Minister Backhaus: Landwirtschaft bleibt in unruhigem Fahrwasser

Güstrow – Landwirte können verhalten optimistisch ins neue Jahr blicken. Dies legten neueste Veröffentlichungen des Deutschen Bauernverbandes nahe. Die Stimmung in Mecklenburg-Vorpommern bleibe mit Blick auf die vergangenen drei schlechten Erntejahre aber weiter angespannt. Die extremen Wettereignisse hätten viele Betriebe an die Grenzen der Belastbarkeit geführt. Im Moment sehe es auch nicht so aus, als käme die Branche schnell wieder in ruhiges Fahrwasser, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute auf der agrarpolitischen Tagung der Friedrich-Ebert-Stiftung in Güstrow.

Als Gründe für seine Prognose nannte er die Wetterextreme, drohende Tierseuchen, die Verhandlungen zur GAP nach 2020, die Umsetzung der Wasserrahmen- und Nitratrichtlinie, das neue Düngerecht und die damit einhergehende Diskussion um Pflanzenschutzmittel. Auch die Folgen des Brexit und die Sanktionspolitik der USA seien mit großen Unsicherheiten für die Agrarmärkte weltweit verbunden.

„Eine entscheidende Frage wird deshalb sein, wie die Landwirtschaft von heute in die Zukunft überführt werden kann. Mecklenburg-Vorpommern ist das einzige Bundesland, das ein eignes Modell für die künftige Gemeinsame Agrarpolitik entwickelt hat und sich damit aktiv in die europäische und bundespolitische Debatte zu diesem Thema einbringt. Im Kern geht es darum, einerseits die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zu erhalten und anderseits Anreize für die Erbringung ökologischer Leistungen zu schaffen“, erklärte Minister Backhaus.

Die bislang vorliegenden Verordnungsentwürfe der EU-Kommission ließen ein Umschwenken auf dieses Modell bereits in Ansätzen erkennen. Dies zeige, dass die EU die Gespräche, die wir in Brüssel geführt haben, ernst nimmt, so Backhaus.

Anderseits kritisierte er, dass detaillierte inhaltliche Diskussionen zur neuen GAP nicht vor Ende 2019 beginnen werden. „Wenn sich die aktuellen Prognosen bestätigen und die nationalen und reaktionären Kräfte mehrheitlich in das Europaparlament gewählt werden, besteht die Gefahr, dass die erreichten Richtlinienentwürfe obsolet werden. Dann beginnt alles von vorn und wenn es ganz schlimm läuft, bekommen wir eine Renationalisierung der Agrarpolitik.“

Erfreulich hingegen sei, dass der ökologische Landbau weiterhin von einer dynamischen ökonomischen Entwicklung getragen ist: „Der Öko-Landbau ist längst von einer Agrarumweltmaßnahme zu einer eigenen Branche herangewachsen. Auch darauf muss sich die zukünftige Agrarpolitik einstellen“, so Backhaus.

Erneuerung der Gutsstraße in Trissow

Görmin – Die Gemeinde Görmin im Landkreis Vorpommern-Greifswald hatte beim Innenministerium für ihre Straßenbaumaßnahmen im Ortsteil Trissow Fördermittel aus dem Kofinanzierungsprogramm der Landesregierung beantragt, damit die Gemeinde ihren Eigenanteil finanzieren kann und somit für diese Maßnahme in den Genuss von EU-Mitteln zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung kommt.

Über den Antrag hatte das Ministerium auf Grundlage des Votums des interministeriellen Vergaberates positiv entschieden, nun ist dem Bürgermeister ein Bewilligungsbescheid über rund 66.700 EUR zugesandt worden. Hauptzuwendungsgeber ist das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt.

„Dieses für die Gemeinde wichtige Straßenbauvorhaben wäre ohne Unterstützung aus dem Kofinanzierungsprogramm nicht umsetzbar gewesen. Mit den Kofinanzierungsmitteln wollen wir erreichen, dass auch Kommunen investieren können, die finanziell nicht so gut dastehen“, so Innenminister Lorenz Caffier. „Der für die Gemeinde verbleibende Eigenanteil ist jetzt deutlich geringer und das so eingesparte Geld verschafft finanzielle Spielräume für andere Vorhaben“, so Innenminister Lorenz Caffier.

