Klare Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger sieht positive Entwicklung des Landes

Schwerin – Im Auftrag der Landesregierung hat das Meinungsforschungsinstitut forsa 1.000 repräsentativ ausgewählte Bürgerinnen und Bürger zur Entwicklung des Landes Mecklenburg-Vorpommern seit 1990, zur Landesmarketingkampagne „MV tut gut“ und zu den wichtigsten landespolitischen Aufgaben befragt. Heute stellten Regierungssprecher Andreas Timm und Dr. Peter Matuschek von forsa die Ergebnisse in der Landespressekonferenz vor.

„Bei der Entwicklung des Landes gibt es sehr erfreuliche Ergebnisse. 88 Prozent der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern bewerten die Entwicklung unseres Landes seit 1990 positiv. Das gilt in fast allen Bereichen. Zum Beispiel im Tourismus, beim Erscheinungsbild der Städte und Dörfer, beim Zustand der Umwelt oder bei der Kinder-und Familienfreundlichkeit. Erstmals sehen auch mehr als 50 Prozent eine positive Entwicklung beim Abbau der Arbeitslosigkeit“, informierte der Regierungssprecher. Einzig beim sozialen Zusammenhalt überwiegen derzeit die negativen Bewertungen.

Sogar 92 Prozent der Befragten sind der Auffassung, dass es sich heute gut oder sogar sehr gut in Mecklenburg-Vorpommern leben lässt. „Wir erinnern in diesem Jahr an den Mauerfall vor 30 Jahren. Im kommenden Jahr feiern wir dann 30 Jahre Deutsche Einheit und das 30-jährige Bestehen unseres Bundeslandes. Der MV-Monitor zeigt, dass sich unser Land aus Sicht der meisten Bürgerinnen und Bürger wirklich gut entwickelt hat. Darüber freuen wir uns als Landesregierung sehr“, sagte Timm weiter.

Die Landesmarketingkampagne „MV tut gut“ wird von den Bürgerinnen und Bürger weiter gut angenommen. 86 Prozent der Befragten gaben gegenüber forsa an, den Satz „MV tut gut“ schon einmal gehört, gelesen oder gesehen zu haben.

84 Prozent der Befragten halten den Satz für einen passenden Werbespruch für Mecklenburg-Vorpommern.

Für sich werben sollte Mecklenburg-Vorpommern nach Einschätzung seiner Bürgerinnen und Bürger vor allem mit seiner schönen Natur und Landschaft (98%), mit seiner hohen Attraktivität als Urlaubsland (97%), seinen National- und Naturparks (93%) und guten Produkten aus der Land- und Ernährungswirtschaft (89%).

„Die Umfrage zeigt die hohe Identifikation der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern mit ihrer Heimat. Die Daten aus dem MV-Monitor werden ebenso wie die Ergebnisse aus einer bundesweiten Befragung im letzten Jahr in die Evaluierung der Landesmarketingkampagne einfließen“, kündigte der Regierungssprecher an.

Zur Halbzeit der Wahlperiode wird die Arbeit der Landesregierung von fast zwei Dritteln der Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern positiv bewertet. 65 Prozent stufen die Arbeit der Landesregierung als „eher gut“ ein. Das sind 2 Prozentpunkte mehr als bei der letzten Befragung im Herbst 2017.

Am besten fällt die Bewertung der Arbeit der Landesregierung auf den Aufgabenfeldern „Tourismus“ (87% sehr gute und gute Arbeit), „Umwelt- und Naturschutz“ (75%) und bei der „Kinder- und Familienfreundlichkeit“ (70%) aus. Die größten Zuwächse im Vergleich zu 2017 gibt es bei der „Kinder- und Familienfreundlichkeit“ (+15) und bei der „Schaffung eines guten Kita-Angebots“ (+10).

