Verbraucherschutz im Zeichen von Seuchen

Titel des Verbraucherfokus 2020

Schwerin – „Die Corona-Pandemie hat natürlich auch der Arbeit des LALLF seinen Stempel aufgedrückt“, resümierte Landwirt­schafts­minister Dr. Till Backhaus als er heute in Rostock den Jahresbericht des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebens­mittelsicherheit und Fischerei (LALLF) „Verbraucherfokus 2020“ vorstellte. Erstmals in seiner Geschichte hat das LALLF Humanproben analysiert. Auf Grundlage der Erfahrungen bei der Diagnostik auf Coronaviren bei Tieren leistet das LALLF nach Etablierung des molekularbiologischen Untersuchungs­verfahrens PCR auf das Virus SARS-CoV-2 bereits seit Mai 2020 Amtshilfe für das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS).

„Diese freiwillige Verpflichtung zu solidarischer Mitarbeit ist äußerst anerkennenswert und erfährt meine ganze Hoch­achtung. Der normale Amtsbetrieb musste ja trotzdem weitergeführt werden“, sagte Backhaus. Im Zuge dieser Kooperation wurden im Jahr 2020 im LALLF 2.082 Proben bearbeitet. Davon waren 98 positiv.

Zusätzlich zur Kooperation mit dem LAGuS wurden fleischverarbeitende Betriebe und Pflanzenbaubetriebe in MV bei der Überwachung ihrer Mitarbeiter auf mögliche SARS-CoV-2 Infektionen unterstützt. Im PCR-Labor des LALLF sind von den Experten 2.670 Proben untersucht worden, davon waren 12 positiv.

„Parallel zum Pandemieproblem erlebten wir in Mecklen­burg-Vorpommern eine heftige Serie von Ausbrüchen der Geflügelpest bei Wildvögeln und in Hausgeflügelbeständen“, lenkte Backhaus die Aufmerksamkeit auf eine weitere Viruserkrankung. Bereits bis Ende Dezember 2020 gab es seit dem ersten Feststellen im Oktober 8 Fälle bei Hausgeflügel und 51 hochpathogene Virusnachweise bei Wildvögeln.

„Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LALLF, der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Land­kreise und kreisfreien Städte sowie meines Ministeriums waren mit der Seuchenbekämpfung bis weit in das Jahr 2021 gebunden“, sagte Backhaus. „Mein ausdrücklicher Dank an alle, die hier mitarbeiteten.“ Das seien in der Regel mehr Menschen, als man sich vorstellt. Betroffen sind Arbeiten vor Ort im Ausbruchsbetrieb, notwendige Verwaltungsaufgaben von Krisenmanagement bis Amtsveterinäre, Laborarbeit, auch Tierseuchenkasse, Entsorgung usw.

„Die Geflügelpest wird uns und das LALLF auch in Zukunft beschäftigen. Denn Mecklenburg-Vorpommern bietet mit seinen Küstenhabitaten ausgezeichnete Futtergrundlagen und Rastgebiete für Wildvögel“, sagte Backhaus.

Und noch eine Virusseuche hob der Minister heraus: die Bovine Virusdiarrhoe, kurz BVD. Auch unter Rinderdurchfall bekannt. „2021 wird Mecklenburg-Vorpommern die Anerkennung als „BVD-freie Region“ nach EU-Gesetzgebung erlangen“, ist Backhaus überzeugt. Ein entsprechender Antrag ist im April 2021 gestellt worden.

Seit 2011 ist die BVD in Deutschland bekämpfungspflichtig. Dem LALLF ist es gelungen, in MV ein sehr schnelles und sicheres diagnostisches Untersuchungs­verfahren zu etablieren, das zudem noch preiswert ist. Die Experten sind dabei neue Wege bei Verfahren und Logistik gegangen. Seit 2017 ist MV frei von persistenten BVD-Infektionen. „Somit ist in MV eine verlustreiche Erkrankung in der Rinder­produktion getilgt“, verwies Backhaus auf die Bedeutung dieser Leistung.

„Neben diesen kräfte- und zeitbindenden Aufgaben zur Seuchenbekämpfung lief die normale Laborarbeit weiter“, sagte Backhaus. „Die über 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen auch in Coronazeiten dafür, dass Kontroll- und Untersuchungstätigkeiten entlang der kompletten Lebensmittelkette routiniert und reibungslos funktionieren.“ 2020 wurden beispielweise knapp 6.400 Lebensmittelproben untersucht. 12,3 Prozent mussten beanstandet werden. Wie in den Vorjahren waren das vor allem – zu 63,5 Prozent – Kennzeichnungsprobleme.

