Minister Backhaus: Biodiversität im Land weiter stärken

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern will Maßnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung der Artenvielfalt weiter intensivieren. Eine Zwischenbilanz der bisherigen Anstrengungen habe ergeben, dass es bisher nicht gelungen ist, den Artenrückgang in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt aufzuhalten, sagte Umweltminister Dr. Till Backhaus heute im Rahmen eines Pressegesprächs an seinem Dienstsitz in Schwerin. In den Nationalen Naturlandschaften sehe die Lage deutlich besser aus: „In den Schutzgebieten geht unser Konzept zum Erhalt der Artenvielfalt auf! Der Erhaltungszustand vieler Arten und Lebensräume ist in den Nationalen Naturlandschaften deutlich günstiger als in der Gesamtlandschaft“, so der Minister.

Aktuell gibt es zwei Arbeiten zur Situation und Entwicklung der biologischen Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern – eine Halbzeitbilanz für die bisherige Umsetzung des 2012 veröffentlichten Biodiversitätskonzepts, das in 13 Aktionsfeldern 73 konkrete Ziele und Maßnahmen bis 2020 für das gesamte Land formuliert, und die Evaluierung der Situation in den Nationalen Naturlandschaften durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie, die Nationalparkämter und die Biosphärenreservatsämter auf Basis vorhandener Datensätze.

„Wenn wir einen Blick in die Gesamtlandschaft werfen, müssen wir feststellen, dass 44 Prozent der betrachteten Tier- und 34 Prozent der betrachteten Pflanzenarten gefährdet oder bereits ausgestorben sind. Damit fällt die Halbzeitbilanz natürlich nicht so aus, wie wir es uns wünschen würden. Aus meiner Sicht ist das Glas aber nicht halb leer, sondern halb voll. Denn im Ergebnis haben wir bislang viele der uns selbst gesetzten, ambitionierten Ziele erreicht. Damit steht Mecklenburg-Vorpommern im Bundesvergleich nicht schlecht dar“, betonte Minister Backhaus.

Eine Verbesserung der Bestände konnte unter anderem beim Großen Feuerfalter, der Kegelrobbe, dem Ostseeschnäpel und dem Steinbeißer nachgewiesen werden. Der positive Trend bei diesen Arten sei unter anderem auf umfangreiche Wiedervernässungsmaßnahmen, fischereiliche Besatzprogramme und das Herstellen naturnaher Gewässerstrukturen zurückzuführen. „Die genannten Erfolge zeigen, dass Verbesserungsmaßnahmen in den Lebensräumen zu einer Verbesserung der Erhaltungszustände von Arten führen. Hier müssen wir weiter ansetzen!“, unterstrich Backhaus.

Mit Blick auf die Küstengewässer sowie die Fließgewässer und Seen, werde es künftig um die konsequente Reduzierung der Nährstoffeinträge, nicht zuletzt durch die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und die novellierte Düngeverordnung gehen, sagte er weiter. Darüber hinaus will das Land weiterhin Moorschutzkonzepte auf Grundlage des Freiwilligkeitsprinzips fördern. Der Schwerpunkt werde bis 2020 u.a. auf Maßnahmen in Waldmooren liegen, informierte er.

Am Beispiel der Trockenlebensräume, wie Magerrasen, Heiden, kleinen Kuppen und Binnendünen, habe sich gezeigt, dass der günstige Erhaltungszustand dort aufrechterhalten und wiederhergestellt werden kann, wo regionale Akteure gemeinsam mit den Flächennutzern oder Dritten die Pflege oder erste Biotop einrichtende Projekte initiieren. „Das bringt mich zu einem ganz zentralen Punkt: Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist eine gesellschaftliche Kernaufgabe, die sich nur umsetzen lässt, wenn alle Interessensgruppen ihren Teil dazu beitragen“, so der Minister.

Eine besondere Verantwortung sieht er nach wie vor bei der Landwirtschaft: „Unsere Landwirte denken den Umweltschutz bereits sehr gut mit. In Mecklenburg-Vorpommern in 2018 beispielsweise insgesamt 7.824 Hektar einjährige und mehrjährige Blühstreifen- und -flächen beantragt. Damit hat sich die Antragsfläche gegenüber dem Vorjahr explosionsartig um mehr als 200 Prozent erhöht“, freute sich der Minister. Weiter erhöht werden müsse der Umfang an Brach- und Dauergrünlandflächen sowie an Ackerflächen, die an erosionsmindernden Förderprogrammen teilnehmen. Auch die Landesforst bringe sich z.B. durch die Wiedervernässung von Waldmooren aktiv ein.

