Vorstand der Universitätsmedizin Rostock wird erweitert

Rostock – Die vom Aufsichtsrat in Auftrag gegebenen Untersuchungen an der Universitätsmedizin Rostock (UMR) sind abgeschlossen. Zu diesem Ergebnis kommt das Gremium nach seiner Sitzung heute in Rostock. Als Folge hat der Aufsichtsrat entschieden, dass er mit Prof. Dr. Christian Schmidt als Ärztlichem Vorstand an der UMR weiterarbeiten möchte.

Gleichzeitig ist der Aufsichtsrat der Meinung, dass es für die aktuelle Situation an der UMR vorteilhaft ist, vorübergehend eine weitere unabhängige Vorstandsposition einzurichten und dieser Position ausschließlich die Aufgaben und Funktionen des Vorstandsvorsitzes zu übertragen. Hauptaufgabe ist es, das übergreifende Zusammenwirken der Geschäftsbereiche in ihren Querschnitten zu regeln, die Zusammenarbeit des Vorstands als Gremium zu organisieren und die Gesamtentwicklung der Universitätsmedizin Rostock zu gewährleisten. Der Aufsichtsrat ist froh, dass sich Prof. Dr. Gabriele Nöldge-Schomburg bereiterklärt hat, den Vorstandsvorsitz kommissarisch zunächst für das Jahr 2019 zu übernehmen.

Professor Dr. med. Gabriele Nöldge-Schomburg war von 1999 bis 2017 C4-Professorin und Direktorin der Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie und Intensivtherapie und ist bis heute als Stellvertretender Ärztlicher Vorstand an der Universitätsmedizin Rostock tätig. Neben einer ausgewiesenen Expertise als Ärztin und Klinikleiterin auf dem Gebiet der Anästhesie besitzt sie langjährige Erfahrung in der universitären Selbstverwaltung und in den Leitungsgremien von Universitätsklinika. Prof. Dr. Nöldge-Schomburg war erste Dekanin an der Medizinischen Fakultät der Universität Rostock und Mitglied des Senats der Universität Rostock. Von 2004 bis 2011 war sie Mitglied im Kuratorium des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf, seit 2011 ist sie als externe Sachverständige in den Aufsichtsrat des Universitätsklinikums Essen bestellt.

„Ich freue mich über die Bereitschaft von Prof. Dr. Gabriele Nöldge-Schomburg, den Vorstandsvorsitz an der UMR kommissarisch zu übernehmen. Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass mit diesem Team die anstehenden Aufgaben und Herausforderungen an der Universitätsmedizin Rostock bewältigt werden können“, sagte der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Staatssekretär Sebastian Schröder.

Schwesig will zügige Beratungen im Vermittlungsausschuss

Berlin – Der Bundesrat hat heute mit Stimmen aller Länder den Vermittlungsausschuss angerufen, um dort über die vom Bundestag vorgeschlagene Änderung der Artikel 104b und 104c des Grundgesetzes beraten zu können.

„Alle Länder stehen zum Digitalpakt. Unser gemeinsames Ziel ist, dass wir möglichst bald zu einer Verbesserung der digitalen Ausstattung unserer Schulen kommen. Wenn eine Grundgesetzänderung kurzfristig nicht möglich ist, müssen wir auch andere Wege wie eine staatsvertragliche Regelung in Erwägung ziehen“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.“

„Mit der vom Bundestag beschlossenen Grundgesetzänderung sind wir nicht einverstanden. Die Kritik Mecklenburg-Vorpommerns richtet sich dabei auf die geplante Änderung des Artikel 104b“, erläuterte Schwesig. „Darüber sollten wir zügig im Vermittlungsausschuss sprechen.“

Die Änderung sieht vor, dass Investitionsprogramme des Bundes künftig von den Ländern mit 50 Prozent kofinanziert werden müssen. „Das Grundgesetz spricht vom Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse. Die Änderung des Artikel 104b würde genau zum gegenteiligen Effekt führen. Die finanzschwachen Länder können diese 50 Prozent nicht stemmen.“

Außerdem machte der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung den Weg für das Gute-Kita-Gesetz frei. „Ich habe lange dafür gekämpft, dass Bund und Länder gemeinsam für Verbesserung in den Kitas sorgen. Ich freue mich deshalb, dass das Gesetz von Familienministerin Franziska Giffey heute den Bundesrat passiert hat. Das ist ein guter Tag für die Kitas und vor allem für die Eltern und Kinder in ganz Deutschland“, sagte Schwesig. „Wir in Mecklenburg-Vorpommern werden das Geld für die beitragsfreie Kita einsetzen.“

In einer gemeinsamen Entschließung bekräftigten die Länder ihre Forderung, dass die Unterstützung des Bundes über das Jahr 2022 hinaus gewährt werden muss. „Daueraufgaben müssen auch dauerhaft finanziert werden. Wir brauchen auch über 2022 hinaus die Unterstützung des Bundes“, so Schwesig.

