Infotage für Vereine 2020

Schwerin – Wie bereits in diesem Jahr werden auch im Jahr 2020 Informationsveranstaltungen für gemeinnützige Vereine durchgeführt werden. Diese werden voraussichtlich im Zeitraum April bis Juni 2020 von den Finanzämtern organisiert und wieder in Zusammenarbeit mit der Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern stattfinden.

Dabei wird das Thema „Steuererklärung für Vereine leicht gemacht“ erneut aufgegriffen. Warum? Weil der überwiegende Teil der Vereine nur alle drei Jahre eine Steuererklärung abzugeben hat. Deshalb sind mit der Informationsveranstaltung vor allem Vereine angesprochen, die im Jahr 2020 eine Steuererklärung abgeben müssen.

Also: Muss Ihr Verein im kommenden Jahr eine Steuererklärung einreichen? Wenn Sie sich nicht sicher sind, machen Sie sich keine Sorgen. Ihr Verein wird von Ihrem Finanzamt rechtzeitig und gesondert ein Schreiben zur Abgabe der Steuererklärung erhalten.

Und: Haben Sie Fragen zu Form und Inhalt der einzureichenden Steuererklärungen sowie der dazu gehörenden Unterlagen? Dann sind Sie in der Veranstaltung genau richtig! Die Termine werden auf den Internetseiten des Finanzamtes, des Finanzministeriums und der Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht werden.

Sanktionierung von Hartz IV-Beziehern

Schwerin – Im Landtag ist am Donnerstag die Sanktionierung von Hartz IV-Beziehern diskutiert worden. Anfang November hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die monatelangen Leistungskürzungen der Jobcenter bei Hartz IV-Empfängern, die ihren Pflichten nicht nachkommen, teilweise für verfassungswidrig erklärt.

Das Gericht hat aufgrund der vorgelegten Klage ausdrücklich über die Verletzung von Mitwirkungspflichten der über 25-Jährigen entschieden. Sanktionen wegen Verstößen gegen Meldepflichten und in Bezug auf Personen unter 25 Jahren sind vom Urteil nicht erfasst. Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe machte dennoch deutlich, dass das Urteil auch in Bezug auf die unter 25-jährigen Hartz IV-Bezieher nicht ignoriert werden darf.

„Die Frage ist, inwieweit Sonderregelungen hier tatsächlich Sinn machen. Es muss der Tenor bleiben: Leistungskürzungen müssen vertretbar sein. Die genaue Einzelfallprüfung mit dem Augenmaß für die Lebenswirklichkeit bleibt dabei entscheidend. Ziel ist und bleibt es, dass Menschen wieder in Arbeit kommen. Das ist der beste Weg, um von Hartz IV wegzukommen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe im Landtag.

Die Landesregierung begrüßt das vorliegende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Arbeitsminister Glawe erläuterte, dass der Staat durchaus das Recht hat, bei Gewährung von staatlichen Leistungen auch eine Mitwirkung des Bürgers einzufordern. „Für mich ist es aber wichtig, dass auch entschieden wurde, dass verhältnismäßige Mitwirkungspflichten auferlegt und mit verhältnismäßigen Sanktionen grundsätzlich durchgesetzt werden dürfen“, so Glawe weiter. „Das Urteil schafft in einigen Bereichen Klarheit, stellt aber alle Akteure vor allem in den Jobcentern vor neue Herausforderungen, da ab sofort zusätzliche Ermessenspflichten in die Gesetzesanwendung einfließen“, so Glawe. So gilt es zum Beispiel bei allen Sanktionen eine Härtefallprüfung durchzuführen.

Die Landesregierung verfolgt bereits seit einigen Jahren u.a. in den Beratungen zum 9. SGB II Änderungsgesetz das Ziel, die Sanktionsregelungen für unter und über 25-jähriger Personen anzugleichen. „Entsprechende Initiativen auf allen Ebenen und Anträge im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenzen wurden seitens M-V immer unterstützt, scheiterten jedoch an den verschiedenen Ansichten und Interessen der Akteure auch in anderen Bundesländern. Ich begrüße es, dass das Urteil endlich in dieser Hinsicht Bewegung ausgelöst hat. Länder, die bisher strikt für schärfere Sanktionen bei unter 25-Jährigen eingetreten sind, erkennen nun auch Änderungsbedarfe an“, machte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Glawe abschließend deutlich.

