Corona-Virus: Bußgeldkatalog

Schwerin – Die Landesregierung hat nach der gestrigen Kabinettssitzung einen Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten gemäß der SARS-CoV-2-Bekämpfunsgverordnung des Landes herausgegeben. Er orientiert sich an den Regelungen anderer Bundesländer, trägt aber den konkreten Bußgeldtatbeständen der Landesverordnung Rechnung.

Innenminister Lorenz Caffier: „Die meisten Bürgerinnen und Bürger halten sich an die geltenden Regeln, aber leider nicht alle. Mit dem Bußgeldkatalog haben wir jetzt festgelegt, wie diese Ordnungswidrigkeiten künftig geahndet werden. Für die Ordnungsbehörden und die Polizei ist es jetzt einfacher, in der Abwägung des Einzelfalls ein angemessenes Bußgeld zu verhängen. Mir war es auch wichtig, dass wir einen möglichst einheitlichen Katalog in den norddeutschen Bundesländern haben, auch wenn natürlich die jeweils spezifischen Regelungen in den Landesverordnungen berücksichtigt werden müssen.“

Diese Regelsätze gelten für einen Erstverstoß und sind bei weiteren Verstößen bis zur Verdoppelung angemessen zu erhöhen. In den Fällen der §§ 1 Absatz 7, 2 und 3 kann im Wiederholungsfalle eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Wird durch eine Handlung gegen mehrere Tatbestände verstoßen, so ist das Bußgeld angemessen zu erhöhen.

Zentrales Bürgertelefon

Schwerin – Um den Bürgerinnen und Bürgern in der derzeitigen Krise um die COVID-19 Pandemie in Mecklenburg-Vorpommern viele Fragen auf einen Blick beantworten zu können, hat die Landesregierung jetzt eine zentrale Telefonnummer geschaltet. Bisher hatte jedes Ressort eine eigene Rufnummer für Bürgeranfragen.

Die Zentrale Rufnummer für das Bürgertelefon der Landesregierung lautet:

0385 / 588-11311

Innenminister Lorenz Caffier: „Wir haben den Vorschlag aus dem Interministeriellen Führungsstab gern aufgenommen und das Datenverarbeitungszentrum als Dienstleister für die Landesregierung hat eine praktikable Lösung erarbeitet und getestet.“

Die Rufnummer steht von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen)zur Verfügung. Wird die Haupteinwahl durch den Anrufer gewählt, kann über ein Zahlenmenü das relevante Thema ausgewählt und zum zuständigen Ministerium durchgestellt werden.

Dieser Service ergänzt die Fragen-Antwort-Kataloge (FAQ) der Landesregierung und der einzelnen Ministerien.