Landespolizei erhält 13 neue Transporter

Schwerin – Neue Ausstattung für die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern: Lorenz Caffier, Minister für Inneres und Europa MV, hat heute im Polizeizentrum Schwerin 13 neue Funkstreifenwagen an die Beamtinnen und Beamten übergeben.

„Neue Fahrzeuge mit moderner Technik sind für die erfolgreiche Arbeit einer zukunftsfähigen Polizei essenziell“, sagte Minister Lorenz Caffier bei der Übergabe: „Die neuen Wagen werden dabei helfen, noch mehr Sicherheit in unserem Land zu gewährleisten. Zudem schaffen wir eine zeitgemäße Arbeitsumgebung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“

Die Transporter vom Typ Mercedes-Benz Vito sind wie alle neuen Fahrzeuge im Streifendienst mit der signalgelben Folierung im VESBA-Design ausgestattet, die durch Reflektion für eine deutlich bessere Sichtbarkeit bei Tag und Nacht sorgt. „Ich wünsche den Beamtinnen und Beamten mit ihren neuen Streifenwagen immer eine gute Fahrt und hoffe, sie kommen aus all ihren Einsätzen unbeschadet zurück nach Hause“, so Caffier abschließend.

Die neuen Fahrzeuge gehen an die Polizeiinspektionen Anklam, Stralsund, Güstrow, Wismar und Rostock sowie an die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes M-V.

Regionale Schweineschlachtung in MV

Schwerin – „Wenn wir die Tierhaltung in der Fläche erhalten und die regionale Wertschöpfung stärken wollen, dann brauchen wir dazu auch die nötigen Schlachtkapa­zitäten im Land“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute nach Gesprächen mit Verbänden über die Zukunft der Schweineschlachtung in Mecklenburg-Vorpommern. Am Freitag hatte er bereits mit der Geschäftsführung der Danish Crown Teterower Fleisch GmbH gesprochen.

Danish Crown hatte die Einstellung der Schweine­schlachtung am Standort Teterow zum 30.08.2019 angekündigt. Das Ende der Schweineschlachtung am einzig verbliebenen großen Schlachthof im Land würde dazu führen, dass die kleinen und mittelständischen Betriebe auf deutlich weiter entfernte Schlachthöfe ausweichen müssten. Auch die Bemühungen um mehr Tierwohl würden so mit Füßen getreten, so Backhaus.

Im Ergebnis der heutigen Gespräche gelte es jetzt, drei Dinge aktiv anzugehen, bekräftigte Backhaus. Erstens werde er mit Danish Crown und den Wirtschafts­partnern weiterhin Gespräche führen. „Vielleicht gelingt es uns doch noch, das scheinbar Unmögliche möglich zu machen und eine Lösung für den Erhalt der Schweineschlachtung in Teterow zu finden“, zeigte sich Backhaus weiter kämpferisch.

Zweitens werde man prüfen, ob zur Stärkung der Regionalität und des Tierwohls die Kapazitäten der vorhandenen 29 kleineren Schlachtbetriebe erweitert werden können.

„Und drittens sind wir auch bereit, den Neubau eines Schlachtbetriebes mit Fördermitteln zu unterstützen. Aber nochmal: dazu braucht es ein tragfähiges Wirtschaftskonzept“, so der Minister.

In der Vergangenheit hatte es bereits Anfragen und Gespräche mit Investoren zur Etablierung kleinerer Schlachtstätten in Mecklenburg-Vorpommern gegeben. Diese blieben bislang jedoch ohne konkrete Ergebnisse. „Die Landesregierung hat nach wie vor ein großes Interesse an einem regionalen Schlachthof zur Umsetzung von Qualitätsfleischprogrammen und würde die Wirtschaft auch mit allen verfügbaren Mitteln unterstützen. Aber die Initiative muss aus der Wirtschaft kommen“, betonte der Minister nochmals.

Entwurf zum Finanzausgleichsgesetz beraten

Schwerin – Das Kabinett hat sich heute in einer ersten Beratung mit dem Gesetzentwurf des Ministeriums für Inneres und Europa zur Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) befasst. Mit ihm wird die Finanzverteilung sowohl zwischen Land und Kommunen als auch innerhalb der kommunalen Ebene nachhaltig neu geregelt und der kommunale Finanzausgleich bedarfsgerechter ausgestaltet, um so der unterschiedlichen Gemeindestruktur und der Ungleichheit im Land zwischen großen Städten mit übergemeindlichen Aufgaben, kleineren Städten und Gemeinden in wirtschaftlich prosperierenden Regionen und Gemeinden in ländlichen Regionen besser gerecht zu werden.

