Sucht im Alter

Sozialministerium und LAKOST klären auf

Schwerin – Knapp jeder fünfte Mann in Deutschland ab 55 Jahren trinkt Alkohol in riskantem Maße. Bei den Frauen trifft dies in derselben Altersgruppe auf jede Neunte zu. Gesundheitsministerin Stefanie Drese fordert angesichts dieser besorgniserregenden Zahlen, das Thema Sucht im Alter mehr in den Fokus zu rücken.

„Alkohol- und andere Suchtproblematiken werden häufig nur bei jungen Menschen statistisch erhoben und öffentlich thematisiert“, so Drese. „Dabei sind alle Altersgruppen betroffen – besonders auch ältere Menschen.“

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport und die Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen (LAKOST) informieren deshalb mit einer neuen Broschüre.

Drese bezeichnet es als alarmierend, dass sich schätzungsweise bei jedem dritten alkoholabhängigen älteren Menschen die Sucht erst nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben entwickelt. „Sich wandelnde Lebensumstände durch den Renteneintritt und Veränderungen im sozialen Umfeld können Auslöser für einen höheren Alkoholkonsum sein“, macht Drese deutlich.

Auch mit Blick auf den steigenden Anteil älterer Menschen im Land nehme die Relevanz des Themas perspektivisch weiter zu. „Das ist ein wichtiger Aspekt etwa bei der Entwicklung von Strategien gegen Einsamkeit“, betont Drese.

Dies bestätigt LAKOST-Leiterin Birgit Grämke: „Unter unseren Klienten sehen wir eine zunehmende Zahl älterer Menschen. Es ist gut, dass auch ältere Betroffene Hilfsangebote in Anspruch nehmen. Allerdings gehen wir davon aus, dass viele es eben auch nicht tun.“ Unter den Klientinnen und Klienten in den Suchtberatungsstellen im Land waren im Jahr 2022 über 1.000 Menschen 60 Jahre und älter. Die meisten der Betroffenen hätten sich mit einer Alkoholproblematik an die Anlaufstellen gewandt, so Grämke

Da in der Regel auch gesundheitliche Beschwerden im Alter zunehmen, sei laut Drese zudem ein erhöhtes Bewusstsein für Wechselwirkungen zwischen Alkoholkonsum und Medikamenteneinnahme notwendig: „Alkohol kann seine Wirkung in Kombination mit Medikamenten verändern. Vor allem im Falle eines zu hohen Konsums kann dies verschiedene gesundheitliche Probleme bis hin zu einer handfesten Suchterkrankung zur Folge haben.“

Um auf das Thema Sucht im Alter aufmerksam zu machen und Anzeichen sowie Risiken einer Suchterkrankung speziell für ältere Menschen aufzuzeigen, steht ab sofort die Broschüre „Klar durch Leben – Informationen zum Umgang mit Alkohol und Medikamenten beim Älterwerden“ kostenlos zur Verfügung. „Wichtig ist es, dass wir mehr über dieses Thema sprechen und Betroffenen und ihren Angehörigen vermitteln: Es gibt Hilfsangebote. Niemand muss sich schämen“, betont Grämke.  Alle Angebote der kostenfreien und anonym arbeitenden Suchtberatungsstellen finden Interessierte auf der LAKOST-Internetseite unter www.lakost-mv.de

Die Broschüre „Klar durch Leben“ steht ab sofort als PDF (Link zum Download) und zur Bestellung zur Verfügung.

Notfallversorgung in der Region Rostock

Gesundheitsministerin und Oberbürgermeisterin eröffneten das neue Integrierte Notfallzentrum (INZ) am Klinikum Südstadt Rostock

Rostock – Nach rund zwei Jahren Bauzeit wurde heute gemeinsam mit Gesundheitsministerin Stefanie Drese, Rostocks Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger und dem Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung, Dr. Chris von Wrycz Rekowski, sowie mit Rostocks Kreisstellenleiter der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), Torsten Lange, und dem KV-Verwaltungsdirektor Axel Rambow der Um- und Neubau der Zentralen Notaufnahme, das neue Integrierte Notfallzentrum (INZ) am Klinikum Südstadt Rostock eröffnet.

Damit geht auch der erste „gemeinsame Tresen“ mit der KVMV in Betrieb. Die Bauarbeiten an der Rettungszufahrt sowie die Modernisierung der bisherigen Zentralen Notaufnahme sollen bis zum Spätsommer abgeschlossen werden. Das Integrierte Notfallzentrum wird von dem neuen Chefarzt Dr. Jan-Arne Lauffs (44) geleitet.

Die Erweiterung der Zentralen Notaufnahme ist aufgrund der steigenden Patientenzahlen in der Region Rostock eines der wichtigsten Neubauprojekte am Klinikum Südstadt. Zugleich entstand mit dem Neubau im nordöstlichen Bereich des Haupthauses im Untergeschoss eine neue Zentralküche. Diese beiden Neubauvorhaben mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 20,5 Millionen Euro werden mit 11,5 Mio. Euro vom Gesundheitsministerium MV gefördert und mit neun Mio. Euro aus Eigenmitteln des Klinikums finanziert.

„Das Klinikum Südstadt Rostock ist der Zeit voraus und setzt die vom Bund geplante Reform der Notfallversorgung in einem maßgeblichen Bereich bereits um“, konstatierte Gesundheitsministerin Stefanie Drese. „Mit der Eröffnung des modernen Integrierten Notfallzentrums kann künftig besser zwischen leichteren und schwereren Notfällen unterschieden werden und erfolgt eine bessere fachliche Zusammenarbeit. Davon profitieren sowohl die Patientinnen und Patienten als auch das Klinikum. Dieses Vorzeigeprojekt haben wir voller Überzeugung mit Landesmitteln massiv unterstützt.“

So wird künftig hinter dem zentralen Aufnahmetresen neben der klinischen Notaufnahme auch ein ambulanter Bereitschaftsdienst der Kreisstelle Rostock der KVMV unterhalten, so dass Patienten der für ihr Erkrankungs- oder Verletzungsbild optimalen Notfallversorgung zugeführt werden können. Darüber hinaus wurden im Rahmen des Anbaus und der Neuausstattung zahlreiche Verbesserungen für eine effektivere Notfallversorgung für die Hanse- und Universitätsstadt und die Region Rostock umgesetzt.

Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger bedankte sich bei allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit. „Während des Baus hat unser Klinikteam mit der Unimedizin die Notfallversorgung in der Region Rostock sichergestellt. Außerdem haben die Kolleginnen und Kollegen im Klinikum von Anfang an die Erweiterung mitgestaltet. Der enorme Kraftaufwand wird sich für die Menschen in und um Rostock auszahlen, da die Notfallversorgung nun noch besser aufgestellt ist.“

Für das freundliche Ambiente ist einmal mehr die Berliner ATELIER GEBEL GmbH verantwortlich, die ihre Wurzeln in Rostock hat. Im Vorjahr hatte das Atelier Gebel mit ihrer Seepferdchenfamilie für viel Aufmerksamkeit bei der Gestaltung der modernisierten Geburtenstationen gesorgt. Es bleibt maritim; so sind die einzelnen Bereiche unter anderem mit Begriffen wie Dock, Kai, Pier und Bord gekennzeichnet.

Der Ärztliche Direktor am Klinikum Südstadt Rostock, Professor Jan P. Roesner, dankte der Gesundheitsministerin und ihrem Haus für die Unterstützung des wichtigen Erweiterungsprojektes. „Gemeinsam schaffen wir Neues und setzen innovative und bedarfsgerechte Maßstäbe. Zwei auch von außen begehbare und als Isolierzimmer geeignete Behandlungszimmer können bei Infektionsgefahr genutzt werden. Im Kern der Notfallaufnahme befinden sich zwei große und separat nutzbare Schockräume mit dazwischenliegendem CT-Raum, der den sonst üblichen Transport mit Zeitverzug in die Radiologie überflüssig macht. Der Kassenärztliche Bereitschaftsdienst und das klinische Team des Notfallzentrums arbeiten bereits ab der Aufnahme von Notfallpatienten inklusive einer abgestimmten Triage eng zusammen. Das wird unsere klinische Notfallversorgung trotz der insgesamt steigenden Notfallzahlen deutlich entlasten.“

Auch die Ärztinnen und Ärzte des Bereiches Rostock der KVMV freuen sich, endlich in modernen Räumen die optimale Versorgung der Patienten sicherstellen zu dürfen. „Die Wartezeit von zehn Jahren als Provisorium am Klinikum Südstadt hat sich gelohnt. Jetzt finden auch Sprechstunde und Fahrdienst enger zusammen“, so der Diplommediziner Torsten Lange von der KV Rostock. Gleichzeitig werde der gemeinsame Tresen mit der Notaufnahme viele Probleme der Versorgung im Notfall besser lösen können. „Wartezeiten können dadurch sicher verkürzt werden.“ Der KV-Kreisstellenleiter bedankte sich für die jahrelange gute Zusammenarbeit mit dem Klinikum und hofft, diese jetzt noch intensiver fortsetzen zu können.

Das INZ umfasst nach der Modernisierung auch des alten Teils des Notfallzentrums insgesamt 29 Untersuchungs- und Behandlungsplätze, zwei Untersuchungsräume für die Kassenärztliche Notfallambulanz, Warteräume mit WLAN und Automaten für Getränke und Snacks sowie USB-Ladestationen. Über ein Bildschirmmonitoring kann die Wartezeit abgeschätzt werden. Künftig laufen alle Notfälle über das INZ, auch die gynäkologischen Patientinnen. Eine neue Rohrpostanlage verbindet das Notfallzentrum mit dem Labor. Auch hier wird Zeit eingespart. Nach der Zusammenführung der bisherigen 775 Quadratmeter großen Notaufnahme mit dem Erweiterungsbau mit 565 Quadratmetern stehen insgesamt 1.340 Quadratmeter Nutzfläche zur Verfügung.   

Insgesamt soll mit der Eröffnung die fachliche Zusammenarbeit mit den beteiligten Kliniken des Klinikums Südstadt Rostock im INZ intensiviert und verbessert werden. Darüber hinaus können die Wartezeiten auf die Notfallversorgung sowie die durchlaufenden Behandlungszeiten von Patienten im INZ durch die Optimierung von Diagnostik und Behandlungsabläufen verkürzt werden. Personell wird das neue Integrierte Notfallzentrum mit einem Kernteam als ständige Besetzung belegt, das von Ärzten und nichtärztlichem Personal anderer Kliniken und Bereiche des Klinikums Südstadt Rostock bedarfsgerecht unterstützt wird.

In organisatorischer Hinsicht wurde die vormals der Klinik für Innere Medizin IV als Teilbereich zugeordnete zentrale Notaufnahme als eigenständiges, chefärztlich geführtes, Integriertes Notfallzentrum (INZ) neu aufgestellt. Seit dem 1. Januar 2024 ist Dr. Jan-Arne Lauffs der neue Chefarzt des INZ am Klinikum Südstadt Rostock. „Mir liegt die gute fachliche und kommunikative Kooperation sowie entsprechende Synergieeffekte von klinischer Notfallversorgung mit den Kolleginnen und Kolleginnen der kassenärztlichen Ambulanz und des Rettungsdienstes sehr am Herzen, aber auch die Geschlossenheit in unserem festen Notfallteam aus Fachpflegekräften, Ärztinnen und Ärzten“, so der 44-Jährige.

Der gebürtige Kieler hat langjährige Erfahrung in der Leitung von großen Notaufnahmen in maximalversorgenden Kliniken. Nach seinem Studium an der Universität Rostock war er zehn Jahre am Universitätsklinikum Düsseldorf tätig, anschließend bis 2021 am Elbeklinikum Stade. 2021 wechselte er an die Universitätsmedizin Rostock, wo er als Ärztlicher Leiter das dortige neue Notfallzentrum maßgeblich mit aufgebaut und die Zentrale Notaufnahme sowie die Beobachtungs- und Aufnahmestation geführt hat. Dr. Jan-Arne Lauffs ist Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie sowie Intensiv- und Notfallmediziner.

Verbundforschungsvorhaben „indTiplant“

Forschungsvorhaben zu individualisierten orthopädischen Implantaten / Meyer: Innovative, wettbewerbsfähige Produkte durch praxisnahe Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft

Wismar -Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat heute in Wismar Fördermittelbescheide für das Verbundforschungsvorhaben „indTiplant“ an die Materion GmbH und die Produktionstechnologie-Institut WAVE gGmbH übergeben. Weiterer Partner in dem Projekt ist die Universitätsmedizin Greifswald, Klinik und Poliklinik für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie.

