Fleisch- und Wurstersatz

Wirtschaftsministerium fördert Entwicklung von gesundem Fleisch- und Wurstersatz

Gadebusch – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat heute einen Zuwendungsbescheid an die Günter Puttkammer Fleischwaren-Spezialitäten GmbH in Gadebusch übergeben.

Das 1984 gegründete, familiengeführte Unternehmen plant eine neue Produktlinie von vegetarischen und veganen Fleisch- und Wurstsurrogaten. Dabei will das Unternehmen auf Aromen und andere Zusatzstoffe verzichten. Gleichzeitig soll durch die Kombination verschiedener Eiweißquellen die biologische Wertigkeit erhöht werden, wodurch sich die Produkte für eine vollwertige vegane Ernährung eignen.

Wirtschaftsminister Reinhard Meyer: „Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit. Deshalb ist es so wichtig, dass Unternehmen sich und ihre Produktlinien immer weiterentwickeln. Angesichts der steigenden Nachfrage nach nachhaltigen Ernährungslösungen und zunehmender Bedenken hinsichtlich der Umweltauswirkungen der Fleischproduktion ist die Entwicklung von Fleischsurrogaten von entscheidender Bedeutung. Der Zuwendungsbescheid ermöglicht es dem Unternehmen, die Entwicklung von Fleischalternativen zu intensivieren, die nicht nur den Geschmack und die Textur von traditionellem Fleisch nachahmen, sondern auch eine nachhaltige und gesunde Ernährung fördern.“

Die Gesamtinvestition beträgt knapp 450.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von rund 158.000 Euro.

In der Förderperiode 2014 – 2020 standen Mecklenburg-Vorpommern aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) für die Förderung der wirtschaftsnahen Forschung insgesamt 218 Millionen Euro zur Verfügung. In der aktuellen Förderperiode (2021 – 2027) sind es insgesamt 266 Millionen Euro. Davon werden im Rahmen der aktuellen FuEuI-Richtlinie insgesamt 134 Millionen Euro für die einzelbetriebliche FuE-Förderung und etwa 102 Millionen Euro für die Verbundforschungsförderung eingesetzt.

Im Zeitraum 2015 – 2023 wurden damit im Rahmen der geltenden FuEuI-Richtlinie Zuschüsse von insgesamt 207,3 Millionen Euro für 662 Vorhaben bewilligt. Auf die Forschungseinrichtungen des Landes entfielen davon Zuschüsse in Höhe von 73,9 Millionen Euro für 182 Projekte.

Flächendeckendes Rufbussystem in M-V

Gadebusch – Zum Start des neuen flächendeckenden Rufbussystems in Mecklenburg-Vorpommern nahmen im Landkreis Nordwestmecklenburg Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, Verkehrsminister Reinhard Meyer, Landrat Tino Schomann vom Landkreis Nordwestmecklenburg, der Geschäftsführer der VMV-Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern Daniel Bischof sowie der Geschäftsführer des Verkehrsunternehmens Nahbus Nordwestmecklenburg Jörg Lettau an einer feierlichen Veranstaltung am Bahnhof Gadebusch teil. Mit dem neuen fahrplanbasierten Rufbus setzt das Verkehrsunternehmen Nahbus seit März 2024 ein klima- und umweltfreundliches Ausrufezeichen.

„Es ist großartig, dass wir heute den Startschuss für den Aufbau eines landesweiten Rufbussystems in Mecklenburg-Vorpommern geben können. Rufbusse erweitern unser Netz öffentlicher Verkehrsmittel, und zwar auf den letzten Kilometern. Sie schließen die kleinen Gemeinden und Dörfer in unserem Land an die regionalen Buslinien und Bahnstrecken an. In einigen Landkreisen gibt es solche Rufbusse ja schon länger. Dass wir das System nun auf das ganze Land ausweiten und dann auch noch mit einer landesweiten Rufbus-Hotline, ist eine enorme Leistung und ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Mobilitätsoffensive Mecklenburg-Vorpommern. Das Ziel unserer Mobilitätsoffensive ist, dass alle Bürgerinnen und Bürger am öffentlichen Nahverkehr teilnehmen können, in den großen Städten genauso wie in den kleinen Dörfern“, sagte Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Reinhard Meyer betonte: „Wir schaffen ein Landesmobilitätsnetz mit flächendeckenden schnellen vertakteten Bahn- und Busangeboten und Rufbussen, die auch die kleinsten Dörfer des Landes erreichen. So entstehen die Grundlagen, um für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern einen nachhaltigen Umstieg auf klimafreundliche öffentliche Verkehrssysteme in den Städten aber insbesondere auch in den ländlichen Räumen einzuleiten. Das geht aber nicht von heute auf morgen. Deshalb gehen wir schrittweise voran. Mit dem Startschuss für das Rufbussystem im Landkreis Nordwestmecklenburg kommen wir einen wichtigen weiteren Schritt voran.“

Neben dem Landkreis Nordwestmecklenburg bietet auch Ludwigslust-Parchim bereits heute flächendeckend Rufbusse an. In der Mecklenburgische Seenplatte kann man ab dem 01. Mai 2024 im ganzen Kreis das Angebot des Rufbussystems „ILSE“ nutzen. Auch im Landkreis Rostock wird das bereits erfolgreiche gewachsene Rufbusangebot voraussichtlich noch in diesem Jahr auf die gesamte Fläche des Landkreises erweitert werden. Die Realisierung eines flächendeckenden Rufbussystems und die Umsetzung der festgelegten Qualitätskriterien ist im Landkreis Vorpommern-Greifswald in einigen Teilbereichen bereits auf gutem Weg, hier sind durch die Akteure vor Ort aber noch weitere Schritte bis zum Ziel einer Flächendeckung zu gehen. Im Landkreis Vorpommern-Rügen wird schrittweise bis 2026 ein Rufbussystem aufgebaut, auch hier sollen erste Gebiete noch 2024 erschlossen werden.

Landrat Tino Schomann ergänzte: „Das Leben auf dem Land hat besonders in Nordwestmecklenburg einen großen Reiz. Mit dem System des Rufbusses nimmt es an Attraktivität sogar noch zu, denn so sind die Bürgerinnen und Bürger gut an die regionale Infrastruktur angebunden und können gleichzeitig das Landleben genießen. Der Rufbus ist auf jeden Fall ein Zugewinn für Jung und Alt gleichermaßen.“

„Mit der geplanten flächendeckenden Umsetzung des landesweiten Rufbussystems ermöglichen wir im ländlichen Raum mehr Teilhabe. Nach der Einführung des Deutschlandtickets folgt nun die dringend notwendige Angebotsausweitung. Für die enge Partnerschaft in der Zusammenarbeit mit den Landkreisen und den Verkehrsunternehmen des Landes zur Realisierung dieser ambitionierten Mobilitätsmöglichkeit für die Fahrgäste möchte ich mich herzlich bedanken“, so Daniel Bischof, Geschäftsführer der VMV-Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH.