Die wichtigsten landespolitischen Aufgaben sind aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger „Gute Schulen“ (75% sehr wichtig), die Schaffung weiterer Arbeitsplätze“ (71%) und der Ausbau der digitalen Infrastruktur (67%). Diese Felder liegen bei der Bewertung der Landesregierung im unteren Bereich, so dass hier der größte Handlungsbedarf besteht.

„Fast zwei Drittel Zustimmung, das ist ein gutes Ergebnis für die Landesregierung. Wir freuen uns sehr, dass wir insbesondere im Kita-Bereich einen deutlichen Zuwachs haben. Das zeigt, dass unser wichtigstes Projekt, die beitragsfreie Kita, gut angenommen wird. Die Umfrage macht aber auch deutlich, wo wir in der zweiten Hälfte der Wahlperiode unsere Schwerpunkte setzen werden: bei Wirtschaft und Arbeitsplätzen, den Schulen, bei der Digitalisierung und auch bei der Schaffung von guten und bezahlbaren Wohnungen“, so Timm.

Schwesig ernennt Dr. Heiko Geue zum Finanzstaatssekretär

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute Dr. Heiko Geue zum neuen Staatssekretär im Finanzministerium ernannt. „Ich kenne Heiko Geue aus gemeinsamer Zusammenarbeit im Bundesfamilienministerium. Er ist ein exzellenter Fachmann in Finanz- und Haushaltsfragen und darüber hinaus gut in der Bundespolitik gut vernetzt. Ich freue mich, dass Herr Geue künftig als Staatssekretär die Arbeit im Finanzministerium in unserem Land koordiniert“, sagte Schwesig nach der Ernennung.

Geue wurde am 5. Oktober 1965 in Ettlingen (Baden-Württemberg) geboren. Er legte 1986 das Abitur ab, leistete anschließend seinen Wehrdienst, studierte von 1987 bis 1992 Volkswirtschaftslehre und Politikwissenschaft an der Phillips-Universität Marburg mit dem Abschluss als Diplom-Volkswirt. 1996 folgte die Promotion. In den nächsten Jahren war er in verschiedenen Einrichtungen und im Bundesministerium für Bildung und Forschung als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Referent tätig. Von 1997 bis 1999 arbeitete Geue für die Handelskammer in Hamburg, danach ein Jahr als Referent im Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Von 2000 bis 2002 schrieb er im Bundeskanzleramt wirtschafts- und finanzpolitische Reden für Bundeskanzler Gerhard Schröder und wurde danach persönlicher Referent des Chefs des Bundeskanzleramtes Dr. Frank-Walter Steinmeier. Zugleich leitete er von 2002 bis 2005 das Referat „Politische Planung“. Zwischen 2005 und 2009 fungierte Geue als Leiter des Leitungsstabes im Bundesministerium für Finanzen. Anschließend übernahm er im Ministerium Sonderaufgaben im Leitungsbereich und war danach Leiter der Unterabteilung Beteiligungs- und Privatisierungspolitik.

Von 2001 bis 2013 war Geue als Staatssekretär im Ministerium für Finanzen in Sachsen-Anhalt tätig und leitete dann von 2014 bis 2019 die Zentralabteilung im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Seit dem 28. Januar war er Leiter der Abteilung Demokratie und Engagement.

Bauen an der Küste: Was geht – was nicht?

Rerik – Wo dürfen die Küstengemeinden in Mecklenburg-Vorpommern zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur welche Anlagen errichten, ohne mit den gesetzlichen Vorgaben in Konflikt zu geraten? Darüber spricht der zuständige Minister Dr. Till Backhaus heute (2. April 2019) ab 18 Uhr, im Haus der Begegnung „Kösterschün“, Dünenstraße 4a in Rerik, mit Gemeindevertretern und Interessierten.