Armutsbekämpfung

Drese: Beitragsfreie Kitas, Grundrente und Kindergrundsicherung wirksame Schritte zur Armutsbekämpfung

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese spricht sich angesichts des heute veröffentlichten Armutsberichtes des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes für gezielte und effektivere Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut aus.

„Um der wachsenden Armutsgefährdung von Rentnerinnen und Rentnern entgegenzuwirken, ist die Einführung der Grundrente für Geringverdiener eine wichtige Maßnahme“, sagte Drese heute in Schwerin. „Deshalb muss das Gesetzgebungsverfahren von der Bundesregierung rasch eingeleitet werden.“ Gerade in Mecklenburg-Vorpommern könnte die Grundrente maßgeblich dazu beitragen, Altersarmut zu mindern bzw. zu verhindern, so Drese. Von der Grundrente sollen Rentnerinnen und Rentner profitieren, die 35 Beitragsjahre haben und deren Beitragsleistung unter 80 Prozent, aber über 30 Prozent des Durchschnittseinkommens liegt.

Ministerin Drese setzt sich zudem für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein: „Wir haben heute ein Flickenteppich an Einzelleistungen für Kinder und Familien. Die Beantragung ist oft kompliziert, so dass viele Familien ihnen zuständige Leistungen nicht abrufen.“ Mit der Kindergrundsicherung sollen Leistungen gebündelt und das System einfacher gemacht werden. Drese: „Das von mir unterstützte Konzept der SPD sieht eine existenzsichernde Geldleistung vor – gestaffelt nach der Einkommenssituation der Eltern. Je ärmer eine Familie ist, desto höher soll die Geldleistung sein.“

Einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung von Familien sieht Ministerin Drese in der Einführung der elternbeitragsfreien Kita ab Januar 2020. „In Mecklenburg-Vorpommern leben viele Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen. Das sind junge Mütter und Väter, die täglich fleißig ihrer Arbeit nachgehen, nicht selten lange Anfahrtswege in Kauf nehmen und knapp über der Grenze zum Erhalt staatlicher Transferleistungen liegen. „Gerade für diese Familien ist die Elternbeitragsfreiheit eine große finanzielle Entlastung und eine wirksame Maßnahme zur Armutsbekämpfung“, so Drese.

Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

Drese: Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes bringt deutliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderung

Schwerin – Der Landtag hat heute die Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen.

Sozialministerin Stefanie Drese bezeichnete in der Landtagsdebatte das Bundesteilhabegesetz als epochale sozialpolitische Reform für eine inklusive Gesellschaft. „Das Gesetz schafft für Menschen mit Behinderungen Verbesserungen und betont deren Anspruch auf mehr individuelle Selbstbestimmung durch ein modernes Teilhaberecht und eine gezielte Förderung“, so Drese. Zukünftig hängen die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit erheblichen Teilhabeeinschränkungen nicht mehr vom Ort der Unterbringung ab, sondern orientieren sich ausschließlich am individuellen Bedarf.

Drese verdeutlichte, dass die landesrechtliche Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes alle Beteiligten aber auch vor große Herausforderungen stellt, vor allem hinsichtlich der zeitlichen Anforderungen. „In Mecklenburg-Vorpommern wird die Umsetzung sowohl von den sozialen Trägern als Leistungserbringer, den Landkreisen und kreisfreien Städten als Träger der Eingliederungs- und Sozialhilfe, den Behindertenverbänden als auch von der Landesregierung mit großem Engagement betrieben“, betonte Drese.

Gemeinsames Ziel sei es, für die Menschen mit Behinderung das Bundesteilhabegesetz so auszugestalten, dass deren Interessen umfassend berücksichtigt werden, so die Ministerin. Dabei gehe es natürlich auch um Verhandlungen zwischen Land und kommunaler Ebene über die finanzielle Ausgestaltung. Drese bedauerte, dass es bisher nicht zu einer Einigung gekommen sei: „Der Beschluss der BTHG-Umsetzungsgesetze noch in diesem Jahr ist dennoch unabdingbar mit Blick auf die Rechtssicherheit für die Menschen mit Behinderungen.“

Die Ministerin verdeutlichte, dass das Land zudem den Mehrbelastungsausgleich für die Landkreise und kreisfreien Städte auf 4,228 Millionen Euro erhöht hat. „Wir sind bereit, im Vergleich zu unserem ursprünglichen Gesetzentwurf knapp 600.000 Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Damit ist ein Beschäftigter im Sozialamt für 120 Menschen mit Behinderung zuständig. In Niedersachsen beträgt der zugrunde gelegte Fallzahlschlüssel 150 Fällen je Beschäftigten“, so Drese.

