Neues Wohlfahrtsgesetz beschlossen

Schwerin – Der Landtag hat heute das Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz (WoftG) von Sozialministerin Stefanie Drese beschlossen. „Die finanzielle Unterstützung der Freien Wohlfahrtspflege und ihrer Kernaufgaben wird auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Wir sind damit in Mecklenburg-Vorpommern bundesweiter Vorreiter“, verdeutlichte Drese in der Landtagsdebatte.

Ministerin Drese betonte, dass mehr Transparenz und Steuerung sowie eine verlässliche Finanzierung für den Bereich der Freien Wohlfahrtspflege die Gebote der Stunde sind. „Diskussionen der Vergangenheit um Verteilungsschlüssel sind nun endgültig überholt. Diese gehören in die Mottenkiste“, so Drese.

Zukünftig erhalten die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege für ihre im Landesinteresse liegenden steuernden und koordinierenden Tätigkeiten Finanzhilfen des Landes zugewiesen. Dabei sieht das Gesetz für die Verteilung dieser Landesmittel einen klar und verbindlich definierten und unmittelbar im Gesetz beschriebenen Mechanismus vor.

Das Gesetz ist in drei Abschnitte gegliedert:

  1. Schaffung von Transparenz in der aus öffentlichen Mitteln geförderten sozialen Arbeit,
  2. Verlässlichkeit und Transparenz in der Finanzierung der Freien Wohlfahrtspflege,
  3. Sicherstellung bedarfsgerechter und bedarfsdeckender Angebotsstrukturen in der sozialen und gesundheitlichen Beratung durch Stärkung der Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer originären Aufgaben.

Drese: „Mit diesen Zielstellungen des Gesetzes betritt das Land ganz bewusst juristisches Neuland. Neu ist vor allem, dass zukünftig Kernaufgaben der Freien Wohlfahrtspflege wie die soziale und gesundheitliche Beratung mit der Spitzenverbandsförderung verknüpft werden. Und dass damit gleichzeitig die Grundlage dafür geschaffen werden, dass sich die Freie Wohlfahrtspflege durch Regelungen zur Transparenz öffnet und die Grundlagen dafür schafft, verloren gegangenes Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern zurückzugewinnen.“

Die in der LIGA organisierten Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege erhalten für ihre steuernden, koordinierenden und beratenden Tätigkeiten Landesmittel zukünftig nach einem klar definierten Verteilungsschlüssel. Dieser umfasst einen Sockelbetrag in Höhe von 40 Prozent und einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 60 Prozent, der sich an der Beschäftigtenzahl des jeweiligen Verbandes orientiert.

Zudem sind Berichtspflichten der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege gegenüber dem Sozialministerium und dem Landtag vorgesehen, die an die Stelle der bisherigen Verwendungsnachweisverfahren treten.

In seinem zweiten Abschnitt gestaltet das Gesetz die Finanzierungsstrukturen in der sozialen und der gesundheitlichen Beratung zum 1. Januar 2021 neu –  weg von der bisherigen, zumeist einjährigen, kleinteiligen Projektförderung, hin zur Zuweisung der Landesmittel an die Landkreise und kreisfreien Städte zur Weiterleitung an die Träger.

„Das Land stellt den dafür zuständigen Landkreisen und kreisfreien Städten künftig steigende freiwillig eingesetzte Landesmittel auf der Grundlage von Zuweisungsvereinbarungen zur Verfügung, die bislang über Förderrichtlinien ausgereicht wurden. Diese Zuweisungsvereinbarungen werden mit der kommunalen Ebene verhandelt“, so Drese im Landtag.

Im dritten Abschnitt schafft das Gesetz die Grundlagen für mehr Transparenz nicht nur in der Freien Wohlfahrtspflege, sondern in der sozialen Arbeit insgesamt. „Wir führen neben einer Zuwendungsdatenbank, in die Informationen über Zuwendungen des Landes an die Spitzenverbände und die Träger der Freien Wohlfahrtspflege sowie an Träger der sozialen Arbeit veröffentlicht werden eine im Internet aufrufbare Transparenzdatenbank ein“, sagte Drese.