„In einem gemeinsamen Verbundforschungsprojekt wollen die drei Partner Materion GmbH, die Produktionstechnologie-Institut WAVE gGmbH und die Universitätsmedizin Greifswald ein technologisches Verfahren entwickeln, um möglichen Infektionen bei orthopädischen Implantaten vorzubeugen oder diese zu reduzieren. Das Vorhaben ist ein gutes Beispiel für die praxisnahe Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft.

So können innovative, wettbewerbsfähige Produkte und Dienstleistungen entstehen, die langfristig Arbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern schaffen und sichern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Ziel des Verbundprojektes ist die Erarbeitung einer Technologie zur Herstellung von individualisierten orthopädischen Implantaten mit biokompatiblen und antibakteriellen Oberflächen. Implantate sind Medizinprodukte, die für einen zeitlich begrenzten oder dauerhaften Verbleib im Körper bestimmt sind.

Nach Angaben der Projektpartner umfassen die schwerwiegendsten potentiellen Komplikationen in der orthopädischen Chirurgie aseptische Entzündungen, Implantatlockerungen und Infektionen. Zur Vorbeugung beziehungsweise Senkung der Infektionshäufigkeit wurden bereits unterschiedliche Oberflächenmodifikationen entwickelt. Hier wollen die Projektpartner ansetzen und unterschiedliche makroskopische Oberflächenstrukturen sowie Oberflächenbehandlungsverfahren untersuchen und präklinisch auf Bioverträglichkeit testen.

Im gemeinsamen Vorhaben wird angestrebt, neben der Forschung und Entwicklung auch die Fertigungstechnologie so weit zu entwickeln, dass Kleinserien für klinische Test produziert werden können. „Innovationen sind die entscheidende Triebkraft für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung. Deshalb fördern wir die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft. Denn nur mit international wettbewerbsfähigen Produkten und Dienstleistungen können sich die heimischen Unternehmen auf dem Markt etablieren“, sagte Meyer.

Die Gesamtinvestition beträgt rund 582.500 Euro für die drei Projektpartner. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von knapp 461.000 Euro.

Die Materion GmbH wurde im Jahr 2007 gegründet und beschäftigt derzeit neun Mitarbeitende. Das Unternehmen beschäftigt sich mit Dünnschichttechnologien und funktionalen Oberflächen sowie deren Anwendungen für innovative Produkte.

Die gemeinnützige Produktionstechnologie-Institut WAVE Gesellschaft ist eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung zur Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Produktionstechnik.

Die Klinik und Poliklinik für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie der Universitätsmedizin Greifswald deckt als universitäres Zentrum ein vollumfängliches therapeutisches Leistungsspektrum zur Behandlung des erkrankten Bewegungsapparates ab.

Vorteile des E-Rezepts für Versicherte

Schwerin – Seit dem 1. Januar erhalten Versicherte in der Arztpraxis statt des rosafarbenen Scheins für verschreibungspflichtige Medikamente das neue E-Rezept. „Viele Menschen haben noch Fragen zum E-Rezept und wissen nicht genau, was sie erwartet“, stellt Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach mehreren Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern und Nachfragen im Ministerium fest. Dabei bietet das E-Rezept nach Einschätzung von Drese gleich mehrere Vorteile.

Es gibt drei Möglichkeiten, das E-Rezept in der Praxis zu erhalten und in der Apotheke einzulösen. So können Patientinnen und Patienten das Rezept zunächst über ihre Gesundheitskarte nutzen. „Die Karte haben die allermeisten beim Arztbesuch ohnehin bei sich“, so Drese. Über diese könnten die Apotheken das Rezept dann auslesen.

Darüber hinaus steht eine eigene E-Rezept-App zur Verfügung. Die Arztpraxis kann das Rezept in der App für die Abholung in der Apotheke hinterlegen. Die Versicherten müssen sich einmalig für die Nutzung mit einer PIN-Nummer, die ihnen ihre Krankenkasse mitteilt, in der App anmelden.

„Durch die App sparen Patientinnen und Patienten viel Zeit. Sie können unter anderem nachschauen, in welcher Apotheke ihr Medikament verfügbar ist und müssen für Folgeverschreibungen im gleichen Quartal nicht erneut ihre Praxis konsultieren“, erklärt Drese.

Zudem sei es mit der App möglich, Medikamente für Dritte abzuholen. „Das entlastet zum Beispiel pflegende Angehörige sowie Familienmitgliedern von Heimbewohnerinnen und Heimbewohner“, so die Ministerin. „Die App ist also eine zusätzliche Serviceleistung, deren Nutzung aber natürlich rein freiwillig erfolgt.“

Alternativ kann die Arztpraxis auch nach wie vor einen Papierdruck ausstellen. Dieser enthält einen Rezept-Code. Die Apotheke scannt den Code und händigt das benötigte Medikament wie gewohnt aus.

Die Testphase für das E-Rezept hat bereits im September 2022 begonnen. Seitdem können Apotheken E-Rezepte mit den Krankenkassen verrechnen. „Viele Praxen haben im Laufe dieser Zeit bereits auf das E-Rezept umgestellt“, erklärt Drese. Falls dennoch technische Probleme auftreten, gibt Drese Entwarnung. Ersatzweise könnte auch noch der rosa Zettel ausgestellt werden. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten sei in jedem Fall sichergestellt.

Kooperation beim Rettungsdienst

MV und Brandenburg kooperieren beim Rettungsdienst / Länderübergreifende Patientenzuweisung über IVENA

Schwerin – Die Rettungsdienste und Integrierten Regionalleitstellen der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg arbeiten seit Jahresbeginn noch enger zusammen. Mit dem webbasierten Interdisziplinären Versorgungsnachweis IVENA haben die Rettungsdienste die Möglichkeit, in Notfällen den Rettungsstellen der Krankenhäuser länderübergreifend, digital und in Echtzeit Patientinnen und Patienten anzukündigen und zuzuweisen.

„Durch eine länderübergreifende Patientenzuweisung kann in Notfällen lebensnotwenige Zeit gespart werden. Es geht darum, so schnell wie möglich ein verfügbares Krankenhaus anzufahren. Ländergrenzen sind da nebensächlich. Die Rettungskräfte haben so die Möglichkeit in Echtzeit zu erfahren, welches nahelegende Krankenhaus freie Kapazitäten für den entsprechenden Notfall hat. Wird ein bestimmtes Krankenhaus angefahren, haben die Mitarbeitenden dort wiederum mehr Zeit, sich auf den einzutreffenden Notfall vorzubereiten“, erklärte MV-Gesundheitsministerin Stefanie Drese zum Start der Kooperation.

Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher begrüßte die Zusammenarbeit beim Rettungsdienst: „In der Notfallmedizin zählt jede Minute. Durch die Kooperation mit anderen Bundesländern wie Berlin und Mecklenburg-Vorpommern verbessern wir die Abläufe im Sinne der Patienten und Patientinnen und des medizinischen Personals im Rettungsdienst spürbar.“

IVENA ermöglicht den Integrierten Leitstellen der Landkreise über das System, Informationen zu Versorgungressourcen in den einzelnen Krankenhäusern mit den Einrichtungen auszutauschen. „So können Patientinnen und Patienten des Rettungsdienstes in der für die Weiterversorgung geeigneten und aufnahmebereiten Zentralen Notaufnahme digital und automatisiert über IVENA angekündigt werden, ganz unabhängig davon, ob sich der Einsatzort oder das Zielkrankenhaus in Mecklenburg-Vorpommern oder in Brandenburg befinden.“, verdeutlichte Drese

Neben der Anmeldung der Patienten können auch die für die klinische Weiterversorgung notwendigen Fähigkeiten und Ressourcen, wie z.B. Neurologie, Schockraum oder Herzkatheterlabor, durch den Rettungsdienst und die Leitstellen eingesehen und ggf. für Notfallpatientinnen und Notfallpatienten reserviert werden. So kann sich die Klinik ohne Zeitverzug insbesondere auf schwer erkrankte oder verletzte Patientinnen und Patienten vorbereiten. Das beschleunigt die Patientenübernahme in der Zentralen Notaufnahme und in die klinische Weiterversorgung und verbessert die notfallmedizinische Versorgungsqualität.

Das Gesundheitsministerium in Mecklenburg-Vorpommern hatte IVENA zunächst in Kooperation mit den Landkreisen Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen sowie der Universitätsmedizin Greifswald (UMG) erprobt. „Die Universitätsmedizin Greifswald hat bei der Implementierung von IVENA ehealth eine Vorreiterrolle übernommen“, betont Drese. Dort und in den anderen Krankenhäusern erleichtere das System den Aufwand in der Abstimmung mit dem Rettungsdienst bereits deutlich. Inzwischen wurde das Projekt auf alle Landkreise in MV ausgeweitet.

Auch andere Bundesländer, darunter Sachsen-Anhalt und Berlin haben IVENA ehealth bereits eingeführt.

Ärztliche Versorgung der Bevölkerung

Drese: Hausärztinnen und Hausärzte sind unverzichtbare Lotsen im Gesundheitssystem

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese setzt für eine zukunftsfeste ambulante Versorgung der Bevölkerung weiterhin auf ein verantwortungsbewusstes und partnerschaftliches Handeln aller Akteure in der Gesundheitspolitik.

„Hier sind wir in Mecklenburg-Vorpommern auf einem gutem Weg und vielleicht auch schon weiter als in anderen Teilen Deutschlands, da wir uns seit vielen Jahren als dünn besiedeltes Flächenland mit einer überdurchschnittlich alten und kranken Bevölkerung ganz besonderen Herausforderungen bei der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum stellen müssen“, sagte Drese anlässlich des heutigen Spitzengesprächs von Bundesgesundheitsminister Lauterbach mit den für die ambulante ärztliche Versorgung zuständigen Berufsverbänden.

Die hausärztliche Versorgung rückt dabei nach Ansicht von Drese weiter in den Mittelpunkt. „Die Kenntnis der Patientinnen und Patienten und die enge Vernetzung mit den Leistungserbringern in der Region machen die Hausärztinnen und Hausärzte mehr denn je zu einem unverzichtbaren Lotsen im Gesundheitssystem“, so Drese.

„Mein Eindruck aus vielen Gesprächen und Besuchen von Praxen ist: Hausärzte sind genervt von Bürokratie, erschöpft von Überstunden und manchmal frustriert von Abrechnungsregularien. Aber sie sind gern und voller Überzeugung Hausärztin oder Hausarzt. Deshalb sollte bei aller berechtigten Kritik der Arztberuf nicht schlecht geredet werden“, betonte die Ministerin.

Etwa ein Drittel der ca. 1.200 Hausärztinnen und -ärzte in Mecklenburg-Vorpommern sind 60 Jahre und älter und stehen damit vor ihrem baldigen Ruhestand. Neben Hilfen bei der Nachfolgesuche sieht Drese auch die Etablierung neuer Angebote wie Gesundheitskioske, die community health nurse oder Gemeindenotfallsanitäter als Chance, gerade die Hausärzte zu unterstützen und entlasten.

Drese hob hervor, dass das Land gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung und weiteren Akteuren seit Jahren aktiv gegen Versorgungsengpässe im niedergelassenen Bereich ankämpfe. Diese seien vor allem im ländlichen Raum ein großes Problem.

„Mit dem Landarztgesetz und der Einführung der Landarztquote haben wir mittlerweile 90 Studentinnen und Studenten gewinnen können, die nach ihrem Abschluss für mindestens zehn Jahre die hausärztliche Versorgung im ländlichen Bereich stärken werden“, verdeutlichte Drese. Ein weiteres Projekt sei die Unterstützung für Kommunen im ländlichen Raum beim Ausbau der ambulanten Gesundheitsversorgung etwa bei der Ansiedlung oder bei der Nachfolgesuche für Praxen.“

Auch beim großen Thema der Krankenhausreform spiele der ambulante Bereich eine wichtige Rolle. „Wir setzen uns als MV für einen Ausbau und Erleichterungen bei der sektorenübergreifenden und integrierenden Gesundheitsversorgung ein“, so Drese. Gerade in strukturschwachen Regionen könne die bessere Verzahnung von ambulanten und stationären Angeboten zur Versorgungssicherheit beitragen.

Geflügelpest in Vorpommern

Stralsund – Die Geflügelpest hat nun auch zwei Haltungen in Vorpommern getroffen. Am 3. Januar 2024 wurden in einer Legehennenhaltung mit ca. 31.600 Tieren in der Gemeinde Poseritz auf Rügen sowie in einer Kleinsthaltung mit insgesamt 21 Enten und Hühnern im Stadtgebiet Stralsund der Ausbruch der Geflügelpest vom Subtyp H5N1 amtlich festgestellt.

