Altenpflegepreise M-V vergeben

Schwerin – Der vom Sozialministerium in Zusammenarbeit mit dem Landespflegeausschuss vergebene Altenpflegepreis hat in diesem Jahr gleich zwei Hauptgewinner. Sozialministerin Stefanie Drese konnte heute die Tagespflege „Hartlich Stuuv“ in Bröbberow und die Tagespflege „Auf der Helling“ in Wismar auszeichnen. Die 1. Preise sind mit jeweils 3.000 Euro dotiert.

Die Tagespflege „Hartlich Stuuv“ bietet bis zu 19 Gästen vielfältige Angebote zur Tagesgestaltung. Sie nutzt die räumliche Nähe zur „Aktiv Schule Bröbberow“, um Alt und Jung im Alltag auf verschiedenen Ebenen näher zusammen zu bringen.

„Das Projekt mit seinem intergenerativen Angebot bereichert und inspiriert gleichermaßen den Alltag von älteren und jüngeren Menschen. Dadurch erfährt das Wohlbefinden der Tagesgäste eine spürbare Steigerung“, sagte Ministerin Drese bei der Verleihung des Altenpflegepreises. „Die Entwicklung und Förderung von Verständnis sowie Respekt füreinander zwischen unterschiedlichen Generationen, aber auch das täglich gelebte Miteinander sind beispielgebend“, so Drese.

Die ebenfalls mit dem 1. Preis ausgezeichnete Tagespflege „Auf der Helling“ mit 18 Plätzen befindet sich in Trägerschaft des Stadtverbandes der Volkssolidarität Wismar.

„Bei dem Projekt „Döör an Döör“ handelt es sich um ein intergeneratives Projekt, d.h. verschiedene Generationen verbringen professionell begleitet oder auch spontan Zeit miteinander, unternehmen verschiedene Aktivitäten und lachen und feiern gemeinsam“, so Drese. Die Tagespflege hat sich zudem auf die gewachsene Anzahl von dementiell veränderten Tagesgästen eingestellt, z.B. um bei anderen Tagesgästen und Angehörigen das nötige Verständnis für dieses Krankheitsbild aufzubringen. Darüber hinaus hat die Tagespflege viele Beschäftigungs- und Bewegungsangebote entwickelt, die von den Tagesgästen je nach Interesse und Fähigkeit ausgesucht werden können.

Den 3. Preis (dotiert mit 500 Euro) erhält die Deutsche Alzheimer Gesellschaft – Landesverband M-V e.V. in Rostock für das Projekt „Tanzcafé für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen“

Drese: „Durch das Projekt werden insbesondere auch die körperliche Verfassung und Fitness aller Teilnehmenden gestärkt. Das Tanzcafé ist ein präventives Angebot, beispielgebend für gelebte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und bringt nicht nur den pflegebedürftigen Menschen, sondern auch ihren Angehörigen und den übrigen Besuchern Freude und gemeinsamen Spaß. Als ausschließlich ehrenamtlich organisiertes Projekt ist es damit ein wichtiger und exemplarischer Beitrag zur Erhöhung der Lebensqualität im Quartier.“

„Pflege braucht Anerkennung und Öffentlichkeit, um ihre gesellschaftliche Bedeutung stärker hervorzuheben. Mit der Verleihung des Altenpflegepreises wollen wir einen Beitrag leisten, die vielen Facetten der Pflege und die hervorragenden Leistungen von professionell und ehrenamtlich Pflegenden zu würdigen“, betonte Ministerin Drese heute in Schwerin.

Der Verleihung vorausgegangen war eine öffentliche Ausschreibung. Zehn Bewerbungen zu verschiedenen Themenbereichen wurden eingereicht. Aus diesen Wettbewerbsbeiträgen hat die Jury bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der AOK Nordost, des MDK MV, dem bpa MV, der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege MV, dem vdek MV, der Vereinigung kommunaler Träger von Pflegeeinrichtungen MV sowie des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung die drei Gewinner ausgewählt.

1. Landesdigitalkongress „NØRD“

2 Tage, 7 Orte, 14 Events, 120 Redner, 1400 Besucher

Greifswald – Morgen, am 6. November 2019, startet der erste Digitalisierungskongress der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, die „NØRD 2019“. Das landesweite Mega-Event beginnt mit drei Veranstaltungen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und wird am 7. November an sieben Orten im ganzen Land fortgesetzt.

