Umfassendes Beratungs- und Hilfenetz berät Frauen und Männer

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese stellte in der Landtagsdebatte zum Antrag der Linksfraktion, zielgruppenspezifische Angebote für Männer als Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt auszubauen, klar: „Jeder Betroffene, egal welchen Geschlechts, hat den gleichen Zugang zu den umfassenden Beratungs- und Hilfeangeboten in Mecklenburg-Vorpommern.“

Die Ministerin konkretisierte dabei, dass einzig die Frauenhäuser davon ausgenommen seien: „Denn zu über 90 Prozent sind es Frauen, die Partnerschaftsgewalt betrifft“, so Drese. Sie verdeutlichte aber, dass zusätzlich eine Schutzwohnung der Fachberatungsstelle ZORA im Land zur Verfügung steht, die auch Männer und Jungen im Falle von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung nutzen können.

Ministerin Drese betonte im Landtag, dass sie offen dafür sei, die Erkenntnisse des 2017 gestarteten sächsischen Modellprojektes zur Einführung von Männerschutzwohnungen in zukünftige Überlegungen einfließen zu lassen. „Die Dunkelziffer an männlichen Opfern von häuslicher Gewalt ist bei uns im Land und bundesweit schwer abschätzbar. Daher interessiert es mich, wie stark die Unterkünfte in Leipzig und Dresden in Anspruch genommen werden“, so Drese.

Die Ministerin wies auf das umfassende Beratungs- und Hilfenetz des Landes bei häuslicher und sexualisierter Gewalt hin. „Betroffenen in Mecklenburg-Vorpommern stehen die fünf Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking mit angeschlossener Kinder- und Jugendberatung, fünf Fachberatungsstellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt, acht Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt, eine Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung, sowie eine Landeskoordinierungsstelle zur Verfügung“, so Drese. Hinzu kommen drei Täter- und Gewaltberatungsstellen.

„Es ist der Landesregierung ein großes Anliegen, dieses Beratungs- und Hilfenetz zu sichern und weiter auszubauen. Im aktuellen Doppelhaushalt wurden allein die Mittel für die Frauenhäuser zur Schaffung zusätzlicher Personalstellen um 20 Prozent angehoben. Zusätzlich haben wir die Zuschüsse für die Personal- und Sachkosten im Beratungs- und Hilfenetz in den Jahren 2018 und 2019 jeweils um 2,3 Prozent erhöht“, verdeutlichte Drese.

In der Summe stehen 2019 rund 2,4 Millionen Euro Landesmittel für das Beratungs- und Hilfenetz für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt zur Verfügung. Das sind 260.000 Euro mehr als im Jahr 2017.

Umsetzung einer EU-Richtlinie

Land regelt barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen

Schwerin – Der Landtag hat heute der Umsetzung einer EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen zugestimmt. Mit einer Änderung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (LBGG) wird das Sozialministerium ermächtigt, durch Rechtsverordnung die entsprechenden technischen, finanziellen, wirtschaftlichen und organisatorischen Maßgaben und Möglichkeiten zu regeln.

Sozialministerin Stefanie Drese hob in der Landtagsdebatte die Eilbedürftigkeit der Umsetzung hervor, da die Europäische Kommission inzwischen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat. Bund und Ländern drohen deshalb bei nicht fristgerechter Schaffung gesetzlicher Regelungen in ihren Behindertengleichstellungsgesetzen Strafzahlungen.

„Es war deshalb gut und wichtig, dass Landesregierung und Landtag ein zügiges Gesetzgebungsverfahren durchgeführt haben. Andere Bundesländer haben sich mehr Zeit gelassen und bekommen jetzt möglicherweise größere Probleme“, betonte Drese.

Die Ministerin verdeutlichte darüber hinaus, dass durch das Sozialministerium noch in diesem Jahr eine weitere umfassende Novellierung des LBGG in Angriff genommen wird. „Darin werden wir konkrete Regelungen etwa zur Barrierefreiheit und zum Behinderungsbegriff treffen“, verdeutlichte Drese.

Wiedereinführung der Meisterpflicht

Schwerin – Im Landtag ist die „Stärkung des Handwerks – Wiedereinführung der Meisterpflicht“ diskutiert worden. „Die Meisterqualifikation stärkt den Mittelstand in Mecklenburg-Vorpommern. Der Meisterbrief ist auch unter dem Blickwinkel wichtig, die berufliche Bildung auch in kleinstrukturierten Betrieben zu fördern. Ebenso sind hohe Anforderungen an den Verbraucherschutz wertvolle Gründe für einen Meisterbrief. Für Kunden der Handwerksfirmen ist der Brief ein wichtiges Qualitätskriterium“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe. Im Landtag hat Innenminister Lorenz Caffier die Rede von Minister Glawe vorgetragen.