„Für mich ist jeder Geflügelpest-Ausbruch einer zu viel. Das Tierleid und der wirtschaftliche Schaden sind dabei nur zwei Komponenten. Besonders bedauernswert ist für mich die Tatsache, dass nun auch der östliche Teil des Landes von der Geflügelpest betroffen ist. Bisher sind nur wenige Geflügelpest-Fälle bei Wildvögeln bekannt, dennoch ist das Virus in der Umwelt vorhanden. Umso wichtiger ist, dass die Tierhalter die Biosicherheitsmaßnahmen penibel einhalten“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Die betroffenen Tierhalter wurden aufmerksam, als vermehrt verendete Tiere aufgefunden wurden, die zuvor keine Krankheitsanzeichen gezeigt hatten. Bei zahlreichen, noch lebenden Tieren wurde eine für Geflügelpest typische Symptomatik mit zentralnervösen Störungen, Nasenausfluss, Konjunktivitis und Durchfall festgestellt.

Die sofort nach der Meldung der Tierhalter durch das Veterinäramt in den Beständen entnommenen Proben wurden am 3. Januar 2024 im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock (LALLF) positiv auf Aviäre Influenza-Viren untersucht. Am 4.Januar bestätigte das Nationale Referenzlabor im Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) den Nachweis des hochpathogenen Subtyps H5N1 des Aviären Influenza-Virus in allen Proben.

Mit der Räumung der Ausbruchsbestände durch die tierschutzgerechte Tötung und unschädliche Beseitigung der Tiere wurde bereits begonnen, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen werden anschließend folgen.

Zum Schutz vor der Verbreitung der Geflügelpest richtet der Landkreis um den Bestand auf Rügen eine Schutzzone (Sperrbezirk) von 3 km und eine Überwachungszone (Beobachtungsgebiet) von 10 km ein. In diesen Zonen gelten spezielle Vorschriften, was z.B. das Betreten der Bestände, die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen und die Vermarktung von Produkten betreffen. Bei der Kleinsthaltung im Stralsunder Stadtgebiet wird von einer Einrichtung von Restriktionszonen abgesehen.

Detaillierte Informationen zu den Gemeinden und Orten, die in der Schutz- oder Überwachungszone liegen und den Anordnungen des Landkreises, sind der Allgemeinverfügung Nr.1/2024 zu entnehmen, die bekannt gemacht ist unter: https://www.lk-vr.de/media/custom/3034_5644_1.PDF?1704377072

Die folgenden, allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen gelten zudem für alle Geflügelhaltungen:

Tierhalter haben sicherzustellen, dass

  • ein Kontakt des Geflügels zum Wildvogelbestand, insbesondere zu Wildenten, Wildgänsen, Schwänen und aasfressenden Wildvögeln, sicher unterbunden wird.
  • das Geflügel keinen Zugang zu Gewässern, möglichen Überschwemmungsflächen oder anderem Oberflächenwasser haben,
  • Hofteiche sicher ausgezäunt sind,
  • Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt wird,
  • Geflügel nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind, gefüttert wird,
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt wird,
  • strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung, insbesondere Schuhzeug, unterschieden wird und
  • plötzliche erhöhte Tierverluste tierärztlich abgeklärt werden.
  • Bei Auffälligkeiten in Ihren Tierbeständen informieren Sie bitte ihr zuständiges Veterinäramt.

Neuregelungen ab 2024

Schwerin – Im Jahr 2024 treten gleich mehrere Neuregelungen in den Bereichen Soziales, Pflege und Gesundheit in Kraft. „Die Bürgerinnen und Bürger können ab dem kommenden Jahr sowohl landes- als auch bundesweit von Ausweitungen staatlicher Unterstützungsleistungen profitieren“, kündigt Sozialministerin Stefanie Drese an. Dies sei angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten besonders wichtig, um die Menschen zu entlasten und soziale Teilhabe zu ermöglichen, so Drese.

Änderungen stehen bei mehreren Leistungen und Fördermöglichkeiten an. Ab dem 1. Januar 2024 treten unter anderem folgende Regelungen in nachfolgenden Bereichen in Kraft:

Soziales

Erhöhung des Mindestlohns

  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt um 41 Cent auf 12,41 Euro.

Anstieg der Mindestvergütung für Auszubildende

  • Auszubildende im ersten Lehrjahr erhalten mindestens 649 Euro im ersten Lehrjahr und damit 29 Euro mehr als bisher.

Erhöhung der Grundsicherung

  • Empfänger:innen von Bürgergeld und Sozialhilfe erhalten rund 12 Prozent mehr Unterstützung. Für eine alleinstehende erwachsene Person, die Bürgergeld bezieht, sind das beispielsweise 563 Euro und damit 61 Euro mehr als zuvor.

Kinderzuschlag steigt

  • Eltern, deren Einkommen nicht oder nur knapp für die Familie reicht, erhalten ab dem 1. Januar 2024 mehr Unterstützung durch den Kinderzuschlag: der mögliche Höchstbetrag steigt dann auf 292 Euro pro Monat und Kind, bislang waren es 250 Euro.

Mehr Zuschüsse für Schulbedarfe

  • Eltern, die Bürgergeld, Kindergeld oder Wohngeld beziehen, können Leistungen aus dem sogenannten Bildungspaket für Schulbedarfe beziehen. Ihr Anspruch erhöht sich um 12 Prozent auf 195 Euro pro Schuljahr.

Förderung von Projekten für Jugendbeteiligung

  • Kommunen in MV können Förderungen für Projekte zur Jugendbeteiligung erhalten. Insgesamt stehen 2024 dafür rund 400.000 Euro zur Verfügung.

Mehr Unterstützung für Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen

  • Unternehmen in MV können Zuschüsse beantragen, um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Hierfür stehen 11 Millionen Euro zur Verfügung.

Höhere Ausgleichsabgabe

  • Gleichzeitig erhöht sich die sogenannte Ausgleichsabgabe für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, wenn sie keinen einzigen Menschen mit einer Schwerbehinderung anstellen auf bis zu 720 Euro je unbesetztem Arbeitsplatz.

Neues Soziales Entschädigungsgesetz

  • Das Soziale Entschädigungsrecht wird durch ein weiteres Sozialgesetzbuch, das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV), auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Das SGB XIV bündelt u.a. die Rechte für Opfer von Gewalttaten und Terroranschlägen, Kriegsopfern oder Impfgeschädigten. Bereits anerkannte Versorgungsberechtigte erhalten ihre monatlichen Geldleistungen weiter, erhöht um einen Betrag von 25 Prozent.

