Entscheidung zum Mathe-Abitur

Schwerin – Das Bildungsministerium hat sich die Klausurergebnisse des diesjährigen schriftlichen Mathe-Abiturs angesehen und umfassend geprüft. Das Land kommt zu folgendem Ergebnis: Nur die Aufgaben der schriftlichen Abiturprüfung, die mit dem grafikfähigen Taschenrechner CAS gelöst werden mussten, sind um ca. zwei Notenpunkte schlechter ausgefallen als in den Vorjahren. Das sind etwa die Hälfte aller im Mathe-Abitur abgelegten schriftlichen Prüfungen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Abiturprüfung ohne CAS ist nicht betroffen.

Die Aufgaben waren anspruchsvoll, aber für ein Abitur angemessen. Sie stammten aus dem bundesweiten Aufgabenpool des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) oder es handelte sich um landesweite Aufgaben, die sich an die Art und Weise der Aufgabenstellung des IQB anlehnten. „Wir sind zu dem Ergebnis gelangt, dass die Bewertung der Klausuren Bestand hat“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

Die Abiturprüfungsverordnung sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler, deren Ergebnisse in den schriftlichen Prüfungen stark von den Vornoten abweichen, ihre Note in einer zusätzlichen mündlichen Prüfung verbessern können. Dies war auch in diesem Jahr möglich. Die Abituraufgaben sind von Land zu Land unterschiedlich. Mecklenburg-Vorpommern zählt zum Großteil der Länder, die vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte für die abgelegten schriftlichen Prüfungen keine Veränderungen bei den Bewertungsmaßstäben vornehmen.

In Mecklenburg-Vorpommern können in diesem Jahr rund 5.200 Schülerinnen und Schüler an 92 staatlichen und freien allgemein bildenden Schulen das Abitur ablegen. Die schriftlichen Prüfungen im Fach Mathematik fanden länderübergreifend am Freitag, 3. Mai 2019, statt.

Sicherheits- und Ordnungsgesetz M-V

Schwerin – Nachdem zu dem Entwurf eines Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) insgesamt 20 Verbände wie beispielsweise der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern, die Polizeigewerkschaften des Landes oder der Landesbeauftragte für den Datenschutz um die Abgabe einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf gebeten wurden, hat das Kabinett in seiner jüngsten Sitzung nunmehr der Übersendung des Gesetzesentwurfes an die Präsidentin des Landtages Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt.

Mit dem Entwurf sollen zum einen die notwendigen Anpassungen aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung und die zwingend gebotene Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Sicherheits- und Ordnungsgesetz – dem SOG M-V – vorgenommen werden. Auch im Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz und im Landeskatastrophenschutzgesetz ist eine Anpassung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen aufgrund der unmittelbaren Geltung der Datenschutz-Grundverordnung und der ergänzenden Bestimmungen im Landesdatenschutzgesetz beabsichtigt.

Darüber hinaus soll mit dem Entwurf die im Zusammenhang mit der Überprüfung des Bundeskriminalamtgesetzes weiterentwickelte und präzisierte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur verfassungsgemäßen Ausgestaltung eingriffsintensiver Befugnisse auch im SOG M-V nachvollzogen werden.

Weiterhin ist die Aufnahme klarstellender Regelungen und auch zusätzlicher Befugnisse im SOG M-V beabsichtigt, damit Ordnungsbehörden und Polizei mit Blick auf die aktuelle Sicherheitslage und des Standes der technischen Entwicklung in die Lage versetzt werden, weiterhin Gefahren effektiv abwehren können.

Auf die Pressemitteilung des Innenministeriums vom 29.01.2019, in der die wesentlichen Neuerungen der SOG-Novelle dargestellt sind, wird ausdrücklich hingewiesen.

