Digital geleistete Unterschrift auf Meldeschein beim Hotel-Check-In möglich

Schwerin – Beim Einchecken z.B. in ein Hotel muss der Gast einen Meldeschein ausfüllen und die Angaben per Unterschrift bestätigen. Auch derjenige, der online gebucht hat, muss am Empfang die übermittelten Daten handschriftlich bestätigen. Die Unterschrift muss in Mecklenburg-Vorpommern jedoch nicht mehr zwingend auf Papier geleistet werden, sondern auch die digital geleistete Unterschrift beim Check-In z.B. auf einem Unterschriftenpad wird als handschriftlich anerkannt.

„Für die Hotels und Beherbergungsstätten, aber auch für den Gast ist dies eine Erleichterung und Zeitersparnis, gerade wenn die Anbieter in Kenntnis der Gästedaten durch die online-Buchung den Meldeschein im Vorhinein ausfüllen können. Bei der Anreise muss der Gast nur noch unterschreiben, dazu musste jedoch der Meldeschein bisher immer noch ausgedruckt werden“, so Innenminister Lorenz Caffier. „Dies ist ein erster wichtiger Schritt für die Digitalisierung der Prozesse während des Gastaufenthalts.“

Das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern hatte mit Blick auf die digitale Abwicklung der Hotelmeldepflicht geprüft, ob die digitale Unterschrift auf einem elektronischen Unterschriftenpad für den Hotelmeldeschein das rechtliche Erfordernis nach einer handschriftlichen Unterschrift erfüllt. Dies wurde bejaht, so dass der digitalen Unterschrift auf elektronischen Unterschriftenpads für Hotelmeldescheine in Mecklenburg-Vorpommern nichts im Wege steht.

Die eigenhändige Unterschrift des Gastes ist aber weiterhin erforderlich. Mit einem Schreiben wurde den Landkreisen und kreisfreien Städten, IHKs und einschlägigen Verbänden die offizielle Freigabe für die digitale Unterschrift auf elektronischen Unterschriftenpads für Hotelmeldescheine in Mecklenburg-Vorpommern nun mitgeteilt.

Die bisherige Verfahrensweise, bei der den Gästen ein Meldeschein-Formular zum Ausfüllen und zur Unterschrift oder ein vorausgefülltes Meldeschein-Formular nur zur Unterschrift vorgelegt wird, ist selbstverständlich weiterhin möglich.

Förderung für Beleuchtungssystem

Rostock – Das Pflegeheim „Südhus“ in der Rostocker Südstadt erhält einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 35.700 Euro für die Umstellung des Beleuchtungssystems auf LED. Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Unternehmen.

Durch eine spezielle Lichtsteuerung kann die Beleuchtung zeitgesteuert und automatisch an den Tagesablauf angepasst werden. Diese wird in den Fluren und im Speiseraum eingebaut.

Mit der Umstellung auf die LED-Beleuchtung können ca. neun Tonnen Kohlendioxid pro Jahr eingespart werden. Weiterhin werden der Energieverbrauch um ca. 17.151 Kilowattstunden sowie die Betriebskosten um 4.288 Euro jährlich gesenkt.

Die Gesamtkosten für dieses Vorhaben belaufen sich auf 59.500 Euro.

Schwesig: Besuch des Königspaares war großer Erfolg

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute ein positives Fazit des Besuchs des niederländischen Königspaares in Mecklenburg-Vorpommern gezogen.

„Es war mir eine große Ehre, Seine Majestät König Willem-Alexander und Ihre Majestät Königin Màxima unser schönes Land zu zeigen. Ich bin mir sicher, dass das niederländische Königspaar viele positive Eindrücke mit nach Hause nimmt“, erklärte die Ministerpräsidentin in Bollewick.

Am zweiten Tag stand zunächst ein Besuch der MV-Werft in Warnemünde auf dem Programm. Anschließend informierten sich das Königspaar und die Ministerpräsidentin in Bollewick über Projekte im ländlichen Raum.

„Es gibt viele Felder, auf denen wir noch enger zusammenarbeiten können. Das gilt im wirtschaftlichen Bereich. Die Niederlande sind schon heute der zweitwichtigste Handelspartner unseres Landes. Ich hoffe sehr, dass der Besuch der niederländischen Wirtschaftsdelegation mit Schwerpunkt auf der maritimen Wirtschaft zu einer noch engeren wirtschaftlichen Zusammenarbeit führt. Aber auch auf vielen anderen Feldern können wir noch enger kooperieren. Zum Beispiel beim Küstenschutz und dem Schutz der Meere. Ich freue mich sehr darüber, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Niederlanden und Mecklenburg-Vorpommern dabei noch enger zusammenarbeiten wollen. Wir haben eine gemeinsame Verantwortung für die Zukunft“, sagte die Ministerpräsidentin.

