Corona-Schutz-Verordnung MV

Schwerin – In der Kabinettssitzung der Landesregierung in Schwerin sind am Dienstag Veränderungen in Bezug auf die Corona-Schutzverordnung M-V beschlossen worden. Friseure können ab dem 04. Mai wieder öffnen. „Damit haben wir einen ersten wichtigen Schritt für den Einstieg in die Öffnung für körpernahe Berufe erreicht. Mir ist wichtig, dass auch andere Berufsgruppen, die in ähnlichen Bereichen arbeiten, eine Perspektive bekommen. Deshalb werden wir prüfen, ob ab dem 11. Mai auch der Betrieb von Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Sonnenstudios, Tattoo-Studios und ähnlichen Betrieben erlaubt sein wird. Damit wird sich das Kabinett in der kommenden Woche beschäftigen. Wichtig ist die Einhaltung der Hygienevorschriften“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe nach dem Kabinett in Schwerin.

Darüber hinaus ist die Einführung einer Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen beschlossen worden. „Die Maske soll beim Besuch einer Arztpraxis mitgebracht und vor dem Betreten der Praxis angelegt werden. Das ist ein notwendiger Beitrag zum Gesundheitsschutz: Jeder schützt beim Arztbesuch mit einer Maske in erster Linie andere Patienten, sich selbst und vor allem auch das medizinische Personal. Die Regelung tritt mit der Verordnung in Kraft. Minister Glawe machte deutlich, dass mit der Regelung in Arztpraxen auch dem Wunsch der Ärztekammer M-V und der Kassenärztlichen Vereinigung M-V Rechnung getragen wird. „Eine Mund-Nase-Bedeckung, wie zum Beispiel eine Alltagsmaske, Schal oder ein Tuch sind – wie im Einzelhandel auch – möglich“, so Glawe weiter. Die Regelungen gelten auch in Psychotherapeutenpraxen und in Praxen anderer Gesundheitsberufe. In den Räumlichkeiten ist ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Beschäftigte brauchen, soweit sie durch andere Schutzvorrichtungen geschützt werden, keine Bedeckung tragen. „Bei allen Entscheidungen ist auch die Alltagspraxis wichtig. Wer beispielsweise in Arztpraxen im Tresenbereich oder im Verkauf im Einzelhandel hinter einer Plexiglaswand sitzt, braucht nicht extra eine Mund-Nase-Bedeckung aufsetzen“, machte Glawe weiter deutlich. Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können, brauchen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Das gilt beispielsweise beim Einkaufen und auch beim Besuch von Arztpraxen.

Darüber hinaus setzt Wirtschaftsminister Harry Glawe sich für eine „Terrassenöffnung“ im Hotel- und Gastronomiebereich ein. „Der Tourismus ist stark -wie kaum eine andere Branche- bundesweit betroffen. Wir brauchen ein Signal und eine schrittweise Perspektive für die Branche. Unter Einhaltung aller Hygienestandards, der entsprechenden Abstände und unter Kontrolle des ständigen Infektionsgeschehens bei Corona-Infektionen sollte eine vorsichtige Öffnung im Außenbereich möglich sein“, forderte Wirtschaftsminister Glawe. Darüber wird in der Taskforce „Sicherer Tourismus“ mit allen Beteiligten sowie in der kommenden Woche auch im Kabinett gesprochen.

Gesundheitsminister Glawe hat darüber das Projekt „Flächendeckende Testung in Pflegeheimen“ weiter voran gebracht. „Das Projekt ist startklar. Es finden noch abschließende Gespräche mit den Trägern statt. Die Umsetzung soll über die Firma Centogene erfolgen. Es werden voraussichtlich 24.400 Alten- und Pflegebedürftige in den Heimen getestet, beim Personalstamm in den Heimen werden es ca. 15.500 Personen sein. Positiv auf COVID-19 getestete Personen werden mehrfach getestet. Der Schutz vor einer Infektion steht an erster Stelle“, sagte Gesundheitsminister Harry Glawe. Die Kosten für das Projekt der flächendeckenden Testung in den Pflegeheimen belaufen sich auf rund 3,5 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds.

