Dahlemann: Uni Greifswald strahlt noch stärker in die ganze Region aus

Greifswald – Am Rande der 5. Sitzung des Vorpommern-Rates hat der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann heute an die Rektorin der Universität Prof. Johanna Eleonore Weber einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 6 000 Euro für die Vortragsreihe „Universität in der Region“ übergeben.

„Die Vortragsreihe ist bisher auf großes Interesse gestoßen. Es ist richtig, in die Region zu gehen und Themen anzusprechen, die einerseits unseren Alltag betreffen und andererseits unsere Zukunft in den Fokus rücken. Die Menschen merken: Die Universität ist nicht nur etwas für Studierende, sondern für jedermann“, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär bei der Übergabe des Bescheides. „Die Präsenz der Universität im ländlichen Raum ist wichtig. Das ist Werbung für die Universität und macht sie für junge Menschen hier in Vorpommern attraktiv. Außerdem werden die Verbindungen zwischen Universität und Wirtschaft immer enger. Gern unterstützen wir die Reihe mit 6 000 Euro aus dem Vorpommern-Fonds.“

Diese Vortragsreihe wurde im Oktober 2018 gestartet. Bis Ende September 2020 werden 20 Veranstaltungen in mehreren Städten in Vorpommern und auf der Insel Usedom geplant. Für 2019 sind zehn Veranstaltungen vorgesehen. Die nächste beginnt am 16. Januar um 17.00 Uhr im Historischen U in Pasewalk zum Thema „Lehrerbildung im ländlichen Raum“. Der Eintritt ist frei.

Zweite Sturmflut in 2019 – Backhaus warnt vor Steilküstenabbrüchen

Schwerin – „Auch von der zweiten Sturmflut diesen Jahres geht keine Gefahr für die durch die Küstenschutzanlagen gesicherten Ortschaften des Landes aus“, betonte der zuständige Minister Dr. Till Backhaus heute in Rostock-Warnemünde, wo er sich von der Situation vor Ort ein Bild machte.

„Die Dünenabtragungen der Sturmflut vom 2. Januar haben den Strand und Vorstrandbereich mit Sand aufgefüllt. Dadurch wird die Energie der auf den Strand laufenden Wellen bereits vor Erreichen des Dünenfußes abgebaut. Da zudem die Wasserstände geringer sind, wird es höchsten lokal zu weiteren geringen Dünenabtragungen kommen. An den Steilufern sind erneute Abbrüche möglich. Von Sparziergängen in diesen sensiblen Bereichen rate ich daher dringend ab“, sagte er weiter.

Nach aktueller Einschätzung werden die Höchstwasserstände etwa 50 cm niedriger ausfallen als bei der Sturmflut am 2. Januar. In Wismar steht der Pegel derzeit bei 135 cm, in Warnemünde 110 cm und in Greifswald 100 cm über Mittelwasser. Sie liegen damit in der Größenordnung der Sturmflutvorhersage des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrologie Momentan stagnieren oder fallen die Wasserstände. Die Sperrwerke in den Hochwasserschutzanlagen sind geschlossen.

Durch die bisherigen zwei Sturmfluten in 2019 sind an allen Küstenabschnitten Dünenausräumungen und Steiluferrückgänge zu verzeichnen. „Insgesamt kann aber eingeschätzt werden, dass die Rückgänge nicht die Werte der Sturmflut von 2017 erreicht haben, obwohl die eingetretenen Wasserstände, deren Dauer und die Seegangsbelastung etwa gleich waren. Das dürfte insbesondere daran liegen, dass der bei der Sturmflut 2017 aus den Dünen und Steilufern umgelagerte Sand noch in erheblicher Größenordnung im ufernahen Bereich vorhanden war und dadurch die Belastung reduziert wurde“, erklärte Minister Backhaus.

Die größten Rückgänge an den von den Mitarbeitern der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt kontrollierten Landesküstenschutzdünen seien an den Dünen in Schwarzer Busch auf Poel, in Rerik, in Ahrenshoop, Prerow, Göhren und Lubmin festgestellt worden. „Die Ausräumungen betragen lokal bis zu 8 Metern. Damit verbunden sind Dünenkliffs von bis zu 4 Metern Höhe. Die Ämter werden die Kliffs mit mehr als 2 Metern Höhe an den Landesküstenschutzdünen zur Gefahrenabwehr abböschen“, so Minister Backhaus.