Zugewanderte lassen sich zu psychosozialen Betreuerinnen und Betreuern weiterbilden

Kaselitz: Interkulturelle Kompetenzen im Land stärken

Rostock – „Einen besonderen Beitrag zur Integration leisten die Menschen, die selbst Zuflucht in Mecklenburg-Vorpommern gesucht haben und nun Zugewanderte beraten wollen“, erklärte die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Dagmar Kaselitz, am Freitag (14. Dezember) bei ihrem Besuch in Rostock. Sie lobte dort den Einsatz der Malteser Werke, die die Weiterbildung von Migrantinnen und Migranten zu psychosozialen Betreuerinnen und Betreuern gemeinsam mit der international agierenden Organisation Ipso realisieren.

Kaselitz betonte, dass die interkulturelle Öffnung künftig eine Schlüsselqualifikation sein wird: „Als neu ausgebildete Beraterinnen und Berater eröffnen wir diesen Menschen auch neue berufliche Perspektiven im Land. Motivierte Fachkräfte, die ihre Sprachkenntnisse nutzen möchten, um Zugewanderte zu stärken und zu unterstützen, sind ein potenzieller Zugewinn für Einrichtungen und Institutionen.“

Die Integrationsbeauftragte sprach sich in diesem Zusammenhang für eine Erhöhung des Anteils von Beschäftigten mit Migrationshintergrund in der Verwaltung und den Einrichtungen des Landes aus. „Um kompetente, interkulturelle Fachkräfte im Land auszubilden und zu halten, bedarf es weiterhin einer gezielten Integrationsförderung und einer intensiven Verständigung zu den gemeinsamen Regeln des Zusammenlebens“, so Kaselitz und erklärte weiter: „Verständnis, Erfahrung und Wissen über andere Kulturen und Sprachen sind deshalb auch ein Schwerpunktbereich bei der Fortschreibung des Landesintegrationskonzeptes.“

Abschaffung des Schulgeldes für die nichtakademischen Gesundheitsberufe

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommerns Landtag in Schwerin ist am Donnerstag die Abschaffung des Schulgeldes für die nichtakademischen Gesundheitsberufe diskutiert worden. „Die Thematik ist für uns nicht neu. Hierzu wurden bereits Gespräche mit den betroffenen Akteuren geführt. Es laufen Gespräche auf Bundesebene. Da die Fachkraftsituation bundesweit vergleichbar ist, wird vom Bundesgesetzgeber eine bundeseinheitliche Lösung erwartet. Wenn die Rahmenbedingungen stimmen, würden wir die Schulgeldfreiheit auch im Interesse der Gewinnung von Fachkräftenachwuchs positiv begleiten. Es gibt viel zu tun, um Gesundheitsberufe attraktiver zu gestalten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

In Deutschland existiert keine allgemeingültige Definition des Begriffs „Gesundheitsberuf“. Generell werden darunter alle Berufe zusammengefasst, die im weitesten Sinn mit der Gesundheit zu tun haben. Für einen Teil der Gesundheitsberufe ist der Staat zuständig. Darüber hinaus entwickeln sich einige Gesundheitsberufe ohne Reglementierung. Bei den geregelten Berufen unterscheidet man diejenigen Berufe, die durch Bundesrecht geregelt sind und solche, die im Landesrecht verankert werden. 17 nichtärztliche Heilberufe sind derzeit durch Bundesgesetze geregelt. Neben den Pflegefachberufen gehören unter anderem dazu die Therapieberufe (Ergo-, Logo-, Physiotherapie) und die Hebammen sowie Diätassistenten. Hinzu kommen zwei landesrechtlich geregelte Gesundheitsberufe – die Gesundheits- und Altenpflegehelfer/innen und Rettungssanitäter/innen.

