Handelsrichterinnen und Handelsrichter für die neue Amtsperiode berufen

Justizstaatssekretärin Birgit Gärtner dankte in Schwerin für das ehrenamtliche Engagement: „Die Zusammenarbeit von Berufsrichtern mit Handelsrichtern hat sich bewährt“

Schwerin – „Das Amt der Handelsrichter ist ein Ehrenamt mit einer über 500 Jahre währenden Geschichte. Die Zusammenarbeit von Berufsrichtern mit erfahrenen Kaufleuten in den Kammern für Handelssachen hat sich bewährt. Handelsrichter bringen ihren kaufmännischen Sachverstand aus der Unternehmenspraxis in den Zivilprozess ein und wirken daran mit, sachgerechte und wirtschaftsnahe Entscheidungen zu treffen. Dies erhöht die Transparenz und Akzeptanz von gerichtlichem Verfahren und Entscheidung bei den rechtssuchenden Kaufleuten und trägt zum Erfolg der Kammern für Handelssachen bei“, sagte Justizstaatssekretärin Gärtner in der IHK Schwerin zur Berufungsfeier für die neue Handelsrichteramtsperiode.

„Gerade hier in Schwerin ist zu spüren, dass Handelsrichter in ihrem Ehrenamt eine Berufung sehen. Für einige von ihnen ist es bereits die dritte Amtsperiode. Ein Handelsrichter ist sogar schon seit 1997 dabei und in der sechsten Amtsperiode tätig. Die Ausübung eines Ehrenamts ist keine Selbstverständlichkeit. Die Bereitschaft dazu ist umso dankenswerter. Handelsrichter sind Vorbild für uneigennütziges gesellschaftliches Handeln in einer Zeit, in der Freizeit häufig mehr bedeutet als gesellschaftliches Engagement“, so Staatssekretärin Gärtner.

Handelsrichter sind keine Laienrichter, wie etwa Schöffen im Strafverfahren, sondern wegen der berufsspezifischen Qualifikation echte Fachrichter. Sie tragen ebenso schwarze Roben wie Berufsrichter. Zum 1. Januar 2019 wurden in Mecklenburg-Vorpommern 54 Handelsrichterinnen und Handelsrichter neu ernannt. Für das Landgericht Schwerin sind es zehn Handelsrichterinnen und Handelsrichter.

Illegale Hetze im Internet: EU-Verhaltenskodex zeigt Wirkung

Brüssel – IT-Unternehmen reagieren immer schneller auf rassistische und fremdenfeindliche Online-Hetze: die Unternehmen prüfen mittlerweile 89 Prozent der gemeldeten Inhalte innerhalb von 24 Stunden und entfernen 72 Prozent der Inhalte, die als illegale Hetze betrachtet werden. Das zeigt die vierte Bewertung des EU-Verhaltenskodexes, den die EU-Kommission heute (Montag) in Brüssel vorgestellt hat. Als der Kodex im Jahr 2016 eingeführt wurde, lagen diese Werte noch bei 40 bzw. 28 Prozent. Allerdings zeigt der Bericht, dass die IT-Unternehmen noch ihre Rückmeldungen an die Nutzer verbessern müssen.

Im Laufe des Jahres 2018 haben mit Google+, Instagram, Snapchat und Dailymotion vier weitere Unternehmen beschlossen, dem Kodex beizutreten. Heute hat auch die französische Spieleplattform „jeuxvideo.com“ ihre Teilnahme angekündigt. Im Mai 2016 hatten sich Facebook, Twitter, YouTube und Microsoft mit einem Verhaltenskodex dazu verpflichtet, die Verbreitung illegaler Online-Inhalte in Europa zu bekämpfen.

Andrus Ansip, der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, sagte hierzu: „Die heutige Bewertung zeigt, dass die Zusammenarbeit mit den Unternehmen und der Zivilgesellschaft Ergebnisse zeitigt. Die Unternehmen prüfen mittlerweile 89 Prozent der gemeldeten Inhalte innerhalb von 24 Stunden und werden unverzüglich tätig, um sie bei Bedarf zu entfernen. Diese Quote ist mehr als doppelt so hoch wie im Jahr 2016. Vor allem aber funktioniert der Kodex, weil er die Freiheit der Meinungsäußerung achtet. Das Internet ist ein Ort, den Menschen aufsuchen, um mit einem einzigen Klick Ansichten zu teilen und Informationen zu finden. Niemand sollte sich wegen illegaler Hetze im Internet unsicher oder bedroht fühlen.“

Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, fügte an: „Illegale Hetze im Internet ist nicht nur eine Straftat, sie stellt auch eine Bedrohung der freien Meinungsäußerung und der demokratischen Gesellschaft dar. Ich habe im Mai 2016 den Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Online-Hetze auf den Weg gebracht, weil wir dringend etwas gegen dieses Phänomen tun mussten. Zweieinhalb Jahre später können wir sagen, dass wir den richtigen Ansatz gefunden und europaweit einen Standard für die Lösung dieses ernsten Problems gesetzt haben, ohne Abstriche am Schutz der Meinungsfreiheit zu machen. ”

Der Verhaltenskodex hat seit seiner Annahme im Jahr 2016 zu kontinuierlichen Fortschritten geführt; die jüngste Bewertung bestätigt, dass die IT-Unternehmen umgehend auf rassistische und fremdenfeindliche Hetze reagieren. Allerdings müssen sie noch die Rückmeldung an die Nutzer, die Inhalte melden, verbessern und für mehr Transparenz hinsichtlich der Mitteilungen und der Entfernung von Inhalten sorgen.

Die Unternehmen entfernen illegale Inhalte immer schneller, schießen dabei aber nicht über das Ziel hinaus: Am Anteil der entfernten Inhalte lässt sich ablesen, dass sie das Recht auf freie Meinungsäußerung weiterhin respektieren. Zudem sind dank des Kodex Partnerschaften zwischen Organisationen der Zivilgesellschaft, nationalen Behörden und IT-Plattformen entstanden, die sich Sensibilisierung und Aufklärung zum Ziel gesetzt haben.

Polizei warnt vor dem sogenannten Cyber-Grooming

WhatsApp-Nachrichten mit kinderpornografischen Inhalten im Umlauf

Neubrandenburg – Die Polizei möchte hiermit ausdrücklich vor einem vermehrten Aufkommen des sogenannten Cyber-Groomings warnen. Dabei wird insbesondere zu Kindern in sozialen Netzwerken zunächst ein Vertrauensverhältnis (das Grooming = vorbereiten) aufgebaut, welches schließlich dazu genutzt wird, an Aufnahmen mit teilweise kinderpornographischen Inhalten zu gelangen.

Im Bereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg sind in den vergangenen Tagen vermehrt WhatsApp-Nachrichten mit sexuellem Hintergrund an Kinder verschickt worden. Nach unserem bisherigen Kenntnisstand sind die Betroffenen allesamt Mädchen im Alter zwischen zehn und elf Jahren. Sie wurden von unbekannten Tatverdächtigen, die sich teils als angeblich weibliche, 18 Jahre alte Person ausgaben, aufgefordert, Nacktbilder und Videos von sich zu verschicken.

Wir appellieren in diesem Zusammenhang eindringlich an die Eltern und andere Familienangehörige: Sprechen Sie mit Kindern über diese Masche. Machen Sie Kindern und Jugendlichen klar, dass sie niemals auf solche Nachrichten reagieren und sich nicht unter Druck setzen lassen sollten. Erklären Sie Ihren Kindern, wie rasend schnell sich Bilder in Netzwerken verbreiten. Ihre Kinder sollten niemals (Nackt-)Bilder von sich selbst oder Freunden machen und diese womöglich noch verschicken – auch nicht an ihnen bekannte Personen. Oft sind sich Kinder der Tragweite ihres Handelns gar nicht bewusst.

Reden Sie mit Kindern auch über eine mögliche Beeinflussung durch die Zugehörigkeit zu „WhatsApp-Freundesgruppen“. Hierbei besteht die Gefahr, dass ein „realer“ Freund auf die Aufforderungen eingeht und seine „Gruppe“ auffordert, ebenfalls „mitzumachen“.

Wer eine wie oben beschriebene Aufforderung auf dem Handy bekommen hat, braucht keine Scham zu haben. Im Gegenteil: Betroffene sollten sich unbedingt an die Eltern oder andere erwachsene Vertrauenspersonen wenden und diese über entsprechende Nachrichten informieren.

Nacktbilder von Kindern zu fordern ist strafbar! Einschlägig dazu ist der § 176 (4) StGB – Sexueller Missbrauch von Kindern. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei!