Dünenabschnitte mit starkem Abtrag würden vermessen (Schwarzer Busch, Rerik, Börgerende, Hohe Düne, Markgrafenheide, Graal-Müritz, Neuhaus, Dierhagen bis Wustrow, Ahrenshoop (Westdarß), Lubmin, Göhren, Koserow, Stubbenfelde/Kölpinsee). Aufgrund der insgesamt geringeren Umlagerungen sei eine Laserscanbefliegung, wie nach der Sturmflut 2017 erfolgt, diesmal aber nicht angezeigt.

Sinn der Vermessungen sei es festzustellen, ob die Dünen noch einen Verschleißteil aufweisen oder dieser bereits vollständig umgelagert ist. „Die Dünen werden extra mit diesem Verschleißteil gebaut, damit sie bei Sturmfluten Sand in den Strand und Vorstrandbereich abgeben können. So wird den Wellen während der Sturmflut die Kraft genommen und anschließend steht der Sand zur Speisung des küstenparallelen Sedimenttransportes bereit. Anderenfalls würde der Strand schmaler und der Vorstrand tiefer und bei der nächsten Sturmflut kämen größere Wellen bis zu den Dünen und könnten diese durchbrechen“, erklärte der Minister das Funktionsprinzip.

Insgesamt beträgt das Sedimentdefizit an den Küsten Mecklenburg-Vorpommerns ca. 500 000 Kubikmeter pro Jahr. Diese Menge muss der Küste regelmäßig durch Aufspülungen künstlich zugeführt werden.

Eckpunkte der neuen Bäderverkaufs-Verordnung vorgestellt

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hat am Mittwoch in Schwerin mit Vertretern der Gewerkschaft Ver.di Nord sowie dem Landestourismusverband M-V die Eckpunkte einer neuen Bäderverkaufs-Verordnung für Mecklenburg-Vorpommern (Bäderregelung) vorgestellt.

„Der Entwurf der Bäderregelung ist ein Kompromiss und das Ergebnis intensiver Verhandlungen. Die Regelung ist kein aufgeschriebenes Wunschdenken oder ein einseitiges Interessenpapier. Bei der neuen Bäderregelung geht es darum, den Spagat der zum Teil unterschiedlichen Vorstellungen von Wirtschaft, Gewerkschaft und Kirchen in vielen Punkten möglichst unter einen Hut zu bekommen. Das Ziel ist, dem verfassungsrechtlich gebotenen Sonntagsschutz noch mehr als bisher Rechnung zu tragen, damit unsere Regelung streitfrei ist. Das führt zu mehr Stabilität und Planungssicherheit bei den Unternehmen im Land“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

„Wir haben in den vergangenen Monaten sehr viele intensive Gespräche mit der Gewerkschaft Ver.di geführt. Der Entwurf wurde den Kirchen und dem Bäderbeirat vorgestellt“, sagte Glawe weiter. Zum Landesbeirat zur Anerkennung von Ausflugsorten und Ortsteilen mit besonders starkem Fremdenverkehr (Bäderbeirat) gehören der Tourismusverband M-V e.V., der Städte und Gemeindetag M-V e.V., der Landkreistag M-V, die IHKs in M-V, der Bäderverband M-V e.V., der Handelsverband Nord e.V., der DEHOGA M-V e.V. sowie der Verband der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels Nord e.V.

Mecklenburg-Vorpommern verfügt heute über eine der modernsten Urlaubsinfrastrukturen Deutschlands. „Unser Land hat sich auf Grundlage seiner naturräumlichen Ressourcen national wie international eine herausragende Marktposition verschafft. Die Bäderverkaufs-Verordnung M-V ist ein wichtiger Aspekt für den Tourismus und für den Handel, um die Attraktivität als Urlaubs- und Ferienland beizubehalten oder sogar noch zu steigern. Darüber hinaus hängen etwa 8.000 Arbeitsplätze im Einzelhandel von den touristischen Umsätzen ab. Eine starke Bäderregelung ist unverzichtbar, denn ohne diese Regelung könnten die Ansprüche der Touristen an eine bedeutende Urlaubsregion nicht erfüllt werden. Dafür erwartet der Tourist vor Ort ein ansprechendes Handels- und Dienstleistungsangebot“, betonte Glawe weiter.