„Die Broschüre Verbraucherfokus 2020 macht deutlich, dass der Verbraucher tatsächlich bei uns im Fokus steht. Hauptaufgabe des LALLF bleibt es, zusammen mit den Veterinär- und Lebensmittel­überwachungsämtern sichere Lebensmittel für Mensch und Tier zu gewährleisten“, betonte Backhaus.

Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen

Berlin – Die Persönlichkeitsrechte bei Foto- und Videoaufnahmen werden gestärkt: Am18. September 2020 billigte der Bundesrat einen entsprechenden Beschluss des Bundestages vom 3. Juli 2020. Das Gesetz greift inhaltlich Anliegen auf, die die Länder zuvor mit eigenen Bundesratsinitiativen in den Bundestag eingebracht hatten.

Das so genannte Upskirting und Downblousing wird künftig mit einem eigenen Straftatbestand sanktioniert: Wer anderen heimlich – zum Beispiel mit einer Handykamera – unter den Rock, Kleid oder in den Ausschnitt fotografiert oder filmt, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Gleiches gilt für den Gebrauch oder die Verbreitung solcher Aufnahmen. Diese Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen ist als neuer Paragraf 184k im Sexualstrafrecht verortet – so wie dies auch der Bundesrat in seinem Entwurf gefordert hatte. Die Tat wird auf Antrag der Betroffenen verfolgt.

Strafbar ist es künftig auch, verstorbene Opfer von Unfällen oder Katastrophen zu fotografieren und zu filmen und diese Aufnahmen zu verbreiten oder Dritten zur Verfügung zu stellen. Damit soll verhindert werden, dass Schaulustige bei Unfällen oder Unglücksfällen Bildaufnahmen von verletzten und verstorbenen Personen anfertigen und diese Aufnahmen über soziale Netzwerke verbreiten oder an die Medien weitergeben. Hierzu wird der Schutzkreis des Paragraf 201a Strafgesetzbuch auf Verstorbene ausgeweitet. Auch dies entspricht einer früheren Forderung des Bundesrates.

Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft treten.

Vorgaben für Video Sharing-Plattformen

Berlin – Vorgaben für den Umgang mit Nutzerbeschwerden: Der Bundesrat billigte am 18. September 2020 Änderungen im Telemediengesetz, die der Bundestag Anfang Juli zur Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in deutsches Recht verabschiedet hatte.

Das Gesetz verpflichtet Anbieter audiovisueller Mediendienste und Video Sharing-Plattformen, auf denen durch Nutzer hochgeladene Sendungen oder nutzergenerierte Videos angeboten werden, den Umgang mit Nutzerbeschwerden zu regeln: Insbesondere für Meldungen rechtswidriger Inhalte müssen sie Verfahren zur Prüfung und Abhilfe entwickeln.

Das Gesetz soll den Entwicklungen des Marktes Rechnung tragen und ein Gleichgewicht zwischen dem Zugang zu Online-Inhalte-Diensten, dem Verbraucherschutz und der Wettbewerbsfähigkeit schaffen.

Diensteanbieter müssen künftig sicherstellen, dass die kommerzielle Verarbeitung von Nutzerdaten, die diese entweder zu Zwecken des Jugendschutzes erhoben oder anderweitig gewonnen haben, verboten ist. Damit setzt der Bundestag eine Forderung des Bundesrates aus dessen Stellungnahme zum zugrundeliegenden Regierungsentwurf im Mai 2020 um.

Der Bundestagsbeschluss verpflichtet zudem die staatsfinanzierte Deutsche Welle, weitere barrierefreie Angebote zur Verfügung zu stellen und Inhalte zu kennzeichnen, die für Kinder und Jugendliche potenziell schädlich sein könnten.

Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.

Mobilfunk: Mitnahme der Rufnummer

Schwerin – Der heutige Montag begann für Infrastrukturminister Christian Pegel mit einer guten Nachricht: „Ab heute müssen alle Mobilfunkkunden in Deutschland, die bei einem Anbieterwechsel ihre alte Rufnummer mitnehmen wollen, dafür nur noch maximal 6,82 Euro brutto bezahlen. Die Bundesnetzagentur hat durchgesetzt, dass alle Anbieter ihre Senkung dieses so genannten Portierungentgelts an die Endkunden weitergeben.“

Konkret hat die Bundesnetzagentur in Bonn heute den Mobilfunkanbietern Freenet, 1&1 Drillisch, 1&1 Telecom sowie Telefonica mit sofortiger Wirkung untersagt, weiterhin Summen von bis zu etwa 30 Euro zu verlangen. „Die Unternehmen konnten bei einer Überprüfung nicht nachweisen, dass ihnen tatsächlich Kosten in dieser Höhe entstehen, wenn ihre ehemaligen Kunden die bisherige Nummer mitnehmen“, erklärt Christian Pegel und führt weiter aus: „Alle anderen Mobilfunkanbieter hatten mit Wirkung ab heute zugesagt, die Entgeltsenkung der Bundesnetzagentur auf 3,58 Euro netto freiwillig an ihre Kunden weiterzugeben und von diesen wie gefordert höchsten die knapp sieben Euro zu verlangen.“

