Kleine Helden wider Willen

Ministerinnen loben Projekte über „Kinder von Inhaftierten“ / Justizministerin Jacqueline Bernhardt und Sozialministerin Stefanie Drese halten Grußworte auf der Tagung „Kleine Helden wider Willen“

Güstrow – Justizministerin Bernhardt und Sozialministerin Drese haben auf der Fachtagung „Kinder von Inhaftierten – Kleine Helden wider Willen“ die Bedeutung des Austausches aller Beteiligten hervorgehoben. Die Veranstaltung an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege Güstrow wurde organisiert vom Kriminologischen Forschungsdienst Mecklenburg-Vorpommern und der Landeskoordinierungsstelle „Kinder von Inhaftierten“.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Wir arbeiten seit Jahren ressortübergreifend bei diesem bedeutenden Thema zusammen. Ich begrüße es ausdrücklich, dass erstmals so viele Partnerinnen und Partner in Güstrow zusammengekommen sind, um sich auszutauschen. Denn insbesondere die Kinder leiden unter der Inhaftierung eines Elternteils. Ihre soziale und persönliche Entwicklung kann stark beeinträchtigt werden.

Deshalb müssen frühzeitig, gezielt präventive Maßnahmen ergriffen werden. Der Resozialisierungsgedanke für die Inhaftierten und damit der Schutz der Bevölkerung ist der zweite wichtige Aspekt. Das erreichen wir, wenn Mütter oder Väter auch in der Haft Verantwortung für ihre Kinder übernehmen und ihre Rolle als Eltern nachhaltig stärken können. Seit Jahren wurden und werden daher Projekte in Justizvollzugsanstalten umgesetzt. Das Pilotprojekt ‚Zaungast‘ für inhaftierte Väter in der JVA Waldeck und der JVA Bützow markiert dabei einen Meilenstein in den Bemühungen, die Situation der Kinder von Inhaftierten nachhaltig zu verbessern.“

Die Ministerin für Soziales, Sport und Gesundheit Stefanie Drese: „Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen“, betonte die Ministerin für Soziales, Sport und Gesundheit, Stefanie Drese. Es gelte auch dann, wenn durch staatliches Handeln ein Umgang nur erschwert möglich ist. „Und dass dieser Kontakt wichtig ist, belegen einschlägige Untersuchungen.

Ein regelmäßiger persönlicher Umgang mit dem inhaftierten Elternteil kann Kindern helfen, ihre Situation besser zu bewältigen. Deshalb haben wir genau dort erfolgreich angesetzt“, so Drese. Dieses Engagement habe auch die Auridis-Stiftung überzeugt. Drese: „So konnten wir 2023 mit dem neuen länderübergreifenden Projekt „Kinder von Inhaftierten“, in dem Mecklenburg-Vorpommern als einziges ostdeutsches Bundesland vertreten ist, starten.“

Das Kooperationsprojekt „Kinder von Inhaftierten“ zielt darauf ab, neue Vernetzungsstrukturen zwischen Jugendämtern und Justizvollzugsanstalten zu schaffen und die Unterstützungssituation für betroffene Kinder und Eltern innerhalb der Anstalten zu stärken. Schätzungen gehen davon aus, dass in Mecklenburg- Vorpommern etwa 1.500 Kinder von der Inhaftierung mindestens eines Elternteils betroffen sind.

Miteinander wachsen

Landesintegrationsbeauftragte lobt zum zweiten Mal Integrationspreis aus

Schwerin – Die Integrationsbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Jana Michael, lobt in diesem Jahr erneut einen Integrationspreis aus. Unter dem Motto „Miteinander Wachsen“, dem Leitmotiv der kürzlich unter dem Vorsitz Mecklenburg-Vorpommerns stattgefundenen Integrationsministerkonferenz, können sich erneut Vereine, Verbände und Organisationen aber auch Einzelpersonen mit ihrem Engagement für die Integration bewerben.

„In Zeiten, in denen die Themen Migration und Integration vom bestimmten politischen Gruppen bewusst zur gesellschaftlichen Spaltung genutzt wird, soll der Integrationspreis sichtbar machen, wo Menschen sich mit viel Herzblut und Engagement für eine vielfältige, tolerante und solidarische Gesellschaft einsetzen“, betonte die Landesintegrationsbeauftragte. Die Verleihung des Preises setze somit zugleich ein Zeichen gegen Spaltung und Hass.

„Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern eine Vielzahl an Akteurinnen und Akteuren, die vor Ort hervorragende, meist ehrenamtlich getragene Arbeit leisten sowie Vereine, die mit einem enormen Beitrag zur Integration von zugewanderten Menschen etwa im Sport oder im Kulturbereich beitragen“, erklärte Michael. „Bewerben können sich aber auch Einzelpersonen, die zum Beispiel Unterstützung bei Behördengängen anbieten, Freizeitangebote für Geflüchtete organisieren, ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe aktiv sind oder auch Unternehmen, die Menschen mit Einwanderungsgeschichte beschäftigen und unterstützen“, so die Landesintegrationsbeauftragte.