Beide Datenbanken erlauben es ab 2020 jedem Interessierten sich in leicht zugänglicher Form über Ziele, Werte und Motive, über Unternehmensstrukturen und die Arbeitsweise der Träger sozialer Arbeit zu informieren. Gleichzeitig geben die Datenbanken Auskunft über die Herkunft, den Einsatz und die Verwendung finanzieller Ressourcen durch die Spitzenverbände und die Träger der Freien Wohlfahrtspflege sowie durch sonstige Träger der sozialen Arbeit.

Drese: „Mit dem Gesetz sorgen wir für mehr Transparenz, Steuerung und Verlässlichkeit im Bereich der Wohlfahrtsfinanzierung.“

Kleine Straße bringt große Entlastung

Babst – Voraussichtlich ab Frühjahr wird es in Babst im Landkreis Nordwestmecklenburg deutlich ruhiger werden: Die Kiestransporter auf dem Weg von und zum Tagebau der Heidelberger Sand und Kies GmbH werden nicht mehr durch das Dorf fahren. Für sie wird eine neue Straße gebaut. Heute war der erste Spatenstich.

„Das Unternehmen hat diese Straße bereits vor zehn Jahren geplant und beantragt. Die erforderlichen Grundstücksankäufe erwiesen sich aber als ungemein schwierig. Zeitweise schienen die Bemühungen gar aussichtslos. Umso mehr freut es mich, dass der Bau dieser Straße jetzt endlich beginnen kann“, sagt Christian Dahlke, Abteilungsleiter im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Diesem ist das Bergamt Stralsund unterstellt, das für die Genehmigung des Kies-abbaus im Land zuständig ist. Nachdem der Eigentümer der Grundstücke gewechselt hatte, konnten nun in diesem Jahr die zivilrechtlichen Vereinbarungen zwischen der Heidelberger Sand und Kies GmbH und der Landboden Glasin GmbH getroffen werden – und so der Bau der Betriebsstraße endlich beginnen.

Sie wird auf einer Länge von etwas mehr als 1,7 Kilometern zwischen den Kreisstraßen 39 und 40 errichtet. Zudem wird in Richtung Babst ein Lärm- und Sichtschutzwall errichtet.

Nach Abschluss der Arbeiten wird das Unternehmen Straße und Wall zurückbauen und die Flächen rekultivieren. Die Gesamtkosten für den Bau der Straße in Höhe von ca. 600.000 Euro trägt die Heidelberger Sand und Kies GmbH.

Das Unternehmen baut seit 20 Jahren im Tagebau bei Babst Kiessand ab, mit einer Pause zwischen 2012 und 2016. Seit Wiederaufnahme des Abbaus wurde eine Alternative zur Durchquerung des Ortes für die Kiestransporter noch dringlicher, um die Anwohner von Verkehr, Lärm und Schadstoffausstoß zu entlasten.

Landtag beschließt ein neues Schulgesetz

Schwerin – Der Landtag hat heute der 6. Novelle des Schulgesetzes zugestimmt. Mit den neuen Regelungen wird den Veränderungen in der Gesellschaft Rechnung getragen. Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten einen zeitgemäßen rechtlichen Handlungsrahmen.

Wichtiger Schwerpunkt des Gesetzes ist die Umsetzung der Inklusionsstrategie des Landes. Darüber hinaus enthält es aber auch umfangreiche Änderungen, die von Vereinfachungen in der Schulorganisation über eine gestärkte Mitwirkung von Schüler- und Elterngremien bis hin zur freien Wahl der Unterrichtsmaterialien durch die Schulen reichen.

Ziel ist es, den Anspruch auf schulische Teilhabe und die dafür notwendigen Schritte im Schulwesen ausgewogen zu regulieren. Das neue Schulgesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die schuljahresbezogenen Regelungen treten zum 1. August 2020 in Kraft.

