Essstörungen bei jungen Menschen

Güstrow – Gesundheitsministerin Stefanie Drese setzt sich dafür ein, dem Thema Essstörungen mehr Aufmerksamkeit zu widmen. „Neben der individuellen Therapie ist deshalb auch die gesellschaftliche Prävention von Essstörungen von großer Bedeutung“, sagte Drese zum Auftakt einer von der Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen (LAKOST) ausgerichteten Fachtagung in Güstrow.

Aktuelle Studien mehrerer Krankenkassen würden eine besorgniserregende Zunahme von Essstörungen in allen Bevölkerungsschichten, insbesondere jedoch bei jugendlichen Mädchen und jungen Männern zeigen. „Die Zuwachsraten zwischen 20 und 70 Prozent sind alarmierend“, so Drese.

Dies verdeutliche den dringenden Handlungsbedarf. Essstörungen seien schwerwiegende psychische Erkrankungen und oft Bestandteil einer komplexen Krankheit wie Depression, betonte die Ministerin.

Drese: „Bei der Therapie von Essstörungen sind zahlreiche Akteure involviert. Dazu gehören beispielsweise die niedrigschwellige Erstberatung in den Suchtberatungsstellen, Selbsthilfegruppen und professionell geleitete ambulante Therapiegruppen. Zusätzlich verfügen unsere psychiatrischen Kliniken im Land über spezialisierte stationäre Therapieangebote.“

Essstörungen seien jedoch auch ein soziales Problem mit sozialen Ursachen, richtete Drese den Blick auf unsere Gesellschaft, die das Krankheitsbild mit Schönheitswahn und Konsum befeuern würde. „Medienplattformen wie TikTok oder Instagram fördern eine besondere Kultur der Selbstinszenierung. Darüber hinaus hat die Corona-Pandemie mit ihren Einschränkungen des alltäglichen Soziallebens zu einer weiteren Zunahme von Essstörungen geführt, insbesondere bei jungen Mädchen in unserem Land“, führte Drese aus.

Umso wichtiger sei es, dass mit der Fachtagung Essstörungen aus verschiedenen Fachperspektiven wie Psychiatrie, Ökonomie, Medienwissenschaften und Jugendhilfe beleuchtet werden, so Drese.

„Wir müssen uns noch viel mehr auch mit den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhängen auseinandersetzen und übergreifende Perspektiven und Lösungsansätze diskutieren.  Denn Kinder und Jugendliche, die ein gesundes Selbstbewusstsein und ein positives Körpergefühl entwickeln und in ihrem Elternhaus eine ausgewogene Ernährung mit gemeinsamen Mahlzeiten kennenlernen, sind seltener von Essstörungen betroffen“, verdeutlichte Ministerin Drese.

Gesundheitswirtschaft in M-V

Schwesig: Gesundheitswirtschaft ist für unser Land von zentraler Bedeutung

Rostock – Die Gesundheitswirtschaft ist für die Entwicklung Mecklenburg-Vorpommerns in den kommenden Jahren von zentraler Bedeutung. Das sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Eröffnung der 18. Nationalen Branchenkonferenz Gesundheitswirtschaft in Rostock.

„Die Gesundheitswirtschaft bringt unserem Land Einnahmen und Arbeitsplätze. Mit 6,5 Milliarden Euro erwirtschaftet sie jeden siebten Euro der Bruttowertschöpfung in Mecklenburg-Vorpommern. Möglich machen das die rund 160.000 Erwerbstätigen, die in dieser Branche beschäftigt sind. Somit kommt jeder fünfte Arbeitsplatz in M-V aus der Gesundheitswirtschaft. All das zeigt: Sie ist für unser Land von zentraler Bedeutung.“

Ziel ist, dass Mecklenburg-Vorpommern eine führende Rolle in der Gesundheitswirtschaft in Deutschland einnimmt, erklärte Schwesig. „Dabei sind wir auf einem guten Weg. Der Masterplan Gesundheitswirtschaft 2030 zeigt uns den Rahmen für die Entwicklung der Branche in den kommenden Jahren.“ Dabei gehe es um Themen wie die Fachkräfteentwicklung oder die medizinische Versorgung der Zukunft.

Schwesig: „Auch die Branchenkonferenz hier in Rostock spielt bei unserer Strategie eine wichtige Rolle. Längst ist sie über unser Land hinaus bekannt. Mehr als 700 nationale und internationale Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik diskutieren die großen und aktuellen Fragen der Gesundheitswirtschaft.“

Die medizinische Versorgung und die Gesundheit der Menschen in den Mittelpunkt zu stellen, das sei eine wichtige Botschaft der Konferenz. Eine Botschaft zur richtigen Zeit – kurz nach Ende der Corona-Pandemie.

„Dort waren wir beispielsweise in der Situation, dass wir bei Medikamenten und medizinischen Produkten abhängig von anderen Ländern waren. Das müssen wir ändern.“ Zu einer guten medizinischen Versorgung und Fürsorge zähle auch eine intakte Krankenhauslandschaft, sagte Schwesig. „Es ist ein wichtiger Schritt, dass mit der Reform von Bundesminister Lauterbach die Fallpauschalen abgeschafft werden sollen. Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, dass jeder Krankenhausstandort bei uns Land erhalten bleibt.“

Mietpreisbremse gilt weiter

Mietpreisbremse in Rostock und Greifswald soll weiterhin greifen

Schwerin – In den Universitätsstädten Rostock und Greifswald sollen die wohnungsmarktpolitischen Instrumente Mietpreisbremse und abgesenkte Kappungsgrenze auch weiterhin zur Anwendung kommen, um Mieterinnen und Mieter auf dem angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten. Bauminister Christian Pegel stellte diese Woche im Kabinett den Entwurf einer entsprechenden Rechtsverordnung des Landes vor.

„Der Bund hat den Ländern die Möglichkeit gegeben, Gebiete mit angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen, damit dort Maßnahmen zur Mietpreisbegrenzung greifen können. Wir haben diese Möglichkeit 2018 genutzt und die Universitätsstädte Rostock und Greifswald als solche Gebiete für die Dauer von fünf Jahren bestimmt. Deutlich vor deren Ablauf haben uns beide Städte signalisiert, dass sie eine Verlängerung für sinnvoll halten.