Pflege

Erhöhung der Zuschüsse für stationäre Pflege

  • Die prozentualen Zuschüsse zum Eigenanteil an den Pflegekosten für Pflegeheimbewohner:innen steigen: im ersten Jahr von bisher 5 auf 15 Prozent, im zweiten Jahr von bisher 25 auf 30 Prozent, im dritten Jahr von bisher 45 auf 50 Prozent und ab dem vierten Jahr von bisher 70 auf 75 Prozent.

Anstieg der Pflegesachleistungen

  • Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 erhalten 5 Prozent mehr Leistungen. Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 erhält dann beispielsweise 761 Euro statt bisher 724 Euro. Pflegesachleistungen können ausschließlich für ambulante Pflegedienstleistungen aufgewendet werden.

Anstieg des Pflegegeldes

  • Auch das sogenannte Pflegegeld für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 steigt um 5 Prozent. Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 erhält so beispielsweise 332 Euro statt bisher 316 Euro zur freien Verfügung.

Ausweitung des Pflegeunterstützungsgeldes

  • Angehörige einer pflegebedürftigen Person können sich in akuten Pflegesituationen ab 2024 jährlich statt bisher einmalig bis zu 10 Tage unter vollem Lohnausgleich freistellen lassen.

Gesundheit

Erhöhung der Kinderkrankentage

  • Eltern können pro Kind und Elternteil 15 statt 10 bezahlte Kinderkrankentage in Anspruch nehmen.

Weiterführung der telefonischen Krankschreibung

  • Auch 2024 können Eltern kranker Kinder eine telefonische Krankschreibung bei ihrem Kinderarzt erhalten. Das gilt auch für erwachsene Patient:innen. Sie müssen sich an ihren Hausarzt wenden.

Schuldgeldbefreiung für Pflege- und Gesundheitsberufe

  • Auszubildene in den Berufen Kranken- und Altenpflegehilfe, Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Diätassistenz und medizinische:r Bademeister:in müssen ab 2024 in MV kein Schulgeld mehr bezahlen. Die Kosten in den kommenden zwei Jahren werden mit jährlich 3 Millionen Euro Landesmitteln übernommen.

Inklusive Ausbildung und Arbeit

Mehr Unterstützung für Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen

Schwerin – Zum 1. Januar 2024 startet das Landesprogramm „Inklusive Ausbildung und Arbeit“, das die Teilhabe von schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben gezielt weiter voranbringen soll. Hierfür stehen in den kommenden Jahren elf Millionen Euro zur Verfügung. Auf diese zusätzliche Fördermöglichkeit für Unternehmen verbunden mit umfassenden Beratungsleistungen wies Sozialministerin Stefanie Drese zum Jahreswechsel hin.

Das Landesprogramm zur Förderung von sozialversicherungspflichtigen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wurde vom Sozialministerium und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) erarbeitet. Die Mittel für das Programm stammen aus dem Sondervermögen Ausgleichsabgabe.

In Deutschland sind private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen gesetzlich verpflichtet, eine bestimmte Anzahl ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder anderen anrechnungsfähigen Menschen zu besetzen. Erfüllen sie diese Quote nicht, zahlen sie eine sogenannte Ausgleichsabgabe, die je nach Erfüllungsquote gestaffelt ist.

Betriebe und Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, zahlen demnächst eine deutlich höhere Ausgleichsabgabe. Zum 1. Januar 2024 erhöht sie sich auf bis zu 720 Euro monatlich je unbesetztem Arbeitsplatz.

Drese verdeutlichte, dass die Erwerbsbeteiligung schwerbehinderter Menschen auch in Mecklenburg-Vorpommern niedriger als bei der nicht-schwerbehinderten Bevölkerung sei. Ihnen gelinge es seltener eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen. „Und dass, obwohl arbeitslos gemeldete Menschen mit Behinderung im Durchschnitt besser ausgebildet sind als Vergleichsgruppen“, so die Ministerin.

Drese: „Es existieren oftmals Vorbehalte und Barrieren im Kopf. Genau hier setzen wir mit dem neuen Landesprogramm an und unterstützen Arbeitgeber bei der Schaffung von betrieblichen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen. Durch eine zielgenaue Beratung und Prämien sollen Unternehmen für die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen motiviert und für die Förderung der betrieblichen Inklusion gewonnen werden.“

Arbeitergeber können ab Januar Anträge beim Inklusionsamt des Landesamtes für Gesundheit und Soziales stellen (https://www.lagus.mv-regierung.de/Soziales/Inklusionsamt/landesprogramm-inklusive-ausbildung-arbeit/). Für die Umsetzung des Landesprogramms „Inklusive Ausbildung und Arbeit“ steht auch die Bundesagentur für Arbeit als Kooperationspartner zur Verfügung.

Drese: „Ich appelliere dringend an alle Unternehmen im Land, die Menschen mit Behinderung viel stärker als bisher in den Blick zu nehmen. Es passt nicht zusammen, dass vielfach über einen Arbeitskräftemangel geklagt wird und gleichzeitig von gut 3.300 privaten und öffentlichen Arbeitgebern in Mecklenburg-Vorpommern mit 20 und mehr Beschäftigten rund die Hälfte eine Ausgleichsabgabe zahlt, da sie gar keinen oder zu wenige schwerbehinderte Menschen angestellt haben. Menschen mit Behinderungen haben große Potenziale, die Arbeitgeber viel stärker als bisher erkennen und nutzen müssen. Viele von ihnen sind motiviert, gut ausgebildet und stellen eine Bereicherung im Betrieb dar. Hierfür stehen vielfältige Förderangebote und Eingliederungshilfen auf Landesebene und auf Ebene der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.“

Innenminister Christian Pegel bilanziert

„Diensthunde und Polizeihubschrauber retten Menschenleben“

Schwerin – Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern verfügt über einige spezielle Einsatzmittel, die die Polizistinnen und Polizisten bei ihren Aufgaben unterstützen. Sei es aufgrund des fehlenden Blickwinkels oder einer nicht vorhandenen Spürnase. Diese speziellen Einsatzmittel helfen den Beamtinnen und Beamten dabei, Spuren zu finden, die sonst nur schwer zu entdecken gewesen wären und sie kommen bei Vermisstenfällen zum Einsatz: die Diensthunde und die Polizeihubschrauber.

„Unsere beiden Hubschrauber ,Merlin 1‘ und ,Merlin 2‘ kamen allein in diesem Jahr bei 147 Vermisstensuchen zum Einsatz. Dabei konnten die Besatzungen in 17 Fällen die Vermissten direkt auffinden. Das sind auch immer die Momente, in denen unseren Polizeikräften eine Last von den Schultern fällt, wenn man Familien wieder vereinen kann“, sagt Innenminister Christian Pegel.

