Dahlemann fordert Kontinuität bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

Schwerin – Der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann hat sich heute bei einem Gespräch mit dem Vorstand der Kommunalgemeinschaft Pomerania kritisch zu den Plänen der EU-Kommission für die künftige Interreg-Förderung geäußert.

„Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen hat sich in den letzten Jahren gut entwickelt. Daran hat auch die Förderung durch unser Interreg -Programm zwischen Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Polen einen gewichtigen Anteil. Wir wollen unsere Kontakte mit Polen in den nächsten Jahren noch verstärken. Dazu brauchen wir Kontinuität bei der Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit“, erklärte Dahlemann.

Deshalb habe die Landesregierung schon bei ihrem Besuch Ende letzten Jahres in Brüssel dafür geworben, die Interreg-Förderung unverändert fortzuführen. „Wir brauchen diese Unterstützung für das Zusammenwachsen in einer grenzüberschreitenden Metropolregion Stettin“, sagte Dahlemann weiter.

Auch die Lenkungsgruppe Vorpommern habe sich in ihrer letzten Sitzung mit der Interreg-Förderung befasst. „Wir wollen, dass es bei einem eigenständigen Programmraum für Mecklenburg-Vorpommern bleibt. Ein zweiter für uns zentraler Punkt ist, dass alle bisher beteiligten Landkreise, da sind bei uns in Mecklenburg-Vorpommern Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen und die Mecklenburgische Seenplatte, weiter von der Förderung profitieren können. Es würde die Zusammenarbeit schwächen, wenn das Programm nur noch wenige Kilometer diesseits und jenseits der Grenze gelten sollte. Außerdem muss es auch insgesamt bei der derzeitigen Förderhöhe bleiben“, fasste Dahlemann die wichtigsten Ergebnisse der Lenkungsgruppe zusammen. Für diese Position will sich die Landesregierung gemeinsam auf europäischer Ebene einsetzen.

In der laufenden EU-Förderperiode erhält Mecklenburg-Vorpommern 60 Millionen Euro aus der Interreg V A-Förderung. Hinzu kommen 6,5 Millionen für Kleinprojekte.

Schwesig zum Jubiläum: Landesregierung steht an der Seite der Feuerwehren

Schwerin – „Jeden Tag 24 Stunden, 7 Tage in der Woche, 365 Tage im Jahr sind sie für uns da, die vielen tausend Feuerwehrleute in ganz Mecklenburg-Vorpommern, hauptberuflich und ehrenamtlich. Sie bewältigen Brände, Sturmschäden, retten bei Autounfällen. Dazu kommen Osterfeuer, Kinderfeste oder Gemeindeumzüge“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig beim Festabend anlässlich des 140-jährigen Bestehens des Landesfeuerwehrverbandes Mecklenburg-Vorpommern im Schweriner Schloss. Im Land gibt es sechs Berufsfeuerwehren und 939 Freiwillige Feuerwehren mit rund 700 hauptberuflichen Kameradinnen und Kameraden und mehr als 25.000 Ehrenamtlichen.

Wie unverzichtbar ihre Arbeit ist, „haben wir im vergangenen Jahr auf besondere Weise erlebt, wie zum Bespiel beim Waldbrand in Groß Laasch oder beim Brand auf dem Truppenübungsplatz in Lübtheen. Hunderte Brandschützer, das THW und die Bundeswehr waren im Einsatz. Die Belastung für alle Einsatzkräfte war sehr hoch. Trotzdem haben sie das Beste gegeben und die schwierige Lage gut bewältigt“.

Besonders wichtig für den sozialen Zusammenhalt sei die Kinder- und Jugendarbeit. Schwesig: „Dort finden die Kinder nicht nur Gemeinschaft und eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung, sondern lernen frühzeitig Verantwortung für sich und andere zu übernehmen.“

Vor allem das ehrenamtliche Engagement in den Freiwilligen Feuerwehren sei herausragend. „Alle, die sich dort engagieren, sind bereit, ihre freie Zeit für uns alle zu opfern, manchmal sogar ihre Gesundheit und ihr Leben einzusetzen, um anderen zu helfen. Und zwar nicht nur dann, wenn es passt, was für Familien nicht immer ganz einfach ist. Für all das kann ich nur Danke sagen.“

