Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetriebe …

… müssen Arbeitsbedingungen verbessern

Schwerin – Anlässlich der Entscheidung des Bundeskabinetts, Werkverträge beim Schlachten und Verarbeiten von Fleisch zu verbieten, erklärt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus: „Ich begrüße die Entscheidung des Bundes ausdrücklich. Es ist nicht zu akzeptieren, dass Firmen ihr Kerngeschäft an Subunternehmen auslagern, die dann Arbeitnehmer-innen und Arbeitnehmer mit Werkverträgen quasi zu Lohnsklaven machen, die in menschenunwürdigen Verhältnissen arbeiten und leben müssen. Wenn wir die Fleischindustrie betrachten, müssen wir aber auch das ganze Dilemma erkennen. Der Gedanke, der dahintersteckt, Fleisch immer billiger zu produzieren, entwertet das Lebensmittel selbst.

Ich wünsche mir, dass der Verbraucher diesen Kreislauf unterbricht und mit seiner Kaufentscheidung die Abwärtsspirale stoppt. Wer regional und saisonal kauft, unterbindet lange Transporte von Tieren und Produkten. Wer auf Tierwohllabel achtet, nimmt Einfluss auf bessere Haltungsbedingungen. Das Argument, das könnten sich nur reiche Leute leisten zieht nicht. Denn den Preis für billiges Fleisch zahlen wir alle: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betriebe ebenso die Tiere und die nachfolgenden Generationen durch den Einfluss der Produktionsbedingungen auf Klima und Trinkwasser. Das können wir nicht wollen.“

Ausgleichszahlungen für Fischer

Schwerin – Küstenfischer des Landes können ab sofort Ausgleichszahlungen erhalten, wenn sie aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie zeitweilig ihre Fischereifahrzeuge stilllegen mussten. Darauf verweist Fischereiminister Dr. Till Backhaus. Das Geld stammt aus Mitteln des Europäischen Meeres- und Fischereifonds, des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

„Eine Förderung kommt für Stilllegungen aufgrund von Quarantänebestimmungen, Marktstörungen, des Wegfalles von Absatzmärkten oder anderer COVID-19 bedingter operationeller Probleme erheblichen Ausmaßes in Betracht,“ so der Minister.

Die Förderung wird grundsätzlich für 30 zusammen-hängende Stillliegetage im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 30.06.2020 gewährt. In begründeten Fällen kann die Stilllegung auch in drei 10- Tagesblöcken oder einem 10- Tagesblock und einem 20- Tagesblock, wenn dieses z.B. der Versorgung des Marktes oder der Direktvermarktung dient, genommen werden. Während der prämierten Stilllegung hat der Zuwendungsempfänger seine Fischereitätigkeit insgesamt einzustellen. Der Tagessatz richtet sich nach der Größe des Fischereifahrzeuges. Die Prämienhöhe je Betrieb kann 4.200,00 EUR bis 9.000,00 EUR betragen.

Die Zuwendung wird auf schriftlichen Antrag gewährt.

Antragsberechtigt sind in Mecklenburg-Vorpommern natürliche und juristische Personen, die im Haupterwerb vom Land Mecklenburg-Vorpommern anerkannte kommerzielle Fangtätigkeiten in den Küstengewässern des Landes ausüben.

Entsprechende Anträge können ab sofort an das

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung Fischerei und Fischwirtschaft
Thierfelderstr. 18
18059 Rostock

gestellt werden.

Die Antragsunterlagen sind auch auf der Website des Landesamtes unter

https://www.lallf.de/fischerei/fischereifoerderung/corona-stilllegung/

verfügbar.

In Mecklenburg-Vorpommern sind entlang der Ostseeküste des Landes 210 Haupterwerbsfischer der Kutter- und Küstenfischerei überwiegend als Einzelunternehmen in der Stellnetz-, Reusen- und Schleppnetzfischerei tätig.