Neben der Schulgeldfreiheit in den drei Pflegeberufen wären 16 weitere Gesundheitsberufe bzgl. der generellen Schulgeldfreiheit zu regeln. „An den 16 staatlichen Schulen in M-V erfolgt heute schon eine schulgeldfreie Ausbildung in den Gesundheitsberufen. Dennoch erfordert die aktuelle demografische Situation in Deutschland und die damit verbundenen Herausforderungen in der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung die Umsetzung weiterer Maßnahmen. Für die künftige Sicherstellung einer adäquaten und bedarfsgerechten Versorgung ist eine ausreichende Anzahl an Fachkräften in den Gesundheitsberufen erforderlich. Dazu müssen entsprechend viele Personen für die Ausbildung gewonnen werden. Hierzu ist unter anderem ein Zugang ohne finanzielle Hürden erforderlich“, forderte Glawe weiter.

Die Bundesregierung hat die Abschaffung des Schulgeldes in den Gesundheitsberufen im aktuellen Koalitionsvertrag verankert und eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe“ einberufen, um die Berufe zu novellieren und deren Ausbildung zu stärken. „Dazu erfolgt gegenwärtig eine Abstimmung zu den Inhalten. Um in einem ersten Schritt einen Überblick über die zum Teil sehr unterschiedlichen Finanzierungen in den Gesundheitsberufen zu erhalten, erfolgt derzeit eine Bund-Länder-Abfrage zur Zahlung von Schulgeld. Diese geht unter anderem auf die Folgen der Zahlung einer Ausbildungsvergütung sowie die Ermittlung der erwarteten Kosten der Schulgeldfreiheit ein. Die Ergebnisse werden der Bund-Länder-Arbeitsgruppe präsentiert und stellen die Basis für weitere Planungen dar“, so Glawe weiter.

Gesundheitsminister Glawe macht deutlich, dass die Ausweitung der Abschaffung des Schulgeldes in einem geregelten Prozess für die weiteren Berufe im Gesundheitswesen erfolgen muss. „Hierzu muss auch die hochschulische Ausbildung für Gesundheitsberufe einbezogen werden“, sagte Glawe. Das derzeitige Bundesmodellvorhaben der künftigen hochschulischen Ausbildung der Therapieberufe (Ergo-, Logo- und Physiotherapie) und der Hebammenausbildung kam in der ersten Evaluationsphase zu dem Schluss, dass die hochschulische Ausbildung sinnvoll und wünschenswert ist. In der zweiten Evaluationsphase, die Ende 2019 abgeschlossen sein wird, steht u.a. die Frage im Mittelpunkt, ob die Therapieberufe künftig vollständig hochschulisch ausgebildet werden sollen. Sofern dies eintritt und mit dem Wissen, dass die Hebammenausbildung auf Grund bestehenden EU-Rechts (EU-Richtlinie 2013/55/EU) künftig ausschließlich an der Hochschule erfolgt, wird sich hier künftig eine andere Finanzierung ergeben.

„Aus meiner Sicht scheint es deshalb sinnvoller, die künftige Finanzierung im Rahmen der hochschulischen Ausbildung zu diskutieren und dazu auf Bundesebene ein einheitliches System zu entwickeln. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe kann wichtige Aspekte, wie zum Beispiel Vorschläge zur Finanzierung der praktischen Ausbildungsabschnitte, erarbeiten“, sagte Glawe. Die umfassenden Ergebnisse der Arbeitsgruppe sollen Ende 2019 vorliegen. Diese sollten Basis für die Entwicklung von gegebenenfalls weiterführenden Maßnahmen in M-V sein.

„Es sind mit den Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern zur Abschaffung des Schulgeldes zunächst in den Pflegeausbildungen erste wichtige Schritte getan. Die Umsetzung erfordert umfassende zeitliche und finanzielle Ressourcen. Die Ausweitung der Abschaffung des Schulgeldes in weiteren Gesundheitsberufen sollte darauf aufbauend erfolgen. Somit kann ein weiterer wichtiger Beitrag geleistet werden, um künftig ausreichend Personal für eine Ausbildung im Gesundheitswesen zu gewinnen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Glawe abschließend.