Zu den Preisträgern im vergangenen Jahr gehörten unter anderem das Psychosoziale Zentrum Rostock, welches in multi-professionellen Teams unter anderem die Versorgung von Menschen mit Fluchterfahrung sicherstellt, der Verein RAA Demokratie und Bildung mit seinem Bildungsmodul zur Geschichte und Gegenwart der Sint*izze und Rom*nja und die Einzelperson Asem Alsayjare, welcher den Verein Miteinander-Ma’an aufgebaut hat und regelmäßig Begegnungsformate organisiert.

„Eine Bewerbung für den diesjährigen Preis ist ab sofort und bis zum 24. Mai per Mail möglich. Dabei kommt es ausdrücklich nicht auf die Größe des Projektes oder des Engagements an. Stattdessen würde ich mich freuen, wenn die Bewerbungen auch die ganze Bandbreite der Integrationsarbeit widerspiegeln“, so Michael. Über die Preisträger wird anschließend eine unabhängige Jury entscheiden.

Das Bewerbungsformular sowie alle weiteren Informationen zum Integrationspreis 2024 finden Interessierte auf den Seiten des Sozialministeriums. Für Fragen zu den Voraussetzungen und Abläufen können sich Interessierte auch telefonisch unter 0385/58819091 an die Landesintegrationsbeauftragte wenden.

Kids-EM gestartet

Waren – Mit dem Turnier im Müritzstadion in Waren ist heute die Kids-EM in Mecklenburg-Vorpommern gestartet. Sportministerin Stefanie Drese war zum Auftakt persönlich vor Ort, um Kinder aus 16 Fußballvereinen aus dem Kreis der Mecklenburgischen Seenplatte anzufeuern.

Die Kids-EM findet im Vorfeld der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland statt. Kinder im Alter von sieben bis elf Jahren, gekleidet in den Trikots der EURO 2024-Mannschaften, spielen in insgesamt sechs Turnieren um den Sieg.

Nach Waren finden die weiteren Turniere in Lübtheen (13. April), Neukloster (14. April), Teterow (20. April) und Bergen (27. April) statt. Den Abschluss bildet das Turnier in Anklam am 1. Mai. Organisiert und durchgeführt wird die Kids-EM vom Landesfußballverband MV gemeinsam mit seinen sechs Kreisverbänden.

„Als Sportministerium fanden wir die Idee der Kids-EM so gut, dass wir das Vorhaben mit Mitteln in Höhe von gut 60.000 Euro unterstützen“, sagte Drese. Rund 1.500 Kinder haben so die Chance, ihren großen Vorbildern nachzueifern. „Gleichzeitig können wir Kinder nachhaltig für den Fußball- und Vereinssport im Land begeistern“, so Drese.

Die Ministerin dankte dem Landesfußballverband und allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern ausdrücklich für die Initiative und Durchführung der Kids-EM. „Was Sie mit Ihren motivierten Mitgliedsvereinen hier auf die Beine stellen, ist sicherlich ein ganz besonderes Ereignis für unsere Kinder im Land. Ich bin mir sicher: damit fiebern die Kleinen wie die Großen schon voller Vorfreude auf die EM hin“, betonte Drese.

Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention

Neue Struktur verlagert Aufgaben der Landeskoordinierungsstelle CORA ab Mai 2024 auf eine staatliche Koordinierungsstelle.

Schwerin – Die Arbeit des Beratungs- und Hilfenetzes bei häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern wird zukunftsorientiert ausgerichtet. Eine effektive Neustrukturierung der Koordinationsaufgaben wird das Netz stärken. Bereits zum 1. Mai 2024 wird eine neue Koordinierungsstelle auf Landesebene eingerichtet.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Ich bin sehr froh, dass wir ab Mai die Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention besetzen können. Das zeigt, dass rot-rot zügig gehandelt hat. Denn noch bevor der Expertinnen- und Expertenausschuss Grevio alle Bundesländer im Jahr 2022 zur Einrichtung gemahnt hatte, haben wir uns bereits im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet. Nun sind alle Voraussetzungen geschaffen.“

Mit der Stelle setzt Mecklenburg-Vorpommern die Verpflichtung aus Artikel 10 Absatz 1 Satz 1 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) um. Die Stelle wird auch wesentliche Teile der Aufgaben der bisherigen Landeskoordinierungsstelle CORA übernehmen. Die Istanbul-Konvention fordert genau diesen Aufbau der staatlichen Struktur zum Zweck der umfassenden und effektiven Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.

Die Vernetzung und Kooperationen von staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen sowie die Informationsvermittlung bleiben gestärkt. Das Beratungs- und Hilfenetz M-V hat damit neben der Leitstelle für Frauen und Gleichstellung weiterhin eine zentrale Anlaufstelle.

Auch an der Zusage der Fördermittel an das Beratungs- und Hilfenetz ändert sich mit der Neustrukturierung nichts. Die Landesregierung stellt jährlich rund 2,77 Millionen Euro für das Beratungs- und Hilfenetz M-V für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt zur Verfügung.

Sowohl Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt als auch die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung Wenke Brüdgam bleiben in engem Austausch mit dem Beratungs- und Hilfenetz bei häuslicher und sexualisierter Gewalt, um wie auch in der Vergangenheit gemeinsam nach Lösungen für aufkommende Fragen zu suchen. Am 11. April wird darüber hinaus das Ergebnis der Evaluation des Beratungs- und Hilfenetzes präsentiert.

