Stärkung des Leistungs- und Breitensports

Schwerin – Der Landtag beschäftigte sich heute mit der Sportförderung in Mecklenburg-Vorpommern. Ministerin Stefanie Drese hob in der Debatte die überragende gesellschaftliche Bedeutung des Sports hervor.

So sind im Landessportbund insgesamt rund 256.000 Sportlerinnen und Sportler in 1.896 Vereinen organisiert, davon über 86.000 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Der Anteil der Sporttreibenden in Mecklenburg-Vorpommern hat sich in den vergangenen 26 Jahren auf mittlerweile rd. 16 Prozent der Gesamtbevölkerung erhöht.

Als besonders erfreulich bezeichnete Drese die Entwicklung der Zahl der älteren Mitglieder. Der Anteil der Seniorinnen und Senioren (ab 40 Jahren) in Sportvereinen ist von 40.000 im Jahr 1995 auf aktuell etwa 110.000 fast um das Dreifache gestiegen.

„An diesen Zahlen wird ersichtlich, welch großen gemeinschaftlichen Beitrag der Sport leistet besonders für die Entwicklung junger Menschen durch Bewegungs- und Persönlichkeitsförderung, im Bereich der Integration und Inklusion von unterstützungs- und hilfesuchender Menschen sowie der Gesundheitsförderung“, so Drese.

Der organisierte Sport muss sich nach Ansicht der Ministerin aber auch weiterentwickeln. Drese verwies dabei insbesondere auf die Auswirkungen des demografischen Wandels. Darüber hinaus seien eine höhere Flexibilität und Kreativität bei Sportvereinen notwendig, um mit neuen Angeboten auf veränderte Sportgewohnheiten zu reagieren.

Drese sicherte zu, sich weiter für eine auskömmliche Unterstützung des Spitzen-, Freizeit- und Breitensports einzusetzen. Die Mittel für die allgemeine Sportförderung des Landes sind durch den Sportpakt 2018-2021 auf insgesamt etwa zehn Millionen Euro pro Jahr angestiegen.

Zusätzliche Mittel sind für die Umsetzung der zwischen Bund und Ländern beschlossenen Leistungssportreform notwendig. Drese kündigte für die Haushaltsberatungen ein Maßnahmepaket des Landes an. „Wir wollen unsere Bundesstützpunkte in Mecklenburg-Vorpommern stärken etwa durch eine bessere Bezahlung der hauptamtlichen Trainer im Leistungssport, durch zusätzliche Nachwuchstrainerstellen für die Arbeit an den Bundesstützpunkten und durch eine bessere Förderung der Nachwuchskader in unserem Land“, so Drese.

Landeseigene Funkmastengesellschaft

Schwerin – Digitalisierungsminister Christian Pegel begrüßt die Entscheidung des Landtags, beim Schließen der Lücken im Mobilfunknetz des Landes künftig auf den Aufbau einer landeseigenen Infrastrukturgesellschaft zu setzen.

„Nach der Ankündigung des Bundes, eine Mobilfunk-infrastrukturgesellschaft für den Bau von Mobilfunkmasten in unversorgten Regionen zu gründen, ist dies die wirtschaftlichste und effizienteste Möglichkeit, um Funklöcher im Nordosten zu bekämpfen“, sagte der Minister bei der heutigen Landtagssitzung.

Auf die Frage, warum nicht auf die Arbeit der Bundesgesellschaft gewartet werden könne, antwortete er: „Ich habe die Sorge, dass der Bund seine Arbeit nicht als Erstes im Nordosten aufnimmt, sondern eher später bei uns ankommt. Deshalb wollen wir auf eine Landesmastengesellschaft umswitchen.“ Ursprünglich hatte der Landtag die Landesregierung beauftragt, ein Programm mit einem Volumen von 50 Millionen Euro aufzulegen, über das Kommunen beim Aufstellen eigener Mobilfunkmasten unterstützt werden.