Innenminister Lorenz Caffier: „Das neue Finanzausgleichssystem wird besser zu unserer kommunalen Gebietsstruktur passen. Wir werden den bestehenden großen Ungleichheiten in der kommunalen Familie im Hinblick auf die Wirtschafts- und Steuerkraft durch eine andere Verteilung der Finanzmittel besser berücksichtigen können. Dies führt natürlich auch dazu, dass steuerstarke Kommunen etwas mehr als bisher an steuerschwache Kommunen abgeben müssen. Die Menschen im Land sollen in ihrer Stadt oder in ihrem Dorf möglichst gleichwertige Leistungen von ihrer Kommune in Anspruch nehmen können. Insgesamt schaffen wir mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz insbesondere für den ländlichen Raum ganz neue Gestaltungsspielräume durch die Einführung einer Infrastrukturpauschale. Das Land unterstützt so die Kommunen bei der Behebung ihrer Investitionsdefizite. Darüber hinaus steht für das Land ein nachhaltiges Entschuldungsprogramm im Vordergrund.

Trotz der von kommunaler Seite kritisierten Änderung der kommunalen Beteiligungsquote werden die Kommunen aufgrund einer veränderten Finanzpolitik des Landes in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt 85 Millionen Euro mehr zur Verfügung haben, als nach den ersten Gesprächen zwischen Landesregierung und Vertretern der kommunalen Landesverbände im Frühjahr, vor den Kommunalwahlen, zugesagt.

Insgesamt wird die Gesamtfinanzausstattung der Kommunen im Jahr 2020 aufgrund des Steuerwachstums von Land und Kommunen sowie der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen im Vergleich zum Jahr 2018 voraussichtlich um rund 314,5 Millionen Euro steigen, im Vergleich zum laufenden Jahr 2019 um 298,6 Millionen Euro.“

Das bestehende Schlüsselzuweisungssystem wird auf ein Zwei-Ebenen-Modell umgestellt, bei dem die Finanzzuweisungen nach Gemeindeaufgaben und Kreisaufgaben unterteilt werden. Bei der Verteilung der Finanzmittel für die Gemeinden wird die Einwohnerzahl, die Steuerkraft der Gemeinden, die besondere Belastungen der Zentren, die Anzahl der Kinder und die Belastung durch einen überdurchschnittlichen Bevölkerungsrückgang berücksichtigt. Bei der Kreisebene werden die aufgrund hoher Sozialausgaben entstehenden Finanzbedarfe besser austariert.

Ein weiteres Ziel der Novelle ist die Stärkung der Eigenfinanzierungskraft der Kommunen, um so mehr Investitionen vor Ort zu ermöglichen – in die Kita, in die Schule oder in die Feuerwehr. Dazu fließt deutlich mehr Geld in die kommunalen Haushalte. Damit die Kreise, Städte und Gemeinden verstärkt in ihre Infrastruktur investieren können, unterstützt das Land die kommunale Ebene durch eine Infrastrukturpauschale. Dazu stellt das Land dauerhaft 60 Mio. Euro zusätzlich bereit, für den Zeitraum 2020 bis 2022 sogar 100 Mio. Euro. Jede Kommune erhält dadurch, unabhängig von ihrer jeweiligen Haushaltssituation, Mittel für wichtige Investitionen. Zusätzlich zu den Finanzausgleichsleistungen wird die nachhaltige Entschuldung der Kommunen fortgesetzt. Deshalb wird es auch besondere Hilfen für finanzschwache Kommunen zum Abbau ihrer Altschulden geben. Die „Ärmsten der Armen“, die mehrere Jahre den jahresbezogenen Haushaltsausgleich nicht erreicht haben, werden zudem durch Sonderzuweisungen unterstützt.

Der Gesetzentwurf geht nun in die Verbandsanhörung, bevor das Kabinett sich ein zweites Mal im Oktober damit befassen wird.