Helfen Sie Ihren Kindern, indem Sie die richtigen Einstellungen bei WhatsApp vornehmen. Verbergen Sie die Profilinformationen für unbestätigte Nutzer. Sollte Ihnen ein Profil nicht geheuer erscheinen, blockieren Sie es! Sie können Nutzer auch melden. Tippen Sie dazu auf den Nutzer-Namen, scrollen Sie ganz hinunter und gehen Sie auf „Kontakt melden“. Nähere Informationen und Tipps gibt es unter www.klicksafe.de

Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, dass der Nachrichtendienst WhatsApp selbst im Zuge der neuen EU-Datenschutzverordnung das Mindestalter für seine Nutzer auf 16 Jahre angehoben hat.

Winterakademie 2019: Weit über 800 Lehrkräfte lernen in den Ferien

Ministerin Hesse: Digitalisierung spielt eine immer größere Rolle

Rostock – In Mecklenburg-Vorpommern nutzen 860 Lehrerinnen und Lehrer die ersten drei Tage der Winterferien, um sich fortzubilden. Sie nehmen vom 4. bis 6. Februar 2019 an den Veranstaltungen der diesjährigen Winterakademie des Instituts für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) teil. Schwerpunkte bilden Unterricht, Unterrichtsentwicklung und das Lernen mit digitalen Medien. Weil der Fokus dieser Akademie auf der Digitalisierung liegt, finden die Workshops im Konrad-Zuse-Haus, dem Institut für Informatik an der Universität Rostock, statt.

„Wir wollen Lehrerinnen und Lehrer bei der pädagogischen Arbeit mit digitalen Medien unterstützen“, betonte Bildungsministerin Birgit Hesse. „Sie sollen Antworten auf die Fragen erhalten, wie sie Tablets und Smartphones in den Unterricht integrieren und in den einzelnen Jahrgangsstufen einsetzen können. Die Digitalisierung spielt in unserem Alltag und im Arbeitsleben eine immer größere Rolle. Wenn wir Schülerinnen und Schüler auf eigenverantwortliches und selbstständiges Leben vorbereiten wollen und damit auch auf ihre berufliche Zukunft, dann müssen wir dieser Entwicklung in der Schule Rechnung tragen“, sagte Hesse.

Die 49 Workshops widmen sich beispielsweise den digitalen Werkzeugen im Mathematikunterricht, der Bildbearbeitung am Computer oder dem „Smartphone als neuem Familienmitglied“. In anderen Workshops erfahren Lehrerinnen und Lehrer, wie sie mit Schülerinnen und Schülern kurze Erklärfilme produzieren oder warum der deutsche Dramatiker Heinrich von Kleist heutzutage podcasten würde. Außerdem stehen Workshops zur Berufs- und Studienorientierung auf dem Programm.

„Ich freue mich über die hohe Teilnehmerzahl“, sagte Bildungsministerin Birgit Hesse. „Der große Zuspruch ist der beste Beweis dafür, dass unsere Lehrerinnen und Lehrer Lust haben, sich fort- und weiterzubilden. Ich wünsche allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, dass sie viele Tipps und Anregungen für den eigenen Unterricht erhalten und anschließend schöne Ferien“, so die Ministerin.

Feuerwehrtechnische Zentrale Pasewalk

Pasewalk – Die Sanierung der Außenanlagen des Feuerwehrtechnischen Zentrums Pasewalk steht schon lange auf dem Vorhabenplan des Landkreises Vorpommern-Greifswald. Nun ist mit einer Sonderbedarfszuweisung aus dem Innenministerium in Höhe von rund 400.000 EUR die Finanzierung gesichert. Innenminister Lorenz Caffier übergab heute in Pasewalk an Herrn Jörg Hasselmann, Beigeordneter und 1. Stellvertreter des Landrates, den Bewilligungsbescheid und betonte: „Nur wenn die Rahmenbedingungen stimmen, die Feuerwehren gut ausgerüstet und ausgebildet sind, können sie alles geben, um im Ernstfall Menschenleben zu retten.“

Den Landkreisen obliegen die überörtlichen Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung, u.a. auch die Einrichtung und Unterhaltung einer Feuertechnischen Zentrale. Dort werden feuerwehrtechnische Geräte geprüft und gewartet und Ausbildungslehrgänge durchgeführt.