„Wir wollen, dass alle Kinder und Jugendlichen die bestmögliche individuelle Förderung an unseren Schulen erhalten. Das ist das übergeordnete bildungspolitische Ziel dieses Gesetzes. Wir wollen den Schulen genügend Zeit und Freiraum geben, den Schulalltag behutsam und anforderungsgerecht weiterzuentwickeln”, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

„Wir haben uns für die Diskussion über dieses wichtige Gesetz viel Zeit genommen und auch die Zivilgesellschaft intensiv mit einbezogen. Ich bedanke mich ausdrücklich bei den Fraktionen und dem Bündnis für gute Schule für diesen konstruktiven Prozess. Das jetzt vorliegende Gesetz fußt auf einem breiten Beteiligungsprozess. Ich hoffe, dass wir mit dem Bündnis auch in Zukunft einen wichtigen und konstruktiven Gesprächspartner haben werden. Ich freue mich auf den Dialog darüber, wie wir gemeinsam für ‚gute Schule in MV arbeiten‛, so die Ministerin.

„Ich begrüße es, dass im parlamentarischen Verfahren entschieden wurde, Zeit für die Umsetzung der Inklusionsstrategie des Landes zu strecken. Ursprünglich war das Datum 2023 vorgesehen. Diese Frist ist nun bis zum Schuljahr 2027/2028 verlängert worden, so dass die Schulen jetzt mehr Zeit haben, Schritt für Schritt die Inklusionsstrategie vor Ort umzusetzen.“

„Mir ist es wichtig, an dieser Stelle noch einmal zu betonen, dass Inklusion, so wie wir sie  verstanden wissen wollen, nicht ausschließlich darauf abzielt, die vermeintlich Schwächeren und diejenigen, die ihre Schullaufbahn mit Benachteiligungen bestreiten, mitzunehmen“, erklärte die Ministerin. „Inklusion ist vielmehr als individuelle Förderung jedes und jeder Einzelnen zu verstehen – vom spezifischen Förderbedarf bis zur Hochbegabung“, sagte sie.

Wichtige Neuerungen im Überblick: 

  • An den Grundschulen wird eine Schuleingangsphase eingeführt, die die Jahrgangsstufen 1 und 2 umfasst. Die Schuleingangsphase kann von Schülerinnen und Schülern in einem Zeitraum von einem bis zu drei Schuljahren besucht werden. In dieser Phase werden keine Ziffernnoten erteilt.
  • Die flexible Schulausgangsphase wird mit dem freiwilligen 10. Schuljahr und der Berufsreife dual neu ausgerichtet. Auf diesem Weg sollen mehr Schülerinnen und Schüler zu einem anerkannten Schulabschluss geführt werden.
  • Die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Sprache und Lernen laufen schrittweise aus (Förderschwerpunkt Sprache: 31.07.2020, Förderschwerpunkt Lernen: 31.07.2027). Stattdessen werden die Lerngruppe Sprache und die Lerngruppe Lernen an ausgewählten Grundschulen eingeführt. Dort lernen Kinder, die besonders stark ausgeprägten sonderpädagogischen Förderbedarf in diesen Bereichen haben.
  • Die Förderschulen mit den Schwerpunkten Sehen, Hören, emotionale und soziale Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung und die Schule für Kranke bleiben dauerhaft bestehen.
  • 28 Schulen mit spezifischer Kompetenz werden eingerichtet, die das Lernangebot für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Sehen, Hören sowie körperlich und motorische Entwicklung ergänzen.
  • Lernen in jahrgangsübergreifendem Unterricht ist möglich: Nicht nur Grundschulen können in altersgemischten Lerngruppen unterrichten, sondern auch an weiterführenden Schulen kann die Schulkonferenz das Lernen in jahrgangsübergreifendem Unterricht beschließen.
  • Schulen können Schulgirokonten einrichten, damit Klassenfahrten oder Wandertage einfacher organisiert werden können.
  • Schulen erhalten mehr Freiheiten, indem sie ihre Schulbücher und Unterrichtsmedien selbst auswählen können.
  • Der Schullastenausgleichs für Kooperative Gesamtschulen wird erweitert.
  • Der Erwerb der Mittleren Reife an Gymnasien wird neu geregelt.
  • Die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung wird im Schulgesetz festgeschrieben.
  • Die Berufsorientierung wird integraler Bestandteil aller Fächer und Jahrgangsstufen und unter der Bezeichnung „Berufliche Orientierung“ zusammengefasst.
  • Schutz gegen sexualisierte Gewalt und Mobbing werden hervorgehoben: Maßnahmen, mit denen die Schulen die Kinder und Jugendlichen aufklärt, begleitet und im Fall der Fälle auffängt, werden in Zukunft verbindlich ins Schulprogramm aufgenommen.