Die Kopfsteinpflasterstraße in Trissow ist in einem desolaten Zustand und der Gehweg ist nur teilweise vorhanden. Im Zuge einer grundlegenden Sanierung entsteht eine drei Meter breite Asphaltstraße mit Entwässerungsrinne und befahrbarem Gehweg.

Jahresauftakt der Rostocker Touristiker

Rostock – Beim traditionellen Jahresempfang der Rostocker Touristiker in der Rostocker StadtHalle hat Wirtschafts- und Tourismusminister Harry Glawe auf die künftigen Herausforderungen in der Wirtschaftsbranche Tourismus hingewiesen. „Zuwächse bei den Gästezahlen sind nicht mehr selbstverständlich. Entscheidend ist, dass es den Akteuren gelingt, innovative Ideen und Angebote zu setzen, um das Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern als attraktive Destination zu positionieren. Ich sehe die Touristiker aus der Region Rostock dabei auf einem guten Weg – im verantwortlichen Miteinander werden Kooperationen ausgebaut, um für die Gäste qualitativ hochwertige Urlaubserlebnisse zu schaffen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Neben dem Tourismusverein Rostock & Warnemünde e.V., den familiengeführten Privathotels und Pensionen in Rostock, Warnemünde und Umgebung e.V., dem Regionalverband Rostock, dem DEHOGA MV war erstmals das Audi Zentrum Rostock Co-Partner der Jahresauftaktveranstaltung der Rostocker Gesellschaft für Tourismus und Marketing mbH (Rostock Marketing).

Die touristische Region Rostock war im vergangenen Jahr durch eine Vielzahl von Großveranstaltungen geprägt – neben den Jubiläumsveranstaltungen „800 Jahre Hansestadt Rostock“ und „600 Jahre Universität“ fanden unter anderem auch der MV-Tag, die nationalen und europäischen Beachsoccer-Wettbewerbe sowie der 38. Internationale Hansetag statt. Das Kreuzfahrtevent „Rostock Cruise Festival“ wurde 2018 erstmals ausgerichtet und soll künftig abwechselnd alle zwei Jahre mit den Hamburg Cruise Days mit einem maritimen Programm für die ganze Familie zwischen Kaikante und Warnemünder Ostseestrand angeboten werden. „Die Großveranstaltungen können wichtige Impulse für die touristische Entwicklung der Region setzen, beispielsweise beim Kreuzfahrttourismus. Die Passagiere lernen auf Tagesausflügen einzelne Städte und Regionen Mecklenburg-Vorpommerns kennen. Hier muss es gelingen, die Gäste von unserem Land als nächstes Urlaubsziel zu überzeugen“, hob Glawe hervor.

2018 war die besucherstärkste Kreuzfahrtsaison in Rostock-Warnemünde. Insgesamt sind bei den 206 Schiffsanläufen (2017: 190) 923.000 (2017: 892.000) Seereisende an und von Bord der Urlauberschiffe gegangen. Im Jahr 2019 sollen nach Angaben der Rostock Port GmbH 206 Anläufe (davon sieben Erstanläufe) von insgesamt 41 Schiffen stattfinden. Das Wirtschaftsministerium hat die Region aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) zur Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen für den Kreuzfahrttourismus unterstützt. Dabei ging es beispielsweise um den Ausbau von Liegeplätzen für Kreuzfahrtschiffe, die Errichtung und Erweiterung des Warnemünder Cruise Centers und den Bau eines neuen seetouristischen Informationszentrums. „Neben dem Ausbau der Infrastruktur am und um die Häfen gehört es auch dazu, ein attraktives Ausflugsangebot zu schaffen. Für die Region Rostock ist das beispielsweise das Polarium, das zu einem Besuch einlädt“, sagte Glawe.