Die Ministerin sicherte der kommunalen Ebene in ihrer Landtagsrede Gesprächsbereitschaft über den Mehrbelastungsausgleich zu: „Meine Tür ist weiterhin offen für konstruktive Verhandlungen mit den kommunalen Landesverbänden“, sagte Drese.

Jugendklimabeirat RUN formiert sich als Verein

Schwerin – Der Jugend eine Stimme geben und gemeinsam für ein Vorankommen im Klimaschutz eintreten – das ist das ideelle Ziel des Rates für Umweltschutz und Nachhaltigkeit, kurz RUN, der im Mai 2019 von Jugendlichen aus ganz Mecklenburg-Vorpommern ins Leben gerufen wurde. Nun formiert sich der bislang lose Zusammenschluss von Schülern, Studierenden und Auszubildenden weiter: Mit der Gründung eines eingetragenen Vereins möchten die derzeit 24 Mitglieder eine Zäsur setzen und ihre Verhandlungsposition gegenüber Politik, Wirtschaft und anderen Interessenverbänden stärken.

„Mit Freude nehme ich die Weiterentwicklung des RUN zur Kenntnis. Ich habe die Initiatoren von Anfang an eng begleitet. Für mich ist der Schritt hin zu einem eingetragenen Verein ein Beweis dafür, dass die Jugendlichen es ernst meinen, am Ball bleiben und sich immer weiter professionalisieren. Sie schaffen damit ein konkretes Informations- und Beteiligungsangebot für andere Jugendliche und zeigen, dass auf Worte Taten folgen müssen. Gerne bin ich bereit, die jungen Männer und Frauen im Rahmen meiner Zuständigkeiten auf ihrem Weg weiter zu unterstützen und garantiere jederzeit ein offenes Ohr für ihre Anliegen und Forderungen zu haben“, sagte Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Ein Großteil der Jugendlichen hat sich bereits bei Fridays for Future-Aktionen in Mecklenburg-Vorpommern aktiv engagiert, erklärte RUN-Initiatorin Theresia Crone. „Wir sind der tiefen Überzeugung, dass die Stimme der Jugend gehört werden muss. Wir wollen nicht länger abwarten und darauf hoffen, dass alles gut wird. Wir wollen unsere Zukunft aktiv mitgestalten und auf ein stärkeres Handeln gegenüber der Politik drängen. Der Klimawandel duldet keinen Aufschub!“, sagte sie weiter. Der Verein möchte sich daher inhaltlich auf landespolitische Themen der Nachhaltigkeit sowie den Umwelt-, Klima- und Naturschutz fokussieren.

Die Vereinsgründung nahmen die Jugendlichen außerdem zum Anlass, um ihre erste Kampagne „Bäume statt Böller“ vorzustellen. Ziel sei es, die Bevölkerung über die Auswirkungen des Zündens von Feuerwerkskörpern an Silvester auf die Luftgüte zu informieren. „Wir möchten die Konsumenten anregen, weniger oder am besten gar keine Feuerwerkskörper zu erwerben und dafür zu öffentlichen Feuerwerksveranstaltungen zu gehen“, informierte Crone. Das eingesparte Geld soll stattdessen über eine vom RUN zur Verfügung gestellten Webseite an die internationale Initiative „Plant for the Planet“ gespendet werden, die für jeden gespendeten Euro einen Baum pflanzt.

200-Millionen-Euro-Schulpaket kommt

Schwerin – Der Weg ist frei für das 200-Millionen-Euro-Schulpaket. Nach dem Landtagsbeschluss zum Doppelhaushalt 2020/2021 kann das 200-Millionen-Euro-Schulpaket umgesetzt werden, das die Landesregierung auf den Weg gebracht hat. Die allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern sollen in den kommenden vier Jahren 200 Millionen Euro zusätzlich erhalten. Ziel ist es, die Lernbedingungen für Schülerinnen und Schüler zu verbessern und den Arbeitsplatz „Schule“ für Lehrkräfte attraktiver zu machen. 