„Der Aufbau einer landeseigenen Gesellschaft bringt weitere Vorteile für den Bau der nötigen Funkmasten“, sagte Pegel und präzisierte: „Es sind sowohl Kosten- wie auch Zeiteinsparungen möglich, wenn aus einer Hand und nicht in jeder Kommune separat Funkmasten gebaut werden. Außerdem sind die anstehenden Verhandlungen mit den vier großen Mobilfunkanbietern – Telekom, Vodafone, Telefonica und 1&1 Drillisch – für eine Gesellschaft leichter als für die einzelnen Kommunen.“

Um den Status quo des Mobilfunkangebots in Mecklenburg-Vorpommern zu ermitteln, hatte das Energieministerium im Frühjahr ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dies kam zu dem Ergebnis, dass landesweit ca. 232 Funkmasten fehlten. Der Minister betonte, dass die unterversorgten Gebiete nicht nur im ländlichen Raum liegen: „Wenn Sie auf die Karte schauen, werden Sie unterversorgte Korridore finden, in denen auch größere Städte und Gemeinden liegen. Umgekehrt werden Sie auch kleine Dörfer finden, die gut an das Mobilfunknetz angeschlossen sind.“

Ziel sei es, mit der landeseigenen Infrastrukturgesellschaft möglichst zügig die fehlenden Funkmasten aufzustellen und damit langfristig auf einen flächendeckenden LTE-Standard zuzusteuern.

Christian Pegel wies auch darauf hin, dass die Gründung einer solchen Landesgesellschaft – ebenso wie das ursprünglich geplante Programm – aus wettbewerbsrechtlichen Gründen durch die EU genehmigt werden müsse. Deshalb werde es voraussichtlich zwei bis zweieinhalb Jahre dauern, „bis sichtbare Erfolge in der Fläche erkennbar werden dürften“.

Das Smartphone mit seinen vielseitigen Funktionen gehört heute zum Alltag des modernen Menschen. Unterwegs Mails checken oder telefonieren, die nächsten Termine planen, sich über Nachrichtenportale oder Social Media auf den neuesten Stand bringen, und das unabhängig von Ort und Tageszeit – mit den kleinen Taschencomputern ist das technisch kein Problem.

Bundesweit und auch in Mecklenburg-Vorpommern gibt es aber noch immer sogenannte „weiße Flecken“, in denen die Mobilfunkversorgung sowohl mit Sprach-, als auch mit datenbasierten Diensten nach Ansicht von Experten, der Politik und nicht zuletzt der Bevölkerung nicht den heutigen Kommunikationsbedürfnissen entspricht.

Der Landtag hatte das Digitalisierungsministerium deshalb im Frühjahr beauftragt, ein Förderprogramm zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung in Mecklenburg-Vorpommern aufzulegen. Dafür stellte er insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung.

Länderdialog zur Entsorgungssicherheit

Hamburg – Die Bundesländer im Entsorgungsgebiet Nord-Ost wollen zur Gewährleistung der nachhaltigen Entsorgungssicherheit für gefährliche Abfälle (Deponieklasse III) in den kommenden Jahren eng zusammenarbeiten. Darauf verständigten sich heute die Umweltminister der betreffenden Länder am Rande der Umweltministerkonferenz in Hamburg.

Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus hatte zu dem Termin geladen, um seine Amtskollegen umfassend über den Beschluss der Schweriner Landesregierung zur Beendigung des aktiven Deponiebetriebes für gefährliche Abfälle auf der Deponie Ihlenberg bei Schönberg zu informieren.

„Ich freue mich, dass alle Bundesländer Interesse und Gesprächsbereitschaft gezeigt haben und Mecklenburg-Vorpommern heute den sprichwörtlichen Stein ins Rollen bringen konnte, um die Entsorgungssicherheit im gesamten Entsorgungsgebiet Nord-Ost auch nach 2035 sicherzustellen“, sagte Backhaus im Anschluss an das Gespräch. Allen Beteiligten sei deutlich geworden, dass nun zügig darüber entschieden werden müsse, wie und wo nach der Schließung der Deponie Ihlenberg zukünftig gefährliche Abfälle entsorgt werden sollen.

