Lehrbetrieb startet ab September

Schwerin – Wegen der niedrigen Infektionszahlen und der damit erfreulichen Entwicklung des Infektionsgeschehens in Mecklenburg-Vorpommern haben sich Wissenschaftsministerin Bettina Martin und die Rektorinnen und Rektoren der Hochschulen auf folgende Rahmenbedingungen für das Wintersemester 2020/2021 verständigt. Der Lehr- und Prüfungsbetrieb an den Hochschulen findet unter Beachtung der dann jeweils geltenden Abstandsregeln und Hygienevorschriften des Robert Koch-Instituts statt:

  1. Die Hochschulen des Landes können mit dem Veranstaltungsbetrieb ab dem 14. September 2020 beginnen. Den konkreten Starttermin bestimmen die Hochschulen jeweils individuell.
  2. Der Vorlesungsbeginn für die Studienanfängerinnen und -anfänger in zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen, deren Zulassung über die Stiftung für Hochschulzugang koordiniert wird, ist der 2. November 2020.
  3. Präsenzlehre und Campusleben vor Ort sind für die Hochschulen des Landes, die sich durch einen persönlichen Austausch zwischen Lehrenden und Studierenden und eine hohe Lebensqualität ihrer Standorte auszeichnen, wichtige Standortfaktoren im bundesweiten Wettbewerb. Daher werden Formen der Präsenzlehre in allen mit dem Gesundheitsschutz vertretbaren Fällen verwirklicht. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den Studienanfängerinnen und Studienanfängern.
  4. Die Hochschulen werden – auch über die etablierten Fern- und Onlinestudiengänge hinaus –  innovative digitale Formate fortführen und weiter ausbauen, wo sie zur Sicherung bzw. Steigerung der Qualität des Studiums geeignet sind. Auch hybride Lehrformate, die digitale Lehre und Lehre vor Ort verbinden, werden weiter genutzt, soweit der Gesundheitsschutz dies erfordert.

„Studierende, Professorinnen, Professoren und Beschäftigte an den Hochschulen brauchen möglichst viel Planungssicherheit und wollen deshalb wissen, wie das Wintersemester an den Hochschulen durchgeführt wird“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Wegen der niedrigen Infektionszahlen in Mecklenburg-Vorpommern können wir für das Wintersemester 2020/2021 wieder einen weitestgehenden Präsenzbetrieb planen. Das ist eine gute Nachricht für alle, die schon jetzt in Mecklenburg-Vorpommern studieren oder sich für ein Studium bei uns entscheiden“, so Martin.

Unterstützung der MV Werften

Schwerin – Die Landesregierung in Schwerin hat am Dienstag über Unterstützung für die MV Werften beraten. Für das Unternehmen ist eine Zwischenfinanzierung erforderlich, um in den Monaten Juli bis September einen Finanzierungsbedarf abzudecken. Es wird die Möglichkeit für die MV Werften geprüft, ob ein durch den Mutterkonzern Genting Hong Kong (GHK) an die Banken und Bürgen verpfändetes Kontoguthaben – eine sog. „locked box“ – freigegeben werden kann.

„Um dies zu ermöglichen, ist die Zustimmung von den beteiligten Banken und dem Land als Bürgen erforderlich. Mit dem Zwischenschritt soll unter anderem die Liquidität der Werften weiter sichergestellt und auch ausstehende Rechnungen von Zulieferern bezahlt werden. Die Landesregierung hat heute grünes Licht gegeben, diesen Weg zu gehen. Die Banken sind am Zug“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe nach dem Kabinett.

Bei den Mitteln der „locked box“ handelt es sich nicht um öffentliche Mittel, sondern um ein verpfändetes Guthabenkonto des Gesellschafters GHK, das auch für einen möglichen Krisenfall während der Bauphase auf den MV Werften vorgesehen war. 175 Millionen Euro werden aus der „locked box“ benötigt. „Ziel der Bemühungen ist es, dass das Unternehmen unter dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) des Bundes kommt. Auf diese Weise können Schiffe weitergebaut und geplant werden. Der Rettungsschirm des Bundes würde verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für die MV Werften eröffnen“, so Glawe weiter.