„Bildung ist die wichtigste Zukunftsinvestition“, betonte Bildungsministerin Bettina Martin. „Die zusätzlichen 200 Millionen Euro eröffnen uns in den kommenden vier Jahren große Spielräume, mit denen wir für nachhaltige Investitionen sorgen können. Das Schulpaket steht zusätzlich zu den Maßnahmen, die im Koalitionsvertrag verhandelt sind, und zusätzlich zum bestehenden Schuletat zur Verfügung. Ich danke den Abgeordneten, die sich dafür eingesetzt haben und diese Kraftanstrengung möglich machen. Hinzu kommen außerdem die mehr als 100 Millionen Euro aus dem Bund-Länder-Programm für den Digitalpakt. Mit all diesen zusätzlichen Spielräumen, die uns nun für die kommenden Jahre zur Verfügung stehen, werden wir die Situation an unseren Schulen spürbar verbessern“, so Martin.

Das Schulpaket hat vier große Bestandteile: (1) Alle Grundschullehrkräfte erhalten vom kommenden Schuljahr an mehr Geld und werden mit der A 13/E 13 vergütet. Auch die Besoldung der Grundschulleitungen wird angepasst. (2) Mit zusätzlichen Bauinvestitionen sollen Schulgebäude modernisiert und die Lernbedingungen verbessert werden. Das ist eine weitere Unterstützung der Kommunen. (3) An den Hochschulen wird das Lehramtsstudium verbessert, damit mehr Studierende einen Abschluss erreichen. (4) Mit weiteren Maßnahmen wird das Gesundheitsmanagement für Lehrkräfte ausgebaut und die Umsetzung der Inklusion begleitet. Für ältere Lehrerinnen und Lehrer gibt es weitere Anrechnungsstunden.

„Das Schulpaket legt eine hohe Priorität auf die Ausbildung und Gewinnung von Lehrerinnen und Lehrern, damit auch in Zukunft genügend Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung stehen“, erläuterte Bildungsministerin Martin. „Wir nehmen aber auch jene Lehrkräfte in den Blick, die seit vielen Jahren an unseren Schulen arbeiten. Mir ist wichtig, dass wir für sie Verbesserungen erreichen. Die höhere Vergütung für Grundschullehrkräfte zählt dazu und ist eine große Wertschätzung ihrer Arbeit. Schulleitungen an Grundschulen erhalten ebenfalls mehr Geld. Mecklenburg-Vorpommern zählt damit bundesweit zu den Ländern, die die Höhergruppierung als erste umsetzen. Im bundesweiten Konkurrenzkampf um gut ausgebildete Lehrkräfte haben wir damit einen wichtigen Wettbewerbsvorteil“, erklärte die Ministerin.

200-Millionen-Euro-Schulpaket – ausgewählte Maßnahmen:

A 13/E 13 für alle Grundschullehrkräfte (63 Mio. Euro)

  • Mehr Geld für Grundschullehrer/innen ab dem Schuljahr 2020/2021
  • Grundschullehrkräfte werden anderen Lehrkräften gleichgestellt
  • Vergütung von Schulleiter/innen der Grundschulen wird ebenfalls erhöht

Schulbau (50 Mio. Euro)

  • Bisheriges Schulbauprogramm in Höhe von 325 Mio. Euro wird damit erweitert
  • Mit bestehenden Förderprogrammen (Städtebauförderung und EU-Mittel) und den erhöhten Investitionspauschalen (FAG-Novelle) können viele bereits angezeigte, aber bislang nicht finanzierbare Schulbauprojekte vorangebracht werden

Verbesserungen im Lehramtsstudium (27 Mio. Euro)

  • (Wieder-)Einführung des Lehramtes Grundschule an der Universität Greifswald
  • Ausbau der Kapazitäten im Lehramt Grundschule an der Universität Rostock
  • Verstetigung und Ausbau der Berufspädagogik
  • Verstetigung der Hochschulpakt-Mittel (z. B. Medienpädagogik, Masterstudiengang Inklusionspädagogik, Modul „Schulsozialarbeit“)

Weitere Maßnahmen in und für Schulen (60 Mio. Euro)

  • Ausbau des Gesundheitsmanagements für Lehrkräfte
  • Modellversuche Inklusion – Inklusion beginnt bei denen, die wollen
  • Altersanrechnung: Neben den bereits bestehenden Altersanrechnungsstunden (1 Stunde ab 57 Jahren, 2 Stunden ab 60 Jahren) werden zwei weitere Anrechnungsstunden ab 63 Jahren gewährt
  • Unterstützungssystem Regionale Schulen
  • Zusätzliche Unterstützung für berufliche Schulen, Verstetigung und Ausbau der Berufspädagogik

Ostseefischerei

M-V und Schleswig-Holstein wenden sich an Klöckner

Schwerin – Mit einem gemeinsamen Positionspapier zur Zukunft der Ostseefischerei und der Bitte ihren Einfluss auf EU-Ebene geltend zu machen, haben sich die Fischereiminister der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein heute an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner gewandt.