Um in diese Frage nun weiter rasch voranzukommen, haben sich die Länderkollegen darauf geeinigt, fachliche und strategische Aspekte in einem länderübergreifenden Arbeitsgremium unter Federführung Mecklenburg-Vorpommerns zu erörtern. Auch auf politischer Ebene soll sich regelmäßig dazu abgestimmt werden.

Zum Entsorgungsgebiet Nord-Ost gehören neben Mecklenburg-Vorpommern auch Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Berlin und Brandenburg.

Fördermittel für LED-Straßenbeleuchtung

Dalkendorf – Die Gemeinde Dalkendorf (Landkreis Rostock) erhält vom Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von 18.857,78 Euro (Fördersatz 50 Prozent) für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik in Dalkendorf und in den Ortsteilen Amalienhof und Appelhagen.

Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen.

Es ist geplant, die 45 vorhandenen Quecksilberdampfleuchten durch 45 LED-Leuchtmittel zu ersetzen. Ziel des Vorhabens ist es, den Stromverbrauch und damit auch die Kosten zu senken. Jährlich können ca. 17.000 Kilowattstunden Strom und knapp neun Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

Öffentliche WLAN-Hotspots

Schwerin – Im dritten Aufruf zum EU-Programm „WiFi4EU“ konnten sich neun Kommunen aus Mecklenburg-Vorpommern durchsetzen: Rühn im Landkreis Rostock, Groß Krams, Morass und Warlitz im Landkreis Ludwigslust-Parchim, Dargun, Priepert und Wustrow im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sowie Dassow im Landkreis Nordwestmecklenburg und Anklam im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Sie erhalten Fördermittel in Höhe von je 15.000 Euro. Mit dem Geld können die Kommunen kostenlose Internet-Hotspots im öffentlichen Raum installieren.

„Ich freue mich, dass sich auch beim dritten Förderaufruf Städte und Gemeinden aus Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich beteiligt haben. Mit öffentlich verfügbarem WLAN wird die Attraktivität gerade auch in innerstädtischen Hotspots und vor allem in beliebten Urlaubsregionen deutlich gesteigert“, sagt Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel.

Wie bei den vorangegangenen Förderaufrufen war der Andrang der Kommunen EU-weit groß: Mehr als 11.000 Kommunen hatten sich im Rahmen des Förderaufrufs vom 19. bis 20. September 2019 beworben. 1.780 von ihnen haben einen Gutschein erhalten. Insgesamt standen 26,7 Millionen Euro zur Verfügung. Davon gingen 2,13 Millionen Euro an Kommunen in Deutschland.

Christian Pegel erklärt, was die neun geförderten Kommunen nun beachten müssen: „Die Kommunen müssen sicherstellen, dass das von der EU unterstützte WiFi-Netz binnen 18 Monaten installiert ist und funktioniert. Es gilt also auch weiterhin, schnell zu sein: Bei der Suche nach einem Unternehmen, dass die Installation im geforderten Zeitraum abwickeln kann und bei der Auswahl der Zentren des öffentlichen Lebens, an denen das Netzwerk installiert werden soll.“ Daneben fordert die EU, dass das frei verfügbare Netz gut sichtbar markiert wird.

Anschließend sind die Kommunen für Betrieb und Wartung des Netzwerks zuständig. „Die EU überwacht Funktion und Leistungsfähigkeit der geförderten „WiFi4EU“-Netze über drei Jahre. Sollte es Auffälligkeiten geben, wendet sie sich direkt an die Kommunen“, erklärt der Minister.

Allen, die bislang keinen Erfolg beim „WiFi4EU“-Programm hatten, rät der Christian Pegel: „Ein weiterer Förderaufruf ist im kommenden Jahr geplant. Registrieren Sie sich in der WiFi4EU-Community! So erhalten Sie auf direktem Wege weitere Informationen zum Programm.“

WiFi4EU ist ein Förderprogramm der Europäischen Union, das von der Europäischen Kommission verwaltet wird. Ziel ist es, die Anbindung an schnelles Internet durch drahtlose Internetzugänge im öffentlichen Raum zu unterstützen. Mithilfe der Initiative sollen EU-weit in bis zu 8.000 Städten und Gemeinden, in denen bislang keine schnelle Internetversorgung vorhanden ist, sogenannte WLAN-Hotspots eingerichtet werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen.