Aktuell gibt es im Rahmen der Soforthilfe 26.905 bewilligte und zur Zahlung angewiesene Anträge durch das Landesförderinstitut (Stand: Montag-Abend, 27. April 2020). „Rund 70 Prozent der bisher gestellten Anträge sind durch das Landesförderinstitut bewilligt und ausgezahlt. Es kommen in den vergangenen Tagen weniger Anträge rein. Soloselbstständige und Kleinstunternehmen machen dabei 92 Prozent aller Bewilligungen aus. Es wird deutlich, dass die Soforthilfe direkte Unterstützung für die heimische Wirtschaft ist, die in mehreren Bereichen hart von der Corona-Krise getroffen ist“, sagt Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend. Als Beispiele nannte der Minister das Hotel- und Gastgewerbe, den Dienstleistungsbereich oder den Handel.

Gottesdienste wieder möglich

Schwerin – Die Landesregierung von M-V lässt ab dem 4. Mai 2020 Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen unter strengen Auflagen wieder zu, teilt Ministerin Hoffmeister mit. Sie ist zuständig für Kirchen- und Religionsangelegenheiten.

„Die Kirchen und Religionsgemeinschaften haben mit dem notwendigen Verzicht auf öffentliche Gottesdienste trotz hoher Feiertage in den vergangenen Wochen einen wichtigen Beitrag geleistet, um die Corona-Ausbreitung einzudämmen. Auch diese Maßnahmen trugen dazu bei, dass nunmehr eine schrittweise Lockerung erfolgen kann, die auch wegen des besonderen Schutzes der Freiheit der Religionsausübung im Grundgesetz geboten ist. Allerdings muss den hohen Anforderungen des Infektionsschutzes Rechnung getragen werden. Die Nordkirche, die Erzbistümer Hamburg und Berlin, die Jüdischen Gemeinden und die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Schwerin haben umfassende Hygiene-Rahmenpläne erarbeitet. Im Kern geht es darum, die Infektionsgefahr einzudämmen und Infektionswege zügig erkennen zu können. Daher dürfen ab 4. Mai nur eine bestimmte Anzahl an Besuchern in die Gotteshäuser eingelassen werden. Die Formel lautet: eine Person pro zehn Quadratmeter Innenraumfläche. Der Mindestabstand von 1,50 Meter muss eingehalten werden. Außerdem müssen für jede religiöse Zusammenkunft in den Gotteshäusern Teilnehmerlisten geführt werden, um im Fall einer möglichen Corona-Infektion die Kette nachvollziehen zu können. Der Islamische Bund hat sich entschieden, vorerst weiterhin auf religiöse Veranstaltungen in Moscheen zu verzichten. Ich danke den Kirchen und den Religionsgemeinschaften für ihre konstruktive Kooperation. Hier wird deutlich, dass wir alle an einem Strang ziehen, um die Ausübung der Religionsfreiheit mit dem Infektionsschutz in Einklang zu bringen“, so Justizministerin Hoffmeister.

Weiterbildung für Kita-Fachkräfte

Neues Nachhaltigkeitsprojekt „KITA 2030“ setzt in der Corona-Krise auf Online-Workshops

Schwerin – Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des neuen Projektes „KITA 2030 Nachhaltigkeit erleben. Zukunft gestalten!“ bilden sich trotz Corona-Krise online weiter. Das vom Sozialministerium mit insgesamt rund 190.000 Euro geförderte Modellprojekt vermittelt Erzieherinnen und Erziehern Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen, um in den Kitas kindgerechtes, nachhaltiges Handeln im Alltag und den verantwortungsbewussten Umgang mit der Natur zu fördern.

„Für unsere Fachkräfte bieten die Schulungen die Chance, neue und kreative Wege in der konzeptionellen Arbeit in ihren Einrichtungen zu gehen“, erklärte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Das Ende 2019 gestartete Nachhaltigkeitsprojekt „KITA 2030“ qualifiziert Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus zehn Kindertagesstätten in Mecklenburg-Vorpommern im Bereich Naturpädagogik und Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Zum ersten Mal fand nun ein zweitägiger Workshop aufgrund der Corona-Krise erfolgreich online statt.