Ein Gutachten des Hamburger ,Gewos-Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung‘ im Auftrag des Bauministeriums hat bestätigt, dass beide Wohnungsmärkte nach wie vor angespannt sind. Diesem Ergebnis entsprechen wir jetzt mit einer Rechtsverordnung“, sagte Christian Pegel in Schwerin und erklärte, wie Mietpreisbremse und Kappungsgrenze funktionieren:

„Bei neu abzuschließenden Mietverträgen darf die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die in beiden Städte von 20 auf 15 Prozent gesenkte Kappungsgrenze bedeutet, dass bei bestehenden Mietverträgen innerhalb von drei Jahren die Miete nicht um 20, sondern nur um 15 Prozent, maximal aber bis zum Erreichen der ortsüblichen Vergleichsmiete steigen darf.“

Mit der Mietpreisbremse werde der Anreiz vermindert, Bestandsmieter zu verdrängen, weil die Mietsteigerung bei Neuabschluss eines Mietvertrags begrenzt ist. Zudem wirkte sich der schnelle Anstieg von Mieten bei Wiedervermietung über die ortsübliche Vergleichsmiete mittelfristig auf das Niveau der Bestandsmieten aus. „Auch dem wirkt die Mietpreisbremse entgegen. Die Kappungsgrenze hingegen wirkt bei Bestandsmietverträgen dämpfend auf mögliche Mieterhöhungen“, so Christian Pegel.

Er weist zugleich auf eine Einschränkung hin, die verhindern soll, dass die Mietpreisbremse Neubau oder umfassende Modernisierung von Wohnraum beeinträchtigt: „Der Bundesgesetzgeber schreibt vor, dass die Mietpreisbremse nicht für Wohnungen gilt, die nach dem 1. Oktober 2014 neu errichtet oder umfassend modernisiert wurden und dann erstmals vermietet werden.“

Mecklenburg-Vorpommerns Bauminister wiederholt aber auch: „Die Mietpreisbremse ist sinnvoll, um die Symptome eines engen Mietwohnungsmarktes kurzfristig zu lindern. Für eine dauerhafte Entlastung müssen mehr Wohnungen bereitgestellt werden. Auch dabei unterstützen wir mit unseren Programmen zur Wohnraumförderung.“

Eine Mietpreisbegrenzung wurde mit dem 2015 verabschiedeten Mietrechtsnovellierungsgesetz des Bundes ermöglicht. Bereits seit 2013 ermöglicht das Mietrechtsänderungsgesetz, die Kappungsgrenze bei der Anpassung von bestehenden Mietverträgen an die ortsübliche Vergleichsmiete von 20 auf 15 Prozent zu reduzieren. Damit diese Instrumente genutzt werden können, wurden die Landesregierungen ermächtigt, per Rechtsverordnung für die Dauer von höchstens fünf Jahren Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten bestimmen.

In Mecklenburg-Vorpommern tritt die bisherige Verordnung zum 30. September 2023 außer Kraft. An ihre Stelle soll die neue Verordnung treten.

Nächste Schritte sind nun die Verbandsanhörung und eine nochmalige Kabinettsbefassung mit deren Auswertung. Ziel ist ein Inkrafttreten der neuen Rechtsverordnung am 1. Oktober 2023.

Brandschutz in Tierhaltungsanlagen

Verbandsanhörung für Richtlinie startet

Schwerin – Die Landesregierung hat heute den Entwurf einer Richtlinie zur Verbesserung des Brandschutzes in Tierhaltungsanlagen beraten und die Verbandsanhörung gestartet.

„Das Gutachten der Brandermittlung in der Schweinezuchtanlage Alt Tellin hat ergeben, dass der Brand durch menschliches Tun oder Unterlassen und nicht durch das Versagen des Brandschutzkonzepts entstanden ist. Trotzdem will die Landesregierung die Anforderungen an die Brandschutzkonzepte verschärfen, um solche Katastrophen künftig möglichst zu verhindern“, sagte Bauminister Christan Pegel und ergänzt: „Höhere Anforderungen an die Brandschutzkonzepte werden allerdings nicht zum Nulltarif zu haben sein und höhere Kosten für den Bau und den Betrieb dieser Anlagen mit sich bringen. Die Interessensabwägung fällt aber klar zugunsten des Tierwohls aus.“

Agrarminister Dr. Till Backhaus ergänzt: „Unbefriedigend ist nach wie vor die mangelnde Unterstützung seitens des Bundes. Noch immer warten wir auf eine geänderte Baugesetzgebung ebenso wie auf ein Beschleunigungsgesetz zum Umbau der Tierhaltung. Der Bundesminister muss deutlich mehr Tempo machen, wenn der Bestandsabbau in der Tierhaltung gestoppt werden soll. Als Land haben wir mit der neuen Richtlinie jetzt unsere Hausaufgaben gemacht.“

Die Vorgaben beruhten auf intensiven Beratungen mit Praktikern. So hätten unter anderem die Brandschutzsachverständigen im Land ihr Fachwissen eingebracht, ebenso der Landesfeuerwehrverband. „Uns war wichtig, dass wir die Erfordernisse der Praxis kennen, aber auch deren in der Vergangenheit festgestellte Punkte, bei denen die Praktiker noch Verbesserungspotenzial sehen“, so Pegel. Die verschiedenen Impulse und Ideen seien gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium abgewogen und in einen Richtlinienentwurf gegossen worden.

Im Einzelnen sieht der Entwurf Verschärfungen bei der Unterteilung in Brandabschnitte, in Bezug auf die Löschwasserversorgung und die Erreichbarkeit durch Feuerwehrfahrzeuge, auf die Anzahl und Größe von Ausgängen für die Tierrettung und bei den Betreiberpflichten vor.

Brückenstrompreis des Bundes überdenken

Meyer: Mehrheit der Unternehmen aus MV würde nicht profitieren

Schwerin – Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer hat beim Bund für veränderte Kriterien des Brückenstrompreises geworben. Derzeit plant das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen Brückenstrompreis von sechs Cent pro Kilowattstunde für einen klar definierten Empfängerkreis.