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, den Meisterbrief zu erhalten sowie zu prüfen, inwiefern eine EU-konforme Wiedereinführung der Meisterpflicht für einzelne Berufsbilder möglich erscheint. „Es muss weiter darum gehen, den hohen Stellenwert der deutschen Meisterqualifikation in Europa zu sichern, zu stärken und zu verteidigen. Gegenüber der Europäischen Union ist es weiter wichtig darauf zu drängen, den Meisterbrief für einzelne Berufsbilder EU-konform einzuführen“, so Glawe. In 2004 wurde die Handwerksordnung novelliert. Hierdurch entfiel die Meisterpflicht für 53 Gewerke, zum Beispiel für Fliesenleger, Uhrmacher, Klavierbauer. Ziel war es damals, Existenzgründungen zu erleichtern und somit zusätzliche Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen. Diese Berufe wurden von der Anlage A (Meisterpflicht) in die Anlage B (freiwillige Meisterprüfung) „verschoben“.

Nach Inkrafttreten der Handwerksrechtsnovelle konnte bei den zulassungsfreien Handwerken (Anlage B HwO) teilweise ein starker Rückgang der Ausbildungsleistung in Deutschland festgestellt werden. „Dies zeigt, dass der mit der fachlichen Ausbildungseignung verbundene Meisterbrief die Ausbildung im Handwerk entscheidend beeinflusst. Vor dem Hintergrund des auch im Handwerk zu verzeichnenden zunehmenden Fachkräftebedarfs soll eine Stärkung des Meisterbriefs den rückläufigen Auszubildendenzahlen bei den zulassungsfreien Gewerken entgegenwirken und darüber hinaus die nachhaltige Leistungsfähigkeit der Betriebe und den Verbraucherschutz erhöhen“, so Glawe.

Der Wirtschaftsausschuss im Bundesrat wird sich Ende Januar mit dem Antrag des Freistaates Bayern zur „Entschließung des Bundesrates zur Wiedereinführung des verpflichtenden Meisterbriefs in einzelnen nach der Handwerksordnung zulassungsfreien Handwerken“ beschäftigen. „Mecklenburg-Vorpommern wird diesem Entschließungsantrag Bayerns zustimmen“, sagte Wirtschaftsminister Glawe abschließend.

Wertholzversteigerung: Eiche aus Dargun erzielt Spitzenwert

Linstow – Den Spitzenwert bei der heute durchgeführten 28. Wertholzversteigerung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Linstow erzielte eine Eiche aus dem Forstamt Dargun mit 1.710 Euro pro Festmeter. Den Stamm ersteigerte ein Händler aus Hessen.

Insgesamt wurden bei dem diesjährigen Meistgebotstermin 951 Festmeter Wertholz von 12 Baumarten versteigert. Die gesamte Angebotsmenge konnte nahezu vollständig verkauft werden. Die beteiligten Waldbesitzer des Landes erzielten einen Erlös von insgesamt ca. 497.000 Euro.

Zehn Unternehmen aus der Furnier- und Sägeindustrie sowie des Holzhandels aus sieben Bundesländern erhielten Zuschläge.

Als Renner bei der diesjährigen Versteigerung erwies sich erneut die Eiche. Sie wurde sehr gut beboten. Der teuerste Eichenstamm kam mit 1.710 Euro pro Festmeter aus dem Forstamt Dargun. Bei einem Festgehalt von 5,32 Festmeter brachte der Stamm insgesamt stattliche 9.097 Euro ein. Auch der Durchschnittspreis der Eiche lag mit 586 Euro pro Festmeter deutlich über den Durchschnittspreis aller Baumarten von 527 Euro pro Festmeter.

Aber auch einzelne Stämme anderer Baumarten brachten gute Preise für die Anbieter. So wurde zum Beispiel eine Esche für 340 und eine Ulme für 560 Euro pro Festmeter verkauft.