Arbeit des Beratungs- und Hilfenetzes gewürdigt

Schwerin – „Mecklenburg-Vorpommern verfügt auch im bundesweiten Vergleich über ein gutes Beratungs- und Hilfenetz für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt. Dies liegt in aller erster Linie an der sehr guten Arbeit der 80 engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gesamten Land“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese anlässlich der heutigen Vorstellung eines Maßnahmenkataloges des Beratungs- und Hilfenetzes zur Istanbul-Konvention.

Mit der 2018 in Kraft getretenen Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland sich, auf allen staatlichen Ebenen (Bund, Länder und Kommunen) den Schutz von Frauen und anderen Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt zu stärken und weitere Maßnahmen zu Prävention, Intervention und Unterstützung zu ergreifen.

„In Mecklenburg-Vorpommern machen wir genau das und entwickeln unsere Angebote Schritt für Schritt weiter“, so Drese. Dazu gehöre die Fortschreibung des Landesaktionsplans zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt und auch mehr Information und Aufklärung, um die Betroffenen besser erreichen zu können.

Die Ministerin hob besonders die Arbeit der Frauenschutzhäuser im Land hervor. Drese: „Die neun Frauenhäuser haben eine herausragende Bedeutung für den Gewaltschutz von Frauen und deren Kindern. Deshalb haben wir den Landeszuschuss für die personelle Ausstattung der Frauenhäuser seit dem vergangenen Jahr um 20 Prozent erhöht. Unser nächstes Ziel ist der bedarfsgerechte barrierefreie Ausbau der Einrichtungen.“

Auch bei der finanziellen Ausstattung für alle Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes ist nach Ansicht von Ministerin Drese einiges angeschoben worden: „Seit 2018 dynamisieren wir die Personal- und Sachkosten um 2,3 Prozent pro Jahr. Damit können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser bezahlt werden. Und wir erwarten auch, dass Kommunen und Träger ähnliche Anstrengungen unternehmen, um faire Gehälter zu ermöglichen.“

Insgesamt stehen nach Angaben von Ministerin Drese Betroffenen in Mecklenburg-Vorpommern neben den Frauenhäusern fünf Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking mit angeschlossener Kinder- und Jugendberatung, fünf Fachberatungsstellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt, acht Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt sowie eine Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung zur Verfügung.

Freie Wohlfahrtspflege

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese stellte heute ihren Entwurf für ein Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz (WoftG) vor, der nach erfolgter Beschlussfassung durch das Landeskabinett nun in die Landtagsberatungen geht.

„Ich verfolge mit der Gesetzesinitiative ganz klare Ziele: Mehr Transparenz, Steuerung und Verlässlichkeit im Bereich der Wohlfahrtsfinanzierung“, betonte Ministerin Drese im Rahmen der Landespressekonferenz.

Der Gesetzentwurf beruht auf drei Säulen. So sollen die in der LIGA organisierten Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege für ihre steuernden, koordinierenden und beratenden Tätigkeiten Landesmittel zukünftig nach einem klar definierten Verteilungsschlüssel erhalten. Dieser umfasst einen Sockelbetrag in Höhe von 40 Prozent für jeden in der LIGA organisierten Verband und einem sich an der Beschäftigtenzahl orientierenden Aufstockungsbetrag in Höhe von 60 Prozent des jährlichen Gesamtbetrages.

Drese: „Damit bekennen wir uns zur wichtigen Arbeit der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege im sozialstaatlichen Gefüge und sorgen für zeitgemäße, transparente Regelungen zur Aufteilung der Landesmittel.“

Der Gesetzentwurf sieht zudem Berichtspflichten der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege gegenüber dem Sozialministerium und dem Landtag vor, die an die Stelle der bisherigen Verwendungsnachweisverfahren treten.

Die zweite Säule des Gesetzentwurfes beinhaltet eine neue Grundlage für die dauerhafte und verlässliche finanzielle Beteiligung des Landes an der sozialen Beratung und der Gesundheitsberatung. „Wir wollen einen Paradigmenwechsel – weg von der bisherigen, zumeist einjährigen, kleinteiligen Projektförderung, hin zur Zuweisung der Landesmittel an die Landkreise und kreisfreien Städte zur Weiterleitung an die Träger. Dies stärkt kommunale Planungs-, Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume“, so Drese.

