Backhaus: Zum Schutz der Igel Mähroboter nachts stehen lassen

Schwerin – Angesichts der einsetzenden Rasenmäharbeiten in den Gärten appelliert Umweltminister Dr. Till Backhaus an die Gartenbesitzer, Mähroboter nachts abzuschalten. „Nach Einbruch der Dämmerung stellen diese unbeaufsichtigt betriebenen Geräte eine Gefahr für nachtaktive Kleintiere wie den Igel dar“, mahnt Backhaus. Igel gehören nach Bundesnaturschutzgesetz in Deutschland zu den besonders geschützten Säugetieren.

Nicht umsonst warnen die Hersteller in den Gebrauchs­anleitungen, die Mähroboter nicht zu verwenden, wenn Kinder oder Haustiere im Garten sind. Bei allen gebe es ein Unfallrisiko, schätzte auch die Stiftung Warentest vor einem Jahr ein. Deswegen werden die Geräte auch zunehmend nachts eingesetzt. Viele Mähroboter erkennen kleine, sich bewegende Tiere nicht als Hindernis. Igel wiederum erkennen die fast geräuschlosen Geräte nicht als Gefahr. Und wenn sie mit ihnen in Berührung kommen, kugeln sie sich naturgemäß ein. Das führt mitunter zu ernsten bis tödlichen Verletzungen.

Neues Löschfahrzeug für die Feuerwehr Lichtenberg

Lichtenberg – Die Freiwillige Feuerwehr Lichtenberg der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft hat im Gesamtkonzept der Gemeindefeuerwehr eine wichtige Rolle. Bei der Gefahrenabwehrplanung für das gesamte Gemeindegebiet müssen neben der Gefahr von Waldbränden vielfältige denkbare Szenarien berücksichtigt werden. Feuerwehreinsätze in Kliniken, landwirtschaftlichen Großbetrieben, Biogasanlagen oder Wassergefahreneinsätze müssen nicht nur personell, sondern auch technisch abgesichert sein.

So erfüllt die Freiwillige Feuerwehr Lichtenberg neben örtlichen auch überörtliche Aufgaben im Brandschutz und bei der technischen Hilfeleistung. Um dieser Aufgabe noch besser als bisher gerecht zu werden, wurde ein neues Löschfahrzeug beschafft (Mittleres Löschfahrzeug, kurz: MLF), das hauptsächlich zur Brandbekämpfung und kleine technische Hilfeleistungen eingesetzt werden soll.

„Die Freiwilligen Feuerwehren rücken schon lange nicht mehr nur zu Löscheinsätzen aus, zum Tagesgeschäft zählen immer mehr auch Einsätze zur technischen Hilfeleistung. Das neue Fahrzeug der Feuerwehr Lichtenberg wird einen hohen taktischen Einsatzwert für die gesamte Gemeinde Feldberger Seenlandschaft haben. Es ist auch eine Anerkennung und Wertschätzung der Arbeit vieler freiwilliger Helferinnen und Helfer in der Feuerwehr“, sagte Innenminister Lorenz Caffier heute in Lichtenberg anlässlich der offiziellen Inbetriebnahme im feierlichen Rahmen. Neben dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hatte auch das Innenministerium die Neuanschaffung mit Fördermitteln in Höhe von 58.700 EUR unterstützt.

Eine-Welt-Promotor*innen-programm erhält 120.000 Euro

Landesregierung unterstützt entwicklungspolitisches Engagement in MV

Berlin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns unterstützt auch weiterhin die entwicklungspolitische Arbeit im Land. Am Freitag, den 12. April 2019, übergab die Bevollmächtigte des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Bund, Staatssekretärin Bettina Martin, den Zuwendungsbescheid für das Eine-Welt-Promotor*innenprogramm (PP) über 120.000 Euro für das Jahr 2019 an die Stiftung Nord-Süd-Brücken. Die Stiftung verwaltet das Geld für die ostdeutschen Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg und Sachsen. Mecklenburg-Vorpommern unterstützt das PP bereits seit 2014. Die nötigen Gelder im Doppelhaushalt 2020/2021 werden derzeit von der Staatskanzlei MV angemeldet.