„Die Küste gehört zu den Regionen mit dem größten touristischen Potenzial in Mecklenburg-Vorpommern. Daran haben unsere weitläufigen und schönen Strände einen großen Anteil. Urlauber wünschen sich zwar vor allem viel Natur, aber eben auch eine auf die Wünsche der Badegäste ausgerichtete Infrastruktur und zunehmend auch Unterhaltungsangebote. Die Gemeinden stehen vor der Herausforderung diese Er-wartungen ausgewogen zu berücksichtigen und zugleich die für diesen sensiblen Naturraum geltenden rechtlichen Vorschriften zu beachten“, begründete der Minister die Notwendigkeit dieser Veranstaltung.

Badewachttürme, Promenaden, Verkaufseinrichtungen, Toiletten, Eventflächen usw. müssten so geplant und gebaut werden, dass sie mit den Belangen des Küstenschutzes, des Naturschutzes und der Forst vereinbar sind, sagte er weiter.

Das Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet beispielsweise dazu, dass in hochwassergefährdeten Gebieten nur dem Risiko angepasst gebaut werden darf: „Für bauliche Anlagen auf dem Strand bedeutet dies in der Regel, dass nur eine saisonale Nutzung außerhalb der Zeiten mit erhöhter Sturmflutwahrscheinlichkeit möglich ist, oder die Anlagen in Ausnahmefallen so errichtet werden müssen, dass sie bei Sturmfluten nicht beschädigt werden können, zum Beispiel DLRG Wachttürme auf Pfahlgründungen“, führte Backhaus aus.

Auch das Landeswassergesetz macht konkrete Vorgaben, was die Nutzung von Strand und Dünen anbelangt: „Massive Fundamente am Strand sind generell ausgeschlossen. Pfahlgründungen müssen außerhalb der Saison zurückgebaut werden oder soweit abgesenkt werden, dass sie Küstenschutzarbeiten nicht behindern“, präzisierte der Minister. Während der Badesaison könne die Verlegung von Leitung zum Strand in den Dünenüberwegen zugelassen werden, wenn der Küstenschutz dadurch nicht beeinträchtigt wird.

In den Dünen sind bauliche Anlagen nur im absoluten Ausnahmefall und unter Einhaltung zweier Voraussetzungen möglich: „Zum einen dürfen geplante Anlagen die Wehrfähigkeit und die ordnungsgemäße Unterhaltung der Küstenanlagen nicht behindern, zum anderen müssen die Vorhaben zum Wohle der Allgemeinheit erforderlich sein, wie zum Beispiel die Wachtürme der DLRG“, erklärte Minister Backhaus.

Bauliche Anlagen an der Küste innerhalb eines Abstandes von 200 Meter see- und landwärts der Uferlinie sowie im Vorstrandbereich – sofern dieser über die ersten 200 Meter hinaus reicht – seien grundsätzlich anzeigepflichtig, ergänzte er.

Laut Landesbodenschutzgesetz sei darüber hinaus Vorsorge an Steilhängen und Steilufern zu betreiben, betonte Backhaus. In diesen Bereichen sei der Grundstückseigentümer beim Errichten, Nutzen oder Ändern von baulichen Anlagen unter anderem dazu verpflichtet, die Standsicherheit des Grundstückes zu gewährleisten und dies der zuständigen Behörde – bei baulichen Anlagen ist dies in der Regel die Bauordnungsbehörde – nachzuweisen. Dabei sind der langfristige mittlere Küstenrückgangswert und der mögliche Küstenrückgangswert bei einer extremen Sturmflut zu beachten.

Aus Sicht des Naturschutzrechtes ist zu prüfen, ob sich das geplante Vorhaben in oder in der Nähe eines Natura 2000-Gebietes befindet und sich auf Lebensräume (z.B. Kliffs) und Arten (z.B. Uferschwalbe) negativ auswirken kann. Das Landeswaldgesetz verpflichtet darüber hinaus zur Einhaltung bestimmter Abstände. Küstenschutzwälder unterliegen einem besonderen Schutz. Dort herrscht beispielweise ein generelles Kahlschlagverbot.

