Frühkindliche Bildung: Drese fordert dauerhafte Unterstützung durch den Bund

Berlin – Sozialministerin Stefanie Drese hat die frühkindliche Bildung als nationale Zukunftsaufgabe und nationale Gemeinschaftsaufgabe bezeichnet. „Es ist für alle Länder eine große Hilfe, dass der Bund mit dem Gute-Kita-Gesetz sich zu seiner Verantwortung bekennt und zum ersten Mal in großem Umfang dafür Geld zur Verfügung stellt“, sagte Drese heute auf der 971. Sitzung des Bundesrates.

Die Bundesregierung plant, bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro für mehr Qualität in der Kinderbetreuung und weniger Gebühren für junge Eltern bereitzustellen.

„Weil das Gute-Kita-Gesetz für uns Länder eine solch hohe Bedeutung hat, ist der Diskussionsbedarf natürlich enorm“, begründete Drese die Vielzahl an Anträgen in den einzelnen Bundesrats-Fachausschüssen, die nun im Rahmen einer Empfehlungsdrucksache in das weitere Gesetzgebungsverfahren von Bundestag und Bundesrat eingespeist werden.

Als unabdingbar bezeichnete Drese die Freiheit der einzelnen Bundesländer, flexibel zu entscheiden, welche konkreten Maßnahmen sie ergreifen. „Wir wollen in Mecklenburg-Vorpommern die komplett beitragsfreie Kita ab 2020. Davon profitieren Eltern mit geringem Einkommen überproportional. Unser Stufenplan zur Kita-Beitragsfreiheit ist deshalb sozialpolitisch richtig und für die Chancengerechtigkeit aller Kinder von Anfang an sinnvoll. Wir freuen uns, dass wir dabei auf die Hilfe des Bundes zählen können“, so Drese.

Die Ministerin verdeutlichte zudem die Notwendigkeit einer dauerhaften Unterstützung durch den Bund. „Wenn wir in den Ländern unsere Kindertagesförderung nachhaltig verbessern wollen, müssen die Investitionen dauerhaft angelegt sein. Darauf müssen sich die Länder auch langfristig verlassen können“, verdeutlichte Drese. „Deshalb ist es gut, dass es eine Zusage des Bundes bis 2022 gibt. Aber wir brauchen natürlich auch eine baldige verbindliche Festlegung über 2022 hinaus“, so Drese heute im Bundesrat.

Landesprojekt KULTUR.LAND.SCHULE. gestartet

Landesregierung und Stiftung Mercator fördern kulturelle Bildung an Schulen

Schwerin – Theater spielen, Musik machen, Bilder malen: In Mecklenburg-Vorpommern können Schulen mit Ganztagsangeboten ihr Kreativpotential erweitern und Schülerinnen und Schülern verstärkt ästhetisch-künstlerische Erfahrungen ermöglichen. Das Land und die Stiftung MERCATOR starten dazu das landesweite Projekt KULTUR.LAND.SCHULE. Ziel ist es, dass künftig noch mehr Schulen mit Kulturschaffenden zusammenarbeiten und künstlerische Angebote im Schulalltag integrieren. Die Stiftung Mercator fördert das dreijährige Projekt über ihr Rahmenprogramm „Kreativpotentiale“ in den Jahren 2018 bis 2021 mit rund 700.000 Euro.

„Wir wollen bei Kindern und Jugendlichen die Neugier auf künstlerische Aktivitäten wecken und ihre Fantasie anregen“, betonte Bildungs- und Kulturministerin Birgit Hesse. „Sie sollen Kultureinrichtungen kennenlernen und die Chance haben, sich in der Schule stärker kreativ zu betätigen. In dem Projekt geht es auch um neue Lehr- und Lernformen. Viele Eltern melden Kinder an freien Schulen an, weil sie von solchen Unterrichtskonzepten begeistert sind. Staatliche Schulen bieten solche Konzepte auch“, betonte Hesse. „Ich freue mich, dass die Stiftung Mercator uns dabei unterstützt, Kulturschaffende mit Schülerinnen und Schülern und Lehrerinnen und Lehrern zusammenzubringen.“

Künftig wird es in Mecklenburg-Vorpommern Referenzschulen für die kulturelle Bildung geben. In einem ersten Schritt entwickeln fünf Ganztagsschulen in den kommenden Jahren Konzepte, wie kulturelle Bildungsangebote in ihre Schulprogramme integriert werden können. Zielstellung ist dabei nicht nur, Methoden des ästhetischen Lernens im Fachunterricht zu verankern, sondern die Schule als lebendigen Kulturort in der jeweiligen Region zu etablieren.

Ein besonderer Stellenwert kommt dabei den sogenannten Kulturvermittlerinnen und Kulturvermittlern zu. Als Vertreterinnen und Vertreter der regionalen Kunst- und Kulturszene unterstützen sie die Referenzschulen, aber auch andere interessierte Schulen bei der Projektarbeit, beraten zu künstlerischen Inhalten und vermitteln geeignete Dozentinnen und Dozenten, Kulturpartnerinnen und Kulturpartner vor Ort. Damit möglichst viele durch das Landesprojekt profitieren, soll das Know-how der Referenzschulen in Fortbildungsveranstaltungen und Fachtagen weitervermittelt werden.