Greifswalds Oberbürgermeister Dr. Stefan Fassbinder und Mareike Donath, Leiterin der Stabsstelle für Digitalisierung im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, eröffnen morgen den „Digital Baltic Start-Up Day“ in der Alten Mensa in Greifswald. Dort treffen sich ab 8.30 Uhr 20 Start-Ups aus Deutschland und Estland, um einem internationalen Publikum aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung ihre Ideen und Geschäftsmodelle vorzustellen. Sie werden in verschiedenen Themenblöcken ihre Visionen „pitchen“ und von den Teilnehmern via Feedback-Tool live bewertet werden.

Am Abend laden die Landesregierung und das Theater Vorpommern in die Stadthalle zur feierlichen Eröffnungsgala der „NØRD“ – der „Night of Inspiration“. Digitalisierungsminister Christian Pegel wird dort den Kongress für die Ministerpräsidentin des Landes als Schirmherrin offiziell eröffnen. Der estnische Abgeordnete Kalle Palling wird einen Vortrag zum Thema “Estonia – Best practice for digital transformation of a country” (Die Digitalisierung eines ganzen Landes am Beispiel Estland) halten. Weitere Vorträge und Show-Acts runden das Programm ab. Zum Abschluss des ersten Tages wird unter dem Motto „Let´s get nørdy“ im Mensaclub Greifswald gefeiert.

Am Donnerstag, 7. November, werden dann landesweit an den sechs Standorten der künftigen Innovationszentren sowie auf Rügen zeitgleich Fachkongresse zur Digitalisierung stattfinden. In Schwerin, Wismar, Rostock, Stralsund, Greifswald, Neubrandenburg und auf der Insel Rügen werden Experten aus ihrer Branche berichten, Impulse geben und mit den Teilnehmern Chancen und Risiken der digitalen Transformation in einer landesweiten Wertediskussion aufarbeiten.

Angelehnt an die Schwerpunkte der Hochschulen vor Ort stehen jeweils spezifische Themen im Fokus – vom digitalen Wandel in Forschung, Lehre und Gesundheitswirtschaft über Robotik bis hin zu künstlicher Intelligenz.

Insgesamt konnten für die NØRD mehr als 120 nationale und internationale Speaker gewonnen werden. So werden neben Landesministerinnen und Ministern, Staatssekretärinnen und Staatssekretären auch Professoren der hiesigen Hochschulen sowie Branchenexperten zu ihren Fachgebieten zu Wort kommen.

Im Anschluss an die Fachkongresse fahren die Teilnehmer von allen Orten mit einem Busshuttle zur „Night of Community“ in Rostock. Während dieser Fahrt wird in allen Bussen eine moderierte Wertediskussion geführt, die via der Feedback-App „Tweedback“ live ins OZ-Gebäude gesendet wird. Dort wird die Leiterin der Stabsstelle für Digitalisierung, Mareike Donath, mit Prof. Roland Rosenstock von der Universität Greifswald, Prof. Harald Kesberg von Kesberg Consulting und Steffen Hausmann von Fit Skipper die Beiträge aus den Bussen vor den eintreffenden Teilnehmern des Kongresses einordnen.

Sozialer Arbeitsmarkt in M-V

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Glawe und die Chefin der Regionaldirektion Nord Margit Haupt-Koopmann haben gemeinsam auf Möglichkeiten der Unterstützung im Rahmen des „Sozialen Arbeitsmarktes“ in Mecklenburg-Vorpommern aufmerksam gemacht.

„Es gibt eine Vielzahl von Unterstützungsmöglichkeiten für Arbeitgeber und zukünftige Arbeitnehmer. Mir ist wichtig, dass von der guten Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt auch Arbeitslose mit langem Leistungsbezug profitieren. Entscheidend ist, dass Angebote bestmöglich genutzt werden. Jetzt gilt es für jeden Einzelnen, die Gelegenheiten zu ergreifen, sich Unterstützung zu holen und so langfristig in eine existenzsichernde und nachhaltige Erwerbstätigkeit zu kommen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe im Rahmen der Landespressekonferenz (LPK) am Dienstag.

„Derzeit werden aufgrund der guten Konjunkturlage Arbeitslose eingestellt, die lange Zeit keine realistische Chance auf einen Arbeitsplatz hatten. Das freut mich. Der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit ist eine der wesentlichen Aufgaben unserer Arbeitsmarktpolitik. Daran arbeiten wir weiter“, machte Glawe deutlich. Im Oktober waren in Mecklenburg-Vorpommern 53.500 Menschen arbeitslos. Die Arbeitslosenquote lag bei 6,5 Prozent. Das sind die niedrigsten Werte in einem Oktober seit der Wiedervereinigung. Rund 18.900 Menschen sind langzeitarbeitslos. Das sind 13.000 (40,8 Prozent) weniger als vor fünf Jahren.

