaftsgefühl und der Spaß darf eine Rolle spielen. Hier leisten die Zucht und Pflege einen wertvollen Beitrag“, sagte Minister Backhaus im Vorfeld der Veranstaltung.

Aus Tierzuchtfördermitteln erhält der Landesverband der Rassekaninchenzüchter jährlich rund 10.000 Euro vom Land. Aktuell kümmert sich das Land um eine Förderrichtlinie speziell für die Kleintierzuchtverbände, mit der die Möglichkeit eröffnet werden soll, den Landeszüchtertag zu unterstützen. Minister Backhaus wertet dies als eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt der züchterischen Arbeit im Land.

In Gnoien wird Minister Backhaus Herrn Peter Kalugin nach 21 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit als Ausstellungsleiter verabschieden. Im Frühjahr wird er auch seine Funktion als Landesverbandsvorsitzender niederlegen. Kalugin war ebenfalls über zwei Jahrzehnte im Vorstand des Zentralverbandes Deutscher Rassekaninchenzüchter (ZDRK) und seit 2018 auch Mitglied im geschäftsführenden Präsidium des ZDRK.

„Peter Kalugin hat den Rassekaninchenzüchterverband über Jahrzehnte geprägt und hat mit dafür gesorgt, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern so viele Züchterinnen und Züchter von Rassekaninchen haben, die für dieses Hobby brennen. In all den Jahren hat es immer eine sehr gute Zusammenarbeit mit den Landesbehörden gegeben. Ich möchte meinen Dank zum Ausdruck bringen, indem ich bei seiner letzten Verbandsschau als Leiter persönlich dabei bin“, so Backhaus.

Karpfenteich Gröningsgarten

Land und Pächter vereinbaren Übergangsfrist

Schwerin – Dank der Initiative von Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus alle Beteiligten an einen Tisch zu holen, hat die Karpfen- und Angelteichanlage Gröningsgarten eine Perspektive: Der bestehende Pachvertrag läuft am 31.12.2023 aus und soll seitens der Landgesellschaft als Liegenschaftsverwalter nun um ein Jahr verlängert werden.

Der Pächter und Betreiber der Anlage, die BiMES GmbH, wird aufgefordert, zur Sicherstellung des Betriebes der Anlage eine wasserrechtliche Genehmigung zu beantragen. Ein historisches Wasserrecht für die Entnahme von Wasser aus dem Wallensteingraben liegt nicht vor.

Im Ergebnis der Gespräche, die in dieser Woche im Umweltministerium in Schwerin stattgefunden haben, wurde auch festgelegt, dass der Pächter die Anlage in 2024 auf eigenes Risiko betreibt. Da die Landgesellschaft den Zustand der Wasserein- und -auslaufbauwerke, Dämme sowie ober- und unterirdische Rohrleitungen als marode einstuft, konnte eine  Verpachtungsoption als Teichwirtschaft und Angelteiche über das Jahr 2023 hinaus behördlicherseits nicht in Aussicht gestelllt werden.

Das Land hat sich allerdings dazu bereit erklärt, die Übergangsphase zu nutzen, um ein Fachgutachten in Auftrag zu geben, das den Zustand des gesamten Anlagenbestandes detailiert überprüfen und dokumentieren soll. Auf Grundlage der Ergebnisse soll über die Zukunft der Teiche entschieden werden und in Abhängigkeit davon, ob und welche Investitionen sinnvoll und notwendig sind.

„Am Beispiel von Gröningsgarten ist wieder einmal deutlich geworden, wie wichtig es ist, mit den Menschen persönlich zu sprechen. Jede Seite hat ihre Argumente hervorgebracht, die für sich genommen richtig und nachvollziehbar sind.

Auf der einen Seite haben wir es mit einer in die Jahre gekommenen Anlage und einem im Zuge des Klimawandels insgesamt knappen Wasserdargebot zutun.

Der Wallensteingraben, der die Karpfen- und Angelanlage mit Wasser versorgt, wird über das Wehr in Hohen Viecheln mit Wasser aus dem Schweriner See gespeist. Dieser wiederum erreicht u.a. durch eine hohe Verdunstungsrate, wie viele andere Gewässer im Land, seit einigen Jahren sein Stauziel nicht.