Auf Vorschlag des Städte- und Gemeindetages M-V und der Gewerkschaft der Polizei M-V wurde nach der Verbandsanhörung zusätzlich unter anderem ein Festhalterecht für Ordnungsbehörden im Rahmen von Identitätsfeststellungen neu in den Gesetzentwurf aufgenommen. Bisher stand ein solches Recht nur der Polizei zu. Zukünftig sollen dem Gesetzentwurf nach Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamte der Ordnungsbehörden die von einer Identitätsfeststellung betroffene Person – bis zum Eintreffen der Polizei – festhalten dürfen, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Auch andere Länder verfügen bereits über ordnungsbehördliche Festhalterechte zur Identitätsfeststellung.

Das SOG M-V regelt für die Ordnungsbehörden und die Polizei im Land Mecklenburg-Vorpommern seit 1992 die Aufgaben und Zuständigkeiten im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr. Daran ändert sich auch mit der nun vorgeschlagenen Neufassung nichts, so dass der Anwendungsbereich des Gesetzes nicht verändert wird. Ebenso sieht der Gesetzentwurf der Landesregierung auch keine Änderung des Gefahrenbegriffs vor. Im Sicherheits- und Ordnungsgesetz wird es also den Begriff der „drohenden Gefahr“ nicht geben.

Müritz-Nationalpark mit neuem Radweg und Besucherpavillon

Mirow – Umweltminister Dr. Till Backhaus am 05.06. einen neuen Radweg und einen Besucherpavillon im Müritz-Nationalpark übergeben.

„Investitionen in die Infrastruktur der Nationalen Naturlandschaften sind gut angelegtes Geld. Nicht alle Anziehungspunkte in unseren Großschutzgebieten sind gut erreichbar. Das wollen wir ändern. Dabei stellen wir höchste Ansprüche daran, dass die Infrastruktur dem Naturraum und Schutzzweck angemessen angelegt wird“, sagte der Minister.

Mit einer Fahrradtour weihte Backhaus zunächst einen 1,6 km langen Radweg von Zietlitz (Stadt Mirow) in Richtung Zartwitz (Gemeinde Rechlin) ein. Der Radweg mit einer wassergebundenen Decke war auf einer ehemaligen sandigen und ausgefahrenen Panzerstraße gebaut worden. Er entstand auf Initiative des Fördervereins Müritz-Nationalpark und unter Mitwirkung der Gemeinden Mirow, Rechlin und Roggentin sowie Neustrelitz. Der neue Weg kostete knapp 210.000 Euro.

Im Anschluss hat Backhaus einen Holzpavillon am Nationalpark-Eingang Zwenzow übergeben. Dieser informiert über den Windbruch vom 11. Juni 2014 an dieser Stelle und über die natürliche Entwicklung dieser 13 Hektar großen, nicht beräumten Waldfläche. Die Besucher können diese dann gleich an Ort und Stelle in Augenschein nehmen. Insgesamt wurden hier knapp 50.000 Euro investiert. Der Pavillon ist ein neuer Bestandteil des Eingangsbereiches Zwenzow.

Eine aktuelle Forsa-Umfrage bestätigt laut Backhaus, dass sich Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Jahren sehr gut entwickelt hat. Demnach sagen 93 Prozent der Befragten, dass sich Mecklenburg-Vorpommern im Bereich des Tourismus verbessert hat. 86 Prozent sehen die Veränderung im Erscheinungsbild der Städte und Dörfer und 87 Prozent in der Umwelt. 98 Prozent sagen Mecklenburg-Vorpommern steht für eine schöne Natur und Landschaft.97 Prozent sehen eine hohe Attraktivität als Urlaubsland sowie 93 Prozent die attraktiven National- und Naturparks als werbewirksam. „Für all das steht auch die Müritzregion“, so der Minister.

Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sind seit 2007 über 7.000 Projekte mit rund 250 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Im Müritz-Nationalpark sei in fünf Projekte mit über 460.000 Euro investiert worden, so Backhaus, darunter die heute übergebenen Bauvorhaben.