Schutzsuchende Kinder und Jugendliche

Schwerin – Seit Beginn des Ukraine-Krieges haben rund 32.000 Menschen aus der Ukraine in Mecklenburg-Vorpommern Schutz gesucht. Rund 25.000 leben derzeit im Land. Unter ihnen sind viele Kinder und Jugendliche. Um Mitarbeitende in der Geflüchtetenhilfe für den Umgang speziell mit jungen Menschen aus Kriegsgebieten zu sensibilisieren, fördert das Land Weiterbildungsprogramme.

„Für die meisten Schutzsuchenden bedeutete die Flucht ins Ausland ein einschneidendes Erlebnis. Viele Kinder und Jugendliche leiden unter psychischen Belastungen. Sie benötigen einen sensiblen und vertrauensvollen Umgang“, betont Integrationsministerin Stefanie Drese. Um diesen Umgang zu schulen, richten sich zwei neue Weiterbildungsangebote an Ehrenamtliche sowie an Fachpersonal.

„Insgesamt können bis zu 400 Beschäftigte und ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in Flüchtlingsunterkünften sowie für Migrantenselbstorganisationen teilnehmen“, erklärt Drese. Darüber hinaus gebe es eine Fortbildung für bis zu 20 pädagogische Fachkräfte.

Im Zuge der Angebote für Ehrenamtliche erhalten die Teilnehmenden vertiefende Kenntnisse zum Kinderschutz an 10 Fortbildungstagen. Zu den Themenbereichen zählen unter anderem der Umgang mit Betroffenen von Gewalterfahrungen bis hin zur Auseinandersetzung mit Traumata und Diskriminierung.

„Für die Ehrenamtlichen ist die Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen emotional oft besonders herausfordernd. Die Schulungen sollen ihnen Hinweise und Maßnahmen für verschiedene Situationen an die Hand geben“, so Drese. Durchgeführt werden die Fortbildungstage für Ehrenamtliche durch den Verein Schabernack e.V.

Für pädagogische Fachkräfte aus dem Bereich Migrations- und Flüchtlingsarbeit bietet das Institut für Weiterbildung (IFW) an der Hochschule Neubrandenburg darüber hinaus eine Qualifizierung zum „Coach für geflüchtete und vertriebene Kinder und Jugendliche“ an. „Die Inhalte bereiten die Teilnehmenden insbesondere für die Arbeit mit jungen Menschen aus der Ukraine mit Blick auf ihre Kultur und Fluchtgeschichte vor“, erklärt Drese. Ziel sei es, die Kinder und ihre Familien bei der Integration bestmöglich zu begleiten.

Die 20 Teilnehmenden durchlaufen dafür mehr als 100 Unterrichtseinheiten über einen Zeitraum von neun Monaten. Insgesamt fördert das Land die Angebote mit 165.000 Euro

Neues Gesetz

Mehr Mitwirkungsrechte und Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche

Schwerin – Am 2. April tritt das Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz in Kraft (JVG M-V). Darin sind erstmalig Mitsprache- und Teilhaberechte von Kindern und Jugendlichen landesgesetzlich verankert. Der Landtag hatte in seiner Sitzung am 13. März das JVG beschlossen.

„Junge Menschen in Mecklenburg-Vorpommern können sich ab sofort auf dieses Gesetz berufen und sich in gesellschaftliche Entscheidungsprozesse einbringen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese zum Start des Gesetzes. Das Land stärke die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen vor allem im kommunalen Bereich, aber auch überregional.

„Wir etablieren damit klare Beteiligungsrechte und spezifische Regelungen für Kinder- und Jugendgremien auf kommunaler Ebene. Darüber hinaus schaffen wir gesetzliche Grundlagen für die Verstetigung und den Ausbau von Angeboten und Strukturen der Kinder- und Jugendbeteiligung“, verdeutlichte Drese.

Kinder- und Jugendbeteiligungsgremien stehe nun zum Beispiel in kommunalen Vertretungsorganen und Ausschüssen ein Anhörungs-, Rede- sowie Antragrecht zu. „Ich erhoffe mir, dass die Kommunen von sich aus, junge Menschen ermuntern und befördern, sich aktiv vor Ort einzubringen und ihre Interessen zu vertreten“, sagte Drese. „Es gibt schon eine Reihe von positiven Beispielen einer sehr gut funktionierenden Jugendbeteiligung wie in Malchow, Wismar, Torgelow, Stralsund oder Schwerin. Das sind Vorbilder für andere Städte und Gemeinden“, so Drese.

Die Ministerin verwies zudem auf die Sicherstellung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Vorhaben und Planungen der Landesregierung durch eine Geschäfts-stelle für Kinder- und Jugendbeteiligung. Mit dieser beträte Mecklenburg-Vorpommern partizipatives Neuland und setze damit bundesweit neue Maßstäbe.

Drese: „Kinder und Jugendliche bringen neue Perspektiven mit. Das ist für altbewährte Gremien manchmal anstrengend und ungewohnt, erweitert aber den Horizont und kann dazu führen die eigene Stadt oder Gemeinde durch eine andere Brille zu sehen. Gerade in einer politisch so bewegten Zeit setzen wir mit dem neuen Gesetz ein richtiges Signal.“

Zuschüsse für Familienerholung

Schwerin – Familien und Alleinerziehende mit einem geringen Einkommen können Landeszuschüsse für einen gemeinsamen Familienurlaub beantragen. Im vergangenen Jahr profitierten von dieser Förderung 320 Kinder und 188 Erwachsene und auch in diesem Jahr stehen erneut Landesmittel in Höhe von insgesamt 150.000 Euro zur Verfügung, betonte Sozialministerin Stefanie Drese vor den Ostertagen.