Damit ist es nicht möglich, den Wasserbedarf für alle Nutzungen am Wallensteingraben zu zu 100 Prozent zu decken. Immerhin haben wir es durch die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit erreicht, dass unter anderem die Meerforelle im Wallensteingraben aufsteigen kann und hier eine Vielzahl von Laichgruben angelegt hat, wie auch vom Landesanglerverband dokumentiert wurde.

Auf der anderen Seite haben wir es mit einem Wirtschaftsbetrieb zu tun, der ein hochwertiges, schmackhaftes, regionales und naturnahes Produkt produziert und der mit seinen Angelteichen auch einen Raum für Veranstaltungen regionaler Angelvereine bietet.

Hinzu kommt, dass das Feuchtgebiet zwischen Ostsee und Schweriner See ein wichtiger Brut- und Rastplatz für besonders geschützte Sumpf-und Wasservögel ist. Was ich sagen will: Die Gemengelage ist vielschichtig und mir war an einer Kompromislösung gelegen, die wir auch erreicht haben.

Darüber bin ich sehr froh. Nun kommt es allerdings darauf an, dass der Pächter die wasserrechtliche Genehmigung beantragt sowie ein schlüssiges Nutzungskonzept vorlegt. Wenn hier mit Steuergeldern Investitionen in die Zukunft getätigt werden sollen, dann muss klar sein, wo die Reise hingehen soll. Dazu gehört für mich auch, dass der jetzige Pächter Pläne für eine mögliche Nachfolge in der Hinterhand hat“, machte Minister Backhaus im Nachgang der Gespräche deutlich.

Die Teichwirtschaft Grönings umfasst eine Größe von knapp 100 ha. Davon werden rund 56 ha fischereilich genutzt und zur Produktion von Satz- und Speisefischen sowie zur Betreibung eines Angelteiches genutzt. Die Teichwirtschaft Grönings ist überwiegend Bestandteil des Naturschutzgebietes‚Teichgebiet Wismar-Kluß‘. Nicht im Naturschutzgebiet gelegen sind der Flohteich, der Mühlteich sowie der südliche Teil des Forellenteiches (Hälterteiche).

Klimaschutz aus M-V

Märchenhaftes MoorFutures-Projekt gestartet

Lärz – Gemeinsam mit der Landgesellschaft MV mbH und dem Kompetenzzentrum Ökowertpapiere startet Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus heute  das vierte Projekt MoorFutures an der Märchenwiese am Nebelsee bei Lärz (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte).

Mit dem Projekt werden rund 9.500 Tonnen CO2-Äq, berechnet auf 50 Jahre Laufzeit, vermieden. Nach Abzug u. a. eines Puffers ergeben sich rund 6.500 MoorFutures, die komplett an den Klimadienstleister myclimate veräußert werden.

„Dies ist ein weiterer Baustein einer alternativen Landnutzung. Wir brauchen intakte Moore dringend, wenn wir unsere Klimaziele erreichen wollen – und das müssen wir, wenn wir auch in Zukunft in unserem Land eine rentable Landwirtschaft betreiben wollen.

Wir sollten aber nicht nur alles durch die Klimaschutzbrille betrachten, Moore können viel mehr. Sie sind auch unverzichtbar bei den vor uns liegenden Herausforderungen im Bereich der Klimaanpassung. Sie wirken kühlend, sie puffern Starkregenereignisse ab und sie spenden Wasser in Trockenperioden“, sagte Backhaus.

In Mecklenburg-Vorpommern tragen trockene Moore zu etwa einem Drittel zu den gesamten Treibhausgasemissionen des Landes bei. Dazu Minister Dr. Backhaus: „Klimaneutralität bedeutet auch für die Moore Nullemissionen. Klimaschutz ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Öffentliche Mittel allein werden nicht reichen, um alle Wiedervernässungen zu finanzieren.

