100 Jahre Frauenwahlrecht

Kampf für die gleiche Teilhabe von Frauen und Männern muss weitergehen

Schwerin – Der 12. November 1918 gilt als die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts und der Beginn der parlamentarischen Demokratie. „Die Errungenschaft des von vielen mutigen Frauenrechtlerinnen erkämpften Wahlrechts legte vor 100 Jahren einen wesentlichen Grundstein für die gesetzliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern“, betonten Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Gleichstellungsministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

„Vieles ist seither in Sachen Gleichstellung erreicht worden, doch auch nach 100 Jahren muss der Kampf für die gleiche Teilhabe von Frauen und Männern weitergehen. So verdienen Frauen immer noch weniger als Männer und sind noch viel zu selten in Spitzenpositionen vertreten. Auch von einer paritätischen Besetzung in den Parlamenten sind wir noch meilenweit entfernt und müssen in den letzten Jahren sogar rückläufige Quoten erleben“, sagte Schwesig.

Auch für Gleichstellungsministerin Stefanie Drese ist das Ziel einer vollständigen Gleichberechtigung von Frauen und Männern noch nicht erreicht. „Viele Schritte und konkrete Maßnahmen führen zu mehr Gleichberechtigung und gesellschaftliche Emanzipation. Sie sind aber nichts Selbstverständliches und müssen gegen manche Männerbünde durchgesetzt werden“, so Drese.

Als wichtigen Faktor führt Ministerin Drese hierbei die vier Mentoringprogramme des Landes für mehr Führungsfrauen in allen gesellschaftlichen Bereichen an: „Für eine gelebte Gleichberechtigung, etwa bei der Aufteilung von familiärer Arbeit und beruflichen Verpflichtungen müssen wir zudem die Köpfe und Herzen von Frauen und Männer, von Wirtschaft und Gesellschaft erreichen. Auch in dieser Schaffung des entsprechenden Bewusstseins besteht noch Nachholbedarf.“

Ministerpräsidentin Schwesig sieht im heutigen Datum, einen guten Grund, die mutigen Vorkämpferinnen von vor 100 Jahren zu würdigen. „Gleichzeitig rufe ich alle Akteurinnen und Akteure in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft dazu auf, bei ihrem Einsatz für Akzeptanz, Chancengleichheit und gerechte Teilhabe aller Menschen nicht nachzulassen und diese wichtigen demokratischen Grundwerte zu verteidigen und weiterzuentwickeln“, so Schwesig.

Polizeischüler vereidigt

Güstrow – Innenminister Lorenz Caffier hat heute in der Sport- und Kongresshalle in Güstrow 340 angehende Polizistinnen und Polizisten vereidigt, darunter auch vier Mitglieder der Sportfördergruppe der Landespolizei.

„Die Leistung des Eides soll Ihnen besonders die Verantwortung, die Sie nun übernehmen, bewusst machen“, so Innenminister Lorenz Caffier. „Sie versprechen damit vor aller Öffentlichkeit, dass Sie in besonderer Weise für den Erhalt der freiheitlich-demokratischen Grundordnung eintreten werden. Es versteht sich von selbst, dass sich für Polizisten als Inhaber des staatlichen Gewaltmonopols jeglicher politischer oder religiöser Extremismus verbietet.“

186 der heute vereidigten Anwärter haben ihre zweijährige Ausbildung in der Laufbahngruppe 1 zweites Einstiegsamt (ehemaliger mittlerer Dienst) bereits im September begonnen. Nach den vier Auszubildenden der Sportfördergruppe, die ebenfalls im September ihren Dienst bei der Landespolizei antraten, haben seit dem ersten Oktober 148 Polizeianwärterinnen und –anwärter als Fachhochschulstudenten das dreijährige Studium in der Kommissarslaufbahn begonnen.