Drese: Kinderschutz ist professioneller geworden

Schwerin – Sozialministerin Drese sieht wesentliche Beiträge für einen besseren Kinderschutz im weiteren Ausbau der fachübergreifenden Zusammenarbeit sowie einer stärkeren Verankerung in der Gesamtgesellschaft. „Wir stärken die Leistungsfähigkeit im Kinderschutz durch gezielte Hilfen, tragfähige Strukturen und gute Rahmenbedingungen“, sagte Drese heute in der Landtagsdebatte zum Kinderschutz, die auf Antrag der Linksfraktion stattfand.

Die Ministerin konstatierte, das vieles auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene im Bereich des Kinderschutzes in den letzten Jahren professioneller geworden ist. „Damit sind gleichzeitig aber auch die Anforderungen stetig gewachsen“, so Drese.

Neue gesetzliche Regelungen hätten in der Kinder- und Jugendhilfe zu einer Verlagerung von Aufgabenschwerpunkten und zunehmenden Verflechtung von Leistungsbereichen geführt. Weitere Reformen stehen mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), mit der Novellierung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) und mit der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz noch an.

Auf Landesebene hat das Thema Kinderschutz nach Ansicht Drese eine hohe Priorität. „Neben dem 2016 in Kraft getretenen Landesprogramm Kinderschutz haben wir viele Maßnahmen und Projekte zur Stärkung der Elternkompetenz und Familienhilfen entwickelt und vor allem in Prävention und Beratung investiert“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese: „Wir haben etwa das Bündnis Kinderschutz MV so umstrukturiert, dass die übergreifende Kooperation und Vernetzung in den Kommunen stärker zum Tragen kommt. Hierzu gehören auch die Stärkung der Wahrnehmung für den Kinderschutz vor Ort mit der jährlich stattfindenden Aktionswoche Kinderschutz.“ Weitere Schwerpunkte sind die Qualifizierung von Fachkräften in der Kinder- und Jugendhilfe, die Erarbeitung eines Landeskonzeptes „Frühe Hilfen“ und die Förderung der „Kinderschutzhotline“.

Drese: „Wir bieten zudem seit September die erste App der Landesregierung an: unsere Kinderschutz-App kann als Orientierungshilfe im Verfahren von Kindeswohlgefährdung u. a. von Fachkräften der Jugendhilfe, von Ärzten und Lehrkräften genutzt werden.“

Live Chat mit Sozialministerin Drese

Kindertagesförderung im Fokus

Schwerin – Am kommenden Dienstag, den 18. Dezember 2018, steht Sozialministerin Stefanie Drese live für Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Von 17 Uhr bis 18 Uhr können sich Interessierte über das Portal www.familienbotschaft-mv.de an die Ministerin wenden.

Wer keine Zeit hat, direkt am 18. Dezember seine Fragen an die Ministerin zu richten, der kann bereits jetzt sein Anliegen online auf der Homepage der Familienbotschaft MV unter http://chat.familienbotschaft-mv.de/einstellen.

Im Fokus des Austauschs soll vor allem das Thema „Kindertagesförderung“ stehen. Die Neuerungen im Gesetz bieten weitere finanzielle Entlastungen für Eltern. So müssten Eltern zum 1.1.2019 ab dem zweiten Kind in Krippe, Kita, Hort oder Tagespflege künftig keine Gebühren mehr bezahlen. Darüber hinaus werden auch die Elternbeiträge für das erste Kind zusätzlich gefördert. Durch einen direkten Zuschuss des Landes in Höhe von bis zu 20 Euro pro Monat im Krippenbereich und bis zu 15 Euro im Kindergarten, sollen Preiserhöhungen der Kita-Träger abgefedert werden.

„Natürlich können aber auch viele weitere Themen, z.B. zur Pflege, Integration oder Gleichstellung angesprochen werden“, betont Ministerin Drese. „Ich hoffe auf viele Fragen und freue mich auf einen regen Gedankenaustausch.“

Bundesrat stimmt Gute-Kita-Gesetz zu

Berlin – Unmittelbar nach dem Bundestag hat der Bundesrat am 14. Dezember dem Gute-Kita-Gesetz zugestimmt. Die finanzielle Unterstützung der Länder bei der Verbesserung der Qualität der Kitas ist damit beschlossene Sache.