Der Gesetzentwurf sieht durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ein zeitversetztes Inkrafttreten der Regelungen zur Neustrukturierung der Finanzierungsstrukturen der sozialen und Gesundheitsberatung zum 1. Januar 2021 vor. Drese: „Damit nehmen wir auf die Belastungen der örtlichen Sozialämter Rücksicht und verschaffen den Landkreisen und kreisfreien Städten Raum und Zeit für eine fundierte, sozialplanerische und vor allem auch haushalterische Aspekte berücksichtigende Vorbereitung.“

Im dritten Abschnitt schafft der Gesetzentwurf die Grundlagen für mehr Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege. „Wir werden eine Transparenz- sowie eine Zuwendungsdatenbank einführen. Diese informieren in verständlicher, übersichtlicher und öffentlich leicht zugänglicher Form über die Ziele, Werte und Motive sowie über Unternehmensstrukturen und die Arbeitsweisen der Träger sozialer Arbeit. Außerdem erhält die Öffentlichkeit dadurch Auskünfte über die Herkunft, den Einsatz und die Verwendung finanzieller Ressourcen. Ich bin überzeugt davon, nur durch Transparenz und Information kann verloren gegangenes Vertrauen innerhalb der Wohlfahrt zurückgewonnen werden“, betonte die Ministerin.

Dabei besteht für Zuwendungsempfänger eine Beteiligungspflicht an der Transparenzdatenbank bei Zuwendungen in Höhe ab 25.000 Euro jährlich.

Drese: „Mit dem Gesetz will das Land sich zudem für die Schaffung und den Erhalt guter Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen in MV einsetzen. So soll gesetzlich festgeschrieben werden, dass das Land, die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Träger der Freien Wohlfahrtspflege im Rahmen ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung auf angemessene, tarifvertragliche bzw. tariforientierte Beschäftigungsbedingungen hinwirken.“

Der Gesetzentwurf sieht auch vor diesem Hintergrund eine Erhöhung der für soziale und Gesundheitsberatung zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Landes vor. So ist eine Steigerung der Haushaltsansätze von derzeit 5,1 Millionen Euro auf rund 5,77 Millionen Euro in 2020 und 2021 sowie 6,1 Millionen Euro in 2022 und 2023 veranschlagt.

Neue Staatssekretärin

Ministerpräsidentin Schwesig ernennt Susanne Bowen zur Staatssekretärin

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat im Anschluss an die heutige Kabinettssitzung Susanne Bowen zur neuen Staatssekretärin im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern ernannt. Sie wird dort insbesondere für die Bereiche Wissenschaft und Kultur zuständig sein.

„Ich wünsche der neuen Staatssekretärin viel Erfolg bei ihrer neuen Aufgabe. Susanne Bowen stammt aus dem Land. Sie bringt aus ihrer Zeit als Kanzlerin der Hochschule Stralsund viel praktische Erfahrung aus dem Hochschulbereich mit in ihr neues Amt. Ich bin deshalb sicher, dass sie an der Seite von Bildungsministerin Martin ihre Aufgaben gut meistern wird“, sagte die Ministerpräsidentin im Anschluss an die Kabinettssitzung.

Susanne Bowen wurde am 23. Juli 1979 in Wismar geboren. Nach dem Abitur in der Hansestadt studierte sie Rechtswissenschaften in Bonn, Göttingen, Paris und Kaliningrad. Nach dem 1. Staatsexamen absolvierte sie ihr Rechtsreferendariat in Schleswig-Holstein mit Stationen in Tallinn und in der Deutschen Botschaft in Moskau. Nach dem 2. Staatsexamen stieg Susanne Bowen Anfang 2009 als Juristin im Staatlichen Schulamt Neubrandenburg in das Berufsleben ein.

Anschließend war sie von Ende 2009 als Justitiarin und ab März 2010 gleichzeitig auch als Leiterin des Dezernats Studierendenservice für die Fachhochschule Stralsund tätig. Von Dezember 2010 bis Dezember 2018 war sie Kanzlerin der Fachhochschule bzw. Hochschule Stralsund. Ab 2013 studierte sie berufsbegleitend Hochschul- und Wissenschaftsmanagement als Weiterbildungsstudium an der Hochschule Osnabrück.