Die jungen Polizeischüler haben sich in einem Auswahlverfahren unter 1.821 Bewerberinnen und Bewerbern als die Besten im Sinne von Teamfähigkeit, Leistung, Wissen und Flexibilität durchgesetzt.

„Sie sind das Symbol eines Paradigmenwechsels. Nie zuvor war ein Ausbildungsjahrgang in der Geschichte unseres Bundeslandes größer, nie zuvor haben wir so viel Nachwuchs eingestellt“, macht Innenminister Lorenz Caffier ins einem Grußwort deutlich.

Mit dem Pakt für Sicherheit hat die Landesregierung sich dazu entschlossen, die Personalstärke der Landespolizei bis zum Jahr 2021 auf 6.200, also um 400 Planstellen, zu erhöhen. Somit werden auch in den nächsten Jahren mit den neuen Einstellungen nicht nur die Altersabgänge ausgeglichen und jeder pensionierte Polizist durch einen jungen Anwärter ersetzt sondern auch zusätzlich Anwärterinnen und Anwärter für den Dienst in der Landespolizei eingestellt.

Innenminister Caffier wies in seiner Rede aber auch darauf hin, dass es für die Polizistinnen und Polzisten im Land nicht immer einfach sein wird, die ihnen übertragenen Aufgaben zu bewältigen: „Der Polizeiberuf ist mit Gefahren verbunden wie kaum ein anderer. Gewalt und Gewaltbereitschaft begegnen uns täglich. Immer wieder wird zu Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten aufgerufen oder diese ausgeübt, ob durch politische Extremisten oder Fußball-Hooligans. Gewalt ist ein Problem unserer Gesellschaft, nicht nur für die Polizei. Als Polizistinnen und Polizisten können Sie Gewaltkriminalität bekämpfen, aber damit können Sie Gewalt in unserer Gesellschaft nicht beseitigen, das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“

Polizeidirektor Peter Mainka zum Polizeipräsidenten Rostock ernannt

Polizeipräsident Rostock Peter Mainka

Polizeipräsident Rostock Peter Mainka

Rostock – „Der Polizeipräsident von Rostock hat einen absolut fordernden Job – und deswegen bekommen ihn auch nur absolute Spitzenkräfte. Und genau so eine Spitzenkraft haben wir mit Peter Mainka gefunden“, sagte Innenminister Lorenz Caffier anlässlich der offiziellen Amtseinführung des neuen Polizeipräsidenten im Polizeipräsidiums Rostock Peter Mainka am heutigen Nachmittag.

Mit Wirkung vom 01.11.2018 ist der bisherige Leiter des Landeswasserschutzpolizeiamts Mecklenburg-Vorpommern Polizeidirektor Mainka nun Chef von rund 2.300 Polizistinnen und Polizisten des Landes und zuständig für die Sicherheit von rund 900.000 Bürgerinnen und Bürger Mecklenburg-Vorpommerns.

„Als Leiter der Wasserschutzpolizei brachte Herr Mainka eine Kooperation mit der Bundespolizei auf den Weg, nach der auch Wasserschutzpolizisten für den Frontex-Einsatz an Europas Außengrenze in Griechenland herangezogen werden“, würdigt Innenminister Caffier das bisherige Engagement Mainkas, das damit auch über die Grenzen des Landes und des Bundes hinweg reicht.

Peter Mainka wurde 1958 in Erfurt geboren, er ist verheiratet und hat zwei Kinder. Vor dem Beginn seiner beruflichen Laufbahn bei der Deutschen Volkspolizei im Jahr 1981 fuhr Peter Mainka als Vollmatrose der Deutschen Seereederei zur See. Es folgten in den 80er Jahren zunächst Aufgaben im Streifeneinzeldienst sowie als Sachbearbeiter der Kriminalpolizei im VPKA in Rostock.

Nach seinem Studium an der Hochschule der Deutschen Volkspolizei in Berlin, welches Peter Mainka als Diplom-Staatswissenschaftler 1989 erfolgreich abgeschlossen hatte, folgten mehrere Führungsaufgaben in der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern, unter anderem als Leiter der Kriminalpolizeiinspektion in Güstrow oder Leiter der Polizeiinspektion in Bad Doberan.