Nach den telekommunikationsrechtlichen Vorgaben zum Kundenschutz dürfen Verbrauchern nur die Kosten in Rechnung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel entstehen. „Die Bundesnetzagentur hat dies hier im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher konsequent durchgesetzt“, lobt Christian Pegel. Er selbst hatte sich im Beirat der Bundesnetzagentur, in dem er Mecklenburg-Vorpommern vertritt, dafür stark gemacht, dass diese Überprüfung der realen Kosten schnell erfolgt.

“Es ist wichtig, dass der Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Endverbraucher zwischen den verschiedenen Mobilfunkanbietern nicht erschwert werden, indem ein Wechsel entweder zum Verlust der angestammten Telefonnummer oder zu erheblichen Kosten für die einmalige Weitergabe an den neuen Anbieter führt“, so der Minister. Er hatte immer wieder gefordert – und wolle dies auch weiter tun: „Wir brauchen einen wirksamen Schutz der Verbraucher, die sich einer kleinen Zahl von Mobilfunkanbietern gegenübersehen, die eine ziemlich einheitliche Geschäftspolitik vertreten – mit entsprechenden Kostenfolgen für die Endkunden.“

Nitrat im Grundwasser

Schwerin – Das Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern hat seit 2016 63 neue Grundwassermessstellen gebaut und 17 Messstellen erneuert. Damit wird das Grundwasser hierzulande derzeit an rund 350 Standorten oberflächennah überwacht. Hinzu kommen Messstellen in tieferen Sedimentschichten. Summiert betrachtet, wird die Grundwasserbeschaffenheit in Mecklenburg-Vorpommern an 381 Standorten untersucht. Der Bau weiterer knapp 50 Messstellen bis 2024 ist in Vorbereitung.

„Obwohl beim Bau neuer Messstellen Fehlbohrungen und technische Schwierigkeiten auftreten können, werden wir bis Ende 2021 deutlich mehr als die ursprünglich 100 geplanten Grundwassermessstellen neu gebaut haben. Damit hätten wir unser Ziel eine gegenüber 2015 verbesserte Übersicht über den chemischen Zustand der Grundwasserkörper und deren Trends zu erhalten, sogar übererfüllt“, betonte der zuständige Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus.

Gleichwohl betonte der Minister betonte, dass das erweiterte Messnetz allein nicht geeignet ist, um eine verursachergerechte Binnendifferenzierung vorzunehmen. Denn aus den Punktmesswerten kann nicht auf die Flächen geschlossen werden, die ursächlich für diese Messwerte sind, zum Beispiel, weil auf ihnen zu viel gedüngt wurde. Dies wäre aber sowohl für eine zielgerichtete Minderung zu hoher Nitrateinträge in das Grundwasser als auch für die Akzeptanz entsprechender Beschränkungen der landwirtschaftlichen Düngung bei den Landwirten von wesentlicher Bedeutung.

Ziel müsse es daher sein, eine wissenschaftlich basierte Methode zu entwickeln, die genau dies mit hinreichender Genauigkeit ermöglicht. Dabei muss nicht die im Grundwasserkörper festgestellte Nitratbelastung, sondern die Nitratemission von den landwirtschaftlichen Nutzflächen in das Bodensickerwasser im Zentrum der Betrachtung stehen. Sinnvoll wäre ein derartiges Vorgehen aber nur, wenn es bundeseinheitlich geregelt wird. Mecklenburg-Vorpommern und andere Bundesländer sind bereits mit entsprechenden Vorschlägen an den Bund herangetreten.

Backhaus erklärte in diesem Zusammenhang noch einmal, wie die Zustandsbewertung der Grundwasserkörper erfolgt. Für jede Messstelle mit Grenzwertüberschreitung ist unter Nutzung eines geostatistischen Verfahrens eine repräsentative Fläche auszugrenzen, von der davon auszugehen ist, dass auch dort eine Grenzwertüberschreitung gemessen würde. Die so ermittelten Flächen eines Grundwasserkörpers werden summiert. Nur wenn diese Fläche weniger als 20 % der Gesamtfläche des Grundwasserkörpers beträgt, bekommt dieser die Bewertung „gut“. Andernfalls gelte der Grundwasserkörper als insgesamt belastet und damit rot.

Auf die „roten Gebieten“ kämen mit der geplanten Verschärfung der Düngeverordnung ab 2020 zusätzliche Maßnahmen zu. Ohne eine Binnendifferenzierung würden Landwirte in einem „roten Gebiet“ selbst dann den Vorgaben der Düngeverordnung unterworfen sein, wenn sie nachweislich eine nitratreduzierte Düngung praktiziert haben und auf den von ihnen bewirtschafteten Flächen keine Grenzwertüberschreitungen im Sickerwasser festzustellen sind.