Margit Haupt-Koopmann, Chefin der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, unterstrich: „Auch ich bin erfreut, dass die Zahl der Langzeitarbeitslosen in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen ist. So ist ihre Zahl seit Oktober 2014 in allen folgenden Monaten – jeweils im Vergleich zum Vorjahresmonat – gesunken. Doch, und das dürfen wir nicht vergessen, noch immer ist mehr als ein Drittel aller Arbeitslosen (Oktober 2019: 35,3 Prozent) länger als ein Jahr arbeitslos. Deshalb bleibt die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit eine der großen Herausforderungen am Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern. Hierbei setzen die Arbeitsagenturen und Jobcenter auf einen Dreisprung: 1. Prävention, 2. Integration und 3. Soziale Teilhabe.“

Das seit Jahresbeginn geltende Gesetz verfolgt das Ziel, Langzeitarbeitslosen die Rückkehr ins Arbeitsleben zu erleichtern. Im Oktober 2019 wurden in Mecklenburg-Vorpommern über die neu eingeführten Instrumente des Teilhabechancengesetzes (Teilhabe am Arbeitsmarkt sowie Eingliederung von Langzeitarbeitslosen) rund 1.100 Personen insgesamt gefördert. „Die Förderkonditionen sind attraktiv. Hier steckt aber auch viel Engagement der Betriebe drin, wenn sie Frauen und Männern, die lange nicht im Erwerbsleben standen, wieder eine Chance in ihrem Betrieb geben. Sicherlich ist eine gute Unterstützung auch das für beide Förderungen vorgesehene Coaching. Damit können besonders Probleme in der Anfangszeit gut und erfolgreich angegangen werden“, so Glawe. „Ich freue mich für jeden Einzelnen, der wieder einen Arbeitsplatz bekommt und damit wieder mitten im Erwerbsleben steht. Das ist wirkliche, praktizierte Teilhabe.“

Haupt-Koopmann hob hervor: „Natürlich wissen wir, dass die Problemlagen von Langzeitarbeitslosen nicht immer gleich sind und daher unterschiedliche Angebote benötigt werden. Des­halb ist das ‚Teilhabechancengesetz‘ ein wichtiger Baustein, um diesen Menschen – die häufig mehrere sogenannte Vermit­tlungshemmnisse aufweisen – durch geförderte Beschäftigung einen Weg in die Arbeitswelt zu eröffnen. Bisher sind das Ge­sundheits- und Sozialwesen, die unternehmensnahen Dienst­leistungen sowie das Bau- und Gastgewerbe die wichtigsten Branchen, in denen Arbeitsplätze über das Teilhabechancen­gesetz besetzt werden konnten.“

Einen wesentlichen Beitrag leistet das Land mit den Integrationsprojekten. Damit wird die berufliche Integration von arbeitsuchenden Einheimischen und Zugewanderten in verschiedenen Integrationsprojekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Ziel der Förderung von Integrationsprojekten ist es, Langzeitarbeitslosen und von Langzeitarbeitslosigkeit Bedrohten mit besonderen Vermittlungshemmnissen den Zugang in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. „Mit den Integrationsprojekten werden wir auch in Zukunft die Maßnahmen des Bundes flankieren. Sie sind ein wichtiger Beitrag zur sozialen Integration durch Erwerbsarbeit. Die oft kleinteilige Projektarbeit vor Ort braucht viel Ausdauer“, betonte Glawe.

Es stehen in der aktuellen EU-Förderperiode 2014 bis 2020 insgesamt 23,41 Millionen Euro zur Verfügung. Seit 2015 wurden hierfür insgesamt 21 Millionen Euro für etwa 12.300 Teilnehmende aufgewendet, mehr als 3.000 Personen konnten in Arbeit oder Ausbildung gebracht werden. Beispiele hierfür sind Integrationsprojekte, die sich explizit an Alleinerziehende richten und bei der Integrationsarbeit auch die speziellen Probleme berücksichtigen, die mit der Betreuung von Kindern einhergehen.

In anderen Integrationsprojekten werden einheimische und zugewanderte arbeitslose Teilnehmer gemeinsam an den Arbeitsmarkt herangeführt und in diesen integriert. Weitere Integrationsprojekte richten sich speziell an ältere Langzeitarbeitslose über 50 Jahre („Initiative 50+“) oder explizit und ausschließlich an Männer („Männercoaching“) und vermitteln diese erfolgreich wieder in den ersten Arbeitsmarkt.