Die Ministerpräsidentin lobte die Arbeit des Landesfeuerwehrverbandes: „Der Verband ist ein zuverlässiger Interessenvertreter an der Seite seiner Mitglieder. Er kümmert sich um alle Fragen der Aus- und Fortbildung, der Nachwuchsgewinnung und Brandschutzerziehung und um Fragen rund um Technik und Ausrüstung.“

In diesem Zusammenhang betonte die Regierungschefin, dass die Förderung der Feuerwehren für die Landesregierung einen hohen Stellenwert habe. „Wir wollen die Kommunen bei ihrer Aufgabe unterstützen, die Wehren auch in Zukunft gut auszurüsten. Ich freue mich sehr, dass sich die Regierungsparteien im Koalitionsausschuss darüber geeinigt haben, in dieser Legislaturperiode aus Haushaltsüberschüssen zusätzlich 50 Millionen Euro für die Ausrüstung der Feuerwehren zur Verfügung zu stellen. Ich bin mir sicher: Damit sind wir auf einem guten Weg. Dahin, dass die Leistungsfähigkeit unserer Feuerwehren im Land und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Zukunft gesichert ist.“

Kaselitz: seniorTrainer/innen wichtig für Integration von Zugewanderten vor Ort

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern wurden seit 2002 rund 700 seniorTrainer und Trainerinnen ausgebildet, die sich in unterschiedlichen Bereichen engagieren. Sie aktivieren durch ihre beratende und netzwerkbildende Tätigkeit bürgerschaftliches Engagement vor Ort. Auch in diesem Jahr finden zwei Grundkurse des Landesprojektes „Weiterbildung älterer Menschen für bürgerschaftliches Engagement als seniorTrainer“ mit je 20 Teilnehmer/innen statt. Bildungsträger ist der Landesring MV des Deutschen Seniorenrings.

Die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Dagmar Kaselitz, informierte jüngst Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Grundkurses über die Integrationspolitik in Mecklenburg-Vorpommern. So konnte Kaselitz vielfältige Möglichkeiten vorstellen, sich ehrenamtlich im Bereich der Integration in Mecklenburg-Vorpommern zu engagieren.

„Ich freue mich sehr über dieses Interesse der älteren Generation. Wir brauchen vor Ort viel ehrenamtliches Engagement für eine gute Integration von Zugewanderten. Es ist toll, dass seniorTrainer und seniorTrainerinnen auch hier tätig werden“, betonte Kaselitz heute in Schwerin.

Neben dem Thema Integration bilden sich die Seniorinnen und Senioren im Rahmen ihrer Ausbildung auch in anderen Bereichen weiter wie Digitalisierung oder Medienkompetenz. Die angehenden seniorTrainer/innen bereiten sich auf ihr künftiges Engagement vor, u.a. als Vorleser in Kindertagesstätten, als Job- oder Familienpate, als Integrationshelfer oder auch in Seniorenbeiräten.

Das Sozialministerium fördert die seniorTrainer-Ausbildung mit 120.000 Euro jährlich.

Öffentliche Anhörung zum Schulgesetz im Landtag

Ministerin Hesse: Schwerpunkt ist die gezielte individuelle Förderung von Schülern

Schwerin – Bildungsministerin Birgit Hesse hat am 27. Februar 2019 an der öffentlichen Anhörung des Bildungsausschusses zum Schulgesetz teilgenommen. Im Landtag haben Landesschülerrat und Landeselternrat, Gewerkschaften, Verbände, Kirchen, Landkreistag, Städte- und Gemeindetag ihre Stellungnahmen zur Gesetzesnovelle abgegeben. Das neue Schulgesetz muss in zweiter Lesung vom Parlament beschlossen werden und soll zum Schuljahr 2019/2020 in Kraft treten.

„Schwerpunkt ist die gezielte individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern“, betonte Bildungsministerin Birgit Hesse. „Für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf soll es verschiedene Förderangebote an Regelschulen geben, um ihnen die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Aber wir nehmen auch leistungsstarke Schülerinnen und Schüler in den Blick. Mit dem Gesetzentwurf sollen unsere Schulen einen zeitgemäßen rechtlichen Handlungsrahmen erhalten“, so Hesse.