Ein WiFi4EU-Gutschein weist nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ pro Kommune einen festen Betrag von 15.000 Euro aus. Mit dem Geld wird die Installation von WLAN-Geräten auf dem neuesten Stand der Technik in Zentren des gemeinschaftlichen Lebens wie öffentlichen Plätzen und Gebäuden unterstützt. Die Hotspots werden Teil des EU-weiten WiFi4EU-Netzes, bei dem sich jeder Nutzer nur einmal registrieren muss. Anschließend ist kostenlos und ohne weitere Anmeldung über alle geförderten Hotspots das Surfen im Internet möglich.

Glasfasertechnologie revolutioniert Unterricht

Mit doppelter Bandbreite der WEMAG macht das Lehren im Gymnasialen Schulzentrum in Stralendorf doppelt Spaß

Stralendorf – Torsten Neik lässt mit sicheren Bewegungen den interaktiven Stift über einen 75 Zoll großen Bildschirm gleiten. Dabei verändert er die Lage eines Dreiecks, dessen Eckpunkte durch einen Kreis verbunden sind. Nebenbei ruft der Gymnasiallehrer für Mathematik und Physik über ein Symbol in der Seitenleiste Erläuterungen zur Eulerschen Gerade im Internet auf, die sofort in einem Fenster des riesigen Bildschirms erscheint. „Diese moderne Technologie ist in allen Fächern einsetzbar. Sie wird Tafel und Kreide bald ablösen“, ist sich der Oberstufenkoordinator des Gymnasialen Schulzentrums „Felix Stillfried“ in Stralendorf sicher. So kann er zum Beispiel auch handschriftlich Anmerkungen in das interaktive Tafelbild einfügen und es den Schülern per E-Mail senden.

Das Gymnasiale Schulzentrum mit seinen etwa 740 Schülern gehört zu den ersten Gebäuden im Amt Stralendorf, die an das schnelle Glasfasernetz der WEMACOM Breitband GmbH angeschlossen wurden. „Kaum eine andere Schule in der Region verfügt über diese zukunftsweisende Ausstattung, die erst mit der enormen Übertragungsgeschwindigkeit voll genutzt werden kann“, erklärt Maik Helterhoff, Leitender Verwaltungsbeamter des Amtes Stralendorf, bei der Präsentation der neuen Technik. Da das Amt Träger der Schule ist, lag ihm der schnelle Anschluss besonders am Herzen. Vor einigen Wochen noch hatte die Schule einen 6-Megabit-Anschluss und deshalb im Rahmen des Breitbandausbaus eine 100-Megabit-Leitung bei der WEMAG bestellt. Da das Unternehmen gerade die Übertragungsgeschwindigkeit für alle Kunden verdoppelt hat, kann das Gymnasiale Schulzentrum in Stralendorf nun ein Datenvolumen von 200 Megabit pro Sekunde nutzen. „Damit sind wir sehr gut für die gegenwärtigen und künftigen Anforderungen aufgestellt. Außerdem wird die Kommunikation mit dem Schulamt jetzt deutlich erleichtert“, meint Schulleiter Arne Henke. Das Einrichten der neuen Technik hat Holger Seiffert, Fachdienstleiter Bau des Amtes Stralendorf, begleitet.

Oberstufenkoordinator Torsten Neik demonstriert anschaulich Schulleiter Arne Henke, WEMAG-Geschäftskundenbetreuer Mario Möller und Maik Helterhoff, Leitender Verwaltungsbeamter des Amtes Stralendorf (v.l.n.r.), die Einsatzmöglichkeiten der neuen Technik. Foto @ WEMAG/Stephan Rudolph-Kramer

Neun der großen interaktiven Bildschirme sowie über 20 weitere Smartboards gibt es bereits in der Schule. Insgesamt laufen in den Schulgebäuden etwa 150 Rechner. Weitere 14 Klassenräume sind im Erweiterungsbau geplant, in dem auch ein Computerkabinett eingerichtet werden soll. Außerdem gibt es schon Überlegungen, die Klassenräume auch mit WLAN auszustatten.

