Mit dem Drachenboot in der Wismarbucht

Ministerin Hesse: Wer im Drachenboot sitzt, braucht starke Oberarme

Wismar – Der Poeler SV 1923 e. V. erweitert sein Angebot um den Drachenbootsport. Das Land unterstützt den Verein bei der Anschaffung eines eigenen Drachenbootes mit 19.180 Euro. Der Poeler SV bestand bislang aus den Abteilungen Fußball und Volleyball und führt nun auch ein eigenes Drachenbootteam.

„Wer im Drachenboot sitzt, braucht starke Oberarme“, sagte Sportministerin Birgit Hesse. „Mit einem eigenen Drachenboot und regelmäßigem Training schafft der Poeler SV dafür die Voraussetzungen. Ich kann gut nachvollziehen, dass sich die ‚Poeler Sprotten‛ auf die kommende Wassersportsaison freuen, in der sie mit ihrem eigenen Boot unterwegs sein können“, so Hesse.

Vor vier Jahren haben Mitglieder des Poeler SV 1923 e. V. und des Faschingsvereins erstmals als Team an einem Drachenbootwettkampf im Kirchdorfer Hafen teilgenommen. Seitdem beteiligt sich das Team mit dem Namen „Poeler Sprotten“ regelmäßig im Jahr an verschiedenen Rennen in Norddeutschland. Die Breitensportlerinnen und Breitensportler mussten sich bislang für die Wettkampfveranstaltungen immer ein Boot des jeweiligen Ausrichters ausleihen. Ein Training war nicht möglich, weil der Poeler SV kein eigenes Drachenboot besaß.

Denkmalpreise des Landes im Jahr 2019 ausgeschrieben

Ministerin Hesse: Geschichte für die nächsten Generationen bewahren

Schwerin – Kulturministerin Birgit Hesse ruft dazu auf, Vorschläge für Preisträgerinnen und Preisträger der Denkmalpreise zu machen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern vergibt im Jahr 2019 den Friedrich-Lisch-Denkmalpreis und den Denk mal! Preis für Kinder und Jugendliche. Die Vorschläge für Preisträgerinnen und Preisträger der Denkmalpreise müssen bis zum 31. Mai 2019 im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Schwerin eingehen.

„Denkmalpflege geht uns alle an“, sagte Kulturministerin Birgit Hesse „Der Friedrich-Lisch-Denkmalpreis würdigt Menschen, die unsere Geschichte für die nächsten Generationen bewahren. Damit diese Preise bis zu den Aktiven in der Denkmalpflege gelangen, müssen wiederum andere sie vorschlagen. Ich bin mir sicher, dass viele Bürgerinnen und Bürger engagierte Persönlichkeiten kennen, die eine dieser Auszeichnungen verdient hätten. Machen Sie mit und schlagen Sie sie vor“, so Hesse.

Der Friedrich-Lisch-Denkmalpreis und der Denk mal! Preis für Kinder und Jugendliche werden am Sonntag, 8. September 2019, bei der zentralen Landesveranstaltung am bundesweiten Tag des offenen Denkmals verliehen. Der Friedrich-Lisch-Denkmalpreis ist mit 4.000 Euro dotiert, der Denk mal! Preis für Kinder und Jugendliche ist mit 700 Euro dotiert.

Die Bewertung der Vorschläge erfolgt durch eine unabhängige Fachkommission. Vorschläge können einschließlich ihrer Begründung durch Vereine, Verbände, Institutionen, staatliche und kommunale Verwaltungen sowie Einzelpersonen an die folgende Adresse eingereicht werden:

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Mecklenburg-Vorpommern
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Fax: 0385 588-7082
E-Mail: poststelle@bm.mv-regierung.de

Der Friedrich-Lisch-Denkmalpreis des Landes Mecklenburg-Vorpommern kann vergeben werden für:

  • vorbildliche Leistungen zur Rettung und zur Erhaltung von Bau- und Kunstdenkmalen oder von archäologischen Denkmalen in Mecklenburg-Vorpommern
  • die überzeugende Verbreitung des Denkmalpflegegedankens in der Öffentlichkeit
  • hervorragende wissenschaftliche Leistungen zur Theorie und Praxis der Denkmalpflege
  • die Nutzung traditioneller oder innovativer Handwerkstechniken oder
  • langjähriges herausragendes Wirken auf dem Gebiet der Bau- und Kunstdenkmalpflege oder der archäologischen Denkmalpflege.

