Fördermittel für LED-Beleuchtung

Ludwigslust Die Stadt Ludwigslust (Landkreis Ludwigslust-Parchim) erhält vom Energieministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern einen Zuschuss in Höhe von 22.203,72 Euro (Fördersatz 50 Prozent) für die Umrüstung der Beleuchtung im Verbindungsgehweg zwischen der Rudolf-Tarnow-Straße und der Klenower Straße.

Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen.

Entlang des Verbindungsgehwegs sollen die vorhandenen sechs Natriumdampflampen durch neun Leuchten mit dimmbarem LED-Leuchtensystem ersetzt werden. Auch die Maste sowie die 270 Meter Kabel werden erneuert.

Ziel ist es, den Stromverbrauch und damit auch die Kosten zu senken. Jährlich können ca. 1.400 Kilowattstunden Strom und knapp eine Tonne Kohlendioxid eingespart werden.

Anbau von Leguminosen

Güstrow – „In Anbetracht der derzeitigen Diskussionen rund um den Klimawandel, den Gewässer-, Boden- und Insektenschutz ist der verstärkte Anbau von Eiweißpflanzen eine wichtige Option für eine nachhaltige Landwirtschaft“, sagte Agrarstaatssekretär Dr. Jürgen Buchwald heute auf einer Konferenz des Lupinen-Netzwerkes in Güstrow. Das Netzwerk war 2014 als Teil der Eiweißstrategie des Bundeslandwirtschaftsministeriums mit Minister Dr. Till Backhaus als Mitinitiator entstanden. Nach fünf Jahren wurde das Bundesprojekt nun beendet.

Das Lupinen-Netzwerk vereinte 43 Betriebe in sechs Bundesländern. Von Gülzow aus koordinierte die Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei (LFA) die Aktivitäten der Projektpartner aus Forschung, Beratung, Landwirtschaft und Wirtschaft mit dem Ziel, Anbau und Verarbeitung von Lupinen für die Tier- und Humanernährung auszuweiten und effektiver zu gestalten. Das Projekt sollte insbesondere die Abhängigkeit der deutschen Tierproduktion vom Importsoja als eiweißlieferndes Futtermittel verringern. 2018 wurden als Eiweißfuttermittel 3,4 Millionen Tonnen Soja verfüttert. Dem standen 25.000 Tonnen Lupinen gegenüber.

„Wir können feststellen, dass es in M-V nicht zuletzt durch die Impulse des Netzwerkes in den letzten fünf Jahren einen Anstieg beim Anbau der Hülsenfrüchte Süßlupine, Erbse, Ackerbohne und Sojabohne gab“, sagte Buchwald. Gegenüber 2010 habe sich die Anbaufläche von knapp 6.200 Hektar auf 24.700 Hektar vervierfacht. „Dies liegt auch daran, dass unser Förderprogramm „Anbau von vielfältigen Kulturen im Ackerbau“ als Agrarumwelt­maßnahme von den Landwirten (291 Anträge für 141.000 Hektar) gut angenommen wurde und dass das Greening der EU Wirkung zeigt“, führte Buchwald aus.

Deutschlandweit sei die Anbaufläche jedoch mit 11,7 Millionen Hektar insgesamt fast gleichgeblieben. Denn der Anbau von Körnerleguminosen sei derzeit nicht wirtschaftlich, so Buchwald. „Das größte Problem ist, dass die Mengenabsicherung (Ertragshöhe und -sicherheit) durch die Erzeuger einerseits und die zu geringen Preisangebote der aufnehmenden Hand andererseits nicht attraktiv genug sind“.

Andererseits würden die sich verändernden Rahmen­bedingungen der landwirtschaftlichen Produktion günstig für eine Erweiterung des Leguminosenanbaus sein, betonte Buchwald. So würde die weitere Verschärfung im Düngerecht die Bedeutung der Leguminosen als Stickstoffsammler im Boden erhöhen; sie könnten auch den Rückgang des Rapsanbaus kompensieren; die steigende Nachfrage nach gentechnikfreier Milch, Eiern und Fleisch führe zu einer höheren Nachfrage nach gentechnikfreien Futtermitteln aus Eigenproduktion und auch für die menschliche Ernährung erfreue sich Lupineneiweiß als Nischenprodukt steigender Beliebtheit.

„Deshalb ist es umso wichtiger, dass die Arbeit des Netzwerks weitergeführt wird“, schloss Buchwald. Zur Fortsetzung der Arbeiten sollen mit dem kommenden Haushalt der LFA für die Jahre 2020 bis 2023 Landesmittel in Höhe von 100.000 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt werden. „Ich wünsche mir, dass die Lupine dadurch einen festen Platz in der Fruchtfolge und in der Verarbeitung bekommt.“

Strukturwandel in der Fischerei unumgänglich

Schwerin – Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern setzt sich bei der Europäischen Kommission dafür ein, dass Abwrackprämien zur endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit nicht nur an Unternehmen gezahlt werden, die in der östlichen Ostsee aktiv sind, sondern auch an die Betriebe, die den Westdorsch und den Westhering befischt haben. Dafür soll Artikel 34 der EMFF-Verordnung angepasst werden, die die Förderung einer endgültigen Stilllegung bisher bis zum 31. Dezember 2017 begrenzt.