Beim dreijährigen Modellprojekt werden insgesamt acht Workshops angeboten. Sie werden von Maika Hoffmann und Dr. Anja Kofahl von der Naturschule M-V in natura (Wismar) sowie von Dr. Beate Kohler von concept futur (Müllheim) durchgeführt.

Für das Projekt „Kita 2030. Nachhaltigkeit erleben. Zukunft gestalten!“ des Sozialministeriums gab es 39 Bewerbungen, zehn Kitas wurden ausgewählt. Diese Kitas sind dabei:

Kita Heidehummeln, Rövershagen, LK Rostock
Kita St. Martin, Dabel, LK LuPa
Kita „natura“, Brenz, LK LuPa
Gesundheits-Kita Sonnenblume, Laage, LK Rostock
Kita „Kl. Weinbergschnecken“, Waren, LK MSE
Kita „Am Lustgarten, Grevesmühlen, LK NWM
Integrative Kita „Benjamin Blümchen“, Rostock
Kita Löwenzahn, Schwerin
Integrative Kita Montessori, Hinrichshagen, LK Vorpommern Greifswald
Kita „Lütt Hüsung“, Ribnitz-Damgarten, LK Vorpommern Rügen

Hilfeleistungslöschfahrzeug für Sagard

Insel Rügen – Das Innenministerium übersandte in dieser Woche an die Gemeinde Sagard im Landkreis Vorpommern-Rügen einen Bewilligungsbescheid für eine Sonderbedarfszuweisung i.H.v. 107.000 Euro zur Finanzierung eines neuen Hilfeleistungslöschfahrzeuges (HLF 10). Der Landkreis beteiligt sich an der Finanzierung für das 321.000 Euro teure Löschfahrzeug mit 107.000 Euro.

„Ich freue mich, die Gemeinde beim Kauf des neuen Hilfeleistungslöschfahrzeuges unterstützen zu können. Jetzt, wo wieder die anhaltende Trockenheit in Mecklenburg-Vorpommern für erhöhte Waldbrandgefahren sorgt, ist es wichtig, dass die Freiwilligen Feuerwehren mit moderner Technik und Ausstattung gerüstet sind, um optimalen Brandschutz und Hilfeleistung gewährleisten zu können. Meinen Dank gilt den Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren, die sich dafür immer aufopferungsvoll und ehrenamtlich einsetzen“, so Innenminister Lorenz Caffier.

Durch die Ersatzbeschaffung soll ein aus dem Baujahr 1997 altes Löschfahrzeug ersetzt werden. Die Freiwillige Feuerwehr Sagard erfüllt Aufgaben des örtlichen und überörtlichen Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung. Besondere Gefahrenschwerpunkte sind Betriebe, die sich auf das Recycling von Metallen und Sonderwertstoffen spezialisiert haben, eine Biogasanlage, sowie der Einsatz im CBRN-Zug des Landkreises Vorpommern-Rügen.

Verkehrsunfallstatistik 2019

Schwerin – Aus dem polizeilichen Verkehrslagebild 2019 können folgende wesentliche Feststellungen getroffen werden:

weniger Verletzte

weniger Verkehrstote bei Unfällen mit Baumberührung

Anstieg der Verkehrsunfälle und mehr Verkehrstote

mehr verunglückte Rad- und Pedelecfahrer

mehr festgestellte Handy- und Drogenverstöße bei Anhaltekontrollen

Fortsetzung der themenorientierten Verkehrskontrollen mit Schwerpunkt Geschwindigkeit und der Verkehrssicherheitskampagne  „Fahren.Ankommen.LEBEN!“

Unfalllage

Im Jahr 2019 sind in Mecklenburg-Vorpommern 88 Menschen bei Unfällen im Straßenverkehr ums Leben gekommen. Das waren zwei Todesopfer mehr als im Jahr 2018 (86 Todesopfer). „Zwar setzt sich der seit dem Jahr 2012 bestehende Trend mit deutlich unter 100 tödlich verunglückten Verkehrsunfallopfern in unserem Land fort, allerdings bedarf es weiterhin großer Anstrengungen, um diese Entwicklung auch in den Folgejahren halten zu können und die Zahl der Verkehrsunfallopfer zu minimieren.“, so Minister Caffier.