„Mit der Unterstützung des Landes Mecklenburg-Vorpommern setzen wir in Nordwestmecklenburg die Verknüpfung der geplanten Netzebenen ganzjährig an sieben Tagen in der Woche um. Wir hoffen, dass es uns damit zukünftig gelingt, in der Fläche keine Ferienfahrpläne mehr anbieten zu müssen“, sagte Jörg Lettau Geschäftsführer der Nahbus Nordwestmecklenburg.

Der Bürgermeister von Gadebusch, Arne Schlien, zitierte Franz Müntefering „Mobilität ist eine Grundlage unseres Wohlstandes“. Schlien führt weiter aus: „Den Wohlstand in unserem Land haben wir besonders den Menschen zu verdanken, denen wir mit dem Rufbus ihre Mobilität zurückgeben wollen. Im ländlichen Raum ist das neue Rufbussystem von Nahbus eine Chance, gerade für unsere älteren Mitbürger, mobil am Leben teilzunehmen. Als Gadebuscher Bürgermeister danke ich allen, die am Aufbau der flächendeckenden Rufbussysteme in unserem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich mitwirken.“

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig übergab zudem einen Zuwendungsbescheid über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern (ÖPNV) für das Jahr 2024 in Höhe von rund 1,45 Millionen Euro an den Landrat Tino Schomann. Das Wirtschaftsministerium unterstützt über die VMV-Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern das Vorhaben aus Landesmitteln. Insgesamt wird der Aufbau und Betrieb eines landesweiten Rufbussystems 2024 mit 13,5 Millionen Euro gefördert, nachdem bereits 2023 für den Aufbau der Systeme 13 Millionen Euro bereitgestellt wurden. Eine Finanzierung sieht das Land auch für die Folgejahre vor.

Im neuen fahrplanbasierten Rufbus-Konzept von Nahbus ist der Rufbus MV auf insgesamt 33 Rufbus-Linien im Landkreis Nordwestmecklenburg unterwegs, die nach einem festen Fahrplan verkehren. Wer auf einer dieser Rufbus-Linien mitfahren möchte, muss zuvor seinen Einstiegswunsch bei Nahbus anmelden, da die Haltestelle sonst nicht angefahren wird. Telefonisch können Rufbus-Anmeldungen unter folgender Nummer aufgegeben werden: 0385/555 733 40. Die Bestellung ist mindestens eine Stunde vor Abfahrtzeit aufzugeben. Der Rufbus MV in Nordwestmecklenburg verkehrt von Montag bis Samstag von 05.00 bis 22.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 08.00 bis 20.00 Uhr, die genauen Bedienzeiten der einzelnen Rufbuslinien entnehmen Sie bitte den Fahrplänen. Für eine Fahrt mit dem Rufbus MV bei Nahbus wird der reguläre Nahbus-Tarif fällig, d.h. Sie bezahlen die Strecke von Ihrer Einstiegshaltestelle bis zu Ihrer letztendlichen Zielhaltestelle. Das Deutschland-Ticket wird in den Rufbussen anerkannt. Weitere Informationen zum Rufbus MV von Nahbus finden Sie hier:

Die landesweite Fahrplanauskunft „MV FÄHRT GUT“ für Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt alle Änderungen des neuen Fahrplans. Die kostenlose App des Landes enthält alle Fahrplandaten des ÖPNV in M-V und steht für Android und iOS zur Verfügung (www.fahrplanauskunft-mv.de).

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt im Rahmen seiner Mobilitätsoffensive Mecklenburg-Vorpommern finanzielle Zuwendungen für den Aufbau, die Vorhaltung und den Betrieb kommunaler Rufbussysteme als Bestandteil des landesweiten Rufbussystems unter Beachtung von festgelegten Qualitätskriterien.

#startklar.digital: 300 Lehrkräfte bilden sich weiter

Oldenburg: Große Nachfrage zeigt das starke Engagement im Bereich der digitalen Bildung

Schwerin – Zu der Fortbildungsreihe #startklar.digital im Regionalen Beruflichen Bildungszentrum-Technik (RBB) in der Landeshauptstadt treffen sich heute mehr als 300 Lehrkräfte, Schulleitungen, Vertreterinnen und Vertreter der Schulträger aus dem Schulamtsbereich Schwerin. „Die große Nachfrage zeigt uns, mit welchem besonderen Interesse und Engagement unsere Pädagoginnen und Pädagogen digitalen Unterricht gestalten“, erklärte Ministerin Simone Oldenburg anlässlich des Veranstaltungsstarts in Schwerin.

So vielfältig die Möglichkeiten für digital gestütztes Lehren und Lernen sind, so vielfältig sind auch die Ideen zur Unterrichtsvorbereitung und -gestaltung mithilfe neuer Tools und Methoden. Um sich optimal vorzubereiten, konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus einem breiten Angebot von 47 Workshops und Impulsen auswählen. Dabei standen Angebote von der Grund- bis zur Berufsschule zur Auswahl.

„Neue hybride Lernformate zu etablieren und die Arbeit mit dem landesweiten Lernmanagementsystem ‚itslearning‛ stehen bei der Fortbildung im Mittelpunkt. Die Online-Plattform wird bereits seit vielen Jahren von unseren Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern genutzt“, so die Ministerin. Neben dem Einsatz von Tablets, Smartboards und digitalen Anwendungen im Unterricht stehen auch die Chancen und Risiken Künstlicher Intelligenz in der Schule im Fokus.

Organisator des Fortbildungsangebotes ist das Medienpädagogische Zentrum (MPZ) des Bildungsministeriums. Die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sind in den Schulen des Landes tätig, geben ihr Wissen vor Ort an die Lehrerinnen und Lehrer weiter und begleiten den Übergang in eine digitale Bildungslandschaft.

Änderungen der Landesbauordnung

Schwerin – Die Landesregierung hat heute den Weg für Anpassungen der Landesbauordnung und anderer Gesetze mit zwei zentralen Zielen freigemacht. Zum einen gehe es um die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren beim Schaffen von neuem Wohnraum in vorhandenen Bestandsbauten, so Bauminister Christian Pegel. Zum anderen solle die Nutzung Erneuerbarer Energien beim Bauen erleichtert werden.

So sollen Außeneinheiten von Wärmepumpen bis zwei Meter Höhe und drei Meter Breite künftig keine Abstandsflächen mehr erfordern. „Dies betont die Bedeutung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, beseitigt Rechtsunsicherheiten und schafft Planungsklarheit für Bauherr und Entwurfsverfassende. Außerdem werden die Abstandserfordernisse für Solarthermie- und Photovoltaikanlagen auf Dächern gelockert. Damit können Anlagen insbesondere auf Reihen- und Doppelhäusern größer dimensioniert werden. Ziel ist, auf möglichst vielen Dächern Solaranlagen zu installieren“, so Landesbauminister Christian Pegel.