„Angesichts der enormen wirtschaftlichen Schäden der COVID-19-Pandemie und der existenzgefährdenden Situation vieler Werften weltweit ist es wichtig, den Schiffbau im Land weiter zu ermöglichen. Unser gemeinsames Ziel ist es, die MV Werften mit den Standorten Rostock, Stralsund und Wismar zu halten. Jetzt geht es darum die Kräfte zu bündeln, um ein aktives Hochfahren der Werften zu ermöglichen. Im Mittelpunkt steht der Erhalt der Arbeitsplätze auf den Werften und auch von vielen Zulieferbetrieben“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend. Etwa 3.100 direkte Arbeitsplätze sind in den Werftbetrieben der MV Werften vorhanden. Aufgrund der Corona-Pandemie befindet sich ein großer Teil der Mitarbeiter in Kurzarbeit.

Kontaktsportarten sind wieder möglich

Schwerin – Weitere Lockerungen im Sport: Mit der neuen Verordnung der Landesregierung zur angemessenen Öffnung nach den Corona-Schutz-Maßnahmen kann nicht nur der Spiel- und Wettkampfbetrieb in kontaktfreien Sportarten (z.B. Tennis, Rudern, Kanu, Reitsport) wieder aufgenommen werden.

„In Kontaktsportarten wie Fußball, Handball, Basketball oder Boxen kann im Freizeit- und Breitensport wieder weitgehend normal trainiert werden, sofern die Hygieneanforderungen und Schutzmaßnahmen eingehalten werden“, so Sportministerin Stefanie Drese. Seit dem 15. Juni gilt der Mindestabstand von zwei Metern nicht mehr.

Für die Aufnahme des Trainingsbetriebs gelten einige Bedingungen. Die Trainingsgruppen sollen möglichst konstant zusammengesetzt sein. Zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionen mit COVID-19 müssen Trainingsteilnehmende für jeden Trainingstag und jedes Training in einer Tagesanwesenheitsliste erfasst werden.

Laut der aktuellen Corona-Landesverordnung muss die Anwesenheitsliste folgenden Angaben enthalten: Vor- und Familiennamen, vollständige Anschrift, Telefonnummer sowie Uhrzeit der Anwesenheit bei der Trainingseinheit.

Die jeweiligen Tageslisten sind vom Betreiber oder der Betreiberin für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren und der zuständigen Gesundheitsbehörde auf Verlangen vollständig herauszugeben. Die zu erhebenden personenbezogenen Daten dürfen zu keinem anderen Zweck, insbesondere nicht zu Werbezwecken, weiterverarbeitet werden.

Drese: „Ich weiß, dass viele Vereine und Freizeitsportlerinnen und Freizeitsportler sehnsüchtig darauf gewartet haben, endlich wieder vollständig trainieren zu können. Deshalb freut es mich sehr, dass dies seit Montag auch in den Kontaktsportarten wieder möglich ist.“

Richtfest für Sozialen Wohnungsbau

Schwerin – Der Rohbau des Wohngebäudes der Schweriner Wohnungsbaugenossenschaft am Monumentenberg, das die Landesregierung im Rahmen des Programms „Wohnungsbau Sozial“ fördert, ist fertig. Heute steht nun das Richtfest mit Landesbauminister Christian Pegel als Gast an.

17 der 35 Wohnungen in dem Gebäude werden vom Land nach der Richtlinie „Wohnungsbau Sozial“ mit 927.000 Euro gefördert und sind damit für 20 Jahre mietpreis- und belegungsgebunden. Der gesamte, teils frei finanzierte, teils geförderte Neubau kostet gut 5,3 Millionen Euro.

Wie alle Wohnungen, die mit Unterstützung durch das Neubauprogramm der Landesregierung errichtet werden, sind auch diese barrierefrei oder -arm zu erschließen. Der Fünfgeschosser im Anne-Frank-Carré erhält dafür einen anteilig geförderten Fahrstuhl.

Das 2017 in Kraft getretene Förderprogramm „Wohnungsbau Sozial“ soll für Wohnungsunternehmen und private Investoren Anreize schaffen, in Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Nach der im Februar 2019 aktualisierten Richtlinie können Wohnungen sowohl für einkommensschwache Haushalte als auch Haushalte mit mittlerem Einkommen gefördert werden.

Für die nach der Richtlinie geförderten Wohnungen gilt 20 Jahre lang sowohl eine Belegungsbindung – sie dürfen nur an Personen mit einen Wohnberechtigungsschein vermietet werden – als auch eine Mietpreisbindung.