Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg

Neubrandenburg – Immer mehr Städte tragen gern einen Namenszusatz. In unserem Bundesland wird künftig auch Neubrandenburg dazugehören. Innenminister Lorenz Caffier hat dem Oberbürgermeister der Stadt Neubrandenburg Silvio Witt die dazu erforderliche Genehmigung zugesandt, mit der Neubrandenburg den Namenszusatz „Vier-Tore-Stadt“ führen darf. „Damit kann die Stadt ihre Einzigartigkeit unterstreichen. Das stiftet Identität und stärkt auch das kommunale Selbstbewusstsein“, so Caffier.

Die Stadt Neubrandenburg besitzt das besterhaltene Bauwerk einer vollständigen mittelalterlichen Stadtbefestigung in Norddeutschland. Die vorhandene Befestigungsanlage mit ihrer 2.300 m langen kreisförmigen Stadtmauer, der Wallanlage, den Wehrtürmen und den Wiekhäusern prägt das Erscheinungsbild der Stadt wesentlich. Ein charakteristisches Element und Wahrzeichen der Stadt sind die vier Stadttore, das Friedländer Tor, das Stargarder Tor, das Neue Tor und das Treptower Tor. Sie sind regional und überregional bekannt. Die vier Tore bilden ein Alleinstellungsmerkmal für Neubrandenburg und strahlen die historische Bedeutung überregional aus.

Das Ministerium für Inneres und Europa kann gem. § 8 Absatz 4 Satz 1 Kommunalverfassung M-V auf Antrag der Gemeinde kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnungen verleihen. Eine kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnung stellt ein eigenständiges Element neben dem Gemeindenamen dar und trifft eine Aussage über den Status, die Eigenart oder Funktion der betreffenden Gemeinde in aktueller oder historischer Hinsicht.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es bereits eine Reihe von Städten und Gemeinden, die aufgrund ihres Status, ihrer Eigenart oder ihrer Funktion in aktueller oder historischer Hinsicht ein eigenständiges Namenselement genehmigt bekommen haben.

So darf sich Gnoien „Warbelstadt“ nennen (2017), Rostock erhielt den Namenszusatz „Universitätsstadt“ (2016), Ueckermünde „Seebad“ (2013), Neustrelitz ist seit 2013 „Residenzstadt“, die Stadt Neukalen „Peenestadt“ (2012), die Stadt Malchow darf sich „Inselstadt“ nennen (2011), die Stadt Ribnitz-Damgarten ist seit 2009 „Bernsteinstadt“, die Gemeinde Ankershagen hat den Namenszusatz „Schliemanngemeinde“ (2009) und Woldegk ist seit 2008 die „Windmühlenstadt“. Die Gemeinde Heringsdorf ist seit 2007 offiziell als „Ostseebad“ bekannt. Güstrow ist seit 2006 die „Barlachstadt“ und Teterow seit 2017 „Bergringstadt“.

Neue Räumlichkeiten für Polizei

Greifswald – Mit der Sanierung des Polizeihauptreviers in Greifswald, dessen Richtfest heute gefeiert wird, werden die rund 130 Mitarbeiter von Schutz- und Kriminalpolizei deutlich bessere Arbeitsbedingungen haben. Insgesamt sind 2.251 Quadratmeter Nutzfläche bei Baukosten von rund 9,5 Mio. Euro geplant.

„Diese neue Dienststelle wird ein weiteres Symbol für unsere moderne Landespolizei sein“, sagte Innenminister Lorenz Caffier. „Ich freue mich für die Beamtinnen und Beamten, dass sie künftig optimale Arbeitsbedingungen haben werden. Unsere Polizistinnen und Polizisten sind rund um die Uhr kompetente Ansprechpartner, wenn es um die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit geht. Und gerade in einer Region, die im hohen Maße vom Tourismus lebt, ist die innere Sicherheit ein nicht zu unterschätzender Standortfaktor“, so Caffier in seinem Grußwort.

Das Land wird auch in den nächsten Jahren weiter in moderne Arbeitsbedingungen für die Polizei investieren. So sind bereits rund 29,0 Mio. Euro für weitere Baumaßnahmen im kommenden Doppelhaushalt eingeplant.

Hoher Besuch in der Justizvollzugsanstalt

Justizministerin Katy Hoffmeister wird Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am 22. August 2019 in der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz begrüßen.

