Schutzwald Zarrentin

Rodung ist Ergebnis eines sauberen Verfahrens

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus weist den Vorwurf, er habe die Rodung eines Schutzwaldes bei Zarrentin zugunsten einer Wohnbebauung in Person oder über sein Ministerium unterstützt, vehement zurück.

Die Genehmigung des B-Plan Nummer 19 „Schaalseehof“ sei Sache der Stadt Zarrentin in Zusammenarbeit mit dem Landkreis. Eine Einflussnahme auf Stellungnahmen durch das Ministerium habe es zu keinem Zeitpunkt gegeben, unterstrich Backhaus. Im Rahmen der Erstellung des B-Plans sei die Forstbehörde ordnungsgemäß beteiligt worden. Es habe eine Vielzahl von Abstimmungsgesprächen zwischen Gemeinde, Biosphärenreservat, Bürgerinitiative, Forstamt Radelübbe, Landesforstanstalt und Landwirtschaftsministerium gegeben. Alle Bedenken wurden einer Abwägung unterzogen und weitgehend im Bescheid berücksichtigt.

„Der Vorwurf der Investor sei durch mein Ressort bewusst bevorteilt worden, ist völlig aus der Luft gegriffen. Es hat ein geordnetes Verfahren mit sauberen Entscheidungen gegeben, dessen Ergebnis alle Beteiligten akzeptieren müssen“, betonte Backhaus. Natürlich sei ein solches Verfahren immer mit Abwägungen verbunden. „Dinge von unterschiedlichen Seiten zu betrachten, gehört zu meiner täglichen Arbeit als Minister. In diesem Fall geht es um folgende zwei Seite einer Medaille: den Umweltschutz und die Entwicklung der ländlichen Räume. Hier gilt es im Rahmen des gesetzlich Zulässigen eine für alle beteiligten tragbare Lösung herbeizuführen. Als Naturschutzorganisation hat man es da besser. Man kann eindimensional denken, fleißig draufhauen und muss am Ende des Tages keine Verantwortung für das große Ganze übernehmen“, sagte Backhaus mit Blick auf die Äußerungen des BUND, er würde seiner Verantwortung als Umweltminister nicht nachkommen.

Die Waldumwandlung auf einer Fläche von 8.000 Quadratmeter am Schaalsee in Zarrentin sei wie es das Gesetz verlangt, nur unter der Prämisse genehmigt worden, dass der Eingriff des Investors an anderer Stelle ausgeglichen wird. Im Rahmen des Verfahrens sei die Waldumwandlungsfläche sogar noch reduziert worden.

Auch von der Bürgerinitiative, die sich seit vielen Jahren gegen die Bebauung des Areals ausspricht, zeigte er sich enttäuscht: „Die Initiatoren – von denen im Übrigen ein Großteil weder aus Zarrentin stammt, noch dort wohnhaft ist – sind im Dezember 2016 auf mich zugekommen. Als Minister, der zu keiner Zeit den direkten Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern scheut, habe ich Gesprächsbereitschaft signalisiert und alle Beteiligten (u.a. Stadt Zarrentin, Bürgerinitiative, Projektentwickler und Biosphärenreservatsamt) an einen Tisch geholt. Mir im Nachgang Einflussnahme vorzuwerfen, ist für mich kein guter menschlicher Umgang“, so der Minister.

Touristischer Jahresauftakt

Rostock – In der Hansestadt Rostock hat am Mittwoch der Jahresempfang der Rostocker Touristiker stattgefunden. „Die Stadt hat sich in den vergangenen Jahren zu einem touristischen Leuchtturm im Land entwickelt. Die Mischung aus Großveranstaltungen, Unterkünften und saisonunabhängigen Attraktionen sorgt dafür, dass immer mehr Gäste Rostock entdecken. Davon profitiert auch das Umland. Diese Entwicklung muss stetig voran gebracht werden und sie ist keine Selbstverständlichkeit. Mit dem Germany Travel Mart im Mai, der 30. Hanse Sail in diesem Jahr oder der Deutschen Beachsoccer-Meisterschaft des DFB´s im August sind touristische Höhepunkte in diesem Jahr gesetzt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Wirtschaftsminister Glawe betonte, dass es wichtig sei, gemeinsam den Tourismus im Land voranzubringen. „Wir brauchen Gäste, die unser Land neu entdecken – genauso wie Gäste, die gern wiederkommen. Hier brauchen wir weiter Anreize. Das funktioniert beispielsweise durch den Ausbau und die Umsetzung kreativer und innovativer Ideen für mehr Saisonunabhängigkeit. Das Wirtschaftsministerium unterstützt auf diesem Weg“, so Glawe weiter.