Lehrer-in-MV.de: Raus aufs Land und Landluft schnuppern

Jetzt Fahrkarten für die erste Lehrerlandpartie lösen

Schwerin – Studierende für das Lehramt an Grundschulen und an Regionalen Schulen können sich um einen Platz für die erste Lehrerlandpartie bewerben. Das Bildungsministerium und das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZLB) haben den genauen Fahrplan im Karriereportal für den Schuldienst unter www.Lehrer-in-MV.de veröffentlicht. Vom 3. bis 5. Juni 2019 tourt ein Bus durch Vorpommern und macht an verschiedenen Schulen Station. Die Landpartie richtet sich an Lehramtsstudierende an den Universitäten Rostock und Greifswald ab dem 5. Fachsemester. Sie können sich bis Mittwoch, 10. April 2019, bewerben, wenn sie ein Praktikum, ein Referendariat oder eine Lehrerstelle an einer Schule auf dem Land planen.

„Angehende Lehrerinnen und Lehrer sollen erleben, wie das Lehrerleben auf dem Land wirklich ist“, betonte Bildungsministerin Birgit Hesse. „Das gelingt am besten, wenn sie sich die Schulen anschauen und mit Schulleitungen und Lehrkräften vor Ort ins Gespräch kommen. An den Schulen im ländlichen Raum gibt es attraktive Einstiegsmöglichkeiten, Berufsperspektiven und Arbeitsbedingungen: Die Schulen haben kleine Klassen. Der Kontakt zu Schülerinnen und Schülern ist persönlich, Lehrkräfte und Eltern kennen sich. Das alles sind gute Gründe, um sich später um eine Stelle an einer Schule im ländlichen Raum zu bewerben“, erläuterte Hesse.

Die Landpartie ist gemeinsames Projekt des landesweiten Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZLB) und des Bildungsministeriums. Die insgesamt 44 Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden an den drei Tagen Unterrichtsbesuche und Schulbesichtigungen an Grund- und Regionalen Schulen in Pasewalk, Löcknitz, Torgelow und Ueckermünde machen. Dort treffen sie auch auf Bürgermeister, Regional- und Lokalpolitiker, die ihnen zeigen, was für den jeweiligen Ort spricht. Tagungs- und Übernachtungsort ist der Lokschuppen in Pasewalk. Außerdem ist eine Exkursion in die polnische Metropole Stettin geplant.

„Mit den Schulmessen im November 2017 und 2018 haben wir bereits über 600 Studierende an den Standorten Rostock und Greifswald für die Schulen im ländlichen Raum interessieren und begeistern können“, sagte die Direktorin des Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung Prof. Carolin Retzlaff-Fürst. „Wir wissen sowohl aus den Evaluationen zu den Schulmessen als auch aus der Studie zur Niederlassungsbereitschaft von Lehramtsstudierenden 2017/2018, dass sie durchaus bereit sind, sich in den ländlichen Räumen Mecklenburg-Vorpommern niederzulassen“, so Prof. Retzlaff Fürst. „Nun müssen wir ihnen die konkrete Möglichkeit eröffnen, die Schulen und die Regionen vor Ort kennenzulernen.“

Keine Haftung wegen Lebenserhaltung durch künstliche Ernährung

Urteil Bundesgerichtshof vom 2. April 2019 – VI ZR 13/18

Karlsruhe – Der 1929 geborene Vater des Klägers (Patient) litt an fortgeschrittener Demenz. Er war bewegungs- und kommunikationsunfähig. In den letzten beiden Jahren seines Lebens kamen Lungenentzündungen und eine Gallenblasenentzündung hinzu. Im Oktober 2011 verstarb er. Der Patient wurde von September 2006 bis zu seinem Tod mittels einer PEG-Magensonde künstlich ernährt. Er stand unter Betreuung eines Rechtsanwalts. Der Beklagte, ein niedergelassener Arzt für Allgemeinmedizin, betreute den Patienten hausärztlich. Der Patient hatte keine Patientenverfügung errichtet. Sein Wille hinsichtlich des Einsatzes lebenserhaltender Maßnahmen ließ sich auch nicht anderweitig feststellen. Es war damit nicht über die Fallgestaltung zu entscheiden, dass die künstliche Ernährung gegen den Willen des Betroffenen erfolgte.