Bei den Strukturentwicklungsmaßnahmen liegt der Fokus insbesondere darauf, Unternehmen bei der Sicherung ihres Fachkräftebedarfes oder Regionen bei der Verbesserung ihrer Attraktivität für Zuziehende und Beschäftigte zu unterstützen. „Ziel ist, die Anpassungsfähigkeit der Region zu stärken und neue Dauerarbeitsplätze zu schaffen bzw. vorhandene zu sichern. Damit wird dem demografischen Wandel im Land entgegengewirkt, um die Abwanderung von Fachkräften und deren Familien zu verhindern“, machte Glawe deutlich.

Den Regionalbeiräten stehen in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 zur Unterstützung solcher Projekte 11 Millionen Euro zur Verfügung. In dieser Förderperiode konnten somit etwa 70 Projekte zur Fachkräftesicherung gefördert werden.

Beispiele für Strukturentwicklungsmaßnahmen sind die Welcome Center in Neubrandenburg, Rostock, Stralsund, Greifswald, Wismar und Grevesmühlen. Für Fachkräfte aus dem In- und Ausland sollen die Welcome Center in Mecklenburg-Vorpommern die zentrale Anlaufstelle in der jeweiligen Region sein mit einem umfangreichen Beratungsservice zu den Themen „Arbeit, Job und Bildung“, „Familie“, „Leben und Wohnen“ sowie „Freizeit“. Für Unternehmen sind die Welcome Center wichtige Ansprechpartner bei der Gewinnung und Bindung von Fachkräften.

Mit dem Programm „Bürgerarbeit Mecklenburg-Vorpommern“ wird Langzeitarbeitslosen, die sonst kaum Chancen auf den regionalen Arbeitsmärkten haben, die Möglichkeit für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gegeben. Die Regionalaufteilung von Bürgerarbeitsplätzen erfolgte nach der Verteilung Langzeitarbeitsloser im Land und berücksichtigt daher die östlichen Landesteile besonders. Im Oktober nahmen 169 Personen am zweiten Programm – der Förderung von Langzeitarbeitslosen – teil. Die Arbeitgeber kommen vor allem aus der freien Wirtschaft, aber es sind auch kommunale Arbeitgeber darunter. Zu den gewerblichen Arbeitgebern zählen beispielsweise das Baugewerbe, der Handel oder die Bereiche Heime und Sozialwesen und das verarbeitende Gewerbe. Auch Vereine nutzen diese Förderung. „Ziel ist vor allem eine bessere Integration von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt“, so Glawe.

Arbeitsminister Glawe machte abschließend deutlich: „Es gilt, kein Schulabbrecher, kein Jugendlicher, kein Arbeitsloser, schlicht niemand darf verloren gehen. In Zukunft werden alle in Mecklenburg-Vorpommern gebraucht. Wir können dem zukünftigen Fachkräftebedarf nur gerecht werden, wenn es uns allen gelingt, alle Potentiale zu nutzen. Wir wollen langzeitarbeitslosen Männern und Frauen über speziell zugeschnittene Programme den Übergang in Erwerbsarbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt erleichtern. Sie können durch eine intensive individuelle Förderung Unterstützung erhalten, die es auch den Betrieben leichter macht, Langzeitarbeitslosen eine Chance zu geben. Gerade hier gilt es, Arbeitslose entsprechend vorzubereiten und fit für den Arbeitsmarkt zu machen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe.

Auch Haupt-Koopmann betonte: „Bei der Hebung dieses Potential sind wir natürlich auf die Bereitschaft der Arbeitgeber angewiesen, speziell diese Menschen über ein persönliches Vorstellungsgespräch kennen zu lernen. Denn eine Entscheidung allein nach Aktenlage wird ihnen und ihren differenzierten Pro-blemlagen nicht gerecht. Erfreulich, wenn auch noch weiter ausbaufähig, finde ich, dass aktuell 44 Prozent der Betriebe grundsätzlich bereit sind, langzeitarbeitslose Bewerber im Einstellungsprozess zu berücksichtigen (IAB-Kurzbericht- 12/ 2018).“

Das seit Jahresbeginn geltende Gesetz verfolgt das Ziel, Langzeitarbeitslosen die Rückkehr ins Arbeitsleben zu erleichtern. Zwei Zielgruppen stehen dabei im Fokus, bei deren Einstellung Arbeitgeber Förderungen erhalten können.

