Leicht veränderte Förderrichtlinie für Fischerei in Kraft

Schwerin – Das Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern hat die Möglichkeiten der Förderung von Investitionen in die Fischerei geändert. Seit dem 31.12.2018 gilt eine neue „Richtlinie zur Förderung der Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern“ (FischFöRL M-V). Mit der Neufassung werden Vorschriften zur Förderung mit Mitteln des Europäischen Meeres- und Fischereifonds für Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt.

Künftig können auch mobile Verkaufseinrichtungen für die Direktvermarktung gefördert werden. Die Förderung von Haupt- und Nebenerwerbsbetrieben erfolgt ab sofort gleichberechtigt. Und für Förderungen von Investitionen in die Aquakultur wurde die Obergrenze für die Gesamtinvestitionen auf 34 Mio. Euro angehoben.

Kleine Hochsee- und Küstenfischerei:

Im Jahr 2018 waren in Mecklenburg-Vorpommern 230 Küstenfischer im Haupterwerb und 132 im Nebenerwerb tätig. Im Landesverband der Kutter- und Küstenfischer Mecklenburg-Vorpommern e.V. sind 11 Fischerei­genossenschaften und 4 Erzeugerorganisationen organisiert.

Binnenfischerei:

Das Land M-V verfügt über 72.000 ha Binnengewässer. Davon werden 65.000 ha durch 44 Fischereiunternehmen im Haupterwerb, 6 Unternehmen im Nebenerwerb mit ca. 270 Beschäftigten und durch den Landesanglerverband bewirtschaftet.

Hinzu kommen 12 Betriebe der Aquakultur und Teichwirtschaft im Haupt- und Nebenerwerb.

Sozialministerin wirbt für Besuch der Ehrenamtmessen

Drese: Ehrenamt noch stärker in das Blickfeld der Öffentlichkeit rücken

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese informierte gemeinsam mit Werner Kuhn, Präsident des DRK- Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern, heute (am 05. Februar) auf der Landespressekonferenz über den bevorstehenden Start der 12. Auflage der EhrenamtMessen. Landesweit werden diese in sechs Städten unter Leitung des DRK-Landesverbandes organisiert.

„Mit den Ehrenamtmessen verbinde ich eine Würdigung des großen und in den letzten Jahren gewachsenen bürgerschaftlichen Engagements in unserem Land“, erklärte Drese. Im Bereich des freiwilligen Engagements ist Mecklenburg-Vorpommern führend unter den neuen Bundesländern. Rund 43 Prozent der Bevölkerung engagieren sich bürgerschaftlich.

Drese: „Gleichzeitig nutzen die zahlreichen Vereine, Verbände, Initiativen, im Sport, in der Freiwilligen Feuerwehr, in sozialen und kirchlichen Einrichtungen die Chance, ihr Engagement den Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen und dafür öffentlich zu werben.“ Ein Besuch der EhrenamtMessen sei lohnenswert, so die Ministerin: „Hier können Interessierte herausfinden, welches Engagement zu Ihnen passt und ihre Fragen direkt an die Aussteller richten.“

Unter dem Motto „sich engagieren – etwas bewegen“ haben sich die Ehrenamtmessen im Land gut etabliert. Drese: „Von 2008 bis 2018 präsentierten über 3.100 Aussteller sich und ihre Tätigkeiten auf den regionalen Veranstaltungen. Es wurden insgesamt 68 Messen mit rund 89.000 Besucherinnen und Besuchern an wechselnden Standorten durchgeführt, auf denen u. a. Projekte aus den Bereichen Soziales, Gesundheit, Natur, Kultur, lebenslanges Lernen, Rettungswesen und Sport vorgestellt wurden.“

Neben der klassischen Messe haben sich mittlerweile neue Formen der Durchführung etabliert. So werden die Messen bspw. in andere Formate integriert, wie die Messe in Wismar in die Hanseschau. Auch werden Foren und Workshops angeboten, die von der Ehrenamtsstiftung organisiert werden.