Der Kläger macht geltend, die künstliche Ernährung habe spätestens seit Anfang 2010 nur noch zu einer sinnlosen Verlängerung des krankheitsbedingten Leidens des Patienten geführt. Der Beklagte sei daher verpflichtet gewesen, das Therapieziel dahingehend zu ändern, dass das Sterben des Patienten durch Beendigung der lebenserhaltenden Maßnahmen zugelassen werde. Der Kläger verlangt aus ererbtem Recht seines Vaters Schmerzensgeld sowie Ersatz für Behandlungs- und Pflegeaufwendungen.

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Auf die Berufung des Klägers hat das Oberlandesgericht diesem ein Schmerzensgeld in Höhe von 40.000 € zugesprochen. Der Beklagte sei im Rahmen seiner Aufklärungspflicht gehalten gewesen, mit dem Betreuer die Frage der Fortsetzung oder Beendigung der Sondenernährung eingehend zu erörtern, was er unterlassen habe. Die aus dieser Pflichtverletzung resultierende Lebens- und gleichzeitig Leidensverlängerung des Patienten stelle einen ersatzfähigen Schaden dar.

Der unter anderem für das Arzthaftungsrecht zuständige VI. Zivilsenat hat auf die Revision des Beklagten das klageabweisende Urteil des Landgerichts wiederhergestellt. Dem Kläger steht kein Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes zu. Dabei kann dahinstehen, ob der Beklagte Pflichten verletzt hat. Denn jedenfalls fehlt es an einem immateriellen Schaden. Hier steht der durch die künstliche Ernährung ermöglichte Zustand des Weiterlebens mit krankheitsbedingten Leiden dem Zustand gegenüber, wie er bei Abbruch der künstlichen Ernährung eingetreten wäre, also dem Tod. Das menschliche Leben ist ein höchstrangiges Rechtsgut und absolut erhaltungswürdig. Das Urteil über seinen Wert steht keinem Dritten zu. Deshalb verbietet es sich, das Leben – auch ein leidensbehaftetes Weiterleben – als Schaden anzusehen (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG). Auch wenn ein Patient selbst sein Leben als lebensunwert erachten mag mit der Folge, dass eine lebenserhaltende Maßnahme gegen seinen Willen zu unterbleiben hat, verbietet die Verfassungsordnung aller staatlichen Gewalt einschließlich der Rechtsprechung ein solches Urteil über das Leben des betroffenen Patienten mit der Schlussfolgerung, dieses Leben sei ein Schaden.

Dem Kläger steht auch kein Anspruch auf Ersatz der durch das Weiterleben des Patienten bedingten Behandlungs- und Pflegeaufwendungen zu. Schutzzweck etwaiger Aufklärungs- und Behandlungspflichten im Zusammenhang mit lebenserhaltenden Maßnahmen ist es nicht, wirtschaftliche Belastungen, die mit dem Weiterleben und den dem Leben anhaftenden krankheitsbedingten Leiden verbunden sind, zu verhindern. Insbesondere dienen diese Pflichten nicht dazu, den Erben das Vermögen des Patienten möglichst ungeschmälert zu erhalten.

Vorinstanzen

Landgericht München I – Urteil vom 18. Januar 2017 – 9 O 5246/14
Oberlandesgericht München – Urteil vom 21. Dezember 2017 – 1 U 454/17

Kostenloses WLAN in Zentren des öffentlichen Lebens

Gemeinden können sich für EU-finanzierte Hotspots registrieren

Schwerin – WiFi4EU ist eine Initiative der EU Kommission zur Förderung der Internetanbindung von Kommunen. Ziel ist die Installation modernster WLAN-Technologie. Kostenloser Internetzugang in den Zentren des öffentlichen Lebens – das soll mit WiFi4EU Wirklichkeit werden.