Das PP ist ein vom Bund und den Ländern finanziertes Programm, auf dessen Basis meist junge Leute entwicklungspolitische Inhalte wie z.B. das partnerschaftliche Verhältnis zu Ländern des globalen Südens, faire Handelsbeziehungen oder die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen in die Gesellschaft tragen. Dazu kommt die Einbringung entwicklungspolitischer Bildung in die Schulen, angefangen schon bei den Grundschulklassen. Das PP ist im Jahr 2018 extern mit guten bis sehr guten Ergebnissen evaluiert worden. Dem Programm wurde eine hohe Wirksamkeit nach außen bescheinigt: Durch die Arbeit der Promotor*innen werden sowohl zivilgesellschaftliche Gruppen, Vereine und andere entwicklungspolitisch aktive Einrichtungen als auch staatliche Stellen auf allen Ebenen wie Kommunen, Behörden und Landesministerien erreicht.

Sechs Frauen und zwei Männer sind im Programmzeitraum 2019 bis 2021 in MV tätig. Ihre Einsatzräume sind über das ganze Land verteilt.

Staatssekretärin Martin: „Die Promotor*innen leisten wichtige Arbeit bei uns im Land, die weit über unsere Landesgrenzen hinweg beispielhaft ist. Sie vermitteln entwicklungspolitische Themen – gerade in der Schule – und bauen mit ihrer Arbeit Brücken zwischen den Menschen. Ich bin beeindruckt, mit welchem Engagement diese zumeist jungen Leute an ihre Aufgaben herangehen. Seit diesem Jahr sind wieder drei neue Promotor*innen dabei, die neue Ideen mit einbringen. Zusammen mit der Erfahrung der bisher schon Aktiven entsteht so viel frischer Wind bei der Definition der Ziele entwicklungspolitischer Basisarbeit.“

Geschäftsführer der Stiftung Nord-Süd-Brücken Rosen: „Das Promotor*innenprogramm in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Leuchtturm im bundesweiten Programm: Es war das erste ostdeutsche PP und hat hierdurch geholfen, die anderen ostdeutschen Länder ins Boot zu holen. Und die Beiträge der Kolleg*innen aus MV im Bereich der Qualifizierung von schulischen und außerschulischen Multiplikator*innen sowie in der Einbeziehung der unterversorgten ländlichen Regionen sind bundesweit anerkannt und geschätzt.“

Integrationsministerkonferenz mit wichtigen Beschlüssen

Schwerin – Die Integrationsministerinnen und -minister haben auf ihrer Jahrestagung in Berlin die Integration als dauerhafte Herausforderung und Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern, Kommunen und Zivilgesellschaft hervorgehoben. Mit einer Reihe von wichtigen Beschlüssen setzt die Integrationsministerkonferenz (IntMK) auf Integration von Anfang an, auf eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt sowie eine passgenaue Sprachförderung und Stärkung der Migrationsberatung.

Fortführung der Flüchtlingsfinanzierung ab 2020

Die IntMK hält die weitere finanzielle Beteiligung des Bundes an den Kosten von Unterbringung, Betreuung und Integration von Geflüchteten in den Jahren ab 2020 mindestens auf dem Niveau von 2019 (4,7 Milliarden Euro) für notwendig und fordert den Bund auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. „Vor allem die Kommunen brauchen auch ab 2020 eine ausreichende und verlässliche Finanzierung, um die gute und erfolgreiche Integration von Geflüchteten in unsere Gesellschaft fortsetzen zu können“, verdeutlicht Integrationsministerin Stefanie Drese.