Eigenbewerbungen sind leider nicht möglich.

Der Denk mal! Preis für Kinder und Jugendliche des Landes Mecklenburg-Vorpommern kann vergeben werden für:

  • vorbildliche Initiativen von Kindern und Jugendlichen zur Rettung und zur Erhaltung von Boden-, Bau- und Kunstdenkmalen in Mecklenburg-Vorpommern oder die überzeugende Verbreitung des Denkmalpflege-gedankens in der Öffentlichkeit
  • vorbildliche Initiativen für Kinder und Jugendliche zur Vermittlung des Verständnisses und der Einsicht für die Notwendigkeit der Bewahrung des kulturellen Erbes und die Einbindung der Kinder und Jugendlichen in die Rettung und den Erhalt von Boden-, Bau- und Kunstdenkmalen in Mecklenburg-Vorpommern.

Eigenbewerbungen sind in dieser Kategorie möglich.

Backhaus: BIOFACH 2019 ein voller Erfolg für die Unternehmen aus MV

Schwerin – „Bio – made in MV ist gefragt“, zeigt sich Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt, zufrieden und zieht eine äußerst positive Bilanz der BIOFACH 2019 in Nürnberg. Mecklenburg-Vorpommern sei nicht nur in Sachen ökologischer Flächenbewirtschaftung und Rohstoffproduktion bundesweit ganz weit vorn, sondern verfüge mittlerweile über eine starke Verarbeitungsindustrie mit einer breiten Palette an qualitativ hochwertigen Öko-Produkten. „Das haben wir gemeinsam mit den teilnehmenden Unternehmen aus unserem Land auch in diesem Jahr hier auf der BIOFACH wieder eindrucksvoll unter Beweis gestellt“, so der Minister.

Die Öko-Branche habe in den vergangenen Jahren eine enorme Entwicklung genommen. Die Nachfrage nach regionalen und ökologischen Produkten sei ungebrochen. Im Jahr 2018 konnte in Deutschland ein Umsatz von insgesamt rund 10,9 Milliarden Euro durch den Verkauf von Bio-Lebensmitteln erwirtschaftet werden. Deutschland ist damit nach wie vor der größte Bio-Markt in Europa. „Umso mehr freut es mich, dass unsere Unternehmen an dieser Entwicklung partizipieren können“, betonte der Minister mit Blick auf die getätigten Geschäftsabschlüsse im Rahmen der Messe.

„Wir werden die erfolgreiche Entwicklung der Branche auch weiterhin aktiv mitgestalten und finanziell unterstützen“, sichert Backhaus zu. Gleichzeitig dankt er den teilnehmenden Firmen und wirbt bereits jetzt bei allen anderen Öko-Unternehmen im Land, sich im nächsten Jahr ebenfalls auf der BIOFACH zu präsentieren.

Weitere Mittel aus dem Betreuungsgeld

Schwerin – Die sechs Landkreise sowie die Hansestadt Rostock und die Landeshauptstadt Schwerin erhalten für das Jahr 2019 zusätzliche Mittel für die Verbesserung der Kindertagesförderung. Insgesamt überweist das Land in den nächsten Wochen 5,74 Millionen Euro. Die Gelder stammen nochmals aus dem nicht verbrauchten Betreuungsgeld, das der Bund über Umsatzsteueranteile an Mecklenburg-Vorpommern weitergibt.

Sozialministerin Stefanie Drese unterzeichnet derzeit entsprechende Zuweisungsverträge des Landes, die im Anschluss zur Annahme an die Landrätin/ Landräte und Oberbürgermeister versandt werden. Die Auszahlung kann ab Mitte März erfolgen.