Land informiert über Digitalisierung

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Christian Pegel haben heute das „DigiMobil“ der Landesregierung der Öffentlichkeit präsentiert. Mit dem Mobil will die Landesregierung zusätzlich zur Plattform digitalesmv.de über ihre Digitale Agenda sowie neue technische Entwicklungen informieren.

„Die Digitalisierung ist eine große Chance für Mecklenburg-Vorpommern. Darüber will die Landesregierung mit dem DigiMobil noch besser informieren. Wir zeigen, wie wir mit der Digitalen Agenda die Digitalisierung in nahezu allen Bereichen voranbringen wollen. Und das Mobil informiert auch auf sehr anschauliche Weise, welche neuen technischen Möglichkeiten es gibt“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

„Mit dem DigiMobil können wir die Vielfältigkeit der Digitalisierung in jeden Winkel unseres Landes bringen. Gerade die Mitmachstationen werden dafür sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger den digitalen Wandel hautnah erleben können – so bekommt die Digitalisierung Gestalt. Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist die digitale Agenda der Landesregierung in Ihrer Gänze darzustellen und diese so jedem greifbar und begreifbar zu machen“, sagte Minister Pegel.

„Jetzt wird es darum gehen eine Tour zu gestalten, damit das DigiMobil auch wirklich zu den Bürgerinnen und Bürgern kommt. Wir werden auf Volksfesten zu finden sein, auf Messen und an Schulen. Dazu haben die Unternehmerinnen und Unternehmer in unserem Land die Möglichkeit das DigiMobil anzufragen, um auch Ihren Angestellten die Facetten der Digitalisierung zu zeigen“, so Pegel weiter.

Im DigiMobil können sich die Besucherinnen und Besucher mit Hilfe von Augmented und Virtual Reality beispielsweise darüber informieren, wie die Landesregierung die Digitalisierung von Schulen vorantreibt und welche neuen Möglichkeiten sich bei der medizinischen Versorgung eröffnen. Informationen gibt es auch über den Ausbau des schnellen Internets, die neuen digitalen Innovationszentren und über technische Möglichkeiten in den eigenen vier Wänden.

Das DigiMobil geht bereits in dieser Woche auf Tour. Erste Station ist am 29.8.die Veranstaltung Business 4.0. in der Rostocker Stadthalle. Am 7.9. wird das Mobil beim Stralsunder Tag des Mittelstandes zu Gast sein. Die Kosten für das Leasing des Fahrzeugs und die Ausstattung des Mobils mit modernster digitaler Technik liegen bei 152.000 Euro.

Mittelstandsbericht im Kabinett vorgestellt

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hat am Dienstag den Mittelstandsbericht 2019 im Kabinett vorgestellt.

„Die mittelständischen Unternehmen bringen unser Land wirtschaftlich voran. Einmal mehr wird deutlich, welche Bedeutung beispielsweise die Unternehmen des Baus, Handwerks, Handels, Tourismus sowie der Gesundheitswirtschaft, Dienstleistungen und Industrie für unser Land haben. Wir sind in vielen wirtschaftlichen Bereichen auf einem soliden Wachstumskurs. Volle Auftragsbücher, motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und wachsende Unternehmen sind die Basis für die positive wirtschaftliche Entwicklung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

99,5 Prozent aller Unternehmen des Landes gehören quantitativ zu den kleinen und mittleren Unternehmen. Diese Unternehmen sind Arbeitgeber für 79,9 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. „Es sind gerade die kleinen und mittleren Unternehmen, die Mecklenburg-Vorpommern wirtschaftlich prägen. Sie sorgen für Wertschöpfung und vor allem für Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt“, so Glawe weiter. Mit 44,9 Milliarden Euro wurde 2018 das historisch höchste Bruttoinlandsprodukt des Landes erzielt (Vergleich 1991: rund 14,1 Milliarden Euro).

Die Zahl der Arbeitslosen lag in Mecklenburg-Vorpommern im Jahresdurchschnitt 2018 bei 65.000. Dies war die geringste jahresdurchschnittliche Arbeitslosenzahl seit der Wiedervereinigung. Allein in den vergangenen zwei Jahren (Jahresdurchschnitt 2016: 80.400) ist die Arbeitslosenzahl um 15.400 Personen bzw. 19,2 Prozent gesunken.