Dabei handelt es sich um energieintensive Industrieunternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen sowie neue energieintensive Transformationsindustrien. Der Brückenstrompreis soll zeitlich befristet werden und spätestens 2030 automatisch auslaufen.

„Mecklenburg-Vorpommern unterstützt grundsätzlich den Ansatz eines Industriestrompreises. Die relativ starre Eingrenzung des Brückenstrompreises zielt allerdings ausschließlich auf energieintensive Industrieunternehmen ab, die im internationalen Wettbewerb stehen. Die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern ist durch kleine und mittlere Unternehmen geprägt. Die Mehrheit dieser Unternehmen wird mit diesem Brückenstrompreis nicht entlastet werden, obwohl sie national sowie international im Wettbewerb steht. Deshalb braucht es eine weitergehende Regelung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Nach jetzigem Stand der Planungen vom Bund würden nur 46 Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern von der Regelung profitieren.

Parallel zur Einführung eines Brückenstrompreises muss es nach Einschätzung von Wirtschaftsminister Meyer eine grundlegende Reform der Netzentgelte, Umlagen und Steuern geben. Auf Initiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben die Energieminister aller Länder auf der Energieministerkonferenz am 30. März erklärt, dass sie die Neuregelungen der Netzentgeltproblematik für erforderlich halten.

Ziel ist eine gerechte Finanzierung der Netzausbaukosten und damit eine erfolgreiche Energiewende zu gewährleisten. „Eine Reform der Netzentgelte ist dringend erforderlich, um die kleineren und mittleren Unternehmen wettbewerbsfähig zu halten sowie die Bevölkerung von hohen Strompreisen zu entlasten“, sagte Meyer.

Fachabitur für Wirtschaft für Elftklässler gesichert

Oldenburg: Unterricht im Schuljahr 2023/2024 am Standort Ludwigslust

Ludwigslust – Der Bildungsgang Fachgymnasium Wirtschaft wird im Schuljahr 2023/2024 für die neue 11. Jahrgangsstufe für den gesamten Landkreis Ludwigslust-Parchim am Standort Ludwigslust starten. Diese Entscheidung wurde im Einvernehmen zwischen dem Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung und dem Landkreis Ludwigslust-Parchim als Schulträger getroffen. Grundlage für diese Entscheidung sind die aktuellen Anmeldezahlen für diesen Bildungsgang, derzeit sind 25 Schülerinnen und Schüler gemeldet.

Zwei Drittel dieser Schülerinnen und Schüler wohnen in unmittelbarer Nähe vom Standort Ludwigslust. Um abzusichern, dass alle Schülerinnen und Schüler den Standort Ludwigslust erreichen, können Anträge auf kostenlose Schülerbeförderung bzw. Kostenerstattung für die Nutzung anderer Verkehrsmittel beim Landkreis Ludwigslust-Parchim gestellt werden, sodass die Schülerbeförderung entsprechend organisiert werden kann.

Seit mehreren Jahren zeichnet sich das Problem der Unterrichtsabsicherung im Bildungsgang Fachgymnasium am Regionalen Beruflichen Bildungszentrum LUP ab. Seit dem Schuljahr 2021/2022 ist es insbesondere schwierig, hier den Unterricht in den Fächern Mathematik, Physik und Chemie abzusichern.

„Für das laufende Schuljahr haben wir den Unterricht am Standort Parchim in diesen Fächern durch einen erhöhten Kraftakt absichern können. Möglich war dies durch Abordnungen aus dem Staatlichen Schulamt Schwerin und einer beruflichen Schule in Schwerin. Außerdem konnte eine Lehrkraft im regulären Rentenalter weiterbeschäftigt werden. Dafür möchte ich noch einmal allen Beteiligten ausdrücklich danken“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Für das Schuljahr 2023/2024 können die Lehrkräfte nicht mehr an den Standort Parchim abgeordnet werden, da sie zur Unterrichtsabsicherung an ihren Stammschulen in vollem Umfang benötigt werden.

Der erforderliche Lehrkräftebedarf befindet sich aktuell in einer Dauerausschreibung. Derzeit liegt eine Bewerbung mit dem Lehramt an Gymnasien und der Fächerkombination Mathematik/Sport für den Standort Ludwigslust vor. Wenn der Bewerber das Einstellungsgebot annimmt, wäre der Unterricht in Mathematik für fünf Klassen am Fachgymnasium Ludwigslust vollumfänglich abgesichert.

Schutz für unser Trinkwasser

Schwerin – Am 05. Juni – dem Weltumwelttag – haben das Landwirtschaftsministerium, der Bauernverband, der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft sowie die Kooperationsgemeinschaft Wasser und Abwasser eine Absichtserklärung zum Trinkwasser­schutz unterzeichnet. Ziel der erklärten Kooperation sei der langfristige Ressourcenschutz und damit zugleich der Schutz des Trinkwassers bei der Landbewirt­schaftung in Wasserschutzgebieten, erklärt Umwelt­minister Till Backhaus.

„Ich freue mich, dass wir, nachdem die Idee dazu im Umweltministerium entwickel worden ist, nach einem lagen Abstimmungsprozess nun zu dieser Vereinbarung gekommen sind“, fährt der Minister fort und ergänzt: „Wie wir gerade wieder in diesen Tagen erleben, muss das Wasser in der Fläche gehalten werden und wir müssen unser Grundwasser vor Einträgen schützen. Mit der Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen der Nitratrichtlinie, hat die EU gezeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Nun müssen wir konsequent ins Handeln kommen.

Das bedeutet, wir müssen zu einer gewässerverträg­licheren Landwirtschaft kommen, die die ökonomischen Belange einer leistungsfähigen Landwirtschaft berücksichtigt. Dafür sollen Instrumente entwickelt werden, um die gegenseitigen Interessen in Einklang zu bringen. Im Vordergrund steht ein interessengerechter und nachhaltiger Umbau der Bewirtschaftung in den Trinkwasserschutzzonen II (TWSZ II), der möglichst bis zum Jahre 2040 abgeschlossen sein soll.