2020 findet der Germany Travel Mart (GTM) im Mai in Mecklenburg-Vorpommern statt. Vom 10. bis 12. Mai werden die Hansestadt Rostock und die Landeshauptstadt Schwerin nationales und internationales Publikum begrüßen: 600 Reiseveranstalter und Journalisten aus rund 50 Ländern lernen Mecklenburg-Vorpommern als attraktive und nachhaltige Reisedestination kennen. „Hier treffen deutsche touristische Anbieter mit den entscheidenden Einkäufern der internationalen Reisebranche zusammen. Das ist eine gute Gelegenheit auf unser Land aufmerksam zu machen, um vor allem auch international noch bekannter zu werden. Wir wollen Mecklenburg-Vorpommern vor allem als internationales Reiseziel noch weiter aufwerten“, betonte Wirtschaftsminister Glawe. Der GTM findet nach 2009 zum zweiten Mal in Mecklenburg-Vorpommern statt. Für den Germany Travel Mart 2020 sind seitens des Wirtschaftsministeriums Kosten in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro eingeplant.

Wirtschaftsminister Glawe machte vor Ort deutlich, dass weiter intensiv an der Umsetzung der Landestourismuskonzeption gearbeitet wird. „Ein wesentlicher Baustein in diesem Jahr ist die Unterstützung von Modellregionen in der Erprobung verschiedener Vorhaben, ohne gleich die Gesetzesgrundlage ändern zu müssen. Das können zum Beispiel die gegenseitige Anerkennung der Kurtaxe oder die Umsetzung gemeindeübergreifender Infrastrukturvorhaben sein. Möglich ist dies durch das Standarderprobungsgesetz“, betonte Glawe weiter. Die Kommunen beziehungsweise Regionen sind aufgerufen, abgestimmte Lösungskonzepte für ihre Problemstellungen zu erarbeiten. Neben den allgemeinen Fördermöglichkeiten wird das Wirtschaftsministerium die Personalkosten für bis zu drei „Kümmerer“ in den Modellregionen mit 80 Prozent fördern. Über die Konzepte wird das von Minister Glawe geleitete Steuerungsgremium entscheiden.

Im Zeitvergleich von 2008 bis 2018 zeigt sich, dass die Stadt Rostock ein kontinuierliches Wachstum bei den Ankünften von 547.300 im Jahr 2008 auf rund 820.000 Ankünften im Jahr 2018 verzeichnen konnte. Auch bei den Übernachtungen konnte Rostock zulegen. Rund 1,4 Millionen Übernachtungen wurden im Jahr 2008 nach Angaben des Statistischen Amtes gezählt.

Im Gesamtjahr 2018 liegen die Übernachtungen in der Hansestadt bei über zwei Millionen. Im Zeitraum Januar bis September 2019 wurden in der Stadt Rostock rund 638.000 Ankünfte (+1,5 Prozent) und rund 1,81 Millionen Übernachtungen (+8,8 Prozent) erfasst.

Von Januar bis September 2019 wurden nach Angaben des Statistischen Amtes rund 6,8 Millionen Ankünfte (+5,8 Prozent) und 28,3 Millionen Übernachtungen (+10,1 Prozent) in M-V gezählt. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in M-V lag in diesem Zeitraum bei 4,2 Nächten. Von Januar bis September 2019 haben nach Angaben des Statistischen Amtes etwa 337.000 Gäste aus dem Ausland (-2,4 Prozent) rund 955.000 Übernachtungen (+3,4 Prozent) in Mecklenburg-Vorpommern verbracht. Diese kamen vor allem aus den Nachbarländern Polen (+43,2 Prozent), Dänemark (+3,2 Prozent), Österreich (+2,1 Prozent) und der Schweiz (+2,8 Prozent) sowie aus Schweden (1,9 Prozent). „Bei ausländischen Gästen können wir noch weiter zulegen. Potential besteht vor allem bei Gästen aus dem Ostseeraum und in den Alpenländern. Wir werben weiter intensiv für Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Glawe.