Das Areal in Pasewalk ist ca. 1,5 ha groß. Das Gelände mit Übungsturm, Garagen, Schlauchwäsche sowie die Ausbildungs- und SchuIungsräume, einschließlich Atemschutzanlage, werden wöchentlich sowohl von den Mitgliedern der rund 60 Freiwilligen Feuerwehren auf dem Gebiet des Altkreises Uecker-Randow im Rahmen der Kreisausbildung als auch von der Technischen Einsatzleitung Süd genutzt.

Auf dem Außengelände finden hauptsächlich die Leiterausbildung und die Übungen zu „Einheiten im Löscheinsatz“ statt. Jährlich frequentieren ca. 700 Feuerwehrfahrzeuge und zahlreiche private PKW‘s die Anlage, die unbedingt saniert werden muss.

„Im Laufe der vergangenen Jahre hat sich die Gesamtsituation des Dienst- und Ausbildungsbetriebes bei den Feuerwehren deutlich verändert, deshalb brauchen gerade die Feuerwehrtechnischen Zentralen optimale Voraussetzungen für ihre Kundschaft, die Feuerwehren“, so Minister Caffier.

Seinen Besuch in Pasewalk nutzte er auch dazu, dem Bürgermeister der Gemeinde Polzow Herrn Lutz Schmidt einen Bewilligungsbescheid über rund 34.000 EUR zu übergeben. Der Dorfteich soll saniert werden und künftig als Feuerlöschteich dafür sorgen, dass im Brandfall schnell und genügend Löschwasser bereit steht.

„Während früher fast jedes Dorf seinen Löschwasserteich hatte, findet man sie heute nur noch selten innerhalb der Ortslagen“, sagte Lorenz Caffier. Es gibt dafür vielfältige Gründe wie z.B. die veränderten Anforderungen an die Menge des Löschwassers, die Beschaffenheit der Teiche sowie die alternativen Möglichkeiten, Löschwasser für den ersten Angriff in modernen Fahrzeugen bereits mitzuführen. Aber es darf nicht passieren, dass die Feuerwehr zur Brandbekämpfung ausrückt und es ist nicht ausreichend Löschwasser da.“

Verwaltungsgebäude in Laage wird saniert

Laage – Der Stadt Laage (Landkreis Rostock) wurden vom Bauministerium Städtebaufördermittel in Höhe von rund einer Million Euro für die Sanierung des Verwaltungsgebäudes in der Hauptstraße 20 bewilligt. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme betragen ca. 1,5 Millionen Euro.

Das Gebäude im Sanierungsgebiet „Ortskern/Scheunenviertel“ soll saniert und weiter als Verwaltungsgebäude genutzt werden. Es ist unter anderem vorgesehen, das Dach, die Fassade, die Fenster und Türen zu erneuern sowie Sanierungsmaßnahmen im Inneren durchzuführen. Auch der Hofbereich soll umgestaltet werden. Von der Marktstraße zu dem im Hofbereich angeordneten Fahrstuhl wird ein barrierefreier Zugang errichtet.

Geplant ist, das Vorhaben in den Jahren 2019/2020 zu realisieren.

Die Modernisierung des zweiten Verwaltungsstandorts in Nachbarschaft des historischen Rathauses ist ein weiterer Schritt in der Stadtsanierung von Laage.

Gewerbegebiete wachsen weiter in M-V

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern wachsen die Flächen der Gewerbegebiete weiter. Im vergangenen Jahr waren im Land von rund 5.400 Hektar Gewerbeflächen etwa 3.800 Hektar belegt (Stand Oktober 2018).

„Das sind rund 70 Prozent der zur Verfügung stehenden Flächen. Rund 80.000 Arbeitsplätze sind in den durch das Wirtschaftsministerium geförderten Gewerbegebieten in den vergangenen Jahren entstanden. Die Gewerbeflächen in M-V werden zudem noch weiter ausgebaut, so dass unser Land auch zukünftig Anreize für potentielle Ansiedlungsinteressierte bereithält. Mit jeder Erschließung eines Gewerbegebietes werden die Voraussetzungen für weitere Investitionen geschaffen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Mecklenburg-Vorpommern kann mit einer ausgezeichneten Infrastruktur und ausreichend Gewerbeflächen punkten. „Herausragende Merkmale im Vergleich zu anderen Bundesländern sind die Gewerbegebiete an der Kaikante und die zentrale Lage im Ostseeraum. Wir müssen die Herausforderungen gemeinsam angehen. Wir haben noch Potential für weitere Investitionen. Hierzu zählen Neuansiedlungen und Erweiterungen. Um im Standortwettbewerb bei potentiellen Investoren zu bestehen, ist es notwendig, infrastrukturell gut ausgestattete Flächen anzubieten. Dabei unterstützen wir die Kommunen“, so Glawe weiter.

