Situation auf der Peene-Werft

Schwerin – Im Landtag ist am Donnerstag die Situation auf der Peene-Werft diskutiert worden. „Die Landesregierung ist sich ihrer Verantwortung für Vorpommern voll und ganz bewusst. Wir setzen uns als gemeinsam handelnde Koalition mit einem gemeinsamen Ziel auf allen Ebenen für eine tragfähige Lösung für die Peene-Werft in Wolgast ein“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag im Landtag. Die Peene-Werft ist Teil der Lürssen-Schiffbaugruppe. Das Kerngeschäft liegt im Neubau, Umbau und der Reparatur von Marine- und Behördenschiffen.

Wirtschaftsminister Glawe erläuterte, dass auf Bundesebene und mit der Werft selbst zahlreiche Gespräche im Sinne der Beschäftigten auf der Peene-Werft geführt wurden. „Und wir lassen nicht locker, diese Gespräche werden wir weiterführen, solange wie es erforderlich ist. Wirtschaftsministerium und Staatskanzlei setzen sich dafür ein, dass die Schiffe, die derzeit nicht nach Saudi-Arabien geliefert werden dürfen, anderen Verwendungen zugeführt werden. Hierzu zählen beispielsweise die Deutsche Marine oder Bundesbehörden. Damit handelt die Landesregierung im Interesse der Beschäftigten am Wolgaster Standort der Lürssen-Gruppe – und zwar handeln wir miteinander und nicht gegeneinander“, machte Glawe weiter deutlich.

Gegenwärtig sind auf der Peene-Werft rund 300 Mitarbeiter inklusive Auszubildende beschäftigt, davon sind gegenwärtig unter 50 in Kurzarbeit. „Hier stehen wir dem Unternehmen unterstützend zur Seite ebenso wie bei der Fort- und Weiterbildung der Beschäftigten“, sagte Wirtschaftsminister Glawe. Das Ausfuhrmoratorium wurde durch den Bundessicherheitsrat am 31. März 2019 verlängert. „Inwiefern der Baustopp ab September 2019 wieder ausgesetzt und die Produktion danach fortgesetzt werden kann, ist derzeit noch nicht absehbar“, so Glawe.

Abschließend machte Glawe im Landtag deutlich: „Die Peene-Werft taugt nicht zum Wahlkampf. Hier sollten wir gemeinsam und parteiübergreifend alle an einer Lösung arbeiten. Wir haben die Beschäftigung der Mitarbeiter auf der Werft im Fokus. Entscheidend ist zu wissen, wohin die Reise künftig genau hingehen wird. Hier ist zunächst der Bund gefordert. Wir stehen weiter für Gespräche bereit, um gemeinsam Lösungen zu erarbeiten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Neue Bäderverkaufs-Verordnung tritt in Kraft

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat eine neue Bäderregelung. Die Bäderregelung wird am Freitag, den 12. April, im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am Montag, den 15. April, in Kraft. „Wir haben einen Kompromiss erzielen können. Mit der Regelung kommen wir den Empfehlungen des Gerichts nach, dem verfassungsrechtlich gebotenen Sonntagsschutz stärker Rechnung zu tragen. In einigen Punkten konnten wir in Verhandlungen mit ver.di Nachbesserungen erreichen. Wir haben nun Planungssicherheit für die kommenden Jahre. Die Alternative wäre, keine Regelung zu haben – und das kann keiner am Ende wirklich wollen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag.

Insgesamt 76 Orte und Ortsteile sind in der neuen Bäderverkaufsverordnung enthalten. In den vergangenen Wochen hat es eine umfassende Verbandsanhörung gegeben. Im Vergleich zur Vorstellung des Entwurfes der Regelung im Januar sind im Ergebnis Bad Doberan (mit Heiligendamm), Klütz (und Ortsteil Wohlenberg) sowie Rambin (Freizeiteinrichtung) in die Bäderregelung aufgenommen worden. Die örtliche Eingrenzung auf bestimmte Straßenzüge entfällt in den Städten Waren (Müritz) und Röbel/Müritz. „Wir haben die eingegangenen Vorschläge sorgfältig geprüft und das Umsetzbare ausgelotet. Der Warenkorb bleibt unangetastet. Darüber hinaus entfällt eine Verkaufsflächenbegrenzung. Das ist gerade für den Handel von immenser Bedeutung. Ebenso beibehalten werden die Regelungen in den Weltkulturerbestädten Wismar und Stralsund“, erläuterte Wirtschaftsminister Glawe.

