Fonds „Denkzeichen 1989“ mit 50.000 Euro aufgelegt

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sollen 30 Jahre nach der Friedlichen Revolution kleinere Gedenkorte unterstützt werden, die an die Ereignisse im Jahr 1989 erinnern. Das Land hat dazu den Fonds „Denkzeichen 1989“ aufgelegt, mit dem sich das Kabinett befasst hat. Abgeleitet vom Ereignisjahr kann jedes Projekt eine Förderung von bis zu 1.989 Euro erhalten. Der Fonds umfasst insgesamt 50.000 Euro, so dass bis zu 25 Gedenkorte unterstützt werden können. Anträge auf eine Förderung können bei der Landeszentrale für politische Bildung unter https://lpb-mv.de gestellt werden.

„Das Jahr 1989 ist das Jahr, in dem sich für viele Menschen in unserem Land viel verändert hat. Wir wollen die Erinnerung an diese bewegenden Ereignisse wachhalten und jüngere Generationen daran teilhaben lassen“, betonte Staatssekretär Steffen Freiberg. „Geschichte lässt sich nicht nur an Jahreszahlen festmachen, sondern ganz konkret vor Ort und ist immer mit persönlichen Erlebnissen verbunden. Die ‚Denkzeichen 1989‛ sollen diese Orte sichtbar machen. Auf diese Weise wollen wir erreichen, dass die Ursachen und der Verlauf der Friedlichen Revolution stärker ins öffentliche Bewusstsein gelangen “, erläuterte Freiberg.

Mit dem Fonds „Denkzeichen 1989“ können freistehende Stelen, Platten, Tafeln und Säulen mit oder ohne Inschriften gefördert werden, die der Information und der Erinnerung an die Friedliche Revolution dienen. Dabei soll es sich um solche „Denkzeichen“ handeln, die beispielsweise die Lokalgeschichte im Herbst 1989 mitbestimmt haben. Förderfähig sind zudem „Denkzeichen“, die die Vorgeschichte der Friedlichen Revolution aus lokaler und regionaler Perspektive in den Mittelpunkt stellen. „Denkzeichen“, die an kirchliche und kulturelle Initiativen, der Umwelt- und Bürgerbewegung oder an die Vernetzung lokaler Initiativen erinnern, können ebenfalls finanziell unterstützt werden.

Die „Denkzeichen 1989“ sind Teil des Konzeptes „Gedächtnisort 1989“, mit dem eine Grundlage für ein breites Gedenken in diesem Jahr in Mecklenburg-Vorpommern gelegt werden soll. Neben der Veranstaltung in Waren zur Errichtung des zentralen Erinnerungsortes sollen die „Denkzeichen 1989“ ein dezentrales Gedenken im ganzen Land ermöglichen. Der Landtag hatte im Mai 2017 die Landesregierung beauftragt, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten.

Sofortiges Fangverbot für Dorsch in der Ostsee

Brüssel – Ab sofort gilt für alle gewerblichen Fischer ein Fangverbot für Dorsch in weiten Teilen der Ostsee. Das hat die Europäische Kommission heute (Dienstag) beschlossen. Der Dorschbestand in der östlichen Ostsee schrumpft laut aktueller wissenschaftlicher Untersuchungen dramatisch; ihm droht der Zusammenbruch. Das Verbot tritt sofort in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2019.

EU-Fischereikommissar Karmenu Vella erklärte: „Ein Zusammenbruch der Dorschbestände hätte katastrophale Auswirkungen auf die Existenz vieler Fischer und Küstengemeinden im gesamten Ostseeraum. Wir müssen rasch handeln, um den Bestand zum Wohl der Fische und im Interesse der Fischer wieder aufzufüllen. Deshalb hat die Kommission als rasche Reaktion auf diese unmittelbare Bedrohung Sofortmaßnahmen erlassen. Eine weitere Aufgabe besteht jedoch darin, den Bestand und seinen Lebensraum langfristig angemessen zu bewirtschaften.“

Das Verbot gilt für alle Fischereifahrzeuge und in allen Gebieten der Ostsee, in denen der größte Teil des Bestands vorkommt (d. h. die Unterdivisionen 24-26), mit Ausnahme einiger spezifischer gezielter Ausnahmeregelungen.