Seit der Wende wurden in die Erschließung und Erweiterung von Gewerbegebieten bei 280 Einzelmaßnahmen und einem Gesamtinvestitionsvolumen von rd. 1,2 Milliarden Euro rd. 800 Millionen Euro an Zuschüssen vom Wirtschaftsministerium bewilligt. Die Mittel stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE).

Wirtschaftsminister Glawe machte deutlich, dass im Rahmen der Standortoffensive Mecklenburg-Vorpommern ein besonderer Fokus auf die Ansprache von Industrieunternehmen gelegt wird. Dabei steht Vorpommern mit den Standorten Pommerndreieck bei Grimmen und Pasewalk im Mittelpunkt. „Vorpommern hat wirtschaftliches Potential, das zeigen vielfältige unternehmerische Aktivitäten vor Ort. Wir müssen die überregionale und internationale Wahrnehmbarkeit unseres gesamten Bundeslandes deutlich stärken und ausbauen“, sagte Glawe.

Abschließend machte Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe deutlich, dass wir weiter finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten brauchen, um wirtschaftlich voranzukommen. Mit dem Auslaufen des Solidarpaktes II Ende 2019 steht die Regionalpolitik vor einer grundlegenden Neuorientierung. „Wir setzen uns beim Bund für ein gesamtdeutsches Fördersystem in strukturschwachen Regionen ein, welches die regionale Wettbewerbsfähigkeit stärkt und die Lebensverhältnisse im Bundesgebiet angleicht. Jede Ansiedlung und Erweiterung schafft am Ende neue Jobs. Ausgebaute Gewerbegebiete sind die Basis hierfür. Das stärkt die heimische Wirtschaft und bringt weiter Schwung in den Arbeitsmarkt“, erläuterte Wirtschaftsminister Glawe.

Im Landkreis Vorpommern-Greifswald wurde in Anklam im Südosten der Stadt ein an der Kreisstraße OVP 49 mit Anbindung an die B 109 gelegenes Industriegebiet mit einer Fläche von 51,4 Hektar neu erschlossen. Das Gesamt-Investitionsvolumen liegt bei rund 1,2 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben mit rund 1,1 Millionen Euro. Das Projekt dient der Erschließung des Industriegebietes im 1. Bauabschnitt und bildet die Voraussetzung für die Ansiedlung weiterer Investoren.

In Zarrentin wurde ein Gewerbegebiet südlich der Ernst-Litfass-Straße um 10 Hektar erweitert. Das Gesamt-Investitionsvolumen liegt bei 2,2 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben mit einem Zuschuss von 0,92 Millionen Euro.

In Parchim wurde das Gewerbegebiet „Vietingshof Nord“ mit einer Fläche von 15,7 Hektar erweitert. Das Gesamt-Investitionsvolumen liegt bei 2,5 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben mit einem Zuschuss von 2,28 Millionen Euro.

Die Erschließung des Gewerbe- und Logistikzentrums in Dummerstorf 1. Bauabschnitt ist abgeschlossen. Dieser Abschnitt wurde mit rund 3,8 Millionen Euro vom Wirtschaftsministerium gefördert.

An der Erschließung des 2. Bauabschnittes vom Gewerbegebiet Pommerndreieck mit einer Teilfläche des B-Planes 4.1 und 4.2 mit insgesamt ca. 19 Hektar beteiligt sich das Wirtschaftsministerium insgesamt mit einem Zuschuss in Höhe von rund 2 Millionen Euro.

Im vergangenen Jahr erfolgte die Revitalisierung und Erschließung des Industrie- und Gewerbegebietes B-Plan Nr. 28 Industriehafen Berndshof bei Ueckermünde, 2. Bauabschnitt mit Gesamtausgaben von rund 1,2 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium beteiligt sich mit rund 1 Million Euro Zuschuss an dem Vorhaben.