Glawe machte deutlich, dass jeder Verhandlungspartner sich am Ende je nach Standpunkt in Teilen auch mehr versprochen hätte. „Die Bedenken und möglicherweise auch die Enttäuschung sind verständlich und nachvollziehbar. Mecklenburg-Vorpommern hat im Vergleich zu anderen Ländern jedoch den Nachteil, dass wir das ´beklagte Land´ sind. Das macht es für uns so schwierig. Die Bäderregelung ist seit Jahren in den unterschiedlichen Fassungen ein Streitfall vor Gericht gewesen. Im Ergebnis ist jede Bäderregelung nach einem Gerichtsurteil noch schlanker geworden. Wir setzen darauf, dass die neue Regelung streitfrei bleibt“, so Wirtschaftsminister Glawe weiter.

Ver.di plant die noch laufende Klage zurückzunehmen.

Mecklenburg-Vorpommern ist das beliebteste Reiseziel der Deutschen. „Wir sind ein gefragtes Bundesland. Die Bäderverkaufs-Verordnung M-V ist dabei ein wichtiger Aspekt für den Tourismus und für den Handel, um die Attraktivität als Urlaubsland beizubehalten. Ohne die Regelung könnten die Ansprüche der Touristen an eine bedeutende Urlaubsregion nicht erfüllt werden. Dafür erwartet der Tourist ein entsprechendes Angebot vor Ort. Der Sonntagseinkauf wird von unseren Gästen geschätzt und auch erwartet. Für die touristische Entwicklung unserer Wirtschaft ist er unverzichtbar“, so Glawe weiter.

Die Bäderregelung tritt am 15. April 2019 in Kraft und am 14. April 2024 außer Kraft. Zudem gibt es eine Option zur Verlängerung um weitere fünf Jahre. Die Bäderverkaufs-Verordnung vom 11. Dezember 2015 tritt somit außer Kraft.

Die Regelung beginnt am 15. April, sofern Ostern in den Monat März fällt, greift sie bereits am 15. März. Unabhängig davon können die in § 3 Abs. 2 der Verordnung genannten Orte und Ortsteile Ostersonntag und Pfingstsonntag öffnen. Der Verkauf ist an den Sonntagen in der Zeit von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr zulässig. Kernpunkt des Kompromisses ist es, das „Regel-Ausnahme-Verhältnis“ stärker zu berücksichtigen.

Zulässig ist der gewerbliche Verkauf eines typischen touristischen Angebotes, das für diese Orte kennzeichnend ist. Dazu zählt in der Regel der Einzelhandel mit Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, Verlagsprodukte, Sportausrüstung und Spielwaren, Bekleidung und Lederwaren, Kleingeräte zur mobilen Kommunikation, kosmetische Erzeugnisse und Körperpflegemittel, Schmuck, Bilder, kunstgewerbliche Erzeugnisse, Briefmarken, Geschenkartikel und der Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten. Das Warensortiment wird somit weiter beibehalten.

Ausgeschlossen von dem gewerblichen Verkauf ist beispielsweise der Verkauf in Baumärkten, Möbelhäusern und Autohäusern, der Verkauf von Haushaltsgeräten wie Kühlschränke, Gefrierschränke, Herde, Waschmaschinen, Geschirrspülmaschinen und Wäschetrockner sowie Lampen und Staubsauger, der Verkauf von Informationstechnik-, Unterhaltungs- und Kommunikationselektronikgeräten wie Hifi-Anlagen, Fernseher, Video/DVD-Anlagen, Computer, Laptops, Beamer, Drucker sowie der Verkauf von Autoersatzteilen, Baumaschinen, Reisen, lebenden Tieren, Münzen, Booten, pyrotechnischen Gegenständen, Lotterielosen, Fluggeräten, Antiquitäten sowie der Verkauf von Pelzwaren und Uhren, sofern diese in der Verkaufsstelle das Hauptsortiment darstellen.

Eine Begrenzung der Verkaufsfläche entfällt zukünftig.