Neustrelitz – Das Staatsoberhaupt interessiert sich vor allem für die Arbeit des Justizvollzugs mit jugendlichen Strafgefangenen als Basis für ein Leben ohne neue Straftaten nach der Haftentlassung. Die JVA Neustrelitz hat verschiedene Bildungsangebote als wichtigen Bestandteil der Resozialisierungsmaßnahmen für die inhaftierten männlichen und weiblichen Jugendlichen sowie jungen Erwachsenen.

Die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz ist in drei Bereiche aufgeteilt: In der Jugendanstalt können bis zu 181 jugendliche Straftäter untergebracht werden. Es gibt eine Mutter-Kind-Station. Die Justizvollzugsanstalt hat Platz für 100 junge Erwachsene.

Im Jugendarrest können 14 Jugendliche betreut werden. Die Jugendlichen und jungen erwachsenen Inhaftierten werden in der JVA möglichst schnell in eine der Schul- oder Ausbildungsmaßnahmen integriert. Neben der Möglichkeit, die mittlere Reife bzw. über ein Berufsvorbereitungsjahr den Hauptschulabschluss zu erreichen, können sie sich für die Ausbildung entscheiden.

Ausgebildet wird in den Gewerken Holz, Farbe, Metall, Gartenlandschaftsbau, Hauswirtschaft, Küche und Gastronomie. Ergänzt wird das Angebot durch Ergotherapie und Förderkurse. Die JVA verfügt über eine Tierfarm.

Gute-Kita-Vertrag unterzeichnet

Schwerin – Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey, Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Landessozialministerin Stefanie Drese haben heute in Schwerin den Vertrag zur Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes in Mecklenburg-Vorpommern unterzeichnet. Das Land erhält dadurch bis 2022 rund 106 Millionen Euro zur Verbesserung der Kinderbetreuung. Mecklenburg-Vorpommern wird die Mittel zusammen mit Landesmitteln für die vollständige Abschaffung der Elternbeiträge einsetzen.

„Wir werden das erste Bundesland sein, dass die Elternbeiträge für Krippe, Kindergarten, Hort und Tagespflege komplett abschafft. Und das ganztags. Das ist die größte Familienentlastung in der Geschichte unseres Landes“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der feierlichen Unterzeichnung in der Orangerie des Schweriner Schlosses. Rund 110.000 Kinder und ihre Eltern sollen von der Abschaffung der Elternbeiträge profitieren. „Wir sind dankbar, dass wir dabei die Unterstützung des Bundes haben. Gute Kita ist eine Investition in Bildung. Wenn alle Kinder eine gute Betreuung bekommen, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern, haben sie später bessere Chancen in Schule und Beruf.“

Franziska Giffey: „Mecklenburg-Vorpommern hat sich dazu entschieden, mit den Mitteln aus dem Gute-KiTa-Gesetz und aus eigenen Mitteln, die Elternbeiträge vollständig abzuschaffen – ein wichtiger Schritt, um allen Kindern im Land Teilhabe zu ermöglichen. Ich begrüße es, dass das Land zusätzlich aus eigenen Mitteln auch in Qualitätsverbesserungen investiert. Die Verhandlungen mit den Bundesländern zeigen, dass jedes Land ganz eigene Bedarfe hat. Insgesamt erwarte ich ein gutes, ausgewogenes Verhältnis zwischen Investitionen in Qualität und Gebührenfreiheit. Alle Länder arbeiten an bester Qualität und guter Teilhabe für alle Kinder – mit den Mitteln des Bundes ergänzen wir diese Anstrengungen. Im Herbst werden wir die Verträge mit allen Ländern geschlossen haben, so dass das Geld dann fließen kann.“

„Kostenlose Bildung von Anfang an – das ist unser Versprechen an die Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern. Wir leisten damit einen wichtigen Beitrag für mehr Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit. Diese Investition ist für viele Familien, gerade für Alleinerziehende, Familien mit vielen Kinder oder mit geringem Einkommen eine enorme Entlastung. Neben der Elternbeitragsfreiheit investieren wir als Land 6,8 Millionen Euro jährlich zusätzlich für die Qualität in der Kindertagesförderung“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese. Ein weiterer Schwerpunkt des Landes sei die Sicherung des Fachkräftebedarfs. „Da, wo manche Länder hinwollen, da sind wir bereits: Dazu zählen Maßnahmen wie die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen und der neue praxisintegrierte Ausbildungsgang ´Staatlich anerkannter Erzieher/in für 0 bis 10-Jährige`, den Mecklenburg-Vorpommern bereits zum Ausbildungsjahr 2017/18 auf den Weg gebracht hat.“ Auch damit sei das Land Vorreiter.

