Wohnraumentwicklung in Kommunen

Grabow – Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Heiko Geue, hat heute in Grabow einen Zuwendungsbescheid der Staatskanzlei in Höhe von 120.000 Euro für das Projekt „Dialogprozess zur interkommunalen Wohnraumentwicklung“ des Städteverbundes A 14, zu dem die Städte Grabow, Ludwigslust und Neustadt-Glewe gehören, übergeben. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Förderfonds der Metropolregion Hamburg und entspricht 80 Prozent der Gesamtkosten des Projekts. Die restlichen 20 Prozent tragen die beteiligten Städte zu gleichen Teilen. Grabow ist Trägerin des Projektes. Mit einer Kooperationsvereinbarung erklären Ludwigslust und Neustadt-Glewe ihre Mitarbeit.

Ziel des Projekts ist es, eine gemeinsame kommunale Wohnraumentwicklung und –planung der drei Kleinstädte in der Metropolregion zu etablieren. Dazu gehören eine fundierte Wohnraum-Bedarfsermittlung im Städteverbund und der Aufbau eines elektronischen Wohnflächeninformationssystems. „Besondere Augenmerke liegen dabei auf den Herausforderungen der demografischen Entwicklung und darauf, wie es gelingen kann, adäquaten Wohnraum für Fachkräfte zu schaffen. Ich hoffe, dass sich die im Rahmen des Projekts erarbeiteten Wege der sehr guten Zusammenarbeit beispielhaft auch auf andere Gebiete innerhalb der Metropolregion Hamburg übertragen lassen“, betonte Geue bei der Übergabe des Zuwendungsbescheides.

Der Staatssekretär verwies auf die Initiative zur „Zukunft des Wohnens in Mecklenburg-Vorpommern“, die insbesondere auf eine gemeinwohlorientiere Wohnungspolitik in den größeren Städten des Landes gerichtet ist. „Mecklenburg-Vorpommern ist vor allem ländlich geprägt. Deshalb ist es uns wichtig, auch in diesen Regionen dafür zu sorgen, dass die Menschen auch in Zukunft gut und zu bezahlbaren Preisen wohnen können. Darum unterstützen wir das Projekt“, so Geue.

Im Juni hatte der Lenkungsausschuss der Metropolregion Hamburg das Dachprojekt „Wohnen in der Metropolregion – bedarfsgerecht, zukunftsfähig, gemeinsam gestalten“ beschlossen. Insgesamt neun Teilprojekte in der gesamten Metropolregion widmen sich in dessen Rahmen unterschiedlichen Herausforderungen rund um das Thema Wohnen.

Freigabe Ortsumgehung Neubrandenburg

Neubrandenburg – Landesinfrastrukturminister Christian Pegel gibt heute mit Enak Ferlemann, parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, die Ortsumgehung Neubrandenburg im Zuge der Bundesstraße 96 für den Verkehr frei.

Die Stadt Neubrandenburg ist bislang der Schnittpunkt der Bundesstraßen 104 als Ost-West-Achse sowie der B 96 und der Landesstraße 35 als Nord-Süd-Achse. Diese Straßen bilden aktuell das Hauptstraßennetz der Stadt. Damit gelangten bislang nicht nur Einheimische, sondern vor allem auch die Durchgangsverkehre in die Neubrandenburger Innenstadt.

Die nun fertiggestellte Ortsumgehung von der B 96 Süd bis zum Knotenpunkt mit der B 104 Ost mit einer Gesamtlänge von 3,8 Kilometern soll Abhilfe schaffen. Zuvor wurde bereits die B 104 im Bereich der ehemaligen Hochbrücke ausgebaut. Die neue Ortsumgehung führt den überörtlichen Verkehr südöstlich um das Zentrum herum. Sie dient somit der Entlastung vorhandener Straßen, insbesondere des Stadtrings. Damit werden Lärm- und Schadstoffemissionen reduziert, die Wohnqualität gesteigert, der öffentliche Nahverkehr verbessert und die Verkehrssicherheit spürbar erhöht. Mit der Veränderung der Streckencharakteristik wird zudem die Verkehrsverbindung der B 96 zwischen Neustrelitz und der A 20 gestärkt.

Die Kosten für die Maßnahme betragen insgesamt 72 Millionen Euro und werden größtenteils vom Bund getragen. Die Stadt Neubrandenburg und Versorgungsunternehmen beteiligen sich mit ca. 1,1 Millionen Euro. Die Maßnahme wurde von der Deges geplant und betreut.

Die Arbeiten in Neubrandenburg werden bis ins kommende Jahr fortgesetzt, um den ca. 500 Meter langen Anschluss von der B 104 an den Knoten Johannesstraße herzustellen. Mit diesem soll auch der bestehende Bahnübergang in der Sponholzer Straße zurückgebaut und durch eine Straßenüberführung ersetzt werden. Der Stadtanschluss wird voraussichtlich im vierten Quartal 2020 fertiggestellt.

Förderung von Solarwanderbooten

Rechlin – Für die Herstellung von 20 Solarwanderbooten für den eigenen Charterbetrieb inklusive Batteriespeicher übergibt Energieminister Christian Pegel heute dem Unternehmen „Woterfitz Wasserfreizeit“ in Rechlin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) einen Zuwendungsbescheid über 568.179,20 Euro.

Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Unternehmen.

Die 20 neu entwickelten Solarwanderboote „Voyager 900e“ werden über Solarstrommodule (je Boot ca. 2,2 Kilowatt installierte elektrische Leistung) mit Strom versorgt und produzieren im Durchschnitt insgesamt rund 23.000 Kilowattstunden Strom im Jahr. Die Boote werden völlig autark betrieben und verbrauchen im Durchschnitt knapp 17.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr.

Dabei kommen sehr effiziente Elektromotoren sowie Batteriespeicher zum Einsatz. Es ist vorgesehen, den Stromüberschuss von rund 6.000 Kilowattstunden Strom im Winterhalbjahr mittels der Batteriespeicher über ein Inselnetz in der eigenen Firma zu verbrauchen.

Die Gesamtkosten für dieses Vorhaben liegen bei ca. 1,5 Millionen Euro. Durch diese Maßnahme können pro Jahr ca. 48 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.