Es handelt es sich um Arbeitsverhältnisse mit erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens sechs Jahren Leistungen nach dem SGB II beziehen und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig erwerbstätig waren. Arbeitgeber erhalten in den ersten beiden Jahren einen Lohnkostenzuschuss von 100 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns bzw. des tariflichen Entgelts bei tarifgebundenen Arbeitgebern; danach sinkt der Betrag um zehn Prozentpunkte jährlich. Die Förderdauer beträgt bis zu fünf Jahre. Der Schwerpunkt ist dabei, dass die Arbeitnehmer aus der geförderten in eine ungeförderte Beschäftigung kommen. Deshalb gibt es in diesem Programm eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung, Weiterbildung und betriebliche Praktika, um den Menschen bestmögliche Chancen zur Wiedereingliederung zu bieten.

Um mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Personen mit einer längeren Dauer von Langzeitarbeitslosigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, gibt es ein weiteres Programm. Gefördert werden Arbeitsverhältnisse mit Personen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind. Arbeitgeber erhalten pauschal im ersten Jahr 75 Prozent, im zweiten Jahr 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts. Entscheidend ist, Frauen und Männer in eine existenzsichernde und nachhaltige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bringen.

Schutz der Alleen

Güstrow – Die Alleen in Mecklenburg-Vorpommern brauchen Hilfe. Viele von ihnen sind lückenhaft. Die Ursachen: klimatische Veränderungen, Überalterung, Baumkrankheiten oder Fällungen aus Gründen der Verkehrssicherheit.

„Alleenschutz ist und bleibt eine schwierige Aufgabe“, konstatiert Umweltminister Dr. Till Backhaus, der am 6.11.2019 an der 15. Fachtagung Baum- und Alleenschutz des BUND in Güstrow teilnehmen wird. Er betont, dass der Schutz von Menschenleben im Straßenverkehr oberste Priorität habe. Dennoch müsse gerade Mecklenburg-Vorpommern – mit 4.400 Kilometer Alleen neben Brandburg das alleenreichste Land der Bundesrepublik – alles dafür tun, um dieses kulturelle und ökologische Alleinstellungsmerkmal zu erhalten und zu schützen.

Gemeinsam mit dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung seien in den vergangenen Jahren wichtige Fortschritte erzielt worden, an die es anzuknüpfen gilt. Seit gut zehn Jahren ist bei Neupflanzungen an Bundes- und Landesstraßen ein positiver Trend zu beobachten, da mehr Bäume nachgepflanzt als gefällt werden. In 2018 kamen auf knapp 2.480 Fällungen rund 3.120 Neuanpflanzungen.

Schutz- und Pflegemaßnahmen des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt würden sich deshalb auf Alleen an kommunalen Straßen und ländlichen Wegen fokussieren. Dort stünden etwa 42 Prozent der hiesigen Alleen. Seit 2012 sind mit Mitteln aus dem Alleenfonds dort insgesamt rund 2.000 Bäume nachgepflanzt worden. Dafür wurden mehr als 650.000 Euro ausgereicht.

Ein Schwerpunktthema ist auch der Umgang mit geschädigten älteren Alleebäumen, sagt Backhaus. „Grundsätzlich sollten beispielswese durch Sturm geschädigte ältere Alleebäume nicht gefällt werden, sofern nicht gravierende Gründe der Verkehrssicherungspflicht dies erfordern. Stattdessen sollten diese Bäume mit entsprechenden Pflegemaßnahmen – je nach Einzelfall – so lange es geht erhalten werden; nicht zuletzt, um den Bäumen die Chance zum Wiederaustrieb zu geben“, erklärt er weiter. Dies gelte insbesondere für Baumartenwie Linde, Weide und Pappel.

Für die Erhaltung geschädigter Bäume seien allein in 2019 19 Projekte mit einem Gesamtvolumen von über 500.000 Euro bewilligt worden.

Am Beispiel der Stadt Lübtheen verdeutlicht Backhaus die hohe naturschutzfachliche Bedeutung von Alleen in Zeiten des klimabedingten Artensterbens. Baumgutachten in vier Alleen hätten dort eine hohe Diversität von 283 Käferarten – davon 40 Rote Liste-Arten und mehr als 100 im Holz lebende Arten – offengelegt.