Migrationsberatung des Bundes nachhaltig stärken

Die IntMK unterstreicht den hohen Stellenwert bedarfsgerechter kompetenter Migrationsberatung und ihre besondere gesellschaftspolitische Relevanz. Bund und Länder tragen gemeinsam die Verantwortung für vor Ort funktionierende Angebote und ihre zeitgemäße Weiterentwicklung. Drese: „Angesichts der bestehenden umfangreichen und äußerst komplexen Anforderungen an die Beratung ist eine gute Abstimmung und Zusammenarbeit aller Beteiligten notwendig. Insbesondere die Beratungssysteme des Bundes für jugendliche und erwachsene Zugewanderte müssen mit den ergänzenden Angeboten der Länder und Kommunen koordiniert sein, um die Bedarfe möglichst effektiv abdecken zu können.“

Einen echten Spurwechsel wagen

Abgelehnte und nur geduldete Asylsuchende, die zum Zeitpunkt eines Stichtags gut integriert sind und einen Arbeitsplatz haben, sollen nach Auffassung der IntMK eine echte Chance bekommen zu bleiben. „Migranten, die selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen, Steuern zahlen und deren Kinder in Schule oder Kita gehen, brauchen Rechtssicherheit über einen Aufenthaltstitel“, so Drese.

Erwerbsintegration zugewanderter Frauen stärken

Zugewanderte Frauen haben auch mehrere Jahre nach ihrer Ankunft in Deutschland erhebliche Schwierigkeiten beim Zugang zu Arbeit und Ausbildung. Um bestehenden Geschlechterungleichheiten entgegenzuwirken, ist es aus Sicht der IntMK erforderlich, zugewanderte Frauen gezielt durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sowie flexible und unbürokratische Formen der Kinderbetreuung zu fördern. Drese: „Die Kinderbetreuung soll direkt an die Maßnahme angebunden sein und die Möglichkeit für Übergänge in die Regelbetreuung vorsehen.“

Verbesserungen bei Regeln zum Fahrtkostenzuschuss

Ministerin Hesse: Mehr Berufsschüler sollen von der Unterstützung profitieren

Schwerin – Bildungsministerin Birgit Hesse wertet die Änderungen bei den Regelungen für finanzielle Zuschüsse bei Fahrt- und Übernachtungskosten von Berufsschülerinnen und Berufsschülern als Erfolg. Bislang sind 235.654 Euro der vorgesehenen 350.000 Euro abgeflossen. Im vergangenen Schuljahr waren es insgesamt lediglich 176.379 Euro.

Seit dem Schuljahr 2018/2019 können Berufsschülerinnen und Berufsschüler Zuschüsse erhalten, wenn sie weniger als 600 Euro verdienen. Das Land hatte die Vergütungsgrenze entsprechend angehoben. Im vergangenen Schuljahr lag sie bei 500 Euro.

„Mehr Berufsschülerinnen und Berufsschüler sollen von der Unterstützung profitieren. Die aktuelle Bilanz stimmt mich hoffnungsfroh, dass wir unser Ziel auch erreichen“, sagte Bildungsministerin Hesse. „Wir prüfen darüber hinaus, welche Schritte wir noch gehen können, um die Regelungen weiter zu verbessern. Die Wege zur Berufsschule sind für einige Jugendliche im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern weit. Wir werden die Fahrtzeiten nicht verkürzen können, wenn wir die Qualität des Berufsschulunterrichts und eine gewisse Größe der beruflichen Schulen erhalten wollen“, betonte die Ministerin.

Im Bildungsministerium liegen für das laufende Schuljahr 713 Anträge auf Zuschüsse vor. Im vergangenen Schuljahr waren es im ersten Halbjahr 448 Anträge und im zweiten Halbjahr 293 Anträge. Die Zuschüsse mussten damals halbjährlich beantragt werden und wurden entsprechend auch für ein Halbjahr gezahlt. Heute werden sie für ein Schuljahr gewährt und damit auch für ein ganzes Schuljahr gezahlt. Im laufenden Schuljahr sind bislang 347 Anträge genehmigt worden. Das Land geht von insgesamt mehr als 500 Genehmigungen aus.

