Schuljahr 2020/2021

Aktualisierte Regelungen zur Vorbereitung an alle Schulen verschickt

Schwerin – Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern starten am 3. August 2020 mit einem täglichen, verlässlichen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in das neue Schuljahr. In der kommenden Woche beginnt in den Schulen dafür die Vorbereitungswoche. Das Bildungsministerium hat nach Beratungen der Landesregierung mit den Gesundheitsexpertinnen und

-experten vom LaGuS und der Universitätsmedizin Rostock den Hygiene-Rahmenplan Corona aktualisiert und angepasst. Er enthält angesichts der positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens in MV weitere Lockerungen für den Regelbetrieb in den Schulen. Der Erlass für den verlässlichen, täglichen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen im Schuljahr 2020/2021 wurde entsprechend geändert. Die Schulen haben die Unterlagen heute erhalten, damit sie in der letzten Ferienwoche die Vorbereitungen treffen und die Regelungen umsetzen können.

„Die erfreuliche Entwicklung des Infektionsgeschehens im Land macht eine weitgehende Öffnung der Schulen möglich und notwendig“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Bildung und Teilhabe. Dieses Recht müssen wir einlösen, selbstverständlich kommt dabei dem Infektionsschutz nach wie vor eine sehr wichtige Rolle zu. Soweit es die personellen und räumlichen Bedingungen vor Ort zulassen, soll Präsenzunterricht erteilt werden. Dies wird vor allem bei den jüngeren Klassenstufen der ganz überwiegende Teil sein. Wo es erforderlich ist, soll dieser durch Elemente von Distanzunterricht ergänzt werden. Weil das Coronavirus im August nicht verschwunden sein wird, wird es natürlich weiterhin Maßnahmen zum Infektionsschutz geben müssen“, betonte Martin. „Wichtig ist dabei auch, dass wir die Schulöffnung durch eine weitreichende Teststrategie begleiten werden.“

Nach dem fortgeschriebenen Hygieneplan bilden die Schulen definierte Gruppen von Schülerinnen und Schülern. So bilden die Jahrgangsstufe 1 bis 4 an Grundschulen eine Gruppe. Weitere Gruppen sind die Jahrgangsstufen 5 und 6, 7 und 8, 9 und 10, 11 und 12. Die beruflichen Schulen bilden definierte Gruppen von maximal 400 anwesenden Schülerinnen und Schülern pro Schultag. Die Abendgymnasien sind ebenfalls eine Gruppe. Der Präsenzunterricht findet in diesen Gruppen statt. Die verschiedenen Gruppen sollen sich einander nicht bzw. möglichst nur unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern begegnen. Innerhalb dieser Gruppen wird der Mindestabstand von 1,5 Meter aufgehoben.

„Mit den vorliegenden Regelungen erhalten Schulen eine verlässliche Planungsgrundlage, um den Schulbetrieb vorbereiten zu können“, so die Bildungsministerin. „Für Schülerinnen, Schüler und Eltern schaffen wir Sicherheit, weil alle wissen, worauf sie sich einstellen können.

Die vorliegenden Regelungen werden in den kommenden Wochen und Monaten selbstverständlich in Kooperation mit der Gesundheitsseite regelmäßig überprüft.

In der kommenden Woche wird Bildungsministerin Bettina Martin in der Landespressekonferenz über den aktuellen Stand der Vorbereitungen für das neue Schuljahr berichten und weitere Einzelheiten erläutern.

Umfangreiche Testreihe startet

Beschäftigte an den Schulen können sich freiwillig testen lassen

Schwerin – Lehrerinnen und Lehrer können sich mit Beginn des Schuljahres 2020/21 kostenlos auf das SARS-CoV-2-Virus testen lassen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern begleitet den Schulstart am 3. August mit einer umfangreichen Untersuchungsreihe. Dabei werden flächendeckende Präventivtestungen vorgenommen. Einen entsprechenden Vertrag haben das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) unterschrieben.

Unmittelbar nachdem die KVMV die niedergelassenen Ärzte informiert hat, wird das pädagogische Personal an den Schulen, also Lehrkräfte, Referendarinnen und Referendare und unterstützende pädagogische Fachkräfte, die Möglichkeit haben, sich freiwillig testen zu lassen. Die Testreihe besteht aus fünf Terminen, die im Abstand von jeweils zwei Wochen bis zu den Herbstferien durchgeführt werden. Die notwendigen Rachenabstriche können dann beim jeweiligen Hausarzt oder einem HNO-Arzt vorgenommen werden.