Nach verschiedenen Führungssaufgaben sowohl im Landeskriminalamt M-V als auch in der Besonderen Aufbauorganisation (BAO) Kavala zur Vorbereitung und Durchführung des G8-Gipfels, zog es Herrn Mainka im Jahr 2008 wieder in die Stadt Rostock, wo er zunächst die Polizeiinspektion und ab 2011 die Kriminalpolizeiinspektion Rostock leitete. Seit Mai 2016 war der Leitende Kriminaldirektor Mainka Behördenleiter der Wasserschutzpolizei Mecklenburg-Vorpommerns.

Innenminister Lorenz Caffier: „Mit Schutzpolizei, Kripo, LKA, Landespolizeischule und G8 hat Peter Mainka nahezu jeden Aufgabenbereich in der Landespolizei abgedeckt, den ein Polizeibeamter in seiner Laufbahn abdecken kann und hat damit auf allen Feldern enorme Fachkompetenzen entwickelt und Netzwerke aufgebaut. Daher ist es nur folgerichtig, dass Peter Mainka jetzt Polizeipräsident ist.“

Freiwillige Feuerwehr Tarnow bald besser ausgestattet

Tarnow – Die Freiwillige Feuerwehr in Tarnow (Landkreis Rostock) ist auch für Aufgaben außerhalb des Gemeindegebietes zuständig und könnte zukünftig nach dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V ebenso als Feuerwehr mit besonderen Aufgaben bestimmt werden. Die technische Ausstattung muss allerdings dringend besser werden, denn das vorhandene Tanklöschfahrzeug vom Typ IFA W50 ist 28 Jahre alt.

Spätestens als die Tarnower Feuerwehr 2017 wegen eines Garagenbrands nach Bützow gerufen wurde und das Löschfahrzeug nicht ansprang, war klar: es muss ein neues Löschfahrzeug angeschafft werden. Dabei erhält die Gemeinde finanzielle Unterstützung nicht nur vom Landkreis, sondern auch vom Land. Innenminister Lorenz Caffier übergab heute an den Bürgermeister Herrn Ingo Sander einen Zuwendungsbescheid über eine Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 83.333,00 EUR.

„Neue Löschtechnik schützt nicht nur die Bürgerinnen und Bürger bei Bränden oder anderen Gefahren, sondern sie schützt auch die Einsatzkräfte Die Freiwillige Feuerwehr Tarnow ist mit derzeit über 50 aktiven Kameradinnen und Kameraden gut aufgestellt und leistet auch mit ihrer Jugendfeuerwehr sehr viel für die Nachwuchsarbeit“, lobte der Minister vor Ort das Engagement der Ehrenamtler. „Für sie ist ihre Feuerwehr Herzensangelegenheit und sie opfern uneigennützig viele Stunden ihrer Zeit, nicht nur für die Ausbildung oder Nachbereitung von Einsätzen, sondern auch für die örtliche Gemeinschaft in Tarnow.“

Besondere Einsatzschwerpunkte im Ausrückebereich der Feuerwehr Tarnow sind u.a. Gewerbeunternehmen, eine Tagespflegestation, diverse größere Wohnblöcke, die Bundesstraße 104, eine Bahnstrecke im Fernverkehr, sowie eine Biogasanlage. Hinzu kommt, dass es in der Gemeinde Tarnow kein Löschwasserhydrantennetz gibt, auch aus diesem Grund ist die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs (TLF 4000) unumgänglich.