Daher hat mein Ministerium bereits vor mehr als zehn Jahren damit begonnen, Investitionsinstrumente wie die MoorFutures zu entwickeln. Sie erlauben es, auch privates Kapital zur Wiederherstellung der Ökosysteme zu akquirieren. Besonders freut es mich, dass die Marke mittlerweile national wie international bekannt ist und darüber verhandelt wird, den MoorFutures-Standard EU-weit einzusetzen.“

Die Märchenwiese ist nach dem Polder Kieve, der Kamerunwiese und dem Gelliner Bruch das vierte MoorFutures-Projekt in Mecklenburg-Vorpommern, das achte insgesamt.

„Mir ist aber noch ein anderer Aspekt wichtig“, betonte der Minister. „Mit den Ökowertpapieren wie den MoorFutures gelingt es uns, die Werte der Ökosystemleistungen zu verdeutlichen und in Geldwerten auszudrücken. Wiedervernässung ist somit keine Entwertung des Landes.“

Die Gesellschaft nimmt Moore häufig als besondere Orte wahr, das zeigt sich besonders in der Literatur oder im Film. Der Kontext, in dem sie als Kulisse eingesetzt werden, ist jedoch oft mit Grusel und Bedrohung verbunden. Moore sind aber wundersame Orte und lichte Landschaften, die Ruhe ausstrahlen, Lebensraum bieten. „Diese positiven Aspekte sollten zukünftig deutlich im Vordergrund stehen,“ sagte Minister Backhaus.

Daniela Degen-Lesske, Geschäftsführerin der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, ergänzt: „Auch wir freuen uns über die erfolgreiche Umsetzung des Projekts ‚Märchenwiese am Nebelsee‘ als mittlerweile drittes MoorFuture-Projekt, das wir als Landgesellschaft begleiten dürfen.

Für das kommende Jahr erwarten wir die Fertigstellung von zwei weiteren MoorFutures-Projekten. Darüber hinaus planen, koordinieren und realisieren unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitere verschiedene naturschutzfachliche Projekte, wie Ökokonten und geförderte Moorschutzvorhaben.

Aktuell wird die ‚Agentur für Moorbodenschutz MV‘ aufgebaut. Sie ist bisher einmalig in Deutschland, um Moorschutzmaßnahmen und die Etablierung von Paludikultur zu unterstützen.“

Die MoorFutures sind eines von mittlerweile vier Ökowertpapieren, die private Investitionen in Ökosystemleistungen ermöglichen. Sie wurden mehrfach ausgezeichnet, zuletzt die MoorFutures im Rahmen der UN-Dekade zur Wiederherstellung der Ökosysteme.

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt hat im Oktober 2021 das Kompetenzzentrum Ökowertpapiere eingerichtet. Ziel ist es, die Kräfte zu bündeln und systematisch die bestehenden Ökowertpapiere weiter- bzw. neue entwickeln.

Neben den MoorFutures werden Waldaktien, Streuobstgenussscheine und HeckenSchecks. Über alle Ökowertpapiere summiert. Inklusive Ökosponsoringprojekten konnten mittlerweile ca. vier Millionen Euro zusätzlich für Erstaufforstungen, Moorwiedervernässungen, Anlage und Pflege von Streuobstwiesen sowie der Pflanzung von Hecken eingeworben werden.

Küstenschutz in M-V gut aufgestellt

Schwerin – Anlässlich der aktuellen Stunde im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern zu den Folgen der ersten Sturmflut des Herbstes 2023 erklärt der für den Küstenschutz zuständige Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus: „Mecklenburg-Vorpommern legt als Küstenland einen besonderen Fokus auf den Hochwasser- und Küstenschutz. Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes heute und zukünftig vor gesundheit­lichen und wirtschaftlichen Schäden zu bewahren.

Um dieses Ziel zu erreichen, investiert das Land M-V jedes Jahr erhebliche finanzielle Mittel in den Hochwasserschutz an Fließgewässern und in den Küstenschutz. Seit Mitte der 1990er Jahre wurden bisher insgesamt ca. 600 Mio. Euro in den Küsten- und Hochwasserschutz M-V investiert.