Die Zahl der Verletzten ging 2019 gegenüber dem Vorjahr zurück, und zwar um 1,4 Prozent auf 6913. Insgesamt hat die Polizei Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Jahr rund 60.000 Verkehrsunfälle aufgenommen, 4,5 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Bei 91 Prozent der Unfälle blieb es bei Sachschäden (+ 4,9 %). Die Zahl der Unfälle, bei denen Menschen getötet oder verletzt wurden, erhöhte sich um knapp 1 Prozent auf 5.366.

Eine durchaus positive Entwicklung ist bei den sogenannten Baumunfällen festzustellen. Die Zahl der Unfälle mit Baumberührung ging um etwa 10 Prozent zurück. Insgesamt kamen vergangenes Jahr 22 Menschen (2018: 34) bei einem Baumunfall ums Leben, welches einen Rückgang von 35 Prozent zum Vorjahr darstellt. „Nach wie vor verkennen viele Fahrzeugführer die Gefahr eines Baumunfalls“, so Innenminister Caffier. „Häufig schätzen Kraftfahrer Kurven oder Wildwechsel als größere Gefahrenquellen als Baumalleen und Straßenbäume ein.“ Somit bedarf es weiterhin regelmäßiger und zielgerichteter Maßnahmen der Verkehrsüberwachung und Verkehrsprävention. Umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit soll auch zukünftig zur Sensibilisierung der am Verkehr Teilnehmenden und zur Akzeptanz der Maßnahmen beitragen. Auch der im „Konzept der Landesregierung zur Verkehrssicherheitsarbeit“ formulierte Weg zur Bekämpfung von Baumunfällen in Altalleen mit dem vorrangigen Einbau von Schutzplanken und auch anderweitigen straßenbaulichen oder straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen muss zielstrebig fortgesetzt werden. Mit der 2019 gestarteten Alleenkampagne und der Botschaft „Schön gefährlich!“ will die Deutsche Verkehrswacht Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls das Bewusstsein für die wunderschönen, aber auch gefährlichen Alleen schärfen.

Unfallursachen

Geschwindigkeit war 2019 nicht nur erneut die häufigste Unfallursache bei den schweren Verkehrsunfällen, also Unfällen bei denen Menschen getötete oder schwerverletzt worden sind, sondern stieg auch im Vorjahresvergleich um knapp 12 Prozent an. Die Kategorie „Nicht angepasste Geschwindigkeit“ nimmt Bezug auf § 3 der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.“ Caffier: „Wir müssen die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer fortwährend sensibilisieren, nicht nur die zulässige Höchstgeschwindigkeit einzuhalten, sondern die gefahrene Geschwindigkeit am Verkehrsgeschehen zu orientieren.“ Vorfahrtsfehler bleiben zweithäufigste Unfallursache, wobei nach einem signifikanten Anstieg von knapp 50 Prozent im Jahr 2018 für 2019 ein Rücklauf festzustellen ist. Alkoholeinfluss war bei den schweren Unfällen im vergangenen Jahr, anders als noch im Jahr zuvor, die dritthäufigste Unfallursache. Während die Unfallursache Abstand zurückging, ist ein deutlicher Anstieg der Ursache Überholen festzustellen. „Überholen spart weniger Zeit als man glaubt und ist in der Regel sehr riskant. Beim Überholen sollte deshalb die Sicherheit immer vor Schnelligkeit gehen! Nur bei ausreichend einsehbarer Strecke sollten Autofahrer überholen und beim Überholvorgang selbst an die zulässige Höchstgeschwindigkeit denken.“, so der Innenminister.

Verkehrsbeteiligung

Nach wie vor bilden die Pkw-Insassen mit über 50 Prozent den größten Anteil der Verunglückten bei Verkehrsunfällen und sind demzufolge am meisten gefährdet. Als Verunglückte im Straßenverkehr zählen Personen (auch Mitfahrer), die bei Unfällen im Straßenverkehr verletzt oder getötet worden sind. Mit Abstand folgt, wie in den Vorjahren auch, die Gruppe der Radfahrer sowie motorisierten Zweiradfahrer und Fußgänger. Außer bei der Gruppe der Radfahrer mit 1.675 Verunglückten sind die Zahlen der anderen Verkehrsbeteiligungsarten zurückgegangen.