In den Nationalen Naturlandschaften sei der Erhaltungszustand vieler Arten deutlich besser als in der Gesamtlandschaft, verglich Backhaus. „Einzelne Arten, wie Fuchs´sches Knabenkraut, Menetrie´s Laufkäfer, Goldener Scheckenfalter, Blauschillernder Feuerfalter Uferschnepfe oder Großer Brachvogel kommen so gut wie nur noch in den Schutzgebieten vor und bilden die Ausgangspopulationen für die Wiederbesiedlung außerhalb dieser Areale. Als großräumige Kernflächen eines landesweiten Biotopverbunds können sie außerdem der Verinselung der Bestände entgegenwirken“, sagte er weiter.

Auch habe die Evaluierung in den Nationalen Naturlandschaften gezeigt, dass sich Arten und Lebensräume durch spezielle Pflegekonzepte wieder positiv entwickeln, erklärte Minister Backhaus. Dies gelte beispielsweise für verschiedene Orchideenarten, die einer aufwendigen Pflege bedürfen. „Für mich sind die Schutzgebiete daher auch eine Art Versuchslabor, in dem Pflegekonzepte und Maßnahmen mit dem Ziel getestet werden können, sie landesweit zur Anwendung zu bringen.“

„Für mich sind die bislang gewonnenen Erkenntnisse eine Diskussionsgrundlage. Wer in andere Länder schaut, weiß, dass das Artensterben ein globales Problem und der Erhalt der Artenvielfalt eine globale Aufgabe ist. Ein großes Manko ist in meinen Augen immer noch die unzureichende Datenlage. Wir in Mecklenburg-Vorpommern haben mit dem Biodiversitätskonzept eine wichtige Grundlage geschaffen, um die Situation hier bei uns im Land zu eruieren und zu verbessern. Das Konzept ist zwar zunächst bis zum Jahr 2020 ausgelegt; der Schutz der Biologischen Vielfalt ist aber ein Prozess der nie abgeschlossen sein wird, denn in der Natur gibt es keinen Stillstand. Es ist wichtig, in regelmäßigen Abständen den Stand der Zielerreichung zu überprüfen und die eigenen Maßnahmen zu hinterfragen“, sagte Minister Backhaus abschließend.

Fast ein Fünftel der Landesfläche Mecklenburg-Vorpommerns gehört zu den geschützten Nationalen Naturlandschaften (NNL). Die drei Nationalparks, die drei Biosphärenreservate und die sieben Naturparks Mecklenburg-Vorpommerns nehmen rund 545.700 Hektar der Landesfläche ein.

Zusammen mit den Naturschutz- und den Landschaftsschutzgebieten kommt unser Land sogar auf fast 1 Million Hektar Schutzgebietsfläche.

Hinzu kommen Schutzgebiete von europäischer Bedeutung (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, Europäische Vogelschutzgebiete und Natura 2000-Gebiete). Die Gesamtfläche der genannten Schutzgebiete beträgt 1.418.300 ha, das sind 45,8 % der Landesfläche inkl. Hoheitsgewässer (3.098.600 ha).

Wasserwanderrastplatz in Althagen wird modernisiert

Ahrenshoop – Die Steganlage am Wasserwanderrastplatz in Althagen (Ortsteil der Gemeinde Ahrenshoop, Landkreis Vorpommern-Rügen) soll umfassend saniert werden. „Der Hafen Althagen ist ein idealer Ausgangspunkt für Ausflüge auf dem Wasser. Besucher können sich beispielsweise auf einem traditionellen Zeesboot gemütlich über den Bodden fahren lassen. Oder mit dem Fahrgastschiff durch den Nationalpark nach Born, Ribnitz-Damgarten, Zingst sowie in weitere Häfen der Region touren. Um dieses Erholungsangebot weiterhin ungestört genießen zu können, ist nun eine Modernisierung am Wasserwanderrastplatz vorgesehen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort. Wirtschaftsminister Harry Glawe übergab vor Ort symbolisch einen Zuwendungsbescheid für die Baumaßnahmen.