Klima schützen – Zukunft sichern

Schwesig: Wir müssen dieses schöne Land für uns und unsere Kinder bewahren

Schwerin – Der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern ist heute mit einer Aktuellen Stunde zum Thema „Klima schützen heißt Zukunft sichern – sozial ausgewogen und gerecht“ in seine November-Sitzung gestartet.

Die Ministerpräsidentin erinnerte zu Beginn ihrer Rede daran, dass die Friedliche Revolution vor 30 Jahren nicht nur zu Demokratie und Freiheit, sondern auch zu deutlichen Verbesserungen beim Umweltschutz geführt habe. „Die Umweltbewegung hat in den letzten Jahren in der DDR mutig auf die vielerorts katastrophale Umweltsituation hingewiesen. Sie hat ihren Anteil an der Friedlichen Revolution von 1989. Seitdem hat sich in Ostdeutschland vieles verbessert. Das Wasser ist sauber, die Luft gut bei uns in Mecklenburg-Vorpommern. Nach dem letzten MV-Monitor sagen 78 Prozent der Bürgerinnen und Bürger, dass sich die Umwelt seit 1990 gut oder sogar sehr gut entwickelt hat. Vielen Dank an alle, die zu dieser positiven Entwicklung beigetragen haben“, sagte Schwesig.

Allerdings müssten die Anstrengungen zum Umwelt- und Klimaschutz in den kommenden Jahren weiter verstärkt werden. „Klimaschutz liegt in unserer Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen. Klima schützen heißt Zukunft sichern“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Umwelt- und Klimaschutz seien nicht nur Herausforderung, sondern würden Mecklenburg-Vorpommern auch neue Chancen eröffnen. „Die OECD hat jüngst in einer Studie festgestellt: Die Metropolregion Hamburg kann die Weltmarktführerschaft bei den erneuerbaren Energien erreichen. Mit allen Vorteilen für Wirtschaft und Arbeitsplätze, die eine solche Position mit sich bringt“, erläuterte Schwesig. Auch die Wasserstofftechnologie mit ihren Möglichkeiten der Energiegewinnung und Energiespeicherung sei eine große Chance. Die norddeutschen Länder haben sich deshalb vor kurzem auf eine gemeinsame Wasserstoffstrategie verständigt.

Das von der Bundesregierung vorgelegte Klimaschutzpaket sei „ein Schritt in die richtige Richtung“. Die Landesregierung habe sich in den vergangenen Wochen dafür eingesetzt, dass das Paket sozial ausgewogen gestaltet werde. „Wir brauchen mehr Anstrengungen für den Klimaschutz. Aber ich bin davon überzeugt: Klimaschutz wird nur Akzeptanz finden, wenn er gerecht und sozial ausgewogen ist und wenn wir die Menschen dabei mitnehmen“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Für Mecklenburg-Vorpommern sei die Situation der Berufspendlerinnen und Berufspendler besonders wichtig. Deshalb habe das Land darauf gedrängt, dass es neben der Anhebung der Pendlerpauschale auch eine Entlastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt, die aufgrund niedriger Einkommen keine Steuern zahlen. „Die Mobilitätspauschale für Pendler, die keine Steuern zahlen, ist etwas ganz Neues. Wir sind hartnäckig geblieben und wir haben Erfolg gehabt“, betonte Schwesig.