Zuvor hatten einige Mitgliedstaaten bereits Maßnahmen ergriffen. Da diese jedoch keine einheitliche Herangehensweise in allen betroffenen Gebieten gewährleisten, und nicht alle Mitgliedstaaten beabsichtigen, nationale Maßnahmen zu ergreifen, sind nach Ansicht der Kommission weitere Sofortmaßnahmen erforderlich.

Das Fangverbot ist ein grundlegender erster Schritt, um den gefährdeten Bestand zu schützen, doch werden die Kommission und die Mitgliedstaaten auch langfristigere Maßnahmen in Betracht ziehen, wenn die Ministerinnen und Minister im Herbst zusammenkommen, um über die Fangmöglichkeiten im nächsten Jahr zu entscheiden. Aus Wissenschaftskreisen wird neben der Fangtätigkeit auch auf viele andere Faktoren hingewiesen, die den Bestand bedrohen und gesondert behandelt werden müssen, darunter der zu niedrige Salzgehalt, die zu hohen Wassertemperaturen und zu wenig Sauerstoff sowie Parasitenbefall.

Jüngste wissenschaftliche Untersuchungen haben die Besorgnis im Hinblick auf den Dorschbestand in der östlichen Ostsee noch verstärkt. Wenn keine Maßnahmen ergriffen werden, könnte das dramatische Schrumpfen des Bestands zu dessen Zusammenbruch führen.

Internationale wissenschaftliche Gremien haben deshalb ein komplettes Fangverbot gefordert, um das Ruder herumzureißen.

Die zulässigen Fangmengen für Dorsch in der östlichen Ostsee sind seit 2014 bereits jedes Jahr gesenkt worden, und zwar von 2014 noch fast 65.000 Tonnen im Jahr 2014 auf etwa 24.100 Tonnen im Jahr 2019. Davon nahmen die Fischer in den vergangenen Jahren nur zwischen 40-60 Prozent der zulässigen Gesamtfangmenge in Anspruch, was vermutlich auf einen Mangel an Fischen in Handelsgröße zurückzuführen ist.

Wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge ist das Volumen von handelsüblich großem Dorsch (mindestens 35 cm) derzeit auf dem niedrigsten Stand seit den 1950er-Jahren. Dieses Jahr haben die Fischer bisher rund 21 Prozent ihrer verfügbaren Quote ausgeschöpft.

Über 7000 Fischereifahrzeuge aus allen acht Anrainermitgliedstaaten fangen Dorsch in der östlichen Ostsee.

Im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik kann die Kommission auf begründeten Antrag eines Mitgliedstaats oder von Amts wegen Sofortmaßnahmen zur Minderung einer ernsthaften Bedrohung der Erhaltung der biologischen Meeresressourcen erlassen. Diese Maßnahmen dürfen höchstens sechs Monate lang gelten. In der Vergangenheit hat die Kommission bereits Sofortmaßnahmen zum Schutz gefährdeter Bestände ergriffen, insbesondere zum Schutz der Sardellen im Golf von Biskaya und des nördlichen Wolfsbarschs.

EU plant kein Verbot von Kunstrasenplätzen

Brüssel – Die Europäische Kommission plant kein Verbot von Kunstrasenplätzen und arbeitet auch nicht an einem solchen Vorschlag. Richtig ist: Die Kommission prüft im Rahmen ihrer Kunststoffstrategie, wie die Menge an umweltschädlichem Mikroplastik in unserer Umwelt verringert werden kann.

In diesem Zusammenhang führt die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) derzeit unter anderem eine öffentliche Konsultation dazu durch, welche Auswirkungen eine mögliche Beschränkung des Einsatzes von Mikroplastik-Granulat hätte, das unter anderem als Füllmaterial für Kunstrasen genutzt wird.

Die Chemikalienagentur ECHA wird der Europäischen Kommission im Frühjahr 2020 ihre Ergebnisse vorlegen. Parallel läuft auch eine umfassende Folgenabschätzung der Europäischen Kommission. Die Kommission wird im kommenden Jahr prüfen, ob die Bedingungen für eine Beschränkung für Mikroplastik im Rahmen der REACH-Verordnung erfüllt sind.