Im Rahmen der Präsentation überreichte WEMAG-Geschäftskundenbetreuer Mario Möller den Vertretern der Schule und des Amtes zur Erinnerung je ein Cartoon, die aus der Feder des regionalen Künstlers Roland Regge-Schulz, alias Mario Lars, stammen.

Neuansiedlung in Greifswald

Greifswald – Die Vilua IT Solutions GmbH & Co. KG siedelt sich in der Hansestadt Greifswald neu an. Das Unternehmen wird am Standort Medizinprodukte herstellen. „Ziel ist es in Greifswald, medizinische Geräte und Systeme für die Gesundheitsprävention zu produzieren und weiterzuentwickeln. Es entstehen dabei wichtige Jobs in dem wirtschaftlichen Wachstumsbereich der Gesundheitswirtschaft“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag in Schwerin. Im Rahmen der Neuansiedlung sollen 36 Dauerarbeitsplätze entstehen.

Die Firma Vilua IT Solutions GmbH & Co. KG wird in Greifswald ein Mehrzweckgebäude mit einem innovativen Care Center und einer digitalen Arztpraxis in Gestalt eines Showrooms errichten. Es entsteht ein Bereich zur Produktion der Präventions- bzw. Gesundheitsprodukte. Dazu zählen Präventiometer und die Behandlungseinheiten Kiosk und Lifestation, die in der Praxis als Bioerfassungsgeräte zur Messung von verschiedenen Vitalwerten mit unterschiedlichen Untersuchungsumfeldern eingesetzt werden. Im Gebäude befindet sich zudem eine Abteilung Forschung und Entwicklung sowie eine hauseigene Kantine. Die Produkte sollen deutschland- und europaweit bei Industrieunternehmen, Krankenkassen und in Care Centern in Krankenhäusern abgesetzt werden. „Wir brauchen mehr Unternehmen, die ihre Produkte überregional und international vermarkten. Das erhöht langfristig die Wertschöpfung und sichert Arbeitsplätze bei uns im Land“, so Glawe weiter.

Die Gesamtinvestitionen für die Neuerrichtung des Standortes betragen rund 2,48 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium wird das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) in Höhe von rund 509.000 Euro unterstützen.

Ein Präventiometer wird beispielsweise im PAKt-mobil eingesetzt. Dies ist ein 18 Meter langer Gelenkbus der durch Mecklenburg-Vorpommern fährt, um bei kleinen und mittelständischen Unternehmen direkt vor Ort eine mobile Gesundheitsprävention anzubieten. In dem Bus befinden sich moderne Check-up-Geräte. Diese sind in einer futuristischen Kugel, dem Präventiometer, integriert. Die Untersuchungen umfassen beispielsweise die Vermessung von Körperdaten (Größe, Gewicht etc.), einen Sehtest, Blutdruckmessung, Puls- und Sauerstoffsättigung, Körperfettmessung, Elektrokardiographie (Messung der Herzstromkurve), einen Lungenfunktionstest und einen Hörtest. „Betriebliche Gesundheitsvorsorge ist ein Riesenthema. Gesunde Mitarbeiter tragen zum Unternehmenserfolg erheblich bei. Aber: Gerade die mittelständischen Betriebe haben oftmals nicht die Kapazitäten, eigenständige betriebliche Präventionsprojekte anzubieten. Hier hilft das PAKt-MV mobil. Mitarbeiter bekommen die Chance, unkompliziert etwas für die eigene Gesundheit zu tun“, sagte Glawe.

PAKt-MV mobil steht für eine „mobile Prävention und Gesundheitsförderung für Arbeitnehmer zur Reduktion von Krankheitstagen und Berufsunfähigkeit durch Motivation und Verhaltensänderung“. Das Projekt wird durch die Universitätsmedizin Greifswald durchgeführt. Es wird vom Wirtschaftsministerium mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von 2,25 Millionen Euro gefördert. Die Projektlaufzeit ist bis 2020 angelegt.