Im Schuljahr 2018/2019 nehmen folgende Schulen teil*:

Regionale Schule mit Grundschule „bernsteinSchule“ Ribnitz-Damgarten
Regionale Schule „Ernst Moritz Arndt“ Greifswald
Goethe-Gymnasium Demmin
Regionale Schule mit Grundschule Blankensee
Regionale Schule mit Grundschule „Störtebeker“ Rostock

„Wir sind der Überzeugung, dass kulturelle Bildung in der Schule den gleichen Stellenwert haben sollte wie das vielzitierte Lesen, Schreiben oder Rechnen. Daher unterstützen wir die Bundesländer seit 2013 in unserem Programm ‚Kreativpotentiale‛ dabei, Konzepte zur besseren Verankerung der Künste im Schulalltag, speziell auch im Ganztag zu entwickeln und zu erproben. Wir freuen uns sehr, dass wir nun auch Mecklenburg-Vorpommern als Partner begleiten dürfen. Wichtig finde ich, dass das Projekt – seinem Namen entsprechend – vor allem den Kindern im ländlichen Raum zugutekommen wird“, so Winfried Kneip, Geschäftsführer der Stiftung Mercator.

Die Stiftung Mercator mit Sitz in Essen ist eine private, unabhängige Stiftung. Sie strebt mit ihrer Arbeit eine Gesellschaft an, die sich durch Weltoffenheit, Solidarität und Chancengleichheit auszeichnet. Dabei konzentriert sie sich darauf, Europa zu stärken, den Bildungserfolg benachteiligter Kinder und Jugendlicher insbesondere mit Migrationshintergrund zu erhöhen, Qualität und Wirkung kultureller Bildung zu verbessern, Klimaschutz voranzutreiben und Wissenschaft zu fördern. Die Stiftung Mercator steht für die Verbindung von wissenschaftlicher Expertise und praktischer Projekterfahrung.

*Für Schulen in den Landkreisen Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim ist ebenfalls eine Kulturvermittler bzw. ein Kulturvermittler vorgesehen. Da es sich bei KULTUR.LAND.SCHULE. um ein landesweites Projekt handelt, können für den westlichen und südwestlichen Landesteil Schulen nachnominiert werden.

Backhaus: Akzeptanz ist die Basis für den Schutz des Wolfes

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat in der heutigen Sitzung des Bundesrates für eine Überweisung des Antrags der Bundesländer Sachsen, Niedersachsen und Brandenburg zum Umgang mit dem Wolf in die Ausschüsse gestimmt.

„Das Grundanliegen des Entschließungsantrags unterstütze ich ausdrücklich. Der Antrag enthält aber Forderungen, die seitens des Bundes bereits aufgegriffen und bearbeitet worden sind. Zum anderen gibt es aus meiner Sicht auch noch zu mehreren Punkten Beratungsbedarf “, begründete Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus das Stimmverhalten im Bundesratsplenum.

Der Antrag werde nun in den Ausschüssen im Detail erörtert und fortentwickelt. Dabei sei er zwingend auf die Aspekte zu beschränken, die seitens des Bundes bislang noch nicht aufgegriffen wurden. Auch bedürfe es im Sinne einer schrittweisen Herangehensweise dringend einer Priorisierung der einzelnen Forderungen, so der Minister.

„Eines müssen wir festhalten: Die Rückkehr des Wolfes ist ein Erfolg für den Artenschutz, aber er wurde hier nicht angesiedelt, er ist eingewandert“, betonte Backhaus. Wolf und Mensch zusammenzubringen – möglichst konfliktfrei – das sei nun die große politische Herausforderung.

„Wir nehmen die Ängste und Sorgen der Menschen ernst. Die Sicherheit von Mensch und Nutztieren hat für mich oberste Priorität – deshalb muss der Staat jetzt endlich seine Handlungsfähigkeit beweisen“, so der Minister. Dazu bedürfe es vor allem rechtssicherer Lösungen hinsichtlich der Entnahme von Wölfen, die Mensch und Nutztiere gefährden, erklärte der Minister und forderte erneut eine Anpassung des § 45 Absatz 7 des Bundesnaturschutzgesetzes.

„Außerdem brauchen wir Maßnahmen, die die Akzeptanz der Rückkehr des Wolfes steigern. Damit meine ich Prävention, Entschädigung und Aufklärung über den Wolf als streng geschützte Tierart. Denn Akzeptanz ist die wesentliche Basis für den dauerhaften Schutz des Wolfes“, bekräftigte Backhaus.

Um die über Jahrhunderte geprägte Kulturlandschaft und die Weidetierhaltung zu erhalten, bedürfe es zudem einer deutlich besseren finanziellen Begleitung der Weidehalter. „Unser Ziel ist es, notwendige Präventivmaßnahmen statt wie bisher mit 80 Prozent zukünftig vollständig – also zu 100 Prozent – zu fördern. Dazu laufen derzeit intensive Verhandlungen mit Brüssel“, erklärte der Minister.

Im Jahr 2018 gab es in Mecklenburg-Vorpommern bislang 12 Rissvorfälle, die dem Wolf zugeordnet werden konnten. Zu Beginn der Woche wurden zwei weitere Verdachtsfälle von Wolfsrissen gemeldet.