Das verkündet Agrarstaatssekretär Dr. Jürgen Buchwald heute auf einer Informations- und Diskussionsveranstaltung des Landesamts für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) Mecklenburg-Vorpommern vor über 100 Kutter- und Küstenfischern des Landes. Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus ist in dieser Angelegenheit heute eigens nach Brüssel gereist.

„Mit der Abwrackprämie würden wir Betrieben, die nicht oder kaum wirtschaftlich sind, den Ausstieg vereinfachen. Dabei freiwerdende Quoten könnten durch den Staat zielgerichtet neu vergeben werden. Auch haben wir uns bei der EU-Kommission dafür ausgesprochen, die Quoten bei Unternehmen mit mehreren Fahrzeugen auf ein Fahrzeug zu konzentrieren. Dadurch können die quotenfreien Fahrzeuge außer Dienst gestellt werden. Dadurch würde sich das Verhältnis von Fangkapazitäten und Fangmöglichkeiten ebenfalls verbessern. Unser Ziel ist es nicht, die Fischerei aus dem Land verschwinden zu lassen, sondern Existenzen abzusichern und Strukturen zu schaffen, auf denen wir eine zukunftsfähige Ostseefischerei aufbauen können, die auch die Freizeitfischerei, die Fischereihäfen und den Tourismus einbezieht. Dafür muss es in Abstimmung von Bund und Küstenländern zeitnah ein tragfähiges Konzept geben“, erläutert Buchwald.

Für Mecklenburg-Vorpommern seien bislang zehn Betriebsschließungen angekündigt. Notwendige Abwrackprämien dürften hierzulande bei ca. 1,3 Millionen Euro liegen.

Darüber hinaus sei mit einem deutlichen Rückgang der insgesamt 46 Schleppnetzbetriebe zu rechnen, sagt Buchwald. Deshalb mache es Sinn, Vermarktungsstrukturen zu bündeln. Bislang gebe es in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern insgesamt sechs Erzeugerorganisationen. Aus Sicht des Ministeriums mache es Sinn, wenn in jedem der beiden Bundesländer je eine Erzeugerorganisation existiert.

„Es ist denkbar, dass sich in S-H vor allem Schleppnetzbetriebe und in M-V vor allem Stellnetzbetriebe organisieren. Dieses würde der Fischereistruktur in dem jeweiligen Land am ehesten entsprechen“, sagt Buchwald.

Fraglich sei die Auslastung des 2005 in Betrieb genommenen Fischwerkes der Euro-Baltic-Fischverarbeitungs GmbH in Sassnitz/Mukran, insbesondere im ersten Halbjahr 2020. Das Werk benötigt zur Auslastung ca. 50.000 Tonnen pro Jahr. Bislang wurden jährlich von März bis Juni 8.000 Tonnen bis 10.000 Tonnen Ostseehering in dem Werk verarbeitet. 2019 sind es voraussichtlich ca. 3.000 Tonnen. Außerdem werden ca. 40.000 Tonnen Nordseehering verarbeitet. Der zu 80 Prozent in britischen Gewässern gefangene Nordseehering kann im ersten Halbjahr jedoch nicht verarbeitet werden, da Nordseehering erst ab August des Jahres den notwendigen Fettgehalt hat.

Abschließend fordert Agrarstaatssekretär Buchwald eine Novellierung des Mehrjahresplanes für die Ostsee. „Wir brauchen Regelungen, die einen längerfristigen Aufbau der Fischbestände mit künftig wirtschaftlich vertretbaren jährlichen Quotenschwankungen ermöglichen. Für die betroffenen Unternehmen ist damit nach der Konsolidierung des Fischereisektors die Basis einer mittel- und langfristigen Unternehmensplanung zu gewährleisten.“ Auch brauche es Alternativen zur Quotenregelung, da die Fischwirtschaft nachweislich nicht Hauptursache für den Bestandsrückgang sei.

Nach Ansicht von M-V sollte geprüft werden, ob durch eine deutliche Erhöhung der Maschenöffnungen in der Dorschfischerei auf ein Quotenmanagement verzichtet werden kann. Dieses würde durch die Schonung zusätzlicher Jahrgänge gegebenenfalls die schlechte Reproduktionsrate verbessern. Denkbar sei auch, große Gebiete der Ostsee für die Fischerei komplett zu schließen und Fischerei nur noch in einem Abstand von 6 Seemeilen von der Küste aus zuzulassen – dies aber frei von weiteren Regularien.