In Mecklenburg-Vorpommerns sind 154.000 Menschen in der Gesundheitswirtschaft beschäftigt. Mit einem Anteil an der Bruttowertschöpfung der Gesamtwirtschaft von rund 15 Prozent (= 5,8 Milliarden Euro) leistet die Branche zudem einen wichtigen Beitrag zur Wirtschaftsentwicklung. „Die Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Wachstumsmotor. Mehr Beschäftigung und mehr Wertschöpfung sind heute Kennzeichen der Branche. Jeder fünfte Erwerbstätige (20,6 Prozent) arbeitet in der Gesundheitswirtschaft. Jeder siebte Euro an Bruttowertschöpfung entsteht in dieser Branche“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Begleitet wurde die Unternehmensansiedlung der Vilua IT Solutions GmbH & Co. KG durch die Landeswirtschaftsfördergesellschaft Invest in Mecklenburg-Vorpommern GmbH (Invest in MV). Aufgabe dieser Gesellschaft ist die Unterstützung von Unternehmen, die in das nordöstliche Bundesland investieren und expandieren wollen.

Agrarpaket des Bundes diskutiert

Backhaus zum Agrarpaket: Ziele sind wichtig, die Umsetzung ist fragwürdig

Schwerin – Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern diskutierte am 13.11.2019 über mögliche Nachbesserungen am Agrarpaket des Bundes. Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus nannte die Ziele des Pakets „wichtig und gut“. Mehr für den Insektenschutz, die Artenvielfalt und das Tierwohl insgesamt erreichen zu wollen, sollte im Interesse aller Beteiligten sein, so der Minister.

Gleichwohl zeigte er Verständnis für die Kritik der Branche: „Das Agrarpaket ist nicht die Ursache für die bundesweiten Proteste, sondern der entscheidende Anlass. Die Landwirtschaft hat mehrere witterungsbedingt schwierige Wirtschaftsjahre hinter sich, sie muss durch die Verschärfung der Düngeverordnung ihre Wirtschaftsweisen anpassen und steht nicht nur durch die Diskussion um mehr Tierwohl gesellschaftlich in der Kritik.“

Deshalb warnte er vor immer neuen Auflagen und pauschalen Verboten: „Die Landwirte tun schon jetzt vieles freiwillig – aber auch weil wir die richtigen finanziellen Anreize setzen. So kann sich der Landwirt engagieren ohne um seine Existenz fürchten zu müssen. Diesen Weg müssen wir weitergehen.“ Durch Ausdehnung auf 2020 und die Erhöhung der Umschichtung von 4,5 auf sechs Prozent von der ersten in die zweite Säule stehen Mecklenburg-Vorpommern in 2021 nunmehr 20 Millionen Euro statt der bisherigen 15 Millionen Euro für bestehende Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Verfügung.

Mit dem Aktionsprogramm Insektenschutz will die Bundesregierung den Ursachen des Insektenschwunds entgegenwirken und die Lebensbedingungen für Insekten verbessern. Dazu gehöre u.a. auch die Einschränkung von Pflanzenschutzmitteln ökologisch besonders schutzbedürftigen Bereichen, wie am Gewässerrand und in bestimmten Schutzgebietstypen. Das unmittelbare Verbot der Anwendung in diesen Schutzgebietstypen betreffe nicht alle Mittel, sondern nur solche mit besonderer Relevanz für Insekten, d.h. Herbizide und biodiversitätsschädigende Insektizide. Von den Einschränkungen wären rund zehn Prozent der hiesigen Ackerfläche betroffen – das seinen deutlich weniger als die vom Bauernverband errechneten 45 Prozent, unterstrich Backhaus. Es bleibe zudem abzuwarten, über welche Rechtsvorgaben der Bund seine Ziele umsetzen will.