„Wir möchten mit den Landeszuschüssen erreichen, dass auch Eltern mit wenig Geld ein paar tolle Urlaubstage mit ihren Kindern fernab vom Alltagsstress miteinander verbringen können“, betonte die Ministerin. Familienerholungsmaßnahmen sollen zudem dazu beitragen, den familiären Zusammenhalt zu stärken, mögliche Belastungen und Krisen abzufedern und bei Bedarf über weiterführende Hilfen informieren. „Damit leisten die Familienerholungsmaßnahmen auch über den Urlaubscharakter hinaus einen Beitrag zur Stärkung der Elternkompetenz und für das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen im Land“, so Drese.

Gefördert werden können Familienerholungsmaßnahmen, die von Trägern der freien Jugendhilfe und gemeinnützigen Familienferienstätten in Mecklenburg-Vorpommern angeboten werden. Die Zuwendung beträgt pauschal je Übernachtung 30 Euro pro Person für einen Aufenthalt mit fünf bis sieben Übernachtungen. Über sieben Nächte hinaus ist sie gestaffelt von 26 bis 15 Euro.

„So kann zum Beispiel eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern für eine Familienerholungsmaßnahme von 14 Tagen, dem Maximum, eine Förderung in Höhe von 1.392 Euro oder für eine Maßnahme von sieben Tagen eine Förderung in Höhe von 840 Euro erhalten“, rechnete Drese vor. Bei Alleinerziehenden mit einem Kind sei bei 14 Tagen eine Förderung in Höhe von 696 Euro oder für eine siebentägige Familienerholungsmaßnahme ein Zuschuss von 420 Euro möglich.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass mindestens eins der teilnehmenden Familienmitglieder entweder Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag und/oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht. Zudem muss mindestens ein mitreisendes und dem Haushalt angehörendes Kind jünger als 18 Jahre sein. Familien müssen darüber hinaus ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Mecklenburg-Vorpommern haben.

„Die Familienerholung wird zum Beispiel von unseren Familienferienstätten im Land angeboten, die oft in fantastischer Lage, zum Beispiel fußläufig zum Ostseestrand liegen“, betonte Drese. Eine Übersicht finden Interessierte unter https://www.ffmv.de/.  Aber auch freie Träger aus dem Sozialbereich wie die AWO, das DRK, die Caritas oder die Diakonie ermöglichen einen Aufenthalt.

„Wer das Angebot zum Beispiel in den Sommerferien in Anspruch nehmen möchte, sollte sich deshalb frühzeitig informieren und anmelden. Das Landesamt für Soziales und Gesundheit (LAGuS) hilft hierbei gern“, erklärte Drese.

Auf den Seiten des LAGuS finden Interessierte auch alle weiterführenden Informationen zur Familienerholung und zum Antragsverfahren: https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV.

Drese: „Im vergangenen Jahr wurden nicht alle zur Verfügung stehenden Mittel vollends ausgeschöpft. Das ist äußerst schade. Ich appelliere deshalb, den eigenen Anspruch zu prüfen und hoffe auch in diesem Jahr auf erholsame Tage für möglichst viele Familien im Land.“

Arbeitsmarkt im März 2024

Nürnberg – „Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung nehmen im März zwar ab, allerdings weniger als sonst in diesem Monat. Die konjunkturelle Flaute macht sich also nach wie vor am Arbeitsmarkt bemerkbar. Insgesamt behauptet er sich aber weiter relativ gut“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im März: -45.000 auf 2.769.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +176.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent

Mit der einsetzenden Frühjahrsbelebung ist die Arbeitslosigkeit im März 2024 um 45.000 auf 2.769.000 gesunken. Der Rückgang fiel in diesem Jahr aber vergleichsweise gering aus; daher hat die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat saisonbereinigt zugenommen, und zwar um 4.000. Verglichen mit dem März des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 176.000 höher.

Die Arbeitslosenquote sank im März 2024 um 0,1 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Februar auf 3,5 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die neben der Arbeitslosigkeit auch Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit umfasst, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 10.000 gestiegen. Sie lag im März 2024 bei 3.606.000 Personen. Das waren 143.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 24. März für 48.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt, 10.000 weniger als zum vergleichbaren Zeitpunkt im Vormonat.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Januar 2024 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der BA in diesem Monat für 194.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 154.000 im Dezember und 175.000 im November.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Februar 2024 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 16.000 gestiegen. Mit 45,83 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 199.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von Dezember auf Januar 2024 saisonbereinigt um 27.000 gestiegen.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sie im Januar nach Hochrechnungen der BA um 205.000 auf 34,75 Millionen Beschäftigte zugenommen, wobei der Anstieg allein auf ausländischen Staatsangehörigen beruht. 7,48 Millionen Personen hatten im Januar 2024 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 116.000 mehr als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,13 Millionen ausschließlich und 3,35 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im März waren 707.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 70.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – sank im März 2024 um einen Punkt auf 113 Punkte. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnet der BA-X einen Rückgang von 11 Punkten.