„Mit den freiwilligen präventiven Tests geben wir den Beschäftigten die Sicherheit, die sie für einen geregelten und verlässlichen Schulbetrieb benötigen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Da die Tests über einen Zeitraum von zehn Wochen andauern, werden sie zuverlässig für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sein.“ Die Teilnahme an den Tests kann bei den Schulleitungen beantragt werden. Dort erhalten die Beschäftigten ein Bestätigungsschreiben, das dem jeweiligen Arzt vorgelegt werden muss. Wird der Test in der Praxis eines niedergelassenen Arztes in Mecklenburg-Vorpommern vorgenommen, ist er für die Getesteten kostenfrei.

An den Testungen können alle Lehrkräfte, Referendarinnen und Referendare und unterstützenden pädagogischen Fachkräfte in Mecklenburg-Vorpommern teilnehmen, unabhängig davon, ob sie Präsenzunterricht an den Schulen geben. „Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern wünschen sich einen geregelten Unterricht an den Schulen nach Ferienende. Die Tests tragen dazu bei, dass dieser Wunsch erfüllt werden kann“, sagte Ministerin Martin.

Landesweite Teststrategie

Corona-Testungen für Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen möglich

Schwerin – Die vollständige Öffnung der Kindertageseinrichtungen zum 1. August in Mecklenburg-Vorpommern wird durch eine landesweite Teststrategie begleitet. „Kitas und Schulen kehren in den Regelbetrieb zurück – allerdings unter Pandemiebedingungen. Es ist wichtig, die Einrichtungen bei diesem Prozess zu begleiten und mit der Teststrategie mehr Sicherheit zu geben. Deshalb sollen nun auch asymptomatische Testungen für die pädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen möglich sein“, informierte Staatssekretär Nikolaus Voss am Freitag in Schwerin.

Für dieses Vorgehen wurde mit der Kassenärztlichen Vereinigung eine Vereinbarung geschlossen. „Das pädagogische Personal an Kindertageseinrichtungen hat dadurch die Gelegenheit, sich freiwillig an bis zu fünf Terminen testen zu lassen“, so Voss. Die Testungen können schon in der letzten Ferienwoche der Sommerferien und bis zu den Herbstferien (39. KW) in Anspruch genommen werden.

Wer sich unsicher fühle, könne sich nun auch ohne eine entsprechende Symptomatik bei einem Kassenarzt bzw. Kassenärztin Klarheit verschaffen, erklärte der Staatssekretär. Dazu stellt der Träger der Einrichtung eine Bescheinigung für die angestellte Person aus. Diese wird beim behandelnden Arzt bzw. Ärztin vorgelegt.

Die Teststrategie umfasst zusätzlich eine wissenschaftlich begleitete Kohortentestung an ausgewählten Schulen und Kindergärten. Auf freiwilliger Basis werden in den Städten Greifswald und Rostock jeweils 150 Lehrkräfte und 150 pädagogische Fachkräften getestet.

Auch auf eine verstärkte Testung von Kindern und Jugendlichen mit einer Symptomatik wird im Rahmen der Teststrategie hingewirkt. Die Ergebnisse werden öffentlich zugänglich auf der Homepage des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) bereitgestellt.

Voss: „Bei der Rückkehr in den Alltag in unseren Kitas wollen wir möglichst viele Erkenntnisse sammeln. Denn bei allen Lockerungen steht der Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Fokus. Die umfangreiche Teststrategie, die nun an den Start geht, ist dabei eine wesentliche Grundlage.“

Ausschlusskriterien für Kita-Besuch

Schwerin – „Zum 1. August werden die Kitas in Mecklenburg-Vorpommern wieder vollständig geöffnet. Weil der Schutz von Beschäftigen und Kindern in der Kindertagesförderung weiterhin oberste Priorität hat, stellen wir wichtige Hinweise für Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Damit machen wir deutlich, dass allgemeine, unspezifische Symptome bei Kindern kein Ausschlussgrund für die Betreuung in einer Kita sind“, sagte Staatssekretär Nikolaus Voss in Schwerin.

Das Sozialministerium veröffentlichte heute ein Fließschema mit Handlungsempfehlungen bei unspezifischen oder COVID-19-zuzuordnenden Symptomen von Kindern.

„Wir wollen den Eltern und Einrichtungsleitungen mehr Sicherheit im Umgang mit bestimmten Symptomen geben. Denn ein kleiner Schupfen darf nicht dazu führen, dass Familien die Förderung und Betreuung in Krippen, Kindergärten und Horten nicht in Anspruch nehmen können“, erklärte Voss.

Schnupfen, leichter Husten, Bindehautentzündung und Halsschmerzen gehören, laut Staatssekretär, zu den allgemeinen, unspezifischen Symptomen. Würden die Beschwerden eines Kita-Kindes zunehmen, wäre eine Betreuung allerdings nicht mehr möglich.

„Wer aber nach 24 Stunden symptomfrei ist, kann wieder die Einrichtung besuchen“, so Voss. Ein schriftliches, ärztliches Attest ist dann nicht erforderlich. Auch bei chronischen Symptomen bestehen keine Bedenken.