„In sollen Fällen verstehe ich die Akzeptanzverweigerung vollkommen. Es muss daher für verursachergerechte Regelung gesorgt werden“, betonte Minister Backhaus. Er habe aber große Sorge, dass dies kurzfristig und unter dem großen Druck, der von der EU-Kommission auf die Bundesrepublik ausgeübt wird, gelingt. Die enge Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Bundesländern sei daher wichtiger denn je.

Naschereien in der Lebensmittelkontrolle

Schwerin – Die Untersuchung von Lebensmitteln ist ein wichtiger Teil der amtlichen Überwachung, die in Mecklenburg-Vorpommern vom Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) wahrgenommen. Zum Jahresende werden auch immer Lebensmittel untersucht, die gerne zu Weihnachten verzehrt werden. In diesem Jahr waren es unter anderem, Schoko-Weihnachtsmänner, Nüsse, Mandeln und Kürbiskerne sowie Weihnachtsgebäck (Spekulatius, Dominosteine).

Die Naschereien müssen neben einer sensorischen Prüfung auf Aussehen, Geruch, Geschmack, auch die Anforderungen der Kakao-Verordnung hinsichtlich ihrer Zusammensetzung erfüllen. In den Vorgaben der Kakao-Verordnung sind: der Kakao-Gehalt, der Anteil aus Kakaobutter, der Milchanteil und der Milchfettanteil, geregelt.

Weihnachtsmänner

Im Labor untersucht wurden 15 weihnachtliche Schokoladen-Hohlkörper der Saison, also Weihnachtsmänner, Schneemänner und andere Formen. Sie alle bestanden aus Vollmilchschokolade und stammten aus Supermärkten des Lebensmitteleinzelhandels in M-V. Sie wurden neben den vorgeschriebenen Kriterien auch ihre Gehalte des Schwermetalls Cadmium überprüft, da Edelkakaosorten aus Südamerika hohe Cadmiumgehalte aufweisen können. Ursache sind die naturgemäß entsprechend hohen Gehalte der dortigen vulkanischen Böden. Die Kakaopflanze nimmt über das Wurzelwerk die Schadstoffe natürlicherweise auf. Je höher der Cadmiumgehalt des Bodens, desto höher auch der Cadmiumgehalt in der Kakaobohne. Je höher der Kakaogehalt in der Schokolade, desto höher kann deren Cadmiumgehalt sein. Cadmium kann die menschliche Gesundheit schädigen. Im Ergebnis der Untersuchungen waren alle Schokoloden in Ordnung.

Nüsse, Mandeln, Kürbiskerne

Im Labor untersucht wurden 55 Proben verschiedener Nusssorten (u.a. Haselnüsse, Erdnüsse, Walnüsse), Kürbiskernen und Mandeln. Sie stammten aus Supermärkten des Lebensmitteleinzelhandels in M-V.

In 9 Fällen konnten Aflatoxin-Pilzgifte aber unterhalb der zulässigen Höchstmenge nachgewiesen werden (bei maximal 25 % der erlaubten 10 Mikrogramm/kg). Dies betraf ausschließlich gemahlene Mandeln und Haselnüsse.

Aflatoxine sind hitze- und säurestabil. Sie überstehen daher übliche Verarbeitungs- und Zubereitungsmethoden von Lebensmitteln und sind somit nicht nur in gerösteten Nüssen, sondern auch in zubereiteten Speisen oder Gebäcken zu finden. Aflatoxine sind Vertreter der stärksten in der Natur vorkommenden Gifte und krebserregenden Stoffe. Sie können beim Menschen die Entstehung von Krebs begünstigen, Nieren und Leber schädigen, das Immunsystem beeinträchtigen oder Durchfall und Erbrechen verursachen Daher gibt es regelmäßig amtliche Untersuchungen, um dem Verbraucherschutz gerecht zu werden.

Pilzgifte sind weder mit bloßem Auge sichtbar, noch am Geruch oder Geschmack erkennbar. Um einen Schimmelpilzbefall im eigenen Haushalt zu vermeiden, sollten Nüsse und Trockenfrüchte kühl, trocken und luftig gelagert werden. Wichtig: Nüsse können bereits am Baum, aber auch beim Transport oder bei der Lagerung durch hohe Luftfeuchte und Wärme von Pilzen befallen werden. Diese können Gifte (Mykotoxine) entwickeln.

Weihnachtsgebäck (Spekulatius und Dominosteine)

Im Labor untersucht wurden 20 Proben unterschiedliche Spekulatius und 6 Proben Dominosteine aus dem Lebensmitteleinzelhandel auf Acrylamid (potentiell krebserregend).