Im Jahr 2019 findet der Deutsche Tourismustag in Rostock statt. Teilnehmer sind Touristiker aus allen Regionen Deutschlands, Vertreter aus Ministerien des Bundes und der Länder, Vorsitzende sowie Geschäftsführer touristischer Verbände, Organisationen und von städtischen Marketinggesellschaften. Zudem wird 2020 Mecklenburg-Vorpommern den Germany Travel Mart (GTM) in Rostock, eine Einkaufs- und Verkaufsmesse für den Deutschlandtourismus, ausrichten. Zu dem zweitägigen Workshop wird ein Fachpublikum aus etwa 45 Ländern erwartet. Im Jahr 2025 richtet Rostock die Bundesgartenschau (BUGA) aus. „Die Region hat die einmalige Chance, mit diesen Großveranstaltungen für unser ganzes Land zu werben. Dafür müssen alle Beteiligten intensiv zusammenarbeiten. Das Wirtschaftsministerium wird auch weiterhin die touristische Entwicklung eng begleiten und unterstützen. Entscheidend ist aber dabei, dass Qualitätssicherung und Saisonverlängerung touristischer Angebote im Vordergrund stehen“, sagte Glawe abschließend.

Im Jahr 2018 sind im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) zur Förderung von Investitionen im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur (=touristische und gewerbliche Infrastruktur) rund 101,8 Millionen Euro vom Wirtschaftsministerium bewilligt bzw. zugesichert worden (einschl. Mittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ EFRE). Mit dem Einsatz dieser Fördermittel konnten 51 Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern mit Investitionen in Höhe von rund 123,7 Millionen Euro ermöglicht werden.

Insgesamt gab es nach Angaben des Statistischen Amtes von Januar bis Oktober 2018 in der Hansestadt Rostock mehr als 692.000 Ankünfte (+4,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum) und über 1,8 Millionen Übernachtungen (+4,8 Prozent). In ganz Mecklenburg-Vorpommern waren es im gleichen Zeitraum knapp 7,1 Millionen Ankünfte (+4,3 Prozent) und mehr als 28,3 Millionen Übernachtungen (+3,6 Prozent).

Voraussetzung für den DigitalPakt: Schulen entwickeln Medienbildungskonzepte

Ministerin Hesse: Wir legen die Hände nicht in den Schoß, sondern bereiten uns weiter vor

Schwerin – Mit Medienbildungskonzepten stellen sich die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern für die Umsetzung der Digitalisierung neu auf. Das Medienbildungskonzept soll Bestandteil des Schulprogramms sein, das die Ziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung für eine Bildung in der digitalen Welt beschreibt und notwendige und verbindliche Maßnahmen innerhalb einer Schule festlegt. Das Bildungsministerium hat eine Handreichung vorgelegt, die die Schulen bei der Erstellung eines Medienbildungskonzeptes unterstützen soll. Ein solches Konzept ist die Voraussetzung, damit Schulen Fördermittel über den DigitalPakt von Bund und Ländern erhalten können.

„Wenn eine Entwicklung wie die Digitalisierung so viele Bereiche tangiert, lassen sich die Neuerungen nicht nur in einem fächerübergreifenden Rahmenplan festschreiben. Schulen benötigen ein umfassendes Konzept“, betonte Bildungsministerin Birgit Hesse. „Mit der Handreichung wollen wir Lehrerinnen und Lehrern einen roten Faden an die Hand geben, damit am Ende ein Medienbildungskonzept steht, das ihnen Lust auf das Neue macht und die Voraussetzungen schafft, es zu gestalten. Wir legen die Hände nicht in den Schoß, sondern bereiten uns weiter auf den DigitalPakt Schule vor, auch wenn in Berlin verhandelt wird, über welchen Weg die Fördermittel an die Länder fließen“, erläuterte Hesse.