Dabei wurden am 14.10.2018 und 15.10.2018 im Amt Grabow drei Schafe getötet und drei weitere verletzt, von denen ein Tier noch im Nachgang getötet werden musste. Im Ergebnis der Rissbegutachtungen ist ein Wolf als Verursacher der Nutztierrisse nicht auszuschließen. Zur weiteren Untersetzung des Befundes wurden Genetikproben genommen.

Darüber hinaus kam es bei Lübtheen am vergangenen Wochenende zu einem Ausbruch einer Rinderherde. Nach Aussage des Halters bestehe die Vermutung, dass der Ausbruch im Zusammenhang mit dem Auftreten von Wölfen stand. Die Herde konnte wieder eingefangen werden.

Aus gegebenem Anlass werden Schaf- und Ziegenhalter gebeten, die Schutzvorkehrungen ihrer Tiere zu überprüfen. Zur Gewährleistung des Grundschutzes gehört es, dass die Zäune allseitig geschlossen sind. Die Höhe stromführender Zäune muss mindestens 90 Zentimeter betragen. Empfohlen werden allerdings über den Grundschutz hinausgehende höhere Zäunungen, welche auch gefördert werden können. Weiterhin ist es wichtig, dass der Abstand zum Boden sowie auch der Abstand zwischen Einzelelementen (wie z.B. den stromführenden Litzen) weniger als 20 Zentimeter beträgt. Ansprechpartner für Förderungen von Präventions­maßnahmen nach der Förderrichtlinie Wolf sind die örtlich zuständigen Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt bzw. die Biosphärenreservats- oder Nationalpark­ämter.

Klingelschilder sind kein Fall für die EU-Datenschutzverordnung

Brüssel – Die Europäische Kommission hat gestern (Donnerstag) klargestellt, dass die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Namen auf Türschildern oder Briefkästen nicht regelt und auch nicht deren Entfernung verlangt. Diesbezügliche Behauptung in mehreren Medienberichten in Deutschland und Österreich sind schlicht und einfach falsch. Die EU-Kommission empfiehlt, sich bei Zweifeln zur Umsetzung der neuen Datenschutzregeln an die jeweils zuständige nationale Datenschutzbehörde zu wenden. Sie sind bereit, Ratschläge zu geben und Fehlinterpretationen der Regeln zu vermeiden.

Die Datenschutzgrundverordnung setzt hohe Standards für den Schutz personenbezogener Daten und klärt, aus welchen Gründen Daten erhoben und verarbeitet werden können. Der Grundsatz der Einwilligung ist nur eine der Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Ein weiteres ist das Prinzip des „berechtigten Interesses“. Dieses berechtigte Interesse ist gegeben, denn um zu wissen, wer in einer Wohnung wohnt, ist notwendig, um eine Person kontaktieren oder Post zustellen zu können.

Gute Kitas nur mit dauerhafter Unterstützung durch den Bund

Berlin – Der Bundesrat fordert, dass sich die Bundesregierung finanziell über das Jahr 2020 hinaus dauerhaft an der Verbesserung der Kinderbetreuung beteiligt. Nur so könne die Qualität in den Kitas bundesweit tatsächlich verbessert werden, erklären die Länder in ihrer Stellungnahme vom 19. Oktober 2018 zum Regierungsentwurf des Guten-Kita-Gesetzes.

Zugleich warnen sie vor einem zu weitreichenden Eingriff des Bundes in die Kompetenzen der Länder. Die Frist zur Einführung der gestaffelten Kostenbeiträge hält der Bundesrat angesichts des damit verbundenen Aufwandes für zu knapp. Die Staffelung sollte deshalb erst am 1. August 2020 beginnen und nicht – wie im Gesetzentwurf vorgesehen – zum 1. August 2019. Um Qualitätsverbesserungen ansonsten ohne Verzögerung umsetzen zu können, plädiert er dafür, dass der Bund die vorgesehenen Mittel unabhängig von den Vertragsschlüssen mit den Ländern zum 1. Januar 2020 auszahlt.

Mit dem Gute-Kita-Gesetz möchte die Bundesregierung bis 2022 rund 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, die vor allem in gute Betreuungsschlüssel, vielfältige pädagogische Angebote und die Qualifizierung der Fachkräfte fließen sollen. Geplant ist außerdem eine bundesweit verpflichtende soziale Staffelung der Kita-Gebühren. Einkommensschwache Familien möchte die Bundesregierung ganz von den Kita-Gebühren befreien, um so für mehr Chancengerechtigkeit zu sorgen.

Damit das Geld dort ankommt, wo es benötigt wird, sollen die Länder selbst entscheiden, welche konkreten Maßnahmen sie ergreifen. Es ist deshalb geplant, dass sie mit dem Bund individuelle Verträge schließen. Möglich sind Maßnahmen in insgesamt zehn Handlungsfeldern.

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun über die Bundesregierung gemeinsam mit ihrer Gegenäußerung in den Bundestag eingebracht. Dort wurde das Gesetz am 18. Oktober 2018 bereits in erster Lesung beraten.