Die an der Versteigerung beteiligten Waldbesitzer waren mit dem Ergebnis insgesamt sehr zufrieden. „Die Ergebnisse zeigen, dass sich erstklassige Qualität weiterhin gut verkaufen lässt“, so Minister Dr. Backhaus. Neben der Landesforstanstalt als Hauptanbieter (58% der Menge) beteiligten sich 18 kommunale und private Waldbesitzer unseres Landes an der Versteigerung. Die versteigerten Hölzer werden aufgrund ihrer Qualität überwiegend in der Furnier- und Möbelindustrie Verwendung finden.

Der angebotene Mammutbaum (Chinesisches Rotholz) aus dem Forstamt Gädebehn wurde mit 310 Euro pro Festmeter von einer Holzmanufaktur aus MV ersteigert.

Minister Backhaus kündigt Ernährungsstrategie für MV an

Schwerin -„Eine gesunde und ausgewogene Ernährung ist der Grundstein für eine gesunde Gesellschaft. Künftig wollen wir die einzelnen ernährungspolitischen Instrumente in einer Ernährungsstrategie für unser Land zusammenfassen“, kündigte Mecklenburg-Vorpommerns Umwelt- und Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute in Schwerin an. Dort diskutierte der Landtag das Thema „Gesunde Ernährung in der Gemeinschaftsverpflegung“. Rund 70 Prozent aller Krankheiten in westlichen Industrieländern gingen auf eine falsche Ernährung zurück, betonte er die Notwendigkeit politischen Handelns.

Verärgert zeigte sich der Minister über die Ernährungspolitik des Bundes: „Von den ohnehin wenigen Zugeständnissen, die CDU/CSU im Rahmen der Koalitionsverhandlungen gemacht haben, ist bis jetzt nichts umgesetzt worden. Bei der Einführung eines staatlichen Tierwohllabels ist die Politik von Industrie und Handel längst überholt worden. Auch eine Verbesserung der Lebensmittelkennzeichnung wurde bislang nicht erreicht. Statt wie andere Länder eine Zuckersteuer etwa für Limonade einzuführen oder wenigstens eine verständliche Ampelkennzeichnung für Zucker, Fett und Salz auf den Waren anzuordnen, setzt man in Berlin weiterhin auf die Selbstverpflichtung der Hersteller. Das diese Strategie aufgeht, bezweifle ich stark“, monierte der Minister.

In Mecklenburg-Vorpommern sei gesunde Ernährung integraler Bestand der Landespolitik. Ernährungs­kompetenz sei für ihn dabei die alles entscheidende Stell­schraube. „Die Förderung der Gemeinschaftsverpflegung, ob für Vorschulkinder, Schüler oder Senioren, ist ein wirkungsvolles Beispiel neben vielen anderen“, sagte Minister Backhaus.

Seit 2009 unterstützt das Land die Vernetzungsstelle Schulverpflegung. 2010 folgte die Vernetzungsstelle Kitaverpflegung, zählte der Minister auf. Beides seien wichtige Pfeiler der Verbesserung der Ernährungs­kompetenz von Kindern und Jugendlichen. Bisher haben 18 Kitaeinrichtungen und 7 Caterer, die 18.300 Kinder versorgen, das Zertifizierungsverfahren erfolgreich absolviert. Eine Vernetzungsstelle für Seniorenverpfle­gung sei in Vorbereitung.

Seit 2017 nimmt Mecklenburg-Vorpommern am EU-Schul­programm teil. Es ermöglicht einmal wöchentlich die kostenfreie Abgabe von 250 ml Milch sowie 80 bis 100 g frischem Obst oder Gemüse pro Kind an teilnehmenden Grund- und Förderschulen. Im Schuljahr 2018/19 beteiligen sich 103 Schulen mit rund 17.500 Kindern. Der Landesbauernverband koordiniert im Rahmen des Programms Besuche in landwirtschaftlichen Betrieben sowie an den Schulen die Wissensvermittlung zur Herstellung und Verarbeitung der Nahrungsmittel.

In der MV-Halle auf der diesjährigen Internationalen Grünen Woche in Berlin werden rund 900 Schüler in zehn Tagen über das Pressen von Apfelsaft und eine kleine Kräuterkunde an die Weiterverarbeitung und damit den Wert von Lebensmitteln herangeführt. „Auch das ist Arbeit an der Ernährungskompetenz!“, betonte Backhaus.

Für die geplante Ernährungsstrategie seien die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, kurz DGE-Standards, eine gute Orientierung. „Es muss zur Regel werden, dass diese Standards Bestandteil von Ausschreibungen für die Gemeinschaftsverpflegung werden. Mein Haus hat damit im letzten Jahr begonnen“, sagte Backhaus.