Die Küstenfischerei ist tief verwurzelt in vielen kleinen und größeren Kommunen entlang der gesamten Ostseeküste, die Fischereihäfen unterhalten. Dort spielt die Fischerei eine traditionell zutiefst verankerte wirtschaftliche und kulturelle Rolle. Dies wirkt sich unter anderem auf die touristische Attraktivität der Regionen aus. Durch die COVID-19 bedingten Reisebeschränkungen und Ein- und Ausfuhrverbote sind den Fischereiunternehmen innerhalb kürzester Zeit seit März 2020 erhebliche Vermarktungsmöglichkeiten weggebrochen, die aus eigener Wirtschaftsleistung oftmals nicht kompensiert werden können. Das Land Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt, zur Abfederung dieser Situation ca. 1,0 Mio. EUR aus EU-, Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung zu stellen.

Das Studersche Universum in der Orangerie Putbus

Ein Tipp nicht nur für die kommenden Feiertage

Insel Rügen – Nachdem die Hanns-Studer-Ausstellung kurz nach ihrer Eröffnung Anfang März coronabedingt schließen musste, kann sie nun doch noch besichtigt werden. Die Orangerie Putbus hat wieder geöffnet! Die KulturStiftung Rügen freut sich die Ausstellung zu Ehren des beliebten und verehrten schweiz-lothringisch-rügenschen Künstlers zeigen zu können. Das ist möglich geworden, weil der Fotograf Hans Pölkow bereit war, seine geplante Ausstellung ins nächste Jahr zu verschieben, herzlichen Dank dafür.

Es ist eine sehr gelungene Ausstellung des begnatenen Holzschneiders und Glasmalers Studer, die seine Witwe „Kilian“ zusammengestellt hat. Ganze Reihen von Farbholzschnitten, wie zu den Tierkreiszeichen oder die selten gezeigte Folge zum volkstümlichen Baseler Festtag um den Vogel Gryff (die Geschichte muss man sich unbedingt von Kilian Studer erzählen lassen!) und natürlich Beispiele studerscher Glasmalerei werden gezeigt. Die wohl größte Überraschung sind die auf Rügen bislang unbekannten Gouachen zum biblischen Propheten Elias. Und wer schon immer mal wissen will wie ein Farbholzschnitt entseht, kann dies in einer Vitrine nachvollziehen.

Die Orangerie ist Mittwoch bis Sonntag von 10 bis 17 Uhr geöffnet. Für den Besuch gelten die üblichen Coronaschutz-Vorschriften. Die Gäste werden durch den Galeriedienst freundlich in die Schutzmaßnahmen eingewiesen. Die Ausstellung ist noch bis zum 21. Juni zu erleben.

Dokumentationszentrum für Opfer der Diktaturen wieder offen

Schwerin – Das Dokumentationszentrum des Landes für die Opfer der Diktaturen in Deutschland in Schwerin öffnet ab sofort wieder für Besucherinnen und Besucher. Unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen (Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Abstandsregeln) ist ein Besuch der Dauerausstellung zur politischen Verfolgung in drei Epochen möglich.

„Das Dokumentationszentrum am Demmlerplatz hat für Mecklenburg-Vorpommern eine besondere Bedeutung“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin am Mittwoch. „Aus der Erinnerung an die dunkelsten Zeiten deutscher Geschichte wächst dort der Aufruf, sich für Freiheit und Demokratie zu engagieren. Deshalb ist es so wichtig, dass das Dokumentationszentrum jetzt wieder geöffnet hat und den Besucherinnen und Besuchern zugänglich ist.“

Der Gebäudekomplex am Schweriner Demmlerplatz steht für politisches Unrecht und staatliche Verfolgung im 20. Jahrhundert. Die wechselvolle Geschichte des 1916 errichteten Gerichts- und Gefängniskomplexes wird im Dokumentationszentrum in einer dreiteiligen Dauerausstellung gezeigt.

In deren Mittelpunkt stehen Schicksale der Häftlinge, die während der Zeit des Nationalsozialismus, der sowjetischen Besatzungszeit und der SED-Diktatur aus politischen Gründen verfolgt, inhaftiert und verurteilt wurden. Das Dokumentationszentrum am Schweriner Demmlerplatz versteht sich als ein historischer Ort der Erinnerung, des Gedenkens und als offener Lernort.