Zugleich soll sichergestellt werden, dass für hieraus resultierende Erschwernisse, die durch die angepasste Landbewirt­schaftung entstehen können, ein angemessener Ausgleich erfolgt. Hieraus resultieren dauerhafte Planungssicherheit und wirtschaftliche Perspektive für die Betriebe. Die nachhaltige Bewirtschaftung von Wasserschutzgebieten soll möglichst konfliktarm ausgestaltet werden. Die Beteiligten beabsichtigen insbesondere die ca. 6.000 ha Ackerflächen, welche in Mecklenburg-Vorpommern in den TWSZ II belegen sind zum Gegenstand von zukünftigen kooperativen und im Dialog umzusetzenden Maßnahmen zu machen.

Die Ziele könnten u. a. mit folgenden in jedem Fall aber freiwilligen Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Umwandlung von Acker in Dauergrünland und dafür Umwandlung von Dauergrünland in Acker an anderer Stelle,
  • Umwandlung von Acker in Wald,
  • Umstellung auf ökologische Bewirtschaftung bei entsprechender betrieblicher Voraussetzung
  • Bewirtschaftung mit an Trinkwasserschutzzielen angepasster Intensität in Pflanzenschutz und Düngung,
  • Unterstützung bei der Fortführung bzw. Weiterentwicklung bestehender Betriebskonzepte,
  • finanzieller Ausgleich zugunsten beteiligter Betriebe für Anforderungen, die die ordnungsgemäße land- oder forstwirtschaftliche Nutzung eines Grundstücks einschränken.

Im Rahmen der Kooperation sollen ferner folgende Instrumente entwickelt werden:

  • Landwirtschaftliche Fachberatung mit der Zielstellung Trinkwasserschutz,
  • Finanzielle Förderung von Maßnahmen zum vorbeugenden Trinkwasserschutz durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt.
  • Entwicklung von langfristigen Konzepten zum Schutz des Trinkwassers bei gleichzeitig schonender landwirtschaftlicher Nutzung.

Nachdem die EU das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingestellt hat, kommen wir nun in eine neue Phase der Umsetzung. Die wünsche ich mir als Phase der Kooperation anstelle von Konfrontation, wie wir sie viel zu lange erlebt haben“, so Minister Backhaus abschließend.

Gingster Geräteturner in Berlin

MV-Sieger-Mannschaft beim Wettbewerb „Jugend trainiert für Olympia und Paralympics“

Insel Rügen – Mit großem Kribbeln im Bauch reiste eine Turner-Mannschaft der Schule Gingst im Mai nach Berlin. Zum zweiten Mal in Folge hatten sich Jungen und Mädchen für das Bundesfinale des Wettbewerbs „Jugend trainiert für Olympia und Paralympics“ qualifiziert.

Die frisch gekürten MV-Landessieger bereiten sich in den Ferien und an zahlreichen Nachmittagen für den großen Auftritt in der Hauptstadt vor. In der Wettkampfgruppe IV (männlich) starteten Filia Schwarzer, Lilly Schmidt, Finn Koch, Lewis Godglück und Fion Raben. Auf sie warteten starke Teams aus den anderen Bundesländern. Sie alle wollten im Gerätturnen beweisen, dass sie die besten Turner Deutschlands sind.

Die Turner-Mannschaft der Gingster Schule beim Bundesfinale „Jugend trainiert für Olympia“. Foto: privat

Die Turner-Mannschaft der Gingster Schule beim Bundesfinale „Jugend trainiert für Olympia“. Foto: privat

„Beim Bundesfinale dürfen nur die jeweiligen 16 Landessieger starten“, erklärt die Gingster Sportlehrerin Birgit Eicke, die beim Wettkampf selbst auch als Kampfrichterin aktiv war. „Somit ist das Niveau sehr hoch, zumal auch Kaderturner von Kunstturnzentren, wie Karlsruhe, Kassel, Dortmund und Unterhachingen an den Start gehen.“ Die Kinder von der Insel zeigten großartige Leistungen und landeten am Ende auf einem verdienten 14. Platz.

„Wir sind stolz auf die fünf Turner“, meint Schulleiter André Farin, „meine Kollegin holt aus unseren Talenten das Beste heraus.“ Birgit Eicke engagiere sich über das Maß hinaus für eine Sportart, die an der Schule jetzt noch mehr zur Geltung komme. Dafür plane sie bewusst Mehrarbeit ein und gehe erfolgreich auf Sponsorensuche. Um das Rahmenprogramm mit Trampolinhalle, Zoobesuch und Friedrichstadt-Palast zu organisieren gewann sie unter anderem die Sparkasse Vorpommern, die Gingster Apotheke der Familie Godglück, Bauer Lange und den C+C-Großhandel als Sponsoren der einwöchigen Wettkampftour.

Nationalpark Unteres Odertal

Schwerin – Bundesumweltministerin Steffi Lemke trifft die Umweltminister Axel Vogel (Brandenburg) und Till Backhaus (Mecklenburg-Vorpommern) zum Austausch über einen besseren Schutz der Oder

Bundesumweltministerin Steffi Lemke und die Umweltminister Axel Vogel (Brandenburg) und Dr.Till Backhaus (Mecklenburg-Vorpommern) haben sich am Vorabend der BMUV-Oderkonferenz bei einem Besuch im Nationalpark Unteres Odertal über notwendige Maßnahmen ausgetauscht, um das sensible Ökosystem der Oder zu revitalisieren und vor weiteren Schäden besser zu schützen. Die Minister*innen unterstrichen die gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern, die Regeneration der Oder schnellstmöglich voranzutreiben und konkrete Maßnahmen zum Beispiel zur Renaturierung des Ökosystems zu unterstützen.

Das gemeinsame Verständnis der Minister*innen ist es, dass die Erholung des Ökosystems von zentraler Bedeutung ist und jegliche zusätzliche Belastungen für die Oder verhindert werden müssen. Die Minister*innen teilten außerdem die große Sorge vor einem erneuten Fischsterben, falls die Salzeinleitungen auf polnischer Seite unverändert hoch bleiben und damit in den Sommermonaten die Bedingungen für die Vermehrung der toxischen Alge günstig sind.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Zentral ist jetzt, dass die Oder gut geschützt und schnell revitalisiert wird. Wir versuchen auf allen politischen Ebenen, ein erneutes Fischsterben zu verhindern und die Oder als einzigartiges Ökosystem und Lebensader für die Region zu erhalten. Es kommt in diesen Wochen darauf an, dass in Polen die Salzeinleitungen angepasst werden und wir dadurch eine erneute massenhafte Vermehrung der giftigen Alge verhindern können.