907.000 Personen erhielten im März 2024 Arbeitslosengeld, 105.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Bürgergeldberechtigten lag im März bei 3.995.000. Gegenüber März 2023 war dies ein Anstieg um 56.000 Personen. 7,3 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2023 bis März 2024 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 317.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 6.000 mehr als im Vorjahreszeitraum. Von ihnen hatten im März noch 190.000 junge Menschen weder einen Ausbildungsplatz noch eine Alternative gefunden.

Gleichzeitig waren 438.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 13.000 weniger als vor einem Jahr. 281.000 waren von diesen noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im März aber noch stark in Bewegung. Deshalb erlauben diese Zahlen nur eine vorläufige Einschätzung der Entwicklung im aktuellen Berichtsjahr.

Bevorstehende Krankenhausreform

Drese: Krankenhäuser in MV stehen nach Reform besser da als vorher

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese sieht in der bevorstehenden Krankenhausreform eine große Chance, um die Krankenhauslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern zukunftssicher und finanziell nachhaltig aufzustellen.

„Bei allen noch notwendigen Nachjustierungen im Gesetz: wenn die Krankenhausreform in zentralen Punkten so umgesetzt wird, stehen die Krankenhäuser in MV deutlich besser da als ohne Reform“, sagte Drese am (heutigen) Mittwoch bei einem Pressegespräch bei der Ärztekammer MV in Rostock.

Der dem Ministerium vorliegende Referentenentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) enthält nach Ansicht von Drese viele gute Ansätze und auch Regelungen, die für ostdeutsche Flächenländer besonders wichtig sind.

„Wir haben etwa im Gesetzentwurf erreicht, dass die Sonderzuschläge für Krankenhäuser, die zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung notwendig sind, erhalten bleiben und erhöht werden. Das betrifft in Mecklenburg-Vorpommern 26 von 37 Krankenhäusern“, verdeutlichte Drese.

Für Sicherstellungshäuser gebe es außerdem dauerhafte Ausnahmeregelungen, was die Einhaltung von Mindestkriterien betrifft.

Die Ministerin führte zudem aus, dass die kommenden Jahre bis zum Wirksamwerden der Krankenhausreform für einige Kliniken schwierige Jahre werden können. Aber die Länder hätten nach zähen Verhandlungsrunden mit dem Bund Überbrückungshilfen zur Umsetzung der Reform erkämpft. So werde der Krankenhausstrukturfonds II bis 2025 verlängert und ab 2026 stehe ein neuer Transformationsfonds zur Verfügung mit einem Gesamtvolumen von 50 Milliarden Euro, die zur Hälfte von den Ländern und zur Hälfte aus dem Gesundheitsfonds der Krankenkassen finanziert werden sollen.

Die Krankenhausreform sei ein komplexer und langwieriger Prozess. „Wenn die aktuellen Zeitpläne des Bundes eingehalten werden, wissen wir erst im März 2025 alle konkreten Rahmenbedingungen, auf deren Grundlage wir dann die Reform im Land konkret ausgestalten können.

Drese: „In MV haben wir bereits eine starke Konsolidierung der Krankenhauslandschaft durchgeführt, daher sind alle Krankenhausstandorte für eine flächendeckende Versorgung von Bedeutung. Allerdings wird es auch bei uns Veränderungen geben, was die Verteilung von Leistungsgruppen auf die Standorte betrifft, insbesondere bei spezialisierten Leistungsgruppen.“

Niedrigschwellige Aufklärung zum Babyschlaf

Mehrsprachige Neuauflage des beliebten Flyers

Schwerin – Seit mittlerweile 20 Jahren klärt eine Handreichung des Sozialministeriums in Mecklenburg-Vorpommern über wichtige Grundsätze für einen gesunden Babyschlaf auf. „Der ‚Gesunde Babyschlaf‘ gibt jungen Familien seit vielen Jahren wertvolle Tipps im kompakten Format“, erklärt Sozialministerin Stefanie Drese. Das Ministerium stellt nun eine neue Auflage in fünf Sprachen zur Verfügung.

Rund 10.000 Babys kamen im zuletzt erfassten Zeitraum im Jahr 2022 in Mecklenburg-Vorpommern zur Welt. „Für die Eltern steht die Welt nach der Geburt oft auf dem Kopf und es kommen unzählige Fragen auf“, weiß Drese. Mit dem Flyer würden die Familien wichtige Grundkenntnisse für die richtige Schlafumgebung und -position ihres Babys niedrigschwellig und ansprechend vermittelt bekommen.

Neu bei dieser Auflage ist die Übersetzung der Tipps in vier weitere Sprachen. „Viele Krankenhäuser, Praxen und Beratungsstellen haben uns angesprochen und um ein mehrsprachiges Angebot gebeten“, erklärt Drese. Zuletzt sei die Nachfrage nach dem Ausbruch des Ukraine-Krieges gestiegen.

Neben Deutsch wurde der Inhalt in der neuesten Auflage auf Englisch, Polnisch, Ukrainisch und Arabisch übersetzt. „Möglichst viele junge Mütter und Väter im Land sollen den Flyer unabhängig ihrer Herkunft nutzen können“, betont Drese. Der Anteil der Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei rund sieben Prozent (2022). Aus der Ukraine leben rund 25.000 Menschen in MV. Unter ihnen sind auch viele Kinder.