Viele Touristen reisen am Wochenende an. „Hier ist es ganz entscheidend, Versorgungsmöglichkeiten zu schaffen und zu erhalten. Auch vor diesem Hintergrund ist eine streitfreie Bäderverkaufs-Verordnung unverzichtbar. Der Sonntagseinkauf wird von unseren Gästen geschätzt und auch erwartet. Für die touristische Entwicklung unserer Wirtschaft ist er unverzichtbar“, so Glawe weiter.

Der Entwurf der Verordnung geht nun in das Beteiligungs- und Abstimmungsverfahren. Hierzu zählen unter anderem die Normprüfstelle, das Justizministerium und die Staatskanzlei. Der Minister machte deutlich: „Durch die deutliche Stringenz der gefundenen Regelungen kann der verfassungsrechtlich garantierte Sonntagsschutz gewahrt und den Interessen des Urlaubslandes Mecklenburg-Vorpommern bestmöglich Rechnung getragen werden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe. Abschließend dankte Minister Glawe allen Beteiligten für die vertrauensvolle Zusammenarbeit bei der Erarbeitung der neuen Bäderregelung.

Sanierung Feuerwehrhaus Trantow

Investitionen in Feuerwehrhaus Trantow: Rund 18.600 EUR Kofinanzierungsmittel minimieren Eigenanteil der Gemeinde

Trantow – Die Sanierung des Gebäudes der Freiwilligen Feuerwehr Trantow – verbunden mit einem Anbau – war notwendig geworden, weil es aufgrund der örtlichen Gegebenheiten keine Möglichkeit gab, den Tragkraftspritzenanhänger mit Tragkraftspritze, Schläuchen und anderer Feuerwehrausrüstung zur Wasserentnahme einsatzbereit aufzustellen.

Mit einem Anbau am vorhandenen Stellplatz wird nun Abhilfe geschaffen. Bei der Sanierung hat man auch gleich mitgeplant, die Heizung von Elektro auf Gas umzustellen. Dadurch und durch eine stärkere Dämmung erhofft sich die Gemeinde Sassen-Trantow (Landkreis Vorpommern-Greifswald) Einsparungen bei den Heizkosten.

Hauptförderer für die Baumaßnahme ist das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt. Um die Gesamtfinanzierung abzusichern, hat die Gemeinde für den kommunalen Eigenanteil einen Antrag auf Kofinanzierungshilfe beim Innenministerium gestellt, über den der Vergaberat positiv entschieden hat, so dass dem Bürgermeister der Gemeinde Sassen-Trantow nun ein Zuwendungsbescheid des Innenministeriums über 18.659,80 EUR zugesandt werden konnte.

Die kombinierte Finanzierung des Vorhabens in Trantow aus Mitteln für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und Kofinanzierungsmitteln ist ein gutes Beispiel dafür, wie der Kofinanzierungsfonds wirkt.

Innenminister Lorenz Caffier: „Wir können finanzschwache Kommunen in ländlichen Regionen unterstützen, die ohne Kofinanzierungsmittel nicht von verschiedenen Investitionsprogrammen des Landes, des Bundes oder der EU profitieren könnten, weil ihnen das Geld für den erforderlichen kommunalen Eigenanteil fehlt. Und von den Investitionen profitiert letztendlich auch die regionale Wirtschaft.“

Sanierung des Prinzenpalais Ludwigslust

Ludwigslust – Am Donnerstag, 10. Januar 2019, übergibt Landesbauminister Christian Pegel in Ludwigslust einen Zuwendungsbescheid an den Bürgermeister der Stadt, Reinhard Mach. Das „Versailles des Nordens“ erhält im Rahmen der Städtebauförderung Mecklenburg-Vorpommern 2,69 Millionen Euro für den zweiten Bauabschnitt der Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudeensembles Prinzenpalais.