„Tag der Allee“ am 20. Oktober

Die Allee des Jahres 2018 ist eine Spitzahorn-Allee in Brandenburg

Berlin/Schwerin/Potsdam/Mainz – Die Allee des Jahres 2018 ist eine drei Kilometer lange Spitzahorn-Allee im Landkreis Barnim in Brandenburg. Sie liegt zwischen den Ortschaften Rüdnitz und Danewitz. Das Gewinnerfoto „Spitzahorn-Allee im leuchtenden Herbstkleid“ von Dietmar Olonscheck wurde aus insgesamt 146 Einsendungen als Sieger gekürt. Eine Jury des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) aus verschiedenen Bundesländern hat die Allee mit Bäumen mit bis zu drei Metern Umfang im Rahmen des bundesweiten Fotowettbewerbs zur Allee des Jahres ausgewählt.

„Die Allee zeigt Gleichmäßigkeit aber auch Individualität, Ebenmaß und Charakter des einzelnen Baumes. Die majestätisch erscheinende Ahorn-Allee ist ein großartiger Schmuck für die Straße“, begründet die Jury ihre Auswahl. Im Bundesland Brandenburg sind die meisten Alleen in Deutschland zu bewundern. Aber auch hier ist der Erhalt der Alleenlandschaft nicht selbstverständlich. „Der BUND macht mit der Auszeichnung der Allee des Jahres auf die kulturhistorische und ökologische Bedeutung der heimischen Alleen aufmerksam“, sagt Katharina Dujesiefken, BUND-Expertin für Baum- und Alleenschutz. „Wie die Jury erst später erfuhr, machte die Allee auf dem Siegerfoto vor einigen Jahren schon einmal Schlagzeilen. 2007 sollten sämtliche Bäume gefällt und die Straße grundhaft ausgebaut werden. Eine gerichtliche Entscheidung hatte damals die Fällung verhindert.“

Preisträger Dietmar Olonscheck erinnert sich an die Situation, in der das Foto entstand: „An einem Herbsttage mit herrlichem Wetter fuhr ich mit dem Fahrrad diese Allee entlang. Es war ruhig hier, nur der Wind rauschte in den Baumkronen. Diese Ruhe wurde nur ab und zu durch ein vorbeifahrendes Auto unterbrochen. Warum soll eine solche Straße zwischen zwei Dörfern verbreitert werden? Kann ein solches Verhältnis zwischen Nutzen und angerichtetem Schaden optimal sein?“ Über weite Strecken bildet die Allee mit den etwa 120 Jahre alten Bäumen auf beiden Seiten geschlossene Baumreihen. Aus ökologischer Sicht sind die Bäume besonders für Höhlen bewohnende Insekten und Höhlenbrüter von immenser Bedeutung. Doch ein Ausbau der Straße ist weiterhin im Gespräch.

Der zweite Preis des Alleenwettbewerbs geht nach Rheinland-Pfalz. Das Bild „Spaziergang im Frühling“, das von Dieter Rockser eingereicht wurde, zeigt eine vier Kilometer lange Allee blühender Wildkirschen zwischen Roderbirken und Roderhof. Zwei ältere Herren spazieren in ein Gespräch vertieft durch die frühlingshafte Farbenpracht der Allee. Der dritte Preis geht an Markus Lenk aus Bayern für sein Foto „Allee in Bisdamitz auf Rügen“. Die Straße wurde erst kürzlich ausgebaut und doch sind alle Bäume erhalten. Das Foto zeigt, wie die Allee harmonisch die Straßenwindungen begleitet und den Blick zum Licht leitet.

In diesem Jahr gab es im Fotowettbewerb außerdem einen Sonderpreis. Er geht an Eckhard Wolfgramm für sein Foto „Einbruch der Nacht auf der Landstraße Werder – Altentrepow“. Das Foto zeigt den Gegensatz zwischen den organischen Formen der Alleebäume und den starren Formen der Windkraftanlagen. Damit wird die Bedeutung der Alleen für das Landschaftsbild in besonderer Weise dargestellt.

Drese: Transparenz und Lohngerechtigkeit tragen zur Fachkräftesicherung bei

Schwerin – Licht und Schatten sieht Gleichstellungsministerin Stefanie Drese bei der Bekämpfung von Gehaltsunterschieden zwischen Frauen und Männern. Die Lohnlücke (Gender Pay Gap) beträgt in Deutschland unverändert 21 Prozent. Sie ist dabei in den alten Bundesländern mit 23 Prozent deutlich höher als in den neuen Ländern mit acht Prozent.

Wesentliche Gründe für die Verdienstunterschiede sind die unterschiedliche Bewertung von sogenannten frauen- und männerdominierten Berufen. Auch fehlt es Frauen auf Grund von Familienphasen an Berufsjahren, die sich im Entgelt widerspiegeln. Und noch immer arbeiten deutlich weniger Frauen als Männer in Führungspositionen.

„Es besteht folglich weiterer Handlungsbedarf und die Notwendigkeit, ein Bewusstsein für die Gründe dieser Lohnungerechtigkeit zu schaffen“, betont Gleichstellungsministerin Stefanie Drese anlässlich der Abschlusstagung des vom Sozialministerium aus EU-Mitteln finanzierten Projektes „Selbstverständnis Entgeltgleichheit“ heute in Schwerin.

Drese: „Hier setzen wir in Mecklenburg-Vorpommern an mit bundesweiten vorbildlichen Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, einer klischeefreien Bildung und Berufsorientierung von klein auf und Landesprogrammen für mehr Frauen in Führungspositionen.“ Zudem seien mehr tarifgebundene Beschäftigungsverhältnisse, mehr Lohntransparenz und eine Aufwertung der Sozialberufe notwendig, um die Lohnlücke zu schließen.