Im Gegensatz zu Schleswig–Holstein hatten wir es in weiten Teilen des Landes mit einer „leichten“ bis „mittleren Sturmflut“ zu tun. Unser Mitgefühl gilt daher unseren Nachbarn, mit denen wir im Hinblick auf zukünftige Sturmhochwasser kooperieren werden“, so Backhaus.

Wasserstände über 2,00 m üNHN, bei denen man von einer sehr schweren Sturmflut spricht, seien in Mecklenburg-Vorpommern nicht eingetreten, so der Minister, der zu den Folgen des Sturmhochwassers ausführt: „Derzeit wird in M-V und S-H noch intensiv an einer umfassenden Aufstellung von Schäden an Küsten­schutzanlagen, Hafenanlagen sowie an Infrastruktur gearbeitet. Erste Schätzungen von Schäden in unserem Land belaufen sich aktuell auf ca. 56 Mio. Euro. Dabei sind vor allem touristische Infrastruktur und Hafen­schutz­­bauwerke betroffen.

Es hat zwar keine erheblichen Schäden an Küsten­schutz­anlagen gegeben, welche die aktuelle Sicherheit gefährden. Aber: Es sind erhebliche Sandverluste an den Landesküstenschutzdünen und im Strandbereich zu verzeichnen. Diese Sandverluste müssen mit künstlichen Aufspülungen ausgeglichen werden. Wir gehen derzeit von einem zusätzlichen Aufspülbedarf mit Kosten von ca. 6 Mio. Euro aus.

Die Arbeiten zum Ausgleich von Sanddefiziten haben bereits begonnen. Im Rahmen der laufenden Aufspü­lung im Küstenabschnitt Prerow-Zingst wird das Land M-V mehr als 700.000m³ Sand aufspülen und mehr als 10 Mio. Euro einsetzen (GAK-Mittel, 70% Bund, 30% Land). Infolge des Sturmhochwassers werden wir ca. 15% mehr Sand aufspülen, als ursprünglich geplant.

Eine weitere vom Land geplante Aufspülmaßnahme im Küstenabschnitt Neuhaus-Dierhagen ist nach dem Sturmhochwasser überprüft worden. Die ausge­schriebene Sandmenge wurde angepasst“, so der Minister.

„An den harten Küstenschutzbauwerken des Landes, wie Sperrwerke, Spundwände oder mobile Verschlüsse (Warnemünde, Heiligendamm, Barth) sind keine erheblichen Schäden entstanden. Aber an Hafenschutz­bauwerken und an der Küste gelegener Infrastruktur sind kostenintensive Schäden entstanden. Hier ist der Großteil der genannten Schäden in Höhe von 56 Mio. Euro zuzuordnen. Die Gemeinden sind zum Teil noch dabei, die Schäden zu erfassen.

Beispiel Sassnitz:

Kosten für eine Sanierung des Molen-Bauwerks des Hafens Sassnitz werden aktuell auf ca. 40 Mio. Euro geschätzt. Darüber hinaus wurde die Uferpromenade stark beschädigt – Schaden nach erster Schätzung ca. 2,5 Mio. Euro.

Beispiel Stahlbrode:

Die Hafenanlagen von Stahlbrode wurden stark beschädigt. Der Fährbetrieb musste vorzeitig eingestellt werden. Es wird von einem Schaden von ca. 270.000 Euro ausgegangen.

Bisher konnten nur 5 von 11 Wasser- und Boden­verbänden an der Küste eine erste Einschätzung zu Schäden geben. Bisher sind Schäden von insgesamt mehr als 200.000 €uro gemeldet worden, darunter auch erhebliche Schäden an landwirtschaftlichen Deichen, Schöpfwerken und Absperrvorrichtungen“, so Minister Backhaus, der zusammenfassend erklärt:

„Das Sturmhochwasser an der Ostsee war eine Bewährungsprobe für die landeseigenen Küsten­schutzanlagen und hat den Bedarf für einen Ausbau der Schutzanlagen an den Bodden/Haffen noch einmal in den Fokus gerückt.