Acrylamid ist ein Nebenprodukt der sogenannten Bräunungsreaktion. Es entsteht dann, wenn Stärke, Zucker und bestimmte Aminosäuren ohne Wasser miteinander reagieren. Je dunkler ein Produkt durch das Erhitzen wird, das bei Röst-, Back- und Bratvorgängen stattfindet, desto höher ist in der Regel auch sein Acrylamid-Gehalt. Das gilt unter anderem besonders für Chips, Pommes, Toast- und Knäckebrot sowie Kaffee.

Verglichen mit den Ergebnissen der vergangenen Jahre können im LALLF stetig geringere Acrylamidgehalte bestätigt werden. Bei den jetzigen Proben Weihnachtsgebäck lag der Acrylamidgehalt bei einem Drittel des Richtwertes.

Die Lebensmittelindustrie hat inzwischen Einiges zur Verringerung des Acrylamidgehaltes in Lebensmitteln getan. Neben der Auswahl von Getreide und Kartoffeln mit geringen Gehalten an Acrylamid bildenden Substanzen, sind optimierte Herstellungsrezepturen und -prozesse wichtig. Auch Verbraucherinnen und Verbraucher können etwas tun. Die Devise: Vergolden statt Verkohlen! Bei Gartemperaturen unterhalb von 180 Grad entstehen deutlich geringere Mengen an Acrylamid als bei höheren Temperaturen.

Keine Lebensmittel tierischer Herkunft aus dem Ausland mitbringen

Mühlengeez – Vor einem Jahr platzte mitten in die Mela eine Nachricht, die insbesondere die schweinehaltenden Betriebe erschreckte und die Veterinärdienste in erhöhte Alarmbereitschaft versetzte. Nur rund 70 Kilometer westlich der deutschen Grenze wurde in Belgien bei einem toten Wildschwein das ASP-Virus (Afrikanische Schweinepest) nachgewiesen.

Während sich die Seuchensituation in Belgien derzeit stabilisiert zu haben scheint, dringt die Afrikanische Schweinepest im Osten der Europäischen Union langsam aber stetig nach Westen vor. Deshalb warnt das Landwirtschaftsministerium erneut vor dem Einschleppen von Tierseuchenerregern durch Mitbringsel und Reiseproviant.

„Ich möchte nochmals eindringlich auf die Einhaltung grundlegender Biosicherheitsmaßnahmen hinweisen. Diese gelten nicht nur für Tierhalter, sondern gehen uns alle an“, sagt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. „Die Viren, die für die ASP verantwortlich sind, mögen die Kälte“, so Backhaus weiter. „Gefrierfleisch und Wurstwaren sind somit besonders häufig Träger von solchen Tierseuchenerregern.“

Entsprechend streng sind die Vorschriften, die das Mitbringen von Fleisch- und Wurstwaren sowie von Milch-produkten aus dem Ausland regeln. Jedoch werden bei Stichprobenuntersuchungen an Flughäfen in regelmäßigen Abständen ASP-Viren in mitgebrachtem Reiseproviant nachgewiesen.

Da der Reiseverkehr innerhalb der EU- Mitgliedstaaten jedoch nicht mehr der Einfuhruntersuchung an Grenzkontrollstellen unterliegt, ist das Risiko des Einschleppens, insbesondere entlang des Fernstraßennetzes, durch Fahrzeuge oder Personen nach wie vor hoch.

„Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger des Landes daher eindringlich darum, keine Fleisch- oder Wurstwaren aus den Gebieten mitzubringen, die von der Afrikanischen Schweinepest betroffen sind. Auch die Menschen, die von dort zu uns nach Mecklenburg-Vorpommern kommen, bitte ich um entsprechende Achtsamkeit“, sagte Backhaus.

Rahmenvereinbarung mit Verbraucherzentrale

Schwerin – „Die zweite Rahmenvereinbarung zwischen der Verbraucherzentrale und der Landesregierung sichert die Arbeit der Verbraucherzentral finanziell ab. Sie hat nun bis einschließlich 2022 Planungssicherheit. Von 755.000 Euro im Jahr 2019 steigern wir die Zuschüsse ab 2020 auf jährlich 773.000 Euro für die Verbraucherzentrale. Damit können geförderten Projekte zum Beispiel des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes sowie die Aufklärung auf dem Gebiet der Ernährung weiter intensiviert werden“, sagte Justizministerin Hoffmeister zur Unterschrift der zweiten Rahmenvereinbarung.