Der Hafen Ahrenshoop-Althagen befindet sich am Nordwestufer des Saaler Boddens. Im Hafen sind Fahrgastschiffe, örtliche Zeesen- und Fischereiboote sowie ein Fischrestaurant mit eigener Räucherei ansässig. Nach dem grundlegenden Ausbau des Hafens im Jahr 2001 sind nun eine Modernisierung der Steganlage sowie die Ertüchtigung des Spülfeldes notwendig geworden.

Bei den Arbeiten ist vorgesehen, einen Teil der vorhandenen Holz-Steganlage zurückzubauen und einen Neubau auf der Achse der bisherigen Anlage zu errichten, um die Haltbarkeit der Steganlage zu erhöhen. Landseitig soll ein Metall-Geländer als Absturzsicherung dienen. Weiterhin werden die Spülfelddämme auf einer Länge von rund 350 Metern erhöht, zwei Auslaufbauwerke als Stahlkonstruktion und eine Umzäunung samt Tor errichtet. Der Start der Bauarbeiten ist für den Herbst dieses Jahres geplant. „Mit den vorgesehenen Arbeiten wird die touristische Infrastruktur in der Region deutlich verbessert“, sagte Glawe.

Die Gesamtinvestitionen für die Modernisierung des Wasserwanderrastplatzes betragen rund 1,2 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 966.000 Euro.

Im Seebad Ahrenshoop gab es nach Angaben des Statistischen Amtes im Jahr 2018 rund 51.300 Gästeankünfte (+8,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum) und knapp 218.000 Übernachtungen (+7,2 Prozent). Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Urlauber lag mit 4,2 Tagen über dem Landesdurchschnitt von 3,9 Tagen. In ganz Mecklenburg-Vorpommern waren es im gleichen Zeitraum rund 7,9 Millionen Ankünfte (+4,6 Prozent) und mehr als 30,9 Millionen Übernachtungen (+3,9 Prozent).

Meyer: MV präsentiert sich auf EXPO 2020 in Dubai

Schwerin – Unter dem Motto „Connecting Minds, Creating the Future“ findet vom 20. Oktober 2020 bis zum 10. April 2021 in Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten die nächste große Weltausstellung statt.

„Wir sind bei der EXPO wieder mit dabei und werden eigene Ländertage gestalten. Damit wollen wir für unser Land werben“, kündigte der Chef der Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Staatssekretär Reinhard Meyer, heute in Schwerin an.

Vorbereitet werden soll die Präsentation durch eine Projektgruppe unter Leitung der Staatskanzlei, die heute ihre Arbeit aufnimmt. Ihr gehören das Wirtschafts-, Energie- und Landwirtschaftsministerium, der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern, Invest in Mecklenburg-Vorpommern, BioCon Valley, das Landesmarketing und die IHK zu Schwerin an.

„Die Expo ist eine hervorragende Chance, unser Land international als Wirtschafts- und Tourismusstandort einem großen Publikum vorzustellen. Dabei geht es uns besonders um die Bereiche Gesundheitswirtschaft, Gesundheitstourismus, erneuerbare Energien und Umwelttechnik.“, sagte Meyer. Der Schwerpunkt des Deutschen Pavillons wird dieses Mal auf dem Thema Nachhaltigkeit liegen. „Wir wollen Mecklenburg-Vorpommern als modernes und umweltfreundliches Land präsentieren und damit einen Beitrag zum Gelingen des Deutschen Pavillons leisten.“

Mecklenburg-Vorpommern präsentierte sich bereits bei den Weltausstellungen 2010 in Shanghai und 2015 in Mailand mit einem eigenen Stand im Deutschen Pavillon.

Drese: Frauen stecken am klebrigen Boden fest oder bleiben unter der gläsernen Decke

Waren/Müritz – Gleichstellungsministerin Drese bekräftigte heute ihren Wunsch, dass mehr Paare im Land echte Partnerschaftlichkeit bei der Sorge- und Betreuungsarbeit leben. „Noch zu viele Männer in Mecklenburg-Vorpommern scheuen die Elternzeit. Dabei hätte dies viele positive Auswirkungen auf das Familienleben und die Lohnabsicherung sowie -entwicklung ihrer Partnerin“, erklärte Drese in Waren.