Das Land setze sich außerdem für eine Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs ein. Deshalb habe die Landesregierung erfolgreich einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, in dem eine Erhöhung der so genannten Regionalisierungsmittel für den ÖPNV gefordert wird. „Es ist gut, dass das Bundeskabinett am 6. November eine leichte Erhöhung beschlossen hat. Aber das reicht noch nicht aus, um flächendeckend ein gutes Angebot an öffentlichem Nahverkehr bieten zu können“, so Schwesig. Die Länder würden weitere finanzielle Anstrengungen des Bundes erwarten.

Auch das Land wolle seine Anstrengungen für den Klimaschutz erhöhen. „Wir haben kein zweites Mecklenburg-Vorpommern. Wir müssen dieses schöne Land für uns und unsere Kinder bewahren“, sagte die Ministerpräsidentin zum Abschluss ihrer Rede.

Alternativer Deponiestandort

Schwerin – Anlässlich der Umweltministerkonferenz vom 13. bis 15. November 2019 in Hamburg kündigte Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus heute an seinem Dienstsitz in Schwerin an mit seinen Länderkollegen am Rande der Konferenz über die künftige Abfallwirtschaftsplanung im Entsorgungsgebiet Nord-Ost zu beraten. Hintergrund ist die durch die Landesregierung beschlossene Beendigung des aktiven Deponiebetriebes für gefährliche Abfälle (Deponieklasse III) auf der Deponie Ihlenberg zum Ende 2035.

„Der Schließungszeitpunkt stellt einen guten und sachgerechten Kompromiss dar. Er zeigt ein absehbares Ende des Deponiebetriebes am Standort Ihlenberg auf. Gleichzeitig ist er so gewählt, dass die Entsorgungssicherheit in Mecklenburg-Vorpommern und im Entsorgungsgebiet Nord-Ost auch in den kommenden Jahren nicht gefährdet wird“, unterstrich der Minister.

Im Jahr 2017 wurden rund 600.000 Tonnen an Abfällen zur Deponie Ihlenberg geliefert. Hiervon stammten rund 43% aus Mecklenburg-Vorpommern und etwa 48% aus dem Entsorgungsgebiet Nord-Ost. „Diese Zahlen machen deutlich, dass die Deponie Ihlenberg ihre Kapazitäten vorrangig für Abfalllieferungen aus Mecklenburg- Vorpommern und dem Entsorgungsraum Nord-Ost zur Verfügung stellt“, betonte Backhaus. Das bestätige auch die Annahme von gefährlichen Abfällen: Im Jahr 2017 kamen rund 272.000 Megagramm gefährliche Abfälle auf die Deponie Ihlenberg. Hiervon stammten rund 39% aus Mecklenburg‑Vorpommern und sogar rund 53% aus dem Entsorgungsgebiet Nord-Ost.

Backhaus lobte das arbeitsteilige Zusammenwirken der Bundesländer im Entsorgungsverbund Nord-Ost, wodurch Doppelstrukturen vermieden werden könnten. So verfüge Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise nicht über Möglichkeiten zur Verbrennung oder unterirdischen Ablagerung von gefährlichen Abfällen und nutzt dafür Kapazitäten anderer Bundesländer.

Auch wenn sich die Abfallwirtschaft stetig in Richtung einer Kreislaufwirtschaft weiterentwickelt, werden wir auch künftig weiterhin Deponien benötigen, da nicht alle Abfälle wiederverwendet oder recycelt werden können, sagte Backhaus.

Deshalb müsse nun zügig entschieden werden, ob und – wenn ja – wann und wo mit einem Standortsuchverfahren für einen neuen Deponiestandort der Klasse III begonnen werden muss. Dies möchte Minister Backhaus am Rande der UMK ansprechen. Nach bisherigen Erfahrungen brauche es mindestens10 Jahre, um einen geeigneten Standort zu finden, zu genehmigen und für die Ablagerung von gefährlichen Abfällen herzurichten.

Im Anschluss an das Gespräch mit seinen Länderkollegen werde er Gespräche mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern des Landes M-V- das sind Landkreise und kreisfreien Städte – anschließen.