Das Königspaar wurde in Schwerin, Warnemünde und Bollewick von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern mit Applaus empfangen. „Vielen Dank an alle, die das Königspaar so herzlich in Mecklenburg-Vorpommern empfangen haben! Sie alle haben diesem ganz besonderen Besuch zu einem unvergesslichen Ereignis gemacht“, freute sich Schwesig.

A 24-Anschlussstelle Suckow in Richtung Hamburg wird erneuert

Suckow – Täglich nutzen ca. 26.000 Fahrzeuge die Autobahn 24 bei Suckow. Um die Verkehrssicherheit dort langfristig sicherzustellen, werden die Rampen sowie die Ein- und Ausfahrstreifen der Autobahn im Bereich der Anschlussstelle (AS) ab Ende Mai in Fahrtrichtung Hamburg erneuert. Dabei werden Frostschutzschicht, Schottertragschicht sowie Asphalttrag-, -binder- und -deckschicht neu aufgetragen.

Die Arbeiten an der AS Suckow in Richtung Hamburg beginnen am Montag, 27. Mai 2019, um zwölf Uhr. Abgeschlossen werden sie voraussichtlich am 12. Juli 2019. In dieser Zeit werden die Auf- und Abfahrt zur Autobahn voll gesperrt. Die Umleitungsstrecke über die AS Putlitz ist ausgeschildert. Die AS Suckow in Fahrtrichtung Berlin ist von den Arbeiten nicht betroffen.

Bei der Maßnahme handelt es sich um die dritte Erneuerung einer Anschlussstelle der A 24 im Bereich Parchim und Suckow. Die Anschlussstelle Parchim in Fahrtrichtung Hamburg wurde bereits vollständig saniert und für den Verkehr freigegeben. In Fahrtrichtung Berlin können die Arbeiten voraussichtlich Anfang Juni abgeschlossen werden. Um die Beeinträchtigungen für den Verkehr so gering wie möglich zu halten, wurden die drei betroffenen Anschlussstellen weitestgehend nacheinander erneuert.

Insgesamt liegen die Arbeiten deutlich vor dem ursprünglichen Zeitplan, der eine Fertigstellung aller Maßnahmen bis Ende August vorsah. Die Kosten für die Maßnahmen liegen insgesamt bei ca. 1,64 Millionen Euro. Diese trägt der Bund.

Die Autofahrer werden um Verständnis für die dringend erforderlichen Bauarbeiten und die damit einhergehenden Verkehrseinschränkungen gebeten.

Plattform für digitale Hochschulbildung

Berlin – Die Europäische Kommission arbeitet an der „Einrichtung einer europäischen Plattform für digitale Hochschulbildung“, führt die Bundesregierung in ihrer Antwort aus. So soll der interoperable und datenschutzgrundverordnungskonforme Austausch von Studentendaten innerhalb Europas und insbesondere zwischen Europäischen Hochschulen ermöglichen werden. Gleichwohl befinde sich das Projekt in einem sehr frühen Stadium, weshalb man noch nicht von der tatsächlichen Einrichtung so einer Plattform sprechen könnte.

Aus Sicht der Bundesregierung ist die Relevanz des Themas jedoch dennoch groß. Eine Herstellung einer solchen Funktion stelle im hochschulübergreifenden administrativen Raum eine wesentliche Erfolgsbedingung für Studentenmobilität allgemein und damit auch für gemeinsame Studienprogramme dar.

Der Zeitraum 2019 bis 2020 sei von der Europäischen Kommission als Definitions-, Entwicklungs- und Testphase festgelegt worden, mit Start der neuen Erasmus+-Programmgeneration ab 2021 sollen Funktionen anwendbar sein, um sukzessive bis zum Jahr 2025 eine Verbindung bestehender Anwendungen realisieren zu können.

Mit Beginn der kommenden Erasmus+-Programmgeneration (2021 bis 2027) sollen digitale Komponenten der European Student Card Initiative und des Netzwerkes Erasmus Without Paper (EWP) schrittweise verpflichtend werden. Die Laufzeit des Projektes OpenU umfasst 36 Monate (Februar 2019 bis Februar 2022).

Durch die Digitalisierung biete sich die Möglichkeit, aus bestehenden Daten durch die Verknüpfung mit anderen Daten völlig neues Wissen zu erzeugen. Open Science und insbesondere Open Data seien dafür wichtige Ansätze. Aus Sicht der Bundesregierung seien international einheitliche Datenstandards, die dem FAIR-Prinzip folgen, sowie individuelle Lösungen, die international anschlussfähig sind, zentrale Elemente. FAIR-Prinzip beinhaltet, dass Daten auffindbar (findable), zugreifbar (accessible), interoperabel und wiederverwendbar (reusable) sein müssen.