Aufgrund der besonderen räumlichen Situation können Veranstaltungen mit Gruppen noch nicht durchgeführt werden. Das Dokumentationszentrum ist von Dienstag bis Freitag jeweils von 10 bis 16 Uhr geöffnet. Vor einem Besuch wird um telefonische Anmeldung unter 0385-745 29 911 gebeten. Die Anmeldung kann auch kurzfristig erfolgen.

5.000-Euro-Spende für Schweriner Tafel

Mehr als 100 Menschen unterstützten Sammelaktion über die WEMAG-Crowd

Schwerin – Solch einen Raketenstart wie das Projekt von Thomas Pätzold hat es bislang auf der Crowdfunding-Plattform der WEMAG noch nicht gegeben. Innerhalb weniger Tage hatten fast 100 Unterstützer etwa 4.000 Euro gespendet. Das ursprüngliche Ziel des Mitarbeiters der WEMACOM Telekommunikation GmbH, einer Tochtergesellschaft der WEMAG, lag bei 500 Euro. „Ich bin sehr glücklich darüber, dass es in unserer Region so viele Menschen gibt, die mein Projekt unterstützt haben und den Bedürftigen helfen wollen“, sagte Thomas Pätzold, der jetzt dem Vorsitzenden der Schweriner Tafel 5.000 Euro überreichen konnte.

„Noch nie habe ich bei der Entgegennahme einer Spende ganz konkret gewusst, wofür sie eingesetzt werden soll“, sagte Peter Grosch bei der symbolischen Scheckübergabe. Das Geld sei für den neuen Motor eines Transporters, der mit Kühltechnik ausgestattet, Molkereiprodukte sowie Fleisch- und Wurstwaren in Westmecklenburg abholt und zu den Ausgabestellen der Tafel bringt. „Ich danke nicht nur dem Initiator dieser Spendenaktion, sondern auch allen Menschen, die sich daran beteiligt haben. Uns hilft jeder Cent“, sagte ein glücklicher Peter Grosch.

WEMACOM-Mitarbeiter Thomas Pätzold (li.) hat über die Crowdfunding-Plattform der WEMAG Spenden eingesammelt, die er nun dem Vorsitzenden der Schweriner Tafel, Peter Grosch, symbolisch überreichen konnte.  Foto: WEMAG/Stephan Rudolph-Kramer

WEMACOM-Mitarbeiter Thomas Pätzold (li.) hat über die Crowdfunding-Plattform der WEMAG Spenden eingesammelt, die er nun dem Vorsitzenden der Schweriner Tafel, Peter Grosch, symbolisch überreichen konnte. Foto: WEMAG/Stephan Rudolph-Kramer

Auslöser der Spendenaktion war die Zeitungsmeldung, dass aufgrund der Corona-Krise die Ausgabestellen der Tafel in Rehna und Gadebusch für einige Zeit geschlossen werden mussten. Das hatte Thomas Pätzold betroffen gemacht. Deshalb startete er über die WEMAG-Crowd eine Hilfsaktion für sein soziales Projekt.

„In der vorgegebenen Zeit das Zehnfache der Zielsumme einzusammeln, hat bisher noch niemand geschafft. Das spricht für den Zusammenhalt in der Gesellschaft“, meinte Dr. Diana Kuhrau, Leiterin WEMAG-Unternehmenskommunikation. Sie freut sich auch darüber, dass ein Mitarbeiter der Unternehmensgruppe diese Plattform nutzt. Die WEMAG hatte vor einigen Wochen mit Blick auf die Corona-Pandemie die Richtlinien für die Hilfsprojekte auf ihrer Crowd gelockert und die Bearbeitungszeiten auf ein Minimum verkürzt. Außerdem hat das kommunale Energieunternehmen in der Krisenzeit seinen Fördertopf verdoppelt und auf monatlich 1.000 Euro erhöht. Für jeden Spender, der mindestens 10 Euro gibt, packt die WEMAG zehn Euro obendrauf.