Hinweis: Erfasst wurden Beherbergungsbetriebe mit mindestens 10 Betten sowie Campingplätze ohne Dauercamping mit mindestens 10 Stellplätzen. Die Anzahl der im aktuellen Berichtsmonat ausgewiesenen geöffneten Beherbergungsbetriebe und angebotenen Schlafgelegenheiten liegt deutlich über den entsprechenden Angaben des Vorjahresmonats. Grund für die hohen Veränderungsraten ist unter anderem eine durch das Statistische Amt durchgeführte Überprüfung des Berichtskreises und die Aufnahme von vermittelnden Betrieben mit mehr als 10 Betten Kapazität in die Berichtspflicht. Dadurch ist die Zahl der auskunftspflichtigen Betriebe gegenüber dem Vorjahresmonat zum Teil stark angestiegen.

Im Jahr 2019 sind im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) zur Förderung von Investitionen im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur (=touristische und gewerbliche Infrastruktur) in Mecklenburg-Vorpommern rund 89,1 Millionen Euro vom Wirtschaftsministerium bewilligt bzw. zugesichert worden (einschl. Mittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ EFRE). Mit dem Einsatz dieser Fördermittel konnten 64 Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern mit Investitionen in Höhe von rund 109,1 Millionen Euro ermöglicht werden.

Beispielsweise wurde im Kreuzfahrthafen Rostock-Warnemünde mit Unterstützung des Wirtschaftsministeriums weiter investiert – der Hochbau für das neue Kreuzfahrtterminal am Liegeplatz P8 im Werftbecken und der Bau der Landstromanlage sind im November 2019 offiziell gestartet worden.

Darüber hinaus soll im Rostocker Zoo eine neue Anlage für die Robben gebaut werden. Die Kosten für die neue Anlage belaufen sich auf insgesamt sieben Millionen Euro. Die förderfähigen Kosten werden zu 80 Prozent vom Wirtschaftsministerium übernommen. „Wir werden auch in diesem Jahr Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur unterstützen“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Organisiert wurde der Jahresempfang unter anderem von der Rostocker Gesellschaft für Tourismus und Marketing mbH (Rostock Marketing), vom Tourismusverein Rostock & Warnemünde e.V. sowie die familiengeführten Privathotels und Pensionen in Rostock, Warnemünde und Umgebung e.V.

Briefedition Barlach 2020 erscheint

Schwerin – Eine vierbändige, vollständige Ausgabe mit Briefen des Künstlers Ernst Barlach (1870-1938) erscheint neu im Suhrkamp Verlag. Anlass ist der 150. Geburtstag des Bildhauers, Dramatikers und Zeichners am 2. Januar 2020. Pünktlich zum Auftakt des Jubiläumsjahres wird damit das Editionsprojekt Barlach 2020 – Ernst Barlach: Die Briefe abgeschlossen. Vor fünf Jahren hatte die Güstrower Ernst Barlach Stiftung das Projekt angeregt, das seit 2016 gemeinsam mit dem Ernst Barlach Haus Hamburg und der Universität Rostock umgesetzt wurde.

Mit einer Förderung der HERMANN REEMTSMA STIFTUNG, die 440.000 Euro bereitstellte, sowie Mitteln des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 380.000 Euro konnte das mehrjährige Forschungs- und Editionsprojekt realisiert werden. Auch die Universität Rostock beteiligte sich mit 90.000 Euro an der Arbeitsstelle, die über vier Jahre an ihrem Institut für Germanistik für das Projekt Barlach 2020 eingerichtet worden war.

„Mit der vierbändigen Neuausgabe der Briefe von Ernst Barlach wird eines der derzeit größten und bedeutendsten geisteswissenschaftlichen Forschungsprojekte in Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich abgeschlossen“, freute sich Kulturministerin Bettina Martin. „Viele Institutionen, Stiftungen und Personen haben mit großem Engagement zum Gelingen dieses Projektes beigetragen. Die umfangreiche Korrespondenz Ernst Barlachs ist ein zentrales Element, um den künstlerischen Nachlass dieses international geschätzten Bildhauers, Dramatikers und Zeichners des 20. Jahrhunderts zu erschließen. Das Schaffen von Ernst Barlach hat für M-V eine besondere Bedeutung. Der größte Teil seines Werkes ist in Güstrow entstanden.“