Die Regelung in § 4 der Bäderverkaufs-Verordnung zum gewerblichen Verkauf in den Weltkulturerbestädten Wismar und Stralsund wird beibehalten. In den festgelegten Gebieten der Weltkulturerbestädte Wismar und Stralsund soll der Verkauf an 12 Sonntagen (+ vier Sonntage im Rahmen des Ladenöffnungsgesetzes) weiter erhalten bleiben.

Die Rechte zum Arbeitnehmerschutz bleiben so wie in der bisherigen Verordnung beibehalten.

Digitalisierung der Verwaltung

Lenkungsausschuss vereinbart verstärkte Kooperation bei Digitalisierung der Verwaltung

Schwerin – Die Digitalisierung verändert unsere Welt. Sie hat Einfluss auf Kommunikation, Konsum, Arbeitswelt, Familienleben – und auch auf die Verwaltung. Diesen Änderungsprozess in der Verwaltung Mecklenburg-Vorpommerns erfolgreich zu gestalten, hat sich der Lenkungsausschuss „Kooperatives E-Government“ zum Ziel gesetzt. Das Gremium aus Vertretern der Landesregierung der Landkreise, der Kommunen sowie der kommunalen Spitzenverbände tagte am 10.4.2019 in Schwerin.

„Mit dem Lenkungsausschuss steuern wir den Ausbau einer komplexen und vor allem bürgerfreundlichen E-Government-Struktur in Mecklenburg-Vorpommern“, erklärt Ina-Maria Ulbrich, die IT-Beauftragte der Landesregierung und Staatssekretärin im Digitalisierungsministerium. Dafür sei es wichtig, in der Verwaltung im Land ebenen- und organisationsübergreifend zusammenzuarbeiten und öffentliche wie auch private Einrichtungen einzubeziehen. „Ziel ist, Verwaltungsvorgänge insbesondere gegenüber dem Bürger sowie der Wirtschaft schlank, effizient und transparent zu gestalten, um mit modernen Verwaltungsleistungen die Lebensqualität sowie den Wirtschaftsstandort in Mecklenburg-Vorpommern zu stärken“, so Ulbrich.

In seiner gestrigen Sitzung hat der Lenkungsausschuss mit Blick auf die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) auch für die Zukunft eine enge Zusammenarbeit vereinbart. „Bei der Umsetzung des Bundesgesetzes OZG hat Mecklenburg-Vorpommern bundesweit die Federführung für das Themenfeld ‚Bauen und Wohnen‘ übernommen“, erklärt Ina-Maria Ulbrich und sagt weiter: „Innerhalb dieses Themenbereichs sind 58 Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren, beispielsweise die Baugenehmigung oder die Ummeldung nach Umzug.“ Weil insbesondere auch die Zuständigkeit für die einzelnen Leistungen gesetzlich verteilt sei und diese in erster Linie auf kommunaler Ebene erbracht würden, sei die enge Zusammenarbeit und Abstimmung von besonderer Bedeutung. „Ich begrüße die heute getroffene Vereinbarungen mit den Vertretern der kommunalen Seite daher sehr“, sagt die IT-Beauftragte der Landesregierung.

Zudem wurde über den Vorsitz des Lenkungsausschusses abgestimmt. Diesen übernimmt künftig Ina-Maria Ulbrich. Stellvertreter sind Dr. Stefan Fassbinder, Oberbürgermeister der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für den Städte- und Gemeindetag, sowie Kerstin Weiss, Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg für den Landkreistag.

Die nächste Sitzung des Lenkungsausschusses „Kooperatives E-Government“ findet voraussichtlich im September 2019 statt.

Backhaus: Gemeinden brauchen kein Landeskonzept für Landwege

Schwerin – „Wir sind gut damit beraten, den Gemeinden so viel Kompetenz zuzurechnen, dass sie selbst wissen, welche Straßen- und Wegeinfrastruktur sie für den Alltagsverkehr, für den Freizeitbereich oder für das Landschaftsbild benötigen“, sagte Backhaus heute anlässlich der Forderung im Landtag nach einem Konzept zur Erhaltung und Wiederherstellung von Landwegen.

Die Straßenbaulast und damit auch die Kosten für Landwege tragen die Gemeinden. „Wenn eine Gemeinde einen solchen Landweg für ihr Gemeindegebiet für erforderlich und vordringlich hält, werden die Gemeindevertreterinnen und Gemeinde­vertreter die erforderlichen Beschlüsse fassen und zwar ohne ein Konzept der Landesregierung“, so Backhaus.