Am stadtbildprägenden Standort soll ein modernes Wohnquartier unter Berücksichtigung der historisch wertvollen Bausubstanz entwickelt werden. Während der erste Bauabschnitt Maßnahmen zur Sicherung und zum Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudebestands beinhaltete, wird das Prinzenpalais im zweiten Bauabschnitt grundsaniert und umgebaut. Es werden unter anderem die Dach- und Fachwerkskonstruktionen erneuert sowie die Fassade des Palais restauriert. Somit kann dieser städtebaulich wertvolle Stadtbereich in Verbindung mit dem Ludwigsluster Schloss künftig wiederbelebt werden.

Bahnhof Neubrandenburg nach Umbau feierlich eingeweiht

Nebrandenburg – Landesinfrastrukturminister Christian Pegel hat heue mit Neubrandenburgs Bürgermeister Silvio Witt und Dr. Joachim Trettin, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn für Mecklenburg-Vorpommern, den Bahnhof Neubrandenburg nach Abschluss der umfassenden Umbauarbeiten feierlich eingeweiht.

Im Rahmen der Bauarbeiten wurde der Bahnhof grunderneuert. Neue Bahnsteigdächer und –anlagen wurden installiert. Es wurden zwei Mittelbahnsteige mit je 140 Meter langen Bahnsteigkanten errichtet, um die im Verkehrsknotenpunkt Neubrandenburg haltenden Regionalverkehre auch künftig erfolgreich zu empfangen. Außerdem wurden neue Treppen und Aufzüge installiert, die den barrierefreien Zugang zu den Bahnsteigen ermöglichen.

In der neuen, verlängerten Personenunterführung wurde ein zusätzlicher Ein- und Ausgang aus Richtung Norden angelegt. Damit ist der Bahnhof barrierefrei aus der Neubrandenburger Nordstadt und der Ihlenfelder Vorstadt erreichbar.

Das Infrastrukturministerium förderte das Projekt mit rund acht Millionen Euro. Insgesamt wurden knapp17 Millionen Euro investiert.

Ausbau der Straße Quastenberger Damm in Burg Stargard

Burg Stargard – Die Straße Quastenberger Damm verbindet die Stadt Burg Stargard mit dem Ortsteil Quastenberg. Insbesondere für die Schüler des Ortsteils Quastenberg sowie die Wohngebiete Sannbruch und Sannbruch/Ost ist dieser Straßenabschnitt der Schulweg zur Grund- und Regionalschule in Burg Stargard. Für mehr Verkehrssicherheit und weniger Lärmbelästigung sollen die Straße ausgebaut und im Zuge dessen auch Mängel bei der Straßenentwässerung beseitigt werden.

Hauptförderer für die Baumaßnahmen ist das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung mit rund 710.000,00 EUR. Um die Gesamtfinanzierung abzusichern, hat die Stadt für den kommunalen Eigenanteil einen Antrag auf Kofinanzierungshilfe beim Innenministerium gestellt, über den der Vergaberat positiv entschieden hat. Der Bürgermeister von Burg Stargard erhält in Kürze einen Zuwendungsbescheid über 85.010,20 EUR aus dem Kofinanzierungsfonds.

Für die Jahre 2017 und 2018 wurden insgesamt 71 Förderanträge (entspricht ca. 20% aller Anträge) durch den Vergaberat beschieden. Die finanziellen Mittel des Kofinanzierungsfonds zur Unterstützung der kommunalen Ebene in Höhe von jährlich rund 10 Mio. EUR werden aus dem Strategiefonds des Landes zur Verfügung gestellt.

Innenminister Caffier: „Die Landesregierung stellt diese Mittel zusätzlich aus dem Strategiefonds bereit und ermöglicht es den Kommunen so, an Förderprogrammen teilzunehmen, für die sonst nicht ausreichende Eigenmittel zur Verfügung stehen.“

Die Kofinanzierungsrichtlinie lässt Anträge auf finanzielle Unterstützung des kommunalen Eigenanteils bei der Inanspruchnahme von Förderungen aus 24 Richtlinien des Landes zu. Zuwendungsempfänger sind die Gemeinden, Ämter, Landkreise sowie kommunalen Zweckverbände. Die Höhe der Förderung beträgt, abhängig von der Leistungsfähigkeit des Antragstellers, in der Regel 50 bis 75%.

Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Auswahl der Projekte und die Festlegung der Förderhöhe trifft ein interministeriell besetzter Vergaberat.

Mitarbeiterzugewandte Unternehmenskultur

Drese: Prävention, Sicherheit und Gesundheit müssen zentrale Werte von Unternehmen und Behörden sein

Schwerin – Betriebliches Gesundheitsmanagement, Eingliederungshilfen nach längerer Erkrankung, flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten sind nach Einschätzung von Sozialministerin Stefanie Drese immer wichtiger werdende Maßnahmen, die gut geführte und moderne Unternehmen und Verwaltungen auszeichnen.

„Das alles sind unentbehrliche Bestandteile einer mitarbeiterzugewandten Unternehmenskultur“, sagte Drese heute auf dem Neujahrsempfang der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern in Rostock. „Sicherheit, Prävention und Gesundheit müssen zentrale Werte für jede Organisation – unabhängig von Größe, Branche oder Arbeitsumfeld sein. Unternehmen und Behörden, die hier gut aufgestellt sind, haben zudem einen Wettbewerbsvorteil im zunehmenden Kampf um Fachkräfte, so die Ministerin.

Dabei kommt es nach Ansicht von Drese darauf an, dass Führungskräfte gemeinsam mit der Belegschaft handeln. Drese: „Deshalb begrüße ich die Kampagne „Kommmitmensch“ der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Beim Aufbau einer Kultur der Prävention kommt es auf jeden Einzelnen an.“

Die Initiatoren wollen Führungskräfte und ihre Belegschaft dabei unterstützen, Sicherheit und Gesundheit gewinnbringend und nachhaltig in ihren Organisationen einzusetzen – und einen Kulturwandel anzustoßen. Die Kampagne möchte Menschen dafür begeistern, Sicherheit und Gesundheit als zentrale Aspekte bei ihren Entscheidungen und Aktivitäten zu berücksichtigen. „Kommitmensch“ setzt auf Aktionen, die Menschen verbinden und zum Mitmachen anregen.

M-V ist 10. Trägerland der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen

Schwerin – Jetzt ist es offiziell – nach einem einstimmigen Landtagsbeschluss im Dezember hat Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe die Beitrittsurkunde des Landes in die Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen an die Leiterin Dr. Ute Teichert übergeben. Mecklenburg-Vorpommern ist damit das zehnte Trägerland der Akademie.

„Der öffentliche Gesundheitsdienst ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Gesundheitswesens. Die Mitarbeiter übernehmen in ihrer Tätigkeit Verantwortung für die Gesundheit der Bevölkerung. Mit dem Beitritt zur Akademie stärken wir den öffentlichen Gesundheitsdienst, in dem die Mitarbeiter bestmöglich geschult werden können“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Zu den Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) gehören unter anderem die Überwachung von Einrichtungen in Bezug auf die Einhaltung hygienischer und gesundheitsrechtlicher Vorschriften, die Durchführung der öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen sowie die Erstellung von amtsärztlichen Gutachten, Zeugnissen und Bescheinigungen, soweit solche gesetzlich vorgeschrieben sind. Rund 500 Mitarbeiter sind in Mecklenburg-Vorpommern im ÖGD tätig. Die mit dem Beitritt verbundenen aufwandsabhängigen Kosten in Höhe von jährlich geschätzt etwa 100.000 Euro sollen im Rahmen des vom Landtag beschlossenen Doppelhaushaltes für 2018/19 zwischen dem Land und den Kommunen einwohner- und teilnahmebezogen hälftig aufgeteilt werden. „Ärztliche und nichtärztliche Mitarbeiter profitieren im Rahmen der aufgabengerechten Aus-, Fort- und Weiterbildung von dem umfangreichen Schulungsangebot“, sagte Glawe.