„Mit der neuen Briefausgabe ist ein elementarer Bestandteil des schriftlichen Nachlasses Ernst Barlachs langfristig für die Forschung sowie für Kunstliebhaber und Barlachfreunde erschlossen“, erläuterte Dr. Carolin Vogel die Überzeugungen der HERMANN REEMTSMA STIFTUNG. Dr. Karsten Müller, Leiter des Ernst Barlach Hauses in Hamburg, ergänzte: „Die Ausgabe genügt wissenschaftlichen Ansprüchen und ist dabei zugleich leserfreundlich und sogar unterhaltsam, wie unsere gerade gestartete Lesereise mit Charly Hübner, Ingo Schulze und Holger Helbig beweist.“

Dem schloss sich die Geschäftsführerin der Güstrower Ernst Barlach Stiftung, Magdalena Schulz-Ohm, an: „In den vergangenen Jahrzehnten hat die Ernst Barlach Stiftung mit Werkverzeichnissen zum gesamten bildkünstlerischen Werk Barlachs wichtige Grundlagen für die Forschung gelegt. Ich bin meinem Vorgänger, Dr. Volker Probst, sehr dankbar, dass wir mit der von ihm initiierten Edition der Briefe diese Reihe nun abgeschlossen haben.“

Für die Arbeit an der Neuausgabe wurden Briefe aus 90 Archiven, Museen, privaten Nachlässen und Autografensammlungen im In- und Ausland zusammengetragen, erläuterte der Projektleiter Prof. Dr. Holger Helbig. „Die vierbändige Neuausgabe der Briefe Ernst Barlachs umfasst insgesamt 2.215 Briefe und Postkarten des Künstlers. 1.698 davon sind direkt überliefert, 418 haben sich z. B. durch Abschriften indirekt erhalten und 99 weitere zählen zu den erschlossenen Briefen. Seit der ersten und zugleich letzten Edition von Barlachs Briefen, die Friedrich Dross 1968/69 herausgegeben hatte, wurden mehr als 600 neue Briefe des Künstlers ausfindig gemacht. 395 davon werden mit der Neuausgabe erstmals der Öffentlichkeit zugänglich gemacht“, resümierte Prof. Helbig die Ergebnisse des Projektes.

Ergänzt mit einem Namens-, Werk- und Ortsregister sowie einem Editions- und Herausgeberbericht ist die Edition der Briefe von Ernst Barlach ab sofort im Buchhandel erhältlich.

Aktuelle Geflügelpestfälle in Polen

Schwerin – Das Landwirtschaftsministerium wurde über den Nachweis von hochpathogenen aviären Influenza-A-Viren des Subtyps H5N8 in Hausgeflügelbeständen in Polen informiert. Minister Dr. Till Backhaus nimmt dies zum Anlass, Geflügelhalter und Bevölkerung zur erhöhten Aufmerksamkeit aufzurufen.

„Die aktuellen Fälle in Polen zeigen, dass Geflügelpesterreger weiterhin kursieren und jederzeit mit neuen Fällen auch in Mecklenburg-Vorpommern gerechnet werden muss“, sagt Backhaus. „Um ein Einschleppen des Erregers in Hausgeflügelbestände zu verhindern, ist in den Geflügelhaltungen die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen notwendig.“ Als Reservoir und Verbreiter des Virus gelten insbesondere Wildvögel. Deshalb appelliere er gleichzeitig an die Bevölkerung, Funde mehrerer toter Wildvögel, vor allem gehäufte Funde unverzüglich den Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städte zu melden, damit diese die Tiere untersuchen und gegebenenfalls schnell Maßnahmen anordnen können, so der Minister.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde letztmals ein Geflügelpestvirus im September 2018 nachgewiesen. Dabei hat es sich um ein Virus des Subtyps H5N6 in einem Hausgeflügelbestand gehandelt.

Das letzte große Geflügelpestgeschehen war im Winter 2016/2017. Von November 2016 bis Anfang März 2017 wurden in 15 Hausgeflügelhaltungen, Zoos und ähnlichen Einrichtungen des Landes sowie in 102 Fällen bei Wildvögeln die Geflügelpest amtlich festgestellt.

