Frühe Hilfen für besseren Kinderschutz

Schwerin – Die Landesregierung setzt sich für eine bedarfsgerechte Anpassung und Erhöhung der Finanzmittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen für werdende Eltern und Familien mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr ein. Das Kabinett beschloss in seiner heutigen Sitzung, als Mitantragsteller einer entsprechenden Bundesratsinitiative von Thüringen beizutreten.

„Mit Geldern der Bundesinitiative Frühe Hilfen und seit 2018 mit Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen wurden feste Strukturen und wichtige regionale psychosoziale Hilfeangebote für Familien geschaffen, die sich bewährt haben“, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung in Schwerin. Die Bundesmittel sind allerdings seit 2014 nicht mehr erhöht worden und betragen 51 Millionen Euro. Davon entfallen auf Mecklenburg-Vorpommern in diesem Jahr 1,159 Millionen Euro.

Durch veränderte Rahmenbedingungen sinken die Mittel für einige Bundesländer ab 2020. Vor allem ostdeutsche Bundesländer sind betroffen. Mecklenburg-Vorpommern würde nach den bisherigen Planungen 40.000 Euro weniger erhalten. „Damit drohen angesichts einer gestiegenen Anzahl von Familien mit Kindern unter drei Jahren und einer zunehmenden Inanspruchnahme von Hilfen durch Familien mit psychischen Belastungen Angebote vor Ort wegzubrechen“, so Drese.

Gemeinsam mit anderen Bundesländern will Mecklenburg-Vorpommern deshalb mit einer Bundesratsinitiative erreichen, dass der Bund seinen finanziellen Anteil ab dem kommenden Jahr von 51 auf 65 Millionen Euro erhöht und in den Folgejahren kontinuierlich anpasst.

Drese: „Gerade die ersten Lebensmonate und -jahre sind für die körperliche, geistige und seelische Entwicklung von Kindern besonders wichtig. Die niedrigschwelligen, freiwilligen und kostenfreien Angebote im Rahmen der Frühen Hilfen sollen sich insbesondere an Familien richten, die aufgrund von unterschiedlichen Belastungen einen erhöhten Beratungsbedarf haben, jedoch häufig nur schwer einen Zugang zu Unterstützungsangeboten finden und geringere Selbsthilfekompetenzen aufweisen. Nur mit einer Anhebung der Mittel können die Kommunen ihre Angebote dauerhaft auf hohem Niveau sicherstellen.“

Für Mecklenburg-Vorpommern besitzt der präventive Kinderschutz eine hohe Bedeutung, das u.a. durch das Landesprogramm Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen sowie das Landesprogramm Kinderschutz zum Ausdruck kommt.

Zu einem Fachtag der Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen MV und der Landesfachstelle Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen in MV werden morgen (am 21. November) im Sozialministerium 100 Akteure aus den Frühen Hilfen erwartet.

Backhaus reagiert auf Kritik zu „Problemwolf“

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus weist Vorwürfe, wonach er Informationen zu Wolfsrissen im Land zurückhalte oder verschleiere, aufs Schärfste zurück.

„Mein Haus informiert zu allen Themen unseres Zuständigkeitsbereiches umfassend und transparent. Auch über die Entwicklung der Wolfspopulation setzen wir die Bürgerinnen und Bürger in Kenntnis. Zuletzt geschehen Mitte Oktober dieses Jahres“, so der Minister.

Zum aus Schleswig-Holstein nach M-V gewanderten „Problemwolf“ GW924m nahm er wie folgt Stellung: „Am vergangenen Freitag haben wir im Zuge einer abgeschlossenen DNA-Untersuchung die Information erhalten, dass GW924m für einen Rissvorfall bei Grambow verantwortlich ist. Daraufhin haben wir uns unverzüglich mit der unteren Naturschutzbehörde, dem Landkreis Nordwestmecklenburg, in Verbindung gesetzt. Derzeit prüfen wir, inwieweit wir auch hierzulande eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilen werden.“

GW924m hatte in Schleswig-Holstein mehrfach in Tierbeständen Nutztiere gerissen, obwohl die Herden durch empfohlene über den Grundschutz hinausgehende Herdenschutzmaßnahmen gesichert waren.