Weiterhin soll der Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken genehmigungsfrei gestellt werden. „Damit soll eine besonders einfache Möglichkeit, neuen Wohnraum ohne zusätzliche Flächenversiegelung und ohne zunächst in komplexen Bauplanungsverfahren neue Baugebiete schaffen zu müssen, ermöglicht werden“, erläutert Bauminister Christian Pegel.  Ferner soll eine Verfahrensänderung bei der Genehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren zur Beschleunigung bei der Schaffung dieses zusätzlichen Wohnraums führen.

Außerdem wird die in vielen kommunalen Satzungen vorgesehene Verpflichtung zur Schaffung von zusätzlichen Stellplätzen entfallen, wenn in einem Gebäude Wohnungen geteilt oder Wohnraum durch Umnutzung, Aufstocken des Gebäudes oder Ausbau des Dachraums geschaffen wird. „Auch hier soll es einfacher werden, wenn diese schnelle und unkomplizierte Weise genutzt wird, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen“, so der Minister. Hierfür hat die Landesregierung auf seiner heutigen Sitzung die Durchführung der Verbändeanhörung freigegeben.

Sportfördergruppe der Landespolizei MV

Schwerin – Innenminister Christian Pegel und Sportministerin Stefanie Drese haben die aktualisierte Vereinbarung für die Sportfördergruppe der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern unterzeichnet.

„Mit den neuen Anpassungen der Vereinbarung geben wir den Athletinnen und Athleten der Sportfördergruppe mehr Sicherheiten, dass unter anderem die Ausbildung ganz nach den Anforderungen der Spitzensportlerinnen und -sportler flexibel gestaltet werden kann, aber auch, dass sie bei Unfällen umfassend abgesichert sein werden“, sagt Minister Christian Pegel und:

„Seit 2008 geben wir jungen Spitzensportlerinnen und- sportlern in unserem Land die Möglichkeit, neben ihrer sportlichen Karriere auch eine berufliche Laufbahn in der Landespolizei zu wählen. Mit der Aufnahme in der Sportfördergruppe haben die jungen Menschen den notwendigen Freiraum, sich intensiv auf ihren Hochleistungssport zu konzentrieren, und zugleich die Gewissheit einer gesicherten beruflichen Zukunft bei der Landespolizei nach Beendigung ihrer – hoffentlich auch für unser Land erfolgreichen – sportlichen Karriere.“

„Die meisten Leistungssportlerinnen und Leistungssportler müssen sich während des Leistungssports auf den Berufseinstieg vorbereiten. Denn Leistungssport wird in einem Lebensabschnitt betrieben, in dem zugleich die Grundlagen für eine spätere berufliche Karriere gelegt werden. Das Meistern dieser Doppelbelastung fordert mir den größten Respekt ab“, betont Sportministerin Stefanie Drese.

„Es ist deshalb ein großes Anliegen der Landesregierung, die duale Karriere unserer Spitzenathleten dahingehend zu unterstützen, dass sie ausreichend Freiräume für Trainings- und Wettkampfzeiten bekommen und im späteren Leben keine Nachteile auf dem Arbeitsmarkt haben. Die Sportfördergruppe der Landespolizei MV ist ein wichtiger Baustein in der Leistungssportförderung Mecklenburg-Vorpommerns.“

Alle zwei Jahre werden bis zu fünf Männer und Frauen in die Sportfördergruppe eingestellt. Die Bewerbungszahlen variieren. Für die Einstellung im Jahr 2024 gibt es aktuell fünf Bewerbungen.

„Seit der Einrichtung haben sich insgesamt 31 Leistungssportlerinnen und –sportler unseres Landes in einem Auswahlverfahren hierfür qualifiziert. Unterstützt vom Landessportbund und vom Olympiastützpunkt können Spitzenathleten Polizeiausbildung, Training und Wettkampf optimal miteinander in Einklang bringen. Und die Erfolgshistorie von Ruderer Hannes Ocik, Leichtathlet Tom Gröschel, Bahnradsportler Stefan Nimke oder Stabhochspringerin Martina Strutz zeigt, dass unser gewähltes Konzept aufgeht“, so der Innenminister.

Die Sportart sei nicht entscheidend, solange die Bewerberinnen und Bewerber die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Zugehörigkeit zum Olympiakader, Perspektivkader, Ergänzungskader oder Nachwuchskader 1 und 2, eine sportliche Empfehlung des Olympiastützpunktes MV und die Mitgliedschaft in einem Sportverein des Landes MV.

Drese: „Mein Dank geht an das Innenministerium und die Landespolizei für das Engagement und das klare Bekenntnis zum Leistungssport. Es ist dem Sportministerium bewusst, dass die individuelle Ausbildung der Sportlerinnen und Sportler viele personelle und finanzielle Ressourcen bindet.“

Die Ausbildung zur Polizeimeisterin bzw. zum Polizeimeister findet an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege (FHöVPR) des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Güstrow statt. Neben Trainingsmöglichkeiten vor Ort sind die Olympiastützpunkte gut erreichbar. Die Ausbildung wird für die Sportlerinnen und Sportler von regulär zwei auf drei Jahre und sechs Monate (in Ausnahmefällen auch länger) gestreckt. Dabei sind die Sportlerinnen und Sportler von August/September bis Ende Januar an der FH Güstrow und die übrige Zeit freigestellt für Training und Wettkampf.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ist die Übernahme in den Polizeidienst des Landes MV garantiert. Den Absolventinnen und Absolventen stehen verschiedene Dienstzweige innerhalb der Landespolizei sowie der Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 – der sogenannte gehobene Dienst – offen und sie können weiterhin ihrem Leistungssport aktiv nachgehen. Als Mitglied der Sportfördergruppe repräsentieren sie die Landespolizei auch in sportlichen Wettkämpfen.

Förderung von Klimaschutzmaßnahmen

Schwerin – Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt erlässt mit dem 15. April 2024 eine Klimaschutzförderrichtlinie für Kommunen. Über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) können aufgrund der Richtlinie Zuwendungen zum Zweck der nachhaltigen Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen gefördert werden. Dazu gehören u. a. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie die Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung, sofern sie nicht oder nur teilweise durch die Europäische Union oder die Bundesregierung gefördert werden.

Zuwendungsfähig sind insbesondere folgende Vorhaben:

  1. Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen

Die Studien werden der Öffentlichkeit zentral über eine Plattform zur allgemeinen Nutzung digital bereitgestellt („Einer für Alle“-Prinzip). Die Plattform wird vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt festgelegt.

  1. Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung.
  2. Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen,

das sind insbesondere

3.1      Abwärme- oder Kältenutzung, beispielsweise

  1. a) Abluftsysteme mit Energierückgewinnung,
  2. b) Wärmetauscher und Verdampfer,
  3. c) Verdichter und Kompressoren,
  4. d) Wärmeverteiler- und Speichersysteme,
  5. e) Erd- und Eisspeicher sowie
  6. f) Sensorik und Steuerung.