Der Zuschuss des Landes bei einer notwendigen auswärtigen Unterkunft beträgt pauschal 350 Euro für ein Jahr. An den Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrten beteiligt sich das Land wie folgt: Schülerinnen und Schüler sollen für den Weg vom Ausbildungs- oder Wohnort bis zur beruflichen Schule 280 Euro je Schuljahr bei einer Strecke bis 300 Kilometer (Hin- und Rückfahrt) erhalten. Bei einer Strecke über 300 Kilometer (Hin- und Rückfahrt) sind es 560 Euro.

Antrag aus MV: Integrationsministerkonferenz beschließt Vorstoß für Vereinsfahrten

Berlin – „Vereine und Verbände sind gerade im Kinder- und Jugendbereich enorm wichtig für die Integration. Ich freue mich deshalb sehr, dass unser Antrag, die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an diesen Angeboten und Aktivitäten unabhängig von Herkunft und Status umfassend zu stärken, einstimmig angenommen wurde.“ Mit diesen Worten kommentiert Ministerin Stefanie Drese den heutigen Beschluss der Integrationsministerkonferenz zum Vorstoß Mecklenburg-Vorpommerns für eine Ausnahmegenehmigung für außerschulische Fahrten.

Die Integrationsministerinnen und -minister auf ihrer Jahrestagung in Berlin.

Die fehlende allgemeine Reisefreiheit für geduldete und gestattete Personen aus Drittstaaten schränkt bisher die partizipativen Möglichkeiten für betroffene Kinder und Jugendliche, aber auch für ganze Kinder- und Jugendgruppen in der Vereinsarbeit ein. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Teilnahme an internationalen Wettbewerben oder Sportveranstaltungen im Ausland beabsichtigt ist.

„Die vielfältigen Angebote der Vereine und Verbände vor allem in Sport, Musik und Kunst schaffen gemeinsame Erlebnisse und Erfahrungen, die den Zusammenhalt und positive Grundeinstellungen stärken und damit auch Ausgrenzung und Isolation entgegenwirken“, verdeutlicht Drese.

Deshalb ist es der Ministerin ein Anliegen, dass Auslandsreisen von Kinder- und Jugendgruppen im Rahmen der Vereinstätigkeit Schulfahrten gleichgestellt werden. Nach derzeitiger Rechtslage besteht im Rahmen von Schulfahrten eine Ausnahmeregelung, die geduldeten und gestatteten Kindern im Klassenverband über eine Schülersammelliste die visumfreie Durchreise und den visumfreien Kurzaufenthalt ermöglicht.

„Was für Schulen gilt, sollte auch für die Kinder- und Jugendarbeit gelten“, so Drese. „Ebenso sollen Vereine für ihr zivilgesellschaftliches Engagement und die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen mit unklarem Status keine Nachteile befürchten müssen.“

Mit dem Beschluss fordert die Integrationsministerkonferenz den Bund nunmehr auf, sich auf EU-Ebene für eine Erweiterung der Reiseerleichterungen für Kinder und Jugendliche aus Drittstaaten mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat einzusetzen.

Beschäftigungssituation bei Paketzustellern in M-V

Schwerin – Im Schweriner Landtag ist die Situation der Paketzusteller in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert worden. „Es ist wichtig, der Niedriglohnkonkurrenz in der Zustellerbranche Einhalt zu gebieten. Stattdessen müssen die Mitarbeiter in den Zustellunternehmen für ihre harte und gute Arbeit fairer und besser bezahlt werden. Deshalb unterstützen wir die Nachunternehmerhaftung für die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen auf Unternehmen in der Zustellbranche. Das ist auch ein Beitrag zur Stärkung des Beschäftigungsstandortes Mecklenburg-Vorpommern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

Der Preisdruck in der Zustellbranche ist hoch. Vor allem im Internetgeschäft ist der Konkurrenzdruck hoch und das Werben um Kunden groß. Der Versandhandel nimmt dabei ebenso Einsparungen vor, die nach unten durchgereicht werden. Das kann in Einzelfällen dazu führen, dass Zustellleistungen oft mehrfach verzweigt ausgegliedert und an immer günstigere Subunternehmer vergeben werden.