Das Ereignis hat auch in M-V zu Schäden an der Infrastruktur geführt, die mit Unterstützung des Bundes und des Landes behoben werden müssen. Es ist daher gut, dass eine Arbeitsgemeinschaft zur Beseitigung der Schäden unter Beteiligung des Bundes zusammen­gekommen ist. Küstenschutz ist und bleibt eine permanente Gemeinschaftsaufgabe. Angesichts des Klimawandels, werden die Gemeinden in MV Baumaßnahmen jedoch zukünftig auch die sich verändernden Wasserstände in den Blick nehmen müssen.

Das Land wird sie dabei mit Informationen und Kartenmaterial tatkräftig unterstützen. Wir als Landesregierung werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, durch einen professionellen und breit aufgestellten Hochwasser- und Küstenschutz die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu gewährleisten“, so Dr. Backhaus abschließend.

Wald durch Waldaktien finanziert

Insel Rügen – Am Samstag, den 4.11.2023, 11 Uhr, wird für das Waldaktien-Projekt Dreschvitz auf Rügen gemeinsam mit dem Projektträger Forstamt Rügen, dem Kompetenzzentrum Ökowertpapiere des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt und den Waldaktionären gepflanzt.

Unterstützt wird der erste Abschnitt u.a. von der Haymarket Media GmbH, die mit dem Kauf von 415 Waldaktien einen Beitrag zum Klimaschutz leistete. Das Projekt Dreschvitz auf Rügen ist auf der neugestalteten Homepage www.waldaktie.de ab sofort zu finden, so dass dort Waldaktien gekauft werden können.

Seit über 15 Jahren wird erfolgreich mit der Waldaktie aufgeforstet, d.h. neuer Wald geschaffen. Mit dem Kauf von Waldaktien haben Privatpersonen und Unternehmen die Möglichkeit einen freiwilligen Beitrag zum Klimaschutz in Mecklenburg-Vorpommern zu leisten. Dem Wald kommt im Klimaschutz, genauer im Landnutzungssektor die Bedeutung einer Senke zu. Der Wald bindet Kohlenstoffdioxid durch Entnahme aus der Atmosphäre.

„Mit der Waldmehrung entsteht nach und nach heute eine Waldfläche, die den natürlichen Kohlenstoffspeicher erheblich erweitert. Aufgeforstet wird nach Landeswaldgesetz. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Auswahl klimaresilienter und standortgerechter Baumarten gelegt. Wir schaffen heute das Potential für erhebliche Negativemissionen, die uns helfen, die vereinbarten Klimaziele zu erreichen“, betonte Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus, der selbst nicht vor Ort sein konnte.

Das Projekt Dreschvitz generiert insgesamt 15.400 Waldaktien. Die Umsetzung des Projektes erfolgt in Teilabschnitten. Bei der Pflanzung am 4.11.2023 wird der erste Teilabschnitt gepflanzt, der aus den Einnahmen der Waldaktie refinanziert wird. Interessierte Personen oder Unternehmen können sich auf www.waldaktie.de informieren und an das Kompetenzzentrum Ökowertpapiere werden.

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt hat im Herbst 2021 das Kompetenzzentrum Ökowertpapiere geschaffen. Ziel ist es, die bestehenden Ökowertpapiere weiter zu entwickeln. Darüber hinaus sollen auch neue Ökowertpapiere geschaffen werden. Weitere Informationen unter: Zukunft durch natur­basierte Lösungen – z-eco.de

Die Ökowertpapiere stehen für verbriefte Ökosystemleistungen und wurden für freiwillige Märkte, d.h. für den freiwilligen Kohlenstoffmarkt oder freiwilligen Biodiversitätsmarkt entwickelt. Sie ermöglichen es Unternehmen aber auch Privatpersonen in Projekte zu investieren und damit zum Klimaschutz, zur Biodiversität oder zur Förderung anderer Ökosystemleistungen beizutragen.

Ergänzend zu den Ökowertpapieren werden Spenden- und Sponsoringprojekte angeboten.

