Chancengerechtigkeit von Kindern und Familien

Torgelow – Das Lokale Bündnis für Familie Uecker-Randow aus Torgelow (Vorpommern-Greifswald) hat beim Deutschen Kita-Preis 2020 den zweiten Platz in der Kategorie „Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres“ erreicht. Sozialministerin Stefanie Drese wird die Auszeichnung am Mittwoch, den 19. August in Torgelow vornehmen. Der Preis ist mit einem Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro für weitere Projekte dotiert.

„Ich freue mich sehr über diese hohe Auszeichnung, die das Lokale Bündnis durch seinen langjährigen und unermüdlichen Einsatz für mehr Teilhabe und größere Chancengerechtigkeit von Kindern und Familien absolut verdient hat“, sagte Ministerin Drese heute in Schwerin.

Damit werde die vielfältige Arbeit des Bündnisses in der dünn besiedelten und strukturschwachen Region bundesweit gewürdigt. Der Deutsche Kita-Preis hat Strahlkraft für ganz Mecklenburg-Vorpommern, so Drese.

Die Ministerin hob das große Netzwerk in der Region Uecker-Randow hervor. Die 57 Bündnispartner, darunter Kitas und Tagespflegeeinrichtungen, Einzelpersonen, Firmen, Verwaltung und Politik, entwickeln herausragende Projekte mit denen sie die Jury überzeugen konnten“, sagte Drese.

Das Bündnis engagiert sich seit vielen Jahren ausdauernd und nachhaltig dafür, die Lage von Kindern und Familien zu verbessern. Dabei werden vielfältige Akteure bedarfsorientiert einbezogen, wie z.B. bei der kostenlosen Bereitstellung komplett gefüllter Schulranzen für Kinder bedürftiger Familien. Gemeinsam werden pragmatische, unmittelbare, aktionsbezogene Lösungen entwickelt.

Drese: „Vorbildlich ist darüber hinaus der Einsatz des Bündnisses für Vielfalt und Demokratie sowie die Vermittlung von Werten. Kinder lernen dadurch Respekt, Toleranz und Zusammenhalt.“

Dorfmoderatoren

Neue Schulungsreihe startet an Hochschule Neubrandenburg

Neubrandenburg – Menschen mit Herz für ihr Dorf sind die Zielgruppe eines Angebots der Hochschule Neubrandenburg: Am Freitag startet ein neuer Durchgang zur Schulung von Dorfmoderatoren. Das Energieministerium hat der Hochschule dafür jetzt einen Zuwendungsbescheid über 190.000 Euro aus dem Fonds für Ländliche Gestaltungsräume übermittelt.

„Die gezielte Befähigung von Menschen vor Ort, das Miteinander der Gemeinschaft zu befördern und Projekte anzustoßen, kann einen wirksamen Beitrag zur nachhaltig bürgerschaftlich getragenen Regionalentwicklung leisten“, formulierte der auch für Landesentwicklung zuständige Minister Christian Pegel in seinem Begleitschreiben zum Förderbescheid. „Ich freue mich darüber, dass der Kurs so gut gebucht wurde, zeigt es doch, dass den Menschen ihr Dorf am Herzen liegt und sie etwas bewegen wollen, um es noch lebenswerter zu gestalten. So kommen wir unserem Ziel, überall gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen, näher“, so Pegel weiter.

Knapp 40 Frauen und Männer aus den Dörfern der ländlichen Gestaltungsräume haben sich für diesen Schulungsdurchgang beworben. In sechs Modulen werden ihnen bis Dezember Grundlagen der Kommunikation, Einblicke in das Projektmanagement und Antworten auf die Frage, wie sie Geld für Projekte in ihrem Dorf beschaffen können, vermittelt.

Bereits 21 Ehrenamtler sind in zwei vorangegangenen Kursen 2016 und 2017 zu Dorfmoderatoren ausgebildet worden, damals mit Mitteln aus dem LEADER-Programm, das der Strukturförderung des ländlichen Raums dient und aus dem „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER) finanziert wird. Dabei hat sich gezeigt, dass es vor allem auf die Fähigkeit ankommt, andere zum Mitmachen zu motivieren, um das dörfliche Gemeinschaftsgefühl zu stärken. Diese Fähigkeit zu erwerben oder zu stärken ist Ziel der Schulung. (Hinweis an die Medienvertreter: Kontakt zu Absolventen der Schulung vermittelt auf Wunsch die Hochschule unter heymann@hs-nb.de.)

Im März 2021 beginnt ein weiterer Ausbildungsgang. Bewerbungen aus den Dörfern der ländlichen Gestaltungsräume (siehe Hintergrund unten) nimmt die Hochschule Neubrandenburg ab sofort entgegen, die Bewerbungsfrist endet am 31. Januar 2021. Alle Informationen finden Sie unter https://www.hs-nb.de/dorfmoderation

Der Begriff Ländliche Gestaltungsräume steht für ländliche Räume, die im Vergleich zum Landesdurchschnitt vor besonders großen Herausforderungen hinsichtlich ihrer Bevölkerungs- und Wohlstandsentwicklung stehen.

Verwirklichung der Gleichstellung

Schwerin – In der Landesverfassung von Mecklenburg-Vorpommern ist die Gleichstellung von Frauen und Männern als Staatsziel verankert. Eine wichtige Grundlage dafür ist das Gleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Zur leichteren Umsetzung des Gesetzes im Arbeitsalltag hat das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten der Landesverwaltung und einer Expertin für Gleichstellungsrecht einen Handlungsleitfaden erarbeitet.

„Unsere neue Informationsbroschüre soll vor allem für die Gleichstellungsbeauftragten im öffentlichen Dienst eine Hilfestellung für ihre tägliche Arbeit sein und als Nachschlagewerk dienen. Zugleich bietet die Handreichung Unterstützung für die Personalverantwortlichen“, betont Gleichstellungsministerin Stefanie Drese.

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes wurden viele Erfahrungen bei der Umsetzung gemacht. Diese und häufig auftretende Fragestellungen wurden in dem Handlungsleitfaden aufgegriffen. Anhand von Tipps, Checklisten und Beispielen werden die einzelnen Vorschriften des Gleichstellungsgesetzes erläutert.

„Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern beim Thema Gleichstellung durch erfolgreiche Maßnahmen mit zahlreichen engagierten Beteiligten viel erreichen können“, so Ministerin Stefanie Drese. Insbesondere wurden mit der Neufassung des Gesetzes im Jahr 2016 die erfolgreichen Instrumente zur Steigerung des Anteils von Frauen in Führungspositionen in der Landesverwaltung gesetzlich verankert. So sind nunmehr der Abschluss von Zielvereinbarungen mit den obersten Landesbehörden zur Förderung der gleichmäßigen Verteilung von Frauen und Männern in Führungspositionen und begleitende Maßnahmen zum Umsetzung der Zielvereinbarungen gesetzlich geregelt. Außerdem wurden Verbesserungen zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für Frauen und Männer, insbesondere für solche, die Familien- und Pflegeaufgaben wahrnehmen, in das Gesetz aufgenommen.

Auch die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten wurden gestärkt. Drese: „Mit dem Leitfaden geben wir ihnen ein zusätzliches Instrument an die Hand, um ihre Stellung in den Einrichtungen des öffentlichen Dienstes zu stärken.“

Der Handlungsleitfaden steht auf der Webseite des Sozialministeriums zum Download zur Verfügung und kann dort zudem als Printausgabe bestellt werden.