Bereits seit letztem Jahr können sich Kommunen für das EU-Förderprogramm WiFi4EU zur Einrichtung kommunaler WiFi-Hotspots über das Internetportal www.wifi4eu.eu registrieren. Das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern hatte darüber in einer Pressemitteilung vom 31.3.2018 informiert.

Das Programm erhält bereits einen großen Rücklauf. Bisher haben sich über 14.000 Kommunen aus ganz Europa registriert. Darunter befindet sich auch eine große Anzahl von Kommunen aus Mecklenburg-Vorpommern.

 Am 4. April 2019 um 13 Uhr MESZ wird der zweite Förderaufruf für registrierte Kommunen geöffnet werden. Die Gemeinden können sich für einen Gutschein zur Einrichtung eines WLAN-Hotspots bewerben. Nach Aussagen der Europäischen Kommission ist für das Einreichen der Bewerbung nach erfolgreicher Registrierung nur eine Anmeldung auf der Webseite und das Anklicken eines „Absenden“-Feldes notwendig. Die Gemeinden werden in der Reihenfolge der Beantragung ausgewählt (Datum und Uhrzeit der Antragstellung, nicht der Registrierung). Jeder Mitgliedstaat wird im Rahmen dieser ersten Aufforderung mindestens 15 Gutscheine erhalten. Der Wert eines Gutscheins beläuft sich auf 15.000 Euro. Registrierung und Antragstellung sind auf Deutsch möglich. Die Webseite www.wifi4eu.eu öffnet sich zunächst in Englisch, kann aber durch Drücken des Feldes „English“ oben rechts auf Deutsch umgestellt werden.

 Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: WiFi4EU (auf Deutsch). Eine Übersicht häufig gestellter Fragen und Antworten finden Sie auf der FAQ-Seite der Europäischen Kommission.

Die Antragsstellung erfolgt über das Portal Wifi4EU.

Projektaufrufe sollen in einem halbjährlichen Rhythmus wiederholt werden.

Wanderungen zum Umwelttag 2019: Anmeldung bis zum 3. Mai möglich

Schwerin – Insgesamt rund 4.100 Kinder und Jugendliche beteiligten sich in den zurückliegenden vier Jahren an den geführten Wanderungen zum Welt-Umwelttag. „Auch in diesem Jahr können Schülerinnen und Schüler wieder auf geführten Wanderungen die Schönheit der Nationalen Naturlandschaften, also der Nationalparks, Naturparks und Biosphärenreservate hautnah erleben“, so Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Voraussetzung für eine geführte Wanderung durch die Nationalen Naturlandschaften ist die Anmeldung der Klasse durch ihren Lehrer. Vor Ort können die Klassen an einem Quiz teilnehmen, bei dem es attraktive Preise zu gewinnen gibt.

Die Wanderungen werden vom 3.06. – 6.06.2019 kostenlos angeboten; die Kosten der An- und Abreise sind individuell zu tragen. Anmeldeschluss ist am 3.05.2019.

Anmeldungen sind online unter www.umwelttag.de möglich.

1. Arbeitsschutz-Handbuch für M-V vorgestellt

Güstrow – „Arbeitsschutz in der Praxis“ diskutieren mehr als 250 Experten auf dem 3. Arbeitsschutztag am Dienstag in Güstrow (Landkreis Güstrow). Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph stellte vor Ort das erste „Arbeitsschutzhandbuch Mecklenburg-Vorpommern“ vor.