Das Bildungsministerium hat in den Gesetzentwurf alle notwendigen Änderungen eingearbeitet, die sich seit dem Jahr 2014 ergeben haben, aber nicht sofort umgesetzt werden mussten. „Die öffentliche Anhörung heute im Landtag war auch für mich wichtig gewesen, um die verschiedenen Standpunkte zu hören. Ich kann versichern, dass wir die Kritik ernst nehmen und prüfen werden, inwieweit wir die gemachten Vorschläge berücksichtigen können“, sagte Hesse. Die Ministerin dankte zudem allen Beteiligten, die daran mitgewirkt haben, diese große Schulgesetznovelle auf den Weg zu bringen.

Das soll sich ändern:

Flexible Schuleingangsphase
An den Grundschulen soll eine flexible Schuleingangsphase eingeführt werden. Über die organisatorische Umsetzung entscheidet die Schule. Es sollen in Jahrgangsstufe 1 und 2 keine Ziffernoten erteilt werden. Die Erziehungsberechtigten sollen eine differenzierte schriftliche Einschätzung erhalten.

Schullaufbahnempfehlung
Weil das Land die individuelle Eignung von Schülerinnen und Schülern stärker in den Blick nehmen will, sollen verbindliche Standards für die Schullaufbahnempfehlung festgeschrieben werden. So sieht es auch die Inklusionsstrategie vor. Die Jahrgangsstufe 7 soll für all jene Schülerinnen und Schüler künftig ein Erprobungsjahr sein, deren Eltern sie trotz anders lautender Empfehlung auf ein Gymnasium schicken.

Flexible Schulausgangsphase
Auf Basis bisher bestehender Angebote wie dem Produktiven Lernen, 9+ und dem freiwilligen 10. Schuljahr soll ein möglichst dichtes Netz besonderer schulischer Angebote eingerichtet werden. Das freiwillige 10. Schuljahr soll dabei schrittweise von den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen an ausgewählte Regionale Schulen überführt werden. Mit der Neugestaltung der flexiblen Schulausgangsphase sollen die Ziele erreicht werden, die im Koalitionsvertrag unter der Einführung eines Landesprogramms für mehr erfolgreiche Schulabschlüsse genannt sind.

Schulen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
In Mecklenburg-Vorpommern soll es zukünftig vier Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung geben. Schülerinnen und Schüler mit besonders starken Verhaltensauffälligkeiten sollen an diesen Förderschulen beschult werden. Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in diesem Bereich können je nach Ausprägung auch in temporären Lerngruppen an Regelschulen (Schulwerkstätten, Familienklassenzimmer) oder im Gemeinsamen Unterricht (GU) beschult werden.

Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und Sprache
Die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache laufen zum 31. Juli 2020 aus. Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in diesem Bereich sollen künftig temporäre Lerngruppen oder den Gemeinsamen Unterricht besuchen. Die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen laufen schrittweise zum 31. Juli 2024 aus. Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in diesem Bereich sollen künftig in flexiblen Bildungsgängen oder im Gemeinsamen Unterricht lernen.

Flexible Bildungsgänge
Der flexible Bildungsgang soll sich an Schülerinnen und Schüler richten, die beim Lernen besonders viel individuelle Unterstützung brauchen. Sie sollen eigenständige Lerngruppen an allgemein bildenden Schulen besuchen. Der flexible Bildungsgang soll an ausgewählten allgemein bildenden Schulen eingerichtet werden und die Jahrgangsstufen 5 bis 9 umfassen. Auf dem Abschlusszeugnis sollen besondere individuelle und berufsbezogene Kompetenzen dargestellt werden. Ein Übergang in das freiwillige 10. Schuljahr soll möglich sein.

Schulen mit spezifischer Kompetenz
29 Schulen mit spezifischer Kompetenz sollen das Angebot für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung ergänzen. Eltern sollen entscheiden können, ob ihr Kind eine Schule mit Förderschwerpunkt oder eine dieser Regelschulen mit ergänzter Ausstattung besucht. Die überregionalen Förderzentren sollen bestehen bleiben.

Individuelle Förderpläne
Die gezielte individuelle Förderung soll Aufgabe jeder Schulart sein. Alle Schulen sollen mindestens für Schülerinnen und Schüler mit Teilleistungsstörungen, vermutetem oder festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf oder für solche mit einer Hochbegabung individuelle Förderpläne erstellen und diese halbjährlich fortschreiben müssen.