Außerdem ständen die Gemeinden vor weiteren Herausforderungen, deren Bewältigung von großer Bedeutung für die Lebensqualität in den ländlichen Räumen ist. Hier seien beispielsweise die hausärztliche Versorgung, die Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs, die notwendigen Investitionen in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen oder wirtschaftlich tragfähige Mobilitätsangebote zu nennen.

„Vom Wesen der Linie“ – neue Ausstellung auf Schloss Güstrow

Ministerin Hesse: Einen besonders reizvollen Aspekt der Sammlung entdecken

Güstrow – Schloss Güstrow gewährt vom Wochenende an ungewohnte Einblicke in die Kunstsammlung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die neue Ausstellung „Vom Wesen der Linie“ zeigt von Samstag, 13. April 2019, bis Sonntag, 21. Juli 2019, Druckgrafiken wie Radierungen und Kupferstiche. Die menschliche Figur, literarisches Erzählen und die Darstellung der überwiegend mecklenburgischen Landschaft sind ebenso anzutreffen wie ungegenständliche Abbildungen. Die Ausstellung ist dienstags bis sonntags von 11 bis 17 Uhr geöffnet.

„Arbeiten auf Papier machen den größten Teil des Bestandes der Kunstsammlung des Landes aus“, erläuterte Kulturministerin Birgit Hesse. „Allerdings können diese Kunstwerke nur für eine bestimmte Zeit öffentlich präsentiert werden, wenn sie keinen Schaden nehmen sollen. Grafiken sind lichtempfindlich. Umso mehr lohnt ein Besuch auf Schloss Güstrow während der Ausstellung. Die 45 Blätter, die dort arrangiert sind, laden ein, einen besonders reizvollen Aspekt der Sammlung zu entdecken“, sagte Hesse.

Die Kunst in der DDR hat auf dem Gebiet der Druckgrafik einen besonderen Beitrag zur deutschen Kunstgeschichte der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts geleistet. Druckgrafik war erschwinglich, fand leicht ihr Publikum, war als Kleinformat in der Themenwahl freier als andere Sparten und geeignet, die Beherrschung künstlerischer Techniken zu demonstrieren. Die Grundlagen verdanken die Künstlerinnen und Künstler zumeist der Ausbildung an den renommierten Kunsthochschulen in Berlin, Dresden oder Leipzig. Doch auch junge Künstlerinnen und Künstler bedienen sich noch immer dieser traditionellen Techniken.

Zu sehen sind Arbeiten von Jutta Albert, Klaus-Joachim Albert, Rudolf Austen, Andreas Barth, Falko Behrendt, Paul Eisel, Wieland Förster, Gerd Frick, Sabina Grzimek, Ulrich Hachulla, Hartwig Hamer, Horst Holinski, Matthias Jaeger, Inge Jastram, Joachim John, Philipp Mayer, Thea Kowar, Ute Laux, Britta Matthies, Udo Rathke, Adelheid Sandhof, Claus Müller-Schloen, Detlev Schwarz, Anne Sewcz, Christin Wilcken, Michael Wirkner, Winfried Wolk, Miro Zahra und Thomas Ziegler.

Die Ausstellung ist ein Gemeinschaftsprojekt der Staatlichen Schlösser, Gärten und Kunstsammlungen und des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Jesendorf bekommt wieder eine Kirchturmuhr

Crowdfunding nützt der Region und stärkt die Gemeinschaft

Jesendorf – Die Gemeinde Jesendorf wird nach sehr langer Zeit bald wieder eine Kirchturmuhr haben. Die ursprünglich für Pfingsten geplante Inbetriebnahme hat ein Turmfalke verhindert, der in diesem Domizil sein Nest gebaut hat. Nun soll die Uhr zum Gemeindefest am 17. August das erste Mal schlagen. Die für das Uhrwerk und den Einbau erforderlichen Mittel wurden über eine moderne Form des Sponsorings im Internet gesammelt – das Crowdfunding. Die Plattform dafür stellte die WEMAG mir ihrer Crowd bereit.