3.2  Einsparung von Strom, Wärme, Kälte oder deren Kombinationen, beispielsweise

  1. a) energieeffiziente Beleuchtung innerhalb von Gebäuden und Lichtlenksysteme,
  2. b) energieeffiziente Beleuchtung außerhalb von Gebäuden unter Beachtung der Insektenverträglichkeit und Lichtverschmutzung, inklusive Zeit- und Bedarfssteuerungen,
  3. c) Verschattungsanlagen,
  4. d) Optimierung von Abwärme- und Kältenutzung,
  5. e) Wärme- oder Kältespeicher besonders im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien und
  6. f) energieeffiziente Prozess- und Produktionsanlagen.

3.3  Investitionen in eine energieeffiziente, möglichst intelligente, smarte Gebäudetechnik und -ausstattung, energierelevante Bauteile (im Zusammenhang mit dem Neubau und der Modernisierung von Gebäuden), die über die entsprechenden gesetzlichen oder einschlägigen Mindeststandards hinausgehen, beispielsweise

  1. a) Be- und Entlüftungssystem mit Kälte- oder Wärmerückgewinnung,
  2. b) spezielle Dämmung,
  3. c) verhaltens- und raumklimaangepasste Reglungen und Steuerungen und
  4. d) Energie- und Lastmanagementsysteme.

3.3  Investitionen in einen ökologisch-wirksamen Bestand an bestehenden Gebäuden, Neubauten und Infrastrukturelementen, beispielsweise

  1. a) Gründächer und
  2. b) Grünfassaden.
  3. Investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien, beispielsweise
  4. a) Quartierslösungen,
  5. b) intelligente Energienetze (SmartGrids) und
  6. c) Grüne Gewerbegebiete.

Die zuwendungsfähigen Investitionen umfassen Vorhaben mit erneuerbaren Energien (außer Tiefengeothermie und Elektroenergieerzeugung) und deren Nutzung über chemische und physikalische Speichermedien oder Speicherstoffe (beispielsweise Wasserstoff) sowie Prozesse der Umwandlung von Strom in andere Stoffe (Power-to-X).

Diese Vorhaben können auch mit Sektorenkopplung, Prozessoptimierung sowie umfassender Vernetzung, Steuerung, Energie- und Lastmanagement verbunden werden.

  1. Demonstrationsvorhaben für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgas-emissionen

Die Demonstrationsvorhaben sollen durch Öffentlichkeitsarbeit landesweit zur Nachahmung anregen (beispielsweise über etablierte einschlägige kommunale Verbände). Die Erkenntnisse aus den Demonstrationsvorhaben (beispielsweise über Einsparungs-, Betriebs-, Organisations- und Finanzierungsmodelle oder erkannte regulatorische Barrieren) sollen vom Zuwendungsempfänger im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht werden.

Zuwendungsempfänger können sein:

  1. a) Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns,
  2. b) Kirchen/Religionsgemeinschaften oder
  3. c) Vereine, Verbände und Stiftungen, sowie gemeinwohlorientierte Gesellschaften, sofern diese Förderung ihre nicht wirtschaftliche Tätigkeit betrifft.

Zuwendungen werden gewährt unter der Voraussetzung, dass

  1. a) das Projekt in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt wird,
  2. b) die zuwendungsfähigen Ausgaben grundsätzlich mindestens 20. 000 Euro betragen oder, sofern es sich ausschließlich um Vorplanungsstudien, Planungsleistungen oder Energiemanagementuntersuchungen handelt, mindestens 2. 000 Euro,
  3. c) sich der Projektstandort im Eigentum des Antragstellers befindet oder dieser eine Nutzungsberechtigung mindestens für den Zeitraum der Zweckbindungsfrist für den Projektstandort nachweisen kann,
  4. d) die für die Durchführung des Projektes erforderlichen Genehmigungen vorliegen,
  5. e) die Gesamtfinanzierung des Projektes einschließlich der Finanzierung der Folgeausgaben hinreichend gesichert ist,
  6. f) mit dem Vorhaben nicht vor dem Datum der schriftlichen Bestätigung des Antragseingangs begonnen wird, wobei
  7. g) die Amortisationszeit des Projektes grundsätzlich fünf Jahre überschreitet und
  8. h) die Antragsunterlagen grundsätzlich innerhalb eines Jahres vollständig eingereicht wurden; das heißt, das Verfahren auf Beantragung von Zuwendungen innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Antragseingang abgeschlossen werden soll; nach erfolglosem Verstreichen dieser Frist der Antrag im Regelfall jedoch zurückzuweisen ist.

Zuwendungen werden auf schriftlichen Antrag gewährt. Die Antragsformulare sind im Internet unter www.lfi-mv.de abrufbar. Die Zuwendung wird entweder als Anteilfinanzierung oder als Festbetragsfinanzierung in Form einer nichtrückzahlbaren Zuweisung gewährt.

Die Höhe der Anteilfinanzierung beträgt in der Regel bis zu 50 % (25 % bei energieeffizienter Außenbeleuchtung).

Betragen die Gesamtausgaben eines Vorhabens nicht mehr als 200 000 Euro, kann der Zuwendungsbetrag als fester Teilbetrag gewährt werden. Bei dieser Festbetragsfinanzierung kommt ein vereinfachtes Verwendungsnachweisverfahren zum Einsatz.

Im Ausnahmefall kann einmalig ein vorhabenspezifischer Bonus von 10 % bei beiden Finanzierungsarten gewährt werden. Details zu den Förderhöhen werden über ein separates Förderhöhenmerkblatt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt veröffentlicht. Die Kumulation dieser Fördermittel mit anderen Mitteln ist zulässig, wenn die anderen Förderprogramme die Kumulierung zulassen.

Weiterer Vertrag zur Treibstoffversorgung

Schwerin – Zur staatlichen Vorsorgeplanung gehört, dass in einer Krise Polizei, Feuerwehren, Rettungsdienste sowie der Katastrophenschutz sicher und verlässlich ihren Dienst verrichten können. Damit das gelingt, ist die Treibstoffversorgung einer der zentralen Punkte in der Planung. Um diese sicherzustellen, hat das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern einen Vertrag mit einem Großtanklager abgeschlossen. Bereits im vergangenen Jahr wurde für die Versorgung im Krisenfall ein Vertrag mit einem großen Treibstofflogistiker geschlossen. Somit ist nun neben der Logistik auch die Betankungsleistung in einer Krise abgesichert. Die Gesamtkosten, die einen 14-tägigen Krisenfall beinhalten, belaufen sich auf rund 112.000 Euro.

„Mit diesem Vertrag haben wir als Land eine weitere wichtige Voraussetzung geschaffen, um besonders im Krisenfall wichtige staatliche Leistungen sicherzustellen. Unsere erstellten Pläne werden der aktuellen Lage entsprechend weiterhin fortlaufend angepasst und verbessert. Auch in diesem Vertrag ist vorgesehen, dass der größte Anteil dieser Summe nur fällig würde, sollte der Krisenfall tatsächlich eintreten. Ich bin aber weiterhin zuversichtlich, dass es nicht so weit kommt“, so Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin.

