Vereinsjubiläum

30-jähriges Jubiläum des Rostocker Vereins für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt

Rostock – „Jeder Mensch soll gleichberechtigt und ohne Angst vor Ausgrenzung und Anfeindung leben können. Das ist unser Anspruch und muss gelebte Realität in unserem Land sein“, erklärte Sozialministerin Stefanie Drese am (heutigen) Montag in Rostock. Drese sprach sich in ihrem Grußwort anlässlich des 30-jährigen Bestehens des Vereins rat+tat e.V. – Verein für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt mit Nachdruck für ein vielfältiges und buntes Mecklenburg-Vorpommern aus.

Drese betonte, dass die Landesregierung entschlossen für die gesellschaftliche Akzeptanz der unterschiedlichen sexuellen und geschlechtlichen Identitäten eintrete. „Unterstützung erhalten wir dabei von Vereinen und Verbänden. Seit 30 Jahren zählt dazu der rat+tat e.V. Er setzte sich als Erster in Mecklenburg-Vorpommern engagiert für den Schutz vor Diskriminierung und die Anerkennung der LSBTI*-Menschen ein“, so Drese.

Die Ministerin informierte, dass eine große Mehrheit der LSBTI*-Personen zufrieden mit ihrer Lebenssituation in Mecklenburg-Vorpommern sei. 72 Prozent haben in einer Online-Befragung des Sozialministeriums angegeben, offen ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität in MV leben zu können. „Wir haben darüber hinaus weitere wichtige Erkenntnisse aus unserer Online-Befragung vom Herbst 2019 ziehen können. Leider sehen wir auch, dass immer noch negative Erfahrungen gemacht werden. Dabei sind Trans* und Inter* deutlich häufiger betroffen,“ sagte Drese.

Die Beratungs- und Präventionsangebote in den Vereinen, Verbänden und Initiativen seien deshalb weiterhin nötig, resümierte die Ministerin. Drese: „Das Land stellt ab diesem Jahr knapp 180.000 Euro für die Beratungs- und Anlaufstellen jährlich zur Verfügung. Das bedeutet mehr als eine Verdopplung der Mittel gegenüber dem Vorjahr.“

Waffen sichergestellt

Neubrandenburg – Am 29.02.2020 gegen 22:45 Uhr wurden Polizeibeamte zu einem Einsatz in ein Dorf bei Neubrandenburg gerufen, da zu es zu einer Körperverletzung gekommen sein soll, welche sich aber nach Prüfung nicht bestätigt hat.

Im Zuge der Sachverhaltsklärung des oben beschriebenen Einsatzes wurde ein 62-jähriger deutscher Mann in seiner Wohnung aufgesucht. Dabei stellten die Beamten ein Sturmgewehr fest, für welches der 62-Jährige kein Zertifikat über die Unbrauchbarkeit vorlegen konnte. Es bestand der Verdacht des Verstoßes gegen das Waffengesetz, woraufhin die Beamten die gesamte Wohnung nach möglichen weiteren Waffen durchsucht haben. Im Ergebnis der Dursuchung haben die Beamten insgesamt 50 Gegenstände, wie z.B. eine Maschinenpistole, zwei Sturmgewehre, mehrere Magazine und mehrere Patronen aufgefunden und sichergestellt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann nicht gesagt werden, ob die Waffen schussbereit waren. Der Polizei liegen derzeit keine Zertifikate vor, dass es sich bei den sichergestellten Waffen um Anscheinswaffen bzw. Sammlerwaffen handelt.

Aus diesem Grund wurden Strafanzeigen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz erstattet. Im Rahmen der Ermittlungen wird nun geprüft, ob es sich bei den sichergestellten Waffen um Anscheinswaffen bzw. Sammlerwaffen handelt. Wenn das so ist, werden die Waffen dem 62-Jährigen wiedergegeben. Wenn es sich aber um funktionsfähige (schussbereite) Waffen handelt, bleiben die Waffen sichergestellt und die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wird weitere Entscheidungen treffen.