Die Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen wurde 1971 als bundesweit einzige länderübergreifende Einrichtung für die Aus-, Fort- und Weiterbildung aller Beschäftigten im öffentlichen Gesundheitsdienst gegründet. Die Akademie fungiert als Bildungseinrichtung der Trägerländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Im Jahr 2017 haben nach Angaben der Akademie rund 4.900 Beschäftigte an Aus-, Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen der Akademie teilgenommen. Auf Grundlage einer befristeten Vereinbarung wurde bereits im vergangenen Jahr die Teilnahme von Mitarbeitern des öffentlichen Gesundheitsdienstes aus Mecklenburg-Vorpommern an Veranstaltungen der Akademie abgesichert. Das Angebot nahmen 174 Teilnehmer an.

76 Projekte gegen Gewalt und Kriminalität

Minister Caffier: Präventionsarbeit hat sich tausendfach bewährt

Schwerin – Das Ministerium für Inneres und Europa unterstützt auch in diesem Jahr gesamtgesellschaftliche Präventionsarbeit gegen Gewalt und Kriminalität. 76 Präventionsprojekte erhalten in diesen Tagen vom Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung (LfK) die Zuwendungsbescheide über eine finanzielle Förderung ihrer diesjährigen Projektarbeit. Ein Expertengremium des Landesrates hatte diese Projekte zuvor aus den vorliegenden 107 Förderanträgen ausgewählt.

Insgesamt stehen dem LfK in diesem Jahr wieder 350.000 EUR für die Förderung der Kriminalitätsvorbeugung zur Verfügung. Davon erhalten die Präventionsräte der sechs Landkreise und zwei kreisfreien Städte entsprechend eines Einwohnerschlüssels insgesamt 80.540 EUR zur unmittelbaren Unterstützung ihrer eigenen Präventionsarbeit. Die verbleibenden 269.460 EUR werden auf der Grundlage einer seit Jahren bewährten Förderrichtlinie an Träger von landesweiten, regionalen oder örtlichen Präventionsprojekten vergeben.

Für Innenminister Lorenz Caffier, zugleich auch Vorsitzender des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung, ist die große Vielzahl der auch in diesem Jahr eingereichten Projektanträge erneut ein Beleg dafür, dass die von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren organisierte Gewalt- und Kriminalprävention in Mecklenburg-Vorpommern nichts an Aktualität eingebüßt hat. „Für die persönliche Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und für die öffentliche Sicherheit insgesamt leisten diese Projekte eine unverzichtbare Basisarbeit“ so der Minister. „Sie haben einen großen Anteil daran, dass bei uns in Mecklenburg-Vorpommern die Kriminalitätszahlen seit Jahren rückläufig sind.“
Auch vor dem Hintergrund so großer sicherheitspolitischer Herausforderungen wie dem internationalen Terrorismus oder der Cyberangriffe dürfe die Gefährdung der objektiven und subjektiven Sicherheit des Einzelnen durch die alltägliche Kriminalität nicht aus dem Auge verloren werden. Gerade auf diesem Gebiet haben sich die vielfältigen, oft in Kooperation von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren vor Ort geplanten Präventionsprojekte in den vergangenen 25 Jahren tausendfach bewährt. „Die Landesregierung sieht deshalb auch künftig in der Unterstützung der gesamtgesellschaftlichen Präventionsarbeit auf Landes- und Kommunalebene einen wichtigen Schwerpunkt ihrer Sicherheitspolitik“, sagte Lorenz Caffier.

Der Schwerpunkt der Projektförderung in 2019 liegt wie schon in den Vorjahren bei der Vorbeugung und Verhinderung von Jugendkriminalität. Ein Großteil der Vorhaben davon findet vor Ort in enger Kooperation mit den Schulen statt. Weitere Themenschwerpunkte der geförderten Projekte sind der Opferschutz, Gewalt gegen Frauen, Seniorensicherheit, Sport statt Gewalt und Verkehrssicherheit.

Insgesamt wurden seit 1999 mehr als 1.700 Einzelprojekte mit insgesamt ca. 5,4 Mio. EUR durch den Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung gefördert.