Zahl der Schulschwänzer leicht zurückgegangen

Ministerin Hesse: Schulschwänzen bereits in den Anfängen erkennen

Schwerin – Bildungsministerin Birgit Hesse hat an Eltern appelliert, darauf zu achten, dass ihre Kinder die Schulpflicht erfüllen. Im Landtag haben die Abgeordneten über Schulschwänzer debattiert. „Unsere Schülerinnen und Schüler gehen zum großen Teil gern und regelmäßig zur Schule und die meisten Eltern haben im Blick, dass ihre Kinder den Unterricht besuchen. Das spricht für die gute Arbeit unserer Lehrkräfte und die gute Erziehungspartnerschaft von Elternhaus und Schule. Allerdings gibt es Fälle von Schulschwänzen in verschiedenen Ausprägungsformen“, betonte Hesse. Die Ursachen seien sehr vielfältig.

„Mir ist wichtig, Schulschwänzen bereits in den Anfängen zu erkennen“, so die Bildungsministerin. „Wer nicht regelmäßig in die Schule geht, läuft Gefahr, den Abschluss nicht zu schaffen, keinen Ausbildungsplatz zu erhalten und hat wenig Aussicht auf Erfolg. Wir setzen deswegen auf Prävention. Im Mittelpunkt steht eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Lehrerinnen, Lehrern und den Erziehungsberechtigten. Eltern sind unsere wichtigsten Partner für einen erfolgreichen Schulbesuch ihrer Kinder. Gemeinsam können wir erste Anzeichen für Schulschwänzen erkennen und gegensteuern“, erklärte Hesse.

In Mecklenburg-Vorpommern haben im Schuljahr 2017/2018 weniger Kinder und Jugendliche die Schule geschwänzt als im Jahr davor. Diese Zahlen hat das Bildungsministerium bereits im November 2018 veröffentlicht. Im vergangenen Schuljahr waren es 5.468 Schülerinnen und Schüler, die unentschuldigt gefehlt haben. Bei 129.814 Schülerinnen und Schülern an den allgemein bildenden Schulen entspricht dies einem Anteil von 4,2 Prozent. Im Schuljahr 2016/2017 waren es insgesamt 5.596 Schülerinnen und Schüler. Bei 128.161 Schülerinnen und Schülern entspricht dies einem Anteil von 4,4 Prozent.

Mit einem 7-Punkte-Programm will das Land die Zahl der Schulschwänzer verringern. Das Nichterfüllen der Schulpflicht ist eine Ordnungswidrigkeit, die laut Schulgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann. Leicht gesunken ist im vergangenen Schuljahr auch der Anteil an Schülerinnen und Schülern, die mehr als fünf Tage gefehlt haben. Im Schuljahr 2017/2018 waren es 1,35 Prozent. Im Schuljahr 2016/2017 lag der Anteil bei 1,52 Prozent. Wenn Schülerinnen oder Schüler mehr als fünf Tage unentschuldigt fehlen, gilt dies als schulaversives Verhalten.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Schwerin – Im Landtag in Schwerin ist am Mittwoch das von der Bundesregierung beschlossene Fachkräfteeinwanderungsgesetz diskutiert worden. „Mecklenburg-Vorpommern wird zukünftig noch stärker auf die Gewinnung von Fachkräften von außerhalb angewiesen sein. Für Unternehmen im Land haben die Herausforderungen bei der Gewinnung von Fachkräften in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Sie werden noch weiter steigen. Mit den von der Bundesregierung geplanten neuen Regelungen verbessert sich für Unternehmen die Planungssicherheit und für den Einzelnen wird eine Bleibeperspektive eröffnet. Wir müssen alle Chancen nutzen, geeignete Arbeitskräfte für den Markt zu erhalten oder zu gewinnen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit im Landtag. Der Gesetzentwurf zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz der Bundesregierung muss noch vom Bundestag verabschiedet werden. Im Landtag hat Innenminister Lorenz Caffier die Rede von Minister Glawe vorgetragen.

Mecklenburg-Vorpommern ist in den vergangenen zehn Jahren wirtschaftlich weiter vorangekommen. Diese Entwicklung hat voll auf den Arbeitsmarkt durchgeschlagen. „Die Arbeitsmarktsituation ist für Arbeitsuchende so günstig wie nie. 2018 wurden bei der Arbeitslosenquote und der Arbeitslosenzahl die niedrigsten Werte seit der Wiedervereinigung erreicht. Gleichzeitig wurden erhebliche Steigerungen bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erreicht. Es wurden die richtigen Weichen für mehr Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt gestellt“, machte Arbeitsminister Glawe deutlich.

