Berufliche Orientierung an den Schulen

Rostock – Mecklenburg-Vorpommern verstärkt die Berufliche Orientierung in der gymnasialen Oberstufe. Im kommenden Schuljahr wird Berufliche Orientierung in der Qualifikationsphase sogar Schulfach. Dann steht es für die Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 11 als Grundkurs auf dem Stundenplan. Bereits zum Schuljahr 2017/2018 hatte das Land die Berufs- und Studienorientierung an den Schulen neu geordnet. Seitdem zählt u. a. eine fundierte Berufsorientierung an Gymnasien dazu. Die Berufliche Orientierung nahm auch der diesjährige Schulkongress heute im Audimax der Universität Rostock in den Blick, bei dem sich 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgetauscht haben.

„Eine gute Berufliche Orientierung in der Schule ist wichtig, weil Schülerinnen und Schülern heutzutage viele Wege offen stehen“, betonte Bildungsministerin Bettina Martin. „Dabei kommt es darauf an, dass wir Jugendliche beim Übergang von der Schule in den Beruf noch besser begleiten. Es geht darum, Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, die Weichen für eine selbstbestimmte Zukunft zu stellen. An unseren Schulen passiert da schon sehr viel. So bieten Lehrerinnen und Lehrer an Regionalen Schulen, Gymnasien und Gesamtschulen gemeinsam mit Partnern, zum Beispiel aus der Wirtschaft, zahlreiche Projekte und Aktivitäten zur Beruflichen Orientierung an. Ausbildung und Studium sind gleichwertige Perspektiven. Dieses Signal soll vom Schulkongress heute ausgehen“, sagte Martin.

Auf dem Schulkongress wurde den Lehrerinnen und Lehrern auch das neue landesspezifische Handbuch „Berufliche Orientierung wirksam begleiten – Module für die gymnasiale Oberstufe in Mecklenburg-Vorpommern“ vorgestellt. Erarbeitet wurde es von der Stiftung der Deutschen Wirtschaft und der Bundesagentur für Arbeit. In Zusammenarbeit mit dem Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) des Bildungsministeriums wurde das Handbuch an die Besonderheiten des Landes angepasst. Mecklenburg-Vorpommern folgt damit der Praxis der anderen 15 Länder. Finanziert wurde das Projekt in MV durch die Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit in Kiel.

„Die Herausforderungen für Abiturientinnen und Abiturienten am Übergang von der Schu­le in den Beruf sind aktuell größer denn je“, sagte die Chefin der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, Margit Haupt-Koopmann. „Auf der einen Seite die Vielfalt an möglichen Ausbildungs- und Studienangeboten – es gibt mehrere tausend Studiengänge und über 350 Ausbil­dungsberufe – auf der anderen Seite junge Menschen mit ihren jeweiligen Talenten und Vor­lieben. Beides muss miteinander abgeglichen und möglichst in Einklang gebracht werden. Ausgerichtet an diesem Anspruch haben wir gemeinsam für Mecklenburg-Vorpommern das vor­liegende Handbuch erstellt. Es ist eine wahre ‚Fundgrube‘, die packende Unter­richts­einheiten, tolle Ideen und fundierte Informationen enthält.“

Saskia Wittmer-Gerber von der Stiftung der Deutschen Wirtschaft hebt hervor: „Durch unsere langjährigen Erfahrungen aus verschiedenen Förderprogrammen für junge Menschen wissen wir, wie entscheidend eine intensive Begleitung am Übergang von der Schule ins Berufsleben ist. Wir freuen uns sehr, dass wir die aus dieser Erfahrung entstandenen Konzepte und Methoden jetzt weitertragen können und so gemeinsam mit den vielen beteiligten Partnern alle Schülerinnen und Schülern der gymnasialen Oberstufe in Mecklenburg-Vorpommern in der Beruflichen Orientierung unterstützen können.“

Selbstbestimmung am Lebensende

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese eröffnete heute den Hospiz- und Palliativtag 2019 in Wittenburg. Im Fokus der diesjährigen Veranstaltung stand die gesundheitliche bzw. vorausschauende Versorgungsplanung, „Advanced Care Planning“. „Das ist ein immer wichtiger werdendes Thema. Die Gewährleistung der Selbstbestimmung am Lebensende, so wie es in der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen festgeschrieben ist, muss im Mittelpunkt aller Bemühungen stehen“, erklärte Drese in ihrem Grußwort.

Die Sozialministerin führte aus, dass dies gelingen würde, wenn jede stationäre Pflegeeinrichtung ein konkretes Konzept zur Sterbebegleitung der Bewohnerinnen und Bewohner entwickelt. „So ein Konzept muss festschreiben, wie sich die Zusammenarbeit mit den umliegenden Versorgern kooperativ gestaltet oder wie eine individuelle Sterbebegleitung z.B. zu Hause mit dem eigenen Personal gewährleistet werden kann.“ Entscheidende Voraussetzung für die richtige Versorgung sei eine starke Vernetzung der Akteure, so Ministerin Drese.

Mit dem 2015 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung wurde die gesetzliche Grundlage für das Advanced Care Planning geschaffen. Das Gesetz enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, die die Versorgung von Menschen in der letzten Lebensphase verbessern und einen flächendeckenden Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung fördern.