Die Ziele des interoperablen und datenschutzgrundverordnungskonformen Austausch im Hochschulbereich würden auch explizit im Rahmen der jüngst veröffentlichten Digitalisierungsstrategie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) weiterverfolgt.

Einigung beim Abschuss von Wölfen in Sicht

Schwerin – Das Bundesumweltministerium hat dem Bundeslandwirtschaftsministerium und den zuständigen Ressorts auf Länderebene einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vorgelegt, der den Abschuss von Wölfen vereinfachen und rechtssicher gestalten soll. Über den Entwurf soll am Mittwoch (22. Mai 2019) im Bundeskabinett abgestimmt werden.

Der Änderung gemäß sollen Wölfe, die wiederholt Nutztiere reißen, künftig nicht erst entnommen werden dürfen, wenn der dadurch entstandene Schaden den betroffenen Tierhalter in seiner Existenz bedroht. Damit komme man sowohl den gewerblichen Haltungen als auch den Hobbytierhaltern entgegen. Auch müsse der Schaden nicht in jedem Fall einem bestimmten Einzeltier zugeordnet werden, bevor gehandelt werden könne. Weiterhin sollen mit der Änderung die gesetzlich bislang nicht ausdrücklich untersagte Fütterung und damit die Gewöhnung des Wolfes an den Menschen unterbunden werden. Auch soll das Gesetz regeln, wie Jagdausübungsberechtigte in eine mögliche Entnahme rechtssicher eingebunden werden können.

„Ich begrüße den Gesetzesentwurf ausdrücklich. Er trägt eindeutig die Handschrift von Mecklenburg-Vorpommern. Ich bin froh, dass unsere Verhandlungen endlich Früchte tragen. Seit mehr als fünf Jahren setze ich mich für die rechtssichere Entnahme von auffälligen Wölfen ein. Eine Lösung in dieser Sache ist vor allem aus Sicht der Länder dringend geboten! Nachdem sich das Bundesumweltministerium einen wichtigen Schritt nach vorne bewegt hat, müssen wir nun auch die Anstrengungen zum Schutz der Weidetierhaltung weiter intensivieren. Dazu bedarf es auch einer finanziellen Beteiligung des Bundes, zum Beispiel aus der Gemeinschaftsausgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus.

Dass sich der Wolf hierzulande wieder etabliert hat, ist laut Minister Backhaus ein artschutzrechtlicher Erfolg. Die rasante Zunahme der Population sei jedoch auch besorgniserregend: „Für mich steht die Sicherheit der Menschen nach wie vor an erster Stelle. Vor allem der Umstand, dass die Tiere zunehmend in der Nähe von Dörfern und Städten gesichtet werden, ist beunruhigend. Klar ist, wenn es Konfliktsituationen mit auffälligen Wölfen oder Hybriden gibt, können wir schon jetzt Maßnahmen einleiten und einen Wolf auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes oder des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes töten.“

Schwieriger gestaltet sich der Abschuss im Falle von Nutztierrissen, so Backhaus. Voraussetzung hierfür sei nach in der Rechtsprechung zum Teil vertretener Auffassungen bislang, dass na der entstandene Schaden so massiv zu Buche schlägt, dass der betroffene Tierhalter in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht ist. „Das kann gerade mit Blick auf die Weidetierhaltung nicht unser Ansatz sein. Weidetierhalter sind wichtige Partner des Naturschutzes. Ohne sie wäre der Erhalt einer struktur- und artenreichen Kulturlandschaft kaum möglich“, sagte er weiter.

Durch eine Formulierungsänderung im Bundesnaturschutzgesetz soll diese Vorgabe nun gelockert werden. Statt von „erheblichen Schäden“ soll demnach von „ernsten Schäden“ die Rede sein. „Damit tragen wir einerseits den Hobbytierhaltern Rechnung, die nach der aktuellen Auslegungsweise durch das Raster fallen, weil sie mit der Weidehaltung nicht ihren Lebensunterhalt bestreiten. Anderseits werden dadurch auch gewerbliche Haltungen besser abgesichert, da auch sie von Wolfsattacken in der Regel nicht so stark betroffen sind als das direkt ganze Existenzen auf dem Spiel stehen.“

Abschließend betonte Minister Backhaus die Rolle der Jägerschaft: „Auch wenn eine generelle Bejagung nicht möglich ist, da der Wolf eine nach EU-Recht streng geschützte Art ist, so ist es für den Erfolg in der Sache maßgeblich, dass wir die Erfahrungen der Jägerinnen und Jäger aus dem Wildtiermanagement in die weiteren Überlegungen zum Umgang mit dem Wolf einbeziehen. Ihre Erkenntnisse aus der Praxis sind für die wissenschaftliche Betrachtung, aber auch die praktische Umsetzung unverzichtbar.“

11. Nationale Maritime Konferenz

Friedrichshafen – In Friedrichshafen (Baden Württemberg) findet von Mittwoch (21. Mai) bis Donnerstag (22. Mai) die 11. Nationale Maritime Konferenz statt.