Am Turm der Kirche in Jesendorf wird bald wieder eine Uhr die Zeit weithin sichtbar anzeigen. Foto @ WEMAG/Stephan Rudolph-Kramer

„Die Kirchturmuhr für Jesendorf war eines der ersten Projekte, die wir auf der Internetseite vorgestellt haben. Umso mehr freut es mich, dass das noch recht unbekannte Crowdfunding in der vorgegebenen Zeit von sechs Wochen 21 Unterstützer in der Region gefunden hat. So sind alle, die mitgemacht haben, Teil des Projekts geworden. Das stärkt die Gemeinschaft. Zusammen haben sie 5.332 Euro gespendet. Das Ziel lag bei 5.000 Euro“, sagte WEMAG-Vorstand Caspar Baumgart bei der Scheckübergabe.

„Wir waren von der Resonanz total überrascht, zumal das Thema ungewöhnlich ist und Jesendorf nicht jeder kennt“, sagte Sebastian Knauer, der Gründungsmitglied und Vizepräsident des 1. Mecklenburger Uhrenclub e. V. ist und für das Projekt auf der WEMAG-Crowd warb. Um das Projekt bekannt zu machen, hat er soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram und Twitter mit ihrer hohen Interaktionsrate genutzt. Außerdem hat der Uhrenclub alle Kontakte über seine Mitglieder und deren Bekannte zur Beteiligung aufgerufen und das Projekt in der regionalen Presse vorgestellt.

Uhrmacher Hans-Joachim Dikow, Präsident des 1. Mecklenburger Uhrenclub e.V., WEMAG-Vorstand Caspar Baumgart, Martin Maercker und Bärbel Fink vom Vorstand des Fördervereins Kirche Jesendorf, Wulf Kawan, Vorsitzender der Stiftung Kirchliches Bauen in Mecklenburg und Pastor Andreas Kunert (v.l.) engagieren sich zusammen für die Kirchturmuhr in Jesendorf. Foto @ WEMAG/Stephan Rudolph-Kramer

Zum Kreis der Unterstützer gehört neben zahlreichen privaten Spendern auch die Stiftung Kirchliches Bauen in Mecklenburg. „Wir sind stolz auf diese bemerkenswerte Initiative und freuen uns, dass die Kirche in Jesendorf bald wieder weit sichtbar die Uhrzeit anzeigt“, sagte Stiftungsvorsitzender Wulf Kawan.

Das über die WEMAG-Crowd gesammelte Geld bildet einen wichtigen Baustein für die gesamte Finanzierung des 13.000 Euro umfassenden Projektes, hinter dem die Initiative „Kirchturmuhren in Not“ steht. „Unter den etwa 600 Kirchturmdächern Mecklenburgs verrosten und verrotten schätzungsweise 200Meisterwerke des Uhrmacherhandwerks. Konkrete Informationen über den Zustand der Turmuhren existierten anfangs allerdings nicht“, erklärte der Schweriner Uhrmacher Hans-Joachim Dikow. Der Klockenschauster hatte die bislang in Deutschland einzigartige Idee, alle Kirchturmuhren in Mecklenburg zu erfassen.

Um das Projekt einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen, wurde die Wanderausstellung „Kirchturmuhren in Not“ realisiert, die bereits in verschiedenen Städten des Landes Station gemacht hat und ab dem 13. April in der Marienkirche zu Rostock zu sehen ist. Sie dokumentiert anschaulich die Arbeit der Erfassung und Rekonstruktion von Kirchturmuhrwerken in Mecklenburg und erläutert deren historischen Hintergrund.

Ermöglicht wurde die Ausstellung dank des großen Engagements der WEMAG. Der Energieversorger aus Schwerin unterstützt das Projekt seit über zwei Jahren. „Die Kirchturmuhren sind Gradmesser des technischen Fortschritts und Zeugen der Zeitgeschichte, die wir für die nächsten Generationen bewahren wollen. Deshalb unterstützen wir den 1. Mecklenburger Uhrenclub bei seinem Vorhaben, die Uhren in den Kirchtürmen unserer Region zu restaurieren und damit zu erhalten“, sagte WEMAG-Vorstand Caspar Baumgart.