Als Umwelt­minister sind wir uns einig, dass alle zusätzlichen Belastungen der Oder verhindert werden müssen. Diese gemeinsame Feststellung nehme ich auch mit in die Gespräche mit meiner polnischen Amtskollegin Moskwa und Bundesminister Wissing zum Oderausbau. Der Oderausbau stellt eine vermeidbare zusätzliche Belastung für das Ökosystem dar und steht damit der Erholung des Flusses entgegen.“

Landesumweltminister Axel Vogel: „Die Bilder aus dem letzten Sommer an der Oder sind uns allen noch im Gedächtnis. Diese Umweltkatastrophe muss uns eine Warnung sein, sorgsamer mit der Oder umzugehen. Brandenburg hatte nach dem Fischsterben umgehend die Einleitungen in die Oder überprüft und den Fischereibetrieben schnell finanzielle Unterstützung zukommen lassen.

Damit sich das geschädigte Ökosystem und der deutschlandweit einzige Auennationalpark erholen können und um ein erneutes Fischsterben zu verhindern, ist eine Reduzierung der Salzfrachten auf polnischer Seite unabdingbar. Vor dem Hintergrund der ökologischen Katastrophe des letzten Jahres muss der bislang geplante Oderausbau umgehend überprüft werden. Dafür hat sich Brandenburg auch in der Umweltministerkonferenz stark gemacht. Ich begrüße es ausdrücklich, dass sich Bundesministerin Lemke auf der morgigen Oderkonferenz ebenfalls dafür einsetzen will.“

Landesumweltminister Till Backhaus: „Zunächst einmal ist es bedauerlich und enttäuschend, dass von polnischer Seite keine Teilnahme an der heutigen Zusammenkunft erfolgt. Mecklenburg-Vorpommern ist zwar kein direkter Anrainer der Oder, aber unser Land bekommt die Auswirkungen von Umweltkatastrophen in dem Gewässer direkt zu spüren – und nichts Anderes war das Fischsterben im Juli und August des vergangenen Jahres. Nicht nur der Natur wurde geschadet und noch immer ist kaum zu ermessen, wie sich der Schaden langfristig auswirken wird, auch der Tourismuswirtschaft und der Fischerei im Kleinen Stettiner Haff wurde Schaden zugefügt.

Wer kommt dafür eigentlich auf, frage ich mich? Als Ursache des Fischsterbens wurde eine massive Algenblüte ausgemacht. Aber die Voraussetzung für die Massenvermehrung war menschengemacht. Dabei geht es mir nicht darum, allein auf die polnische Seite zu zeigen. Wir Menschen sind gemeinsam gefordert, dafür zu sorgen, dass sich so ein Ereignis nicht wiederholt. Wir müssen den tatsächlichen Ursachen auf den Grund gehen, die Meldeketten verbessern und Personal an den richtigen Stellen einsetzen. Um dies zu besprechen, wäre eine Beteiligung von polnischer Seite wünschens­wert.

Mecklenburg-Vorpommern hat gute Kontakte zum Marschallamt der Woiwodschaft Westpommern und ich würde mir wünschen, dass wir auch auf den anderen Ebenen eine so gute Zusammenarbeit erreichen.“

Nach der Umweltkatastrophe in der Oder im Sommer 2022 ist das Ökosystem der Oder schwer geschädigt. Mehrere hundert Tonnen toter Fische und anderer Lebewesen wurden letzten Sommer aus der Oder geborgen. Die Revitalisierung und Erholung der Oder steht seitdem im Fokus, um das Flussökosystem als Lebensader für Mensch und Natur in der Region dauerhaft zu erhalten.

Konkrete Maßnahmen und Förderprogramme, die der Revitalisierung der Oder helfen sollen werden im Rahmen der Oderkonferenz des Bundesumweltministeriums in Schwedt (Oder) am 6. Juni 2023 vorgestellt.

Gelebte Integration im Sport

M-V begrüßt Delegationen der Special Olympics

Rostock – Am heutigen Montag (05.06.) haben Sportministerin Stefanie Drese, der Vorsitzende des Special Olympics Landesverbandes MV, Clemens Russell,  sowie Vertreterinnen und Vertreter der vier beteiligten Kommunen (unter Ihnen Rostocks Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger und Friedrich-Carl Hellwig, Bürgermeister von Barth) das Host Town-Programm im Vorfeld der Special Olympic World Games vorgestellt.

Vom 17. bis 25. Juni dieses Jahres werden mehr als 7.000 Athletinnen und Athleten zu den Special Olympics World Games, der weltweit größten Sportbewegung für Menschen mit geistigen und mehrfachen Behinderungen, in Berlin zusammenkommen. „Dass die Spiele in diesem Jahr erstmalig in Deutschland stattfinden, ist ein großes gesellschaftliches Ereignis und eine hervorragende Chance, das Thema Inklusion über den Sport weithin sichtbar zu machen,“ betonte Drese in Rostock.

Denn die Spiele stünden für weitaus mehr als nur den sportlichen Erfolg, erklärte die Ministerin. „Unter dem diesjährigen Motto „Zusammen Unschlagbar“ sind sie Vorbild für die Überwindung von Grenzen, für gesellschaftliche Teilhabe und den gemeinsamen Spaß am Sport“, so Drese.

Die teilnehmenden Sportlerinnen und Sportler aus rund 190 Nationen Ländern werden bereits vor der offiziellen Eröffnung der Spiele im Berliner Olympiastadion nach Deutschland reisen. In sogenannten Host Towns, darunter auch vier in MV, werden sie mit einem bunten und inklusiven Programm empfangen. So werden in Rostock, Stralsund, Neubrandenburg und Barth vom 12. bis zum 15. Juni vier Delegationen aus der Dominikanischen Republik, der Türkei, Peru und Kroatien zu Gast sein.