Während sich die Anzahl der verletzten Fahrradfahrer im Mehrjahresvergleich etwa auf gleichbleibenden Niveau bewegt, bleibt festzustellen, dass der Anteil der zur Gruppe der Fahrradfahrer gehörenden verunglückten Pedelecfahrer erneut gestiegen ist. Im vergangenen Jahr wurden 117 Fahrer von Pedelecs (2018: 78) infolge eines Verkehrsunfalls leicht- bzw. schwerverletzt. Die Zahl der verunglückten S-Pedelec-Fahrer sank im vergangenen Jahr deutlich.

Lorenz Caffier: „Grundsätzlich ist der Anstieg der Unfallzahlen vorrangig durch die steigende Zahl der genutzten Pedelecs zu erklären.“ Der Minister erklärt weiter: „Auch wenn in Deutschland keine Helmpflicht für Fahrradfahrer besteht, so schützt er Radfahrer doch vor gefährlichen Kopfverletzungen. Deshalb rate ich weiterhin jedem Verkehrsteilnehmer, der auf zwei Rädern unterwegs ist, einen geeigneten Helm zu tragen.“

Die Verkehrsunfallstatistik 2019 weist ebenso einen Anstieg der verunglückten fahrradfahrenden Kinder aus. Während erfreulicherweise im vergangenen Jahr kein Kind bei einem Straßenverkehrsunfall ums Leben kam, erhöhte sich die Zahl der schwer- und leichtverletzten Kinder und hier insbesondere der Rad fahrenden Kinder. Auch das Fehlverhalten in diesem Zusammenhang nahm im vergangenen Jahr deutlich zu. Kinder sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer und sie sind vom Vorbild und der Anleitung der Erwachsenen abhängig. Denn je kleiner sie sind, desto schwieriger fällt es ihnen, in der komplexen Verkehrswelt zurechtzukommen. Die Polizei beobachtet zunehmend, dass immer mehr Kinder unsicher auf dem Fahrrad sind. Die theoretische und praktische Radfahrausbildung ist im Rahmen des Sachunterrichts Aufgabe der Primarschulen. Die Polizei unterstützt mit Fachkenntnissen die Erziehungs- und Bildungsträger. Gemeinsam mit den Eltern muss es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein, unsere Kinder für den Straßenverkehr fit zu machen.

Seit die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV) am 15. Juni 2019 in Kraft trat, registrierte die Landespolizei drei Verkehrsunfälle mit Sachschaden mit sogenannten E-Scootern. Im Vergleich zu anderen Bundesländern sind die Unfallzahlen in Mecklenburg-Vorpommern sehr gering.

Altersgruppen

Insgesamt haben Kinder im Vergleich zu ihrem Bevölkerungsanteil ein geringeres Unfallrisiko als andere Altersgruppen. Der Anteil der Kinder unter 15 Jahren an allen Verunglückten bei Straßenverkehrsunfällen betrug 9,7 Prozent, ihr Bevölkerungsanteil lag bei 12,73 Prozent . Als schwächste Verkehrsteilnehmer genießen sie allerdings nach wie vor die volle Aufmerksamkeit und einen besonderen Schutz bei ihrer Teilnahme im Straßenverkehr.

 Die Anzahl der Verunglückten in der Altersgruppe der jungen Erwachsenen (zwischen 18 und 24 Jahren) ist wieder rückläufig. 19 junge Erwachsene weniger verunglückten im Straßenverkehr. Junge Fahrer sind und bleiben aber gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil bei den Verursachern von Verkehrsunfällen immer noch eine nicht zu vernachlässigende Risikogruppe. Sie fahren risikofreudiger und wollen sich und anderen häufig etwas beweisen. Zur gezielten Förderung der Sicherheit in der Zielgruppe der Jungen Fahrer werden neben dem 1998 von der Landespolizei initiierten sogenannten „Fifty-Fifty-Taxi-Ticket“ insbesondere auch das seit 2013 gestartete Präventionsprojekt „CrashKurs MV“, weiterhin angeboten. Zehn CrashKursMV-Veranstaltungen mit insgesamt 1.625 Teilnehmern führte die Polizei im vergangenen Jahr erfolgreich durch.