Schriftlicher Verweis wird ersetzt
Der schriftliche Verweis soll aus dem Katalog der förmlichen Ordnungsmaßnahmen gestrichen werden, weil er keine rechtlichen Konsequenzen hat und eben keine Ordnungsmaßnahme ist. Ein schriftlicher Verweis ist nicht mehr als ein Hinweis an die Schülerinnen und Schüler, dass ein Fehlverhalten vorliegt. Stattdessen soll er als schriftlicher Tadel in die Regelbeispiele der Erziehungsmaßnahmen aufgenommen werden.

Freie Auswahl von Schulbüchern und Unterrichtsmedien
Unter Berücksichtigung folgender Grundsätze sollen Schulen ihre Schulbücher selbst auswählen können: Schulbücher müssen wie alle Unterrichtsmedien zur Erreichung der pädagogischen Ziele der Schule und des Bildungsganges geeignet sein. Sie dürfen allgemeinen Verfassungsgrundsätzen sowie Rechts- und Verwaltungsvorschriften nicht widersprechen und müssen die Anforderungen der Rahmenpläne erfüllen.

Schuleinzugsbereiche
Die Schuleinzugsbereiche, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten ohnehin festzulegen sind, sollen sich einander nicht überlappen. Diese reine Präzisierung zielt auf die Mehrfachstandorte ab, ohne allerdings die bestehende Rechtslage zu ändern – nämlich, dass es für eine Schülerin oder einen Schüler nur eine örtlich zuständige Schule gibt.

Schullastenausgleich (Kooperative Gesamtschulen)
Mit der Neuregelung sollen Schulkostenbeiträge durch den Schulträger für alle Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang der Regionalen Schule an Kooperativen Gesamtschulen von deren Wohnsitzgemeinden erhoben werden. Für die Schülerinnen und Schüler im gymnasialen Bildungsgang soll der gemeindliche Schulträger der Kooperativen Gesamtschule entweder wie bisher Schulkostenbeiträge durch den Landkreis erhalten bzw. der gemeindliche Schulträger soll den Schullastenausgleich gegenüber dem Landkreis geltend machen können.

Sportgymnasien
Das Land will in Zukunft den Schulkostenbeitrag für besonders vielversprechende sportliche Talente aus anderen Bundesländern an die Träger der Sportgymnasien zahlen. Der Besuch des nächstgelegenen Sportgymnasiums kann auch bedeuten, dasjenige Sportgymnasium zu besuchen, an dessen Standort sich das Leistungszentrum für die jeweils von der Schülerin bzw. vom Schüler ausgeübte Sportart befindet.

Klassenkonferenz
Das Herabsetzen der Jahrgangsstufe von 7 auf 5 soll allen Schülerinnen und Schülern der weiterführenden Schulen die Möglichkeit geben, über Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse oder Jahrgangsstufe betreffen, zu beraten und zu entscheiden.

Mittlere Reife-Prüfung am Gymnasium
Mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 sollen Schülerinnen und Schüler am Gymnasium den Abschluss der Mittleren Reife erhalten. Auf eine gesonderte Prüfung soll verzichtet werden. Das Land will damit zu der früheren Regelung zurückkehren und sich vor dem Hintergrund einer größeren Vergleichbarkeit an der Praxis anderer Bundesländer anlehnen. Durchschnittlich 0,02 Prozent der Schülerinnen und Schüler einer Jahrgangsstufe verlassen das Gymnasium mit dem Abschluss der Mittleren Reife.

Verstärkte Berufliche Orientierung
Die Berufsorientierung soll zukünftig integraler Bestandteil aller Fächer und Jahrgangsstufen sein. Ziel soll sein, dass die die Schülerinnen und Schüler am Ende ihrer Schulzeit eine individuell angemessene Berufsperspektive entwickelt haben und sich für einen Berufsweg entscheiden können. Alle Schularten stehen deshalb vor der gemeinsamen Aufgabe, Schülerinnen und Schüler auch auf die Berufswelt vorzubereiten.

Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung
Mit einer neuen Formulierung im Schulgesetz soll die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung besonders hervorgehoben werden. Damit soll das Ziel verfolgt werden, eine oftmals einseitige gesellschaftliche Ausrichtung auf das Studium zugunsten einer Berufsbildung zu verändern. Deshalb findet auch am Gymnasium nicht nur eine Studienorientierung, sondern auch eine Berufsorientierung statt.

Neue Erzieherausbildung
Der Bildungsgang Erzieher/in für 0- bis 10-Jährige kann auch schon während der Modellphase an einer Ersatzschule, also an einer freien Schule, betrieben werden. Hiermit soll ein Auftrag des Landtags umgesetzt werden.

Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung
Die Bezeichnung „Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung“ soll in „unterstützende pädagogische Fachkräfte“ geändert werden. Die Fachkräfte sollen künftig sowohl an allgemein bildenden als auch an beruflichen Schulen eingesetzt werden können. Ihr Einsatzgebiet beschränkt sich schon heute nicht mehr nur auf sonderpädagogische Aufgaben, sondern umfasst auch unterrichtsbegleitende und unterrichtsunterstützende Tätigkeiten.

Treffen der Wirtschaftsförderer

Schwerin – Am Mittwoch haben sich in Schwerin 50 Wirtschaftsförderer aus den Regionen des Landes Mecklenburg-Vorpommern getroffen. Die zweimal jährlich stattfindenden Wirtschaftsförderer-Treffen dienen dem gegenseitigen Austausch zwischen der Landeswirtschaftsfördergesellschaft Invest in Mecklenburg-Vorpommern GmbH (IiMV) und den regionalen bzw. kommunalen Partnern aus den Regionen.

„Mecklenburg-Vorpommern ist für Unternehmen ein attraktiver Standort – wir haben eine moderne Infrastruktur, verkehrsgünstige Anbindungen und hervorragend ausgebaute Gewerbegebiete. Unser Ziel muss es dennoch sein, die überregionale und internationale Wahrnehmung Mecklenburg-Vorpommerns als Investitionsstandort stärker auszubauen. Dabei unterstützen die Wirtschaftsförderer des Landes. Sie sind erste wichtige Ansprechpartner bei unternehmerischen Neuansiedlungen und Erweiterungen. Hier hilft die regionale Kompetenz, optimale Lösungen für Investoren zu finden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Bedingt durch den demografischen Wandel droht ein Mangel an Fachkräften. Auf dem Arbeitsmarkt werden Fachkräfte insbesondere im Baugewerbe, Gastgewerbe, Gesundheitswesen einschließlich der Pflege, Handel, unternehmensbezogene Dienstleistungen sowie bei Fertigungs- und fertigungstechnischen Berufen gesucht. „Unser Land Mecklenburg-Vorpommern muss in Sachen Fachkräftegewinnung und -sicherung deutlich sichtbarer werden. Wir haben im Land viele Möglichkeiten auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Unternehmen, Branchen und Regionen stehen in immer stärkerem Wettbewerb um qualifizierte und motivierte Arbeits- und Fachkräfte“, so Wirtschaftsminister Glawe.

Beträgt die Vakanzzeit (= Dauer von der Meldung einer offenen Stelle bis zur Besetzung) mehr als 90 Tage, kann von einem Engpass ausgegangen werden. Über alle Berufsgruppen hinweg beträgt die abgeschlossene Vakanzzeit in M-V derzeit 102 Tage (Quelle: Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit – Dezember 2018). Die Top 5 der Mangelberufe in M-V sind Klempnerei, Sanitär, Heizung, Klimatechnik (261 Vakanztage); Bodenverlegung (204 Vakanztage); Aus-, Trockenbau, Isolierung, Zimmerei, Glaser, Rollladenbau (195 Vakanztage); Energietechnik (193 Vakanztage) sowie Körperpflege (Friseurgewerbe sowie in den Bereichen Kosmetik, Körperschmuck und Maskenbildnerei 179 Vakanztage).

Wirtschaftsminister Glawe warb für die Qualifizierungsrichtlinie des Wirtschaftsministeriums. „Qualifizierung der eigenen Mitarbeiter ist eine unverzichtbare Investition, da ein hohes Qualifikationsniveau der Belegschaft langfristig die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens sichert. Die Weiterbildung darf trotz guter Auftragslage nicht vernachlässigt werden“, sagte Glawe.