Weltbienentag

Backhaus zum Weltbienentag: Es zählt jede kleine Wiese

Schwerin – Mit der derzeitigen Abblüte des Raps verschwindet die wichtigste Nektarquelle für die Honigbienen in Mecklenburg-Vorpommern. „Damit ist der heutige Weltbienentag genau der richtige Zeitpunkt, um auf die Bedeutung der Bienen und die für ihren Erhalt notwendige Sicherung weiterer Nahrungsquellen aufmerksam zu machen. Immerhin sind 75 Prozent auch unserer heimischen Flora von der Bestäubungsleistung der Bienen abhängig“, erinnert Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Auf Anregung des slowenischen Imkerverbandes hat die UNO den 20. Mai zum Weltbienentag erklärt, der 2018 zum ersten Mal begangen wurde. Damit wird die wirtschaftliche und naturerhaltende Bedeutung der Bienen unterstrichen. Angesichts des Bienensterbens richtet sich der Blick dabei immer stärker auf die davon betroffenen Wildbienen. Rund 300 der etwa 580 Wildbienenarten und Hummeln in Deutschland stehen auf der Roten Liste der gefährdeten Arten. Insbesondere geht es darum, die Nahrungsgrundlage, aber auch die Nistmöglichkeiten für diese Insekten zu sichern.

„Da 58 Prozent der Fläche unseres Landes landwirt­schaftlich genutzt wird, kommt den Bauern eine große Verantwortung bei der Erhaltung der Bienen zu“, sagt Backhaus. „Ich freue mich deshalb, dass unser Förderprogramm für das Anlegen von Blühstreifen bzw. Blühflächen sehr gut angenommen wird. Seit 2018 haben 890 Landwirte auf 7.800 Hektar heimische Blühpflanzen stehen und so das Nahrungsangebot für Bienen nachhaltig verlängert. Ein wesentliches Element des Förderprogramms ist die Kooperation mit den lokalen Imkern.“

Backhaus betont, dass aber nicht nur auf die Landwirte geschaut werden sollte. Auch öffentliches Grün und private Gärten sind für die Verbesserung der Nahrungssituation der Bienen von Bedeutung. „Und da zählt jede noch so kleine Wiese oder jedes begrünte Dach. Nicht umsonst haben wir 2018 und 2019 den Landeswettbewerb „Bienenfreundliche Gemeinde“ durchgeführt. Auch freue ich mich, dass unser Bienenweide-Katalog stark nachgefragt wurde und wird. Zeigt es doch das gewachsene Interesse, die Gärten bienenfreundlich zu gestalten.“ Mit Sorge beobachte er jedoch auch den gegenteiligen Trend zu Schottergärten.

In Mecklenburg halten etwa 2.900 Imker etwa 28.000 Bienenvölker. Seit Jahren kämpfen die Imkereien immer wieder mit hohen Winterverlusten sowie Verluste durch Krankheiten und die Varroamilbe. „Wir unterstützen deshalb den Landesimkerverband und die Imker in ihrem Kampf um die Bienengesundheit“, versichert Backhaus. Erfreulich sei die Zunahme an Jungimkern. Inzwischen werden 20 Schüler-AGs gefördert, merkt der Minister an.

Jährlich produzieren die Imker des Landes etwa 700 Tonnen Honig. Bienenhonig ist nicht nur ein köstliches Nahrungsmittel, von dem jeder Deutsche durchschnittlich etwa 1,1 kg verbraucht. Die entzündungshemmende Wirkung von Honig wird auch in Heilmitteln verwendet. Der Honigbedarf in Deutschland wird nur zu etwa 20 Prozent aus heimischer Produktion gedeckt. Durch die Bestäubungsleistung wird der wirtschaftliche Wert der Honigbiene auf mindestens das 10- bis 15-Fache des Honigertrages geschätzt.

Das Land fördert die Imkerei jährlich mit insgesamt knapp 370.00 Euro. Auf Grundlage der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Honig“ (Honigrichtlinie) werden jährlich 176.000 Euro bereitgestellt, je zur Hälfte durch die EU und das Land.

Zuwendungsfähig sind:

Schulungen von Imkern und BienensachverständigenMedikamente zur Behandlung der Bienenvölker gegen Varroose
Varroamonitoring und Varroatoleranzzuchtprogramme
Honiganalysen
Bienenlehr- und Schaugärten, Bienenlehrpfade
Imkerliche Ausrüstungsgüter (Ausgaben für die Beschaffung von technischen Hilfsmitteln zur Honiggewinnung, Aufbereitung und Konfektionierung
Das Bienenzuchtzentrum Bantin wird institutionell gefördert.