Die 20 Hunde im Land, die u. a. speziell zur Suche von Fährten und Personen ausgebildet wurden, verfolgen aber nicht nur Vermisste, sondern auch flüchtige Personen. „Unsere vierbeinigen Schnüffler kamen bisher landesweit in 1.295 Fällen zum Einsatz. Doch nicht nur die Suche nach Personen bestimmt den Dienstalltag der Diensthundführer und ihrer Partner. Auch der Einsatz bei der Suche nach Rauschgift, Sprengstoff und Datenträgern gehört dazu. In diesen Bereichen kam es über das Jahr zu insgesamt 543 Einsätzen“, ergänzt der Minister. Dabei wurden neben Betäubungsmitteln, Datenträgern sowie Waffen und Munition auch Bargeldbeträge gefunden.

Für Innenminister Christian Pegel ist diese Bilanz Beleg dafür, dass die Modernisierung der Landespolizei der richtige Weg sei: „Um Menschenleben zu retten, Flüchtige zu fassen, den Rauschgifthandel zu unterbinden und verbotenes Datenmaterial zu finden, brauchen wir die kontinuierliche Weiterentwicklung. Die Einsätze der Datenträgerspürhunde und der Polizeihubschrauber zeigen, wie wichtig der weitere technische Fortschritt der Einsatzmittel für die Polizei ist und die neuen Polizeihubschrauber werden die Polizeiarbeit noch effizienter machen.“

Schulgeld für Gesundheitsfachberufe

Schwerin – Ab dem kommenden Jahr müssen Auszubildende der Kranken- und Altenpflegehilfe sowie mehrerer Gesundheitsfachberufe für ihre Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern kein Schulgeld mehr bezahlen. Das Land stellt hierfür in 2024 und 2025 jeweils drei Millionen Euro zur Verfügung.

„Mit dem Start der kostenfreien generalistischen Pflegeausbildung im Jahr 2020 haben wir einen wichtigen Schritt für eine attraktivere Ausbildung und mehr Fachkräfte in der Pflege gemacht. Die nun geplante Ausweitung der Kostenfreiheit auf Pflegeassistenzkräfte und mehrere Gesundheitsfachberufe ist überfällig und wird dafür sorgen, dass weitere junge Menschen sich für eine berufliche Zukunft im Pflege- und Gesundheitssektor entscheiden. Das brauchen wir dringend“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese kurz vor dem Jahreswechsel.

Die Schulgeldfreiheit ab 2024 umfasst alle Auszubildenen (unabhängig vom Lehrjahr) in den Bildungsgängen Kranken- und Altenpflegehilfe, Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Diätassistenz und medizinische/r Bademeister/in, die an staatlich genehmigten oder anerkannten Ersatzschulen in freier Trägerschaft beschult werden.

Das genaue Verfahren zur raschen Umsetzung der Schulgeldfreiheit wird aktuell im Sozialministerium abgestimmt. Die betroffenen beruflichen Schulen sind in die Planung einbezogen.

Drese: „Die Pflege- und Gesundheitsberufe-Ausbildungen sind von grundlegender Bedeutung für eine qualitativ gute gesundheitliche Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern. Der demografische Wandel stellt uns dabei vor besondere Herausforderungen. Die Schulgeldfreiheit stellt einen wichtigen Baustein zur Personalgewinnung und Personalsicherung dar.“

Telefonische Krankschreibung

Schwerin – Wer sein krankes Kind betreuen muss, kann ab sofort eine entsprechende ärztliche Bescheinigung auch ohne Praxisbesuch telefonisch beantragen. Familien- und Gesundheitsministerin Drese begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. „Eine telefonische Krankschreibung entlastet Mütter und Väter und reduziert zusätzlich Ansteckungsrisiken in der Erkältungszeit“, erklärte Drese.

Eine telefonische Krankschreibung zur Betreuung des Kindes ist seit dem 18. Dezember möglich, sofern das Kind der Kinderarztpraxis bekannt ist und die Ärztin oder der Arzt eine Bescheinigung als vertretbar ansieht. Die Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit und für den Bezug des Kinderkrankengeldes kann dabei für maximal fünf Tage ausgestellt werden. Für eine Verlängerung muss das Kind in der Praxis vorstellig werden.

„Eltern müssen so für einfache Erkrankungen nicht mehr den Weg in die Praxis auf sich nehmen und können sich unkomplizierter auf der Arbeit krankmelden. Damit bleibt mehr Zeit für die Betreuung des Kindes“, so Drese.

Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen ARE-Zahlen (Akute Respiratorische Erkrankungen) sei dies ein richtiger Schritt. „So ist momentan ein allgemeiner Anstieg der Arztkonsultationen aufgrund von ARE bei Kindern bis 14 Jahren zu verzeichnen“, erklärte Drese. Damit entlaste die neue Regelung auch die Praxen im Land, so die Ministerin.

Bei einer eigenen Erkrankung ist ebenfalls seit dem 07. Dezember eine telefonische Krankschreibung möglich. Es gelten die gleichen Regelungen wie bei der Arbeitsunfähigkeit zur Betreuung erkrankter Kinder.

Bilanz der Corona-Pandemie

Schwerin – Gesundheitsministerin Drese zog in der Landtagssitzung am 15.12.2023 eine Bilanz der Corona-Pandemie. „Der Blick zurück zeigt, wie gut wir mittlerweile die Situation im Griff haben. Wo die Vorweihnachtszeit 2019 noch von Unwissenheit und der Januar 2020 von ersten furchtbaren Bildern aus Italien geprägt war, können wir heute auf eine beherrschbare und endemische Lage blicken“, erklärte Drese.

Dass Mecklenburg-Vorpommern vergleichsweise gut durch die Pandemie gekommen ist, sei einer gesamtgesellschaftlichen Anstrengung zu verdanken, so die Ministerin. „Mein Dank gilt hierbei nicht nur unserem medizinischen Personal, den Mitarbeitenden unserer Gesundheitsämter und den Mitgliedern des eigens gegründeten Expertenrates, sondern auch den Bürgerinnen und Bürgern, die die Maßnahmen zu weiten Teilen mitgetragen haben.“

„Dennoch: Solche Zeiten wünsche ich uns nicht wieder. Als Land haben wir deshalb die Pandemiejahre kritisch aufgearbeitet und Lehren hieraus gezogen um unsere Krisenresilienz zu stärken“, hob sie hervor. Einen entsprechenden Bericht habe die Landesregierung bereits im April dieses Jahres vorgelegt. Er sei danach um einen Herbst-Winter-Plan ergänzt worden.