Es ergeben sich aus dem Vertrag Kosten u.a. für eine Vorhaltepauschale für ausgebildetes und eingewiesenes Personal sowie Verfahrensweisen, die darauf ausgerichtet sind in einer möglichen Krise die Betankung der Treibstofflogistiker des Landes sicherzustellen.

„Natürlich hoffen wir alle, dass wir nie in eine Situation geraten werden, bei der eine Notversorgung der Einsatzkräfte notwendig werden würde. Dennoch sorgen wir für den Ernstfall vor. Die Krisenfestigkeit unseres Bundeslandes hat sich durch diesen Vertragsschluss weiter gefestigt“, so der Innenminister.

Minigolfanlage in Jessenitz eröffnet

Jessenitz – Minister Dr. Till Backhaus hat heute auf dem Gelände des Jessenitzer Aus- und Weiterbildungswerkes die Minigolf-Anlage „Bibergolf“ eröffnet. Das Projekt wird aus LEADER-Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in Höhe von rund 151.000 Euro gefördert. Die Gesamtinvestition liegt bei knapp 200.000 Euro.

„Das Projekt der LEADER-Aktionsgruppe Südwestmecklenburg soll eine weitere, sehr hochwertige Gelegenheit für Bewegung, Spiel und Sport in der Region bieten. Im Vergleich zum Minigolf sind die Bahnen beim Bibergolf abenteuerreicher, interessanter und anspruchsvoller. Natürliche Hindernisse wie Schrägen, Hügel, Baumstämme, Wasserläufe und Steine machen jede Bahn zu einer ganz speziellen Herausforderung und stellen den Bezug zum Mecklenburgischem Elbtal her.

Über die Landschaft und ihre Geschichte geben spezielle Informationstafeln in Form von Schreibpulten Auskunft. Ich lade Einheimische sowie Besucherinnen und Besucher ein, die neue Anlage zu erkunden. Das ca. 1.200 Quadratmeter große Areal fügt sich harmonisch in das weitläufige Grundstück neben dem Dreiseitenhof ‚Griese Gegend‘ und dem Grillpavillon ein“, sagte Backhaus.

Seit 2015 hat das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV 51 Maßnahmen in Lübtheen mit insgesamt rund 7,7 Millionen Euro aus dem ELER subventioniert. Die Gesamtinvestition betrug rund 13,3 Millionen Euro.

„Die Menschen vor Ort wissen oft am besten, was getan werden muss, damit das Dorf, die Region lebendig und attraktiv bleiben. Das greift der LEADER-Ansatz auf und stärkt die Strukturen im ländlichen Raum. Die ELER-Vorschriften erfordern, dass zur Umsetzung des LEADER-Ansatzes ein Wettbewerb erfolgen muss, aus dem sich die Lokalen Aktionsgruppen ergeben“, sagte Backhaus.

Die neue LEADER-Richtlinie 2024 bis 2029 trat im vergangenen Jahr in Kraft. Damit stehen 54,96 Millionen Euro aus dem ELER zur Verfügung. Zusätzlich stellt das Land 2,5 Millionen Euro zur Sicherung der nationalen Kofinanzierung für Vorhaben privater Träger bereit. Auf dieser Grundlage werden Vorhaben unterstützt, die einen Beitrag zur Umsetzung der Strategien für lokale Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern leisten. Das LM hat 14 solcher Strategien genehmigt.

Für jede genehmigte Strategie wird ein Grundbudget von 3 Millionen Euro bereitgestellt. 70 Prozent des verbleibenden Budgets werden nach dem Proportionalitätsprinzip aufgeteilt, bezogen auf die Einwohnerzahl (Stand 31.12.2021) des von der Strategie erfassten Gebietes und 30 Prozent in Abhängigkeit von der Qualität der Strategie. Dabei erhalten lediglich die acht besten Strategien diesen „Qualitätszuschlag“. Damit stehen den lokalen Aktionsgruppen zwischen ca. 3,5 und 4,6 Millionen Euro für die Erfüllung ihrer Entwicklungsziele zur Verfügung.

ErwiN geht an den Start

Neues Projekt zur Übertragung von ärztlichen Aufgaben auf spezialisierte Pflegefachkräfte

Berlin – In der gemeinsamen Landesvertretung von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern in Berlin fand heute die Auftaktveranstaltung des durch den Innovationsfonds geförderten Projekts ErwiN, kurz für „Erweiterte Übertragung von arztentlastenden Tätigkeiten in ArztNetzen” statt.

Das Projekt ErwiN startet in vier Modellregionen in Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern. Es soll die medizinische Versorgung von zunehmend älteren, chronisch kranken Menschen im häuslichen Umfeld verbessern.

Für Gesundheits-Staatssekretärin Sylvia Grimm ist ErwiN ein zukunftsweisendes Vorhaben, das die medizinische Versorgung in Deutschland nachhaltig verbessern wird.

„Wir stehen bei der ärztlichen Versorgung gerade in ländlichen Regionen vor großen Herausforderungen. Schon jetzt sind rund 565.000 Einwohnerinnen und Einwohner in Mecklenburg-Vorpommern 60 Jahre alt oder älter, viele von Ihnen sind chronisch krank oder pflegebedürftig. Gleichzeitig stehen viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte selbst kurz vor Eintritt in den wohlverdienten Ruhestand. Innovative Projekte wie ErwiN helfen dabei, unsere Gesundheitsversorgung an diese veränderten Realitäten anzupassen“, betonte Grimm in Berlin.

„Durch die qualifizierte Übertragung von ärztlichen Aufgaben auf spezialisierte Pflegefachpersonen wird Raum für eine intensivere Betreuung und individuelle Beratung geschaffen. Ärzte können sich vermehrt auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren“, verdeutlichte Grimm. Die Pflegefachpersonen würden dabei Gesundheitszustände prüfen, Vital- und Laborparameter kontrollieren, Beratungen durchführen und Heil- sowie Hilfsmittel verordnen.

Grimm: „Die enge Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Pflegefachkräften ermöglicht eine umfassendere Betreuung der Patienten. Frühzeitige Interventionen bei Veränderungen im Gesundheitszustand können zu einer besseren Gesundheit und Lebensqualität unserer Patientinnen und Patienten führen.“

Das Gesundheitsministerium in MV hat die Fachaufsicht über die Schulen, die die entsprechenden Zusatzqualifikationen anbieten. Diese spezialisierten Pflegefachpersonen können im ärztlichen Auftrag dann ihre Aufgaben eigenverantwortlich wahrnehmen. Dabei stehen sie im Austausch mit Ärztinnen und Ärzten, auch telemedizinisch bei Hausbesuchen. Für das Projekt ErwiN qualifiziert das Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen zusammen mit dem Institut für Pflegewissenschaft der Universität Greifswald zunächst alle Pflegefachpersonen zur selbstständigen Ausübung dieser Tätigkeiten.