Gegenüber 2017 sank die Zahl der Arbeitslosen um 8,4 Prozent, bei den Langzeitarbeitslosen wurde ein Rückgang um 9,4 Prozent erreicht. In den vergangenen fünf Jahren war insgesamt ein Rückgang der Arbeitslosigkeit um ein Drittel zu verzeichnen. In den letzten fünf Jahren stieg die Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter insgesamt um 5,7 Prozent, allein in den letzten zwei Jahren um 2,5 Prozent. Der Anstieg von rund 50.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den vergangenen 10 Jahren belegt einen konstanten und nachhaltigen Beschäftigungszuwachs.

Diese Entwicklung muss man vor dem Hintergrund sehen, dass sich das vorhandene Arbeitskräftepotential, also der Menschen, die arbeiten können, in den nächsten Jahren in Mecklenburg-Vorpommern rückläufig entwickeln wird. „Die Altersstruktur der aktuell noch Erwerbstätigen stellt das Land vor besondere Herausforderungen“, sagte Glawe. Derzeit ist ein hoher Anteil der Erwerbstätigen in der Altersgruppe von 50 bis 65 Jahren. Innerhalb der nächsten 15 Jahre werden 10 bis 20 Prozent der aktuellen Erwerbspersonen in Rente gehen. Entsprechend der 5. Landesprognose zur Bevölkerungsentwicklung wird es ausgehend von der Situation im Jahr 2015 bis zum Jahr 2040 sogar rund 200.000 Personen in der Altersgruppe zwischen 20 und 65 Jahren weniger geben.

Es gibt Arbeits- und Fachkräfteengpässe in einzelnen Arbeitsmarktsegmenten und Regionen. Von Engpässen wird dann gesprochen, wenn die Dauer zwischen der Meldung einer offenen Stelle bis zur Besetzung – also ihre Vakanzzeit – mehr als 90 Tage beträgt. „Über alle Berufsgruppen hinweg beträgt die Vakanzzeit in Mecklenburg-Vorpommern derzeit 101 Tage. Die längsten Besetzungsdauern liegen mit 154 Tagen bei den Fertigungsberufen vor. Bei den Gesundheitsberufen dauert es aktuell schon 132 Tage bis zur Besetzung einer Stelle. Allein in den vergangenen zwei Jahren erfolgte mit einem Anstieg der Vakanzzeit von 80 Tagen auf nunmehr 101 Tage eine deutliche Verschärfung der Situation“, betonte Wirtschafts- und Arbeitsminister Glawe. „Trotz aller Anstrengungen, inländische Potenziale an Arbeitskräften zu rekrutieren und der weiteren Nutzung der europäischen Arbeitnehmerfreizügigkeit sind wir auf die Gewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten angewiesen.“

Mit dem im Dezember 2018 von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzesentwurf des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist ein wichtiger Baustein zur Sicherung des Arbeitskräftebedarfs auf den parlamentarischen Weg gebracht worden. „Im Mittelpunkt stehen entsprechend des wirtschaftlichen Bedarfs qualifizierte Fachkräfte, also Personen mit einer Berufsausbildung oder einer akademischen Ausbildung. Der Gesetzentwurf ist eine gute Grundlage für eine an dem Fachkräftebedarf der Wirtschaft orientierten Regelung“, sagte Glawe.

Darüber hinaus begrüßte Wirtschaftsminister Glawe grundsätzlich den ebenfalls im Dezember 2018 beschlossenen Gesetzentwurf über die Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung. „Die Ausbildungsduldung soll auch auf Helferberufe ausgeweitet werden. Das haben wir und viele andere Länder seit längerer Zeit gefordert. Hiervon werden vor allem die Helfertätigkeiten in den Gesundheitsberufen profitieren. Positiv ist, dass Menschen, die aus unterschiedlichsten Gründen als langjährig Geduldete bei uns leben und ihren Lebensunterhalt sichern sowie gut integriert sind, zukünftig einen rechtssicheren Aufenthalt erhalten sollen. Die Fachkräftesicherung kann gelingen, wenn wir ein weltoffenes Klima schaffen können, um Mecklenburg-Vorpommern als Land zum Leben und Arbeiten attraktiv zu gestalten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe im Schweriner Landtag abschließend.