„Es ist nicht auszuschließen, dass so Nachunternehmerketten entstehen. Mir ist wichtig, dass dabei nicht alle Unternehmen pauschal unter Generalverdacht gestellt werden. Die Vergabe von Unteraufträgen ist legal. Darüber hinaus ist die Flexibilität von Unteraufträgen gerade dann sinnvoll, wenn damit Auftragsspitzen bei Paketdiensten abgefedert werden können“, sagte Glawe weiter.

„Unser Verständnis endet aber dann, wenn Subunternehmen in der Illegalität operieren und ihre Beschäftigten unter inakzeptablen Bedingungen für sich arbeiten lassen. Wer zum Beispiel Sozialversicherungsbeiträge unterschlägt, um Kosten zu sparen, der muss die Konsequenzen deutlich spüren“, forderte Glawe. 2017 wurden durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bei branchenübergreifenden Prüfungen 1.748 Arbeitgeberprüfungen der FKS in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt und insgesamt 464 Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren eingeleitet.

Das Land Niedersachsen hat eine Bundesratsinitiative zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte von Paketbotinnen und Paketboten auf den Weg gebracht. In dieser wird gefordert, die Nachunternehmerhaftung für die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen auf die Unternehmen der Zustellbranche auszuweiten. „Die Landesregierung hatte sich längst zur Unterstützung des Bundesratsantrages entschlossen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe.

„Wir erhoffen uns einen erheblichen Effekt aus der im Bundesratsantrag formulierten Nachunternehmerhaftung. Es geht nicht an, dass Subunternehmer, die von größeren Logistik-Unternehmen mit Zustellleistungen beauftragt werden, dabei erwischt werden, wie sie gesetzliche Standards untergraben. Es kann und darf nicht sein, dass dann gleichzeitig die Auftraggeber dieser Subunternehmen so tun, als wüssten sie davon nichts, um mit einem neuen Subunternehmer das gleiche Spiel von vorne zu beginnen. Dieser Verantwortungsflucht wollen wir damit begegnen, dass mit Hilfe einer Nachunternehmerhaftung die Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung sichergestellt wird“, forderte Glawe im Landtag. „Darüber hinaus wollen wir, dass die Arbeitnehmerschutzrechte mit Blick auf Arbeitszeitregelungen in der Paketbranche verlässlich umgesetzt werden. Deshalb unterstützt die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern auch die vorgesehene Erweiterung der Dokumentationspflichten in der Branche.“

In Mecklenburg-Vorpommern waren im vergangenen Jahr 287 Unternehmen mit insgesamt 6.647 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Bereich der Post-, Kurier- und Expressdienste tätig.

„Ganz konkret hat uns zuletzt das Zustellzentrum der Deutschen Post in Schwerin beschäftigt, das ich daraufhin besuchte, um mir selbst ein Bild zu machen. Mehrfach habe ich mich mit Vertretern der Deutschen Post sowie der Belegschaft zusammengesetzt und habe mit ihnen über die Situation gesprochen. Außerdem bin ich an das Präsidium der Bundesnetzagentur herangetreten, um auf die Belange unseres Landes zur Sicherstellung eines gut funktionierenden Zustellbetriebes aufmerksam zu machen“, machte Wirtschafts- und Arbeitsminister Glawe deutlich.

Wirtschaftsminister Glawe begrüßte die Kursänderung der Unternehmensführung der Deutschen Post AG. 2015 hatte der Konzern eigens die Tochtergesellschaft DHL Delivery GmbH gegründet, um die Paketzustellung sukzessive in Tochterunternehmen auszulagern. „Dieser Schritt wurde vielfach kritisiert, weil für die Delivery-Mitarbeiter die überwiegend ungünstigeren Branchentarifverträge galten und nicht der Haustarif der Deutschen Post“, so Glawe.