Backhaus bat um Verständnis, dass die Entscheidung für oder gegen einen Abschuss nicht über Nacht getroffen werden könne, sofern nicht Gefahr für Leib und Leben von Menschen besteht. Prinzipiell befürworte ich den Abschuss von GW924m, da er eine Gefahr darstellt, egal in welchem Bundesland er sich aufhält. Gleichwohl müssen wir uns an Recht und Gesetz halten“, führte er aus.

Allein der Rissvorfall in Grambow ohne Berücksichtigung der Rissvorfälle in Schleswig-Holstein reiche nicht aus, um die artenschutzrechtliche Ausnahme zu begründen, da in Grambow kein Grundschutz gemäß Managementplan Wolf M-V gegeben war, informierte Backhaus. Auch zeige der Fall noch einmal sehr deutlich, wie wichtig es ist, dass die Tierhalter Eigenverantwortung übernehmen und ihre Tiere ausreichend schützen.

Abschließend informierte Backhaus darüber, dass die positive Notifizierungsentscheidung der EU-KOM zu der geplanten Novelle der Förderrichtlinie Wolf inzwischen vorliegt. Die Förderrichtlinie kann nun unterzeichnet und noch im Dezember veröffentlicht werden. Mit der neuen Förderrichtlinie wird eine Förderung von bis zu 100 % für zusätzliche Maßnahmen zur verbesserten Verhütung von Schäden aufgrund von Wolfsübergriffen an Haus- und Nutztieren möglich. Typische derartige Maßnahmen sind zum Beispiel die Anschaffung von über den Grundschutz hinausgehenden E-Zäunen, die Anschaffung von Untergrabschutz oder auch die Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden.

Abschluss der Justizforen für Vereine

100 Vereinsmitglieder waren zur letzten Veranstaltung im Schweriner Goldenen Saal. Justizministerin Katy Hoffmeister: „Leitfaden zum Vereinsrecht in Planung“

Schwerin – Weit mehr als 400 Ehrenamtliche aus M-V haben die Reihe „Justizforum – Fragen rund um das Vereinsrecht“ besucht. Das Justizministerium und die Ehrenamtsstiftung des Landes hatten zu den vier Veranstaltungen in Rostock, Stralsund, Neubrandenburg und Schwerin geladen. Es kamen jeweils Menschen, die einen Verein gründen wollten oder Fragen zu aktuellen Belangen ihres Vereinslebens hatten. Mit Hilfe der Ehrenamtsstiftung ist nächstes Jahr ein Leitfaden für die Vereine zum Thema Vereinsrecht geplant.

Justizministerin Hoffmeister: „Die Resonanz ist äußerst erfreulich. Wir haben Vereinen helfen können. Vor allem haben wir aber zeigen können, dass in den Vereinsregistern der vier zuständigen Amtsgerichte Rostock, Stralsund, Neubrandenburg und Schwerin Menschen arbeiten. Unsere Justiz ist bürgernah. Es sind Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die gern Auskunft geben und den Ehrenamtlichen unter die Arme greifen. Das Forum war aber auch eine Wertschätzung für die engagierte ehrenamtliche Arbeit der Mitglieder in den Vereinen, Verbänden und Initiativen in unserem Land. Rund 12.000 Vereine gibt es zurzeit. Allein im Bereich des Amtsgerichts Stralsund sind in diesem Jahr 50 hinzugekommen können. Ich danke den Leitungen der Amtsgerichte dafür, dass sie die Justizforen personell unterstützt haben“, so Justizministerin Hoffmeister.