Ministerin Drese informierte, dass sich bereits gute Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt haben: „Vielerorts existieren Informations- und Beratungsangebote, zum Beispiel durch Hospizvereine, Palliativärzte oder Pflegeeinrichtungen. Versicherte haben einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkassen bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung. Nicht immer ist dies aber hinreichend bekannt. Veranstaltungen wie heute helfen deshalb dabei, dieses Thema stärker in die Öffentlichkeit zu bringen.“

Organisiert wird die regelmäßig stattfindende Veranstaltung von der Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz und Palliativmedizin M-V (LAG). Die LAG ist ein Zusammenschluss der im Bereich Hospiz- und Palliativmedizin tätigen Dienste und Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern. Hierzu zählen ambulante Hospizdienste, stationäre Hospize, Träger von Hospizdiensten, Palliativstationen, SAPV-Teams und Einzelmitglieder. Ziel der LAG ist die Förderung der Hospizarbeit und Palliativversorgung in Mecklenburg-Vorpommern und die Verknüpfung der einzelnen Dienste untereinander. Sie wurde im November 2000 gegründet.

10 Jahre Institut für Allgemeinmedizin

Rostock – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe hat am Sonnabend dem Institut für Allgemeinmedizin der Universitätsmedizin Rostock zum zehnjährigen Bestehen gratuliert.

„Hausärzte übernehmen eine wichtige Schlüsselfunktion in der Behandlung Erkrankter. Sie sind oftmals erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen und auch seelischen Problemen, geben Rat und initiieren die ersten Behandlungsschritte. Das Institut für Allgemeinmedizin trägt mit seinem umfangreichen Aus- und Weiterbildungsangebot für Mediziner einen erheblichen Anteil an der hohen Qualität der Ärzte im Land“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Das Institut für Allgemeinmedizin engagiert sich in der Ausbildung von Studierenden sowie in der allgemeinmedizinischen Forschung. Zudem unterstützt es die Verbundweiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin an der Universitätsmedizin Rostock. Für Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) bietet das Kompetenzzentrum pro Jahr acht landesweite Weiterbildungstage an.

Neben allgemeinmedizinisch-ärztlichen Themen werden auch weitere Aspekte wie z. B. Praxismanagement, Teamleitung sowie intra- und interprofessionelle Zusammenarbeit bearbeitet.

„Wir wollen die Allgemeinmedizin auf einem hohen Qualitätsniveau weiterentwickeln. Dabei unterstützt das Institut für Allgemeinmedizin mit seinen Aus- und Weiterbildungen, die neben den medizinischen Aspekten auch wichtige Elemente wie beispielsweise die Arzt-Patienten-Kommunikation trainieren. Im Anschluss an die Ausbildung muss es gelingen, die Medizinstudierenden für eine Tätigkeit in hausärztlichen Praxen in Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen. Dafür bieten wir attraktive Anreize“, sagte Glawe.

Gesundheitsminister Glawe verwies unter anderem auf die Medizinstipendien. Studierende, die an einer Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern immatrikuliert sind, können einen Antrag auf ein monatliches Stipendium in Höhe von 300 Euro einreichen. Für die finanzielle Unterstützung verpflichten sich die Medizinstudierenden im Gegenzug, nach dem Studium und der entsprechenden Facharztausbildung für eine Dauer von mindestens fünf Jahren in ländlichen Regionen – ambulant, im Krankenhaus oder im öffentlichen Gesundheitsdienst Mecklenburg-Vorpommerns – ärztlich tätig zu sein.

Zudem erhalten Medizinstudierende in Mecklenburg-Vorpommern, die einen Teil ihres Praktischen Jahres in einer niedergelassenen allgemeinmedizinischen Praxis absolvieren, während dieser Zeit eine weitere finanzielle Unterstützung. Studierende der Medizin in Mecklenburg-Vorpommern können während eines Tertials des Praktischen Jahrs in niedergelassenen allgemeinmedizinischen Praxen eine finanzielle Unterstützung von 200 Euro pro Monat erhalten. Bei Einsätzen in Praxen, die außerhalb der Universitätsstädte Greifswald und Rostock liegen, haben Studierende die Möglichkeit, eine zusätzliche Unterstützung in Höhe von 800 Euro pro Monat zu erhalten. Die Förderung ist auf 16 Wochen begrenzt.

„In Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit über 200 Weiterbildungsassistenten tätig; das sind Ärzte, die nach ihrer Approbation eine Facharzt-Weiterbildung durchlaufen. Davon wollen wir möglichst viele als Hausärzte gewinnen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Derzeit wird zudem ein Gesetz zur „Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung mit besonderem öffentlichen Bedarf des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ auf den Weg gebracht – die Landarztquote. Ab dem Wintersemester 2021 soll jeder zehnte Medizin-Studienplatz an den Universitäten für diejenigen reservieren, die für zehn Jahre als Landärzte im Land tätig werden, auch wenn der Numerus clausus für den Studienstart nicht erfüllt wird.

In Mecklenburg-Vorpommern praktizieren nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung gegenwärtig rund 1.200 Hausärzte. 35 Prozent von ihnen sind zwischen 50 und 59 Jahren alt und gehen voraussichtlich in 6 bis 15 Jahren in den Ruhestand.