„Arbeitsschutz ist kollektiver Selbstschutz mit dem Ziel, die eigene Gesundheit zu schützen und das gewollte Betriebsergebnis zu sichern. Wer am Arbeitsschutz spart, wird im Wettbewerb um Produktivität und Beschäftigte verlieren. Die kontinuierliche Stärkung des Bewusstseins um den Wert gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen ist durchweg als eine Bringeschuld des jeweiligen Unternehmensmanagements zu verstehen. Dabei hilft das 1. Arbeitsschutzhandbuch unseres Landes. Der Arbeitsschutz muss fest in Betriebsabläufe integriert sein und täglich neu bewusst gelebt werden. Das ist insbesondere für kleinere Unternehmen eine große Herausforderung. Der Leitfaden ist ein praxisnahes, verständliches Arbeitsbuch für jedes Unternehmen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph.

Das Wirtschaftsministerium, das Landesamt für Gesundheit und Soziales sowie die beiden Handwerkskammern des Landes haben das von der Arbeitsschutzbehörde Hamburg herausgegebene Arbeitsschutzhandbuch gemeinsam weiterentwickelt. Im inhaltlichen Fokus stehen kleinere und mittlere Handwerksbetriebe. In dem Buch ist unter anderem ein „Erstcheck“ in Form einer Prüfliste abgebildet, mit dem unter anderem eine Gefährdungsbeurteilung möglich ist. Zahlreiche Beispiele im Handbuch helfen den Unternehmen, das rechtlich Geforderte in die Praxis umzusetzen. Der Anhang widmet sich dem Thema Baustellen (grundsätzliche Anforderungen, Sanitärräume usw.).

„Das Handbuch ist erst der Anfang. Wir wollen – beginnend mit dem Handwerk – herausarbeiten, wie die notwendigen Maßnahmen rund um den Arbeitsschutz am besten in Klein- und Kleinstbetriebe transportiert werden. Um den Handwerksbetrieben einen sicheren Umgang mit dem Thema zu erleichtern, wird es spezielle Schulungen der Handwerkskammern geben. Denn: Für die Stärkung und Weiterentwicklung des betrieblichen Arbeitsschutzmanagements ist es maßgeblich, dass alle Beteiligten – Unternehmensinhaber und Mitarbeiter – selbstverständlich und sicher mit dem Thema umgehen“, sagte Rudolph.

„Die große Resonanz auf unseren Arbeitsschutztag auch bei seiner dritten Auflage zeigt, dass kleine und große Unternehmen das Angebot der kompakten Information und Fortbildung zu schätzen wissen“, sagt Dr. Heiko Will, Erster Direktor des LAGuS. „So können sich Verantwortliche in kürzester Zeit das notwendige Rüstzeug holen und ihre gesetzliche Pflicht zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten besser erfüllen.“

Das Wirtschaftsministerium plant zudem die Einrichtung eines „Arbeitsschutzbündnis Mecklenburg-Vorpommern“. Darin sollen gesetzliche Voraussetzungen sowie die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Hinblick auf die Implementierung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit diskutiert werden. „Arbeitgeber, die Arbeitsschutz als selbstverständliche Managementaufgabe verstehen und für die Gesundheit ihrer Beschäftigten vorsorgen, profitieren von zufriedenen und leistungsfähigen Beschäftigten, sind zugleich für Fachkräfte ein attraktiver Arbeitgeber und haben weniger Kosten durch niedrige Krankenstände sowie weniger Fluktuation“, hob Rudolph hervor.

Das Arbeitsschutzhandbuch steht zum Download auf den Internetseiten des Wirtschaftsministeriums zur Verfügung.  Dort können unter anderem auch die Vordrucke direkt ausfüllen werden. Die Kapitel sind vom Inhaltsverzeichnis aus direkt erreichbar. Später ist die Herausgabe einer englischen Fassung des Handbuches geplant, um ausländischen Arbeitgebern und -nehmern den Zugang zum Arbeitsschutz in Mecklenburg-Vorpommern zu erleichtern.