„Mit diesen Mitteln stärken wir die frühkindliche Bildung und Betreuung vor Ort“, betonte Ministerin Drese heute in Schwerin. „Landkreise und Kommunen können das Geld direkt dort investieren, wo es im Bereich der Kinderbetreuung gebraucht wird.“ Sie entscheiden dabei selbst, wohin die Mittel konkret fließen. Drese: „Bedingung ist jedoch, dass die Gelder den Kleinsten und ihrem Umfeld zu Gute kommen.“ Die Regelung entspricht den Zuweisungsverträgen der Jahre 2016 bis 2018.

Die Verteilung auf die Landkreise und kreisfreien Städte erfolgt auf der Basis der Zahl der Kinder im Alter von 0 bis 10 Jahren entsprechend der amtlichen Bevölkerungsstatistik zum 31.12.2017. Der Anteil für die Wohnsitzgemeinden der Landkreise beträgt 50 Prozent.

Im Einzelnen erhalten:

Landkreis Ludwigslust-Parchim: 756.432 Euro
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte: 907.269 Euro
Landkreis Nordwestmecklenburg: 576.395 Euro
Landkreis Rostock: 812.543 Euro
Landkreis Vorpommern-Greifswald: 816.167 Euro
Landkreis Vorpommern-Rügen: 772.178 Euro
Hansestadt Rostock: 735.271 Euro
Landeshauptstadt Schwerin: 363.740 Euro

Das Bundesverfassungsgericht urteilte im Juli 2015, dass das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstoße. Die damalige Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hatte daraufhin durchgesetzt, dass die Mittel aus dem nicht verbrauchten Betreuungsgeld den Ländern zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt werden.

Zusammenschluss der Gemeinden Grabow-Below, Massow, Wredenhagen und Zepkow

Innenministerium genehmigt Gemeindenamen „Eldetal“

Eldetal – Die Gemeinden Grabow-Below, Massow, Wredenhagen und Zepkow (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) haben einen Gebietsänderungsvertrag geschlossen. Sie werden sich zum Tag der Kommunalwahlen am 26.05.2019 als Rechtssubjekte auflösen und zu einer neuen Gemeinde mit dem Namen „Eldetal“ zusammenschließen. Gemäß Kommunalverfassung M-V hat das Ministerium für Inneres und Europa den neuen Gemeindenamen zu genehmigen.

Innenminister Caffier lobte die Gemeinden und die verantwortliche Koordinierungsstelle des Landkreises für den gelungenen Prozess. „Sie haben die Chancen erkannt. Das Beispiel zeigt, dass alle von einem solchen Schritt profitieren können, wenn man sachorientiert miteinander verhandelt und die Bürgerinnen und Bürger mitnimmt.“ Er hoffe, dass bis zur Kommunalwahl 2019 noch weitere Gemeinden diesen Weg beschreiten und die vom Land bereitgestellten Prämien für sinnvolle kommunale Maßnahmen nutzen.

Die Landesregierung will mit dem Gemeinde-Leitbildgesetz zukunftsfähige Gemeindestrukturen auf der Basis freiwilliger Entscheidungen der Kommunen anregen und unterstützen. Für solche Gemeindefusionen gibt es finanzielle Anreize auf der Grundlage einer Fusionsverordnung des Ministeriums für Inneres und Europa. Um eine stärkere Anreizwirkung zu schaffen und die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zweckentsprechend zu nutzen, wurden die Fusionszuweisungen im April 2018 Jahres spürbar angehoben.

Kernpunkt der geltenden Fusionsverordnung sind finanzielle Anreize für freiwillige Gemeindefusionen auf zwei Wegen: Es werden zum einen Fusionsprämien für jede durch Fusion per Saldo wegfallende Gemeinde gewährt. Das sind standardmäßig 400.000 Euro. Für wegfallende Gemeinden des Nahbereichs eines an der Fusion beteiligten zentralen Ortes im Ländlichen Gestaltungs-Raum sind es sogar 600.000 Euro.

Darüber hinaus werden Konsolidierungszuweisungen gezahlt – und zwar in Höhe von bis zu 2 Mio. Euro für jede an der Fusion beteiligte Gemeinde mit einem Defizit im Finanzhaushalt zum Stand 31. Dezember 2015. Bis 2019 stehen für Fusionszuweisungen und für Konsolidierungszuweisungen jeweils ca. 40 Mio. Euro zur Verfügung.