„Die Beschäftigung wurde wesentlich aufgebaut“, sagte Wirtschaftsminister Glawe. In Mecklenburg-Vorpommern gab es im Jahresdurchschnitt 2017 insgesamt 756.600 Erwerbstätige. Gegenüber dem Stand von 2015 erhöhte sich die Zahl der Erwerbstätigen um 1,8 Prozent. „Die Geschäfte laufen, auch wenn die außenwirtschaftlichen Unsicherheiten – wie die Abkühlung der Weltwirtschaft, Handelskonflikte sowie die unklare Lage beim Brexit – größer geworden sind“, machte Minister Glawe deutlich.

Die Schwerpunkte der Wirtschaftspolitik werden weiter vorangetrieben. „Es besteht noch Nachholbedarf beim Aufbau unserer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, um die Grundlagen für weitere Arbeitsplätze und für höhere Löhne und Einkommen zu schaffen. Wichtige Themen sind dabei die Stärkung der Industrie, der Ausbau der Gesundheitswirtschaft, die Erhöhung der Markt- und Exportfähigkeit der Unternehmen sowie die Intensivierung von Forschung und Entwicklung“, erläuterte Glawe weiter.

„Die Unternehmensnachfolgen, die Fachkräftesicherung und Mobilisierung von Potenzialen für Arbeit und Beschäftigung gehören zu den drängendsten Herausforderungen der heimischen Wirtschaft. Wir wollen, dass mehr Menschen das ganze Jahr in Arbeit sind“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe. „Es ist wichtig, dass Mecklenburg-Vorpommern noch stärker als Wirtschaftsstandort auch über die Region hinaus wahrgenommen wird. Jede Neuansiedlung und Erweiterung schafft und sichert dabei Arbeitsplätze bei uns im Land.“

Das Gesetz zur Mittelstandsförderung in Mecklenburg-Vorpommern sieht mindestens zweimal in einer Wahlperiode ein Bericht über die Lage der mittelständischen Wirtschaft vor. Der aktuelle Mittelstandsbericht fasst die Lage der mittelständischen Wirtschaft in den Jahren 2017 und 2018 im Land zusammen. Der Bericht stellt die Mittelstandspolitik der Landesregierung mit den eingeleiteten und durchgeführten Fördermaßnahmen sowie ihrer jeweiligen Zielsetzung und Ergebnisse der beteiligten Ministerien dar. Hierzu zählen neben dem Wirtschaftsministerium das Bildungs-, Energie-, Sozial- sowie Landwirtschaftsministerium und die Staatskanzlei.

Kunst im Finanzministerium

Schwerin – Eine besondere Ausstellungseröffnung gibt es heute im Finanzministerium: Gemeinsam mit Staatssekretär Heiko Miraß eröffnet Finanzminister Reinhard Meyer eine Ausstellung des Pommerschen Künstlerbundes, die die Ergebnisse eines deutsch-polnischen Künstlerworkshops auf Schloss Ludwigsburg zeigt.

Schloss Ludwigsburg blickt mittlerweile auf eine wechselvolle über 400-jährige Geschichte zurück. Das Land hat daher erst kürzlich beschlossen, dieses letzte weitgehend im Original erhaltene Schloss der pommerschen Herzöge zu sanieren, so dass es als Museum genutzt und Geschichte dort erlebt werden kann, wo sie geschah.

Ganz bewusst vor der Sanierung lud der Pommersche Künstlerbund zu einem Workshop nach Ludwigsburg. Mit seinem Projekt führte er Künstler dies- und jenseits der Oder an dem symbolträchtigen Ort Ludwigsburg zusammen. Hier hatten die deutschen und polnischen Künstler auf neutralem Terrain – nämlich der Kunst – Raum für Austausch und Verständigung

Die unterschiedlichen Zugänge zum gleichen Motiv führten zu äußerst unterschiedlichen Ergebnissen und sind in der aktuellen Ausstellung im Finanzministerium noch bis Oktober während der Geschäftszeiten zu besichtigen.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Was der Pommersche Künstlerbund insbesondere in Ludwigsburg leistet, ist weit mehr als ‚nur‘ Erinnerungsarbeit. Es geht nicht allein um den Blick zurück, sondern vor allem um den Blick nach vorn – in eine gemeinsame Zukunft.“