Grundlage für ein Medienbildungskonzept ist die Strategie „Bildung in der digitalen Welt“, auf die sich die Kultusministerkonferenz verständigt hat. Danach sollen Mädchen und Jungen, die im Schuljahr 2018/2019 eingeschult wurden oder in die Sekundarstufe I eingetreten sind, am Ende ihrer Schullaufbahn eine umfassende Medienbildung erhalten haben. Der DigitalPakt soll die Umsetzung der Digitalisierung der Schulen unterstützen, indem er die technische Infrastruktur verbessert. Während Schulen Medienbildungskonzepte erstellen, müssen Schulträger Medienentwicklungspläne erarbeiten.

„Die Vermittlung von digitalen Kompetenzen kann nur gelingen, wenn Schulen, Schulträger, Schulbehörden und das Medienpädagogische Zentrum des Ministeriums zusammenarbeiten und sich verständigen“, sagte Bildungsministerin Birgit Hesse. „Zum Auftakt dieser intensiven Arbeitsphase veranstalten wir im Januar Regionalkonferenzen zur Digitalisierung. Bei diesen Treffen wollen wir uns mit Schulleitungen und der kommunalen Seite austauschen, die weiteren Schritte vereinbaren und offene Fragen klären“, betonte Hesse.

Einflussnahme auf Gesetzentwürfe

Berlin – Die Bundesregierung will ihr Handeln transparent und für die Bürger nachvollziehbar gestalten. Das schreibt sie in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Nach einer Vereinbarung des Bundeskabinetts vom 15. November 2018 solle die Praxis fortgesetzt werden, dass Gesetzes- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen sind, sowie die von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzesentwürfe der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Daneben sei vereinbart worden, zusätzlich die Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung zu veröffentlichen.

Bis zur Errichtung einer zentralen Plattform werde die Veröffentlichung über die Internetseiten der jeweiligen Ressorts erfolgen, auf die auch vom zentralen Internetauftritt der Bundesregierung aus verlinkt werde. Darüber hinaus weist die Bundesregierung in der Antwort darauf hin, dass der weitere Verlauf des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens auf der Internetseite des Gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und Bundesrat recherchiert werden kann.

Zu der Frage der Abgeordneten nach der Einflussnahme externer Dritter auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Markenrechtsmodernisierungsgesetz) heißt es in der Antwort, Referentenentwürfe des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und die dazu eingegangenen Stellungnahmen würden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die entsprechenden Entwürfe und Stellungnahmen seien abrufbar auf dem Internetauftritt des Ministeriums. Insgesamt seien zwölf Stellungnahmen abgegeben worden. Vier davon seien nicht eingestellt worden, weil die Einsender der Veröffentlichung widersprochen hätten oder weil sie verspätet abgegeben worden seien.

Abschließend heißt es in der Vorbemerkung zu der Antwort, die Fragesteller hätten eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt. Die Grenze zur „administrativen Überkontrolle“ sei angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der Bundesregierung erreicht. Die Bundesregierung geht davon aus, dass dem Informationsbedürfnis der Fragesteller künftig durch die Veröffentlichung der Gesetzes- und Verordnungsentwürfe sowie der Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung auf den Internetseiten der jeweiligen Ressorts Genüge getan ist.

Die Fraktion hatte in ihrer Anfrage geschrieben, grundsätzlich seien der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten und gegebenenfalls die Berücksichtigung der im Laufe der Erstellung von Gesetzentwürfen geäußerten Stellungnahmen wichtig. Dies müsse nur für den Bundestag als Gesetzgebungsorgan und nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein.

Neue Abläufe für mehr Organspenden

Berlin – Mit veränderten Abläufen und Vorschriften will die Bundesregierung die Organspendenpraxis effektiver gestalten. Das zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO) soll dazu beitragen, potenzielle Organspender besser zu erkennen. Dazu wird vor allem die Rolle des Transplantationsbeauftragten in Krankenhäusern gestärkt.