Digitalisierung im Kuhstall

Mehr Tierwohl und Arbeitskomfort

Dummerstorf – Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat sich auf dem Gut Dummerstorf über den aktuellen Stand des Einsatzes modernster Melktechnik informiert.

Die Gut Dummerstorf GmbH hat in ein automatisches Melksystem mit 6 Melkrobotern der neuesten Generation investiert, mit dem 410 Milchkühe gemolken werden. Die Investitionskosten betrugen 1,3 Mio. €.

„Melkroboter werden schon länger eingesetzt. Und die damit verbundene Arbeitserleichterung für die Mitarbeiter im Stall ist bekannt,“ so Minister Backhaus. „Neue Technologien sorgen jetzt jedoch für eine weitere Verbesserung der Arbeitseffizienz. Zusätzlich werden Informationen zum Gesundheitszustand und zur Kondition der Tiere erfasst.“

Mit dem neuen Melksystem vom Typ VMS (Voluntary Milking System) V300 von De Laval werden über vernetzte Sensoren zahlreiche Daten über die Milch und den Gesundheitszustand der Tiere gewonnen. Dazu gehören Milchmenge, Leitfähigkeit und Farbeveränderungen der Milch, Überwachung der Eutergesundheit. Eine zusätzlich installierte Kamera bestimmt vollautomatisch die Körperkondition jedes Einzeltieres. Auch die Gewichtsüberwachung findet in dem System statt. Die Daten können direkt am Touchscreen-Monitor des Melkroboters eingesehen werden oder am PC im Büro des Herdenmanagers oder auf jedem hierfür eingerichteten Smartphone der Mitarbeiter. Über Datenleitungen erfolgt auch ein Austausch mit den Wissenschaftlern der Landesforschungsanstalt.

Das neue System löst den 20 Jahre alten Fischgrätenmelkstand ab, der hohe Unterhaltungskosten verursachte und schwere körperliche Arbeit nötig machte. „Man kann also von einem Dreiklang aus einem Mehr an Tierwohl, Wirtschaftlichkeit und Arbeitskomfort sprechen,“ so der Agrarminister.

Seit 1999 gehört das Gut Dummerstorf dem Land MV. Seitdem arbeitet der Wirtschaftsbetrieb Gut Dummerstorf als Tochter der Landgesellschaft mbH und Pächter der Landesflächen. Heute werden auf Gut Dummerstorf gut 1.000 Hektar ha Acker- und Grünland nachhaltig und umweltgerecht bewirtschaftet.

Vordringliche Aufgabe des Gutes ist die Förderung und Unterstützung der landwirtschaftlichen Forschung und Lehre in unserem Land. Dazu arbeitet die Gut Dummerstorf GmbH von Beginn an eng mit zahlreichen agrarwissenschaftlichen Einrichtungen des Landes und in Deutschland zusammen.

Wissenschaftliche Partner sind:

die Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei,
die LMS,
das Forschungsinstitut für die Biologie landwirtschaftlicher Nutztiere (FBN),
Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie e.V. Potsdam (ATB)
Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL)

Der Universität Rostock mit ihrer Agrarwissenschaftlichen Fakultät dient das Gut seit jeher als Kooperationspartner und Forschungsstandort.

Feuerwehrfahrzeug für Alt Schwerin

Schwerin – Die Gemeinde Alt Schwerin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) wird beim Kauf eines neuen Feuerwehrfahrzeugs Typ Vorausrüstwagen der Freiwilligen Feuerwehr finanziell vom Land unterstützt. In dieser Woche übersandte das Innenministerium einen Bewilligungsbescheid über rund 81.600 Euro Kofinanzierungshilfe. Mit einer Förderung von 62.800 Euro durch den Landkreis verbleibt damit der Gemeinde ein deutlich geringerer Eigenanteil an den Gesamtkosten i.H.v. 188.400 Euro.

Die Gemeinde Alt Schwerin ersetzt ihr 22 Jahre altes Fahrzeug durch ein neues. Die Freiwillige Feuerwehr betreut schwerpunktmäßig auch Abschnitte der BAB 19 und der B 192 und rückt immer häufiger bei sogenannten Flächenlagen, wie z.B. bei Unwetter und Waldbränden aus, abseits befestigter Wege und Zufahrten. Mit dem neuen Feuerwehrfahrzeug können eine Vielzahl von Einsätzen schneller realisiert und die Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung sichergestellt werden.

„Als zuständiger Fachminister für den Brandschutz ist es für mich selbstverständlich, beim Kauf eines neuen Ersatzfahrzeuges zur Seite zu stehen und die Gemeinden dabei finanziell soweit wie möglich zu unterstützen“, so Innenminister Lorenz Caffier.