Steuerfahnder erhalten landesweit Schutzwesten

Schwerin – Die Steuerfahnder in Mecklenburg-Vorpommern sind erstmals mit Schutzwesten ausgestattet worden. Finanzminister Reinhard Meyer präsentierte die schuss- und stichsicheren Westen heute in Schwerin.

In den vergangenen Jahren ist eine besorgniserregende Entwicklung zu beobachten: Immer häufiger finden Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder bei Durchsuchungen Waffen. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ziehen daher bei Einsätzen die Polizei hinzu. Auch um das Sicherheitsgefühl zu stärken, sind daher für alle Beschäftigten in den Strafsachen- und Steuerfahndungsstellen Schutzwesten beschafft worden.

„Bei Sicherheits- und Rettungskräften mussten wir in der Vergangenheit immer häufiger erleben, dass sie bei ihren Einsätzen behindert und teilweise aggressiv bedrängt werden“, so Finanzminister Reinhard Meyer. „Auch in Steuerstrafsachen steigt die Aggressivität und Gewaltbereitschaft. Drohungen sind leider keine Ausnahme mehr, auch wenn ernsthafte Zwischenfälle bislang glücklicherweise ausgeblieben sind. Wir wollen aber handeln, bevor etwas passiert. Daher ist die Anschaffung wichtig und notwendig.“

Insgesamt sind rund 90 individuell angepasste Schutzwesten angeschafft worden, die neben der Steuerfahndung auch im Bereich der Vollziehung genutzt werden sollen. Insgesamt werden damit gut 50.000 Euro in die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investiert.

Hintergrund: Die Aufgabe der Steuerfahndung ist die Aufdeckung von Steuerstraftaten. Sie hat ähnliche Rechte wie die Polizei, führt Durchsuchungen und Beschlagnahmungen durch, vernimmt Beschuldigte, hört Zeugen an und hat in besonderen Fällen sogar das Recht zur vorläufigen Festnahme.

Schulprogramm „denkmal aktiv“

BUND unterstützt

Berlin – Von heute an bis zum 5. Mai 2020 können sich weiterführende Schulen aller Schulformen für die Teilnahme am Schulprogramm der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD) „denkmal aktiv – Kulturerbe macht Schule“ im Schuljahr 2020/21 bewerben. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) unterstützt das „denkmal aktiv“-Programm mit dem die DSD seit 2002 für eine schulische Auseinandersetzung mit dem Baudenkmal wirbt.

Die Idee von „denkmal aktiv“ ist einfach und konkret: Schüler sollen Denkmale erleben, das kulturelle Erbe als Teil der eigenen Geschichte kennen und verstehen lernen und sich ihrer Verantwortung für den Erhalt der Baukultur bewusst werden. Die DSD möchte so die Lernpotenziale des regionalen Kulturerbes für den Schulunterricht erschließen helfen und junge Menschen zu einer nachhaltigen Beschäftigung mit Denkmalen anhalten. Das Programm soll Schülerinnen und Schüler anregen, sich mit Unterstützung von Fachleuten und über die Grenzen von Schulfächern hinweg mit aktuellen und historischen Themen auseinanderzusetzen.

Der BUND als ein Programmpartner ruft dazu auf, sich in „denkmal aktiv“-Projekten den Bau- und Gründenkmalen in ihrem Umweltbezug zu widmen. „Klimaschutz, Umweltschutz sowie der Erhalt der Vielfalt von Arten und Lebensräumen können nur dann erfolgreich sein, wenn wir sie im gesellschaftlichen Kontext sehen und verstehen, wie unsere Lebensweise, unsere Kultur und unser Konsum auf unsere Umwelt wirken“, so Andreas Faensen-Thiebes, Mitglied im BUND-Bundesvorstand. „Davon legen Denkmale ein Zeugnis ab. Wir möchten diesen Zusammenhang deutlich machen und die Beschäftigung mit unserem kulturellen Erbe stärken. Daher unterstützen wird das Schulprogramm ‚denkmal aktiv‘ auch wieder in diesem Schuljahr.“

Die teilnehmenden Schulen werden von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz fachlich und organisatorisch begleitet und finanziell mit 1.900 Euro unterstützt.