Die Transplantationsbeauftragten sollen dem Entwurf zufolge durch verbindliche Vorgaben für die Freistellung mehr Zeit für ihre Aufgaben bekommen. Bei Entnahmekrankenhäusern mit mehr als einer Intensivstation soll für jede dieser Stationen mindestens ein Transplantationsbeauftragter bestellt werden. Die anteiligen Kosten werden vollständig refinanziert. Die Transplantationsbeauftragten müssen außerdem künftig auf Intensivstationen regelmäßig hinzugezogen werden, wenn Patienten als Organspender in Betracht kommen. Sie erhalten uneingeschränkt Einsicht in die Patientenakten, um das Spenderpotenzial auswerten zu können.

Die Entnahmekrankenhäuser sollen mehr Geld bekommen für den gesamten Prozessablauf einer Organspende und einen Zuschlag dafür erhalten, dass ihre Infrastruktur für die Organspende besonders in Anspruch genommen wird. Kleinere Entnahmekliniken erhalten Unterstützung durch qualifizierte Ärzte.

Ein flächendeckend eingerichteter neurologischer/neurochirurgischer konsiliarärztlicher Rufbereitschaftsdienst soll sicherstellen, dass jederzeit qualifizierte Ärzte zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls zur Verfügung stehen.

Um potenzielle Organspender zu erkennen und zu melden, soll in den Kliniken eine Qualitätssicherung mit Berichtssystem geschaffen werden. Wenn ein irreversibler Hirnfunktionsausfall nicht festgestellt wird oder eine Meldung an die Koordinierungsstelle (DSO) unterbleibt, werden die Gründe dafür erfasst und bewertet. Die Daten sollen von der Koordinierungsstelle ausgewertet werden. Abläufe und Zuständigkeiten sollen dem Entwurf zufolge nachvollziehbar dokumentiert werden.

Der Gesetzentwurf sieht auch eine bessere Betreuung der Angehörigen vor. So soll der Austausch zwischen den Organempfängern und den Angehörigen der Organspender in Form von anonymisierten Schreiben verbindlich geregelt werden.

Landesregierung erhöht Schichtzulage für Polizei und Justiz

Schwerin – Bedienstete der Polizei und in den Justizvollzugsanstalten des Landes sind durch Tages- und Nachtschichten bei ihrer Arbeit besonders gefordert. Die Landesregierung hat daher eine Landesverordnung beschlossen, die diesen Anforderungen Rechnung trägt und unter anderem die sogenannte Wechselschichtzulage deutlich erhöht.

Bislang erhielten die Beamtinnen und Beamten für den Wechseldienst eine Zulage von rund 50 Euro, künftig verdreifacht sich die Zulage auf 150 Euro. Bei den Spezialeinheiten (SEK, MEK), die bislang etwa 150 Euro Zulage erhielten, verdoppelt sich der Betrag aufgrund der besonders hohen Gefahr für Gesundheit und Leben auf 300 Euro.

Zudem ist eine Reihe neuer Zulagen eingeführt worden, damit besondere Belastungen gewürdigt und vergütet werden. So erhalten unter anderem Bedienstete in Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten, in zivilen Observations- und Ermittlungsgruppen sowie Beschäftigte der Mobilen Aufklärung Extremismus eine Zulage von 150 Euro. Wegen der hohen psychischen Belastung bekommen Beschäftigte des Landes, die mit der Sachbearbeitung von Kinderpornographie und sexuellem Missbrauch von Kindern befasst sind, eine Zulage von 100 Euro. Auch Diensthundeführer erhalten mit Wirkung vom 1. Januar dieses Jahres einen Zuschlag von 75 Euro.

Die Erhöhung der Zulagen führt in diesem Jahr zu Mehrausgaben von insgesamt rund 3,6 Mio. Euro.

Justizministerin Katy Hoffmeister, Innenminister Lorenz Caffier und Finanzminister Mathias Brodkorb begrüßten die neue Landesverordnung: „Beamte, die Tag und Nacht im Einsatz sind, um für Sicherheit und Ordnung bei uns im Land zu sorgen, haben Wertschätzung verdient. Die Erhöhung der Zulagen ist daher auch eine Würdigung und ein Dank für die verdienstvolle Tätigkeit dieser Beamtinnen und Beamten.“