Anlässlich der Ausstellungseröffnung „Swedish Dads“ im Rahmen der Kommunikationsoffensive „Apropos Partnerschaft – Macht`s gemeinsam“ in Waren und des bundesweiten Aktionstages „Equal Pay Day“, der für die gleiche Entlohnung von Mann und Frau eintritt, konkretisierte die Ministerin die gleichstellungspolitischen Forderungen, um der sogenannten „Gender Pay Gap“ (Lohnlücke) zu begegnen. Dieser falle bei Gering- und Spitzenverdienerinnen besonders deutlich ins Gewicht.

„Seit Jahren ändert sich der Gender Pay Gap von 21 Prozent in Deutschland nicht. Frauen bleiben „stecken“ – am klebrigen Boden in schlecht bezahlen Jobs oder schaffen nicht den Karrieresprung und bleiben unter der gläsernen Decke“, erklärte Drese und sagte weiter: „Nur wenn beide Partner gleich viel Zeit für die Familie aufbringen; Frauen verstärkt in Führungspositionen aufrücken; Sozialberufe aufgewertet werden; das Mindestlohngebot in Unternehmen eingehalten und die Tarfibindung forciert wird, kann die Lohnlücke zwischen Mann und Frau geschlossen werden.“

Die Landesregierung habe in der Vergangenheit wesentlich dazu beigetragen, die Rahmenbedingungen für eine geschlechtergerechte Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit zu schaffen, hob Drese hervor. „In Mecklenburg-Vorpommern schaffen wir mit der für Eltern auch ganztags komplett beitragsfreien Kindertagesförderung eine wichtige Voraussetzung dafür, Familie und Beruf besser zu vereinbaren.“

Ebenso sei die Frauenförderung über die Mentoringprogramme des Landes in Wirtschaft, Wissenschaft, Kunst und Verwaltung ein erfolgreiches Instrument geworden. Insgesamt haben seit 2016 rund 530 Frauen in Mecklenburg-Vorpommern an den zahlreichen Programmen teilgenommen. „Das ist ein ganz praktischer und effektiver Beitrag, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen in unserem Land zu erhöhen“, verdeutlichte Drese.

Immer mehr Pflegeeinrichtungen verzichten auf freiheitsentziehende Maßnahmen

Justizministerin Katy Hoffmeister dankt der Initiative des Amtsgerichts Pasewalk zum „Werdenfelser Weg“: „Das Thema Fixierung bleibt hochaktuell“

Torgelow – „In den Pflegeheimen und den betreuten Wohnformen rund um Pasewalk gibt es heute kaum noch Fixierungen. In einer der Einrichtungen wird gänzlich auf freiheitsentziehende Maßnahmen verzichtet. Das ist ein großer Erfolg des Amtsgerichts Pasewalk, das die Initiative vor sieben Jahren gestartet hatte. Seitdem wurden Verfahrenspfleger speziell geschult. Die Kommunikation zwischen allen Beteiligten wurde behörden- und berufsübergreifend intensiviert zum Wohle der Betroffenen. Die positiven Effekte des ‚Werdenfelser Weges‘ spiegeln sich auch in der Statistik wieder. So ist die Zahl der richterlichen Anordnungen und Genehmigungen unterbringungsähnlicher Maßnahmen nach § 1906 Absatz 4 BGB bei uns im Land von 1.530 im Jahr 2016 auf 1.356 im Jahr 2017 gesunken“, sagte Justizministerin Hoffmeister in Torgelow auf der Fachveranstaltung „Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege reduzieren 2.0“.

„Ich danke dem Amtsgericht Pasewalk, dass es sich auch weiterhin dafür einsetzt, dass die Pflegebranche auf alternative statt freiheitsentziehende Maßnahmen setzt. Das Thema ist hochaktuell. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass Patienten in der Psychiatrie für längere Zeit nur nach einer richterlichen Genehmigung fixiert werden dürfen und die bisherigen gesetzlichen Regelungen in Bayern und Baden-Württemberg, die für Fixierungen keinen Richtervorbehalt vorsehen, für verfassungswidrig erklärt. Begründung: Fixierungen dürfen nur als ultima ratio nach sorgfältiger Prüfung aller Alternativen angewendet werden. Bei uns im Land wurde den näheren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts mit einer Anpassung des PsychKG M-V in dessen Anwendungsbereich bereits Rechnung getragen“, so Justizministerin Hoffmeister weiter.