Die mehrsprachige Broschüre „Gesunder Babyschlaf“ ist ab sofort für Einrichtungen und Privatpersonen als Download oder zum Bestellen kostenlos erhältlich.

Link zum Heft: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Familie/?id=13634&processor=veroeff

Polizeikontrollen am „Carfriday“

Schwerin – Am Karfreitag stehen bundesweit Schwerpunktkontrollen im Zentrum der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit – unter dem Slogan „Rot für Raser, Poser und illegales Tuning“. Mecklenburg-Vorpommerns Polizei beteiligt sich zum zweiten Mal an dem Aktionstag.

„Das Phänomen illegaler Autorennen hat in den letzten Jahren zunehmend die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Für die Szene ist der sogenannte „Carfriday“ auch der Startschuss in die Sommer. Das ist Anlass auch für unsere Polizei, noch stärker als üblich hinzugucken, wer sich wie auf unseren Straßen bewegt“, sagt Innenminister Christian Pegel. Der Fokus liege auf dem Thema Poser/Tuner und verbotene Kraftfahrzeugrennen.

„Die Teilnehmer illegaler Autorennen missachten durch ihr extrem gefährliches und rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr bewusst die geltenden Gesetze und setzen damit das Leben und die Gesundheit anderer Menschen aufs Spiel“, sagt Christian Pegel.

Auch die Landespolizei MV nimmt an der Aktion teil und wird an diesem Tag verstärkte, lageangepasste mobile und stationäre Verkehrskontrollen durchführen. „Die Zahl der festgestellten verbotenen Kraftfahrzeugrennen steigt auch in unserem Land seit Jahren an. Während im Jahr 2018 nur insgesamt neun Strafanzeigen polizeilich aufgenommen wurden, waren es im vergangenen Jahr 129“, nennt der Minister Zahlen.

Der bundesweite Aktionstag soll verdeutlichen, dass grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahren im Straßenverkehr nicht toleriert wird. „Unsere Polizei wird an diesem Tag verstärkt die Geschwindigkeit kontrollieren und Raser aus dem Verkehr ziehen, aber auch Fahrzeuge und die zugehörigen Papiere verstärkt auf eventuell illegale Umbauten oder Leistungssteigerungen prüfen“, kündigt Pegel an.

Seit 2017 gelten verbotene Kraftfahrzeugrennen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat. Das gilt auch für Einzelpersonen, die fahren, als wären sie in einem Rennen. Der aktuell gültige bundeseinheitliche Tatbestandskatalog eröffnet zudem weitreichende Sanktionsmöglichkeiten. So drohen etwa auch bei Belästigung durch unnützes Hin- und Herfahren, bei vermeidbaren Lärm- und Abgasbelästigungen oder in Fällen, in denen sich durch Tuning die Abgas- und Geräuschwerte verschlechtern und dadurch die Betriebserlaubnis erlischt, Bußgelder.

10. Altenpflegepreis

Bewerbung noch bis zum 30. April möglich

Schwerin – Noch bis zum 30. April sind Bewerbungen für den diesjährigen Altenpflegepreis möglich, den das Sozialministerium gemeinsam mit dem Landespflegeausschuss vergibt. Sozialministerin Stefanie Drese warb heute erneut für eine Teilnahme am Wettbewerb. „Wir haben im Land viele tolle Projekte, die innovativ zu einer besseren Versorgung unserer pflegebedürftigen Menschen oder auch der Pflegenden beitragen. Sie wollen wir mit dem 10. Altenpflegepreis in den Fokus der Öffentlichkeit rücken“, so Drese.

Eingereicht werden können Projekte und Angebote von ambulanten, teilstationären oder stationären Einrichtungen und Diensten oder Vereinigungen der Altenpflege, Bildungseinrichtungen und sonstigen Gruppen. Sie sollten sich den Themenfeldern „Sicherung der pflegerischen Versorgung im ländlichen Raum“, „Neue Organisations- und Personalentwicklungskonzepte“, „Verzahnung der Berufsorientierung“, „Ausbildung und Praxis“, „Maßnahmen der Digitalisierung“, „Maßnahmen für pflegende An- und Zugehörige sowie ehrenamtlich Tätige“ oder der „Förderung der Zufriedenheit und Motivation von Mitarbeitenden“ zuwenden.

„Die Pflege steht insgesamt vor zunehmenden Herausforderungen. Für den Preis vorgeschlagene Projekte oder Angebote sollen deshalb beispielgebend dafür sein, wie zum Beispiel trotz eines wachsenden Personalmangels eine gute pflegerische Versorgung sichergestellt oder wie die Altenpflege den sich wandelnden Lebensentwürfen gerecht werden kann“, erklärte die Ministerin. Alle Voraussetzungen finden Interessierte auf den Seiten des Sozialministeriums.

Eine Bewerbung ist sowohl per Email als auch auf dem Postweg bei der Geschäftsstelle des Landespflegeausschusses möglich. Jeder Vorschlag wird anschließend durch eine Jury des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern und des Landespflegeausschusses bewertet. Der erste Platz ist mit einem Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro dotiert, die Zweit- und Drittplatzierten erhalten 1.500 Euro beziehungsweise 500 Euro.