Des Weiteren stehen für die Unterhaltung der Beleg- und Besamungsstellen und andere Zuchtaufgaben 11.900 Euro aus Tierzuchtfördermitteln zur Verfügung.

Waldbrandschutzkonzept zugestimmt

Schwerin – Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass durch den Klimawandels und längere Trockenperioden die Waldbrandgefahr steigt. In Mecklenburg-Vorpommern sind rund 24 % der Gesamtfläche (558.000 ha) bewaldet, ca. 60.000 ha Waldfläche sind in MV kampfmittelbelastet.

Die Landesregierung hatte im August 2019 beschlossen, eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) Waldbrandschutz unter Federführung der Staatskanzlei einzurichten. Der Auftrag war, ein Konzept zum Waldbrandschutz mit Fokus auf kampfmittelbelastete Waldflächen zu erstellen. Das Kabinett hat heute diesem Konzept nach der Ressort- und Verbandsanhörung zugestimmt.

„Es wurde analysiert: Wo stehen wir heute? Und darauf aufbauend: welche Maßnahmen sollen angepasst werden? Welche weiteren Schritte können eingeleitet und umgesetzt werden?“, erläuterte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Lorenz Caffier nach der Kabinettsitzung. „Dabei wurden Waldbrandprävention und Waldbrandbekämpfung gleichermaßen betrachtet.“

Dr. Heiko Geue, Chef der Staatskanzlei: „Der Klimawandel erhöht die schon immer vorhandene Gefahr von Waldbränden in Mecklenburg-Vorpommern gefährlich weiter. Darauf reagieren wir mit dem Waldbrandkonzept. Wir geben deutlich mehr Geld für die Waldbrandprävention aus. Die Zugänge in die mit alter Munition belasteten Wälder werden deutlich erleichtert. Und wir verbessern die Ausstattung unserer Feuerwehren. Damit lösen wir unsere Zusagen aus dem vergangenen Jahr nach dem Waldbrand bei Lübtheen ein.“

So sollen im Bereich des Landwirtschaftsministeriums die Ausgaben für präventive Waldschutzmaßnahmen, z.B. für den Rettungswegebau, von 960.000 Euro im Jahr 2018 auf 3,05 Mio. Euro bzw. auf 3,24 Mio. Euro in den Jahren 2020 bzw. 2021 aufgestockt werden. Da es bei der Waldbrandprävention auch darum geht, Waldbrände schnell zu erkennen und zu verorten, plant das Land nach einer Bedarfsfeststellung weitere zusätzlicher Kamerastandorte. Die für Anschaffung und laufenden Betrieb erforderlichen Gelder sollen aus EU-Mitteln bereitgestellt.

Bisher wurden rund 1,3 Millionen Euro jährlich für die Herstellung der Kampfmittelfreiheit zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag wird ab dem Jahr 2021 auf 1,5 Millionen Euro jährlich angehoben. Insgesamt wurden im Jahr 2019 Aufträge zur Kampfmittelberäumung für die nächsten Jahre in Höhe von 3,6 Millionen Euro durch das Ministerium für Inneres und Europa ausgelöst. Minister Caffier wies auch darauf hin, dass es zunehmend schwieriger werde, geeignete Fachfirmen zu finden.

Zusätzlich erhält Mecklenburg-Vorpommern auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) für die Erkundung und Räumung von Kampfmitteln auf Bundesflächen im Land insgesamt 146 Millionen Euro, davon 27 Millionen Euro für die nächsten fünf Jahre. Dieses Geld soll vor allem für die Beräumung von bundeseigenen Waldflächen in unmittelbarer Nähe zu Siedlungen eingesetzt werden.

Wie wichtig die Technik bei der Waldbrandbekämpfung ist, haben wir auch im letzten Jahr erlebt. Deshalb wurden bereits im Rahmen der Waldbrandnachsorge des Großbrandes in Lübtheen zwei Löschfahrzeuge LF 20 für einen Gesamtbetrag von 655.000 Euro angeschafft und Drohnen für insgesamt 80.000 Euro wurden erworben.