Vor wenigen Tagen erklärte die Geschäftsführung des Mutterkonzerns, die Zustellerinnen und Zusteller von DHL Delivery ebenfalls in die besseren Haustarife des Mutterkonzerns zu überführen. Hiervon profitieren bundesweit etwa 13.000 Beschäftigte und das auch an den Beschäftigungsstandorten in Mecklenburg-Vorpommern. „Die Beschäftigten dürfen sich künftig über eine höhere Vergütung und andere Verbesserungen freuen. Ab dann gilt: Ein Unternehmen, ein Tarifvertrag“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend im Landtag.

Praktische Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes

Schwerin – Im Landtag ist am Freitag die praktische Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes vor allem im Hotel- und Gaststättenbereich diskutiert worden. „In der heutigen Arbeitswelt sind Dienstleistungsbereiche, die Industrie, die Landwirtschaft sowie die Hotellerie und Gastronomie in der Praxis gefordert, sich auf teilweise veränderte Bedingungen einzustellen. Im Rahmen der behördlichen Möglichkeiten wird durch Beratung wie auch Kontrolle darauf hingewirkt, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten in den Betrieben zu erhalten beziehungsweise zu verbessern. Geht es den Beschäftigten gut, geht es auch den Unternehmen gut“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe in Schwerin.

Saisonbetriebe können unter bestimmten Voraussetzungen eine Bewilligung zur verlängerten Arbeitszeit über acht Stunden werktäglich erhalten, wobei die längeren Arbeitszeiten zu anderen Zeiten ausgeglichen werden müssen. Seit Anfang Januar 2019 wird das sogenannte „Schweizer Modell“ in Mecklenburg-Vorpommern zur Begriffsdefinition herangezogen. Das Modell definiert einen Saisonbetrieb, in dem es klare Grenzen setzt. Saisonbetriebe sind Betriebe, die nur während bestimmter Zeiten des Jahres geöffnet sind und eine oder mehrere Hochsaisonzeiten aufweisen sowie Betriebe, die das ganze Jahr geöffnet sind. Sie weisen eine oder mehrere Hochsaisonzeiten von insgesamt mindestens drei und höchstens sechs Monaten auf.

Hochsaisonzeiten sind die Monate, deren durchschnittlicher Monatsumsatz über dem durchschnittlichen Umsatz des gesamten Jahres liegt und deren durchschnittlicher Monatsumsatz während der Monate der Hochsaison mindestens 35 Prozent höher ist als der durchschnittliche Monatsumsatz in den übrigen Monaten. „Um festzustellen, ob das gewählte Verfahren das richtige für uns im Norden ist, wurde ein Probezeitraum von zwei Jahren festgelegt. Das Vorliegen der eigentlichen Bewilligungsvoraussetzungen wird sorgfältig in jedem Einzelfall geprüft“, so Glawe weiter. Die Bewilligungen erfolgen durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V.

Glawe machte deutlich, dass mit dem „Schweizer Modell“ nicht die Erlangung von Ausnahmegenehmigungen erleichtert würde. „Vielmehr wird die Antragstellung für Betriebe im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes, die das ganze Jahr geöffnet sind, durch die konkreten Festlegungen zu Saisonbetrieb und Hochsaison in Mecklenburg-Vorpommern vereinfacht und transparenter“, betonte Wirtschaftsminister Glawe.