Drese: „Ich erhoffe mir vom Host Town-Programm eine Strahlkraft, die über den Besuch unserer Gäste aus aller Welt hinausgeht. Gemeinsam wollen wir ein neues Miteinander stiften, Möglichkeiten für Begegnungen schaffen und noch bestehende Vorurteile über Menschen mit Behinderungen abbauen. Ich wünsche mir deshalb, dass wir mit den Special Olympics und den Host Towns deutlich zeigen, dass im Sport jede und jeder willkommen ist – und wir so künftig vielleicht auch weitere Angebote im inklusiven Sport im Land schaffen können.“

Abschließend dankte die Ministerin in Rostock den Organisatoren der Host Town-Woche und den Kommunen ausdrücklich: „Ihr Einsatz sorgt dafür, dass Mecklenburg-Vorpommern den Gastdelegationen ein so umfangreiches Programm bieten kann und ihr Engagement ist es, dass Inklusion in den Kommunen in den Mittelpunkt rückt und erlebbar macht.“

Konzept „DIE Justiz 2030“ vorgestellt

Nach 30 Jahren werden erstmals Ziele der gesamten Justiz in M-V für eine digitale, innovative und effiziente Arbeit festgeschrieben.

Schwerin – „Erstmals seit der Errichtung der rechtsstaatlichen Justiz in Mecklenburg-Vorpommern gibt es ein Konzept für den gesamten Justiz-Geschäftsbereich des Ministeriums. ‚DIE Justiz 2030. Digital. Innovativ, Effizient.‘ ist eine Festlegung der Ziele. Ein Hintergrund ist natürlich der demografische Wandel. In den nächsten Jahren wird immer weniger Personal zur Verfügung stehen. Zweiter Hauptpunkt ist die Digitalisierung, die in der Einrichtungsphase derzeit noch viele Personalressourcen verschlingt.

Ein immer kleiner werdender Pool an Nachwuchskräften, egal ob im Justizvollzug oder an den Gerichten und Staatsanwaltschaften, und der digitale Wandel müssen in den nächsten Jahren harmonisieren. Die Justiz muss attraktiv bleiben, um den Rechtsstaat zu garantieren. Wichtige Punkte der nächsten Jahre sind das Bestandsmonitoring, die Förderung von Frauen in Führungspositionen und auch die Optimierung der Arbeit im Justizvollzug“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt bei ihrer Vorstellung des Konzepts „DIE Justiz 2030“ in Schwerin.

„Unser Ziel, die Justiz handlungsfähig und bürgernah zu halten, ist unsere Richtschnur. Es geht um stets die beste technische Ausstattung. Das wird die nächsten Jahre uns beschäftigen. Die Ausstattung der Verhandlungssäle mit Videotechnik ist zur Hälfte geschafft. Die elektronische Akte ist ebenfalls bei jeder und jedem Zweiten an den Gerichten und Staatsanwaltschaften bereits Grundlage. Bis 2026 gibt uns das Gesetz Zeit, den elektronischen Rechtsverkehr sowie die E-Akte flächendeckend eingeführt zu haben. Wir sind dabei, mit weiteren Bundesländern die Möglichkeit der elektronischen zweiten Staatsprüfung vorzubereiten.

Dieser digitale Schritt wird notwendig. Darüber hinaus wird die technische Ausstattung der Justizvollzugsanstalten weiter vorangetrieben. Videokonferenzanlagen in jeder Anstalt ermöglichen Anhörungen der Gerichte mit Gefangenen. Das spart Personalressourcen. Telefonie in jedem Haftraum hilft der Resozialisierungsarbeit. Wir haben eine Ausstattungsquote derzeit von 60 Prozent“, so Ministerin Bernhardt.

„Um attraktiv für Nachwuchs zu bleiben, müssen wir gute Bedingungen schaffen. Die Motivation, sich für die Justiz zu entscheiden oder in der Justiz gern zu bleiben, muss Ansporn sein. Für alle Bereiche der Justiz sind Kriseninterventionsstellen eingerichtet. Die Möglichkeit einer seelsorgerischen Begleitung auch von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betrachte ich als wichtiges Zeichen für die Justiz-Bediensteten. Niemand wird in Notlagen allein gelassen.

Wir wollen das betriebliche Gesundheitsmanagement besser aufstellen, damit dieses nachhaltig und bedarfsgerecht für den gesamten Geschäftsbereich wirken kann. Die Justiz wird außerdem immer familienfreundlicher. Bis auf die Tätigkeiten im Allgemeinen Vollzugsdienst oder auch in den Justizwachtmeistereien werden zum Beispiel Homeofficemodelle angeboten. Das fünf Jahre alte Nachwuchspapier der Justiz muss aktualisiert werden.

Allein in den vergangenen beiden Jahren der rot-roten Landesregierung sind attraktivitätssteigende Maßnahmen umgesetzt worden, die nicht in diesem Papier stehen. Das Rechtsreferendariat kann beispielsweise jetzt auch in Teilzeit absolviert werden. Die Zahl der Studienplätze der Rechtspflege wurde für den 2022 beginnenden Vorbereitungsdienst von 20 auf 25 erhöht. Es soll geprüft werden, ob die Ausbildung zu Justizfachangestellten justizspezifisch umgestellt werden soll“, erklärt Justizministerin Bernhardt.

„Die Gerichte leiden unter hohen Altbeständen an Verfahren. Daher beabsichtigen wir, ein Bestandsmonitoring in enger Kooperation mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften einzuführen. Ziel soll es sein, einen Weg zu finden, den Bestand an Verfahren spürbar zu reduzieren.

Die Abläufe und Strukturen an den Gerichten und Staatsanwaltschaften werden von extra dafür ausgebildeten justizeigenen Organisationsberaterinnen und –berater untersucht. Mitarbeitende werden befragt, der praktische Alltag wird unter die Lupe genommen. Am Ende gibt Empfehlungen für Optimierungen.

Auch im Justizvollzug soll optimiert werden. Denn auch hier gibt es allein durch die Digitalisierung veränderte Aufgabenfelder. Der Optimierungsbedarf soll im nächsten Jahr evaluiert sein“, sagt Ministerin Jacqueline Bernhardt.