Die Förderung mit den Bildungsschecks ist ein bewährtes Instrument. Seit Beginn der aktuellen EU-Förderperiode (2014 bis 2020) wurden bisher knapp 1.900 Anträge mit rund 12.600 Bildungsschecks bewilligt (Stand 31.12.2018). Seit der Förderung der unternehmensspezifischen Projekte – also die Ermöglichung von passgenauen Weiterbildungsprojekten in den Unternehmen – wurden Anträge für ca. 1.000 Teilnehmer gestellt. In der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 können aktuell 6,6 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für Bildungsschecks und unternehmensspezifische Projekte im Rahmen der Qualifizierungsrichtlinie eingesetzt werden. „Für eine erfolgreiche Personalentwicklung sind Weiterbildungen daher unumgänglich. Wir unterstützen die Unternehmen und ihre Mitarbeiter“, machte Wirtschaftsminister Glawe deutlich.

Im Jahr 2018 wurden mit 92 Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft im ganzen Land Investitionen in Höhe von rund 138,44 Millionen Euro ausgelöst. Das Wirtschaftsministerium hat die Ansiedlungen und Erweiterungen in Höhe von rund 28,74 Millionen Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) unterstützt. Nach Abschluss aller Vorhaben werden rund 240 Arbeitsplätze neu entstanden und rund 2.260 Arbeitsplätze gesichert sein.

Als Beispiele nannte Wirtschaftsminister Glawe unter anderem die Erweiterung des Maschinenbauunternehmens VARIOVAC PS SystemPack GmbH in Zarrentin. Dort entstand im vergangenen Jahr eine Produktionshalle, die auf einer Fläche von rund 3.000 Quadratmetern Kapazitäten für die Maschinenmontage, Teilefertigung und Büro- und Sozialräume bereithält. Am Freitag (01.03.) wird am Pommerndreieck in Süderholz (Landkreis Vorpommern-Rügen) die Logistik- und Produktionsfläche des neu angesiedelten Unternehmens AKKU SYS Akkumulator- und Batterietechnik Nord GmbH von Wirtschaftsminister Glawe offiziell in Betrieb genommen.

„Wir verbessern die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, damit auch weiterhin Jobs auf dem ersten Arbeitsmarkt entstehen“, machte Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe deutlich. Zu einem Arbeitsplatzzuwachs kam es 2018 in Mecklenburg-Vorpommern in allen Hauptbereichen der Wirtschaft. So stieg die Zahl der Erwerbstätigen im produzierenden Gewerbe um +1,7 Prozent. Im Dienstleistungsbereich betrug der Zuwachs +0,5 Prozent und in der Landwirtschaft +1,2 Prozent.

Aktion des NDR „Was atmest Du?“ bestätigt Luftgüte in M-V

Schwerin – Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) hat im Rahmen der Aktion „Was atmest Du?“ in Norddeutschland die Stickstoffdioxidwerte in der Luft gemessen. Für die Aktion bewarben sich rund 5.000 interessierte Bürgerinnen und Bürger. Sie konnten eigene Vorschläge einbringen, wo neben den offiziellen Messstellen noch gemessen werden sollte. Am Ende des Auswahlverfahrens wurden bereits im November 2018 im gesamten Sendegebiet insgesamt 1.000 Passivsammler (Messröhrchen) zur Messung der Stickstoffdioxidbelastung an die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber verteilt. Rund 160 dieser Passivsammler gingen nach Mecklenburg-Vorpommern.

Nun liegen die Untersuchungsergebnisse vor. „Die Messungen des NDR haben ergeben, dass Mecklenburg-Vorpommern die niedrigsten Stickstoffdioxidwerte in ganz Norddeutschland hat“, zeigte sich Dr. Jürgen Buchwald, Staatssekretär des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, erfreut. Damit seien auch die amtlichen Messungen des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) nochmals bestätigt worden. Die geringsten Werte waren in den ländlichen Bereichen wie der Insel Poel und die höchsten Werte in den Städten Neubrandenburg, Schwerin, Stralsund und Rostock zu verzeichnen. Jedoch wurde an keiner Stelle der zulässige Grenzwert von 40µg/m3 Luft annähernd erreicht. „Auch das überrascht uns nicht. Es war zu erwarten, dass die höchsten Werte an den vom Straßenverkehr beeinflussten Messpunkten der größeren Städte im Land gemessen werden“, so Buchwald.