Drese dankte bei der Landespressekonferenz allen Ehrenamtlern des Landes für Ihr großes Engagement. Ihre Leistungen seien zentral für den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft. Daher seien Angebote der Anerkennung des Landes wichtig und nötig. „Zu den EhrenamtMessen reihen sich Auszeichnungen für herausragende Ehrenamtler im Land ebenso wie das Ehrenamtsdiplom oder die neu hinzukommende Ehrenamtskarte.“ Das Konzept zur Einführung liege derzeit dem Landtag vor, resümierte die Ministerin.

In M-V werden die EhrenamtMessen von einer unter der Leitung des DRK-Landesverbandes M-V gebildeten Arbeitsgruppe vor- und nachbereitet. Weitere Mitglieder der Arbeitsgruppe sind, die verantwortlichen Ehrenamtskoordinatoren/-innen aus den DRK-Kreisverbänden, Vertreter/-innen der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, des Sozialverbandes VdK, des Landesseniorenbeirats, der Ehrenamtsstiftung und des Sozialministeriums. Die Schirmherrschaft hat die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig übernommen.

Seit 2008 unterstützt das Sozialministerium die Durchführung der EhrenamtMessen finanziell im Rahmen einer Projektförderung. Die Förderung beträgt 2019: 25 T€.

Termine der EhrenamtMessen:

23.02.2019, Bad Doberan Auftaktveranstaltung, Friderico-Francisceum Gymnasium
02.03.2019 – 03.03.2019 Wismar, Hanseschau Bürgerpark,
09.03.2019 Ludwigslust, Sporthalle Goethe-Gymnasium,
16.03.2019 Demmin, Beermann-Arena,
23.03.2019 Pasewalk, Historisches „U“ und
30.03.2019 Stralsund, Rathaus-Keller

Strafverfolgungsbehörden können Material noch immer nicht zielgenauer auswerten

Vor der Justizministerkonferenz im Juni in Schleswig-Holstein bekräftigt Justizministerin Katy Hoffmeister: „Nachdrücklich an die Erfüllung des Koalitionsvertrags erinnern“

Schwerin – „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Anbieter eines E-Mail-Dienstes dazu verpflichtet sind, im Rahmen einer ordnungsgemäß angeordneten Telekommunikationsüberwachung IP-Adressen ihrer Nutzer zu speichern, führt zu mehr Rechtssicherheit für die Ermittlungsbehörden. Das begrüße ich. Allerdings brauchen die Staatsanwaltschaften für ihre Arbeit auch ganz andere zielgenauere Ermittlungsansätze. Entsprechende Bitten wurden bereits von der Justizministerkonferenz an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gerichtet. In dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wird die Ausweitung der DNA-Analyse ausdrücklich angekündigt. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt leider noch nicht vor, obwohl er überfällig ist. Wir sollten daran nachdrücklich erinnern“, so Justizministerin Hoffmeister.

„Es geht zum Beispiel um die noch untersagte effektivere Nutzung von DNA-Material. Eine effektivere Nutzung soll den Strafverfolgungsbehörden ermöglichen, den Täterkreis näher einzugrenzen und so weitere Ermittlungshandlungen zielgerichteter und schneller durchzuführen. Auch DNA-fähiges Spurenmaterial unbekannter Herkunft sollte auf äußerlich erkennbare Merkmale ihres Verursachers wie etwa Augen-, Haar- und Hautfarbe oder biologisches Alter hin untersucht werden können. Wenn sich bis zur Justizministerkonferenz Anfang Juni noch immer nichts in Richtung Gesetzentwurf bewegt hat, sollte das Thema noch einmal aufgerufen werden. Wir müssen es schaffen, den Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen, im Bereich einer immer komplexer werdenden Kriminalität, Straftaten noch zügiger und effizienter aufzuklären“, sagte Justizministerin Hoffmeister.

Weiterer Kompaktkurs für Seiteneinsteiger im Schuldienst

Ministerin Hesse: Seiteneinstieg gleicht einem Sprung ins kalte Wasser

Schwerin – Das Land legt weitere Kompaktveranstaltungen zur Qualifizierung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern im Schuldienst auf. Die Qualifizierungsangebote sind für jene Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger gedacht, die im Laufe des Schuljahres eingestellt worden sind und an dem Kompaktkurs zu Schuljahresbeginn nicht teilnehmen konnten. Den Kompaktkurs hatte es im Schuljahr 2018/2019 erstmals gegeben. Die neuen Kompaktveranstaltungen beginnen Anfang März und richten sich an einen Kreis von 46 Personen.