„Der Verbraucherschutz ist unverzichtbar. Daher bin ich der Verbraucherzentrale auch sehr dankbar für ihren Einsatz. In einer immer komplexer werdenden Gesellschaft hat sie sich als wachsames Auge und Beratungsstelle etabliert. Es ist wichtig, die alltäglichen Belange der Menschen von Ernährungsregelungen bis hin zu Urlaubsentschädigungen im Blick zu haben. Daher ist auch eine weiterhin sehr gute Zusammenarbeit zwischen der Verbraucherzentrale und den für Verbraucherschutz zuständigen Ministerien für Justiz sowie Landwirtschaft und Umwelt bedeutsam“, so Ministerin Hoffmeister. Das Justizministerium ist für den wirtschaftlichen, das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständig.

Ministerin Hoffmeister vertritt Mecklenburg-Vorpommern auch auf der Verbraucherschutzministerkonferenz. Zuletzt hat sie erfolgreich mehrere Anträge zur Verbesserung der Fluggastrechte eingebracht.

Backhaus: Verbraucherbildung gehört an jede Schule!

Logo Verbraucherschule

Schwerin – Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine neue Runde des Schülerwettbewerbs „Verbraucher­schule“ gestartet. Ab sofort können sich Schulen online für die Aufnahme in das Netzwerk der Verbraucherschulen anmelden und bis zum 30. September um eine Auszeichnung bewerben. Bewertet wird, inwieweit sich die bewerbende Schule in der Verbraucherbildung engagiert und das Thema im Schulentwicklungsprogramm verankert hat. Die Auszeichnung „Verbraucherschule“ wird in den drei Stufen Bronze, Silber oder Gold vergeben.

„Schulen leisten einen wichtigen Beitrag, um Kinder und Jugendliche durch einen lebensnahen Unterricht auf spätere Herausforderungen vorzubereiten. Verbraucher­bildung gehört deshalb für mich ganz klar an jede Schule. Wie ernähre ich mich gesund? Wie gehe ich klug mit Geld um? Wie lebe ich umwelt- und klimafreundlich? Wie surfe ich sicher im Internet? Alle diese Fragen gehören dazu und müssen frühzeitig mit den Schülerinnen und Schülern besprochen werden. Nur so können sie ein Bewusstsein für die Welt, die sie umgibt, herausbilden und mündige Erwachsene werden“, betonte Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Für die Aufnahme ins Netzwerk der Verbraucherschulen können sich bundesweit alle allgemein- und berufsbilden­den Schulen bewerben, die ihre Schülerinnen und Schüler durch praxisorientierte und innovative Unterrichtsmaß­nahmen und Projekte fit für den Alltag machen.

Für die Auszeichnung werden Maßnahmen, Projekte und Unterrichtsvorhaben, die in einem Schuljahr durchgeführt wurden, berücksichtigt. Für Silber und Gold müssen alle Handlungsfelder der Verbraucherbildung behandelt werden:

  • Nachhaltiger Konsum und Globalisierung
  • Finanzen, Marktgeschehen und Verbraucherrecht
  • Medien und Information
  • Ernährung und Gesundheit

Aus Mecklenburg-Vorpommern hatte 2018 mit der Arche-Schule Waren (Müritz) eine Grundschule Silber ge­wonnen. Viele der Projekte zum Thema Verbraucherbildung wurden an der Arche Schule so angelegt, dass sich die Schüler selbständig mit Verbraucherthemen beschäftigen. So entstand ein Redaktionsteam aus Fünft- und Sechstklässlern, das in der Schülerzeitung regelmäßig aus der Schule sowie über aktuelle politische Themen berichtete.

Weitere Informationen wie Kriterien und Unterstützungs­angebote gibt es über www.verbraucherschule.de.

Die Auszeichnung Verbraucherschule des vzbv wurde im Herbst 2016 zum ersten Mal vergeben. Der Schülerwettbewerb wird durch das Umweltbundesamt und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie durch die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz gefördert.

Fluggäste sollen schneller zu Entschädigungen kommen

Mainz – Die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) stimmt einem Beschlussvorschlag aus Mecklenburg-Vorpommern zu, der die Fluggastrechte in Europa weiter verbessern soll.

„Die Fluggastrechte sollen weiter gestärkt werden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum nicht auch Fluggäste ähnlich wie Bahnkunden ein Recht auf eine Entschädigung innerhalb von einem Monat haben sollten. Es ist an der Zeit, auf EU-Ebene die Fluggastrechteverordnung dahingehend zu ändern“, so Justizministerin Hoffmeister, auch zuständig für den wirtschaftlichen Verbraucherschutz, auf der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) in Mainz. Die VSMK stimmte einem M-V-Beschlussvorschlag zu, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu bitten, sich für eine Änderung einzusetzen.