Auch bei den Erwachsenen im Alter zwischen 25 und 34 Jahren ist ein Rückgang festzustellen. Dennoch führt diese Altersgruppe mit insgesamt 1.048 Verunglückten die Rangfolge weiterhin an. Mit einem Bevölkerungsanteil von ca. 11 Prozent und einem Verursacheranteil von knapp 16 Prozent ist diese Gruppe am Unfallgeschehen überrepräsentiert.

Caffier: „Junge Erwachsene sind immer noch zu häufig an Verkehrsunfällen beteiligt. Wir müssen diese Gruppe darum frühzeitig mit den bestehenden Präventionsmaßnahmen und Initiativen in der vorbeugenden Verkehrssicherheitsarbeit erreichen.“

Die Zahl der verunglückten Senioren über 65 ist zu 2018 annähernd gleich geblieben. Nach wie vor bleibt festzustellen, dass diese Altersgruppen sowohl in der Gruppe der bei Verkehrsunfällen verunglückten Verkehrsteilnehmer als auch in der Gruppe der Unfallverursacher deutlich im Vergleich zum Anteil in der Bevölkerung unterrepräsentiert sind. „Damit sind Senioren in unserem Land grundsätzlich keine Risikofahrer!“, macht Innenminister Caffier deutlich. „Wir werden diese Verkehrsteilnehmer aber bezüglich unserer präventiven Verkehrssicherheitsarbeit im Fokus behalten und fortlaufend analysieren, ob neue Schwerpunkte in Bezug auf die Zielgruppen zu bilden sind.“

Polizeiliche Verkehrssicherheitsarbeit

Der Schwerpunkt der Verkehrssicherheitsarbeit der Landespolizei ist die Bekämpfung von Hauptunfallursachen mit einem besonderen Augenmerk auf die Risikogruppen. Allgemeine Ziele der Verkehrssicherheitsarbeit sind hierbei, Gefährdungen im Straßenverkehr abzubauen, das Verkehrsverhalten zu verbessern sowie vor allem die Zahl der Unfälle mit besonders schlimmen Folgen zu senken. Die Verkehrsüberwachung gehört daher zum unverzichtbaren Kernbereich polizeilicher Aufgaben. Dies wird auch weiterhin durch verstärkt durchgeführte Anhaltekontrollen der Landespolizei erfolgen.

Durch Anhaltekontrollen können Fahrzeugführer unmittelbar nach dem festgestellten Verstoß mit dem Fehlverhalten konfrontiert werden, wodurch der präventive Ansatz nachhaltiger zum Tragen kommt. Darüber hinaus ist es durch Anhaltekontrollen möglich, auch die Belange der Verkehrssicherheit und der Kriminalitätsbekämpfung miteinander zu verknüpfen.

„Im vergangenen Jahr haben wir unser Ziel, die personalintensiven Anhaltekontrollen bei Geschwindigkeitsverstößen weiter zu erhöhen, erreicht.“ so Caffier.

Im Rahmen der Anhaltekontrollen stellten die Polizistinnen und Polizisten des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2019 insgesamt 55.282 Verstöße gegen die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fest. Mit 12.446 festgestellten Handyverstößen mussten damit im Vergleich zum Vorjahr 10 Prozent mehr Verstöße registriert werden. Minister Caffier: „Die vielen Feststellungen machen deutlich, dass in unserem Bundesland schnell gefahren und damit das eigene Leben und das Leben anderer in Gefahr gebracht wird. Der Minister weiter: „Und anstatt sich auf den Straßenverkehr zu konzentrieren, lesen oder schreiben manche sogar Nachrichten – daher gilt für mich: Null Toleranz gegenüber Rasern, Dränglern, Ausbremsern und anderem verkehrsgefährdenden Verhalten auf unseren Straßen!“

Mit 1.872 Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenanzeigen wurden im vergangenen Jahr insgesamt 20 Prozent mehr Strafanzeigen bzw. Ordnungswidrigkeitenanzeigen bei den „Drogenkontrollen“ festgestellt. Die deutlich steigende Tendenz ist vorrangig durch die Kontrolltätigkeit immer besser und spezieller geschulter Polizeibeamten zu erklären.