Im Rahmen des Gute-KiTa-Gesetzes stellt der Bund den Ländern bis 2022 rund 5,5 Milliarden Euro zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren zur Verfügung. Jedes Bundesland hat seine eigenen Stärken und Entwicklungsbedarfe. Darum ist das Gesetz wie ein Instrumentenkasten aufgebaut: Die Länder entscheiden selbst, in welche Maßnahmen investiert werden soll. In einem Vertrag halten der Bund und das jeweilige Bundesland fest, wie das Gute-KiTa-Gesetz vor Ort umgesetzt werden soll und wie es die jeweils eingesetzten Landesmittel ergänzt.

Das Gute-KiTa-Gesetz wurde im Dezember 2018 beschlossen. Es trat zum 01.01.2019 in Kraft. Die Bundesmittel fließen, sobald alle Länder einen Vertrag über die Umsetzung abgeschlossen haben. Sie sind in das Jahr 2020 übertragbar.

Mecklenburgische Glaswerkstatt

Waren(Müritz) – Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph hat sich am Montag in der Mecklenburgischen Glaswerkstatt in Waren (Müritz) bei einem Rundgang über Aktivitäten des Unternehmens informiert.

„Das Unternehmen knüpft an die Glastradition des 18.und 19. Jahrhunderts der Müritzregion an und zeigt Interessierten die hohe Kunst der Glasveredlung. Als Besonderheit verbindet die Mecklenburgische Glaswerkstatt den Besuch in den Ausstellungsräumen mit attraktiven Ausflugsangeboten, die im engen Verbund mit den touristischen Anbietern entstanden sind. So bietet sich den Gästen ein vielfältiges Komplettpaket, das dazu beitragen kann, die Aufenthaltsdauer zu verlängern. Insgesamt profitieren dann auch weitere touristische und gewerbliche Unternehmen. Das stärkt die Wirtschaftskraft der Region“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph.

Die Mecklenburgische Glaswerkstatt ist eine Filiale der Thüringer Kristallhof GmbH (Hauptsitz Stadtrode-Gernewitz). Das Unternehmen bietet Bleikristall, Glas und Geschenkartikel aus eigener Produktion sowie aus weiteren deutschen Glashütten an. Die Mecklenburgische Glaswerkstatt ist zudem seit vielen Jahren als Aussteller auf der „mitteldeutschen handwerksmesse“ in Leipzig aktiv. Mecklenburg-Vorpommern ist dort regelmäßig mit seinen Handwerksbetrieben auf einem Landesgemeinschaftsstand vertreten, um für die Wirtschaftskraft des Landes zu werben.

„Um einen hohen Bekanntheitsgrad zu erzielen und den Kundenkreis zu erweitern, ist es unerlässlich für Betriebe, auf Messen präsent zu sein. Hier bietet sich die Chance, die selbst hergestellten Produkte fassbar zu zeigen sowie für Tradition, Qualität und Moderne zu werben. Diese Chance sollten noch mehr Unternehmen ergreifen“, sagte Rudolph.

Das Land unterstützt im Rahmen der branchenbezogenen gemeinschaftlichen Messeteilnahmen von Unternehmen des Landes auf überregionalen Messen in Deutschland und auf Messen im Ausland.

Im Zeitraum Januar bis Mai 2019 wurden im Heilbad Waren (Müritz) über 56.000 Ankünfte (+28,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum) und rund 201.000 Übernachtungen (+17,0 Prozent) verzeichnet. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer lag in den ersten fünf Monaten des Jahres bei 3,6 Nächten (MV: 3,6 Nächte).

In ganz Mecklenburg-Vorpommern waren es von Januar bis Mai 2019 knapp 2,6 Millionen Ankünfte (+7,2 Prozent zum Vorjahrszeitraum) und knapp 9,3 Millionen Übernachtungen (+9,8 Prozent).