„Wir sind auf diesem Weg durchaus erfolgreich“, so Ministerin Drese. „Erfreulich ist die deutlich höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen in unserem Bundesland, sowohl in qualitativer, als auch in quantitativer Hinsicht. Im Bundesvergleich arbeiten Frauen in Mecklenburg-Vorpommern deutlich seltener in Teilzeit und wenn, dann nur in geringen Zeitanteilen. Außerdem sind im mittleren Management bereits 51 Prozent der Beschäftigten Frauen.“

Wichtig als Vorbilder sind aus Sicht der Ministerin auch Unternehmen, die sich mit dem Thema Lohnungleichheit beschäftigen. So sei es ein beispielgebender Schritt, dass vier Unternehmen aus MV, die sich im Rahmen des ESF-Projektes ‚Selbstverständnis Entgeltgleichheit‘ mit ihrer unmittelbaren geschlechtsspezifischen Lohnsituation auseinandersetzten, durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zum sogenannten eg-Check zertifiziert wurden.

Drese: „Ich sehe in Entgelttransparenz und Lohngerechtigkeit einen klaren Wettbewerbsvorteil zur Fachkräftesicherung und Fachkräftegewinnung.“

E-Learning-Projekt wird auf alle Kammerbezirke ausgeweitet

Ministerin Hesse: Digitalisierung in der beruflichen Schule geht voran

Schwerin – Das E-Learning-Pilotprojekt „Haleo“ an beruflichen Schulen wird auf alle Kammerbezirke in Mecklenburg-Vorpommern ausgeweitet. An dem Projekt beteiligen sich neben den beruflichen Schulen, Schulträger, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie die Hochschule Wismar, die die E-Learning-Plattform bereitgestellt hat. Bei einem Treffen in Wismar haben alle Projektpartner eine entsprechende Kooperationsvereinbarung unterzeichnet.

„Mit dem Haleo-Projekt geht die Digitalisierung in der beruflichen Schule voran“, betonte Bildungsministerin Birgit Hesse. „In der Pilotphase haben wir das E‑Learning in den beiden Bildungsbereichen ‚Wirtschaft, Verwaltung und Handel‛ sowie ‚Elektrotechnik‛ erprobt. Weil das Projekt so guten Anklang gefunden hat, weiten wir es jetzt auf weitere Standorte aus. Wir wollen herausfinden, inwieweit moderne Lernmethoden für die beruflichen Schulen eine Bereicherung sein können. Dabei wollen wir den Unterricht nicht revolutionieren, aber sinnvolle Zusatzangebote schaffen“, betonte Hesse.

Der Projektname Haleo leitet sich aus der Beschreibung „Handlungsorientiert lernen online“ ab. Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler loggen sich über das Internet in eine digitale Lernumgebung ein und arbeiten mit modernen Unterrichtsmaterialien. In der Pilotphase waren insgesamt 250 Schülerinnen und Schüler der beruflichen Schulen in Greifswald, Neubrandenburg und Waren an Haleo beteiligt. Künftig sollen es insgesamt 1.000 Schülerinnen und Schüler an zwölf beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern sein.

„Beim E-Learning arbeiten viele Partner der beruflichen Bildung zusammen. In einem Flächenland kann das eine große Chance sein, weil Entfernungen eine geringere Rolle spielen“, erläuterte Bildungsministerin Birgit Hesse. „Ich freue mich darüber, dass sich auch TOP-Ausbildungsbetriebe beim E-Learning beteiligen“, sagte die Ministerin. Zu den Ausbildungsbetrieben gehören u. a. die Liebherr-Akademie Rostock, die EGGER Holzwerkstoffe Wismar, Schweriner Aus- und Weiterbildungszentrum Schwerin und die Neubrandenburger Stadtwerke.

Hardware-Nachrüstung auf Kosten der Hersteller

Berlin – Der Bundesrat verlangt Hardware-Nachrüstungen für Dieselfahrzeuge auf Kosten der Hersteller. In einer am 19. Oktober 2018 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung zum Handeln auf. Er reagiert damit auf Gerichtsentscheidungen zu Dieselfahrverboten in einigen Städten.

Der Bundesrat sieht dringenden Handlungsbedarf, da viele Diesel-Fahrzeuge im Realbetrieb nicht den Abgasnormen entsprechen. Hardware-Nachrüstungen stellten die wirksamste Methode dar, um die Luftqualität in den Städten nachhaltig zu verbessern, die EU-weiten Grenzwerte einzuhalten und somit generelle Fahrverbote zu vermeiden. Saubere Luft ist ein wichtiger Faktor für die Gesundheit der Menschen, betont der Bundesrat.

Die Bundesregierung müsse die Voraussetzungen schaffen, damit für die betroffenen Dieselfahrzeuge eine Hardware-Nachrüstung erfolgen kann. Zudem soll sie zeitnah die Zulassungsvoraussetzungen für solche technisch umgerüsteten Diesel-Fahrzeuge regeln, die die Abgasnormen erfüllen.

Die Kosten der Umrüstung seien von den Herstellern zu tragen. Verbraucherinnen und Verbraucher, die ein vermeintlich emissionsarmes Diesel-Fahrzeug gekauft haben, dürfen nicht auf den Kosten sitzen bleiben, begründet der Bundesrat seine Forderung.