Für Mecklenburg-Vorpommern übernimmt das Ärztenetz HaffNet die Durchführung des Projektes. HaffNet ist ein Zusammenschluss von hausärztlichen und fachärztlichen Praxen in der Region Vorpommern, das seit über 20 Jahren besteht. „Damit haben wir für das Projekt einen erfahrenen und überaus kompetenten Partner in der Vernetzung von medizinischen Versorgungsstrukturen gefunden“, so Grimm. „Im Erfolgsfall kann diese Maßnahme die Gesundheit pflegebedürftiger älterer Menschen deutlich stärken und dazu beitragen, Ressourcen in der medizinischen Versorgung bestmöglich zu nutzen. Der Ansatz ist auf andere Regionen übertragbar.“

Waldbrandschutz hautnah

Minister Backhaus erkundet mit Grundschülern den Wald

Wittenburg – Forstminister Backhaus hat am Freitag Dritt- und Viertklässler der Grundschule Wittenburg zu einem Besuch in die Wälder des Forstamtes Jasnitz eingeladen. Gemeinsam erprobten sie erste Inhalte des neuen waldpädagogischen Bildungsbausteins „Waldbrandschutz leben und erleben“.

Der Landesverband MV der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald hat in Zusammenarbeit mit der Landesforstanstalt MV und Lehrkräften 13 didaktische Bildungsbausteine entwickelt, die Grundschulen unterstützen sollen, Projekttage im Wald zu organisieren und zu gestalten. Eine Fertigstellung des 14. Teils zum Waldbrandschutz ist für Ende dieses Jahres vorgesehen.

„Umweltschutz und Nachhaltigkeit sind wichtige Zukunftsthemen, die auch Bestandteil von Unterricht an unseren Schulen sein müssen. Wer Kenntnisse hat über Natur und Umwelt, kann sie besser schätzen und schützen lernen. Dazu gehört auch das Wissen über das Ökosystem Wald. Wir können gar nicht früh genug anfangen, das Bewusstsein dafür zu schaffen, wie wichtig der Lebensraum Wald für Pflanzen, Bäume, Tiere und uns Menschen ist.

Dieses Bewusstsein erreichen wir bei Schülerinnen und Schülern am besten, wenn sie den Wald erleben. Die waldpädagogischen Bildungsbausteine sind eine Anregung für Lehrer und Eltern, Kindern den Lernort Wald nahezubringen, ihnen Respekt vor Umwelt und den verantwortungsvollen Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen zu vermitteln. Unser Credo dabei ist: Lernen durch Erleben. Keine graue Theorie, sondern Neues erfahren mit allen Sinnen.

Gerade in Zeiten des Klimawandels ist Waldbrandschutz für alle von zentraler Bedeutung. Meistens entstehen Waldbrände durch Unachtsamkeit. Schon Kinder sollten lernen, wie Waldbrände entstehen, welche Faktoren sie beeinflussen und wie sie sie vermeiden können“, sagte Backhaus.

Bei der Gelegenheit stellte er das neue Buch „Waldabenteuer für die ganze Familie“ vor. Es wurde aus der Landinitiative „Unser Wald in Mecklenburg-Vorpommern“ finanziert. Die Wildnis-Pädagogen Maurice Ressel und Martino Abis geben Interessierten Wissen an die Hand, wie man Kinder für die Natur im eigenen Umfeld begeistern und sensibilisieren kann. Dabei führen die Autoren durch die Jahreszeiten im Wald, informieren über Flora und Fauna sowie über das richtige Verhalten im Wald und motivieren zu Aktivitäten und bewusster Wahrnehmung.

Umbau zu barrierearmen Wohnraum

Schwerin – Ab sofort nimmt das Landesförderinstitut wieder Förderanträge zum Umbau von Wohnungen an, durch den Barrieren reduziert werden. Das „Landesprogramm zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand“ ist für dieses Jahr mit zwei Millionen Euro aufgestockt worden. Die Förderung von Barrieren reduzierenden Anpassungen ist in selbstgenutztem Wohneigentum oder in Wohngebäuden mit Miet- und Genossenschaftswohnungen möglich.

„Wie schon in den Vorjahren bestand für dieses Landesprogramm auch im Jahr 2023 eine starke Nachfrage“, resümierte Bauminister Christian Pegel. „Ich freue mich, dass wir für 2024 durch Umschichtungen im Haushalt zwei Millionen für dieses beliebte und notwendige Programm bereitstellen können.“

Mit einem Zuschuss von bis zu 4.500 Euro je Wohnung werden beispielsweise bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Wohngebäuden, Wohnungen oder Räumen gefördert, ebenso Verbreiterungen von Türdurchgängen oder der Barrieren reduzierende Umbau von Bädern. Damit leistet das Förderprogramm einen wichtigen Beitrag, um den wachsenden Bedarf nach barrierefreiem Wohnraum, insbesondere für Senioren, langfristig zu decken.

Insgesamt wurden seit Programmbeginn im Jahr 2018 rund 10,4 Millionen Euro bewilligt. Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/personenaufzuege-und-lifte-barrierearmes-wohnen/

M-V auf Gesundheitsmesse DEMA

Berlin – Erfolgreiche Premiere: Die Gesundheitswirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns hat sich vom 9. bis zum 11. April zum ersten Mal auf der Gesundheitsmesse DMEA mit einem Landesgemeinschaftsstand präsentiert. Die DMEA ist die führende Messe Europas für die digitale Gesundheitsversorgung. Der Landesgemeinschaftsstand wurde von der BioCon Valley® GmbH, der Landesgesellschaft für die Gesundheitswirtschaft, organisiert. Sieben Unternehmen beteiligten sich daran und stellten auf 68 Quadratmetern frische Lösungen für die moderne Gesundheitsversorgung von morgen vor.

Der Chef der Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern, Staatssekretär Patrick Dahlemann, besuchte die Messe. Bei seinem Rundgang am Landesgemeinschaftsstand sowie bei den vier Einzelausstellern aus Mecklenburg-Vorpommern ließ er sich die Entwicklungen der zumeist jungen und innovativen Unternehmen zeigen, darunter viele Start-ups.