„Der Seiteneinstieg an den Schulen gleicht einem Sprung ins kalte Wasser“, betonte Bildungsministerin Birgit Hesse. „Für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ist nicht nur der Arbeitsort neu, die Tätigkeit ist es auch. Ich freue mich darüber, dass sie die Herausforderung, als Lehrerin oder Lehrer zu arbeiten, annehmen. Dabei wollen wir sie selbstverständlich unterstützen. Einen Kompaktkurs können wir aber nicht fortlaufend anbieten. Für alle, die nicht zu Schuljahresbeginn eingestellt worden sind, machen wir deswegen jetzt spezielle Angebote“, erläuterte Hesse.

In den Kompaktveranstaltungen soll den Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern das pädagogische Rüstzeug für die Arbeit in der Schule vermittelt werden. Dazu zählen allgemeine Didaktik und Unterrichtsplanung, Lehren und Lernen sowie Schulrecht. Diese Kompaktveranstaltungen sind Teil der einjährigen grundlegenden pädagogischen Qualifizierung, die berufsbegleitend erfolgt und in diesem Schuljahr von 192 Lehrkräften ohne Lehrbefähigung absolviert wird. Sie besuchen neben ihrem Unterricht im 14‑tägigen Rhythmus Seminare und Veranstaltungen des Instituts für Qualitätsentwicklung (IQ M-V).

Wer diese einjährige berufsbegleitende pädagogische Qualifizierung (MQR) absolviert hat, kann an der dreijährigen modularisierten Qualifizierungsreihe teilnehmen. Sie richtet sich an Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung, die die Voraussetzung für eine Lehrbefähigung erwerben wollen und beabsichtigen, einen entsprechenden Antrag zu stellen. 165 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger nehmen derzeit an der MQR teil, 114 von ihnen haben sie im Jahr 2018 begonnen. Die Seiteneinsteigerqualifizierung orientiert sich an den Standards der Kultusministerkonferenz für die Lehrerbildung.

M-V stellt Bundesratsantrag für flächendeckenden Mobilfunk

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns hat heute (5. Februar 2019) beschlossen, eine Bundesratsinitiative für die flächendeckende Mobilfunkversorgung der Bundesrepublik Deutschland zu starten. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig wird diese am 15. Februar mit einer Rede in Berlin in den Bundesrat einbringen.

„Mit unserem Antrag wollen wir die Bundesregierung auffordern, dass System der Mobilfunkfrequenz-Vergaben so umzustellen, dass künftig nur noch diejenigen Mobilfunkfrequenzen bekommen, die eine flächendeckende, einhundertprozentige Mobilfunkversorgung in allen Regionen Deutschlands gewährleisten“, begründet Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel. Das Land Mecklenburg-Vorpommern wolle mit seiner Bundesratsinitiative erreichen, dass dies bereits für die im Frühjahr 2019 geplante erste Versteigerung der sogenannten 5G-Frequenzen gilt. „Die bisherige Annahme der Bundespolitik, dass der Markt es schon richten werde, ist gescheitert – wir brauchen deshalb mehr Staat statt Markt in diesem Daseinsvorsorge-gleichen Bereich wie der Mobiltelefonie“, fordert Pegel.

Bisher will der Bund die Versorgungsauflagen bis Ende 2022 auf mindestens 98 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) erhöhen. „Der Haken dabei ist: Der Bund stellt mit seiner Auflage auf Haushalte, also Gebäude, ab – das macht in einem dünn besiedelten Flächenbundesland wie Mecklenburg-Vorpommern aber nur einen Teil der Gesamtfläche aus“, erläutert Pegel die Hauptkritik aus dem Nordosten. „Wir brauchen Versorgungsauflagen für den Mobilfunk, die auf Fläche, nicht nur auf Haushalte abstellen“, fordert der Landesinfrastrukturminister. Nur so könnten alle Menschen in Deutschland – unabhängig von ihrem Wohnort – von den Errungenschaften der Gigabit-Gesellschaft profitieren, beispielsweise von künftigen Anwendungen wie dem autonomen und vernetzten Fahren oder medizinischen Checks via Tele-Arztbesuchen.