Prof. Frerk Feldhusen, Direktor des LALLF, fordert die anwesenden Fischer auf, gemeinsam die Möglichkeiten für Wege aus der Krise zu diskutieren. „Ihre Mitwirkung ist für die Entwicklung von Lösungsansätzen unbedingt erforderlich“, unterstreicht er. „Dafür stehen Ihnen die Türen der Behörden offen.“

Neue Produktionsstätte für Kaffeerösterei

Hornstorf – Die Rösterei Roman GmbH aus Bad Kleinen betreibt eine Gourmetkaffeerösterei in Wismar samt Filialgeschäft in Rostock unter dem Namen „cafeshop especial“. Jetzt soll eine zusätzliche Betriebsstätte in Hornstorf (Landkreis Nordwestmecklenburg) entstehen, um die Produktionskapazitäten zu erhöhen.

„Hochwertige Lebens- und Genussmittel sind zunehmend gefragt. Davon profitiert auch die Kaffeerösterei in Wismar. Deshalb soll jetzt eine eigene Produktionsstätte entstehen, mit der vier neue Arbeitsplätze geschaffen werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

In der neuen Betriebsstätte sollen neben dem klassischen Röstkaffee auch weitere Produkte hergestellt werden, unter anderem Kaffeegelee als Brotaufstrich, Kaffeelimonade, schokolierte Kaffeebohnen und Espressokerzen. Dafür ist vorgesehen, eine Produktionshalle neu zu bauen und diese unter anderem mit Trommelröst- und Verarbeitungsmaschinen sowie einer Laborausstattung einzurichten.

Das Unternehmen verarbeitet nach eigenen Angaben Arabica-Rohkaffees von der eigenen Kaffeeplantage in Nicaragua und weiteren Anbaugebieten. Der Vertrieb der Spezialitätenkaffees soll künftig verstärkt über einen eigenen Onlineshop erfolgen. „Mit dem neuen Online-Vertriebsweg will die Rösterei Roman jetzt auch einen überregionalen Kundenkreis stärker erschließen“, sagte Glawe.

Die Gesamtinvestition des Unternehmens beträgt knapp 909.000 Euro. Das Land unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 221.000 Euro.

20 Jahre Förderprogramm „Soziale Stadt“

Schwerin – Das Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ wird in diesem Jahr 20 Jahre alt. Von 1999 bis heute wurden deutschlandweit mehr als 500 Städte und Gemeinden in das Bund-Länder-Programm aufgenommen. Auch die sechs größten Städte in Mecklenburg-Vorpommern – Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund und Wismar – profitieren davon mit insgesamt 15 Fördergebieten. Heute werden die bisherigen Meilensteine des Programms in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen einer Jubiläumsveranstaltung reflektiert und Perspektiven für die weitere Entwicklung der Gebiete diskutiert.

Neben Vorträgen zur Entwicklung der geförderten Stadtteile in Greifswald, Rostock und Schwerin und einem Film, der das Miteinander in den Stadtteilen dokumentiert, wird es auch eine Breakdance-Aufführung einer Stralsunder Gruppe geben. André Grundmann, Leiter der Gruppe, begann seine Karriere über ein aus dem Verfügungsfonds unterstütztes Projekt des Programms „Soziale Stadt“ in Stralsund-Grünhufe. Mittlerweile hat er sich selbstständig gemacht und ist damit eines der Erfolgsbeispiele des Förderprogramms. Im Anschluss werden geführte Touren durch das Fördergebiet „Mueßer Holz“ angeboten.

Seit zwei Jahrzehnten unterstützen Bund und Länder die Kommunen dabei, städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligte und strukturschwache Stadt- und Ortsteile zu stabilisieren und aufzuwerten. Leitziel des Programms ist eine quartiersorientierte soziale Stadtentwicklung. Durch den integrativen gebietsbezogenen Ansatz des Förderprogramms soll eine positive Entwicklung der Stadtteile unterstützt werden.

Die „Soziale Stadt“ umfasst somit neben der traditionellen städtebaulichen Erneuerung deutlich erweiterte Handlungsfelder. Sie steht für integrierte und kooperative Stadtteilentwicklung, für gesellschaftliche Teilhabe und sozialen Zusammenhalt. Das Förderprogramm „Soziale Stadt“ umfasst bauliche Maßnahmen wie die Sanierung von Schulen, Kitas sowie Gehwegen und Plätzen, die Neuerrichtung von Begegnungszentren und Nachbarschaftstreffs oder Freiflächen- und Spielplatzgestaltung. Zudem leistet es mit flankierenden Instrumenten wie Quartiersmanagement, Bürgerprojekten oder Verfügungsfonds einen sehr wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Städte im Land.