„Das Konzept ‚DIE Justiz 2030. Digital. Innovativ. Effizient.‘ ist eine Zusammenfassung aller notwendigen Maßnahmen als Reaktion auf die bevorstehenden Herausforderungen. Es ist das Ergebnis aus mehreren Strategiekonferenzen mit dem Geschäftsbereich. Für die nächsten sieben Jahre wird es der festgeschriebene Leitfaden sein, der alle Kräfte in der Justiz bündelt und an einem Strang ziehen lässt“, ergänzt Justizstaatssekretär Friedrich Straetmanns.

Bäderdienststreife im Ostseebad Göhren

Insel Rügen – Zu Beginn des Bäderdienstes 2023 begleitete Innenminister Christian Pegel heute Polizeibeamte in Göhren auf Rügen bei ihrer Streife durchs Ostseebad. Wie in vielen anderen Touristenzentren des Landes unterstützen Beamte und Beamtinnen der Bereitschaftspolizei über die Sommermonate wieder ihre Kollegen in dieser Region, die dort das ganze Jahr über für Sicherheit und Ordnung sorgen.

„Unser Bundesland lebt zu einem großen Teil von den Urlaubern, die hier die schönste Zeit des Jahres verbringen. Schon jetzt, bevor die Sommerferien begonnen haben, sind deutlich mehr Menschen in unseren Tourismusorten unterwegs als zu jeder anderen Jahreszeit. Das war auch heute in Göhren deutlich zu sehen. Umso wichtiger ist es, dass wir uns mit unserer Polizei daran anpassen“, sagte der Minister und führte weiter aus:

„Viele Menschen, Hitze, Alkohol und Ausgelassenheit können manchmal zu Problemen führen. Dem wollen wir vorbeugen. Durch die zusätzlichen Kollegen vor Ort kann unsere Polizei sowohl im täglichen Dienst als auch bei Veranstaltungen mehr Präsenz zeigen und bei Bedarf schnell handeln.

Aber ich konnte heute auf Rügen wieder sehen, dass viele Menschen die Anwesenheit unserer Polizei im Ortsbild auch schätzen, wenn keine Gefahr im Verzug ist. Sie fragen unsere Beamten nach dem Weg, bitten sie, für ein Foto auf den Auslöser ihres Handys zu drücken und immer wieder bestaunen Kinder ihre Uniform und fragen nach dem Beruf des Polizisten. Der Bäderdienst ist neben seiner Bedeutung für sicheren Urlaub auch ein schönes Aushängeschild für die Polizei als Freund und Helfer.“

Christian Pegel nutzte den Anlass, um allen Polizeibeamten im Land für ihr Engagement zu danken: „Der Bäderdienst ist in jedem Jahr eine planerische und personelle Herausforderung für unsere Polizei. Die Kollegen, die im Bäderdienst helfen, nehmen häufig deutlich längere Arbeitswege in Kauf als sonst. Mein Dank gilt aber auch den Behörden und Gastgebern in den Urlaubsorten für die gute Zusammenarbeit mit unserer Polizei. Sie alle sorgen dafür, dass Mecklenburg-Vorpommern nicht nur ein wunderschönes, sondern auch ein sicheres Urlaubsland ist.“

Während des Bäderdienstes vom 1. Juni bis 31. August, den es bereits zum 32. Mal in Folge gibt, verstärkt die Landesbereitschaftspolizei die Polizeipräsidien Rostock und Neubrandenburg in den Polizeirevieren an den Tourismus-Hotspots im Land. Letztere sind dafür in acht Regionen gegliedert, von Boltenhagen/Poel über Rerik-Kühlungsborn, Rostock-Warnemünde, Fischland/Darß, Rügen, Usedom, Stettiner Haff bis hin zur Region Müritz.

90 Kollegen stellt die Bereitschaftspolizei dafür zur Verfügung. Auch in den Polizeipräsidien und bei der Wasserschutzpolizei wird die Dienstorganisation für die Zeit des Bäderdienstes angepasst. Der Bäderdienst ist insbesondere auch auf den Strandpromenaden, Seebrücken, Campingplätzen und bei den vielen sommerlichen Veranstaltungen wie Kurkonzerten, Festivals, Strandsportevents etc. präsent.

Einsatz gegen Afrikanische Schweinepest

Gebiet mit Einschränkungen für Jagd, Land- und Forstwirtschaft im Landkreis Ludwigslust-Parchim wird mit Genemigung der EU von 120.000 auf 30.000 Hektar verringert

Ludwigslust – Aufgrund der stabilen Seuchenlage können im Landkreis Ludwigslust-Parchim die Sperrzonen zum Schutz vor weiterer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) deutlich verringert werden. Bisher umfassten die Restriktionsgebiete eine Gesamtfläche von etwa 120.000 Hektar.

Mit der Allgemeinverfügung des Landrates vom 05.06.2023 verringert sich die Fläche auf rund 30.000 Hektar. Dies bedeutet insbesondere für die Landwirtschaft und die Jagd in der Region große Erleichterungen. Die Reduzierung erfolgt in Abstimmung mit dem Nachbarlandkreis Prignitz und dem Landwirtschaftsministerium. Die notwendige Zustimmung für diese Maßnahme wurde jetzt durch die EU erteilt.

Mecklenburg-Vorpommerns Umwelt- und Landwirt­schaftsminister Dr. Till Backhaus dankte dem Landkreis und speziell der Unteren Veterinärbehörde für die sehr gute Zusammenarbeit und das konsequente Handeln: „Mecklenburg-Vorpommern ist es als erstem Bundesland gelungen, die ASP bei Wildschweinen so effektiv einzudämmen, dass die Restriktionszonen im Landkreis Ludwigslust-Parchim nur 18 Monate nach Ausbruch der ASP bereits wieder massiv verringert werden können. Das ist ein großartiger Erfolg, auf den alle Beteiligten stolz sein können. Natürlich haben alle Maßnahmen auch ihren Preis gehabt.