Die Entschließung wurde nun der Bundesregierung zugeleitet, die darüber entscheidet, ob sie die Forderung des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen für die Beratungen innerhalb der Bundesregierung gibt es allerdings nicht.

Bundesrat fordert bessere Förderung der erneuerbaren Energie in den Städten

Berlin – Der Bundesrat möchte die Energiewende in den Städten voranbringen. Seiner Ansicht nach muss das dort vorhandene Stromerzeugungs- und Flexibilisierungspotenzial besser genutzt werden. In einer am 19. Oktober 2018 gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung deshalb auf, bestehende Hemmnisse bei der Förderung regenerativer Energien zu beseitigen.

Photovoltaik sei in Städten geradezu ideal, da der Ausbau auf Dachflächen besonders flächenschonend sei, heißt es in der Initiative. Dem Ausbau von Solaranlagen auf Dächern stehe jedoch eine unnötige Begrenzung von Mieterstromprojekten auf maximal 100 kWp pro Gebäude entgegen. Das Potenzial von Mehrfamilienhäusern, insbesondere Mietshäusern in den Städten sei deutlich höher. Die Begrenzung solle deshalb aufgehoben und durch eine Regelung ersetzt werden, die Anlagen mit bis zu 250 kWp pro Gebäude zulässt.

Auch die zusätzliche Begrenzung von förderfähigen Mieterstromprojekten auf insgesamt 500 MW pro Jahr halten die Länder für energiepolitisch kontraproduktiv und überflüssig. Sie sei ebenfalls zu streichen. Außerdem plädieren sie dafür, Mieterstromprojekte auch auf Gewerbegebäuden zuzulassen sowie die Direktvermarktung von Reststrom aus Anlagen der Eigenversorgung oder aus Mieterstromanlagen zu erleichtern.

Verhindert werden muss nach Ansicht des Bundesrates, dass das Angebot von Mieterstrom und die Einspeisung von Überschussstrom zu einer Gewerbesteuerpflicht des Vermieters führen. Um bürokratische Hemmnisse bei Mieterstrommodellen zu beseitigen, schlägt er die Einführung von Bagatellgrenzen vor. Zu prüfen sei auch, ob Kleinanlagen nach EEG bis zu einer Bagatellgrenze von Einkommens- und Umsatzsteuer befreit werden sollten.

Darüber hinaus sprechen sich die Länder für eine intelligentere Nutzung von Kraft-Wärme-Koppelung aus. Die Flexibilisierung von Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen und Nutzung des Überschussstroms durch beispielsweise den Einsatz von Power-to-Heat-Anlagen sei insbesondere auch in Städten ein hilfreiches Instrument, um überschüssige regenerative Strommengen sinnvoll für eine urbane Energiewende zu nutzen.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die darüber entscheidet, ob sie die Forderungen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen für die Beratungen innerhalb der Bundesregierung gibt es allerdings nicht.

Die Verwaltungsgerichte arbeiten kontinuierlich weiter hohe Bestände ab

Justizministerin Katy Hoffmeister wünscht in ihrer Rede zur Amtseinführung des Präsidenten des Greifswalder Verwaltungsgerichts viel Erfolg. Dank an Vorgängerin

Greifswald – Im Jahr 2017 erledigten die beiden Verwaltungsgerichte in Greifswald und Schwerin zusammen 2.655 Verfahren in Asylrechtsfragen. Das waren 500 mehr als im Jahr zuvor. Die Zahl der Verfahrenseingänge stieg im selben Zeitraum um knapp 1.000 Verfahren von 2.398 Asylrechtsverfahren im Jahr 2016 auf 3.321 Asylrechtsverfahren im Jahr 2017. Die Bestände sind hoch, auch wenn im ersten Halbjahr 2018 die Zahl der neu eingegangenen Asylrechtsverfahren rückläufig ist. Der Anteil dieser Verfahren macht über die Hälfte der Arbeit an den Verwaltungsgerichten aus.

Justizministerin Hoffmeister dankte in ihrer Festrede zur Amtseinführung des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Greifswald, Eckhard Corsmeyer, dessen Vorgängerin Ursula Aussprung für die geleistete Arbeit. Sie wurde in den Ruhestand verabschiedet: „Der Anstieg der Verfahrensbestände führte dazu, dass im Jahr 2016 neben Schwerin auch das Verwaltungsgericht Greifswald wieder mit Asylrechtsfragen befasst ist. Wir haben die Verwaltungsgerichte personell verstärkt, trotzdem hatte die Klagewelle von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen enormen Einsatz abverlangt, um die vielen Eingänge zu bearbeiten. Dafür möchte ich ausdrücklich danken und sagen, dass sich dieser Einsatz ausgezahlt hat. Die Situation hat sich stabilisiert. Insgesamt sind die Eingänge rückläufig. Das Verwaltungsgericht ist auf einem guten Weg zu einer normalen Bestandssituation.“

Dem neuen Verwaltungsgerichtspräsidenten Corsmeyer wünschte Ministerin Hoffmeister viel Erfolg: „Als ein Mann der ersten Stunde haben Sie seit 1992 den Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Mecklenburg-Vorpommern begleitet. Von Ihrer Vorgängerin übernehmen Sie ein gut funktionierendes und wohl geordnetes Verwaltungsgericht.“

Salzmuseum in Bad Sülze feiert 65jähriges Jubiläum

Bad Sülze – „65 Jahre Salzmuseum – eine Reise durch die wechselvolle Geschichte des Museums“ – unter diesem Motto stand der Festakt zum Jubiläum des Salzmuseums in Bad Sülze (Landkreis Vorpommern-Rügen).