Fazit

„Die Einhaltung der Verkehrsregeln ist eine wesentliche Grundvoraussetzung für ein hohes Maß an Verkehrssicherheit. Denn Verkehrsunfälle sind größtenteils vermeidbar, weil sie vielfach auf menschliches Fehlverhalten beruhen, dass sich abstellen lässt“, fasst Innenminister Lorenz Caffier zusammen und ergänzt: “ In diesem Zusammenhang begrüße ich ausdrücklich, dass ab heute die novellierte Straßenverkehrsordnung in Kraft tritt. So drohen unter anderem deutlich höhere Strafen für Geschwindigkeitsverstöße.“ Schon bei geringeren Überschreitungen gelten neue Bußgelder. Neu ist auch, dass innerorts schon ab 21 km/h zu schnell ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden kann und außerorts ab 26 km/h.

„Um eine nachhaltige Verbesserung der individuellen Einstellungen aller Verkehrsteilnehmer zum Straßenverkehr zu erreichen, werden wir unsere präventiven und repressiven Maßnahmen orientiert am Unfalllagebild im Rahmen der landesweit stattfindenden monatlichen themenorientierten Verkehrskontrollen und der Kampagne „Fahren.Ankommen.LEBEN!“ weiter verzahnen. Verkehrssicherheitsarbeit ist eine Daueraufgabe, die alle betrifft und die deshalb auf möglichst breiter gesellschaftlicher Basis stehen muss.“, so Innenminister Lorenz Caffier.

Verkehrsunfallgeschehen 1. Quartal 2020: In den ersten drei Monaten dieses Jahres erfasste die Polizei insgesamt rund 11.600 Straßenverkehrsunfälle und damit etwa 5 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Darunter waren 884 Unfälle mit Personenschaden und 10.749 Unfälle mit Sachschaden, die ebenfalls gegenüber dem Vorjahreszeitraum rückläufig sind. Bereits seit Anfang des Jahres ist auch die Zahl der Verkehrstoten gesunken. Zum Ende des 1. Quartals verunglückten 9 Menschen tödlich, das sind 57 Prozent weniger als noch im Jahr zuvor (2019: 21). Der Rückgang in allen Bereichen ist sicherlich auch im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Pandemie zu betrachten.

Neue Straßenanbindung

Neubrandenburg – Die Stadt Neubrandenburg (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) erhält vom Infrastrukturministerium für die Anbindung der Johannesstraße an die Demminer Straße Fördermittel in Höhe von knapp 1,4 Millionen Euro. Siestammen aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) zur Förderung der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung gemäß der Stadtentwicklungsförderrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern. Die Gesamtkosten für die Maßnahme betragen ca. 1,9 Millionen Euro.

Derzeit endet die Ortsumgehung Neubrandenburg am Knotenpunkt Sponholzer Straße/Johannesstraße. Damit die Anwohner im weiteren Verlauf der Sponholzer Straße nicht mehr als nötig mit dem fließenden Verkehr belastet werden, soll der weiträumige Verkehr auf möglichst kurzem Weg das übergeordnete Straßennetz erreichen. Deshalb soll die Johannesstraße an die Demminer Straße angebunden werden. Durch diese Maßnahme reduzieren sich Umgebungslärm sowie Luftschadstoffe im Wohngebiet Nordstadt – Ihlenfelder Vorstadt. Das trägt wesentlich zum Schutz der menschlichen Gesundheit bei. Der Verkehr soll künftig durch das Gewerbegebiet geführt werden, so dass das Wohngebiet attraktiver wird.

Ziel des EFRE-Förderprogramms „Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung“ ist es, die dauerhafte Nutzung des Kulturerbes, die städtische Umweltqualität und die Möglichkeit zur Integration in Bildung, Arbeit und Gesellschaft in den 23 Mittel- und Oberzentren des Landes zu verbessern. Dafür stehen dem Land von 2014 bis 2020 insgesamt rund 210 Millionen Euro zur Verfügung.