Weiterhin räumt das Innenministerium den Gemeinden für die Vorlage des ausgehandelten Gebietsänderungsvertrages mehr zeitlichen Spielraum ein. Der Vertrag kann noch bis März 2019 vorgelegt werden.

Städtebaufördermittel für Kirche St. Marien in Greifswald

Greifswald – Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Landkreis Vorpommern-Greifswald) erhält vom Landesbauministerium Städtebaufördermittel in Höhe von rund 660.000 Euro für die Modernisierung der Kirche St. Marien. Die Gesamtkosten betragen rund eine Million Euro.

In den Jahren 2007 bis 2018 erfolgte bereits eine umfassende Außensanierung der stadtbildprägenden Kirche St. Marien. Nun soll die Marienkapelle erneuert und die Gestaltung der Außenanlagen abgeschlossen werden. Zudem ist geplant, mit ersten wichtigen Maßnahmen in der Marien- und der Annenkapelle zu beginnen.

Unter anderem sollen die Außenwandflächen sowie das Dach der Marienkapelle saniert werden. Der Fußboden soll abgesenkt und mit Kalksteinplatten befestigt werden. Oberhalb des Südportals in der Annenkapelle werden die Fenster neu gestaltet. Vorgesehen ist auch, die Orgelempore aufzuarbeiten und mit einem Anstrich zu versehen. Zudem sollen die Heizungsanlage sowie die Elektroinstallation erneuert werden. Außerdem wird der Außenbereich neu gepflastert. Die Arbeiten sollen voraussichtlich in diesem Jahr starten und Ende 2020 abgeschlossen sein.

Das Vorhaben trägt dazu bei, das baukulturelle Erbe der Universitäts- und Hansestadt für seine Bewohner und Besucher zu erhalten.

Noch keine Entscheidung über Sicherheitslabel für Zigaretten

Berlin – Der Bundesrat hat am 15. Februar 2019 die eigentlich geplante Abstimmung über das Gesetz zur Kennzeichnung von Tabakerzeugnissen kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Es benötigt die Zustimmung der Länderkammer, um in Kraft treten zu können.

Auf Antrag eines Landes oder der Bundesregierung könnte das Gesetz in einer der nächsten Bundesratssitzungen behandelt werden.

Ziel des Gesetzes ist es, die Vorgaben der EU-Tabakproduktrichtlinie 2014 für ein europaweites elektronisches Rückverfolgbarkeitssystem umzusetzen, um den illegalen Handel zu bekämpfen: Tabakerzeugnisse sollen sich künftig in der gesamten EU rückverfolgen und auf Echtheit prüfen lassen. Sie müssen dazu mit einem individuellen Erkennungsmerkmal und einem fälschungssicheren Sicherheitsmerkmal gekennzeichnet sein. Das System soll den Behörden zeitnah Daten zu Lieferketten- und Transaktionsereignissen für Ermittlungs- und Durchsetzungszwecke zur Verfügung stellen.

Für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen gelten die EU-Vorgaben ab 20. Mai 2019, für sonstige Tabakerzeugnisse erst ab 20. Mai 2024.

In seiner Stellungnahme zum zugrundeliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte der Bundesrat im September letzten Jahres gebeten, die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Rückverfolgbarkeitssystem den Zoll- und Finanzbehörden des Bundes zu übertragen, da diese auch schon für die Steuerzeichen zuständig sind. Bundesregierung und Bundestag haben dieses Anliegen jedoch abgelehnt – sie sehen die Zuständigkeit bei den Länderbehörden. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates hatte dem Plenum deshalb die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen.

Keine Abstimmung über sichere Herkunftsstaaten

Berlin – Der Bundesrat hat die eigentlich für den 15. Februar 2019 geplante Abstimmung über das Gesetz zur Einstufung von Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten kurzfristig von seiner Tagesordnung abgesetzt. Auf Antrag eines Landes oder der Bundesregierung könnte das Gesetz in einer der nächsten Sitzungen behandelt werden. Es bedarf der Zustimmung der Länderkammer, um in Kraft treten zu können.