In einer begleitenden Entschließung fordern die Länder, dass sich der Bund langfristig finanziell an der Verbesserung der Qualität der Kitas beteiligt. Mit der vorgesehenen Befristung bliebe das Gesetz hinter den Erwartungen der Länder zurück. Um dennoch eine zügige Verbesserung der Situation in den Kindertagesstätten zu ermöglichen, hätte der Bundesrat den Vermittlungsausschuss nicht angerufen. Die Bundesregierung solle aber spätestens 2020 die dauerhafte Bundesbeteiligung regeln, um die mit dem Gesetz verfolgten Ziele nicht zu gefährden.

Laut Gesetz stellt der Bund den Ländern bis 2022 rund 5,5, Milliarden Euro zur Verfügung, die vor allem in gute Betreuungsschlüssel, vielfältige pädagogische Angebote und die Qualifizierung der Fachkräfte fließen sollen. Außerdem ist es künftig bundesweit Pflicht, die Kitagebühren zu staffeln.

Entgegen dem ursprünglichen Regierungsentwurf ist es nach dem Bundestagsbeschluss nicht mehr zwingend, dass Kitagebühren nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt werden. Auch die Anzahl der Kinder und die tägliche Betreuungszeit des Kindes können Kriterien für die Staffelung sein.

Außerdem hat der Bundestag klargestellt, dass das Geld vor allem in Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität fließen soll. Zwar darf es zusätzlich auch zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren herangezogen werden. Die Verbesserung der Qualität hat jedoch Vorrang.

Damit das Geld dort ankommt, wo es benötigt wird, sollen die Länder selbst entscheiden, welche konkreten Maßnahmen sie ergreifen. Hierfür müssen sie mit dem Bund individuelle Verträge schließen. Erst wenn alle 16 Länder entsprechende Verträge abgeschlossen haben, wird das Geld ausgezahlt.

Der Bundespräsident muss das Gesetz noch unterzeichnen, bevor es im Bundesgesetzblatt verkündet wird. Es soll überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Die Entschließung des Bundesrates wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Diese entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gelten hierbei nicht.

Grünes Licht für Lohnkostenzuschüsse beim beruflichen Wiedereinstieg

Berlin – Staatlich geförderte Jobs sollen Langzeitarbeitslosen ab Beginn des nächsten Jahres den Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern. Der Bundesrat hat am 14. Dezember 2018 einen Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt, der zwei neue Arbeitsmarktinstrumente einführt.

Das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ richtet sich an Personen, die in den vergangenen sieben Jahren mindestens sechs Jahre Hartz IV bezogen haben und mindestens 25 Jahre alt sind. Arbeitslose, die ein minderjähriges Kind haben oder schwerbehindert sind, können den Lohnkostenzuschuss schon nach fünf Jahren Hartz-IV-Bezug gelten machen. Der Zuschuss wird fünf Jahre gewährt. Er beträgt in den ersten zwei Jahren 100 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns. Dann sinkt er um zehn Prozentpunkte pro Jahr. Um den Betroffenen den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zu erleichtern, erhalten sie von den Jobcentern außerdem ein begleitendes Coaching.

Hartz-IV-Empfänger, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, können über das Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ Lohnkostenzuschüsse geltend machen. Sie erhalten als staatliche Förderung im ersten Jahr 75 und im zweiten Jahr 50 Prozent des gezahlten Lohnes. Auch für sie ist ein begleitendes Coaching vorgesehen. Außerdem soll es eine Nachbeschäftigungspflicht des Arbeitsgebers nach Ende der Förderung von sechs Monaten geben.

Der Bundespräsident muss das Teilhabechancengesetz noch unterzeichnen, bevor es im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann. Es soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk

Ab 2019 kostenfreie Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk für alle allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Das Land übernimmt von 2019 bis 2023 den Mitgliedsbeitrag im Deutschen Jugendherbergswerk (DJH) für alle 562 allgemein bildenden und 48 beruflichen Schulen in freier und öffentlicher Trägerschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Das sind jährlich 10.500 Euro. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und das Deutsche Jugendherbergswerk haben eine entsprechende Vereinbarung geschlossen.

Die DJH-Mitgliedschaft ist Voraussetzung für Übernachtungen in DJH-Jugendherbergen. Mit dieser erhalten die Schulen nicht nur Zugang zu den 22 Jugendherbergen in Mecklenburg-Vorpommern, sondern zu rund 500 Jugendherbergen in Deutschland und rund 4.000 weltweit. Mit dem Versand der Mitgliedskarten an alle Schulen ist die Kooperation final in Kraft getreten.