Warnung vor Küstenabbrüchen

Backhaus warnt vor Küstenabbrüchen und Munitionsfunden nach Sturmflut

Schwerin – In Folge des Sturmhochwassers am 20./21. Oktober 2023 warnt Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus, der auch für den Küstenschutz im Land zuständig ist, vor nachträglichen Küstenabbrüchen, z.B. in Kühlungsborn, Stoltera oder Ahrenshoop.

„Von Sparziergängen an den Steilufern, sei es an den Kliffkanten oder unterhalb der Steilküsten rate ich dringend ab. Gefahr durch Verschütten droht auch in Bereichen von entstandenen Dünenabbrüchen, die zum Teil bis zu 7 Meter hoch sein können“, sagte er.

Auch hat das Umweltministerium heute die Meldung erreicht, dass die Sturmflut am Ostseestrand im Bereich des Naturschutzgebietes Riedensee bei Kühlungsborn und Bastorf  Munitionsreste freigelegt hat. StrandbesucherInnen sind dazu angehalten, diesen Bereich zu meiden.

Der NABU Mittleres Mecklenburg, der seit 2018 die Schutzgebietsbetreuung im NSG/FFH-Gebiet Riedensee mit RangerInnen durchführt, wird sowohl die Munitionssuche und -bergung durch den Munitionsbergungsdienst M-V als auch die Bergung größerer Mengen durch die Sturmflut abgebrochener oder freigespülter Dünenzaunpfähle und des zugehörigen Drahtes) begleiten.

Die Strand-RangerInnen werden derzeit dankenswerterweise gefördert und unterstützt durch die Tourismus, Freizeit & Kultur GmbH Kühlungsborn (TFK), die NUE-Stiftung, die Gemeinde Bastorf und das LUNG M-V.

Die Sturmflut ist für den überwiegenden Teil des Landes als mittlere Sturmflut einzustufen, weil Wasserstände bis zu 1,50m über dem mittleren Wasserspiegel eingetreten sind. Im westlichen Küstenabschnitt (Wismarbucht, Lübecker Bucht) wurden Wasserstände bis ca. 1,60 m über NHN erreicht (unterer Bereich einer schweren Sturmflut).

Der Minister betonte, dass die Küstenschutzanlagen des Landes alle Stand gehalten haben und auch für kommende Ereignisse gut gerüstet sind. „Überflutungsgefährdungen in den durch diese Anlagen geschützten Gebieten bestehen nicht. Die umfangreichen Investitionen des Landes in den Küstenschutz von jährlich fast 20 Millionen Euro zahlen sich damit aus“, so Backhaus.

Seit dem Wochenende liegen der Abteilung Küste des StALU Mittleres Mecklenburg die Vermessungsergebnisse vor und werden dort ausgewertet. Eine erste überschlägige Prüfung ergab, dass mit Blick auf die Sicherheit bei Eintritt weiterer Sturmhochwasser an keiner Landesküstenschutzdüne Sofortmaßnahmen notwendig werden. Erwartet wird allerdings, dass in einigen Abschnitten eher als geplant Sandaufspülungen erforderlich sein werden, z. B. im Küstenabschnitt vor Ahrenshoop.

Im Vergabeverfahren befindet sich derzeit die Sandaufspülung Neuhaus-Dierhagen. Auch in diesem Bereich sind in Folge der Sturmflut erhebliche Sandverluste eingetreten, so dass an Hand der Vermessungsergebnisse aktuell der Mehrbedarf gegenüber der ausgeschriebenen Sandmenge ermittelt wird. Die Zuschlagserteilung im laufenden Vergabeverfahren wurde um eine Woche verlängert, um die Mehrmengen gleich mit zu beauftragen.

Aufgrund der langen Verweilzeit hoher Wasserstände in den Bodden und Haffen hat es zudem hohe Belastungen auf Deiche gegeben, die nicht Teil der Landesküstenschutzanlagen sind.

Einige Deiche, die dem Schutz landwirtschaftlicher Flächen dienen, wurden überströmt und haben infolge der Überströmung zum Teil auch Schaden genommen (Wieck, Michaelsdorf, Neuendorf-Heide).

Nach Einschätzung des Umweltministeriums hat aber zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für Wohngebäude oder eine relevante Anzahl von Nebengebäuden bestanden.