„Der Vorschlag ist ein wichtiger Baustein zur Reform der europäischen Fluggastrechteverordnung. Seit ihrem Inkrafttreten vor 14 Jahren ist nun ein Punkt erreicht, an dem Maßnahmen außerhalb der Rechtsetzung an ihre Grenzen stoßen und die Rechtsvorschriften selbst geändert werden müssen, damit die Fluggastrechte in der Praxis ihre beabsichtigte Wirkung erzielen. Ein Hauptproblem besteht zum Beispiel darin, dass im EU-Recht zwar starke Fluggastrechte verankert sind, dass aber die Reisenden unter Umständen Schwierigkeiten haben, diese Rechte auch wirksam durchzusetzen. Die Eisenbahn-Fahrgastrechte sind diesbezüglich deutlich verbraucherfreundlicher gefasst. Eine einmonatige Regulierungsfrist für Ausgleichsleistungen war dort von Anfang an vorgesehen. Dieses Recht sollte den Reisenden in Fällen von Flugverspätung und Annullierung auch zustehen“, so Justizministerin Hoffmeister.

Mecklenburg-Vorpommern hat sich bereits voriges Jahr erfolgreich für die Stärkung der Fluggastrechte eingesetzt. Der Antrag, künftig einkalkulierte Überbuchungen zu verbieten, ist in die Diskussionen über die europäische Fluggastrechteverordnung aufgenommen worden.

EU-weite Studie weist giftige Chemikalien aus Elektroschrott in Recyclingprodukten nach

Berlin – Zahlreiche, auf dem europäischen Markt frei erhältliche Konsumartikel aus recyceltem Kunststoff, sind mit giftigen Flammschutzmitteln belastet. Das hat eine EU-weite Studie ergeben, die von mehreren Umweltverbänden durchgeführt wurde, darunter dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Die in den untersuchten Gegenständen gefundenen bromierten Flammschutzmittel sind hormonschädliche Stoffe. Sie werden über die Atemluft und über die Haut von Menschen aufgenommen und können das Nervensystem schädigen, die Funktion der Schilddrüse beeinträchtigen sowie Lern- und Verhaltensstörungen bei Kindern auslösen.

Im Rahmen der Studie wurden insgesamt 109 Produkte aus 19 europäischen Ländern analysiert, darunter Spielzeuge, Kämme, Haarspangen, Küchenutensilien oder Schlüsselanhänger. Gesucht wurde nach drei Stoffen, die unter der Stockholm-Konvention als weltweit zu ächtende, schwer abbaubare organische Gifte gelistet sind, so genannte POPs (Persistant Organic Pollutants). Konkret handelte es sich dabei um das bromierte Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododecan) sowie die polybromierten Diphenylether (PBDE) Octa- und DecaBDE.

PBDE waren wegen einer Ausnahmeregelung besonders im Blickpunkt: Demnach können diese verbotenen Gifte in Recyclingprodukten in einer hundertfach höheren Konzentration enthalten sein als in neu produzierten Kunststoffen. So darf Neuware maximal zehn ppm (Millionstel) an PBDE enthalten, Recyclingprodukte dagegen bis zu 1000 ppm. Bei neun von zehn in Deutschland gekauften Produkten wurden Octa- und DecaBDE-Konzentrationen über dem Grenzwert für Neuware von zehn ppm gemessen: 21 ppm bei einem Kamm, 24 ppm bei einem Zauberwürfel, 262 bei einer Spielzeugpistole und 511 ppm bei einem Schlüsselanhänger – das 50-fache des Grenzwertes für neue Materialien. Und bei Haarspangen überstieg der Wert für HBCD den dafür geltenden Grenzwert von 100 ppm um das Doppelte.

„Es kann nicht sein, dass eigentlich schon verbotene Giftstoffe in neuen Recyclingprodukten wieder in den Umlauf gebracht werden. Die Politik spielt sogar mit der Gesundheit von Kindern, nur um ein paar Prozent höhere Recyclingquoten zu erreichen“, sagt BUND-Chemieexperte Manuel Fernández.

Die Giftstoffe in den Recyclingprodukten stammen der Studie zufolge größtenteils aus Elektroschrott, dessen Einzelteile zu Billigprodukten weiterverarbeitet wurden. „Die Stockholm-Konvention darf nicht länger durch weitreichende Ausnahmen aufgeweicht werden. Die Bundesregierung muss sich auf EU-Ebene ohne Wenn und Aber dafür einsetzen, dass Ausnahmeregelungen wie bei den bromierten Flammschutzmitteln abgeschafft werden“, fordert Fernandez. „Auf nationaler Ebene ist es notwendig, dass die Bundesregierung endlich eine strengere Regulierung von Hormongiften sowie bessere Kontrollen und Erfassungssysteme für Recyclingmaterialien auf die politische Tagesordnung setzt. Damit Elektroschrott umweltgerecht behandelt werden kann.“