Gesundheitsministerkonferenz in Leipzig

Leipzig – In Leipzig (Sachsen) findet seit Mittwoch (05. Juni) die zweitägige Gesundheitsministerkonferenz aller Länder statt. Ein Thema vor Ort ist die Digitalisierung im Gesundheitswesen.

„Vernetzung und Koordination von ambulanten und stationären Versorgungsleistungen ist eine Herausforderung vor allem für ländliche Regionen. Gerade die Vernetzung auf den verschiedenen Ebenen ist ein Beitrag zur Sicherung der Gesundheitsversorgung, wie beispielsweise in unserem Flächenland. Wir brauchen mutige und innovative Ideen, die in konkrete Projekte vor allem auch für Flächenländer in Deutschland führen. Ziel ist es, langfristige und praktikable Lösungen zu entwickeln, um eine flächendeckende und qualitativ hochwertige medizinische Betreuung sicherzustellen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Glawe forderte, die Etablierung digitaler Leistungen in der Regelversorgung zu erleichtern sowie eine stärkere Beteiligung der Länder an den Entscheidungen zu erreichen.

„Wir brauchen mehr Projekte auf Länderebene. Die Länder brauchen zusätzliche Kompetenzen für die Steuerung der Entwicklung innovativer Versorgungsformen. Konkret ist es wichtig, dass die Rolle regionaler Projekte bei der Weiterentwicklung in die bundesweite Regelversorgung gestärkt wird. Wenn Projekte sich als tauglich erweisen, ist es notwendig, diese auch in die Praxis zu überführen. Es sind Anpassungen im Sozialgesetzbuch nötig, um die Rahmenbedingungen zu schaffen. Dies könnte unter anderem durch die Etablierung eines geregelten Verfahrens zur Überführung von experimentellen digitalen Leistungen in die Regelversorgung sowie die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die Länder zur Steuerung der Entwicklung innovativer, regionaler Versorgungsformen sein“, so Glawe weiter.

Gesundheitsminister Glawe machte im Zusammenhang einer sektorenübergreifenden Versorgung auch auf das Thema Telemedizin aufmerksam. „Im Kern geht es darum, dass nützliche und notwendige Entwicklungen bei uns im Land ermöglicht werden. Wir werden mögliche Ansätze prüfen, um die vorhandenen Ressourcen der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern noch besser miteinander zu vernetzen. Ziel ist es immer, Patienten bestmöglich unter Beachtung der regionalen Gegebenheiten zu behandeln. Um das zu gewährleisten, nutzen wir verstärkt telemedizinische und digitale Möglichkeiten zum Wohle der Patienten. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist dabei eine Chance, um die grundlegende medizinische Versorgung sicherzustellen und zu verbessern“, betonte Glawe weiter.

Glawe warb in Leipzig für die Einführung einer Impfpflicht. „Die Impfpflicht muss kommen. Vor allem in Kindertagesstätten und Schulen ist es wichtig, das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Eine Impfung ist der beste Schutz für alle. Die hohen Impfquoten müssen gehalten beziehungsweise weiter verbessert werden. Das ist kein Selbstläufer“, machte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend deutlich.

Anfang Mai 2019 hat das Bundesgesundheitsministerium einen Referentenentwurf eines Gesetzes für den Schutz gegen die Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) vorgelegt. Der Gesetzentwurf sieht den verpflichtenden Nachweis eines bestehenden Impf- bzw. Immunschutzes gegen die Masern für Personen vor, die in eine Gemeinschaftseinrichtung aufgenommen, dort betreut werden oder tätig sind. Gleiches gilt für medizinisch tätiges Personal in Einrichtungen. Mecklenburg-Vorpommern ist neben Brandenburg das einzige Bundesland, das in der Altersgruppe der Schulanfänger die für die Masern-Eliminierung erforderliche Impfquote von 95 Prozent bei der zweiten Masernimpfung erreicht.

