Landesregierung beschließt weitere Lockerungen

Schwerin – In Schwerin hat am Freitag das Kabinett getagt. Inhaltlich ging es um die Verabschiedung der neuen Corona-Verordnung. Dabei sollen weitere Lockerungen in Kraft treten.

„In Beherbergungsbetrieben und auf Campingplätzen in Mecklenburg-Vorpommern fällt die Kapazitätsbegrenzung. Es kann touristisch zum Ferienstart wieder hochgefahren werden. Das bedeutet vor allem auch mehr Planungssicherheit für die Unternehmen. Darüber hinaus dürfen auch Gäste aus dem europäischen Ausland wieder Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern machen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesund- heit Harry Glawe am Freitag.

Bundesweit starten die Sommerferien in den kommenden Tagen. Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Bundesland, in dem die Sommerferien ab dem 22. Juni starten. Es folgen: Brandenburg, Berlin und Hamburg jeweils ab dem 25. Juni und Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ab dem 29. Juni. Die Corona-Verordnung gilt bis zum 10. Juli.

Die Corona-Verordnung regelt unter anderem auch die Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern. „Beschlossen wurde im Kabinett, dass grundsätzlich Gäste aus dem europäischen Ausland wieder einreisen dürfen. Also auch, wer aus dem Ausland kommt und mindestens eine Übernachtung bei uns im Land nachweisen kann. Es sei denn, man kommt aus einem Land, das als Risikogebiet ausgewiesen wird – dann ist eine Einreise grundsätzlich nur dann möglich, wenn man spätestens 48 Stunden vor der Einreise einen Corona-Test gemacht hat und dieser negativ ausgefallen ist. Die Testung darf maximal 48 Stunden vor der Einreise erfolgt sein“, betonte Glawe weiter.

Mecklenburg-Vorpommern ist das Bundesland mit den bundesweit niedrigsten Infektionszahlen. In dieser Woche wurden auf den Internet-Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) erstmals auch die Zahlen zu möglichen Corona-Infektionen bei Gästen ausgewiesen. Gemeint sind Fälle, die nach dem Infektionsschutzgesetz nicht in der Statistik für MV erfasst werden, da sie ihren Erstwohnsitz nicht in MV haben. „Die gute Nachricht ist: Es wurden keine Corona-Neuinfektionen bei Gästen in Mecklenburg-Vorpom- mern gemeldet“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Weitere Lockerungen wurden durch die Landesregierung beschlossen:

Zirkusse dürfen wieder geöffnet werden, wenn sie ein einrichtungsbezogenes Hygienekonzept erstellen, das der zuständigen Gesundheitsbehörde anzuzeigen ist. Dabei sind auch Maßnahmen zur Begrenzung der Besucherzahlen und zur Sicherstellung der Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes, zu treffen. Tier-Schau-Bereiche sollen nach Möglichkeit nur im Freien vorgesehen werden.

Ortsgebundene und mobile Freizeitparks (Schausteller) dürfen wieder geöffnet werden. Sie müssen ebenso ein einrichtungsbezogenes Hygienekonzept erstellen, das der zuständigen Gesundheitsbehörde anzuzeigen ist.

Dabei ist sicherzustellen, dass eine Begrenzung der Besucherzahlen sowie Einfriedungen und Einlasskontrollen vorgenommen werden müssen. Die Angebote des Freizeitparks sollen im Freien stattfinden – in Innenräumen darf sich je 10 Quadratmeter nur ein Besucher aufhalten.

Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen können wieder öffnen. Auch sie müssen ein einrichtungsbezogenes Hygiene- und Sicherheitskonzept erstellen.

Land stockt Pflege-Prämie des Bundes auf

Schwerin – Beschäftigte in der Altenpflege in Mecklenburg-Vorpommern erhalten eine einmalige Bonuszahlung in Höhe von bis zu 1.500 Euro. „Die Landesregierung unterstützt die Corona-Prämie des Bundes und hat deshalb die Aufstockung des Bundesanteils beschlossen“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese nach der heutigen Kabinettssitzung.

„Die Corona-Krise zeigt noch einmal ganz besonders, wie wichtig und unverzichtbar die Arbeit der Pflegekräfte für unsere Gesellschaft ist“, so Drese. Die Beschäftigten in der Altenpflege seien seit Monaten hohen Belastungen ausgesetzt. Sie hätten den größtmöglichen Schutz der ihnen anvertrauten Menschen sicherzustellen, verdeutlichte die Ministerin.

Drese verwies darauf, dass die Beschäftigten auch im Rahmen ihres privaten Lebensbereiches eine besondere Verantwortung tragen, die etwa bei einer notwendigen Selbstisolation zu entsprechenden Einschränkungen auch im Privatleben führt.

Durch die Besuchs- und Betretungseinschränkungen seien die Beschäftigten in besonderer Weise auch in psychischer Hinsicht gefordert. „Die Altenpflegekräfte stellen gewissermaßen den familiären Ersatz für die pflegebedürftigen Menschen in dieser Corona-Zeit dar“, sagte die Ministerin.

Drese: „Aus diesen Gründen ist eine besondere Wertschätzung der Beschäftigten in der Pflege als Dankschön insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Krise mehr als gerechtfertigt. Ich bin sehr froh, dass das von der kompletten Landesregierung unterstützt wird.“

Für alle Beschäftigten, die schwerpunktmäßig in der direkten Pflege und Betreuung arbeiten (etwa Pflegefach- und Pflegehilfskräfte, Alltagsbegleitende, Betreuungskräfte, Assistenzkräfte und Präsenzkräfte sowie Beschäftigte in der hauswirtschaftlichen Versorgung) erhöht das Land die Pflegeprämie des Bundes von 1.000 Euro auf 1.500 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten den Bonus entsprechend abgestuft.

Drese: “Doch auch weitere Beschäftigte, die in der Pflege und Betreuung der Pflegebedürftigen in der Einrichtung mitarbeiten, wie etwa Beschäftigte aus der Verwaltung, Haustechnik oder Küche erhalten den Pflegebonus. Hier erhöhen wir die Pflegeprämie von 667 auf 1.000 Euro.“ Auszubildende erhalten 900 Euro (600 Bund/ 300 Land).

Insgesamt profitieren rund 27.000 Beschäftigte inklusive Auszubildende und FSJler) in stationären Einrichtungen und in der ambulanten Pflege von der Corona-Prämie. Die meisten davon in voller Höhe von 1.500 Euro. „Auf dieser Grundlage gehen wir von Kosten für das Land in Höhe von gut 12 Millionen Euro aus, die aus dem MV-Schutzfonds finanziert werden sollen“, betonte Drese.