Bewährt habe sich in der Auswertung unter anderem der Ausbau des landeseigenen Infektionsmonitorings. Die ARE-Surveillance, die Abwasseruntersuchungen und der epidemiologische Wochenbericht des Landesamtes für Gesundheit und Soziales trügen dazu bei, grassierende Erreger und die Häufigkeit von Erkrankungen frühzeitig abschätzen zu können.

„Ganz klar ist aber auch, dass Impfungen schützen und Leben retten. Angesichts der neusten ARE-Zahlen, in denen SARS-CoV-2 momentan erneut den größten Anteil ausmacht, appelliere ich deshalb, den eigenen Impfschutz zu prüfen. Insbesondere bei der Altersgruppe 60 plus, die momentan besonders häufig erkrankt“, so Drese.

Unabhängig davon empfiehlt Drese, weiterhin die Hygiene-Maßnahmen zu beachten.  „Diese schützen nicht nur vor einer Coronainfektion, sondern auch vor Influenza und anderen Infektionskrankheiten. So kommen wir alle möglichst gesund durch den Winter.“

Krankenhausreform

Sachorientierte Zusammenarbeit, statt parteipolitischer Spielchen

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat Bund und Länder aufgefordert, bei der Krankenhausreform zur sachorientierten Zusammenarbeit zurückzukehren. „Wir brauchen keine beleidigten Alphatiere, Schuldzuweisungen und parteipolitischen Spielchen, sondern im Interesse der Krankenhäuser und der Patientinnen und Patienten Lösungen“, sagte Drese anlässlich einer Debatte zur Zukunft der Krankenhausversorgung heute im Landtag.

Drese betonte, dass die Bund-Länder-Gespräche sich in einer schwierigen Phase befinden. Bemühungen im Vermittlungsausschuss des Bundesrates zum Krankenhaustransparenzgesetz, ein Gesamtpaket zu schnüren, seien vorerst gescheitert. Dies sei ein Rückschritt, da es Zusagen des Bundes für Anpassungen beim Landesbasisfallwert, einen Krankenhaus-Transformationsfonds und bei der Auszahlung der Energiehilfen gegeben habe.

„Dem derzeitigen Stillstand im Gesetzgebungsprozess müssen wir schnellstmöglich überwinden“, rief Drese alle verantwortlichen Akteure zur Rückkehr an den Verhandlungstisch auf.

Die Ministerin hob hervor, dass aus ihrer Sicht kein Weg an einer grundlegenden Reform der Krankenhäuser vorbei geht. Damit die Krankenhausversorgung und die Wirtschaftlichkeit der Kliniken auch künftig gewährleistet werden kann, müssten sich die Strukturen weiterentwickeln. „Es geht um mehr Spezialisierungen und Kooperationen etwa im Bereich der Aus- und Weiterbildung, um den Ausbau der sektorenübergreifenden Versorgung und um einen Sicherstellungszuschlag für dünn besiedelte Flächenländer“, so Drese.

Als elementaren Baustein für die künftige Krankenhausplanung bezeichnete die Ministerin die Einführung einer Vorhaltevergütung. Drese: „Das ist gerade für Mecklenburg-Vorpommern von enormer Bedeutung. Es darf nicht ausschließlich nach der Anzahl der behandelten Fälle bezahlt werden. Für die Bevölkerung notwendige medizinische Leistungen vorzuhalten, muss entsprechend honoriert werden. Als federführendes Ost-Land werden wir in den Verhandlungen nicht müde, diesen Punkt immer wieder zu betonen.“

Widerspruchlösung bei Organspende

Schwerin – Der Trend abnehmender Organspenden in Mecklenburg-Vorpommern setzt sich fort. Wurden vor fünf Jahren durch die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) noch 119 Spenden im Land verzeichnet, waren es Ende 2022 nur noch 72. Gleichzeitig warten deutschlandweit 8.505 Menschen auf ein Spenderorgan, darunter auch etwa 200 Patientinnen und Patienten aus Mecklenburg-Vorpommern.

„Wir müssen deshalb eine zielgerichtete Debatte darüber führen, wie wir weitere potentielle Spenderinnen und Spender gewinnen können“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese am Montag in Schwerin.

Drese spricht sich für die Einführung einer Widerspruchslösung aus. „Der zweithäufigste Grund, warum Organspenden auch in MV derzeit nicht zu Stande kommen, ist ein unzureichend dokumentierter Wille der Verstorbenen. Das ist höchst bedauerlich, denn Umfragen zufolge stehen 84 Prozent der Menschen einer Organspende positiv gegenüber“, so die Ministerin.

Bei einer Widerspruchlösung würde in Deutschland automatisch jede Person als Organspenderin oder Organspender gelten, sofern zu Lebzeiten kein entsprechender Widerspruch kommuniziert wurde. „Das heißt: Die Entscheidung bleibt nach wie vor jeder und jedem selbst überlassen. Sie ist aber, wenn keine Spende gewünscht ist, nachvollziehbar und bindend festgehalten“, betonte Drese.

Das schaffe Klarheit für die eigenen Wünsche aber auch für die Angehörigen, die diese Entscheidung ansonsten unter schwierigsten Umständen treffen müssen. „Am allermeisten hilft es aber all denjenigen, die sehnlichst auf ein neues Organ und ein neues Leben warten“, hob Drese hervor. Ein neuerlicher Anlauf zur Einführung der Widerspruchslösung ist aus Sicht Dreses deshalb sinnvoll.

„Jede und jeder kann aber auch jetzt schon seinen Willen mit einem Organspendeausweis deutlich bekunden – unabhängig davon, ob man sich für oder gegen eine Spende entscheidet“, erklärte Drese. Wer noch keinen Ausweis besitzt, kann ihn in der Hausarztpraxis, einer Apotheke oder online, zum Beispiel auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, gratis erwerben.

In Deutschland gilt die Entscheidungslösung bei der Organ- und Gewebespende. Sie erlaubt eine Spende nur, wenn der mögliche Spender oder die mögliche Spenderin in zu Lebzeiten eingewilligt hat oder ein nächster Angehöriger zugestimmt hat. Die Entscheidung muss schriftlich festgehalten sein. Die Widerspruchslösung gilt unter anderem in Frankreich, Irland, Italien, Österreich, den Niederlanden und Spanien. Wer nicht vor seinem Tod widerspricht, wird automatisch Organspenderin oder Organspender.