Mecklenburg-Vorpommern hat im Oktober 2018 die Kampagne „MV impft – Gemeinsam Verantwortung übernehmen“ (www.mv-impft.de) gestartet. Neben dem Internetauftritt (www.mv-impft.de) wird mit gedrucktem Informationsmaterial wie Plakaten und Faltblättern geworben. Darüber hinaus kommen auch digitale Medien wie Spots für Kinos sowie YouTube und Facebook als Informationsträger zum Einsatz, um gezielt Jugendliche und junge Erwachsene anzusprechen. Ergänzt wird dies durch Hinweise auf die zahlreichen Impfangebote der niedergelassenen Ärzte, der Gesundheitsämter und auch der Betriebsärzte im Land. „MV impft“ ist eine Kampagne des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales. Sie ist zunächst für zwei Jahre konzipiert.

Spätanbindung Schwerins an Berlin

Schwerin – Mit dem „kleinen Fahrplanwechsel“ am 9. Juni setzt die Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (VMV) weitere Wünsche um, die Bahnkunden bei der Fahrgastbeteiligung zum Fahrplan 2019 geäußert hatten: Ab Sonntag gibt es eine neue Spätanbindung von Schwerin an den Fernverkehr von und nach Berlin in Ludwigslust und zurück.

„Der letzte Zug der Linie RB 17 ab Wismar nach Schwerin fährt dort künftig 20 Minuten früher ab als bislang und wird bis Ludwigslust verlängert. Mit der Ankunft dort um 23.34 Uhr besteht nun täglich eine späte Umsteigemöglichkeit in den ICE nach Hamburg und freitags und sonntags in den ICE nach Berlin“, sagt Verkehrsminister Christian Pegel.

Zugleich wird ein zusätzlicher Zug um 23.56 Uhr von Ludwigslust nach Schwerin eingesetzt, der täglich auch die Passagiere des Spät-ICE aus Berlin in die Landeshauptstadt bringt.

Damit trotz der früheren Abfahrt der RB 17 von Wismar die Fahrgäste aus Richtung Lübeck um 23 Uhr in Bad Kleinen Anschluss nach Schwerin haben, wird zudem der RE 4 von Stettin mit bisheriger Endstation 22.46 Uhr in Bad Kleinen bis Schwerin verlängert und kommt dort um 23.18 Uhr an.

„Mit diesen Änderungen kommen wir dem immer wieder geäußerten Wunsch nach einer Verbindung am späten Abend von Berlin nach Schwerin nach. Mit der Änderung ist die letzte Abfahrt in Berlin nun eine Stunde später als bisher, um 22.38 Uhr“, sagt Christian Pegel und fügt hinzu: „Dank der neuen Verbindungen am Freitag- und Sonntagabend von und nach Schwerin eröffnen sich zum Beispiel auch Wochenendpendlern und –urlaubern mehr Möglichkeiten.“

Zwei weitere Punkte aus der Fahrgastbeteiligung 2018 werden mit dem „großen Fahrplanwechsel“ im Dezember 2019 umgesetzt: Montags bis freitags wird es eine zusätzliche Abendverbindung mit dem RE 1 von Schwerin nach Hamburg und zurück geben sowie eine neue Frühverbindung zwischen Bützow und Schwaan mit Anschluss nach Rostock.

Seit drei Jahren können Reisende jeweils im Frühjahr im Rahmen der Fahrgastbeteiligung der VMV den Entwurf des Fahrplans im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) fürs kommende Jahr einsehen und dazu Anregungen einbringen. Die Anregungen aus den Jahren 2017 und 2018 haben dazu geführt, dass das Land insgesamt ca. 2,4 Millionen Euro jährlich für 16 zusätzliche Verbindungen bereitstellt.

Auch 2019 haben wieder viele Bahnfahrer an der Fahrgastbeteiligung der VMV teilgenommen. Es sind 150 Hinweise und Anregungen eingegangen, die die VMV zurzeit prüft. Vorrangiges Ziel ist es, vor dem Fahrplanwechsel im Dezember den Änderungsbedarf aus Sicht der Reisenden an bestehenden Angeboten zu erkennen und möglichst umzusetzen.