Eine Beschränkung kann ein Verbot sein oder auch andere Vorgaben, um die umweltschädlichen Auswirkungen von Mikroplastik zu minimieren. Sie kann auch Übergangsbestimmungen beinhalten, um sicherzustellen, dass betroffene Akteure genug Zeit haben, sich an neue Vorgaben anzupassen.

Natürlich ist sich die Europäische Kommission der wichtigen Rolle bewusst, die Sportplätze bei der Förderung von körperlicher Bewegung, Gesundheit und sozialer Integration in der gesamten EU spielen. Bei der Ausarbeitung ihres Vorschlags wird die Kommission sicherstellen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen sowohl wirksam sind, um die Freisetzung von Mikroplastik zu verringern, als auch verhältnismäßig mit Blick auf die gesellschaftlichen Auswirkungen.

Die Konsultation der ECHA ist öffentlich. Beiträge können noch bis 20. September 2019 eingereicht werden.

Erster Vergütungstransparenzbericht des Landes

Schwerin – Nach dem Beteiligungsbericht im vergangenen Jahr legt das Finanzministerium erstmalig auch einen Vergütungstransparenzbericht vor. Damit haben die Bürgerinnen und Bürger nun die Möglichkeit, sich über die Vorstands- und Geschäftsführungsvergütungen öffentlicher Unternehmen zu informieren.

Finanzstaatssekretär Heiko Miraß stellte den Bericht heute im Kabinett vor und freute sich, dass Mecklenburg-Vorpommern zu den Ländern gehört, in denen Transparenz herrscht: „Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, zu wissen, was mit ihren Steuergeldern geschieht – und das gilt auch für die Vorstandsetagen öffentlicher Unternehmen.“

Insgesamt listet der Bericht die Bezüge in 49 von 55 öffentlichen Unternehmen. Damit kommt das Land den Vorgaben des 2016 beschlossenen Vergütungstransparenzgesetzes nach. In dem Gesetz ist geregelt, dass Vergütungen der Geschäftsleitungen offengelegt werden sollen. Das gilt für die privatrechtlichen Landesbeteiligungen ebenso wie für die landesunmittelbaren Unternehmen in der Rechtsform des öffentlichen Rechts und die Sparkassen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern. Das Landesgesetz folgt dabei den Vorgaben zur Offenlegung der Vergütungen börsennotierter Kapitalgesellschaften, die bereits seit 2005 gelten.

Der Bericht soll nicht zuletzt dem besonderen Informationsanspruch der Allgemeinheit Rechnung tragen und Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Verwendung öffentlicher Gelder herstellen. Während fast alle öffentlichen Unternehmen mittlerweile die Geschäftsführungsgehälter veröffentlichen, ist das bei den Sparkassen noch immer nicht der Fall. Zwar wurden erste Schritte unternommen, um auf eine Veröffentlichung hinzuwirken. Allerdings erfolgte bislang keine Zustimmung.

Finanzstaatssekretär Heiko Miraß: „Es ist bedauerlich, dass die Sparkassen sich immer noch beharrlich weigern, die Regeln, die für börsennotierte Banken schon lange gelten, bei uns im Land anzuwenden. Hier erwarte ich von den kommunalen Vertretern in den Aufsichtsgremien, sich noch intensiver und effektiver für eine Einhaltung des vom Gesetz vorgesehenen Verfahrens einzusetzen.“

Tessin rüstet Straßenbeleuchtung um

Tessin – Die Stadt Tessin (Landkreis Rostock) erhält vom Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von 36.534,83 Euro (Fördersatz 50 Prozent) für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung. Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen.

Vorgesehen ist, die 98 vorhandenen Quecksilberdampflampen durch hocheffiziente LED-Leuchten zu ersetzen. Die Kabel werden weiter verwendet. Unter anderen werden beispielsweise 55 Leuchten in der Rostocker Chaussee, zehn Am Wiesengrund, elf in der Straße Klein Tessin, jeweils fünf Am Wäldchen und Am Erlenbruch ausgetauscht.

Durch die Umstellung auf LED-Beleuchtung können pro Jahr rund 32.000 Kilowattstunden Strom sowie knapp 19 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.