„Die Messe und der Landesgemeinschaftsstand waren ein Erfolg. Konkrete Aufträge für unsere Unternehmen sind ein wichtiges Resultat. 38.000 Euro aus dem Landeshaushalt sind hier richtig investiert“, so sein Fazit. „Die Beratungsleistungen zu Telemedizin und der nachvollziehbare Bluttransport haben mich tief beeindruckt. Damit hilft der Landesgemeinschaftsstand, herausragende Ideen unseres Bundeslandes bekannter zu machen und in die Praxis zu bringen.“

Lars Bauer, Geschäftsführer der BioCon Valley® GmbH, ergänzt: „Der Landesgemeinschaftsstand Mecklenburg-Vorpommern war darauf ausgerichtet, die im Digital-Health-Bereich aktiven Unternehmen unseres Bundeslandes gezielt zu positionieren und auf ihre Leistungen aufmerksam zu machen. Darüber hinaus bot der Stand auf einer vom BioCon Valley MV-Verein unterstützten Start-up-Fläche insbesondere ganz frischen Ideen die Möglichkeit, sich vor einem internationalen Publikum zu präsentieren und erste Geschäftsbeziehungen aufzubauen.“

Das Spektrum der Aussteller aus Mecklenburg-Vorpommern umfasste medizinische Animationsfilme zur Patienteninformation, Beratungsleistungen zu telemedizinischen Behandlungsmodellen, eine App-Lösung zur Unterstützung bei der individuellen Erkennung einer drohenden Sepsis, digitale Archivierungslösungen für die Pharmaindustrie und Medizintechnik, eine Software zur Verbesserung der internen Abläufe auf Krankenhausstationen, eine KI-gestützte Lösung zur Vereinfachung der Dokumentation in Medizin und Pflege sowie einen wegweisenden Wissenstransfer in Unternehmen, der insbesondere in Gesundheitseinrichtungen die Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vereinfacht.

Während seines Rundganges bei den vier Einzelausstellern informierte sich Patrick Dahlemann über den deutschen Marktführer für Telemedizin (arztkonsultation ak GmbH, Schwerin), über weltweit eingesetzte digitale Lösungen zur Verbesserung des Hygienestandards in Krankenhäusern (GWA Hygiene GmbH/Hypros, Stralsund), über die Möglichkeiten der zeitsparenden und direkten Kommunikation zwischen Patienten, Ärzten und Pflegekräften, die künftig auch mithilfe von Robotern in Kliniken erfolgen kann, (Medventi GmbH, Rostock) sowie über gesundheitsbezogene Studienangebote der Hochschule Stralsund.

„In den vielen intensiven gemeinsamen Austauschen sprachen wir über das Gesundheitsland Mecklenburg-Vorpommern, die verstärkte Vernetzung von Unternehmen im Land und die Beiträge unserer Unternehmen für eine bessere Gesundheitsversorgung – in Mecklenburg-Vorpommern, aber auch weltweit. Diese Impulse gehen insbesondere von unseren Start-ups aus“, so Patrick Dahlemann. „Hier leisten wir unter anderem mithilfe der BioCon Valley® GmbH Unterstützung, dass aus solchen zumeist digitalen Ideen volle Auftragsbücher werden und den jungen Unternehmen auf den bedeutenden Messen wie der DMEA die Aufmerksamkeit zugutekommt, die sie für ihre unternehmerische Entwicklung benötigen.“

Die Messe „DMEA – Connecting Digital Health“ ist die nach eigenen Angaben führende Veranstaltung in Europa für die digitale Gesundheitsversorgung. Sie bringt auf dem Gelände der Messe Berlin über 750 nationale und internationale Hersteller, (Bundes-)Länder, Verbände sowie zahlreiche Start-ups der Branche zusammen.  Die Organisation der DMEA – die Abkürzung steht für „Digital Medical Expertise & Applications“ – liegt in den Händen des Bundesverbandes Gesundheits-IT – bvitg e. V.

Die Ausstellungsfläche in sechs Hallen betrug 27.000 Quadratmeter. An der DMEA nahmen Aussteller aus rund 30 Ländern und über 16.000 Teilnehmer aus 50 Ländern teil. Umrahmt wurde die DMEA von einem umfassenden Kongressprogramm, in dem in über 300 Vorträgen die Trends der Digitalisierung in der Gesundheitswirtschaft thematisiert wurden.

Flächenmanage­ment­grundsätze M-V/BVVG

Einigung auf neue Flächenmanage­ment­grundsätze der BVVG

Berlin – Am 11. April 2024 wurde im Bundesfinanzministerium in Berlin auf Staatssekretärsebene die Einigung auf die zukünftigen Flächenmanagementgrundsätze (FMG) der BVVG unterzeichnet. Damit gehe ein mehrjähriger und intensiver Verhandlungsprozess zwischen den neuen Bundesländern, dem BMEL und dem BMF zu ende, so Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus:

„Ich bin sehr froh, dass die unterschiedlichen Interessen jetzt unter Wahrung des Koalitionsvertrages und der landesspezifischen Interessen Mecklenburg-Vorpommerns geeint sind. Die neuen FMG tragen dazu bei, dass die BVVG-Flächen nicht mehr verkauft oder nach Höchstgebot verpachtet werden, was bislang gängige Praxis war und die Pachtpreise insgesamt in die Höhe getrieben hat.

M-V hat auch sein Ziel erreicht, auf seinem Territorium liegende dass BVVG-Flächen, die von konkreten kostenfrei in Klima- und Moorschutzprojekten betroffen sowie zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erforderlich sind, unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden einbringen zu können. Damit konnten wir einen wichtigen Punkt aus dem Koalitionsvertrag erfüllen und eine langjährige Forderung ist endlich durchgesetzt.“

Soweit sich die ökologischen Anbauverbände einerseits und die konventionell wirtschaftenden Betriebe benachteiligt wähnen, erscheint der am Ende gefundene Kompromiss austariert. Die ab dem 12.04.2024 zur Anwendung kommenden FMG verfolgen das Ziel der Gleichstellung mit Blick auf eine nachhaltige Bewirtschaftung, so Agrarstaatssekretärin Elisabeth Aßmann:

„Die Würdigung der Nachhaltigkeit bei der Verpachtung der Flächen war von Anfang an die wesentliche Prämisse bei der Erarbeitung neuer Grundsätze. Nachhaltigkeit ist nicht nur durch eine ökologische Wirtschaftsweise zu erzielen. Es ist auch vereinbart, die Ergebnisse der Verpachtungsrunde 2024 zu analysieren. Ungewollte Verwerfungen können im kommenden Jahr nachjustiert werden.“

Saisonauftakt in den Nationalparks

Schwerin – Heute starten die Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft und Jasmund in die Saison 2024. Zur Auftaktveranstaltung im Max-Hünten-Haus in Zingst begrüßte Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus unter anderem Gernot Haffner, Leiter des Nationalparkamtes und Prof. Dr. Erik Aschenbrand von der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde. In seinem Gastvortrag „Ranger von morgen“ stellte er erste Ergebnisse der Studie zur Zukunft der Schutzgebietsbetreuung vor.

„Jährlich zählt der Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft etwa vier Millionen Besuche. An den fast 600 Veranstaltungen, etwa Führungen, Projekttage, Junior Ranger, Vorträge und Arbeitseinsätze, nahmen im vergangenen Jahr mehr als 9.000 Menschen teil. Darüber hinaus besuchten 2023 fast 117.000 Gäste die Infozentren – 20.000 mehr als im Vorjahr. An Infoständen und Großveranstaltungen informierten sich mehr als 6.000 Menschen dreimal so viele wie 2023“, resümiert der Minister.