Vom Agrarpaket zu trennen, seien die strengeren Düngeregelungen. „Das wird gerne in einen Topf geworfen“, so Backhaus. In Deutschland gelte das Düngerecht. Die Düngeverordnung präzisiere die Anforderungen an die gute fachliche Praxis. Hier gebe es kaum Spielraum – erst Recht nicht vor dem Hintergrund, dass der Europäische Gerichtshof Deutschland im Juli 2017 wegen unzureichender Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie verurteilt hat. Die im Anschluss von Bund und Ländern erarbeitete Novellierung der Düngeverordnung war aus Sicht der Europäischen Kommission nicht ausreichend, um dem Urteil vollständig nachzukommen. Nun muss die Düngeverordnung erneut geändert und zügig EU-rechtskonform gemacht werden, um Strafzahlungen von bis zu 857.000 Euro pro Tag zu verhindern. Dies sei auch im besonderen Interesse der Landwirtschaft, meinte Backhaus.

Abschließend rief er Politik, Landwirtschaft und Umweltschützer zu Dialog- und Kompromissbereitschaft auf: „Wenn wir gemeinsam etwas erreichen wollen, müssen wir in einem konstruktiven Austausch bleiben. Denn klar ist: Ohne Veränderungen wird es nicht gehen. Das weiß jeder, der ehrlich zu sich selbst ist.“ Im Gegenzug versprach er sich weiterhin für die angemessene Honorierung von Umweltleistungen in Landwirtschaft einzusetzen.

Gesetzentwurf zur Landarztquote

Schwerin – Im Landtag ist am Mittwoch der Gesetzentwurf zur Sicherstellung der wohnortnahen hausärztlichen Versorgung diskutiert worden. Im Mittelpunkt stand die Einführung einer Landarztquote. „Es gibt in Teilen einen Ärztemangel, insbesondere auf dem Land. Die Stellen zu besetzen, sind große Herausforderungen des Gesundheitssystems und das nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch im Landtag in Schwerin.

In Mecklenburg-Vorpommern droht derzeit im hausärztlichen Bereich in verschiedenen Bedarfsplanungsbereichen eine Unterversorgung. Hierzu zählen beispielsweise Demmin, Greifswald Umland, Grimmen, Hagenow, Parchim, Rostock Umland oder Wismar und Waren (Müritz). Diese Berechnung beruht auf Daten der Kassenärztlichen Vereinigung M-V (KVMV), die sich im Wesentlichen auf die Zahl der Ärzte bezieht, die 60 Jahre und älter sind und die ihre Praxis deshalb voraussichtlich in den nächsten Jahren abgeben werden.

Im Landtag wurde der Gesetzentwurf in seiner ersten Lesung diskutiert. Die Studienplätze werden nach diesem Gesetz nur an Bewerber vergeben, die sich zuvor vertraglich verpflichten, eine entsprechend einschlägige Weiterbildung, die zu einer Ausübung einer hausärztlichen Tätigkeit berechtigt, zu absolvieren und für zehn Jahre eine vertragsärztliche Tätigkeit in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten auszuüben.

„Es geht darum die Möglichkeiten auszuschöpfen, um bereits bei der Auswahl der Medizinstudierenden darauf hinzuwirken, Hausärztinnen und Hausärzte für die ambulante medizinische Versorgung unserer Bevölkerung vor allem auf dem Lande zu gewinnen“, so Glawe. Zur Absicherung der Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 250.000 Euro vorgesehen. Da die Verpflichtung zur Zahlung der Vertragsstrafe den Bewerber nicht in eine existenzielle Bedrängnis bringen darf, ist eine Härtefallregelung vorgesehen.

Insgesamt werden in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 32 Medizinstudienplätze zur Verfügung stehen. „Um die angehenden Ärztinnen und Ärzte frühzeitig für eine hausärztliche Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen, sollen sie durch die an den Lehrstühlen für Allgemeinmedizin eingerichteten Kompetenzzentren betreut werden“, so Glawe weiter. Im Zusammenwirken mit der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern wird das Land regelmäßig den Bedarf an Hausärzten überprüfen. Die Kassenärztliche Vereinigung wird als zuständige Stelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Landarztgesetzes das gesamte Verfahren durchführen.