Drese: „Die Altenpflege ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit, der als tragender Grundpfeiler unserer alternden Gesellschaft häufig nicht die nötige Wertschätzung entgegengebracht wird. Den Einsatz unserer Fachkräfte, die mit ideenvollen Projekten die Zukunft unserer Versorgung gestalten, wollen wir deshalb sichtbarerer machen. Ich hoffe daher auch in diesem Jahr wieder auf eine Vielzahl an Bewerbungen.“

Studiengang Hebammenwissenschaft

Erste Hebammen schließen duales Studium als Bachelor of Science ab / 17 Absolventinnen erhalten gleichzeitig den Berufsabschluss

Rostock – Den ersten 17 Absolventinnen des Studiengangs Hebammenwissenschaft der Universitätsmedizin Rostock wurden am Freitag, 22. März die Zeugnisse im Beisein von Gesundheitsministerin Stefanie Drese feierlich übergeben. Durch das nun abgeschlossene dreieinhalbjährige duale Studium haben die Studentinnen neben dem akademischen Grad „Bachelor of Science“ (B.Sc.) gleichzeitig die Berufsbezeichnung Hebamme erlangt. Der neue Studiengang Hebammenwissenschaft zeichnet sich durch eine enge Verzahnung von Praxis und Theorie aus. Die Studentinnen profitierten dabei von der Zusammenarbeit mit den Kooperationskliniken und zahlreichen Partnerinnen und Partnern der Praxis in der klinischen und außerklinischen Geburtshilfe.

„Der neue Studiengang Hebammenwissenschaft zeigt eindrucksvoll, wie eine zukunftsgewandte und interdisziplinäre Berufsqualifikation für Hebammen aussehen kann“, betonte Gesundheitsministerin Drese. „Unter der Einbeziehung von zahlreichen Kooperationspartnern, darunter die geburtshilflichen Kliniken, freiberuflichen Hebammen und Beratungsstellen, setzt die Universitätsmedizin Rostock, die als erste einen solchen Abschluss in MV anbietet, Maßstäbe für die Zukunft der Hebammenwissenschaften. Hiervon profitieren die heutigen Absolventinnen, welche künftig als kompetente Beraterinnen und Vertrauenspersonen den werdenden Müttern beim Start in das Familienleben zur Seite stehen werden. Nicht zuletzt ist dies aber auch ein großer Zugewinn für unser Land, indem wir die die geburtshilfliche Versorgung und die Fachkräftesituation insgesamt weiter stärken“, so Drese.

„Das neu gegründete Institut für Gesundheitswissenschaften an der Universitätsmedizin Rostock hat in kürzester Zeit die ersten Absolventinnen des Studiengangs Hebammenwissenschaft hervorgebracht. Weitere Studiengänge sollen den Nachwuchs in den Gesundheitsberufen sicherstellen“, sagt Prof. Dr. Emil Reisinger, Dekan und Wissenschaftlicher Vorstand der Universitätsmedizin Rostock.

„Die Universitätsmedizin Rostock hat als eine der ersten Universitäten in ganz Deutschland das neue Hebammengesetz umgesetzt und den Studiengang Hebammenwissenschaft an den Start gebracht. Insbesondere die hohen Anforderungen des Gesetzes an die Praxisanleitung der Studierenden war und ist dabei eine Herausforderung für die Kliniken und freiberuflichen Hebammen. Das Team des Studiengangs hat nicht nur die Lehre in der Theorie auf die Beine gestellt, sondern auch funktionierende Kooperationsstrukturen mit den Praxispartnern erarbeitet. Die gemeinsamen Anstrengungen haben sich gelohnt, die ersten Hebammen mit Bachelorabschluss in Mecklenburg-Vorpommern können nun ihren beruflichen Weg beginnen“, sagt Prof. Dorothea Tegethoff, Lehrstuhlinhaberin Hebammenwissenschaft und Leiterin des Instituts für Gesundheitswissenschaften.

Das Studium der Hebammenwissenschaft umfasst medizinische, psychologische und soziale Aspekte von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Es befähigt die Absolventinnen, Frauen und ihre Familien umfassend zu begleiten und die Gesundheit rund um die Geburt zu fördern. Zu den Studieninhalten zählen die Patientenzentrierung, Kommunikation und die Belange der Hebammen in den Gesundheitswissenschaften, in der Prävention und im öffentlichen Gesundheitswesen sowie die Versorgungsforschung und die Förderung der Gesundheitskompetenz von Familien.

Zur Vernetzung der Theorie mit der praktischen Ausbildung der Hebammen wurde unter anderem auch ein Übungskreißsaal im Biomedicum am Campus Schillingallee genutzt. Dieser ist realitätsnah eingerichtet, die Studentinnen können hier in kleinen Behandlungsteams mit Simulationspersonen geburtshilfliche Situationen üben und durch einen Einwegspiegel beobachtet werden. Die technische Ausstattung ermöglicht es, die simulierten Geburten immer wieder zu variieren, z. B. indem kindliche Herztöne während der Geburt digital eingespielt und verändert werden.