„Alleen vernetzen einzelne Biotope und Lebensräume vieler teils gefährdeter Tiere und Pflanzen. Außerdem sind Alleen ein außergewöhnliches Kulturerbe, das Touristen in die oft schwach strukturierten Gebiete holt. Nicht umsonst ist der Alleenschutz in der Verfassung unseres Landes verankert“, führt Backhaus aus.

Erst kürzlich wurde die Rosskastanienallee zwischen Eickelberg und Eickhof im Landkreis Rostock zur schönsten Allee Deutschlands 2019 gewählt. Die Entscheidung fiel auf Grundlage eines Fotowettbewerbs. Insgesamt lagen der Jury 252 Motive aus dem gesamten Bundesgebiet vor. Ausgeschrieben wird der Wettbewerb alljährlich vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).

Im Alleenfonds liegen Mittel für die Neuanpflanzung und Pflege von Alleen an Bundes- und Landesstraßen, aber auch an kommunalen Straßen bereit. Von 1997 bis 2019 wurde über den Alleenfonds die Anpflanzung von ca. 160 km Baumreihe allein an kommunalen Straßen und ländlichen Wegen finanziert. Insgesamt beträgt der Zugewinn an allen Straßen und Wegen bis 2019 rund 565 km Baumreihe. Seit Bestehen des Alleenfonds (1994) wurden bis Oktober 2019 fast 13,4 Mio. Euro in den Alleenfonds eingezahlt. Rund 11 Mio. Euro wurden davon bislang ausgereicht.

Reitwegenetz in Mecklenburg-Vorpommern

Klein Nienhagen – An der Frage, ob Reiten in Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich überall erlaubt werden soll, scheiden sich die Geister. Für einen gangbaren Kompromiss zwischen Reitern und Wald- sowie Landbesitzern bei der Ausweisung von Reitwegen in den Wäldern und offenen Landschaften des Landes sprach sich Agrarstaatssekretär Dr. Jürgen Buchwald auf der 10. Fachtagung Reittourismus des Vereins LANDURLAUB M-V auf dem Gut Klein Nienhagen aus.

„Der Pferdesport gehört mit zu den beliebtesten Freizeitaktivitäten in Mecklenburg-Vorpommern. Unser Land ist mit seiner einzigartigen Natur- und Kulturlandschaft auch prädestiniert dafür. Kein Wunder, dass sich Pferdesportler und Reitliebhaber freies Reiten auf allen Wegen wünschen. Auch das Land befürwortet eine Ausweitung des Reitwegenetzes. Natürlich müssen wir dabei aber auch die Interessen derer im Blick behalten, die ihr Eigentum möglichst uneingeschränkt nutzen und schützen bzw. die Natur vor Schäden durch den Reittourismus und den Reitsport bewahren wollen“, so Buchwald.

Mittlerweile gibt es hierzulande rund 6.400 Kilometer Reit- und Fahrwege – mehr als 3.400 Kilometer davon befinden sich im Wald. Im Wald ist das Reiten und Fahren nach Landeswaldgesetz derzeit nur auf besonders gekennzeichneten Wegen gestattet. Die Ausweisungskompetenz für Wege im Wald liegt bei den Landkreisen und Gemeinden im Einvernehmen mit der unteren Forstbehörde. Dabei sind die Belange der Waldbesitzer und der Reiter angemessen zu berücksichtigen.

Auf Initiative von Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus wurde das Landeswaldgesetz 2011 dahingehend geändert, dass nun auch jeder private Waldbesitzer das Reiten und Fahren mit Gespannen auf eigenen Wegen auf freiwilliger Basis privatrechtlich gestatten kann.

Buchwald betonte, dass nur etwa 24 Prozent der Landesfläche (558.000 Hektar) den Wäldern zuzurechnen. Der Bundeswald mit einem Anteil von 10 Prozent falle in der Regel beispielsweise wegen Munitionsbelastung oder der Nutzung durch die Bundeswehr für Erholungszwecke aus. 40 Prozent der Waldfläche seien Privateigentum, das rund 45.000 Waldeigentümer im Land gehört; neun Prozent gehörten den Kommunen. Es blieben 41 Prozent Wald, der sich in Landeseigentum befindet. Diese Waldflächen lägen aber häufig in enger Verzahnung mit den anderen Waldbesitzarten und könnten auch nicht ohne Weiteres für das freie Reiten freigegeben werden.

Buchwald rief Land, Kommunen und Landkreise dazu auf, gemeinsam ein zusammenhängendes Reitwegekonzept zu erarbeiten, dass alle Beteiligten mitnimmt.