Gefängnisseelsorge in M-V

Neustrelitz – Justizministerin Katy Hoffmeister begrüßte Christoph Janßen am ersten Arbeitstag in der JVA Neustrelitz und wies darauf hin, daß die Seelsorge ein Meilenstein für die Gefangenen sein kann.

„Seelsorge kann ein wichtiger Meilenstein für Gefangene auf dem Weg der Resozialisierung sein. Wenn Strafgefangene über den Glauben die Kraft finden und sich vom Glauben an die Hand nehmen lassen, um nach der Haftentlassung ein straffreies Leben zu führen, dann hat sich die kirchliche Gefängnisseelsorge mehr als gelohnt. Ich freue mich sehr, dass das Erzbistum Hamburg mit Christoph Johannes Maria Janßen einen erfahrenen Seelsorger dem Justizvollzug unseres Landes zur Seite stellt und die Lücke nach der Versetzung von Bruder Gabriel geschlossen hat. Gerade im Justizvollzug für Jugendliche und junge Erwachsene ist es von Bedeutung, den Gefangenen aufzuzeigen, welcher Weg der richtige für sie und für die Gesellschaft ist. Dabei kann Seelsorge helfen“, sagt Justizministerin Katy Hoffmeister, die Christoph Janßen an dessen erstem Arbeitstag in der JVA Neustrelitz begrüßte.

Der katholische Seelsorger wird seinen evangelischen Kollegen, Pastor Matthias Vogel, unterstützen. Insgesamt stellen die katholische Kirche und die Nordkirche für den Justizvollzug in Mecklenburg-Vorpommern acht Seelsorger, darunter sind drei Frauen. Von ihnen werden pro Jahr ungefähr 10.000 Gespräche geführt. Es sind Gespräche mit Gefangenen, deren Angehörige, aber auch mit Bediensteten im Vollzug, die sich vertrauensvoll an die Seelsorge wenden.

„Es ist mir durchaus ein Herzensanliegen, dass unsere vier Justizvollzugsanstalten in guten seelsorgerischen Händen sind. Diese Arbeit ist seit über 25 Jahren unverzichtbar. Als Justizministerin, die auch für die Kirchenangelegenheiten zuständig ist, danke ich den beiden großen Kirchen sehr für ihren Einsatz im Vollzug. Kirchliches Engagement ist weit mehr als Gottesdienst und Weihnachtsfest“, so Ministerin Hoffmeister.

Sondermarke „Das Grüne Band Deutschland“

Berlin/Schwerin – Eine Sonderbriefmarke ist ab heute Botschafterin für das Grüne Band, Deutschlands längstem Korridor der Artenvielfalt entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) stellte das Sonderpostwertzeichen „Grünes Band Deutschland“ im Wert von 1,55 Euro heute in Schwerin vor.

„Briefmarken stellen auf kleinstem Raum große Themen der Geschichte, Kultur und Natur unseres Landes dar. Mit der Herausgabe der Sonderbriefmarke Grünes Band Deutschland, wird einmal mehr deutlich gemacht, welche historische und ökologische Bedeutung das Grüne Band als herausragendes Kultur- und Naturerbe inzwischen erlangt hat“, betont BUND-Ehrenvorsitzender Hubert Weiger. „Mit ihrer menschenvernetzenden Funktion beleuchtet die Briefmarke das Grüne Band vor allem auch als lebendiges Symbol der deutschen Einheit. Der dauerhafte Schutz und die Entwicklung dieser Lebenslinie muss oberste Priorität haben.“

Kai Frobel, auch „Vater des Grünen Bandes“ genannt, entdeckte zusammen mit anderen ehrenamtlichen Naturschützerinnen und Naturschützern schon in den 1970er-Jahren vom Aussterben bedrohte Arten am damaligen innerdeutschen Grenzstreifen und setzte sich ab 1989 sofort für den Schutz des Gebietes als „Grünes Band“ ein.