Rund 17 Mio. Euro hat das Land zum Beispiel für die Anschafffung und Errichtung von Wildzäunen, die Pürzelprämie oder die Ausbildung von Kadaversuchhunden investiert. Doch das ist nur ein Bruchteil dessen, was in anderen Bundesländern, in denen das Seuchengeschehen noch nicht gestoppt ist, an Kosten angefallen ist. Ich appelliere an Jägerinnen und Jäger, jetzt nicht das Gewonnene leichtfertig zu verspielen und die Schwarzwildbejagung konsequent fortzuführen sowie die Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen weiterhin strikt einzuhalten. Wenn alle ihrer Verantwortung gerecht werden, bin ich zuversichtlich, dass wir bald auch die letzten Restriktionen im LK LUP aufheben können.“

 „Eine vollständige Aufhebung der Restriktionen ist aufgrund der langen Haltbarkeit des ASP-Virus in der Umwelt von bis zu 18 Monaten noch nicht möglich“, sagt Dr. Olav Henschel, Leiter des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim. „Die Untersuchungs­ergebnisse der letzten Monate stimmen jedoch vorsichtig optimistisch, dass innerhalb eines Jahres eine vollständige Aufhebung der Maßnahmen erfolgen kann“, so Dr. Henschel, „immer unter der Voraussetzung, dass keine erneuten positiven Nachweise erfolgen.“

Bis zu einer vollständigen Aufhebung bleiben notwendige Maßnahmen in den verbliebenen Restriktionsgebieten bestehen. Das schließt auch die zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der ASP errichteten Zäune südlich der Autobahn A24 mit ein, hier müssen die Tore bis auf weiteres geschlossen bleiben.

„Durch konsequente Maßnahmen und das verständnisvolle Mitwirken der Land- und Forstwirtschaft und der Jagdausübungsberechtigten konnten wir verhindern, dass sich die Seuche im Landkreis weiter ausbreitet oder gar aus dem Landkreis heraus verschleppt wurde“, sagt Dr. Henschel.  „Diesen Erfolg dürfen wir jetzt nicht aufs Spiel setzen. Allen Betroffenen danke ich für die Kooperation und Geduld bis zu diesem Punkt der Seuchenbekämpfung.“

Am 24. November 2021 wurde die Afrikanische Schweinepest erstmalig im Landkreis Ludwigslust-Parchim bei einem Wildschwein festgestellt. Das Geschehen im Landkreis ist zweigeteilt, markiert durch die Autobahn A24. Es gab seither insgesamt 47 Nachweise des ASP-Virus bei Wildschweinen, nur ein Befund vom 2. Dezember 2021 stammt aus dem Bereich Redlin und damit nördlich der A24.

Die übrigen 46 Feststellungen, zuletzt im Oktober 2022, erfolgten südlich der A24 innerhalb des ausgewiesenen und eingezäunten Kerngebietes.

Anschaffung einer Drehleiter

Strasburg – Die Stadt Strasburg im Landkreis Vorpommern-Greifswald erhält vom Innenministerium eine Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 190.790 Euro für die Beschaffung einer Drehleiter für die Feuerwehr. Der Bescheid wurde an Strasburgs Bürgermeister Klemens Kowalski versandt.

„Aufgrund der Gebäudehöhen im Stadtgebiet von Strasburg und um das Eintreffen der Retter innerhalb von 15 Minuten zu gewährleisten, benötigt die Feuerwehr eine solche Drehleiter. Deren Anschaffung wird auch den Gemeinden im Umkreis der Stadt nutzen – sie werden bei Bedarf von den Strasburger Kameradinnen und Kameraden unterstützt“, sagt Landesinnenminister Christian Pegel.

Die Stadt hat sich bereits im vergangenen Jahr verbindlich zur Abnahme einer der Drehleitern verpflichtet, die das Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz (LPBK) zentral für die Feuerwehren im Land gemeinsam mit dem Land Brandenburg beschafft.

Der Landkreis unterstützt die Beschaffung mit der gleichen Summe wie das Land. Der Eigenanteil der Stadt Strasburg beträgt somit bei Anschaffungskosten von insgesamt 572.390 Euro noch 190.810 Euro.

Vorbild im Straßenverkehr

Christian Pegel: „Erwachsene müssen Vorbilder im Straßenverkehr sein“

Bützow – Innenminister Christian hat heute in Bützow die Veranstaltungsreihe „Sicherheit im Straßenverkehr – unterwegs mit Oma und Opa!“ miteröffnet. Polizei, Feuerwehr, Verkehrswacht, Johanniter und „Provinzial“-Versicherung haben die zweite Auflage der Veranstaltungsreihe an fünf verschiedenen Orten organisiert.

„Nach dem Erfolg im vergangenen Jahr haben unsere Partner in der Verkehrsunfallprävention wieder ein tolles Angebot für zwei Generationen zusammengestellt, deren Sicherheit im Straßenverkehr uns ein besonderes Anliegen ist: Die Großeltern dienen in unserer Gesellschaft und in ihren Familien als Vorbilder, wenn auch oft unbewusst. Unsere Kinder gucken genau hin, was die Älteren tun – vor allem auch, wie sie sich im Straßenverkehr verhalten.

Gehen beispielsweise Oma und Opa oder andere Erwachsene bei Rot über die Straße, schaut sich das unser Nachwuchs gern ab – und riskiert möglicherweise später sein Leben beim eigenständigen Queren einer roten Ampel“, sagte Innenminister Christian Pegel und führte weiter aus: „Bei den jeweils ganztägigen Veranstaltungen heute in Bützow und bis September in Wismar, Rostock, Plau am See und Neubrandenburg können Senioren und Kinder sich nicht nur einen ganzen Tag lang über verschiedene Sicherheitsaspekte informieren, sondern praktisch ihre Fähigkeiten und Grenzen testen, ohne dabei ihre Sicherheit oder die anderer zu riskieren, zum Beispiel mit dem Fahrradsimulator und in Schonräumen wie Verkehrsgärten.“

Ein wichtiger Aspekt in der Vorbildfunktion der Erwachsenen ist das Tragen eines Fahrradhelms. Christian Pegel nutzte den heutigen Welttag des Fahrrads, um erneut die Sicherheit auf dem Zweirad in den Fokus zu stellen: „Laut unserer Verkehrsunfallstatistik 2022 trugen elf der 14 Radfahrer, die im Verkehr ums Leben kamen, keinen Helm. Der Fahrradhelm kann Leben retten. Wenn wir, die Erwachsenen, bei jeder Radfahrt einen Helm tragen, wird es für unsere Kinder ganz selbstverständlich sein, nie ohne diesen aufs Rad zu steigen.“