Backhaus weiter: „Die qualitative Entwicklung der Großschutzgebiete liegt mir besonders am Herzen: in ihrer Multifunktionalität für Natur- und Klimaschutz, als Bildungsorte und als bedeutende Tourismusdestinationen. Es bleibt eine Herausforderung, die Menschen so zu lenken, dass die Natur nicht beeinträchtig wird. Zählungen auf dem Deichradweg in der Sundischen Wiese bei Zingst zeigen zum Beispiel, dass im Jahr 2023 allein auf dem einen Weg 120.000 Radfahrer und Fußgänger unterwegs waren. Die Spitzenmonate waren der August und September mit jeweils etwa 20.000 Besuchern. Die lange Hauptsaison bis weit in den Herbst zeigt, dass die Balance zwischen Naturerleben und Naturschützen immer wichtiger wird“.

Im April 2023 eröffnete der Skywalk über dem Königsstuhl. Gleichzeitig öffnete die modernisierte Innenausstellung im Nationalpark-Zentrum, welche seitdem einen Besucheransturm erfährt. Im vergangenen Jahr kamen mehr als doppelt so viele Besucherinnen und Besucher wie 2022, rund 486.000.

Die neue Saison steht unter dem Motto: Hier lebe ich. Hier bist du Gast. „Die Faszination der Küstenlandschaft, der Zauber der Naturphänomene lässt mitunter vergessen, dass wir Menschen uns hier im Zuhause der Tiere und Pflanzen bewegen und jedes Naturerleben auch Spuren hinterlässt. Wir wollen mit dem Jahresthema die Perspektive wechseln. Zum einen, damit unsere Nationalpark-Gäste wissen, wie sie die Natur erleben können ohne zu stören, zum anderen um Verständnis zu wecken für unsere Flora und Fauna“, sagt Gernot Haffner, Leiter des Nationalparkamtes Vorpommern.

Auch auf die Entwicklung des Campingplatzes am Prerower Nordstrand ging der Minister ein: „Das Thema erhitzt die Gemüter. Dabei prägen bedauerlicherweise sich teilweise widersprechende Informationen die öffentliche Meinung. Dies geht soweit, dass dem Land und der Stiftung unterstellt wird, den Campingplatz beseitigen zu wollen. Das stimmt nicht. Unser Ziel ist es, diesen besonderen Campingplatz zu erhalten. Eine zeitgemäße klima- und familienfreundliche Betreibung, unter Berücksichtigung der Verpflichtung zum Erhalt geschützter Küstenlebensräume, sichern die dauerhafte Nutzung als Campingplatz. Darüber besteht Einigkeit innerhalb der Landesregierung.

Es ist uns gelungen, einen tragfähigen Kompromiss zwischen Naturschutz und touristischer Nutzung zu finden und den Flächenverlust des Campingplatzes in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Diese Rahmenbedingungen bildeten im vergangen Jahr die inhaltliche Grundlage für die Betreibersuche für die nächsten 25 Jahre. Von der Ausgangszahl von 1.200 genehmigten Stellplätzen stehen konzeptabhängig ab 2033 weiterhin mindestens 791 Stellplätze zur Verfügung. Bei Parkplatzverlegung können sogar 150 Stellplätze mehr in Anspruch genommen werden. Damit ist der Campingplatz auch wirtschaftlich nachhaltig zu betreiben.

Im Auswahlprozess hat das junge Unternehmen Campers Friend überzeugt. Ich freue mich schon, wenn ihr Konzept in die Umsetzung gehen kann. Daran hindern uns derzeit aber noch die durch die Regenbogen AG angestrengten Rechtsverfahren gegen das Land und die Weigerung zur Räumung der Stiftungsfläche. Ich versichere allen Stellplatznehmern: Sie können bleiben. Die laufende Saison ist sicher und es wird keine Räumungen gegen Sie geben. Wir werden die Anliegen der Camper, Beschäftigten, Gewerbetreibenden und Gemeinden im Blick behalten. Am Ende wird es ein Gewinn für Mensch und Natur, davon bin ich überzeugt“, so Backhaus abschließend.

Verbundforschung der Cortronik GmbH

Meyer: Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft für mehr international marktfähige Produkte und Verfahren aus Mecklenburg-Vorpommern

Rostock – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat heute Fördermittelbescheide für das Verbundforschungsvorhaben „ReLumen“ beim Rostocker Unternehmen Cortronik GmbH übergeben. Gemeinsam mit dem Institut für Implantattechnologie und Biomaterialien e.V., der BIOSERV Analytik und Medizinprodukte GmbH und dem Institut für Biomedizinische Technik an der Universitätsmedizin Rostock wird von Cortronik derzeit an einer neuen Generation von Stents geforscht.
So sollen Patienten notwendige Operationen besser bewältigen. „Entscheidend ist, dass wir im Ergebnis der Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft zu mehr international marktfähigen Produkten und Verfahren kommen. Das stärkt die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern und soll zukunftsorientierte sowie gut bezahlte Arbeitsplätze schaffen und sichern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Bei einem Stent handelt es sich um ein medizinisches Implantat zum Offenhalten von Gefäßen. Mit dem gemeinsamen Projekt soll ein hochbio-kompatibler, gecoverter Stent zur signifikanten Verbesserung von Patientenversorgungsqualität und klinischen Ergebnissen entwickelt werden. Das Ziel des genannten Verbundvorhabens ist die Entwicklung innovativer gecoverter Gefäßprothesen.

Dabei liegt der Fokus der neuartigen Entwicklung auf dem Einsatz von Herzbeutelgewebe sowie innovativer Kunststoffe als biokompatible Cover-Materialen. Diese Stents hätten wesentlich verbesserte Verarbeitungs- sowie Gebrauchseigenschaften. Durch die Ummantelung aus biologischem Gewebe oder innovativen Kunststoffen mit gerinnungshemmenden Eigenschaften können negative Spätfolgen verhindert werden.

Die Gesamtinvestition beträgt knapp 14,9 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von rund 9,9 Millionen Euro.

In der Förderperiode 2014 – 2020 standen Mecklenburg-Vorpommern aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) für die Förderung der wirtschaftsnahen Forschung insgesamt 218 Millionen Euro zur Verfügung. In der aktuellen Förderperiode (2021 – 2027) sind es insgesamt 266 Millionen Euro. Davon werden im Rahmen der aktuellen FuEuI-Richtlinie insgesamt 134 Millionen Euro für die einzelbetriebliche FuE-Förderung und etwa 102 Millionen Euro für die Verbundforschungsförderung eingesetzt.

Im Zeitraum 2015 – 2023 wurden damit im Rahmen der geltenden FuEuI-Richtlinie Zuschüsse von insgesamt 207,3 Millionen Euro für 662 Vorhaben bewilligt. Auf die Forschungseinrichtungen des Landes entfielen davon Zuschüsse in Höhe von 73,9 Millionen Euro für 182 Projekte.