In den vergangenen drei Jahren sind 69 Anträge auf Ausnahme bewilligt worden. Drei Viertel dieser Anträge kamen aus dem landwirtschaftlichen Bereich. Bislang wurden sechs Anträge von Betrieben des Gast- und Beherbergungsgewerbes genehmigt. 2019 liegt ein Antrag aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe vor. „Für alle Akteure – nicht nur im Hotel- und Gastgewerbe – ist es eine Pflicht, die zeitlichen und sonstigen Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass es zum Erhalt der physischen und psychischen Gesundheit sowie auch der Zufriedenheit von Beschäftigten dient“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend. Neben der Prüfung der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes von Betrieben kann die Arbeitsschutzbehörde zu rechtlichen Auslegungen des Arbeitszeitgesetzes beraten. Das reicht von Publikationen, Vorträgen bis hin zu Beratungsgesprächen im Betrieb.

Bundesrat stimmt Starke-Familien-Gesetz zu

Berlin – Der Bundesrat hat am 12. April 2019 dem Starke-Familien-Gesetz zugestimmt. Es erhöht Sozialleistungen für Kinder und soll einkommensschwache Familien dadurch stärker unterstützen.

So steigt der Kinderzuschlag auf bis zu 185 Euro im Monat. Außerdem wird es künftig leichter sein, ihn zu beantragen. Änderungen gibt es auch bei der Verrechnung des Kinderzuschlags mit dem Einkommen der Kinder: Es mindert den Zuschlag nur noch zu 45 Prozent statt wie bisher zu 100 Prozent. Die ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehene 100-Euro-Grenze für diese Regelung hat der Bundestag gestrichen, um insbesondere Alleinerziehende mit älteren Kindern besser zu erreichen. Damit hat er eine Forderung des Bundesrates aufgegriffen.

Darüber hinaus hebt das Starke-Familien-Gesetz die so genannte Abbruchkante auf, die den Kinderzuschlag bislang schlagartig entfällt lässt. Und: Eigenes Einkommen der Eltern mindert den Kinderzuschlag künftig nur noch um 45 Prozent.

Verbesserungen gibt es auch bei den Leistungen zur Bildung und Teilhabe: Hier wird das Schulstarterpaket von 100 auf 150 Euro erhöht. Die Eigenanteile der Eltern für das Mittagessen in Kitas und Schulen sowie für die Schulbeförderung entfallen. Zudem besteht der Anspruch auf Lernförderung künftig unabhängig von einer Versetzungsgefährdung. Darüber hinaus steigt der Zuschuss für Vereinsbeiträge – damit hat der Bundestag eine weitere Forderung des Bundesrates umgesetzt.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll stufenweise in Kraft treten. Für die Änderungen beim Kinderzuschlag gelten die Stichtage 1. Juli 2019 und 1. Januar 2020. Die Änderungen bei den Leistungen zu Bildung und Teilhabe kommen überwiegend zum 1. August 2019.

Unterhaltungsarbeiten am Nothafen Darßer Ort

Zufahrt zum Nothafen Darßer Ort wird ab Montag wieder ausgebaggert

Darßer Ort – Die Fahrrinne zum Nothafen Darßer Ort wird voraussichtlich ab Montag, 15. April 2019, wieder ausgebaggert. Die Unterhaltungsmaßnahme ist aufgrund der Strömungsverhältnisse in der Regel zweimal im Jahr erforderlich.

„Bis zur Inbetriebnahme des Inselhafens Prerow müssen wir die Nutzung des Nothafens Darßer Ort in bewährter Weise sicherstellen“ sagt Christian Pegel, Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Erstmals wird dabei eine Spülleitung verwendet, mit der das Sediment gezielter verklappt werden kann. Der gewonnene Sand wird in einem Unterwasser-Sanddepot des Nothafens zwischengelagert. Nach Fertigstellung des Inselhafens Prerow soll das Material für die Renaturierung des Hafenbeckens am Darßer Ort genutzt werden. Wie groß die Sandmenge und die daraus resultierenden Kosten in diesem Jahr sein werden, wird eine abschließende Peilung nach Abschluss der Maßnahme ergeben. Sie soll spätestens Ende April abgeschlossen sein.

Bei der jüngsten Ausbaggerung im Herbst 2018 wurden ca. 20.000 Kubikmeter Sand umgelagert.