Darüber hinaus werden zwei Hochleistungspumpen inklusive Schlauchleitungen für rund 2 Mio. Euro angeschafft, um Wasser an die Brandstellen zuzuführen.

„Wenn ich die bisher genannten Maßnahmen zusammenfasse, kann ich feststellen: Wurden im Jahr 2018 circa drei Mio. Euro und im Jahr 2019 etwa 5,4 Mio. Euro für die oben beschriebenen Maßnahmen ausgegeben, sind in den Jahren 2020 und 2021 ungefähr 6,7 Mio. Euro jährlich erforderlich. Dabei sind die die Aufwendungen für die Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LSBK), die bei ihren Schulungsmaßnahmen auch einen Schwerpunkt Waldbrandschutz und Waldbrandbekämpfung legen wird, sowie die zusätzlichen Bundesmittel für die Kampfmittelberäumung noch nicht berücksichtigt“, so der Minister.

Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle erwähnt, dass die Landkreise und kreisfreien Städte 11 geländegängige Tanklöschfahrzeuge des Typs Brandenburg erhalten sollen. Dafür sollen Mittel in Höhe von rund 4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Und es wurde gerade mit den Beschaffungsmaßnahmen für 262 Fahrzeuge (Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser) für kleinere Feuerwehren begonnen. Außerdem werden Feuerwehren mit besonderen Aufgaben bei der Beschaffung größerer Modelle an Löschfahrzeugen unterstützt. Auch wenn diese Fahrzeuge nicht primär für den Waldbrandschutz angeschafft werden, so können sie doch im Falle eines Waldbrandes vor Ort unterstützend eingesetzt werden.

Sporthallen, Fitnessstudios und Freibäder…

…können unter Auflagen wieder öffnen

Schwerin – Ab dem 25. Mai ist Training für Freizeitsportlerinnen und -sportler in Sporthallen und Gymnastikräumen wieder möglich. Auch Fitness- und Yogastudios, Tanzschulen und Freibäder dürfen zu diesem Termin öffnen. Eine entsprechende Änderung der Corona-Verordnung des Landes hat das Kabinett auf seiner Sitzung beschlossen.

„Heute ist ein guter Tag für den Sport in Mecklenburg-Vorpommern. Wir kehren auch im Breiten- und Freizeitsport sowie bei den sportnahen Angeboten ein beträchtliches Stück zur Normalität zurück. Das ist wichtig für die Gesundheit der Menschen und das gesellschaftliche Leben“, sagte Sportministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung.

Die Ministerin verdeutlichte, dass körperliche Aktivitäten in geschlossenen Räumen hohe Anforderungen an die Hygiene stellen und besondere Schutzmaßnahmen erfordern. „Ein Mindestabstand von 2 Metern muss ebenso sichergestellt sein wie ein geregelter Zutritt zu den Indoorbereichen“, so Drese. In den Sporthallen müssen Duschen, Umkleiden sowie Gemeinschaftsräume geschlossen bleiben.

Für die konkrete Umsetzung der Wiederaufnahme von Sport in Hallen und Räumen hat der Landessportbund (LSB) in Kooperation mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales und dem Sportministerium klare Vorgaben für die Vereine erarbeitet, die auf der Homepage des LSB und des Ministeriums veröffentlicht werden und als Anlage dieser PM beigefügt sind.

Die Landesregierung hat heute zudem entschieden, das zum 25. Mai auch Fitnessstudios und weitere gewerbliche Indoor-Sportangebote wie Tanz- und Yogastudios ihren Betrieb wiederaufnehmen können. „Voraussetzung ist ein einrichtungsbezogenes Hygiene- und Sicherheits-Konzept, das auf Anforderung der zuständigen Behörde vorzulegen ist“, verdeutlichte Drese.