Pasewalker Kalandstraße wird umgestaltet

Kofinanzierungshilfe entlastet städtischen Haushalt

Pasewalk – Die Stadt Pasewalk im Landkreis Vorpommern-Greifswald hatte beim Innenministerium für ihre Straßenbaumaßnahmen in der Kalandstraße Fördermittel aus dem Kofinanzierungsprogramm der Landesregierung beantragt, damit die Stadt ihren Eigenanteil finanzieren kann und somit für diese Maßnahme in den Genuss von Städtebaufördermitteln des Landes kommt.

Über den Antrag hatte das Ministerium auf Grundlage des Votums des interministeriellen Vergaberates positiv entschieden, nun ist der Bürgermeisterin ein Bewilligungsbescheid über rund 226.000 EUR zugesandt worden. Hauptzuwendungsgeber ist das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V.

„Dieses für Pasewalk wichtige Straßenbauvorhaben wäre ohne Unterstützung aus dem Kofinanzierungsprogramm nicht umsetzbar gewesen, denn nur so kann die Stadt ihre aufzubringenden Eigenmittel finanzieren, der mit den bereitgestellten Kofinanzierungsmitteln deutlich geringer ist. Das so eingesparte Geld verschafft finanzielle Spielräume für andere Vorhaben“, so Innenminister Lorenz Caffier.

Mit der Sanierung der Kalandstraße setzt die Stadt die begonnene gestalterische und funktionale Aufwertung der Straßen im Sanierungsgebiet „Altstadt“ fort.

Bei dem Vorhaben handelt es sich um die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn, der Gehwege sowie die Erneuerung der Beleuchtung. Es umfasst den Abschnitt zwischen Schul- und Gartenstraße. Die Straße dient als Hauptverkehrsanbindung inkl. Busverkehr. Im Zuge der Straßenbaumaßnahme erfolgt durch den Eigenbetrieb Abwasser die Mitverlegung der Regenentwässerung und der Schmutzwasserkanalisation.

Neubau des Speisesaals an der Grundschule Crivitz

Crivitz – Im Oktober 2018 wurde der neue Speisesaal der Grundschule „Fritz Reuter“ in Crivitz (Landkreis Ludwigslust-Parchim) eingeweiht. Mit seinen rund 100 Plätzen wird er nicht nur für die Essensversorgung an der Schule, sondern auch für andere Aktivitäten genutzt.

Zur Absicherung der Gesamtfinanzierung hatte die Gemeinde einen Antrag auf Kofinanzierungshilfe beim Innenministerium gestellt, um ihren Eigenanteil, mit dem sie sich an den Investitionen beteiligen muss, aufbringen zu können. Der Hauptzuwendungsgeber ist das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V über die Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen ländlichen Entwicklung. Um den gemeindlichen Haushalt zu entlasten, erhält sie rund 112.000 EUR Kofinanzierungsmittel. Einen entsprechenden Bewilligungsbescheid hat Innenminister Lorenz Caffier kürzlich der Bürgermeisterin zugesandt.

„Die Landesregierung stellt die Kofinanzierungsmittel zusätzlich aus dem Strategiefonds zur Verfügung und ermöglicht es den Kommunen so, an Förderprogrammen der EU, des Bundes oder des Landes teilzunehmen, für die sonst nicht ausreichende Eigenmittel zur Verfügung stehen“, erläuterte der Minister. So können die Kommunen Investitionen z.B. für Kindertages- und Sportstätten, Schulen, Wegebau in ländlichen Regionen, für städtebauliche Vorhaben oder für Technik und Bauvorhaben im Brandschutz auslösen.

Backhaus: Meeresschutz geht alle an

Schwerin – Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern nimmt den Schutz der Ostsee sehr ernst. So hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt vor wenigen Tagen den Vorsitz der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee für zwei Jahre übernommen. „Wir werden diese Zeit nutzen, um den Meeresschutz weiter voranzubringen“, sagte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt.

Für einen effektiven Meeresschutz müssen die Umsetzungen der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, Wasserrahmenrichtlinie, FFH-Richtlinie und Vogelschutz­richtlinie besser miteinander verzahnt und die Kohärenz mit den Maßnahmen anderer Ostseeanrainerstaaten und der Helsinki-Kommission verbessert werden.

Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie gibt zahlreiche Maßnahmen von der Produktgestaltung, über die kommunalen Vorgaben zur Plastikmüllvermeidung sowie der Umweltbildung, bis hin zur Öffentlichkeitsarbeit zur Vermeidung des Mülleintrags vor. Derzeit wird eine Handlungsempfehlung für Touristiker und Kommunen erarbeitet. „Ich freue mich, dass bereits einige Kommunen aktiv geworden sind und beispielsweise Parchim auf dem Martinimarkt ab diesem Jahr oder auch Rostock bereits zum letzten Weihnachtsmarkt auf Kunststoff-Einweggeschirr verzichten“, lobte Backhaus.

Des Weiteren laufen seit langem Aufklärungsarbeiten seitens der Landesregierung. „Es gibt eine Broschüre, Flyer, eine Website und Landesaktionstage zum Thema Meeresmüll. Außerdem werden verschiedenste Schulprojekte durchgeführt“, erklärte Dr. Backhaus.

„Meeresschutz beginnt bei jedem einzelnen von uns. Wichtig ist, dass wir unser Konsumverhalten auf den Prüfstand stellen. Wir sollten auf Kunststoff verzichten, wo er unnötig ist, z.B. unverpackte Ware kaufen, aber auch sorgfältiger mit Kunststoffen umgehen, wie z. B. Mehrwegprodukte oder Pfandsysteme zu nutzen“, appellierte der Minister im Landtag.

In Mecklenburg-Vorpommern werden ca. 64 Müllteile/100 m Strand mit großen lokalen Unterschieden im Rahmen des Spülsaummonitorings gefunden. Sind es auf Hiddensee gerade mal 15 Müllteile/100 m Strand, sind es in Mukran fast 300 Müllteile/100 m Strand.

Warenautomaten können soziale Rolle des Dorfladens nicht ersetzen

Schwerin – „Ein Warenautomat zur Versorgung mit Lebensmitteln kann auf dem Dorf ergänzend wichtig sein, aber die soziale Funktion eines Dorfladens nicht ersetzen“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus auf der Sitzung des Landtages. Deshalb unterstütze die Landesregierung mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) die Landesinitiative „Neue Dorfmitte“. Seit 2013 sind in Zuständigkeit der Obersten Landesplanungs­behörde 2,7 Mio. Euro in Dorfläden investiert worden. Hinzu kommen noch einmal 174.000 Euro aus dem Strategiefonds für solche Projekte.

Damit trage die Landesregierung dem Umstand Rechnung, dass kleine Läden auf dem Dorf es sehr schwer haben, wirtschaftlich zu bestehen. Vor allem weil Mecklenburg-Vorpommern mit über 500 m² Verkaufs­fläche je 1.000 Einwohner zu den Spitzenreitern im deutschen Lebensmitteleinzelhandel zählt. Lebensmitteldiscounter in fast allen zentralen Orten decken – ausgehend von einem Einzugskreis von jeweils zehn Kilometern – insgesamt 98 Prozent der Landesfläche ab. Gleichzeitig haben Menschen, die wenig oder gar nicht mobil sind, oftmals Probleme, die Dinge des täglichen Bedarfes kaufen zu können.

Mit Interesse beobachte er ein Modellvorhaben über die Land(auf)Schwung-Modellregion Vorpommern-Rügen. „Mit einer Fördersumme von 13.800 Euro (Förderquote 60 Prozent) wird bei der Ostseemühle in Langenhanshagen in ca. 4 bis 6 Wochen ein Warenautomat nach Ladenschluss und an den Wochenenden – also eben ergänzend zum Treffpunkt Hofladen – neben den regionalen Produkten der Ostseemühle auch Frischeprodukte, wie Eier und Milch oder auch abgepacktes frisches Brot anbieten.“

Er gehe davon aus, dass es im Herbst erste Erfahrungen gibt, wie Einheimische und Touristen auf diese Möglichkeit der Nahversorgung reagieren und wo nachgesteuert werden müsse. „Dann haben wir ausreichend Wissen und Knowhow, um andere Unternehmen und Kommunen von der Sinnhaftigkeit zu überzeugen“, sieht Backhaus nicht die Notwendigkeit neuer Wettbewerbe zur Entwicklung von Standorten für Warenautomaten.