M-V will den Schutz der Frauen stärken

Justizministerin Jacqueline Bernhardt vor der Sitzung des Bundesrats:„Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sind kein Ort für Protest.“

Schwerin – Im Bundesrat wird am Freitag der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes.  Mecklenburg-Vorpommern wird im Bundesrat für die Einrichtung einer Art Schutzzone vor den jeweiligen Beratungsstellen stimmen.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt sagt vor der Sitzung des Bundesrates am Freitag: „Wenn Frauen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und auch Einrichtungen aufsuchen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, müssen sie das ungehindert und anonym tun können. Es kann nicht sein, dass  sie Angst haben müssen, davor von anderen bedrängt und belästigt zu werden. Das muss der Staat mit aller Kraft unterbinden.

Daher befürworte ich, dass der ungehinderte Zugang zu diesen Beratungsstellen bundesweit vorgegeben sein soll und um diese Beratungsstellen herum eine 100-Meter-Verbotszone für Belästigung der schwangeren Frauen eingerichtet werden soll. Dieses Belästigungsverbot soll dann natürlich auch für das beratende Personal in den jeweiligen Stellen gelten. Jede Frau, die eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle aufsuchen muss, hat dafür ganz individuelle Gründe.

Bei Fragen des Schwangerschaftsabbruchs, der Familienplanung oder auch Sexualaufklärung gelten natürlich auch die Persönlichkeitsrechte. Die betroffenen Frauen sind in einer höchst emotionalen Lage. Niemand hat das Recht, Frauen an derartigen Beratungen zu hindern. Daher begrüße ich es, dass bei Zuwiderhandlung Bußgelder drohen. Wir müssen die Frauen in allen regelkonformen Lebenslagen schützen“, sagt Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Ziel der Gesetzesänderung ist ein bundeseinheitlicher und rechtssicherer Umgang mit sogenannten Gehsteigbelästigungen. Es soll sichergestellt sein, dass das gesetzliche Schutzkonzept umgesetzt wird, das Schwangere als letztverantwortliche Entscheidungsträgerin respektiert und ihre Rechte wahrt.

Start des Organspenderegisters

Gesundheitsministerin Drese begrüßt digitale Datenbank

Schwerin – Heute wurde das neue digitale Organspenderegister freigeschaltet. In dieser zentralen Datenbank können sich potentielle Organspenderinnen und Organspender eintragen und so ihren Spendewillen dokumentieren. Gesundheitsministerin Stefanie Drese begrüßt das zusätzliche Angebot als wichtigen Schritt für mehr Aufklärung und zur Erhöhung der dokumentierten Organspende-Bereitschaft.

„Eine Online-Lösung ist zeitgemäß und sorgt als Ergänzung zum klassischen Organspendeausweis für Klarheit für Spenderinnen und Spender aber auch für ihre Angehörigen“, so Drese.

Kommt eine Spende in Betracht, kann das Personal der Krankenhäuser künftig auf diese Datenbank zugreifen, um die Erklärung des Betroffenen einzusehen. „Ausdrücklich kann hierin neben einer Zustimmung zur Organspende auch eine Ablehnung dokumentiert werden“, hob Drese hervor. Insbesondere, wenn ein Papierausweis nicht mitgeführt wurde oder nicht auffindbar ist, schaffe das Online-Register so eine sichere und transparente Lösung.

„Vor dem Hintergrund, dass ein unzureichend dokumentierter Wille der zweithäufigste Grund ist, warum in Mecklenburg-Vorpommern Organspenden derzeit nicht zu Stande kommen, ist das Register von enormer Bedeutung“, betonte die Ministerin. „Deshalb hoffe ich auch, dass die Einführung des Registers für Viele noch einmal zum Anlass wird, sich mit der eigenen Haltung zu einer Spende auseinanderzusetzen und diesen festzuhalten “, so Drese.

Die online hinterlegte Entscheidung kann jederzeit angepasst oder widerrufen werden. Voraussetzung ist zunächst ein Personalausweis mit Online-Funktion und Pin. Bis zum 30. September soll auch eine Anmeldung mit der GesundheitsID, die Versicherte über ihre Krankenkasse erhalten, möglich sein.

„Wer bisher einen Organspendeausweis besessen hat und nun auch das Online-Register nutzen möchte sollte jedoch darauf achten, dass beide Erklärungen übereinstimmen“, hob Drese hervor. Im Zweifel gelte jeweils die neuste, aktuellste Erklärung.

Auf lange Sicht brauche es dafür aus Sicht der Ministerin auch die Einführung einer Widerspruchlösung, so wie sie in anderen Ländern bereits praktiziert werde. Mecklenburg-Vorpommern hatte hier zuletzt einen Entschließungsantrag zur Änderung des Transplantationsgesetzes unterstützt. „Der Bundesrat will damit eine erneute Debatte zur Einführung der Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz anstoßen“, so die Ministerin.

In Deutschland gilt die Entscheidungslösung bei der Organ- und Gewebespende. Sie erlaubt eine Spende nur, wenn der mögliche Spender oder die mögliche Spenderin in zu Lebzeiten eingewilligt hat oder ein nächster Angehöriger zugestimmt hat. Die Entscheidung muss schriftlich festgehalten sein. Die Widerspruchslösung gilt unter anderem in Frankreich, Irland, Italien, Österreich, den Niederlanden und Spanien. Wer nicht vor seinem Tod widerspricht, wird automatisch Organspenderin oder Organspender.