Insbesondere Halter von Geflügel, die ihre Tiere nicht ausschließlich in Ställen halten, haben eine große Verantwortung bei der Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen. Hierzu gehört insbesondere, das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt über unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel zu informieren und die Tiere schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen. Des Weiteren darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben.

Bei der Freilandhaltung von Enten und Gänsen hat der Geflügelhalter die Tiere vierteljährlich virologisch auf hoch pathogenes Geflügelpest-Virus untersuchen zu lassen. Alternativ dürften Enten und Gänse auch zusammen mit einer definierten Zahl von Hühnern oder Puten gehalten werden, die als so genannte „Sentinel-Tiere“ der Früherkennung dienen. Entscheidet sich der Tierhalter für diese Art der Überwachung, muss allerdings jedes verendete Stück Geflügel zur Untersuchung an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei eingesandt werden.

Bei den in den letzten Monaten im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock durchgeführten Überwachungsuntersuchungen gab es keinerlei Hinweise auf das Vorkommen eines hochpathogenen aviären Influenzavirus in Mecklenburg-Vorpommern.

25. Jahrestag des Erzbistums Hamburg

„Kirchliche Gemeindearbeit vor Ort ist wertvoll und leistet einen wichtigen Beitrag für ein friedvolles und achtsames Miteinander“, so Ministerin Katy Hoffmeister

Berlin – Justizministerin Katy Hoffmeister hält in Vertretung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern zum Festakt anlässlich des 25. Jahrestags des Erzbistums Hamburg ein Grußwort. „Menschliche Begegnungen, Zugehörigkeit, Sicherheit und Gemeinschaft, das alles kann Kirche geben. Kirchen, auch als lokale Gemeinschaften, waren seit je her ein Ort, der den Menschen Halt und Sicherheit bot. In ihr konnten und können Menschen Gemeinschaft erleben, die sie auffängt, aus der sie Kraft und Zuversicht schöpfen können. Hier können sich Menschen jenseits aller Differenzen begegnen, weil es hier um eben mehr geht als um verschiedenen Ansichten. Es geht um ein Miteinander, das von christlicher Weltanschauung und christlichen Wertvorstellungen geleitet wird“, erklärt Justizministerin Hoffmeister, auch zuständig für Kirchenangelegenheiten.

„Wenn Menschen miteinander ins Gespräch kommen, befördert dies das Verständnis füreinander und den gegenseitigen Respekt. Beides sind wesentliche Pfeiler für ein friedvolles und achtsames Miteinander. Das Erzbistum Hamburg leistet hierzu einen bedeutenden Beitrag. Durch viele Projekte wird der christliche Glaube gelebt und das menschliche Miteinander gestärkt. Ich habe bei verschiedenen Besuchen erlebt, wie wertvoll die Gemeindearbeit in den Gemeinden vor Ort ist. Dem Erzbistum Hamburg gilt im Namen der Landesregierung der Dank für den unermüdlichen Einsatz und das Engagement. Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern wird der katholischen Kirche weiterhin zur Seite stehen. Sie sind ein unverzichtbarer Partner der Politik“, so die Ministerin.

Der Landesteil Mecklenburg ist dem Erzbistum Hamburg zugeordnet. Vorpommern gehört zum Erzbistum Berlin.

Umweltleistungen von Waldbesitzern

Schwerin – Waldbesitzer, die in ihren Wäldern Gutes für die Gesellschaft oder die Umwelt tun, sollen künftig – ähnlich wie Landwirte – entsprechende finanzielle Unterstützung erhalten. Die finanziellen Anreize sollen helfen, um die gestiegenen gesellschaftlichen Anforderungen an den Wald und dessen Nutzung besser abzugelten und den Erhalt der Wälder langfristig zu sichern.

„In der Vergangenheit konnten zahlreiche Ökosystemleistungen durch den Holzverkauf finanziert werden. Dies ist heute so nicht mehr möglich. Konnten 1969 aus dem Erlös eines Festmeters Holz noch acht Stunden Arbeitslohn finanziert werden, so sind es heute gerade noch zwei Stunden, die sich daraus bezahlen lassen. Wir müssen also gemeinsam nach anderen Instrumenten suchen, um die stark nachgefragten Waldfunktionen zu finanzieren“, sagte Forstminister Dr. Till Backhaus heute in der Landespressekonferenz im Schweriner Schloss.