Für Fitnessstudios gilt insbesondere:

Mitarbeiter/innen haben in allen Räumlichkeiten einen einfachen medizinischen Mund- und Nasenschutz zu tragen,
pro 10 qm Fläche im Studio ist nicht mehr als eine Kundin bzw. Kunde zugelassen,
Fitnessgeräte sind so anzuordnen oder entsprechend abzusperren, dass der Abstand zwischen zwei gleichzeitig mit Personen besetzten Sportgeräten mindestens 2 Meter beträgt,
Kontaktflächen aller Sportgeräte Kontaktflächen sind nach jeder Nutzung zu desinfizieren,
Umkleidekabinen sind ausschließlich zum Umkleiden und zur Verwahrung der privaten Gegenstände in den Spinden zu nutzen
Duschen, Schwimmbecken, Saunen und Solarien müssen geschlossen bleiben,
Kundinnen und Kunden müssen in einer Tagesanwesenheitsliste erfasst werden,
Mitarbeiter/innen sind in die vorgenannten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln einzuweisen – Kundinnen und Kunden werden durch Hinweisschilder und Aushängen über die einzuhaltenden Regeln informiert.

Drese: „Ich freue mich, dass ab dem 25. Mai auch Freibäder unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen öffnen können.“ Der Betreiber hat ein an die aktuellen epidemiologischen Veränderungen angepasstes und von der zuständigen Behörde zu genehmigendes Sicherheits- und Hygienekonzept zu erstellen. Insbesondere müsse die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Badegäste in abgegrenzten Bereichen beschränkt werden.

Kinos öffnen wieder

Schwerin – Das Landeskabinett hat sich in seiner heutigen Sitzung darauf verständigt, dass es Kinobetreibern ermöglicht wird, ab dem 25. Mai ihre Kinos wieder unter erhöhten Sicherheitsstandards zu öffnen.

„Das ist eine gute Nachricht. Wir gehen einen weiteren Schritt in die neue Normalität. Kino wird wieder zu unserem Alltag gehören. Darauf freuen sich viele, darauf freue ich mich.“, betonte der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Heiko Geue, nach der Kabinettssitzung in Schwerin. Film sei viel mehr als nur bewegte Bilder. „Vor riesiger Leinwand in faszinierende Geschichten eintauchen, vom Alltag abschalten, genießen, unvergessliche Erlebnisse mit nach Hause nehmen und darüber reden. All das ist Kino“, so Geue weiter.

Die Branche sei natürlich auch ein Wirtschaftsfaktor. Viele Akteure hätten in der langen Schließzeit kreative Ideen entwickelt. In diesem Zusammenhang erinnerte der Staatssekretär an das erfolgreiche Online-Filmkunstfest #filmkunstzuhause vom 5. bis 10. Mai: „Das war ein großartiges Filmfest mit 2.470 bezahlten Abrufen und fast 180.000 Seitenaufrufen. Filmfreunde aus ganz Deutschland haben zugesehen. Ich danke dem Team um Festivalleiter Volker Kufahl. Freuen wir uns auf 2021, wenn es aus Schwerin wieder heißt: Vorhang auf und Film ab!“

Kinos wieder öffnen zu können, sei für Kinobetreiber auch mit Herausforderungen wie der strikten Einhaltung von Hygiene- und Schutzvorschriften verbunden. „Aber ich bin optimistisch, dass dies gelingen wird und Filmfreunde wieder gern ins Kino kommen.“

Folgende Auflagen zur Hygiene sowie Einlass- und Kontaktbeschränkungen müssen umgesetzt werden:

Begrenzung der Besucherzahlen zur Sicherstellung des Mindestabstands von 1,5 Metern für alle Kinobesucher, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes.
Ein Verkauf von Speisen und Getränken im Eingangsbereich ist unter Beachtung der gestiegenen Hygienestandards erlaubt, ebenso die Mitnahme in den Saal, kein Verkauf im Saal.
Wegeleitsystem und Abstandshaltung in gemeinsam genutzten Bereichen.
Erstellen eines einrichtungsbezogenen Hygiene- und Sicherheitskonzepts.
Ergänzendes Konzept zur Verringerung der Aerosole-Belastung in den Sälen und Innenbereichen unter Berücksichtigung von Faktoren wie Saalgröße und Besucherdichte.
Intensivierte Reinigungsintervalle im Gebäude, Bereitstellung von Desinfektionsmitteln auch für Besucher.
Für die Beschäftigten besteht die Pflicht, bei Kontakt mit Besuchern eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen. Dies gilt nicht, soweit sie durch eine Schutzvorrichtung geschützt sind.
Gewährleistung der Nachverfolgbarkeit durch Kontaktdatenerfassung.