Bundestag und Bundesregierung erhoffen sich durch das Gesetz eine Beschleunigung der Asylverfahren von Staatsangehörigen der vier Herkunftsländer. In der Vergangenheit hätten entsprechende Asylanträge von vornherein geringe Erfolgsaussichten gehabt, heißt es in dem Gesetzestext. Die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten biete die Möglichkeit, Anträge zügiger bearbeiten und entscheiden zu können. Deutschland werde dadurch als Zielland für Personen ohne asylrelevante Motive weniger attraktiv. Unberührt davon bleibe der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung.

Der Bundestag ergänzte den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung um eine Passage: bestimmte Ausländergruppen sollen Zugang zu einer speziellen Rechtsberatung erhalten. Dies betrifft z.B. Opfer von Folter, Menschenhandel oder Diskriminierung wegen sexueller Orientierung, unbegleitete Minderjährige oder sonstige Personen, die eventuell aus Scham die Gründe ihrer Verfolgung im Asylverfahren nicht ausreichend deutlich vorbringen.

Im Jahr 2017 war ein ähnliches Gesetz aus dem Bundestag ohne Mehrheit im Bundesrat geblieben.

Sichere Herkunftsländer sind Staaten, bei denen aufgrund der allgemeinen politischen Verhältnisse die gesetzliche Vermutung besteht, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Asylanträge von Menschen aus diesen Herkunftsstaaten werden in der Regel als offensichtlich unbegründet abgelehnt, sofern nicht besondere Umstände dagegen sprechen.

Uferpromenade in Zingst wird neu gebaut

Zingst – Im Ostseeheilbad Zingst (Landkreis Vorpommern-Rügen) sollen die Uferpromenade neu gebaut sowie barrierefreie Strandzugänge geschaffen werden. „Die Uferpromenade in Zingst ist bei Gästen und Anwohnern eine beliebte Flaniermeile, die von Fußgängern und Radfahrern gern genutzt wird. Das sorgt vor allem im Sommer für Probleme, weil es zweitweise sehr voll ist. Mit dem Vorhaben können beide Gruppen die Promenade noch besser und verkehrssicherer genießen. Das stärkt die Attraktivität des Ostseeheilbades“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Vorgesehen ist unter anderem, auf einer Länge von etwa 140 Metern eine neue Promenade zwischen dem Strandaufgang 12 (Kurhaus/Seebrücke) und dem Strandaufgang 13 zu errichten. Diese wird als Stegkonstruktion nördlich des Küstenwaldes gebaut und ist vom Verkehr auf dem Deich sowie der anschließenden Seestraße abgeschirmt. Zudem ist eine Befestigung des Strandzuganges Nummer 13 geplant, die als Zufahrt für Feuerwehr, Rettungsfahrzeuge und für die Fischer als Slip­anlage dient. Mit dem Vorhaben sollen darüber hinaus behindertengerechte Strandzugänge sowie zwei Behindertentoiletten entstehen. Am Strandaufgang 14a (am Experimentarium) in der Nähe des öffentlichen Parkplatzes wird ein barrierefreier Aufgang errichtet.

„Mit den geplanten Maßnahmen können künftig auch Gäste mit eingeschränkter Mobilität und Familien mit Kinderwagen die Promenade und den Strand leichter erreichen“, sagte Glawe.

Die Gesamtkosten für die Maßnahmen betragen knapp 1,3 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 962.000 Euro.

Nach Angaben des Statistischen Amtes gab es in Zingst im Zeitraum Januar bis November 2018 insgesamt rund 182.000 Ankünfte (das entspricht einem Plus von 10,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum) und knapp 970.000 Übernachtungen (+9,8 Prozent). Die Aufenthaltsdauer der Gäste lag mit 5,3 Tagen über dem Landesschnitt von vier Tagen. In ganz Mecklenburg-Vorpommern gab es im gleichen Zeitraum knapp 7,5 Millionen Ankünfte (+4,5 Prozent) und über 29,5 Millionen Übernachtungen (+3,5 Prozent).