Grünes Licht von der EU

Forschungs- und Entwicklungsförderung wird aufgestockt

Schwerin – Die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation wird aufgestockt. „Brüssel hat uns grünes Licht hierfür gegeben. Mit der vorliegenden Genehmigung werden weitere 50 Millionen Euro Mittel für die Forschungs- und Entwicklungsförderung (FuEuI-Förderung) bereitgestellt. Wir wollen mit der Unterstützung die Innovationskraft der regionalen Wirtschaft weiter ausbauen. Wichtig ist, dass mit der Technologieförderung mehr marktfähige Produkte entstehen, die international wettbewerbsfähig sind. Dies schafft auch mehr zukunftsorientierte Arbeitsplätze im Land“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag.

Für die EU Förderperiode 2014 bis 2020 wurden im Operationellen Programm des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) des Landes Mecklenburg-Vorpommern von Beginn an finanzielle Mittel in Höhe von 168 Millionen Euro für die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation zur Verfügung gestellt. „Die Möglichkeiten der FuEuI-Förderung werden von den Unternehmen und Forschungseinrichtungen des Landes sehr gut angenommen, so dass Mitte 2018 bereits ein sehr großer Teil der geplanten Mittel schon gebunden war. Mit den weiteren 50 Millionen Euro stehen insgesamt rund 218 Millionen Euro aus dem EFRE für unseren Technologieförderschwerpunkt zur Verfügung“, erläuterte Wirtschaftsminister Glawe weiter.

Seit Inkrafttreten der FuEuI-Richtlinie im Mai 2015 wurden insgesamt 310 Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit einem Fördervolumen von rund 117 Millionen Euro unterstützt. Davon allein 173 Verbundprojekte, also Projekte von Unternehmen und Hochschulen, mit 83,7 Millionen Euro. „Mit den nun zusätzlichen Mitteln können die Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der FuEuI-Richtlinie erweitert werden“, sagte Glawe.

Insbesondere klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) werden unterstützt, ihre Produktionsprozesse zu analysieren, „digitale“ Lösungsvorschläge (Prozessinnovationen) zu erarbeiten und diese in Pilotprojekten umzusetzen. Diese Pilotprojekte werden bei klein- und mittelständischen Unternehmen mit bis zu 50 Prozent und bei großen Unternehmen mit bis zu 15 Prozent, jedoch max. mit 200.000 Euro, gefördert. Zudem können auch Analysen und Beratungen im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Beschäftigten im Unternehmen (Technikfolgenabschätzung) gefördert werden.

Zukünftig soll als neues Instrument im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungsrichtlinie des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern auch die Förderung von Investitionen möglich sein, die der Umsetzung von vorher durchgeführten Prozessinnovationen dienen. Die Investitionen in Folge von Prozessinnovationen werden mit 50 Prozent und bis zu 100.000 Euro gefördert. Hierzu zählen zum Beispiel Maschinen, Anlagen, Robotik, Automatisierungstechnik wie Sensorik oder Datenübertragungstechnik. „Damit sollen Digitalisierungslösungen vom Schreibtisch in die Praxis überführt werden“, so Glawe.

Weiterhin hat das Wirtschaftsministerium zwei Beteiligungsfonds aufgelegt, um technologieorientierte Existenzgründer und bestehende Unternehmen zu unterstützen. So fördert die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (MBMV) in Form stiller und offener Beteiligungen kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Existenzgründungen im Bereich Forschung und Entwicklung sowie digitale Geschäftsmodelle. Hierfür stehen Mittel in Höhe von 15 Millionen Euro zur Verfügung. Außerdem betreut die Genius Venture Capital GmbH einen Risikokapitalfonds in Höhe von 10 Millionen Euro für aktive Beteiligungen.

„Ziel ist es, jungen innovativen Technologieunternehmen und Existenzgründern im Land Risikokapital zur Verfügung zu stellen und damit die bestehenden Möglichkeiten bei der Frühphasenfinanzierung in Mecklenburg-Vorpommern weiter zu verbessern“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend. Finanziert werden alle Kosten von der Forschung und Entwicklung bis zur Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen. Neben dem Beteiligungskapital erhalten die Unternehmer eine qualifizierte Managementunterstützung.