Justizvollzugsbedienstete und Gefangene erhalten mehr Geld

Die Vergütung für die Arbeit während der Haftzeit steigt mit dem Jahreswechsel um 6,5 Prozent. Hintergrund ist eine Erhöhung der Sozialversicherungsrechengrößen

Schwerin – Die Vergütung arbeitender Gefangener in Mecklenburg-Vorpommern steigt in diesem Jahr um 6,5 Prozent. Grund ist die neue Verordnung der Sozialversicherungs-Rechengrößen, der der Bundesrat am 23. November 2018 zugestimmt hat. Für mehr als die Hälfte der Inhaftierten in den nun vier Justizvollzugsanstalten des Landes bedeutet das ein höherer Tagessatz. Während zum Beispiel ein arbeitender Gefangener im Jahr 2018 in der Vergütungsstufe drei täglich 11,64 Euro erhielt, wird er ab dem Jahr 2019 in Höhe von täglich 12,40 Euro vergütet.

Der Justizvollzug unterliegt nicht dem Mindestlohngesetz. Denn zum einen ist das Vollzugsziel die Resozialisierung. Die Arbeit soll Inhaftierte auf ein strukturiertes Alltagsleben vorbereiten. Zum anderen gilt das Mindestlohngesetz nach § 22 Abs. 1 Satz 1 MiLoG nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es ist allgemein anerkannt, dass die Arbeit im Strafvollzug öffentlich-rechtlicher Natur ist, zwischen den Gefangenen und der Anstalt also kein Arbeitsvertrag geschlossen wird. Die Beschäftigungsquote in den vier Anstalten schwankt zwischen 54 und gut 58 Prozent. Gefangene arbeiten zum Beispiel in einem Werkbetrieb, in Küche, Hauswirtschaft oder Grünpflege. Eine allgemeine Arbeitspflicht besteht zwar nicht, das Justizministerium ist dennoch bestrebt, den Anteil der Beschäftigung zu erhöhen.

Justizministerin Katy Hoffmeister hebt noch einmal hervor, dass in diesem Jahr auch die Wechselschichtzulage für hunderte Justizvollzugsbeamtinnen und -beamten von 50 auf 150 Euro steigt. „Auch unser Vollzugsnachwuchs hat eine kräftige Erhöhung der Zulagen erhalten. Das ist ein gutes Zeichen für 2019 und eine Wertschätzung der Arbeit für die Sicherheit unseres Landes. Ich wünsche allen Bediensteten der Justiz ein erfolgreiches neues Jahr“, so Justizministerin Hoffmeister.