Pegel sieht alle Flächenbundesländer gleichermaßen betroffen und setzt auf deren Unterstützung im Bundesrat: „In allen 13 Flächenbundesländern gibt es ländliche Regionen mit Funklöchern, die – auch nach Erfüllung der aktuellen Auflagen – über keine ausreichende Mobilfunkverbindung verfügen werden.“ Das mobile Telefonieren sei aber längst so etwas wie Daseinsvorsorge – gerade auch in den ländlichen Räumen. „Gute und stabile Mobilfunkverbindungen mit hohen Übertragungsraten sind maßgeblich für aktuelle und vor allem künftige Anwendungen der Gigabitgesellschaft. Deshalb kann das Ziel nur die hundertprozentige Mobilfunk-Flächenversorgung sein“, betont Christian Pegel und sagt weiter: „Wir wollen den Bund auffordern, alle gesetzlichen und finanziellen Aktivitäten, die dafür erforderlich sind, einzuleiten.“

Über die Initiative Mecklenburg-Vorpommerns soll der Bundesrat am 15. Februar 2019 abstimmen. Dann werde diese zwar zunächst dem zuständigen Ausschuss zugewiesen. Aber auf diesem Wege, so Pegel, könne sich die Länderkammer noch vor Beendigung der geplanten Versteigerung der hochleistungsfähigen 5G-Frequenzen deutlich gegenüber der Bundesregierung positionieren.

Frische, kreative Ideen aus der Gesundheitswirtschaft gesucht

bis zum 01. März beim Ideenwettbewerb mitmachen

Schwerin – Innovative Ideen für die Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern gesucht – das Wirtschafts- und Gesundheitsministerium hat in Kooperation mit der BioCon Valley® GmbH zum zehnten Mal den „Ideenwettbewerb Gesundheitswirtschaft“ ausgeschrieben.

„Wir wollen die Wettbewerbsfähigkeit der Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern weiter vorantreiben. Dafür brauchen wir frische, kreative Ideen für gesundheitsfördernde Produkte und Dienstleistungen. Mit dem Wettbewerb unterstützen wir Anbieter der Branche, um innovative Vorhaben in konkrete und qualitativ hochwertige Projekte umzusetzen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Unter dem Motto „Innovative Ideen für die Gesundheitswirtschaft“ findet der Ideenwettbewerb Gesundheitswirtschaft zum zehnten Mal statt. Im Rahmen des Wettbewerbes werden innovative Projekte zur Steigerung von Wachstum und Beschäftigung gesucht. Ziel ist es, das Wachstumspotential der Gesundheitswirtschaft durch Vernetzung, Kooperation, Marketing, Fachkräftesicherung und Internationalisierung der Branche weiter zu erschließen. Im Rahmen des Ideenwettbewerbes wird ein Gesamtbudget für Projektförderungen in Höhe von bis zu 750.000 Euro ausgeschrieben. Die Prämierung der Gewinnerprojekte findet am 03. Juni 2019 statt.

„Die Gesundheitswirtschaft ist ein strategisch wichtiger Zukunftsmarkt für unser Land. Das wachsende Gesundheitsbewusstsein der Menschen, die demografische Entwicklung und der medizinisch-technische Fortschritt begünstigen ein nachhaltiges Wachstum der Branche. Der Wettbewerb trägt dazu bei, Spitzentechnologien und moderne Dienstleistungen einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen“, sagte Glawe.

Die Bewerbung in Form eines Kurzkonzeptes kann bis zum 01. März 2019, 14.00 Uhr, über ein Online-Formular bei der BioCon Valley® GmbH eingereicht werden. Benötigt werden Aussagen zum Projektinhalt, zur Finanzierung und zu den Erfahrungen des Bewerbers.

Die Bewertung der eingereichten Projektideen erfolgt unter Federführung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit und unter Einbeziehung der Empfehlungen eines ressortübergreifenden Beirats. Die besten Teilnehmer haben die Möglichkeit, ihre Projektidee vor dem Beirat zu präsentieren, der die Gewinnerprojekte 2019 auswählt.