„Die Kutter- und Küstenfischerei ist ein integraler Bestandteil unserer maritimen Wirtschaft und Kultur. Er prägt die Küstenregionen und trägt maßgeblich zur touristischen Attraktivität unseres Landes bei“, erklärte Dr. Till Backhaus, zuständiger Fachminister in Mecklenburg-Vorpommern.

Die dramatische Lage und die schlechten Zukunftsaussichten der Ostseefischerei waren bereits Thema auf der letzten Agrarministerkonferenz in Mainz, auf der erste Eckpunkte zur Bewältigung der schwierigen Situation formuliert wurden. Das Positionspapier trägt dem Beschluss der Agrarministerkonferenz Rechnung und greift die vorgelegten Vorschläge des Verbandes der Deutschen Kutter- und Küstenfischerei sehr weitgehend auf.

Es enthält vier Maßnahmenkomplexe:

  1. Fortsetzung der Prämienzahlung bei befristeter Stilllegung von Fischereifahrzeugen
  2. Geförderte endgültige Stilllegung von Fischereifahrzeugen:
  3. Private endgültige Stilllegung von Fischereifahrzeugen
  4. Konzentration von Erzeugerorganisationen

Mit Freude nehmen die beiden Länder zur Kenntnis, dass im Entwurf der finnischen Ratspräsidentschaft der Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der EMFF-Verordnung und zum Mehrjahresplan in der Ostsee bereits so verändert wurde, dass nun auch für Betriebe, die gezielt auf Westdorsch und westlichen Hering gefischt haben, die Möglichkeit einer endgültigen Stilllegung geschaffen werden soll.

Leider sehe der Kompromissvorschlag keine Änderung bezüglich der aktuell bestehenden Regelung in der EMFF-Verordnung vor, dass alle während der Förderperiode gewährten Prämien zur befristeten Stilllegung bei Erhalt einer Prämie zur endgültigen Stilllegung gegengerechnet werden müssen. Damit gehe der Anreizeffekt eines Programms zur endgültigen Stilllegung verloren, und das Ziel der Anpassung der Flotte an die wahrscheinlich dauerhaft verminderten Fangmöglichkeiten wäre nicht erreichbar.

Es sei einem aufgabewilligen Fischereibetrieb auch nicht zu vermitteln, warum Prämien für eine in den vergangenen Jahren bereits erbrachte Leistung für den zusätzlichen Schutz von Dorsch und Hering im Fall der endgültigen Stilllegung zurückgezahlt werden müssen.

Finanzmittel für Vorpommern-Rügen

Schwerin – Dem Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen wurde zum Jahresende 2019 vom Innenministerium der Bewilligungsbescheid für eine Sonderbedarfszuweisung i.H.v. 940.000 Euro übersandt.

Der Landkreis Vorpommern-Rügen hat in den letzten Jahren erhebliche Erfolge bei der finanziellen Konsolidierung erzielt. Zur Festigung dieses Prozesses und als Anerkennung für die jahrelangen Bemühungen bei der Haushaltskonsolidierung wird dem Landkreis nunmehr auch eine Zuwendung für ein wichtiges und notwendiges Investitionsvorhaben gewährt.

Das Geld fließt in den Bau eines Garagen- und Lagergebäudes als Katastrophenschutzlager in der Stadt Bergen. In dem bisherigen Gebäude kann aus Platzgründen und mangels separater Verschlussmöglichkeit die Lagerung der Einsatzfahrzeuge und technischer Hilfsmittel der Katastrophenschutzeinheiten des Inselbereichs nicht gewährleistet werden. Sie sind in einem angemieteten Gebäude untergebracht.

Die Ausrüstungsgegenstände und weitere Lagerartikel stehen momentan in völlig ungeeigneten Räumen (ehemaligen Küchentrakt) des Verwaltungsgebäudes. Die Nutzung technischer Hilfsmittel für die Verladung im Einsatzfall (z.B. per Gabelstapler, Hubwagen) ist dort nicht möglich, so dass dies bisher händisch erfolgen muss.

„Eine sparsame Haushaltswirtschaft der Kommunen wird von mir immer gern honoriert“, so Innenminister Lorenz Caffier.