„Von der neuen Regelung haben alle Seiten etwas“, betonte Bildungsministerin Birgit Hesse. „Wir entlasten die Schulen von den Kosten, weil sie die Mitgliedsbeiträge nicht mehr selbst zahlen müssen. Die Schulen profitieren von der kostenlosen Eintrittskarte in die Jugendherbergen und das Jugendherbergswerk freut sich über die Auslastung seiner Häuser und die Festigung der Partnerschaft mit den Schulen. Ich hoffe, dass die Schulen verstärkt auf die Angebote der Jugendherbergen zurückgreifen. Schließlich gehören Schulfahrten für Kinder und Jugendliche zu den Höhepunkten im Schuljahr“, so Hesse.

„Wir freuen uns sehr, den Schulen diese frohe Botschaft zu überbringen“, so Kai-Michael Stybel, Vorstandsvorsitzender des DJH-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern. „Die Partnerschaft der Jugendherbergen mit den Schulen hat eine lange Tradition. Seit Generationen nutzen Lehrer und Schüler die Jugendherbergen auf Schulfahrten, Fortbildungen und Seminaren. Der Leitgedanke ist das außerschulische Lernen, wofür wir nicht nur mit unseren zweckmäßigen Unterkünften, sondern insbesondere mit unseren Programmangeboten geeignete Reiseanlässe und bedarfsorientierte Reiseziele bieten.“

Der DJH-Landesverband MV ist der größte Anbieter für Kinder- und Jugendreisen im Bundesland. Rund 60 % Prozent der Gäste in den Jugendherbergen in MV kommen aus dem Schul- und Gruppensegment, der Großteil aus dem eigenen Bundesland und dem Nahbereich.

Laut Schulfahrtenerlass des Bildungsministeriums sollen Schulfahrten in der Primarstufe (Klasse 1 bis 4) in Mecklenburg-Vorpommern stattfinden. In der Orientierungsstufe (Klasse 5 und 6) konzentrieren sich die Reiseziele auf die norddeutschen Bundesländer. Zudem wird das Deutsche Jugendherbergswerk im Erlass neben anderen gemeinnützigen Trägern als Beratungsstelle für die Durchführung von Schulfahrten genannt.

„Diese Beratungsfunktion nehmen wir ernst. Wir wollen dem Ziel näherkommen, für Schulen in MV ein Partner zu sein, der ihre Bedürfnisse genau kennt und auf den sie sich langfristig verlassen können“, so Stybel. Um die Bedürfnisse von Schulen besser zu erkennen und die Angebote zielgruppengerechter zu gestalten, hat sich das Deutsche Jugendherbergswerk bei einem Workshop mit Schulleitungen von Schulen in der Hansestadt Rostock und im Landkreis Rostock kürzlich ausgetauscht. „Die DJH-Mitgliedschaft der Schulen ab 2019 setzt einen weiteren Grundstein dafür, dem Ziel einer engen Zusammenarbeit näherzukommen“, sagte Stybel abschließend.

Engagement macht Schule: Preisträger in Berlin ausgezeichnet

Berlin – Schülerinnen und Schüler aus Neubrandenburg, Rövershagen, Schwaan, Demmin und Röbel sind am heutigen Donnertag, den 13. Dezember 2018, in der Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommerns in Berlin für ihr ehrenamtliches Engagement ausgezeichnet worden. Die Bevollmächtigte des Landes beim Bund, Staatssekretärin Bettina Martin, und der Geschäftsführer der Ehrenamtsstiftung MV, Herr Jan Holze, überreichten den Schülerinnen und Schülern feierlich die Urkunden. Die Auszeichnung „Engagement macht Schule“ wurde unter Schirmherrschaft der Ministerpräsidentin Manuela Schwesig vergeben. Als Anerkennung ihres Engagements wurde für die Schülerinnen und Schüler eine gemeinsame Reise nach Berlin organisiert.