„In der Zeit dramatischen Artensterbens ist das Grüne Band mit seiner Länge von 1393 Kilometern der einzig existierende bundesweite Lebensraumverbund“, sagt Frobel. „Auf Ruderalfluren, Magerrasen, Zwergstrauchheiden, Altgrasfluren, Feucht- und Nasswiesen, Bergwiesen, Weiden und halboffenen Grünland-Brachen zieht der üppige Blütenreichtum Insekten aller Art an. Schmetterlinge und Heuschrecken sind wiederum Beute für Fledermäuse und insektenfressende Singvögel wie das Braunkehlchen. An trockenen und nährstoffarmen Standorten wachsen auf sogenannten Magerrasen zahlreiche vom Aussterben bedrohte Pflanzenarten, darunter nahezu die Hälfte der heimischen Orchideen. Das Motiv der Briefmarke zeigt hervorragend die ‚Lebensader Grünes Band‘ in der ausgeräumten Agrarlandschaft.“

Corinna Cwielag, Landesgeschäftsführerin des BUND in Mecklenburg-Vorpommern ergänzt: „Das Grüne Band ist gleichzeitig Arche für bedrohte Arten und einmalige Erinnerungslandschaft an die friedliche Überwindung der deutschen Teilung. Nicht zuletzt deshalb hat das Bundesumweltministerium alle Anrainerländer am Grünen Band aufgefordert, ihren Anteil als Nationales Naturmonument auszuweisen.“

Thomas Blaudszun, Landesvorstand des BUND Mecklenburg-Vorpommern, stellt abschließend die Rolle seines Bundeslandes beim Schutz des gesamten Grünen Bandes heraus: „Sachsen-Anhalt und Thüringen haben diese Aufforderung bereits umgesetzt. Wir hoffen sehr, dass Mecklenburg-Vorpommern die Ausweisung seiner 173 Kilometer Grünes Band als Nationales Naturmonument im 30. Jahr der Deutschen Einheit beschließt. Sogar in Hessen sind Beschlüsse zur Ausweisung der westlichen Seite des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument gefasst worden.“

Der BUND hat das Bundesministerium der Finanzen bei der Entwicklung der Grüne-Band-Briefmarke umfassend unterstützt. Die Sonderbriefmarken sind ab heute im Online-Shop der deutschen Post und bei ausgewählten Poststellen erhältlich.

Die Besonderheit Nationaler Naturmonumente liegt in der untrennbaren Einheit des Naturschutzes mit dem Erhalt einer Landschaft oder Region aus kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen. Im Gegensatz zu Naturschutzgebieten spielt bei Nationalen Naturmonumenten der Kulturwert neben dem Naturwert eine wichtige Rolle, ebenso müssen Nationale Naturmonumente die Anforderungen an Seltenheit und Eigenart erfüllen.

Die jüngste Schutzgebietskategorie „Nationale Naturmonumente“ wurde durch die Novelle im Jahr 2009 in das Bundesnaturschutzgesetz eingefügt, um auch für die national bedeutsamen Schöpfungen der Natur einen herausgehobenen Schutz zu haben, die die Voraussetzungen eines Nationalparks nicht erfüllen. Weltweit gehören dazu zum Beispiel der Grand Canyon in den USA, in Deutschland das Grüne Band in Thüringen und Sachsen-Anhalt, die Kluterthöhle mit einem 370 Millionen Jahre alten versteinerten Riff in Nordrhein-Westfalen und die 800- bis 1000-jährigen Ivenacker Eichen in Mecklenburg-Vorpommern.

Neben den erfolgten Ausweisungen des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument in Thüringen und Sachsen-Anhalt, haben auch Brandenburg, Sachsen und Hessen die Ausweisung im Koalitionsvertrag verankert.