Zwar seien die Messungen des NDR nur bedingt mit den amtlichen Messungen des LUNG vergleichbar. So bezieht sich der europaweit geltende Grenzwert von 40µg/m3 Luft auf den Jahresmittelwert; die Messungen des NDR jedoch auf einen Untersuchungszeitraum von rund einem Monat. Auch die Messmethoden unterscheiden sich. „Trotzdem unterstreichen die Ergebnisse der Messaktion des NDR, dass die gesetzlich geforderte amtliche Luftgüteüberwachung ein reales Abbild der Luftgüte wiederspiegelt. Die Bürgerinnen und Bürger des Landes und natürlich auch die Touristen können überall im Land saubere Luft atmen“, resümierte der Staatssekretär. Gleichzeitig unterstrich er, dass das Land seine Bemühungen zur Verbesserung der Luftgüte weiter fortsetzen werde.

Länderreise: Hesse trifft Karliczek in Greifswald

Besuch im Max-Planck-Institut für Plasmaphysik und an der Universität Greifswald

Greifswald – Bildungs- und Wissenschaftsministerin Birgit Hesse hat in Greifswald Bundesbildungs- und Forschungsministerin Anja Karliczek empfangen. Karliczek hat am Dienstag, 26. Februar 2019, auf ihrer Länderreise Station in Mecklenburg-Vorpommern gemacht. An der Universität Greifswald haben sich beide Ministerinnen über das geplante Interdisziplinäre Forschungszentrum Ostseeraum informiert. Das IFZO soll sich mit zentralen Fragen und Herausforderungen der Gegenwart im Ostseeraum beschäftigen und einen klaren Fokus auf die Geistes- und Sozialwissenschaften legen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert die zweijährige Konzeptphase zum Aufbau der Einrichtung mit 1,4 Millionen Euro.

Bundesforschungsministerin Anja Karliczek betonte bei ihrem Besuch: „Die Ostsee ist einer der am dichtesten vernetzten Kultur- und Wirtschaftsräume weltweit. Hier können Themen globaler Bedeutung untersucht werden: Wie gehen wir mit ökologischen Problemen um, mit unserem gemeinsamen kulturellen Erbe, dem gesellschaftlichen Zusammenhalt? Die Universität Greifswald eignet sich schon durch ihre Lage besonders dafür, diesen Fragen nachzugehen. Ich freue mich, dass die Universität bei der Konzeption des neuen Interdisziplinären Forschungszentrums Ostseeraum mit renommierten Partnern im ganzen Ostseeraum zusammenarbeiten wird.“

Zuvor haben sich Bundesministerin Karliczek und Ministerin Hesse über die Fusionsforschung im Max-Planck-Institut für Plasmaphysik informiert. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler untersuchen dort die Grundlagen für ein Fusionskraftwerk, das – ähnlich wie die Sonne – Energie aus der Verschmelzung leichter Atomkerne gewinnen soll. Wendelstein 7-X ist die weltweit größte Forschungsanlage vom Typ Stellarator. Der Magnetfeldkäfig soll ein Plasma einschließen, das mit Temperaturen bis 100 Millionen Grad und bis zu 30 Minuten langen Entladungen überzeugende Schlüsse auf die Kraftwerkstauglichkeit der Stellaratoren ermöglicht. Seit Dezember 2015 wird in Wendelstein 7-X Plasma erzeugt.

„Wendelstein 7-X ist eines der besten Beispiele für Spitzenforschung in Mecklenburg-Vorpommern und das weltweit führende Experiment in diesem Bereich“, betonte Wissenschaftsministerin Birgit Hesse. „Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler forschen hier an einem Zukunftsthema. Unerschöpfliche Energie zu erzielen ist ein Menschheitstraum. Wie wir möglichst viel Energie erzeugen können und die Ressourcen unseres Planeten dabei möglichst schonen, ist eine der wichtigsten Fragen, die die Forschung beschäftigt. Die Gewinnung von Energie erlangt insbesondere im digitalen Zeitalter noch einmal mehr an Bedeutung. Digitalisierung ist ohne Energie nicht möglich. Kein Smartphone und kein Tablet läuft, wenn der Akku leer ist“, sagte Hesse.