Außerdem wird gesetzlich geregelt, die Bewerberinnen und Bewerber zu strukturierten Auswahlgesprächen einzuladen. Die Auswahlgespräche sollen im Rahmen eines Assessment-Centers aus kurzen Interviews und Szenarien (Stationen) bestehen, die von Juroren bewertet werden. Dabei sollen auch – wissenschaftlich fundiert – wichtige Schlüsselfaktoren des ärztlichen Berufes wie die Orientierung an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten in Verbindung mit Empathie und Sozialkompetenz erkannt werden. Auf Grundlage einer wissenschaftlich fundierten Konzeption, die von den Hochschulen des Landes erstellt wird, werden auch die Qualitätsstandards berufsbezogener Eignungsdiagnostik berücksichtigt.

„Spätestens mit Beginn des Wintersemesters 2021 sollen die ersten Studierenden, die nach dem Landarztgesetz und der Verordnung dazu ausgewählt wurden, mit ihrem Studium an den beiden Unimedizinen in Rostock und Greifswald starten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend im Landtag.

Änderung des Hochschulgesetzes

Schwerin – Die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten die notwendigen Rahmenbedingungen, um sich auch künftig in einem stärker werdenden nationalen und internationalen Wettbewerb behaupten zu können. Der Landtag hat eine entsprechende Änderung des Hochschulgesetzes beschlossen. Das neue Hochschulgesetz legt einen Schwerpunkt auf die Qualitätssicherung in der Wissenschaft, auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen an den Hochschulen und auf die Chancengleichheit.

„All das, was an unseren Hochschulen geleistet wird – die Qualität von Forschung und Lehre, das Innovationspotenzial – hängt vor allem an jenen, die dort forschen und lehren. Das heißt, an denen, die dort arbeiten“, betonte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Die Bedingungen für ihre Arbeit zu verbessern, ist ein wesentliches Ziel dieser Novelle.“

Diesen Anspruch löst das Land nun ein, indem es:

  • für die Befristung von Qualifikationsstellen eine Mindestdauer von drei Jahren festlegt
  • eine Qualifizierungsvereinbarung mit den wissenschaftlichen Nachwuchskräften vorsieht
  • einen Mindestbeschäftigungsumfang von 50 Prozent garantiert
  • Bediensteten eine Verbeamtung auf Zeit ermöglicht und mit einer Verbeamtungsoption auch den akademischen Mittelbau stärkt
  • und indem es den Einsatz von Lehrbeauftragten klar begrenzt.

Außerdem schafft das geänderte Gesetz die Voraussetzungen, um den Frauenanteil bei Professuren zu erhöhen. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 23,4 Prozent, in Mecklenburg-Vorpommern sind es nur 20,9 Prozent. „An unseren Hochschulen gibt es viel zu wenige Professorinnen. Wir führen deshalb das Kaskadenmodell ein und haben es als qualifizierte Quote in das Gesetz aufgenommen. Zudem planen wir, in den Zielvereinbarungen mit den Hochschulen verbindlichere Frauenquoten zu verabreden als bisher“, sagte Martin. Mit dem Kaskadenmodell hätten andere Bundesländer bereits gute Erfahrungen gemacht.

„Wir setzen außerdem bei der Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Karriere und Familie an. Das erleichtert Frauen und Männern, Privates und Berufliches auch im Wissenschaftsbetrieb zu vereinbaren“, erklärte die Wissenschaftsministerin. „So werden künftig sogenannte Familienzeiten die Qualifikationszeit bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen verlängern. Zudem sieht die Novelle ein gelockertes Hausberufungsverbot vor, damit das berufliche Vorankommen bereits in der Qualifikationsphase besser planbar wird“, sagte sie.

Außerdem sieht das geänderte Hochschulgesetz vor, die kooperativen Promotionsverfahren von Universitäten und Fachhochschulen auszubauen und sie für beruflich qualifizierte Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger weiter zu öffnen, zum Beispiel über ein Probestudium oder ein weiterbildendes Masterstudium auch ohne Bachelorabschluss. Mit dem neuen Gesetz wird zudem das wissenschaftliche Weiterbildungsprogramm neu strukturiert. Hochschulen können nun auch gemeinsam mit externen Partnern Weiterbildungsangebote machen.