Hannelore Kohl, Vorsitzende der Ehrenamtsstiftung M-V: „Das Justizforum war ein gelungenes Angebot, um Rechtsfragen rund um die Eintragung von Vereinen in das Register im direkten Gespräch zu erörtern. Es förderte auch wechselseitig das Verständnis für die Situation des Gegenübers, hier ehrenamtliches Engagement, da Bindung an Recht und Gesetz. Solche Brücken zu bauen, begreife ich als eine der Kernaufgaben der Ehrenamtsstiftung M-V.“

Informationen zum geförderten Breitbandausbau

WEMAG und WEMACOM sind vor Ort/In jeder Gemeinde finden Infoveranstaltungen statt

Schwerin – Nachdem die WEMACOM Breitband GmbH im September 2019 vom Landkreis Ludwigslust-Parchim den Zuschlag für den Glasfaserausbau in 13 weiteren Projektgebieten erhalten hat, beginnen jetzt die Einwohnerversammlungen. Premiere ist am 22. November in der Gemeinde Bülow.

„Die Planungsphasen enden in den jeweiligen Clustern zu verschiedenen Zeiten, die Fristen finden unsere Kunden auch auf der WEMAG-Internetseite veröffentlicht. Wer sich bis zum Ende der Planungsphase für einen Glasfaser-Hausanschluss in Kombination mit einem Internet- oder Telefonvertrag mit mindestens 24 Monaten Laufzeit entscheidet, bekommt an seinem Haus kostenfrei den Glasfaseranschluss bis zu einer Länge von fünfzehn Metern bereitgestellt“, kündigte WEMAG-Vertriebsleiter Michael Hillmann an.

Während der rund 150 Einwohnerversammlungen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WEMAG und der WEMACOM Breitband GmbH alle Fragen zum Bau der Glasfaserleitungen und den Tarifen für das schnelle Internet. Die Informationsveranstaltungen zum geförderten Breitbandausbau sind in allen Gemeinden geplant. Zehn Tage vor der Veranstaltung werden die förderfähigen Haushalte per Post eingeladen. Die bereits feststehenden Termine für die Einwohnerversammlungen können auf der Internetseite unter www.wemag.com/internet abgerufen werden.

Für die Errichtung der Hausanschlüsse ist die WEMACOM zuständig – die Vermarktung der Internet- und Telefonprodukte übernimmt die WEMAG. Kunden können die Internetprodukte zum Beispiel über die WEMAG beziehen. Das kommunale Unternehmen bietet für Privat- und Gewerbekunden Internettarife mit Übertragungsraten von bis zu 1 Gigabit pro Sekunde, Telefonanschlüsse mit Flatrate ins deutsche Festnetz und Mobilfunknetz sowie Digital- und HD-Fernsehen an.

„Für alle Kunden, die einen der WEMAG-Surf-Tarife bestellen, verdoppeln wir ohne Aufpreis die Bandbreiten. Das gilt auch für Bestandskunden, die schon bei uns unter Vertrag sind. So sind unsere Kunden noch besser für die weiter zunehmenden Bandbreiten-Anforderungen durch immer mehr Geräte gerüstet, die zuhause gleichzeitig online sein werden“, ergänzte der WEMAG-Vertriebsleiter und verwies auf Smart Home und datenintensive Internetdienste für Filme und Serien.

In den etwa 110 Gemeinden, die im Rahmen des zweiten Förderaufrufs des Bundes von einer Förderung profitieren und in denen nun gebaut wird, können bis zu 30.000 förderfähige Glasfaser-Hausanschlüsse erstellt werden. Dies entspricht etwa zwei Dritteln der gesamten Haushalte. Dafür sollen insgesamt rund 2.400 Kilometer Trasse gebaut und 7.600 Kilometer Glasfaserkabel verlegt werden. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2020 geplant.

Alle weiteren Informationen zu dem Veranstaltungsort und -zeit können auf der Internetseite unter www.wemag.com/internet oder auf der Einladungskarte entnommen werden.