„Ich möchte vor Ort deutlich machen, unser maritimer Anlagenbau ist keine norddeutsche Soloveranstaltung. Zukunftsfähiger Maritimer Anlagenbau ist ein gesamtdeutsches Gemeinschaftsprojekt. Findet die Wertschöpfung doch zu 70 Prozent außerhalb der Werften statt und circa die Hälfte davon in Bundesländern südlich der deutschen Küstenländer. Dass, was bei der Automobilindustrie allen klar ist, muss beim maritimen Anlagenbau noch deutlicher verstanden werden. Die maritime Branche sorgt nicht allein im Norden für wirtschaftliches Wachstum. Es sind neue maritime Sicherheitskonzepte, innovative Produkte und digitale Lösungen in allen Bereichen erforderlich. Hierzu zählen der Schiffbau, die Zulieferindustrie, Reeder und die Häfen. Nur im überregionalen Austausch der einzelnen Akteure können neue Technologien und Produkte entwickelt sowie Risiken vermindert werden“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit in Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Stefan Rudolph am Dienstag.

Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsstaatssekretär Rudolph dankte dem Bund für sein bisheriges Engagement für die maritime Branche. „Die Finanzierung neuer Aufträge stellt die Branche insbesondere im Schiffbau vor große Herausforderungen. Volle Auftragsbücher allein reichen nicht aus. Genauso müssen die jeweiligen Finanzierungen der Projekte gesichert werden. Doch Banken und Versicherer agieren überwiegend zurückhaltend bei der Finanzierung maritimer Projekte. Die Unternehmen sind ihrerseits nicht in der Lage, ihre im Spezialschiffbau sehr hohen und längerfristig laufenden Bauzeitfinanzierungsbedarfe ohne finanzielle Hilfen zu decken. Wir brauchen neben unserer eigenen Unterstützung weiter eine nachhaltige Unterstützung des Bundes, um den Absicherungsbedarf bei Bauzeitfinanzierungen für Schiffe zu gewährleisten. Hier gibt es auch zukünftig Handlungsbedarf“, betonte Wirtschaftsstaatssekretär Rudolph.

In Mecklenburg-Vorpommern ist die maritime Industrie (Schiff- und Bootsbau, maritime Zulieferer sowie Meeres- und Offshore-Technik) mit knapp 300 Unternehmen und insgesamt ca. 11.500 Beschäftigten ein industrieller Kern. Zum hiesigen Schiff- und Bootsbau zählen ca. 160 Unternehmen mit rund 6.500 Mitarbeitern. Hinzu kommen maritime Zulieferer und Dienstleister, die sich auf die Entwicklung und Produktion innovativer Systemlösungen konzentrieren, mit etwa 140 Unternehmen und ca. 5.000 hochwertigen Arbeitsplätzen. „Von den Gesamtbeschäftigten auf den Werften sind etwa rund 90 Prozent im Kreuzfahrtschiffbau tätig. Die Unternehmen haben sich zu wichtigen Arbeitgebern im verarbeitenden Gewerbe entwickelt“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsstaatssekretär Rudolph abschließend. Der Auftragsbestand im Kreuzfahrtschiffbausegment beträgt gegenwärtig rund 3,6 Milliarden Euro.

Auf Initiative der Bundesregierung finden im zweijährigen Rhythmus Nationale Maritime Konferenzen statt. Sie steht in diesem Jahr unter dem Motto „Deutschland maritim global smart green“. Mit der Durchführung der Konferenzen will die Bundesregierung die Bedeutung der maritimen Wirtschaft für Deutschland hervorheben und gleichzeitig einen Beitrag zur Stärkung dieser Branche leisten. Dementsprechend sollen im gemeinsamen Dialog zwischen Vertretern aus den Bereichen Schiffbau, Schiffbauzulieferer, Meerestechnik, Offshore-Windenergie, Seeverkehrs- und Hafenwirtschaft, der Wissenschaft und Forschung, der Gewerkschaften, der Politik und der Administration aus Bund und Ländern die Herausforderungen und Wege zur Sicherung der Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der maritimen Wirtschaft Deutschlands beraten werden.