Wolfspolitik auf wirkungsvolle Unter­stützung der Tierhalter ausgerichtet

Schwerin – „Die mit der Rückkehr des Wolfes verbundenen wirtschaftlichen Probleme sowie die Sorgen und Ängste der Menschen im ländlichen Raum sind mir sehr wohl bewusst“, verwahrte sich Umweltminister Dr. Till Backhaus im Landtag gegen die Unterstellung, dass die Wolfspolitik der Landesregierung von Naturromantik geprägt sei. Diese sei vielmehr an den rechtlichen und naturschutzfachlichen Rahmenbedingungen ausgerichtet. Nur so könnten politische Schritte wirkungsvoll dazu beitragen, Landbevölkerung und Tierhalter zu unterstützen.

So strebe er einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Schutz des Wolfes und den berechtigten Interessen der Tierhalter an. Mit diesem Ziel habe das Land Mecklenburg-Vorpommern gerade in den Bundesrat einen Antrag auf Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes eingebracht, sagte Backhaus. Die Änderung des §45 des Bundesnaturschutzgesetzes soll die Rechtssicherheit für das Erteilen von artenschutzrecht­lichen Ausnahmen zur Entnahme problematischer Wölfe erhöhen und auch Hobby- und Nebenerwerbstierhalter erfassen.

Des Weiteren habe Mecklenburg-Vorpommern einen Entschließungsantrag eingebracht, der die Bundes­regierung bittet, zur Verbesserung der Akzeptanz für die Tierart Wolf und zur Bewältigung außerordentlicher Belastungen von Weidetierhaltern in ausgewiesenen Wolfsgebieten eine jährliche zusätzliche Förderung in Höhe von 30 Euro je Mutterschaf/ Ziege bzw. 50 Euro je Großvieheinheit anderer Tierarten zu ermöglichen.

Auch hinsichtlich einer Veröffentlichung von Ergebnissen der genetischen Analysen müssten rechtliche Gesichts­punkte berücksichtigt werden. Beispielsweise seien im Falle einer Verknüpfung mit konkreten Rissvorfällen Datenschutzvorschriften zu beachten. „Ich werde hier das Gespräch mit meinen Länderkollegen suchen, um zu prüfen, ob die Transparenz in diesem Bereich gegebenen­falls erhöht werden kann“, sagte Backhaus.

Bereits jetzt seien zahlreiche Daten zum Wolf auf der Internetseite der Dokumentations- und Beratungs­stelle für den Wolf (DBBW) länderbezogen veröffentlicht.

Antrag im Landtag für Antisemitismusbeauftragte(n)

Im Landtag erklärte Ministerin Katy Hoffmeister: „Auch unser Land wird sich im Kampf gegen aufkeimenden Antisemitismus aktiv einbringen“

Schwerin – „Ich begrüße diesen Antrag sehr. Er deckt sich absolut mit meinen Intentionen. An der Aufklärung und der Sensibilisierung für aktuelle und historische Formen des Antisemitismus wird sich auch unser Land aktiv beteiligen. Seit bereits einem Jahr gibt es einen Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus. Viele Bundesländer haben bereits entsprechende Landesbeauftragte berufen. In anderen Ländern laufen entsprechende Vorbereitungen. Der Bundesbeauftragte hat alle Bundesländer bereits zu gemeinsamen Besprechungen eingeladen, um sich über das weitere Vorgehen zu verständigen. Voraussichtlich im Frühsommer wird sich die Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Thema einer ständigen Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung von Antisemitismus und zum Schutz jüdischen Lebens befassen“, sagte Justizministerin Hoffmeister im Landtag zum Antrag der Fraktionen der CDU, SPD, DIE LINKE und Freie Wähler/BMV „Berufung einer oder eines Antisemitismusbeauftragten“, Drucksache 7/3395.

„Intensiv wird derzeit bundesweit darüber diskutiert, warum der Antisemitismus in Deutschland wieder zugenommen hat und wie dem bestmöglich entgegengewirkt werden kann. Durch die Berufung einer oder eines Antisemitismus-beauftragten wird auch in unserem Land eine geeignete Persönlichkeit als Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner und für die Koordinierung zur Verfügung stehen und das Land in der Bund-Länder-Zusammenarbeit vertreten. Daher finde ich es gut, wenn der Landtag mit der Zustimmung zum Antrag ein starkes Signal setzt. Der oder die Landesbeauftragte könnte im Justizministerium angesiedelt werden, denn jüdische Religionsangelegenheiten gehören in unser Aufgabenfeld“, so Ministerin Hoffmeister.