Nanopartikel: Auch Lebensmittel trotz gesetzlicher Pflicht nicht gekennzeichnet

Berlin – Der Einsatz von Nanomaterialien in Lebensmitteln, Lebensmittelverpackungen, Küchenutensilien und in der Landwirtschaft hat innerhalb des zurückliegenden Jahrzehnts deutlich zugenommen, informiert Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) anlässlich der vollständigen Überarbeitung des BUND-Berichts „Aus dem Labor auf den Teller – Die Nutzung der Nanotechnologie im Lebensmittelsektor“. Nach der Überarbeitung der BUND-Nanoproduktdatenbank www.nanowatch.de sind nun 47 Produkte in Deutschland verzeichnet, die laut Hersteller Nanopartikel enthalten. Bei Erstveröffentlichung des BUND-Nanoberichts im Jahr 2008 waren es noch etwa 26 Produkte. Dabei handelt es sich neben Lebensmitteln vor allem um Nahrungsergänzungsmittel, Küchenartikel, Verpackungen und Agrochemikalien.

Der BUND-Chemikalienexperte Rolf Buschmann weist darauf hin, dass die Dunkelziffer nicht bekannt ist, da die meisten Produkte mit synthetischen Nanomaterialien nicht gekennzeichnet oder gemeldet werden müssen. Und selbst bei kennzeichnungspflichtigen Produkten wie bei Lebensmitteln, Kosmetik und Bioziden handeln manche Hersteller ungesetzlich, indem sie Nanomaterialien nicht auf der Verpackung aufführen. So hat der BUND bei Stichproben-Analysen in Cappuccino-Pulver der Firma Jacobs und in Kaugummi von Wrigleys Nano-Primärpartikel identifiziert, die jedoch nicht auf der Verpackung genannt sind. Das Cappuccino-Pulver enthielt zu 100 Prozent Siliziumdioxid-Nanopartikel, im Kaugummi fanden sich immerhin noch zu acht Prozent Titandioxid Nanopartikel.

„Die Lebensmittel-, Futtermittel- und Pestizidindustrie macht nach wie vor ein großes Geheimnis um den Einsatz von Nanomaterialien. Die im Dezember 2014 in Kraft getretene Kennzeichnungspflicht für Nano-Lebensmittel enthält zu viele Schlupflöcher, so dass Lebensmittel mit Nanomaterialien weiterhin ungekennzeichnet bleiben“, kritisierte Buschmann. Auch gebe es in Deutschland derzeit keine einzige auf Nanomaterialien spezialisierte Prüfeinrichtung bei der Lebensmittelüberwachung. Entsprechende Tests im Ausland seien sehr teuer. „Gesetzlich vorgeschrieben sind Tests auf Nanomaterialien nicht, obwohl dies aus Umwelt- und Verbrauchersicht unbedingt erforderlich wäre“, so der BUND-Chemikalienexperte.

Nanopartikel messen nur wenige hundert Nanometer und sind damit etwa 50.000 Mal kleiner als der Durchmesser eines menschlichen Haares. Sie wirken chemisch und physikalisch zumeist stärker als größere Teilchen des gleichen Stoffes und können leichter in Zellen, Gewebe und Organe eindringen. Ihre stärkere biologische Reaktionsfähigkeit kann auch zur höheren Toxizität führen. Inzwischen gebe es zahlreiche wissenschaftliche Belege für mögliche Gesundheits- und Umweltgefahren von Nanopartikeln, so Buschmann. Mit der Nahrung aufgenommene Titandioxid- oder Siliziumdioxid-Nanopartikel werden beispielsweise mit Entzündungsreaktionen im Magen-Darm-Bereich in Verbindung gebracht und sind zumindest für entsprechend vorbelastete Personen problematisch.

„Die Lebensmittelindustrie bagatellisiert die Risiken von Nanomaterialien in ihren Produkten. Ohne Kennzeichnung haben Verbraucher so gut wie keine Chance, Nanopartikel über die Lebensmittel zu vermeiden“, sagte Buschmann. Weil die Industrie bisher keine Transparenz bei Nanomaterialen geschaffen habe, sei das Einschreiten des Gesetzgebers nun umso dringender. „Für alle Technologien muss das Vorsorgeprinzip gelten. Das gilt besonders für Anwendungen, bei welchen die Gefahren nicht abgeschätzt werden können wie bei der Nanotechnologie. Bevor solche Nanoprodukte in den Handel kommen, müssen Risiken gründlich untersucht und ausgeschlossen werden“, sagte Buschmann. Für die Kosten von verpflichtenden Tests müssten die Hersteller aufkommen.

Vom Gesetzgeber fordert der BUND außerdem, das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Verpackungen, Küchenartikeln oder Agrochemikalien zu untersagen, die freisetzbare Nanomaterialien enthalten, sowie eine flächendeckende Kennzeichnungspflicht für alle Produktgruppen einzuführen.