„Das Salzmuseum zeigt anschaulich und lebensnah die Geschichte der Salzgewinnung, die Entwicklung des Kurwesens in Bad Sülze und informiert über die Badegepflogenheiten früherer Jahrhunderte. Die interessante historische Aufbereitung und Pflege der Exponate ist dem Kultur- und Heimatverein zu verdanken. Die Ehrenamtlichen kümmern sich engagiert und kenntnisreich um den Erhalt des historischen Erbes“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Der Kultur- und Heimatverein Bad Sülze e.V. mit seinen mehr als 30 Mitgliedern hat es sich zur Aufgabe gemacht, Kunst, Kultur- und Heimatverbundenheit, Volksbildung, Wissenschaft, Heimatkunde sowie Landschaftspflege in der Kur- und Dahlienstadt Bad Sülze und Umgebung zu pflegen. Die Mitglieder führen unter anderem das Salzmuseum sowie die Touristinformation und haben seit 2003 die Ausrichtung des Dahlienfestes inne. Zum Salzmuseum gehören auch ein Café und ein Souvenirshop. Seit kurzem besteht die Möglichkeit, im Museumsgarten zu heiraten – das Bad Sülzer Standesamt hat dort eine Außenstelle eingerichtet.

„Die Stadt Bad Sülze ist mit ihrem Salzmuseum ein attraktives Ausflugsziel für Gäste und Einwohner. Die Region hat jedoch noch viel mehr zu bieten – beispielsweise den Vogelpark Marlow und das Freilichtmuseum Klockenhagen. Sportliche Urlauber können mit dem Fahrrad auf dem östlichen Backsteinrundweg die Stadt Bad Sülze samt Umgebung erkunden. Das umfangreiche touristische Angebot wird bereits von vielen Gästen genutzt“, sagte Glawe.

Bad Sülze gehört zum Reisegebiet Vorpommern. Nach Angaben des Statistischen Amtes gab es in Vorpommern von Januar bis Juli 2018 insgesamt knapp 1,3 Millionen Ankünfte (+0,7% im Vergleich zum Vorjahreszeitraum) und mehr als 5,4 Millionen Übernachtungen (+1,1%). In ganz Mecklenburg-Vorpommern waren es im gleichen Zeitraum mehr als 4,4 Millionen Ankünfte (+2%) und knapp 17,2 Millionen Übernachtungen (+1,7%). „Vorpommern erweist sich als verlässliche Größe in der touristischen Entwicklung unseres Landes“, so Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Kostenfreie Impfaktion im Schweriner Schloss für Jedermann

Schwerin – „MV impft – gemeinsam Verantwortung übernehmen“ (www.mv-impft.de) – im Rahmen der landesweiten Impfkampagne gibt es am Mittwoch, den 24. Oktober 2018 für alle Interessierten die Möglichkeit, sich durch das Gesundheitsamt Schwerin im Landtag impfen zu lassen. Möglich sind kostenfreie Impfungen gegen Grippe (Influenza), Tetanus-Diphtherie-Keuchhusten-Kinderlähmung als Kombination und Pneumokokken. „Ob beim Spaziergang im Schlossgarten, beim Einkaufsbummel durch die Innenstadt oder in der Mittagspause – der Impftermin im Schweriner Landtag eignet sich hervorragend, das Angenehme mit dem Nützlichen zu verbinden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe im Vorfeld der Impfaktion.

Von 11.00 bis 17.00 Uhr steht am Mittwoch ein Impfteam aus dem Gesundheitsamt Schwerin im Schloss (Landtag – Raum: ehemaliger Pferdestall, Zutritt über den Haupteingang) bereit, um gesundheitsbewusste Bürger kostenfrei zu impfen. Nach Möglichkeit sollte der Impfausweis mitgebracht werden. „Unkompliziert und ohne großen Aufwand haben hier alle die Möglichkeit, den eigenen Impfstatus auffrischen zu lassen. Jeder hat so die Möglichkeit sich und somit auch andere zu schützen“, so Glawe weiter.

Die Impfaktion in Schwerin ist Bestandteil der landesweiten Impfkampagne „MV impft – gemeinsam Verantwortung übernehmen“ (www.mv-impft.de). Ziel der Impfkampagne ist es, das Thema Impfen wieder stärker in den Blickpunkt der Bevölkerung zu rücken. Im Rahmen der Kampagne werden Informationen zielgruppenspezifisch für Eltern, Kinder, junge Erwachsene, Familien sowie Senioren angeboten. Neben dem Internetauftritt  wird mit gedrucktem Informationsmaterial wie Plakaten und Faltblättern geworben. Darüber hinaus werden auch digitale Medien, wie beispielsweise Kinos und YouTube als Informationsträger eingesetzt. Damit sollen unter anderem gezielt Jugendliche und junge Erwachsene angesprochen werden. Hinzu kommen Hinweise auf die zahlreichen Impfangebote der niedergelassenen Ärzte, der Gesundheitsämter und auch der Betriebsärzte im Land.