Gleichwohl betonte er, dass es weiterhin ein freies Betretungsrecht für den Wald geben wird. „Wer mit seinem Hund spazieren geht oder durch den Wald joggt, wird nicht zur Kasse gebeten“, so Backhaus. Mögliche Vergütungsmechanismen sollen sich ausschließlich auf besondere Nutzungen beziehen, zum Beispiel in Kur- und Heilwäldern, in denen Waldbesitzern durch komplexere Wegenetze, ausreichend Ruhestätten oder spezielle Therapieplätze Mehrkosten entstehen. An diesen Kosten sollten zum Beispiel die Kurkliniken fairerweise beteiligt werden.

Die Schweriner Erklärung „Wald neu denken – Wald neu lenken“, die der Minister heute gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Waldbesitzerverbandes M-V, Dr. Ulrich Ivo von Trotha, und dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Kommunalwald beim Städte- und Gemeindetag M-V, Jörg Harmuth, in Schwerin vorstellte, trägt diesem Ansatz Rechnung. Darin verständigen sich Forstministerium sowie kommunale und private Waldbesitzer darauf, die Ökosystemleistungen des Waldes bei dessen Entwicklung künftig noch stärker in den Blick zu nehmen.

Zentrale Ökosystemleistungen des Waldes seien neben der Holzproduktion vor allem der Arten- und Biotopschutz, die Sauerstoffproduktion, der Klimaschutz, der Lärmschutz, der Erosionsschutz, der Küsten- und Hochwasserschutz, der Trinkwasserschutz sowie der Naherholungswert, präzisierte Backhaus. Eine vom ihm in Auftrag gegebene und in Deutschland bislang einmalige Studie über den Landeswald M-V beziffert den Wert dieser Leistungen jährlich auf etwa 65 Millionen Euro. Das entspricht rund 350 Euro pro Hektar. Das ist das 1,3-Fache der jährlichen Einkünfte aus dem Holzverkauf (ca. 50 Millionen Euro). „Dieses Geld fließt an den Waldbesitzern weitestgehend vorbei. Es lohnt sich also, in den kommenden Jahren intensiv zu diskutieren, wie die Ökosystemleistungen zukünftig für die Forstbetriebe in Wert gesetzt und für den langfristigen Erhalt unserer Wälder eingesetzt werden können“, so der Minister.

Laut der Schweriner Erklärung sollen deshalb in einem ersten Schritt Ökosystemleistungen einvernehmlich definiert und anschließend bewertet werden. Auf Basis dieser Inwertsetzung soll eine breite öffentliche Diskussion über die Bedeutung der einzelnen Ökosystemleistungen angeschoben werden. Die Honorierung einzelner Ökosystemleistungen kann dem Minister zufolge im Bereich Naturschutz zum Beispiel über die Ökokonto-Regelung bzw. die Natura 2000-Erschwernisausgleichregelung erfolgen. In den Bereichen Erholung, Tourismus, Wasser, und CO2-Speicher müssten entsprechende Vergütungsmechanismen noch erarbeitet werden.

Was sind Ökokontomaßnahmen?

Wer in Natur und Landschaft eingreift, ist gesetzlich verpflichtet, nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren (Eingriffsregelung). In der praktischen Umsetzung dieser Regelung hat sich gezeigt, dass es zunehmend schwieriger wird, zum Zeitpunkt des Eingriffes, geeignete Flächen und Maßnahmen für die Kompensation zu finden. Durch die Ökokontierung soll diesem Problem begegnet werden. Ökokontierung bedeutet, dass Kompensationsmaßnahmen zeitlich vorgelagert und ohne konkreten Eingriff durchgeführt, anerkannt und in ein Ökokonto eingebucht werden. Damit wird auch für den Waldeigentümer eine Einnahmequelle geschaffen. Er kann zum Beispiel von der Bewirtschaftung ausgenommene Flächen an Kompensationspflichtige veräußern.

Was ist der Natura-2000-Erschwernisausgleich?

Das Land gewährt seit 2016 als erstes Bundesland überhaupt jährlich Zuwendungen zum Ausgleich von naturalen oder wirtschaftlichen Einschränkungen bei der Bewirtschaftung und Nutzung von Waldflächen innerhalb von Natura 2000-Gebieten von bis zu 200 Euro je Hektar.