Die Bevollmächtigte des Landes, Bettina Martin, würdigte mit der Einladung in die Bundeshauptstadt das ehrenamtliche Engagement der Schülerinnen und Schüler, die ihre Projekte im Rahmen des Empfangs in der Landesvertretung präsentierten: „Ich bin sehr beeindruckt von dem tollen Engagement der Jugendlichen. Ob Anti-Mobbing Training für Grundschüler, generationenübergreifende Freizeitaktionen oder die jugendgerechte Imagekampagne für die Freiwillige Feuerwehr – die Projekte zeigen, dass jede und jeder sich mit seinen ganz persönlichen Talenten positiv in unsere Gesellschaft einbringen kann. Es ist gut und wichtig, dass das Engagement für die Gesellschaft in der Schule gefördert wird. Denn die Erfahrungen, die die Schülerinnen und Schüler in ihren Projekten sammeln können, sind prägend und ermutigen sie, auch später über den Tellerrand hinweg zu schauen und sich aktiv in die Gesellschaft einzubringen. Ich freue mich sehr, dass wir mit unserer Einladung nach Berlin den tollen Einsatz und die guten Ideen der Schülerinnen und Schüler wertschätzen können.“

Der Geschäftsführer der Ehrenamtsstiftung MV, Jan Holze, ergänzte: „Schule kann entscheidend dazu beitragen, dass junge Menschen sich dafür entscheiden, ihren Lebensort mitzugestalten. Wenn Schülerinnen und Schüler sich im Rahmen von Unterrichtsprojekten für die Gemeinschaft engagieren, bereichert das nicht nur den Lehrstoff durch praktische Anschauung, sondern vermittelt ihnen gleichzeitig Kompetenzen, die für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft so wichtig sind. Die Ehrenamtsstiftung MV unterstützt Lernen durch Engagement an Schulen in vielfältiger Form und freut sich, dass das Engagement von jungen Menschen heute in der Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern auf diese besondere Weise ausgezeichnet wird.“

Rahmenplan „Digitale Kompetenzen“ leistet Präventionsarbeit

Ministerin Hesse: Schule ist ein guter Ort, um vorzubeugen und aufzuklären

Schwerin – Der neue fächerübergreifende Rahmenplan „Digitale Kompetenzen“ für die Schulen geht nicht nur auf die Chancen der Digitalisierung ein, sondern beschäftigt sich auch mit den Risiken für Schülerinnen und Schüler. Kinder und Jugendliche sollen in der Schule die Kompetenzen erhalten, sich selbst und andere vor möglichen Gefahren der digitalen Medien zu schützen. Über Computerspielsucht und die notwendige Präventionsarbeit haben heute auch die Abgeordneten im Landtag debattiert.

„In der Schule geht es darum, Kinder und Jugendliche zu befähigen, sich in einer zunehmend digitalisierten Welt zurechtzufinden und sich selbstbestimmt in ihr zu bewegen“, bekräftigte Bildungsministerin Birgit Hesse. „Die Schule ist ein guter Ort, um vorzubeugen und aufzuklären. Genau dieses Ziel ist in dem neuen Rahmenplan auch verankert. Für die Basiskompetenzen benennt unser Rahmenplan sogenannte Leitfächer und zeigt auf, welchen Beitrag die jeweils anderen Fächer leisten können, um ebendiese Kompetenzen zu vermitteln. Leitfach für die Kompetenzgruppe ‚Gesundheit schützen‛ ist übrigens das Fach Biologie“, so Hesse.

Im Schuljahr 2019/2020 will die Landesregierung das Unterrichtsfach „Informatik und Medienbildung“ an allen weiterführenden Schulen einführen. In diesem Schuljahr steht es bereits an 21 Modellschulen auf dem Stundenplan. Für die Jahrgangsstufe 7 ist u. a. das Thema „Spiele entwickeln und multimedial präsentieren“ vorgesehen.

„Spiele zu entwickeln dient dabei auch als Anlass, den eigenen Umgang mit Computerspielen zu reflektieren“, erläuterte Bildungsministerin Birgit Hesse. „In der Jahrgangsstufe 10 geht es dann konkret um Computersucht, die wir mit Bedacht nicht auf Computerspielsucht reduziert haben. Vielmehr sind die Schülerinnen und Schüler dazu angehalten, neben Fragen der Sicherheit soziale, rechtliche, ethische, ökologische und ökonomische Aspekte zu untersuchen. Als ausdrückliche Ziele sind hier ‚Risiken der Nutzung von Informatiksystemen bewerten‛, ‚Rückschlüsse für das eigene Verhalten ziehen‛ und ‚gesellschaftliche Folgen der Digitalisierung beurteilen und bewerten‛ formuliert“, sagte Hesse.

Eine neue Studie zur Computerspielsucht von Kindern und Jugendlichen lehnte die Ministerin mit dem Verweis auf bereits bestehende Erhebungen ab.