„Mit der Impfkampagne wollen wir alle in Mecklenburg-Vorpommern lebenden Menschen erreichen, um sie für das Thema Impfen zu sensibilisieren. Denn: Impfungen bieten Schutz für den Einzelnen und führen zugleich zu einem Kollektivschutz in der Bevölkerung. So lassen sich Epidemien verhindern; das schützt auch Risikopatienten wie Ältere und Schwangere. Wir wollen gemeinsam Verantwortung übernehmen“, so Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

„Call of Duty: Black Ops 4” treffsicher in Games-Charts

Alle Jahre wieder erscheint ein neuer Teil von „Call of Duty“ – und alle Jahre wieder erobert er die Spitze der offiziellen deutschen Games-Charts, ermittelt von GfK Entertainment. Auch „Call of Duty: Black Ops 4“ legt einen souveränen Auftritt hin. Der Activision-Shooter punktet mit der größten Karte in der Geschichte der Reihe, drei unterschiedlichen Spielmodi und dem ersten Platz der PS4- und Xbox One-Hitliste. Neben der Standardversion schießt sich die Pro Edition an die vierte (PS4) bzw. fünfte Position (Xbox One).

Wie langfristig der Erfolg des Franchises ist, beweist „Call of Duty: Black Ops 2“. Bereits 2012 erschienen, holt das Game aktuell immer noch PS3-Silber hinter „FIFA 19“ sowie Xbox 360-Bronze hinter „FIFA 19“ und „Minecraft“. Zusätzlich schaut „Call of Duty: Black Ops 3“ auf Rang acht der PC-Auswertung vorbei. Dort stehen „Assassin’s Creed Odyssey“ und „Die Sims 4“ weiter vorne.

Partys und Autorennen bleiben die höchste Priorität für Nintendo-Spieler: „Super Mario Party“ und „Mario Kart 8 Deluxe“ siegen auf Switch, „Mario Kart Wii Selects“ und „Mario Party 9 Selects“ auf Wii. „3DS Luigi’s Mansion 2 Selects“, das Remake des GameCube-Klassikers um eine gruselige Geistervilla, findet die meisten 3DS-Käufer.

Maßnahmen zur Prävention von Gewalt in Pflegeheimen

Schwerin – „Obwohl Gewalterfahrungen leider zum Pflegealltag gehören, gibt es bislang nur wenig Angebote zur Gewaltprävention in der Pflege. Ich begrüße deshalb sehr, dass die Techniker Krankenkasse sich dieser Problematik annimmt und gemeinsam mit der Universität zu Lübeck ein Präventionsprojekt in Pflegeheimen startet“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese bei der Auftaktveranstaltung zum Gewaltpräventionsprojekt „Partizipative Entwicklung von Konzepten zur Prävention von Gewalt in der stationären Pflege“ (PEKo) in Schwerin.

Gewalt in der Pflege belastet Pflegebedürftige und Pflegekräfte und umfasst alles, was ihnen Schaden oder Leid zufügt. Sie kann vielfältige Formen annehmen und ist als solche manchmal nicht direkt erkennbar. Sie kann mitunter auch unbeabsichtigt sein.

Auch wenn Pflegebedürftige besonders gefährdet sind, sind sie doch nicht die einzigen Opfer von Gewalt in der Pflege. So kann in stationären Pflegeeinrichtungen Gewalt auch zwischen Pflegebedürftigen stattfinden. Und auch die Pflegenden selbst sind nicht selten Opfer von Gewalthandlungen.

„Wir müssen aus der Kultur des Wegsehens gemeinsam mit den Beschäftigten von Pflegeheimen eine Kultur des Hinschauens entwickeln. Dieses Ziel verfolgt das Projekt PEKo“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese in ihrem Grußwort. Pflegende sollen für Gewaltereignisse sensibilisiert werden. Zudem geht es um die Entwicklung einrichtungsspezifischer Maßnahmen und deren nachhaltige Implementierung in die Pflegeheimstruktur.

Ministerin Drese bedankte sich bei den am Gewaltpräventionsprojekt teilnehmenden Pflegeeinrichtungen aus Mecklenburg-Vorpommern. „Von Ihnen geht eine starke Signalwirkung aus. Ich bin überzeugt davon, Pflege ohne Gewalt bedeutet Entlastung, ein positives Betriebsklima, ein höheres Sicherheitsgefühl, eine bessere Gesundheit und ein besseres Miteinander der Pflegenden und der Pflegebedürftigen. Ich wünsche mir, dass möglichst viele Pflegeheime im Land dieses wichtige Thema angehen“, sagte Drese.

Das 2015 in Kraft getretene Bundesgesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) verbessert die Grundlagen für die Zusammenarbeit von Ländern, Kommunen und Sozialversicherungsträgern in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung – für alle Altersgruppen und in vielen Lebensbereichen. Die Soziale Pflegeversicherung erhalten darin einen Auftrag, Leistungen zur Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen zu erbringen. Unter der Beteiligung der Pflegebedürftigen und der Pflegeeinrichtung sollen Pflegekassen Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation und zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten entwickeln sowie deren Umsetzung unterstützen.